Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Die Neue Rechte 2
2. Bezugnahme der Neuen Rechten auf Carl Schmitt 4
2.1 Identitäre statt repräsentative Demokratie 4
2.2 Dezisionismus 6
2.3 Pluralismus- und Parlamentarismuskritik 7
2.4 Ethnopluralismus 9
3. Fazit 12
4. Bibliographie 14
Einleitung
Die politische Strömung der Neuen Rechten, die von dem Politologen Wolfgang Gessenharter als „Scharnier“ zwischen demokratischem und rechtsextremistischem Spektrum bezeichnet wird, findet ihre antidemokratischen Vordenker vor allem in der Zeit der Weimarer Republik. 1 Nicht zuletzt Carl Schmitt und dessen Vorstellungen von Politik und Homogenität dienen als Denk-und Argumentationsmuster dieser politischen Strömung. Die vorliegende Hausarbeit untersucht daher, inwieweit sich die Ideen der politischen Strömung der sog. „Konservativen Revolution“ der Weimarer Zeit, der auch Carl Schmitt angehörte, in der Neuen Rechten wiederfinden.
Dazu gehört nicht nur das Politik- und Staatsverständnis Carl Schmitts und die Art wie es die Neue Rechte heute auslegt, sondern auch Begriffe wie „Dezisionismus“, „Homogenität“, „Freund-Feind-Denken“ oder
„Ethnopluralismus“ sollen untersucht werden. Dabei soll zum einen aufgezeigt werden, wie die Neue Rechte versucht, Carl Schmitt zu interpretieren und zum anderen, welche Absichten sie in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Rückgriff auf das Gedankengut Schmitts und der Konservativen Revolution verfolgt.
Das erste Kapitel präsentiert zunächst einige Definitionen der politischen Strömung der Neuen Rechten, die von Verfassungsschützern,
Politikwissenschaftlern und Vertretern der Neuen Rechten selbst durchaus unterschiedlich formuliert werden. Danach sollen die Gemeinsamkeiten der Definitionen herausgearbeitet werden und der Bezug der Neuen Rechten zu den Theoretikern der Konservativen Revolution der Weimarer Zeit, vor allem zu Carl Schmitt, hergestellt werden.
Das zweite Kapitel befasst sich mit Themen der Neuen Rechten und deren Nähe zu Carl Schmitt. Dazu gehört der Themenkomplex der identitären Demokratie, die schon von Carl Schmitt als einzig wahre Form der Demokratie gesehen wurde und heute von der Neuen Rechten mit der Forderung nach mehr Plebisziten in Deutschland wieder aufgegriffen wird.
1 Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Wolfgang; Pfeiffer, Thomas
(Hrsg.). Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie? Wiesbaden 2004. S. 52.
1
Das folgende Kapitel behandelt das Politikverständnis des Dezisionismus, der gegen die Ideen der Aufklärung gerichtet ist und in seinem Kern auf eine autoritäre Staatskonzeption hinausläuft. Dabei wird deutlich, dass die Forderungen Schmitts zur Zeit der Weimarer Republik noch heute im neurechten Spektrum fast unverändert wieder auftauchen.
Das dritte Kapitel behandelt einen zentralen Aspekt der Schmittschen Lehre: Die Pluralismus- und Parlamentarismuskritik. Als Kernbestand der Kritik der Konservativen Revolution sind die Anschauungen für die Neue Rechte von besonderer Bedeutung, um ihre antidemokratischen Bestrebungen theoretisch zu untermauern.
Zuletzt soll auf die Idee des Ethnopluralismus eingegangen werden. Diese Wortschöpfung der Neuen Rechten basiert zum großen Teil auf den Homogenitätsvorstellungen Carl Schmitts, sowie seinem Freund-Feind-Denken und der Ablehnung der universellen Menschenrechte.
Die Hausarbeit schließt mit einem Fazit, warum Carl Schmitt und die politische Strömung der Konservativen Revolution für die intellektuelle Neue Rechte, aber auch für Intellektuelle außerhalb des rechten Spektrums, von entscheidender Bedeutung ist.
1. Die Neue Rechte
Definitionen des Begriffs „Neue Rechte“ fallen sowohl in ihrem Wortlaut als auch in ihrem Inhalt unterschiedlich aus. Vertreter der Neuen Rechten verstehen sich als gegenwärtige Anhänger der „Konservativen Revolution“ der Weimarer Republik. 2 Diese kurze aber prägnante Definition ist lediglich in der Weise hilfreich, dass sie den Bezug zur Konservativen Revolution direkt herstellt und deutlich macht, dass sich die Neue Rechte ohne Berührungsängste auf die Vertreter der Konservativen Revolution bezieht. Für eine eingehendere Beschäftigung mit der Gruppe der Neuen Rechten bleibt diese Definition jedoch zu vage und zu kurz.
Ingeborg Villinger unterteilt die Neue Rechte in die zwei Trägergruppen der „Deklassierten“ und „Privilegierten“, wobei diese Begriffe nicht der
2 Vgl.: Pfahl-Traughber, Armin. Die Erben der „Konservativen Revolution“. In: Gessenharter,
Wolfgang; Fröchling, Helmut (Hrsg.). Rechtsextremismus und Neue Rechte in Deutschland.
Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raums. Opladen 1998. S. 81.
2
Alltagsrealität, sondern der inneren Vorstellung der Träger entsprechen. 3 Gemeinsam ist beiden Gruppen eine fremdenfeindliche Einstellung sowie ein homogenes sozialpsychologisches Muster, das sich nur hinsichtlich der Bereitschaft zur Gewalt der „Deklassierten“ unterscheidet. Bei den „Privilegierten“ dagegen steht der Ruf nach einem starken Staat im Vordergrund, der Autorität und Ordnung im Zeichen eines homogenen Wertehorizontes wiederherstellen bzw. garantieren soll. 4 Die Definition Vollingers zeigt, dass zwischen gewaltbereiten und nicht-gewaltbereiten Neuen Rechten zu unterscheiden ist. Der intellektuelle Anspruch der nicht-gewaltbereiten, insbesondere ihre ideologischen Anleihen der Konservativen Revolution, kommt bei ihr allerdings zu kurz.
Wolfgang Gessenharter dagegen bezieht sich ausschließlich auf den intellektuellen Aspekt der Neuen Rechten. Nach seiner Definition handelt es sich bei „…der intellektuellen Neuen Rechten […] keineswegs um eine festgefügte Organisation oder gar Partei. Vielmehr ist sie ein eher lockeres Netzwerk aus Personen, politischen Projekten, […] Publikationen und Verlagen, deren Zielsetzung es ist, auf die politische Kultur der Bundesrepublik in Sinne ihrer ideologischen Orientierung einzuwirken, um auf diese Weise den politischen Primat zu erringen.“ 5 Die Definition Gessenharters zeigt, dass die Neue Rechte in ihren politischen Ambitionen, die Meinungsführerschaft zu erlangen, 6 durchaus mit der Konservativen Revolution zu vergleichen ist. Darüber hinaus beschreibt Gessenharter die intellektuelle Neue Rechte als ideologisches, personelles und organisatorisches „Scharnier“ zwischen demokratischem Konservatismus und manifestem Rechtsextremismus. 7 Demnach ist die Neue Rechte ein Zwischenbereich, der das demokratische und das rechtsextremistische Spektrum dynamisch miteinander verkoppelt. 8
Der Verfassungsschutz NRW geht von folgender Definition aus: „Die Neue Rechte ist eine intellektuelle Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die sich
3 Vgl.: Villinger, Ingeborg. Die Neue Rechte: Opfermythos, symbolische Macht der Institutionen
und die kulturelle Praxis des Fremden. In: Schweer, Martin K.W. (Hrsg.). Die Neue Rechte. Eine
Herausforderung für Forschung und Praxis. Frankfurt am Main 2003. S. 59.
4 Vgl.: ibid
5 Vgl.: Gessenharter, Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 33.
6 Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Die Neue Rechte - eine
Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 54.
7 Vgl.: Gessenharter, Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 33.
8 Vgl.: Pfeiffer, Thomas. Avantgarde und Brücke. In: Gessenharter, Die Neue Rechte - eine
Gefahr für die Demokratie, a.a.O., S. 53.
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Arbeit zitieren:
Bernd Reismann, 2005, Carl Schmitt und die Neue Rechte, München, GRIN Verlag GmbH
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