Inhalt
1. Einleitung 1
2. Die Definition der Arbeit’ 4
Historischer Teil I 7
1. 100 Jahre Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit, von der
Industrialisierung bis zur Jahrtausendwende 7
1.1 Die Frauenerwerbssituation in der Industrialisierung
Trennung von Erwerbs- und Hausarbeit’ 7
1.2 Die Frauenerwerbssituation im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer
Republik Errungenschaften und Verluste’ 10
1.3 Die Frauenerwerbssituation im Nationalsozialismus
Widerspr üchlichkeit von Realität und Theorie’ 12
1.4 Die Frauenerwerbssituation nach dem Zweiten Weltkrieg
Vollbesch äftigung durch Wiederaufbau und Wirtschaftswunder.
Gleiche Rechte - doppelte Pflichten’ 14
1.5 Die Frauenerwerbssituation in den 1960/70er Jahren
Auf den Boom folgen Sättigungseffekte und Krise’ 18
1.5.1 Die Sonderform der Teilzeiterwerbstätigkeit 22
1.6 Die Frauenerwerbssituation in den 1980er/90er Jahren
Grenzen des Wachstums’ 23
2. Exkurs: Die Frauenerwerbssituation in der DDR 28
2.1 Die geschichtliche Entwicklung der Frauenerwerbssituation in der DDR 28
2.2 Die Deutsche Wiedervereinigung und ihre Folgen 31
3. Zusammenfassung des historischen Teils 35
Theoretische Fundierung und aktuelle Bezugnahme II 42
1. Das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitskräftenachfrage 44
1.1 Die Entwicklung des Arbeitsangebotes 44
1.2 Die Entwicklung der Arbeitsnachfrage 48
1.2.1 Die Arbeitsmarktsegregation 51
1.2.2 Der strukturelle Wandel der Arbeitsnachfrage 53
1.3 Zusammenfassung 55
2. Die Entwicklung der Erwerbsarbeitsverhältnisse 57
2.1 Das Normalarbeitsverhältnis 57
2.2 Die Arbeitszeitflexibilisierung 60
2.3 Zusammenfassung 62
3. Die Prekären Beschäftigungsverhältnisse 63
3.1 Die gesetzlichen Regelungen der befristeten Beschäftigungsverhältnisse 64
3.1.1 Frauen und befristete Erwerbsarbeitsverträge 66
3.2 Die gesetzlichen Regelungen der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse 67
3.2.1 Elternzeit und Teilzeiterwerbsarbeit 68
3.2.2 Frauen und Teilzeiterwerbsarbeit 70
3.3 Die gesetzlichen Regelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse 74
3.3.1 Frauen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse 76
3.4 Zusammenfassung 77
4. Die Entwicklung der Erwerbslosigkeit 79
4.1 Die Struktur der Erwerbslosigkeit 80
4.2 Zusammenfassung 84
5. Kinderbetreuung als Einflussfaktor auf die Frauenerwerbstätigkeit 85
5.1 Die Entwicklung der Müttererwerbstätigkeit 86
5.2 Die Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen 90
5.3 Die familienfreundlichen Maßnahmen 93
5.4 Zusammenfassung 97
6. Die Beschäftigungsziele der Europäischen Union 100
6.1 Die tatsächliche Beschäftigungslage in der Europäischen Union 101
6.2 Zusammenfassung 107
7. Resümee 109
Literaturverzeichnis 114
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Erwerbsquoten 1882-1984
Abbildung 2: Die Entwicklung der Frauenquote in den einzelnen
Wirtschaftsbranchen 1882- 1982
Abbildung 3: Weibliche Schulentlassenen nach Abschlussart 1970-1999
Abbildung 4: Arbeitsuchende Nichterwerbspersonen im März 2004 nach Gründen
der Nichtverfügbarkeit
Abbildung 5: Entwicklung des Arbeitsvolumens
Abbildung 6: Erwerbstätige im März 2004 nach durchschnittlich normalerweise je
Woche geleisteten Arbeitsstunden
Abbildung 7: Teilzeittätige im März 2004 nach Teilzeitmodell
Abbildung 8: Angebot und Nachfrage am westdeutschen Arbeitsmarkt
Abbildung 9: Alterspezifische Erwerbstätigenquote von Frauen ohne Kinder und
mit Kindern im März 2004
Abbildung 10: Teilzeittätige Frauen mit Kindern im März 2004 nach Gründen für
die Teilzeittätigkeit
Abbildung 11: Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern im März 2004 nach
Zahl der Kinder und Vollzeit-/Teilzeittätigkeit
Abbildung 12: Wiederbeschaffungskosten einer Stelle
Abbildung 13: Employment rate by gender 2003
Abbildung 14: Unemployment rate by gender 2003
Abbildung 15: Part-time employment by gender 2003
Abbildung 16: Besuch von Kindertageseinrichtungen
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1. Einleitung
Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit einer ‚Analyse zur Frauenerwerbstätigkeit’ in Deutschland. Die Motivation liegt darin, einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit zu erarbeiten und somit das Verständnis für die Problematiken der Frauenerwerbstätigkeit zu erweitern.
Die Herangehensweise an das Thema erfolgt in der historischen Darstellung, die zum Erfassen der Thematik der Frauenerwerbstätigkeit von Wichtigkeit ist, und in der Darlegung der aktuellen Situation mit Bezugnahme auf Theorien und die Faktoren, die in Beziehung mit der Frauenerwerbstätigkeit stehen.
Das Ziel der Diplomarbeit ist zum einen die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit aus historischer Perspektive darzustellen und somit einen Überblick zu ermöglichen. Zum anderen liegt das Ziel der Diplomarbeit darin, die wichtigsten Faktoren, die aktuell einen Einfluss auf die Frauenerwerbstätigkeit ausüben, zu identifizieren und darzustellen. Als Grundlagenwerke haben im I. Teilbereich, dem historischen Teilbereich, insbesondere die Bücher von Gerhard Willke, Angelika Willms-Herget, Monika Langkau-Herrmann / Jochem Langkau und Gisela Helwig / Hildegard Maria Nickel, Verwendung gefunden. Genaue Aufführungen der Literaturangaben finden sich im Literaturverzeichnis. Im II. Teilbereich, der aktuellen Darstellung, sind durch alle Kapitel hinweg in erster Linie Daten des Statistischen Bundesamtes in Form des Mikrozensus 2003 und des Mikrozensus 2004, sowie der 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zu Rate gezogen worden. Bezogen auf die einzelnen Kapitel sind für das 1. Kapitel des ‚Arbeitsangebotes und der Arbeitsnachfrage’ die Literatur von Jörg Althammer und von Ursula Holtgrewe / Stephan Voswinkel / Gabriele Wagner hervorzuheben. Im 2. Kapitel, welches sich mit den ‚Erwerbsarbeitsverhältnissen’ beschäftigt, ist insbesondere die Literatur von Jörg Althammer zu erwähnen. Das 3. Kapitel strebt eine Darstellung der ‚Prekären
Beschäftigungsverhältnisse’ an, dazu wurde hauptsächlich Literatur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Rate gezogen. Das 4. Kapitel, welches die ‚Erwerbslosigkeit’ zum Thema hat, greift wiederum in großen Teilen auf Jörg Althammer zurück. Im 5. Kapitel, in dem die ‚Kinderbetreuung’ im Mittelpunkt steht, ist die Literatur von Felix Büchel / Katharina Spieß hervorzuheben.
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Das 6. Kapitel, in dem eine Auseinandersetzung mit den ‚Beschäftigungszielen der Europäischen Union’ erfolgt, greift aus Gründen der Aktualität in erster Linie auf Daten aus dem Internet zurück. Hierbei haben in erster Linie das Portal der Europäischen Union und die Veröffentlichungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Rolle gespielt. Anhand der unterschiedlichen Literaturangaben ist zu erkennen, dass die Grundlage der vorliegenden Diplomarbeit sehr vielschichtig ist. Es existieren Bücher, die entweder historisch orientiert sind oder aktuelle Fragen behandeln. Ein umfassendes Werk von der Industrialisierung bis zum Jahre 2005 liegt nicht vor. Aus diesem Grunde war es an manchen Stellen notwendig, die Literatur, die sich mit der Historie befasst mit der aktuellen Literatur in Beziehung zu setzen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Literatur, die Frauenerwerbstätigkeit betreffend, für die Zeit der Industrialisierung und des Nationalsozialismus reichlich vorhanden ist. Die Literatur, die nur vereinzelt gefunden werden konnte, stellen Werke zum Ersten Weltkrieg und den 1980/90er Jahre dar. Als Erklärung dafür kann die Interessenlage zu diesen Zeiten angeführt werden, die im Ersten Weltkrieg auf den alltäglichen Nöten und in den 1980/90er Jahren auf der Deutschen Wiedervereinigung beruhte. Die aktuelle Literatur zum Thema ‚Frauenerwerbstätigkeit’ setzt meist Schwerpunktbereiche, welche einen Überblick über das Gesamtthema nicht ermöglichen. Die vorliegende Diplomarbeit bemüht sich darum, diese Lücke zu schließen, indem sie versucht die Literatur mit statistischen Daten zu verknüpfen.
Als Untersuchungsmethode steht die ‚Inhaltsanalyse’ 1 im Vordergrund. Die ‚Inhaltsanalyse’ beschäftigt sich mit der Betrachtung von Texten aller Art. Als Eigenschaft der ‚Inhaltsanalyse’ ist zu nennen, dass sich schriftliche Dokumente für sehr lange Zeiträume aufbewahren lassen und damit zugänglich sind. Somit besteht die Möglichkeit Jahrhunderte übergreifend politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Wandel zu beschreiben. Auf der ‚Inhaltsanalyse’ beruhend wurde im ersten Schritte die Literatur ermittelt, die als relevant für das Thema ‚Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit’ erschien. Anschließend erfolgte die Entwicklung eines „Kategorieschemas.“ 2 Dabei wurde die Literatur den einzelnen Kapitelschwerpunkten zugeordnet und die relevanten Informationen herausgefiltert. Diese stellen sich teilweise in Textform, teilweise in Daten dar, was anhand von wörtlichen Zitaten, sinngemäßen Zitaten, erwähnten Daten und Abbildungen zum Ausdruck kommt.
1 vgl. Schnell, Rainer / Hill, Paul B. / Esser, Elke (1999): Methoden der empirischen Sozialforschung, 6. Aufl.,
Oldenbourg Verlag, München, S. 374ff.
2 Schnell, Rainer / Hill, Paul B. / Esser, Elke (1999), a.a.O., S. 376.
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Die Aufgliederung der vorliegenden Diplomarbeit erfolgt in zwei Teilbereiche. Zum einen in den historischen Teil, der einen Überblick über die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland geben soll, und zum anderen in den aktuellen Teil mit theoretischer Fundierung. Dieser Teil stellt den Schwerpunkt der Diplomarbeit dar. Anhand von tabellarischen und graphischen Darstellen werden die Ausführungen untermauert.
Die Einleitung wird zunächst einen Überblick über die in der Diplomarbeit behandelten Bereiche geben und im Anschluss daran erfolgt eine Definition des Begriffs Arbeit. Der I. Teilbereich - der Historische Teil - befasst sich mit der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit seit Beginn der Industrialisierung. Die historische Entwicklung wird in Zeitphasen geordnet dargestellt. Wobei die Zeitphasen geschichtlich abgegrenzt und mit markanten These, zur Verdeutlichung, versehen wurden.
Die Fragestellung, die im historischen Teil im Mittelpunkt steht lautet, wie hat sich die Frauenerwerbstätigkeit im Zeitverlauf verändert, bzw. entwickelt? Hervorgehoben wird die Situation der Frauen in der DDR. 3 Da die Entwicklung in der DDR anders vonstatten ging als in der Bundesrepublik Deutschland und da auch heute, im Jahre 2005, noch große Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland existieren. Der II. Teilbereich - der aktuelle Teil - beschäftigt sich mit der theoretischen Fundierung und der empirischen Darstellung der aktuellen Lage der Frauenerwerbstätigkeit. Dabei werden die Faktoren analysiert, die die Frauenerwerbstätigkeit beeinflussen. Wobei der Anspruch auf Vollständigkeit an dieser Stelle nicht erhoben werden kann. Weiterhin erfolgt ein Einblick in die Debatte der Europäischen Union, die Frauenerwerbstätigkeit betreffend. Dadurch wird das Thema abgerundet, ein Ländervergleich gegeben und die aktuellsten Entwicklungen dargestellt.
Die Fragestellung, die im zweiten Teil, dem aktuellen Teil, im Mittelpunkt steht lautet, wie stellte sich die Frauenerwerbstätigkeit aktuell dar und durch welche Faktoren wird sie beeinflusst?
An dieser Stelle wird der Begriff der ‚Arbeit’ analysiert und ein Überblick über die Diskussion der Definition gegeben.
3 Abk. DDR = Deutsche Demokratische Republik.
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2. Die Definition der ‚Arbeit’
Das Wort ‚Arbeit’ leitet sich aus dem germanischen ‚arb’ und dem indogermanischen ‚orbho’ ab. Dies bedeutet
„verwaist sein, ein zu schwerer körperlicher Tätigkeit verdingtes Kind sein.“ 4
Im ursprünglichen Sinn bedeutet ‚Arbeit’ ‚Mühe’ und ‚Plage’. Kulturgeschichtlich wurde die ‚Arbeit’ im Altertum für erniedrigend und entehrend gehalten und war damit etwas für Knechte und Sklaven. Arbeit galt als ‚Merkmal der Minderwertigkeit’ und als einem freien Bürger für unwürdig. 5 Erst mit dem Protestantismus und der
„Verweltlichung der Beruf(ung)sauffassung Luthers und besonders die Lehren Calvins und des Puritanismus, der ein verändertes Arbeitsethos durchsetzte“ 6
veränderte sich die Situation dahingehend, dass die gesellschaftliche Anerkennung durch den Beruf geprägt wurde.
Mit der Industrialisierung veränderte sich der Charakter der ‚Arbeit’ weitgehend. Aus der sich selbst versorgenden Landwirtschaft und den Handwerksbetrieben wurden immer mehr Fabriken, in denen Arbeitsteilung praktiziert wurde. Die zunehmende Arbeitsteilung erreichte, dass die Arbeiter den Überblick über das Ganze verloren und die Arbeit dadurch oft als monoton und ermüdend empfanden. Dadurch galt ‚Arbeit’ im Marxismus als Ausbeutung und als Erscheinung einer kapitalistischen Gesellschaft. 7
4 Siebert, Horst (1994): Geht den Deutschen die Arbeit aus? Wege zu mehr Beschäftigung, Goldmann Verlag,
München, S. 11.
5 vgl. Willke, Gerhard (1998): Die Zukunft unserer Arbeit. Bundeszentrale für politische Arbeit, Buchdruckerei
und Verlag Niedersachsen, Hannover, S. 17.
6 Holtgrewe, Ursula / Voswinkel, Stephan / Wagner, Gabriele (Hrsg.) (2000): Anerkennung und Arbeit, Univ.-
Verlag, Konstanz, S. 39.
7 vgl. Otte, Max (1998): Allgemeine Wirtschaftspolitik, 3. Aufl., WRW-Verlag, Köln, S. 25.
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Seit den 1970er Jahren erfolgte die Humanisierung der Arbeitswissenschaft, dadurch sollten die Arbeitsbedingungen wieder an den Menschen angepasst werden, wie z.B. durch die selbständige Bestimmung der Arbeitsverteilung, z.B. durch Jobrotation, Jobenlargement und Jobenrichment. 8 ‚Arbeit’ wird dargestellt als ein
„bewusstes, zielgerichtetes Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung wie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen.“ 9
„In der Arbeit werden Materialien und Informationen unter Verwendung von Energie mit dem Ziel umgestaltet, nützliche Güter zu schaffen.“ 10
Der Begriff ‚Arbeit’ wird umgangssprachlich oft mit der Lohnarbeit gleichgesetzt. Im wissenschaftlichen Gebrauch existieren unterschiedliche Definitionen der ‚Arbeit’. Karl Marx bezeichnete Arbeit als bewussten und zweckbestimmten Prozess der menschlichen Bearbeitung von Natur. 11 Dadurch erfolgt die Ausklammerung der Reproduktionsarbeit des Menschen. Daraus folgt:
„Die von Frauen geleistete Arbeit des Gebärens bzw. Nährens und Aufziehen von Kindern fällt mangels bewusster Zweckbestimmtheit nicht unter den marxschen Arbeitsbegriff.“ 12
„Der Arbeitsbegriff im patriarchalen Verständnis beinhaltet lediglich die bezahlte Erwerbsarbeit.“ 13
8 vgl. Bea, Franz Xaver (Hrsg.) (2001): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Bd. 2: Führung, 8. Aufl., UTB,
Lucius & Lucius, Stuttgart, S. 170.
9 Definition ‘Arbeit’ aus: Der Brockhaus. In: http://www.archiv-grundeinkommen.de/definition/arbeit.htm, Stand
3.2.2005.
10 Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 14.
11 vgl. Marx, Karl (1972): Das Kapital I, MEW 23, Berlin (DDR). Zitiert nach Polm, Rita (1990): ...neben dem
Mann die andere Hälfte eines Ganzen zu sein?!, unrast Verlag, Münster, S. 110.
12 Polm, Rita (1990): ...neben dem Mann die andere Hälfte eines Ganzen zu sein?!, unrast Verlag, Münster, S.
110.
13 Cordes, Mechthild (1995): Die ungelöste Frauenfrage, Fischer Taschenbuchverlag GmbH, Frankfurt am Main,
S. 55.
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Dies bedeutet, als ‚Arbeit’ wird nur bezeichnet, was der Produktion von Waren und Dienstleistungen für den Tausch am Markt dient. Die Familie ist demnach ein Bereich, der von der Ökonomie abgetrennt ist.
Kernpunkt ist die Bezahlung der Arbeit, so gelten Tätigkeiten, die nicht bezahlt werden als ‚Nichtarbeit’. Daraus folgt, wenn die Arbeit der Hausfrau
„denselben materiellen oder leistungsmäßigen Effekt hat wie die des Zimmermädchens, der Angestellten im Restaurant, der Putzfrau, Portiersfrau, der Arbeiterin in der Wäscherei“ 14
erst wenn einer dieser Arbeiten außer Haus als entlohnte Tätigkeit nachgegangen wird, wird aus der ‚Nichtarbeit’ eine ‚Arbeit’.
Damit stellt die Erwerbsarbeit eine „Erfindung der Moderne“ 15 dar. Nachdem der Hintergrund der ‚Nichtarbeit’ und der ‚Arbeit’ dargestellt wurde erfolgt nun die Historische Darstellung der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit. Diese ist aus Gründen der Übersichtlichkeit und der geschichtlichen Phasen in relevante zeitliche Abschnitte untergliedert. Den Beginn stellt die Industrialisierung dar und das Ende die 1990er Jahre. Die Überschriften stellen jeweils Thesen dar, die die Zeiträume kennzeichnen.
14 Bravermann, Harry (1980): Die Arbeit im modernen Produktionsprozess, Campus-Verlag, Frankfurt am Main,
New York, S. 216.
15 Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 17.
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I. Historischer Teil
1. 100 Jahre Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit, von der
Industrialisierung bis zur Jahrtausendwende
Die Frauenerwerbstätigkeit hat sich in den letzten 100 Jahren deutlich verändert und weiterentwickelt. Aus diesem Grunde werden nun die zeitlichen Abschnitte näher betrachtet.
1.1 Die Frauenerwerbssituation in der Industrialisierung ‚Trennung von Erwerbs- und Hausarbeit’
Im Zuge der Industrialisierung vollzog sich eine Trennung der Haushaltsarbeit und der Erwerbsarbeit. Bildeten vor der Industrialisierung Heim und Produktionsstätte oft eine Einheit, trennten sich diese, aufgrund der Fabrikbildung, während der Industrialisierung in zunehmendem Maße. Dies förderte die geschlechtsspezifische Aufgabenteilung, welche durch die Gesetzgebung, das geschlechtsspezifische und differenzierte Bildungswesen sowie durch die geltenden Werte und Normen gesichert wurde. 16 Die Frauen galten als zuständig für den Reproduktionsbereich und für die Familie, die Männer hingegen als zuständig für die Ernährung der Familie und dadurch für das Einkommen der Familie. Damit bildete sich die Normalarbeitszeit und mit ihr das Normalarbeitsverhältnis heraus. 17 Zwar verdienten Frauen auch Einkommen durch Anbieten ihrer Arbeitskraft auf dem Erwerbsmarkt, doch entsprach dies einem Hinzuverdienst. An Stelle der Eigenarbeit trat die Lohnarbeit. In die Industriearbeit wurden zunächst die Männer integriert, sowie die unverheirateten Frauen. Männer, als auch unverheiratete Frauen stellten sich ortsungebundener dar, als verheiratete Frauen, wobei die Mehrzahl der Frauen nicht in der Industrie beschäftigt war, sondern in dienenden Tätigkeiten im Häuslichen Dienst. 18 Die Erwerbsquote der Männer im erwerbsfähigen Alter lag im Jahre 1882 an der 90 % Marke.
16 vgl. Casper, Werner (1990): Frauenerwerbstätigkeit, Frauenkarrieren und Frauenförderung, MCS Verlag
GmbH, Rodgau, S. 17.
17 vgl. Holtgrewe, Ursula / Voswinkel, Stephan / Wagner, Gabriele (Hrsg.) (2000), a.a.O., S. 249.
18 vgl. Müller, Walter / Willms, Angelika / Handl, Johann (1983): Strukturwandel der Frauenarbeit 1880-1980,
Campus-Verlag, Frankfurt am Main, S. 46.
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Der Anteil der alleinstehenden Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgingen, lag zu diesem Zeitpunkt bei ca. 70 %. 19 Der Anteil der Frauen, gemessen an der Gesamtheit der Erwerbstätigen, lag im Jahre 1882 bei 32 %. 20 Die Zahlen der verheirateten, erwerbstätigen Frauen stellen sich anders dar, im Jahre 1882 waren 10 % der verheirateten Frauen außerhalb des eigenen Haushalts erwerbstätig. 21 Erwerbsarbeiten von verheirateten Frauen wurden statistisch meist unter der Kategorie „mithelfende Familienangehörige“ 22 erfasst. Dies lag an der engen Affinität der Arbeiten von Frauen zum Haus. Der Bereich wurde stark unterschätzt auch wenn diese Kategorie im Laufe der Zeit schrumpfte. Meist bestimmte die finanzielle Not, ob die Frauen außerhäuslich arbeiten gehen mussten. Darunter ist zu verstehen, dass verheiratete Frauen meist nur dann erwerbstätig waren, wenn der Verdienst des Mannes nicht für den Lebensunterhalt ausreichte. Den verheirateten Frauen standen dabei nur die Arbeitsplätze zur Verfügung, die die schlechtesten Umstände aufwiesen. Weiterhin durften Frauen, sofern sie verheiratet waren, nur mit Einverständnis des Ehemanns einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Durch die Nahrungsmittelindustrie reduzierte sich die Hausarbeit und die psychische Reproduktionsarbeit der Frauen nahm zu. Die Frauen, die einer Lohnarbeit außer Haus nachgingen, waren somit auch weiterhin zuständig für das Wohlergehen der Familie. Die Branchen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt, in denen Frauen im 19. Jahrhundert vorwiegend arbeiteten, stellten neben der schon erwähnten „mithelfenden Familienangehörigen“, das Gesundheitswesen, die Kirchen und die Leder-, Textil- sowie die Bekleidungsindustrie dar. 23 Festzustellen ist, dass Frauen meist als unqualifizierte Kräfte Beschäftigung fanden, da ein diskontinuierliches Erwerbsverhalten erwartet wurde. Ihr Einsatz war daher oft beschränkt auf standardisierte, arbeitsteilige Massenproduktion und in der Maschinenbedienung. 24 Ermöglicht wurde dies durch die Einführung des Fließbandes im Jahre 1913 durch Henry Ford und das T-Model. 25
19 vgl. Häußermann, Hartmut / Siebel, Walter (1995): Dienstleistungsgesellschaften, edition Suhrkamp,
Frankfurt am Main, S. 177.
20 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985): Frauenarbeit - zur Integration der Frauen auf dem Arbeitsmarkt,
Campus Verlag, Frankfurt am Main, S. 150.
21 vgl. Häußermann, Hartmut / Siebel, Walter (1995), a.a.O., S. 177.
22 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 142.
23 vgl. ebenda
24 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 123.
25 Das T-Modell stellt das erste Automobil dar, welches in Fließbandproduktion hergestellt wurde. Vgl. Willke,
Gerhard (1998), a.a.O., S. 78.
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Es kam zur extremen Form der Arbeitsteilung, dem ‚Taylorismus’ 26 . Damals als Revolution gefeiert, wurden mit der Zeit die Nachteile bewusst, wie z.B. die Sinnentleerung der Arbeit. 27 In der Industrialisierung herrschte diese Arbeitsteilung jedoch vor und es wurden Arbeitskräfte benötigt. Frauen wurden nur aufgrund des Fachkräftemangels eingestellt. Dadurch waren die Betriebe gezwungen das große
„Reservoir an ungelernten Kräften stärker zu erschließen.“ 28
Hierzu zählten vor allem Frauen, da sie als ungelernte Kräfte weniger Lohn als gelernte Kräfte erhielten. Weitere Gründe, dass Frauen als billige Arbeitskräfte galten, waren, laut John Stuart Mill, der
„soziale und rechtliche Status als Anhängsel des Mannes.“ 29
laut Polachek ihre „geringeren Ausbildungsinvestitionen.“ 30 In der Industrie verdienten die Frauen im Durchschnitt nur zwei Drittel der Männerlöhne. 31 In den kaufmännischen Berufen waren zu Anfang sehr wenige Frauen vertreten. Im Jahre 1901 betrug die Zahl der Lehrlinge 13.433 männliche und 245 weibliche. 32 Dies hing mit den Anforderungen solcher Stellen zusammen, zu denen ein mittlerer Bildungsabschluss und meist der Besuch einer Handelsschule gehörte. Den Frauen, die es bis in die Verwaltungsberufe schafften, blieb der Aufstieg meist verwehrt, da ihnen eine nur vorübergehende Erwerbstätigkeit - bis zur Heirat - zugeschrieben wurde.
26 Produktionsabschnitte werden in Teilbereiche aufgeteilt. In jedem Produktionsabschnitt ist dann immer wieder
die gleiche Tätigkeit zu verrichten. Die Organisation erfolgte an den Maschinen orientiert. Vgl. Willke, Gerhard
(1998), S. 78.
27 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 78.
28 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 168.
29 Assenmacher, Marianne (1988): Frauenerwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Eine
demographisch-ökonomische Analyse, Europäische Hochschulschriften, Verlag Peter Lang GmbH, Frankfurt am
Main, S. 100.
30 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 49.
31 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 131.
32 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 134.
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Doch aufgrund der geringen Ausbildungsinvestitionen, die die Betriebe zu tätigen hatten, da die Frauen die nötigen Fähigkeiten bereits extern erlernten, waren sie mit der Zeit prädestiniert für die Arbeiten an den neuen Büromaschinen, wie z.B. den Schreibmaschinen. 33 Erst ab dem Jahre 1896 war es Mädchen erlaubt das Abitur zu erwerben. Ab dem Jahre 1900 durften Frauen in Baden studieren, die anderen Länder folgten im Jahre 1909. 34
Es existierten aber nicht nur Unterschiede zwischen Männer- und Frauenarbeit, sondern auch unter der weiblichen Bevölkerung an sich.
Auf der einen Seite gab es die Arbeiterinnen, die arbeiten mussten, um das Existenzminimum zu sichern. Diese hatten nur geringe Bildungschancen.
Auf der anderen Seite standen die Frauen des Bürgertums, denen nur ‚schöngeistige’ Bildungsinhalte vermittelt wurden, und denen es verboten war einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Frauen des Bürgertums wurden in erster Linie auf die Aufgabe als Ehefrau und Mutter vorbereitet, weiterhin beinhaltete ihre Aufgaben das Repräsentieren und Führen des Haushaltes. Bildung war für Frauen damals nicht vorgesehen. Die bürgerlichen Frauen wollten das Recht auf Arbeit erhalten. Dies klingt paradox, betrachtet an den Bedingungen unter denen die Arbeiterinnen einer Beschäftigung nachgingen. 35 Hinzu kam auch, dass die Dienstboten durch eingeführte Mindestlöhne nicht mehr für jeden bürgerlichen Haushalt erschwinglich waren, sodass die bürgerlichen Frauen ihr Betätigungsfeld, als Koordinatorin ihrer Hausangestellten, in vielen Fällen verloren hatten.
1.2 Die Frauenerwerbssituation im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik ‚Errungenschaften und Verluste’
Im Ersten Weltkrieg nahm die Erwerbstätigkeit von Frauen aufgrund der in den Krieg gezogenen Männer, die dadurch als Arbeitskräfte fehlten, zu. Aufgrund dessen veränderten sich die bestehenden Familienstrukturen zusehends. Es entwickelten sich die sogenannten Frauen- und Männerindustrien. Zu den Frauenindustrien gehörten das Reinigungs- und das Bekleidungsgewerbe, sowie die Textil-, Papier-, Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie.
33 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 136f.
34 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997): Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, Bundeszentrale für
politische Bildung, Bonn, S. 32.
35 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 12.
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Der größte Teil der erwerbstätigen Frauen arbeitete in den häuslichen Diensten. Nach Kriegsende wurde die ‚Lückenbüßerfunktion’ 36 der Frauen deutlich. Zwar stellte sich die Frauenerwerbstätigkeit höher dar, als vor dem Ersten Weltkrieg, aber dies täuscht nicht darüber hinweg, dass Frauen entlassen wurden um für Männer Arbeitsplätze zu schaffen. Ab dem Jahre 1908 war Frauen zwar die Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften erlaubt, das Wahlrecht wurden ihnen aber erst im Jahre 1918 zu teil, nach der Abdankung des Kaisers, und mit der Ausrufung der Weimarer Republik. Damit erfolgte die ‚formale’ politische Gleichberechtigung. 37 Trotz des Wahlrechts blieb die Anzahl der Frauen im Parlament der Weimarer Republik mit 8 % verschwindend gering. 38 Obwohl Frauen und Männer vor dem Gesetz ‚formal’ gleichgestellt wurden, zeigte sich die Realität anders, da das Familien-, Arbeits- und Strafrecht unverändert blieb. 39
Im Jahre 1922 wurde eine Reihe von wichtigen ‚Frauengesetzen’ umgesetzt, dazu zählten die Zulassung von Frauen zu Rechtspflegeberufen, Mindestlöhne, sowie der Mutterschutz etc. 40 In den Studiengängen wählten Frauen vorwiegend Medizin und Lehramt, in allen anderen Studiengängen waren Frauen eine Seltenheit, aufgrund ihrer schlechten Berufsaussichten. 41 Der Lehrerinnenberuf ermöglichte den Frauen Perspektiven an Mädchenschulen. In manchen Bereichen erfolgte eine Art des ‚sich Abfindens’ mit den erwerbstätigen Frauen, da sie nicht an allen Stellen durch Männer ersetzt werden konnten. Die Gründe dafür waren unter anderem, dass Frauen für weniger Geld arbeiteten und schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptierten, da sie geringe Ausbildungen aufwiesen und sich oft in finanzieller Not befanden. 42
Im Jahre 1925 waren fast 82 % aller erwerbstätigen Frauen in zehn Berufen vorzufinden. Dies hing mit den geringen Möglichkeiten der Bildung für Frauen zusammen. Die Berufe in denen Frauen zu finden waren, stellten in erster Linie, wie schon an voriger Stelle erwähnt, ‚mithelfende Tätigkeiten’ dar.
36 vgl. Jurczyk, Karin (1977): Frauenarbeit und Frauenrolle. Zum Zusammenhang von Frauenpolitik und
Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland von 1918-1975, 2. Aufl., Campus Verlag, Frankfurt am Main, S. 25.
37 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 38.
38 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 28.
39 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 27.
40 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 34.
41 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 248.
42 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 31.
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Sie befanden sich meist in der Landwirtschaft, gefolgt von Hauswirtschaftsberufen, Verkaufsberufen, Spinnerinnen, Weberinnen und Textilflechterinnen, Mithelfenden außerhalb der Landwirtschaft, Büroberufen, Verwaltungsberufen, Näherinnen, Landwirtinnen und Tierzüchterinnen gefolgt als letzter Bereich von Schneiderinnen. 43 Ende der 1920er Jahre kam es zur Weltwirtschaftskrise. 44 Diese löste einen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus und damit die erneute Diskriminierung der erwerbstätigen Frauen. In erster Linie waren verheiratete Frauen von Entlassungen bedroht. Es erfolgte die Ächtung der sogenannten ‚Zusatzverdienerinnen.’ 45 Insbesondere kam es zu Entlassungen von Beamtinnen, wenn sie heirateten oder ein uneheliches Kind zur Welt brachten. Im Jahre 1932 wurde diese Praxis im Zuge der Weltwirtschaftskrise sogar legalisiert, anhand des Gesetzes der ‚Rechtsstellung der weiblichen Beamten.’ 46
1.3 Die Frauenerwerbssituation im Nationalsozialismus ,Widersprüchlichkeit von Realität und Theorie’
Im Jahre 1933 betrug die Arbeitslosenquote 25 %. 47 Durch ‚deficit spending’, Rüstungsindustrie, die Propagierung der Frau als Mutter und durch das am 1. Juni 1933 erlassenen ‚Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit’ wurden die Frauen aus dem Erwerbsleben verdrängt. Die Nationalsozialisten traten energisch gegen die weibliche Erwerbsarbeit ein. Die Frauen wurden in erster Linie auf ihre biologischen Funktionen und die Rolle der Mutterschaft reduziert. Ihre Aufgabe beinhaltete die Erhaltung des Volkes, 48 dazu gab es Ehrungen, wie das Mutterkreuz oder Ehestandsdarlehen. Allerdings war das Ehestandsdarlehen verbunden mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und einem ‚Ehetauglichkeitszeugnis’, welches die Gebärfähigkeit der Frau bestätigen sollte. Tatsache war allerdings, dass trotz der Propaganda der kinderreichen Familie, die Frauen weniger Kinder bekamen.
43 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 213.
44 Zur Wirtschaftskrise kam es ab dem 24. Oktober 1929 mit einem dramatischen Verfall der Aktienkurse an der
New Yorker Börse. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (1996): Schlaglichter der Weltgeschichte, S. 394.
45 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 44.
46 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 22.
47 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 23.
48 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 24.
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Es wurden
„schon in den 1922 bis 1925 geschlossenen Ehen im Durchschnitt nur zwei Kinder aufgezogen.“ 49
Es existierte von Beginn an ein Paradoxon zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
„Das nationalsozialistische Bild der Frau kann nicht gleichgesetzt werden mit der realen Situation der Frauen dieser Zeit.“ 50
‚Arbeit’ im Sinne der Erwerbsarbeit für Frauen gab es in den Schriften der Nationalsozialisten nur als Ersatzarbeit für den in den Krieg gezogenen Mann. Erst gegen Ende des Krieges erwähnten die Nationalsozialisten auch Frauen im Rüstungseinseinsatz. In wichtigen Positionen von Partei und Staat gab es während des Nationalsozialismus jedoch keine Frauen, sie übten „mehr oder weniger verhängnisvolle Handlangerdienste“ 51 aus, wie z.B. die Vermittlung der nationalsozialistischen Ideologien in den Schulen. Während des Nationalsozialismus verloren Frauen, aufgrund des nationalsozialistischen Frauenbildes, das passive Wahlrecht, welches ihnen zuvor erst in der Weimarer Republik zuteil wurde. Die Herausdrängung von Frauen aus dem öffentlichen Dienst schritt weiter fort und der Zugang von Frauen zu Universitäten wurde auf 10 % der Neuimmatrikulationen begrenzt. 52 Juristische Berufe oder auch Berufe im Gesundheitswesen waren für Frauen tabu. Unter dem Vorwand des ‚Doppelverdienertums’ wurden Frauen aus den Berufen herausgedrängt. Doch sind auch viele Ausnahmen der Frauenerwerbstätigkeit bekannt,
„nämlich immer dann, wenn ökonomische Bedingungen z.B. in Kriegszeiten, dies erforderlich machten.“ 53
49 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 84.
50 Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 37.
51 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1997): Informationen zur politischen Bildung. Frauen in
Deutschland, Bonn, S. 13.
52 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 44.
53 Assenmacher, Marianne (1988), a.a.O., S. 18.
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Es kam zu Spannungen zwischen den Anforderungen der Wirtschaft und der Ideologie der Nationalsozialisten.
Ab dem Jahre 1939, dem Jahr des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges, wurden die Frauen, aufgrund der in den Krieg gezogenen Männer, überall als Arbeitskräfte benötigt. Sie wurden zu Telefonistinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen ausgebildet. Im Jahre 1938 wurde sogar ein Pflichtjahr in Haus- und Landwirtschaft für Frauen eingeführt. 54 Festzustellen ist, dass während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes ein Rückgang der Frauenbeschäftigung in den akademischen Berufen eintrat und die Zahl der unqualifizierten Arbeiterinnen zunahm.
Bei hoher Arbeitslosigkeit wurden die Frauen aus den Erwerbsverhältnissen verdrängt, bei Arbeitskräftemangel griffen die Nationalsozialisten auf sie zurück. Dieser Taktik bedienten sich aber nicht nur die Nationalsozialisten, sondern sie hat sich im Laufe der Jahrzehnte als gängige Praxis herausgestellt, wie auch die folgenden Ausführungen deutlich machen.
1.4 Die Frauenerwerbssituation nach dem Zweiten Weltkrieg ‚Vollbeschäftigung durch Wiederaufbau und Wirtschaftswunder.
Gleiche Rechte - doppelte Pflichten’
Aufgrund der im Krieg gefallenen Männer stellten Frauen das Gros der Bevölkerung dar. Im Jahre 1946 kamen auf 1000 Männer 1263 Frauen. 55 Viele Frauen mussten für sich selbst und oft auch noch für ihre Familie sorgen. Die Männer waren entweder umgekommen, noch in Kriegsgefangenschaft oder krank. Wegen der schwierigen Ernährungssituation verbrachten die Frauen viel Zeit mit der Lebensmittelbeschaffung.
Aus Gründen des Arbeitskräftemangels wurden Frauen und Männer zur Arbeit verpflichtet. 56 Dadurch wurden Frauen stark in den Erwerbsarbeitsprozess einbezogen. Eine große Anzahl der Frauen arbeitete in sogenannten typischen Männerberufen, jedoch ohne, dass ihnen dafür der gleiche Lohn zugestanden wurde wie den Männern.
54 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2004): Informationen zur politischen Bildung.
Nationalsozialismus II, Bonn, S. 30.
55 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988): Frauen in der Nachkriegszeit, dtv, München, S. 25.
56 Zur Arbeit verpflichtet wurden Männer zwischen 14.-65. Lebensjahr und Frauen vom 17. bis 46. Lebensjahr,
die keine Kinder unter 14 Jahren zu betreuen oder hilfsbedürftige Angehörige zu versorgen hatten. Vgl. Ruhl,
Klaus-Jörg (1994): Verordnete Unterordnung, Oldenbourg Verlag, München, S. 26.
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Insbesondere waren die Berufe mit Schwer- und Schwerstarbeiterzulage gefragt, da sie zusätzliche Lebensmittel für die Familie einbrachten. 57 Hausfrauen wurde die ‚Gruppe V’, die sogenannte Hungerkarte, zugeteilt. Mit dieser Karte war es nicht möglich zusätzliche Lebensmittel für die Familie zu bekommen. Das Zuteilungssystem war aber auch in andere Richtungen geschlechtsspezifisch geordnet, denn Frauen erhielten kaum Tabak- und Alkoholzuteilungen. Es ging nicht darum, dass die Frauen dies für den eigenen Gebrauch benötigten, sondern, dass diese Waren auf dem Tauschmarkt begehrte Güter darstellten. 58 Die Männer, die nach dem Krieg aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrten, drängten die Frauen wieder aus dem Erwerbsarbeitsmarkt.
Diese Haltung wurde von der offiziellen Familienpolitik dieser Jahre mitgetragen. Franz-Josef Wuermeling, der im Jahre 1953 erster Familienminister wurde, vertrat die Position, dass Frauenerwerbstätigkeit „gemeinschaftszerstörenden Charakter“ 59 hätte. Er propagierte das Bild der kinderreichen Familien, so sollte die Einführung des Kindergelds ab dem dritten Kind im Jahre 1954 zur Verstetigung der Rollenbilder führen. Die traditionelle Arbeitsteilung wurde 1957 noch von Gesetzeswegen zur Norm erklärt, so galt der Mann als ‚Ernährer’ und die Frau als ‚Herz der Familie’. 60
Neben den Frauen auf Männerarbeitsplätzen waren es sogenannte Doppelverdienerinnen und Frauen ohne Berufsausbildung, die von den Entlassungen betroffen waren. 61 Beamtinnen mussten nach § 63 des Beamtengesetzes mit der Heirat aus dem Beruf ausscheiden. 62
Durch das Wirtschaftswunder Ende der 1950er Anfang der 1960er Jahre und dem damit verbundenen Arbeitskräftebedarf änderte sich dies wieder und der Erwerbsarbeitsmarkt war wie leer gefegt. Der Mangel wurde durch die anhaltende Zuwanderung aus der DDR und durch die freigesetzten Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft, sowie durch die Flüchtlinge und die Frauen gedeckt. 63 Somit kam es zum Rückruf der Frauen, insbesondere der Ehefrauen und Mütter, an die außerhäuslichen Arbeitsplätze.
57 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 40.
58 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 55.
59 vgl. Meyer, Birgit (1990): Frauenpolitiken und Frauenleitbilder der Parteien in der Bundesrepublik. In: Aus
Politik und Zeitgeschichte, B 34-35/90, S. 18.
60 vgl. Beck-Gernsheim; Elisabeth (1988b): Vom Geburtenrückgang zur Neuen Mütterlichkeit? Über private und
politische Interessen am Kind, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, S. 46.
61 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 72.
62 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 73.
63 vgl. Grosser et al (1990): Soziale Marktwirtschaft - Geschichte-Konzeption-Leistung, 2.Aufl.,Verlag
Kohlhammer, S. 85.
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Der Beschäftigungsanstieg der Frauen löste in der Öffentlichkeit Diskussionen aus, meist von konservativer Seite. Beklagt wurde die Dreifachbelastung der Ehefrauen und Mütter durch die Haushaltsführung, Beruf, Betreuung und Erziehung der Kinder. 64 Die Diskussion wurde in ganz unterschiedlichen Richtungen geführt. Nicht selten hieß es, dass die Mütter verantwortungslos ihren häuslichen und erzieherischen Aufgaben gegenüber seien. 65 Gegner der Frauenerwerbstätigkeit führten an, dass die Frauen einen Geltungs- und Luxusdrang hätten. 66 Doch diese Vorwürfe waren unhaltbar vor dem Hintergrund, dass die meisten Mütter aus wirtschaftlicher Notwendigkeit arbeiten gingen, da die Ehemänner zu wenig verdienten. 67 Die katholische Kirche wollte die christliche Familie mit den christlichen Werten stabilisieren, doch ihre Bemühungen scheiterten meist, aufgrund der finanziellen Notwendigkeit der Erwerbstätigkeit. Zu einer Verbesserung der Bildungssituation und der weiblichen Berufsausbildung kam es als solche in den 1950er Jahren nicht. Mit dem Anstieg der quantitativen Frauenerwerbstätigkeit ging nicht der Anstieg der qualitativen Ausweitung einher. 68 Die gesellschaftliche Anerkennung der Frauenerwerbstätigkeit blieb aus. Jedoch war die Wirtschaft auf die Frauen als Arbeitskräfte angewiesen, da Frauen billigere Arbeitskräfte darstellten, die flexibler, kalkulierbarer und planbarer waren. 69 Dies bedeutet, dass Frauen in unterschiedlichen Bereichen der Industrie eingesetzt wurden, dass ihre Erwerbstätigkeit oft auf die Zeiten zwischen Schulabschluss und Heirat begrenzt und dass sie leichter kündbar waren, ein Zustand, der der Industrie entgegen kam. Eine Doppeldeutigkeit zwischen den Argumenten ist ersichtlich.
Auf der einen Seite sollten die Frauen sich am Arbeitsleben beteiligen und auf der anderen Seite Hausfrau und Mutter sein. Diese Widersprüchlichkeit war es im Endeffekt, die gewährleistete, dass flexibel auf die Wirtschaftslage reagiert werden konnte. In Zeiten konjunktureller Schwäche appellierten Politik und Wirtschaft an die Frau als Hausfrau und Mutter und in Zeiten der konjunkturellen Stärke an die Notwendigkeit der Erwerbsarbeit.
64 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 205.
65 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 206.
66 vgl. ebenda.
67 vgl. ebenda.
68 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 334.
69 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 119.
Diplomarbeit zum Thema „Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit“ Seite 17 von 121
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Die Folge daraus könnte sein, dass Frauen aufgrund der geringeren Bezahlung in schlechten wirtschaftlichen Lagen einen sicheren Arbeitsplatz hatten, dies ist aber nicht zu bestätigen, da in diesem Fall
„das patriarchale Prinzip gegenüber den ökonomischen Rentabilitätsgedanken“ 70
stand.
Weiterhin wurde angeführt, dass Frauen einen Individuallohn benötigten, Männer hingegen einen Familienlohn, da sie mit ihrem Lohn ganze Familien zu versorgen hatten. Auch die im Jahre 1955 vom Bundestag verabschiedete Konvention Nr. 100, die ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit’ beinhaltete, änderte nichts an der tatsächlich herrschenden Lohndiskriminierung der Frauen, z.B. durch die ‚Leichtlohngruppen’. 71 ‚Leichtlohngruppen’ waren am unteren Ende der Lohnskala angesiedelt. Darunter fielen laut Definition „leichte Arbeiten“ oder „einfache Arbeiten“. Tarifverträge äußerten sich eindeutiger:
„Typische weibliche Tätigkeiten aufgrund biologischer Befähigung.“ 72
Aus diesem Grunde waren 90 % der Arbeiter, die in diese ‚Leichtlohngruppe’ eingestuft wurden Frauen. Im Jahre 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, dieses trug aber nichts zu einem Aufbrechen der traditionellen Arbeitsteilung bei.
70 Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 122.
71 vgl. IMSF (1978): Informationsbericht Nr. 31, Wirtschaftskrise und Frauenemanzipation in der BRD,
Frankfurt am Main, S. 8.
72 Hoffmann-Bludau (1977): Das Gleichberechtigungsgebot im Arbeits- und Sozialrecht, Bonn, S. 22.
Diplomarbeit zum Thema „Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit“ Seite 18 von 121
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1.5 Die Frauenerwerbssituation in den 1960/70er Jahren ‚Auf den Boom folgen Sättigungseffekte und Krise’
Der Familienminister, Bruno Heck, sah die Notwendigkeit in den 1960er Jahren die Richtung der Familienpolitik ein wenig zu ändern und neue Akzente zu setzen.
„(Die) Industrialisierung und die Entwicklung einer demokratischen Staatsordnung haben die partnerschaftlichen Formen der Ehe und Familie begünstigt.“ 73
Allerdings tauchten an anderer Stelle auch Äußerungen auf, dass die Emanzipation der Frau die patriarchalische Familienstruktur und die Autorität des Vaters erschüttere. 74 Der Trend der Vollbeschäftigung hielt bis zum Jahre 1965 an. 75 Aus diesem Grunde wurden Frauen als Arbeitskräfte benötigt und das ‚Drei-Phasen-Modell’ 76 befürwortet. Mit dem ‚Dreiphasenmodell’ hielt die Politik und die Wirtschaft aber auch an der Zuständigkeit der Frau für die Kinderbetreuung fest. Dies bedeutete eine „Legitimation der Doppelbelastung“ 77 , da suggeriert wurde, dass die drei Phasen problemlos nacheinander folgen konnten. Die Realität stellte sich aber anders dar, manche Mütter blieben z.B. auch in der Erziehungsphase erwerbstätig. Die erwerbstätigen verheirateten Frauen sahen sich aber in einem Dilemma, da die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen noch nicht allgemein akzeptiert wurde. Sie begaben sich in ein ständiges „Verteidigen-müssen“ 78 der Erwerbsarbeit. Am Arbeitsplatz begegneten den Frauen zwiespältige Haltungen, einerseits brauchte die Wirtschaft sie in Zeiten des wirtschaftlichen Booms, andererseits wurden Frauen bei der Bezahlung oder den Aufstiegschancen diskriminiert.
73 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1997): Informationen zur politischen Bildung. Frauen in
Deutschland, Bonn, S. 16.
74 vgl. Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993): Frauen in Deutschland 1945-1992,
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 14.
75 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 110.
76 Dreiphasenmodell: 1. Phase: Berufstätigkeit bis zur Geburt eines Kindes 2. Phase: Familiengründung 3. Phase:
Rückkehr in die Erwerbsarbeit. Vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 113.
77 ebenda.
78 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966): Die berufstätige Frau heute und morgen, Dunker &
Humblot, Berlin, S. 35.
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Willy Brandt trat im Jahre 1969 als Bundeskanzler mit den Slogan an:
“Mehr Demokratie wagen“ 79 und „wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an.“ 80
Die Regierung wollte unter anderem mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und die Gleichstellung der Frau im Ehe- und Familienrecht verwirklichen. Hierbei ging es um die Abschaffung des Schuldprinzips. Weiterhin fiel die Regelung, dass der Ehefrau in erster Linie die Haushaltsführung oblag. Statt dessen sollten die Eheleute die Haushaltsführung nun in gegenseitigem Einverständnis regeln. 81
Allerdings war die weibliche Erwerbstätigkeit geprägt durch diskontinuierliche Berufstätigkeit, als Resultat der gesellschaftlichen Einstellung zur Frauenerwerbstätigkeit und der mangelnden Ausstattung der Kommunen mit Kindertagsstätten. Ende des Jahres 1969 entfielen auf 100 Kinder 36 Kindergartenplätze. 82 Damit stellte sich dass Angebot an Kinderbetreuungsplätzen sowohl quantitativ als auch qualitativ als nicht zufrieden stellend dar.
Die Bildungspolitik kam unter den Stichpunkten „deutsche Bildungskatastrophe“ 83 und „Bildungsnotstand“ 84 zur Sprache. Der Anteil der Schüler mit Mittlerer Reife oder Abitur, ebenso die Zahl der Studierenden, wurde als zu gering erachtet. Diskussionspunkt stellte auch das Gefälle zwischen Jungen und Mädchen dar. Gefordert wurde die Chancengleichheit im Bildungswesen.
Richtet sich das Augenmerk auf die Schulbildung, verließen 62,8 % der Schülerinnen im Jahre 1968/69 die Schule mit dem Hauptschulabschluss (Volksschulen), 23,3 % der Schülerinnen erreichten den mittleren Bildungsabschluss und 10,4 % das Abitur. 85
79 Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1989): Fragen an die deutsche Geschichte: Ideen, Kräfte, Entscheidungen von
1800 bis zur Gegenwart, 15. Aufl., Bonn, S. 418.
80 Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1989), a.a.O., S. 418.
81 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 126.
82 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972): Der berufliche Aufstieg der Frau.
Arbeitsmarktstrategien zur verstärkten Integration der Frau in die Arbeits- und Berufswelt, Westdeutscher
Verlag, Opladen, S. 133.
83 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1998): Informationen zur politischen Bildung. Zeiten des
Wandels. Deutschland 1961-1974, Bonn, S. 38.
84 ebenda.
85 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 23.
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Der Anteil weiblicher Studierender an Hochschulen betrug 24,7 % im Jahre 1965. 86 Auffallend ist, dass sich die Studentinnen zu 70 % auf acht Fachrichtungen beschränkten, allein über 50 % aller Studentinnen entschieden sich für einen lehrerbildenden Studiengang. 87 Bei den Lehr- und Anlernlingen konzentrierten sich im Jahr 1967 fast 70 % der weiblichen Lehrlinge auf „verteilende, verwaltende und planende Berufe“ 88 , darunter fielen Warenkaufleute und Büroberufe. Ihr Anteil stellte sich besonders hoch dar bei den Hauswirtschaftsgehilfen mit 98 %, bei den Textilnäherinnen mit 96 % und bei den Sekretärinnen mit 95 %, 89 wobei 48,7 % aller industriellen Arbeiterinnen der Lohngruppe III 90 zugeordnet wurden. Diese Zahl stellte sich vier mal so hoch dar, wie die Zahl der dort zugeordneten Männer. Im Angestelltenbereich waren 54,7 % aller Frauen in Lohngruppe IV eingeteilt, gegenüber 20 % der Männer. Die weibliche Berufstätigkeit insgesamt, war aus Gründen der gesellschaftlichen Entwicklung, aus der Wirtschaft aber nicht mehr wegzudenken. 91 Die Erwerbsquote von Frauen betrug 46 % im Jahre 1970. 92 In Branchen wie dem Dienstleistungsbereich stellten die Frauen einen Anteil an den Beschäftigten von 82 %. 93
Frauen in höheren Positionen von Wirtschaft und Verwaltung stellten ein seltenes Erscheinungsbild dar. Zum einen fehlte den Frauen die notwendige berufliche Bildung und zum anderen die Voraussetzungen, da sie schlechtere, zum Teil einseitigere und kürzere Ausbildungen erfuhren. 94
In der Wirtschaft der 1960er Jahren setzte die Entwicklung zur ‚Tertiarisierung’ ein. Die Entwicklung zur postindustriellen Gesellschaft zeigte auch Veränderungen in den Traditionen der Gesellschaft. Dies ist unter anderem zu erkennen in der Entwicklung zur Individualisierung und der Pluralisierung von Lebensstilen. Zum Ausdruck kommt dies unter anderem darin, dass das Nichtheiraten zunahm, das Heiratsalter und die Scheidungshäufigkeit stieg.
86 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 26.
87 vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 109.
88 Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 30.
89 vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 24.
90 Lohngruppe III bedeutete ungelernte Arbeiter, Lohngruppe IV bedeutete kaufmännische und technische
Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit. Vgl. Langkau-Herrmann, Monika /
Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 56
91 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966), a.a.O., S. 19.
92 vgl. Engelbrech, Gerhard (1987): Erwerbsverhalten und Berufsverlauf von Frauen: Ergebnisse neuerer
Untersuchungen im Überblick, Kohlhammer GmbH, IAB, Stuttgart, S. 182.
93 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966), a.a.O., S. 19.
94 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 17.
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Claudia Werner, 2005, Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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