Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Begriffsklärung - ärztliches Berufsethos’ 1
2. Darstellung und Analyse von Robert Spaemann, „Die Herausforderung des ärztlichen
Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“ 2
2.1 Kritische Auseinandersetzung mit dem vorgestellten Inhalt 8
2.2 Abschlussbewertung des ärztlichen Berufsethos 11
3. Bibliographie 13
Der im Jahre 1991 von dem Philosophen und katholischen Theologen Robert Spaemann (*1927) verfasste Aufsatz „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft“ stellt einen Beitrag zur methodischen Reflexion der medizinischen Ethik im Zuge der modernen Wissenschaft dar. In zwei Schritten erörtert Spaemann zunächst das Verständnis eines moralischen Standpunktes per se und stellt einige Bereiche aus der Medizin vor, in denen seiner Ansicht nach neue ethisch- moralische Standards entwickelt werden müssen. Seine Intention ist die Anregung zu einer einmaligen Zusammenarbeit von Geisteswissenschaftlern und Ärzten, die allgemeingültig verwendbare und etablierbare Normen für die ärztliche Tätigkeit entwickeln sollen. Er strebt dabei eine Partikularisierung und situationsspezifische Definition des Berufsethos im Allgemeinen an und weist dessen Grenzen und Gefahren in einer „Totalisierung von Verantwortung“ auf. Anhand der Erläuterung der Beziehung von ärztlicher Praxis und medizinischer Wissenschaft entwickelt Spaemannn ein konzeptuelles Modell für die Handlungsweisen des Arztes gegenüber seinem Patienten und der ständig fortschreitenden Wissenschaft. Indem er die biotechnologische Genchirurgie begründet ablehnt, entwickelt er einen für den Arzt angemessenen Verantwortungsbegriff gegenüber dem Patienten als „Person“. Der Zusatz aus zwei Vorträgen enthält weitere Begründungen, die sein Verständnis des ärztlichen Berufsethos methodisch untermauern und im natürlichen Gleichgewicht der Natur, d.h. dem Gesetz von Leben und Vergehen, verorten. Im Folgenden möchte ich nun den theoretischen Ansatz und Aufbau des Artikels im Detail analysieren und seine Voraussetzungen, Argumentation und Ergebnisse kritisch beleuchten, um zu einer eigene n Beurteilung des Aufsatzes im Zusammenhang mit der medizinischen Ethik zu gelangen.
1.1 Begriffsklärung - ‘ärztliches Berufsethos’
Geschichtlich wurzelt der traditionelle Berufsbegriff wesentlich in dem von Reformatoren formulierten protestantischen Berufsethos. Danach sollte jeder seinem Stand und seinen Fähigkeiten entsprechend „beruflich“ tätig werden, um so Gott und den Mitmenschen zu dienen. Innerhalb der Gesellschaft übt ein Berufsinhaber aber nicht nur eine spezialisierte Dienstleistung für das Gemeinwesen aus, er entwickelt gleichzeitig eine innere Bindung an den Funktionsausschnitt der eigenen Tätigkeit im Gefüge der arbeitsteiligen Welt. Die ethische Reflexion der Berufsarbeit ist das Resultat aus der Verpflichtung und Verantwortung, die sich aus der „Berufung“ ergeben. 1 Da insbesondere der Arzt in seiner Rolle als Mediziner, Seelsorger, Berater, Pädagoge und Betriebswirt einen hohen Grad an spezialisierter Selbstverpflichtung eingeht, besteht zudem ein breites öffentliches Interesse an einer Bindung des Experten an moralische Grundsätze. Die medizinische Ethik hat so gesehen ihren Ursprung
1 Vgl. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG: Der Brockhaus in Text und Bild 2002, Art. „Beruf - Berufsethos“.
2
bereits in der griechischen Antike bei dem Begründer der wissenschaftlichen Medizin, dem Arzt Hippokrates. In verschiedenen Schriften des „Corpus Hippocraticum“, vor allem im so genannten hippokratischen Eid, wird die sittliche Gesinnung und Haltung des Arztes als Vorraussetzung für den Beruf definiert. „Vorrang des Heiles oder der Interessen des Kranken, Verbot zweifelhafter oder gefährlicher Behandlungsmethoden und Selbstverpflichtung des Arztes zu ehrenhaftem und professionellem Verhalten sind seine normativen Bereiche.“ 2 Der hippokratische Eid wurde in der Entfaltung der Ärztezunft immer wieder modifiziert und ist noch heute Vorbild des Ärztegelöbnisses.
Dank des Fortschrittes der biologischen und medizinischen Wissenschaften und Technologien verfügt der Mensch über immer wirksamere therapeutische Mittel. Doch damit erwirbt er auch neue Macht, die unvorhersehbare Folgen und Konflikte für das menschliche und berufliche Leben haben kann, sodass das Berufsethos des Arztes durch die neuen Errungenschaften in Teilen ständig erschüttert wird. Das alltägliche, regulierende Berufsethos bedürfte gar keiner näheren Betrachtung, käme es nicht wiederholt zu Einbrüchen ins Gewohnte und zu Störungen, die eine bewusste Bearbeitung durch Reflexion und Beurteilung erzwingen. Getreu dem Goethezitat - „Mit einem Herren steht es gut. Der, was er befohlen, selber tut. Tu nur das Rechte in deinen Sachen. Das andre wird sich von selber machen.“ 3 - hat das Berufsethos die Funktion, den Handelnden von der dauernden Reflexion über die sittlichen Grundlagen seiner Verpflichtung zu entlasten und ihm so die gewohnte Arbeit erst zu ermöglichen. Allerdings setzt dies voraus, dass das ‘Rechte in deinen Sachen’ selbstverständlich ist. In solch einem Zustand völliger Beständigkeit und Normalität würde das Berufsethos formal der lex artis entsprechen. In der Realität aber ändern sich mit progressiver wissenschaftlicher Erkenntnis die Bedingungen für die lex artis, die daraufhin immer wieder angeglichen werden muss. Darüber hinaus wird sie relativiert, weil wir uns über die Verschiedenheit der Methodenansätze von Schulmedizin, Homöopathie und chinesischer Medizin bewusst sind. In ähnlicher Art und Weise erfährt auch das Berufsethos Einschnitte in das Alltägliche aus zweierlei Richtungen. Zum einen werden mit der Möglichkeit neuer, effizienterer Behandlungsmethoden die Kriterien berechtigten und unberechtigten Handelns wiederholt zur Diskussion gestellt. Das Gebot des Altertums nil noceri setzt voraus, dass man genau weiß, wo und wie der Schaden verhindert werden kann. Heutzutage steht der Arzt allerdings vor der Entscheidung, verschiedene potentielle Schädigungen des Organismus gegeneinander abzuwägen. Eine besondere Schwierigkeit ergibt sich in dieser Hinsicht bei sehr komplizierten Situationen, in denen konkurrierende menschliche Belange und Werte im Spiel sind. Zum anderen kann auch der
2 Paul Sporken: „Art. Medizinische Ethik“, in: Lexikon. Medizin, Ethik, Recht, Sp. 711.
3 Johann W. von Goethe: „Sprichwörtlich“, in: ders., Vollständige Ausgabe letzter Hand, Bd. 1-4: Gedichte.
3
gesellschaftliche Konsens als ethische Basis des Berufsethos von der Überzeugung des Arztes so weit abweichen, dass dieser sich von innen her verpflichtet fühlt, ihn abzulehnen, wie dies im „Dritten Reich“ oft geschah. Spaemann sieht darin eine doppelte Herausforderung, zu der er Philosophen auf den Plan ruft, da sie bei der ethischen Behandlung der Problematik behilflich sein können. In diesem Sinne soll sein Aufsatz einen Anstoß zur gemeinsamen Entwicklung von Standards geben, die eine weitere Involvierung von Philosophen in den Ärztealltag überflüssig machen.
Die Opposition, die in Bezug auf eine Festlegung moralischer Standards erhoben werden kann, versucht Spaemann zu entkräften, indem er ihr die Gefahren des historischen Relativismus ent gegenhält. Ethische Prinzipien müssen zwangsläufig unbedingte Gültigkeit haben, wenn sie nicht bloß als Optionen in einer Reihe gleichberechtigter und gleichbewerteter Möglichkeiten gesehen werden wollen, die eine moralische Beurteilung ausschließen. „Der Metagesichtspunkt, den wir den ‘ethischen’ nennen, ist entweder universalistisch, oder er ist nur eine überflüssige Verdopplung der Handlungsmaximen, die wir aus irgendwelchen Gründen sowieso haben und die wir überflüssigerweise noch mit moralischen Ausdrücken überhöhen.“ 4 Die ethische Beurteilung thront über den konkurrierenden Werten in einer spezifischen Situation. Daher ist sie als Entscheidungsinstanz absolut, d.h. losgelöst von der Situation, und hat die Aufgabe, die im Konflikt stehenden Werte in eine der Sache angemessene Ordnung zu bringen. Unsittliche Entscheidungen sind im Prinzip unsachliche Entscheidungen, die aus Eigennutz, Altruismus, Leidenschaft, Faulheit oder einer ideologischen Verzerrung entspringen. Aus diesem Grund kann das Gewissen nicht als Maßstab herangezogen werden, da es wie in letzterem Falle verformt sein kann. Die Ethik darf keine Kompromisse schließen, sondern nur über solche urteilen, indem sie die Rangordnung der Werte offen legt und somit deren Kontroversen auflöst. Eine solche humane Sittlichkeit ist nach Spaemann allerdings nur möglich, wenn der Verantwortungsbegriff im Berufsethos als partikularisierter verstanden wird. Neben dem Argument der Reflexionsentlastung verweist Spaemann auf Thomas von Aquin „Über die Sittlichkeit der Handlungen“ Quaestio 19, 10 aus der „Summa Theologica“, um seine These zu konsolidieren. Der Mensch erfasst die Dinge mit seiner Vernunft. Aus dieser leitet sich seine Sittlichkeit als dem ontologisch Naturgemäßen ab. Das Gute, das der Mensch will, ist durch seine soziale Perspektive bestimmt. Im Falle einer Gerichtsverhandlung hat der Richter dafür zu sorgen, den Verbrecher zu bestrafen, wohingegen dessen Frau ihre Pflicht darin zu sehen hat, ihren Mann vor der Strafe zu schützen. Jeder erfüllt dabei sein erfassungsbedingtes, spezifisches Gute. „Das Gut der ganzen Welt ist nun aber das, was von Gott erfasst wird, [...]. Daher will er alles, was er will, im Blick auf das [...] Gut der ganzen Welt.“ 5 Nun kann das Handeln eines Menschen dem Willen Gottes in inhaltlicher Hinsicht widersprechen, in formaler muss es seinem Willen allerdings angeglichen sein. Das bedeutet, dass der moralische
4 Robert Spaemann: „Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)“, in: ders., Grenzen. Die ethische Dimension des Handelns, S. 338.
5 Thomas von Aquin: Über die Sittlichkeit der Handlung, Sum. Theol. I - II q. 18 - 21. Einleitung von Robert Spaemann. Übersetzung und Kommentar von Rolf Schönberger, S. 117.
Arbeit zitieren:
Anita Glunz, 2004, Analyse von Robert Spaemann, "Die Herausforderung des ärztlichen Berufsethos durch die medizinische Wissenschaft (1991)", München, GRIN Verlag GmbH
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