Inhaltsverzeichnis
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Abk ürzungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Rentensystem in der BRD. 1
2.1 Umlageverfahren 1
2.2 Kapitaldeckungsverfahren 2
2.3 Die gesetzliche Rentenversicherung. 2
2.3.1 Pflichtversicherte Personen 2
2.3.2 Beiträge. 3
2.3.3 Beitragsbemessungsgrenzen. 3
2.3.4 Organisation und Finanzierung 4
2.3.5 Aufgaben und Leistungen. 4
2.3.6 Berechnung von Renten. 4
2.4 Staatlich geförderte Altersvorsorge 6
2.5 Private Altersvorsorge 6
2.6 Betriebliche Altersvorsorge 7
2.7 Die Basisrente. 8
3. Probleme. 8
3.1 Demographische Entwicklung 9
3.2 Informationsstand der Bevölkerung. 10
3.3 Der Generationenkonflikt 11
4. Schlussbetrachtung. 12
4.1 Umlageverfahren versus Kapitaldeckungsverfahren 12
4.2 Stellungnahme. 13
Anhang 1. IV
Anhang 2. V
Anhang 3. VI
Literaturverzeichnis VII
Versicherung VII
II
Abkürzungsverzeichnis
AG ........................................................................................................................ Arbeitgeber AN ..................................................................................................................... Arbeitnehmer AR...........................................................................................................aktueller Rentenwert BAV..............................................................................................betriebliche Altersvorsorge BetrAVG.............................................................. Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrentengesetz
BRD ........................................................................................... Bundesrepublik Deutschland EP .................................................................................................. persönliche Entgeltpunkte GKV .................................................................................. Gesetzliche Krankenversicherung GRV......................................................................................Gesetzliche Rentenversicherung KDV .............................................................................................. Kapitaldeckungsverfahren Mio. ..........................................................................................................................Millionen RA....................................................................................................................... Rentenfaktor RV............................................................................................................ Rentenversicherung SGB ............................................................................................................. Sozialgesetzbuch UV ............................................................................................................. Umlageverfahren ZF ...................................................................................................................Zugangsfaktor z.B .................................................................................................................... zum Beispiel
Tabellenverzeichnis
Tabelle1 ..............................................Bevölkerungsentwicklung, Anteile der Altersgruppen
1. Einleitung
Die „Kaiserliche Botschaft“ von Wilhelm I. im Jahre 1881 bildete die Grundlage der deutschen Sozialgesetzgebung. Wilhelm I. forderte, Gesetze zum Schutze der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Nach langwierigen Vorbereitungen wurde im Jahre 1889 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz verabschiedet und trat zum 01. Januar 1891 in Kraft. Es handelte sich dabei um ein Ansparsystem, in welchem von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch Rentenbeiträge auf Rentenkonten eingezahlt und angespart wurden. Das angesparte Kapital gewährte den Industriearbeitern eine Alterssicherung nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Dieses kapitalgedeckte Ansparsystem wurde durch die Folgen der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftskrise stark belastet. Nachdem sich das System nach dem 2. Weltkrieg wieder erholen konnte, wurde unter Konrad Adenauer 1957 die RV grundlegend reformiert und auf das noch heute angewandte Umlageverfahren umgestellt. 1
2. Rentensystem in der BRD
Die Finanzierung des Rentensystems erfolgt entweder durch Beiträge der Versicherten, oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln oder eine Kombination aus beiden Finanzierungsarten. 2 Die Finanzierungsverfahren sind das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren. Das Rentensystem in der BRD besteht aus drei Bereichen: Der gesetzlichen Rentenversicherung, und den Bereichen der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.
2.1 Umlageverfahren
Im Umlageverfahren (UV) erfolgt die Finanzierung der Renten durch die momentan Erwerbstätigen. Die Rentenzahlungen werden durch Beitragseinnahmen der GRV und Steuereinnahmen erbracht. Es erfolgt eine direkte Umverteilung des Kapitals. Ein Kapitalstock zur Deckung späterer Renten wird nicht gebildet. Im Fall der GRV ermöglicht das Umlageverfahren dem Einzelnen einen eigentumsrechtlich geschützten Anspruch auf den Ertrag des Faktors Arbeit in der Zukunft. 3 „Eine gesellschaftliche Alterssicherung nach dem Umlageverfahren kann nur von Seiten des Staates angeboten werden, denn sie erfordert einen Generationenvertrag, zu dem die nachfolgende Generation im Grunde schon verpflichtet wird,
1 Vgl. VDR, Die deutsche GRV, 2004, S. 9 f.
2 Vgl. Lampert 2004, S. 241.
3 Vgl. Bericht Rürup Kommission, 2003, S.74.
1
bevor sie selbst entscheidungsfähig ist. Dies kann letztlich nur durch den Staat legitimiert werden“. 4
2.2 Kapitaldeckungsverfahren
Im Kapitaldeckungsverfahren (KDV) werden anders als beim UV die Beiträge zur Rente nicht zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlung verwendet, es wird aus den Beiträgen ein Kapitalstock aufgebaut. Der durch Zinserträge angewachsene Kapitalstock wird zur Finanzierung der jeweils fälligen Ansprüche der zukünftigen Rentner verwendet (Anwartschaftsdeckungsverfahren). Das KDV unterscheidet sich vom privaten Vorsorgesparen lediglich durch den Risikoausgleich zwischen den unterschiedlichen Lebenserwartungen und gegebenenfalls durch Umverteilungsprobleme. Solche kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme in Form von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen werden auf den Versicherungsmärkten angeboten. Ein Eingreifen des Staates ist nur notwendig, wenn abzusehen ist, dass mit einer staatlichen Grundsicherung keine ausreichende Altersvorsorge gewährleistet werden kann. 5
2.3 Die gesetzliche Rentenversicherung
Der erste Bereich im Rentensystem der BRD ist die GRV. Die Sicherung des Lebensunterhalts bei altersbedingter Inaktivität (Alterssicherung) gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines jeden sozialen Sicherungssystems. 6 Die GRV ist nach dem UV konzipiert. Mit 51,42 Mio. 7 Versicherungsmitgliedern (Stand 31.12.2002), einem Rentenbestand von 19,56 Mio. 8 (Stand 31.07.2003) und einem Volumen an Rentenausgaben in Höhe von 233,88 Mrd. € 9 im Jahr 2003 ist die gesetzliche Rentenversicherung der größte Sozialversicherungszweig in der Bundesrepublik. Gesetzliche Grundlagen zur Rentenversicherung sind im SGB VI niedergeschrieben.
2.3.1 Pflichtversicherte Personen
Der Kreis der Pflichtversicherten in der GRV ist festgelegt in den §§ 1 bis 3 SGB VI. Grundsätzlich sind alle Personen pflichtversichert, ausgenommen bestimmte
4 Vgl. Vahlens Kompendium, 8. Auflage, S. 519.
5 Ebd., S. 519.
6 Vgl. Vahlens Kompendium, 7. Auflage, S. 513.
7 Vgl. Rentenversicherungsbericht 2004, S. 49.
8 Ebd., S. 12.
9 Ebd., S. 77.
2
Personengruppen nach §§ 5 und 6 SGB VI, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Geringfügig Beschäftigte, mit einem Arbeitsentgelt von weniger als 400,01 €, sind nicht pflichtversichert. Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € und 800,00 € liegt, und somit in der Gleitzone, sind beschränkt versicherungspflichtig. Uneingeschränkt versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt 800,00 € übersteigt. Es gibt keine monetäre Versicherungspflichtgrenze. Die Höhe des über 800,00 € hinausgehenden Arbeitsentgeltes spielt daher keine Rolle im Bezug auf die Versicherungspflicht. 10
2.3.2 Beiträge
Der Beitragssatz in der GRV liegt, sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern, seit 01. Januar 2003 bei 19,5 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, der Beitrag wird je zur Hälfte (also je 9,75 %) vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei Entgelten von Auszubildenden, deren durchschnittliches monatliches Arbeitsentgelt 325,00 € (Geringverdienergrenze) nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den vollen Beitrag zur GRV alleine. Wird die Grenze von 325,00 € überschritten, tragen Arbeitgeber und Auszubildender den Beitrag von dem der Geringverdienergrenze überschreitenden Teil des Arbeitsentgeltes je zur Hälfte. Bei geringfügig Beschäftigten wird ein pauschaler Beitrag vom Arbeitgeber in Höhe von 12 % des Arbeitsentgeltes an die GRV abgeführt, der Arbeitnehmer kann jedoch den Beitrag selber um 7,5 % aufstocken, um seine spätere Rente zu erhöhen. In der Gleitzone steigt der Arbeitnehmeranteil zur GRV linear an, bis bei einem Arbeitsentgelt von 800,00 € der volle Arbeitnehmerbeitrag zu leisten ist. Der Arbeitgeber zahlt innerhalb der Gleitzone den vollen Arbeitgeberanteil. 11
2.3.3 Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung betragen im Jahr 2005 in den alten Bundesländern 62.400,00 € jährlich oder 5.200,00 € monatlich, in den neuen Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 52.800,00 € jährlich oder 4.400,00 € monatlich. Bis zu diesen Grenzbeträgen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu
10 Vgl. Lampert 2004, S. 266 f.
11 Vgl. VDR, Rechengrößen der GRV, 2005, S. 7.
3
Arbeit zitieren:
Hans Joachim Utech, 2005, Rentenversicherungssystem in der BRD, München, GRIN Verlag GmbH
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