Das Privilegium Minus. Das Dokument und seine Bedeutung


Hausarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Entstehung des Streites um Bayern

III. Friedrich löst die bayerische Frage

IV. Das Privilegium Minus

V. Die Bedeutung der Urkunde

VI. Zusammenfassung

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das Privilegium Minus wurde im Auftrag Kaiser Friedrichs I. für den ersten österreichischen Herzog Heinrich Jasomirgott am 17. September 1156 erstellt. Es ist die erste schriftliche Belehnungsurkunde eines deutschen Kaisers[1]. Die Bestimmungen, die im Privilegium Minus schriftlich festgehalten sind, schlichten den Streit zwischen dem Welfen Heinrich dem Löwen und seinem babenbergischen Konkurrenten Heinrich Jasomirgott um das Herzogtum Bayern. Damit konnte der frisch gekrönte Kaiser Friedrich I., genannt Barbarossa, den schwierigsten „innerdeutschen“ Machtkonflikt im Reiche lösen und hatte damit den Rücken frei für seine Italienpolitik.

Das Privilegium Minus zeichnet aber vor allen Dingen aus, dass es Heinrich Jasomirgott ungewöhnliche Vorrechte als Herzog von Österreich gewährt. Damit trägt es zu einer Weiterentwicklung des Lehenrechtes bei[2], auf dem die Staatenwelt dieser Zeit fußt. Das Privilegium Minus ist daher auch ein Dokument für den sich wandelnden Umgang mit dem Lehenrecht und zeigt, dass sich unter Friedrich Barbarossa der neue Reichsfürstenstand herauszubilden beginnt.

Gerade weil das Privilegium Minus so herausragend und ungewöhnlich erscheint, wurde von Historikern oft vermutet, dass es gefälscht oder interpoliert, also ver fälscht, wurde. Heute gilt jedoch beides als widerlegt und die Echtheit wird nicht mehr angezweifelt[3]. Die historische Bedeutung konnte das Privilegium Minus erst erlangen, nachdem das sog. Privilegium Maius definitiv als Fälschung enttarnt wurde. Diese Fälschung, wahrscheinlich entstanden unter Herzog Rudolf IV. von Habsburg in den Jahren 1358/59, verbrieft dem österreichischen Herzog noch umfangreichere Rechte (daher „Maius“). Zur Verifizierung wurde die originale Goldbulle des Minus benutzt und so kommt es, dass sie das einzige ist, das vom Minus noch erhalten ist. Überliefert wurde das Privilegium Minus in verschiedene Abschriften, von denen die wichtigste, weil vollständige, aus der Mitte des 13. Jahrhunderts aus einer Sammelschrift der Bibliothek des Stiftes Klosterneuburg stammt[4].

In dieser Arbeit soll nun auf das Dokument selbst eingegangen und versucht werden, es in den historischen Lauf einzubetten.

Kapitel II wird die Entstehung des Konfliktes um das Herzogtum Bayern und deren Auswirkungen auf die Reichspolitik beleuchten. Anschließend, in Kapitel III, wird die Schlichtung durch Friedrich Barbarossa im Zentrum unserer Betrachtungen stehen. Dem Dokument selbst und seinen Bestimmungen im Einzelnen widmet sich Kapitel IV, bevor deren historische Bedeutung besprochen wird (Kapitel V). Ein Schlusswort wird die gewonnen Erkenntnisse knapp zusammenfassen (VI.) und als letztes folgt unter VII. ein Verzeichnis der verwendeten Literatur.

II. Entstehung des Streites um Bayern

Der auch blutig ausgetragene Streit um das Herzogtum Bayern hatte seinen Anfang im Jahre 1138, als der Staufer Konrad III. zum deutschen König gewählt wurde. Eigentlich sah sich jedoch der Welfe Heinrich der Stolze als logischer Nachfolger seines Schwiegervaters Lothars III., hatte er von diesem doch kurz vor seinem Tode die Reichsinsignien erhalten. Bei der Königswahl wurde der Welfe allerdings übergangen. Heinrich der Stolze hätte nämlich als Herzog von Sachsen, Bayern und Erbe der Mathildischen Güter in Italien mit der Königswürde und anschließender Krönung zum Kaiser zuviel Macht in seiner Hand gehalten. Dies konnte den restlichen Reichsfürsten und auch der Kirche natürlich nicht gefallen[5]. Und so wählte eine Minderheit unter den Fürsten den Staufer Konrad, welcher sofort von dem Kardinallegaten Dietwin in Aachen zum König gekrönt wurde. Die Inthronisierung Konrads III. kam also einem Staatsstreich gleich[6]. Um seine Herrschaft als König durchzusetzen, musste sich Konrad III. jetzt gegen seinen mächtigen welfischen Widersacher behaupten. Daher aberkannte er Heinrich dem Stolzen Sachsen und Bayern mit dem Argument, eine Belehnung mit gleich zwei Herzogtümern sei unrechtmäßig, und vergab Sachsen 1138 an Albrecht den Bären. Leopold IV. von Österreich, Stiefbruder des Königs, wurde ein Jahr darauf mit dem Herzogtum Bayern belehnt.

Der Babenberger Leopold IV. musste sich nun in schweren Kämpfen mühsam, zu Ende jedoch erfolgreich, in Bayern durchsetzen. Er starb 1141. Konrad III. hatte erkannt, dass die offizielle Entmachtung der Welfen nur zu Unfrieden im Reiche geführt hatte, und versuchte nun den Konflikt der Babenberger und Welfen durch Heiratspolitik zu lösen: Gertrud, die Witwe Heinrichs des Stolzen (gest.1139) und Mutter Heinrichs des Löwen, heiratete den Bruder des verstorbenen Leopolds IV. Heinrich Jasomirgott. Heinrich der Löwe, damals zwölf Jahre alt, wurde 1143 mit dem Herzogtum Sachsen belehnt und verzichtete auf Bayern. Sein Stiefvater Heinrich Jasomirgott erhielt das Herzogtum Bayern in Nachfolge seines Bruders. Doch der Konflikt war nun keineswegs gelöst, sondern nur vorübergehend unterdrückt, wie sich bald darauf zeigte:

Schon nach einjähriger Ehe starb Gertrud und der Streit um Bayern entflammte erneut, als Welf VI., Oheim Heinrichs des Löwen, wieder Ansprüche der Welfen meldete, denen Konrad III. jedoch niemals nachgeben konnte[7].

Im März 1147 hielt Konrad III. in Frankfurt am Main einen Hoftag ab, auf dem er im Hinblick auf den anstehenden Zweiten Kreuzzug den Frieden für das ganze Reich verkündete. Auf diesem Hoftag erschien auch der junge Herzog Heinrich der Löwe und forderte öffentlich die Herrschaft über Bayern zurück, die seinem Vater einst wider-rechtlich aberkannt worden sei. In der Phase der Vorbereitung des Kreuzzuges konnte der König ein erneutes Aufbrechen des Konfliktes zwischen Welfen und Babenbergern überhaupt nicht recht sein, hatte er ja auch soeben allgemeinen Frieden verkündet. Aber auch er konnte die Rechtmäßigkeit der Ansprüche Heinrichs des Löwen nicht völlig bestreiten[8]. Er durfte jedoch auch seinen Halbbruder Heinrich Jasomirgott nicht vor den Kopf schlagen, da er auf dessen Unterstützung beim Kreuzzug dringend angewiesen war. Außerdem hatte er die Belehnung Heinrich Jasomirgotts ja einst selbst durchge-führt.

Nach zähen Verhandlungen wurde die Lösung des Streits auf die Zeit nach dem Kreuzzug vertagt. Die Situation blieb also unverändert. Doch zu einer Entscheidung in der dringenden bayerischen Frage kam es bis zum Tode Konrads III. 1152 nicht.

Und so war es an seinem Nachfolger Friedrich I. Barbarossa den Konflikt zu bereinigen.

III. Friedrich löst die bayerische Frage

Als Friedrich 1152 zum König erhoben wurde, ruhten die höchsten Hoffnungen seiner Zeitgenossen auf seinen Schultern. Vor allem sollte er endlich den zermürbenden Streit zwischen dem mächtigen Welfen und dem Babenberger Heinrich Jasomirgott schlichten[9]. Dafür schien ganz besonders er geeignet, war der Staufer doch mit den beiden Konkurrenten verwandt: Er war der Cousin Heinrichs des Löwen und der (‚Halb-‚) Neffe Heinrich Jasomirgotts.

Um von den Fürsten dann aber schlussendlich auch gewählt zu werden betrieb Friedrich ‚Wahlkampf’ unter ihnen und machte ihnen Versprechungen. Als wahr-scheinlich darf gelten, dass Friedrich dem (im Gegensatz zu Jasomirgott) bei der Wahl anwesenden Heinrich dem Löwen in Aussicht stellte, ihn bei seinen Ansprüchen auf Bayern zu unterstützen[10].

[...]


[1] vgl. Walter Kleindel, Österreich – ein Herzogtum. Das Privilegium minus, Wien 1981, S. 9.

[2] vgl. Heinrich Appelt, Privilegium Minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich, Wien 1973, S. 9.

[3] vgl. Heinrich Fichtenau, Zur Überlieferung des „privilegium minus“ für Österreich, in: MIÖG 73, 1965, S. 1-16, hier S. 1.

[4] vgl. H. Appelt, Privilegium Minus, S. 20.

[5] vgl. W. Kleindel, Österreich – ein Herzogtum, S. 11.

[6] vgl. Klaus Richter, Friedrich Barbarossa hält Gericht. Zur Konfliktbewältigung im 12. Jahrhundert, Köln u. a. 1999, S. 32.

[7] vgl. Erich Zöllner, Das Privilegium minus und seine Nachfolgebestimmungen in genealogischer Sicht, in: MIÖG 86, 1978, S. 1-26, hier S. 7.

[8] vgl. H. Appelt, Privilegium Minus, S. 33.

[9] vgl. Otto von Freising, Gesta Friderici I. Imperatoris, MGH SS XLVI, S. 103-104.

[10] Bernhard Töpfer, Kaiser Friedrich Barbarossa – Grundlinien seiner Politik, in: Kaiser Friedrich Barbarossa, hrsg. v. Evamaria Engel, Bernhard Töpfer, Weimar 1994, S. 9-30, hier S. 14.

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Details

Titel
Das Privilegium Minus. Das Dokument und seine Bedeutung
Hochschule
Universität Stuttgart
Note
1
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V46347
ISBN (eBook)
9783638435529
Dateigröße
380 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In der Arbeit wird gezeigt, wie Friedrich Barbarossa den Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen und Heinrich Jasomirgott löst, indem er jenem Bayern unterstellt und diesem das Herzogtum Österreich. Dies wurde in einer Urkunde (Privilegium Minus) festgehalten, die analysiert und vor dem historischen Hintergrund interpretiert wird.
Schlagworte
Privilegium, Minus, Dokument, Bedeutung
Arbeit zitieren
Florian Burkhardt (Autor:in), 2004, Das Privilegium Minus. Das Dokument und seine Bedeutung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46347

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