Die Diskussion über die Freiheit, und was darunter zu verstehen sei, ist sicherlich so alt wie die Philosophie selbst. Doch in den letzten Jahren mischt sich immer wieder ein neuer, zunächst unvertrauter Gesprächspartner in die aktuellen Streitigkeiten, welche vorwiegend in philosophisch - soziologischen Kontexten geführt werden. Und er hat verblüffende, ja geradezu schockierende Argumente. Wurden diese anfangs noch als unqualifiziert oder schlicht unzutreffend cha rakterisiert, muss jeder Philosoph heute anerkennen, dass er es mit einem ernstzunehmenden Einwand gegen jegliche Konzeption von Freiheit in bezug auf Menschen zu tun hat. Dieser Herausforderung sollte ebenso ernst begegnet werden. Ich spreche hier von den neueren Erkenntnissen in der Neurobiologie, deren Forschung im Bereich des Gehirns und der Nerven zu ebenso aufschlussreichen wie kontroversen Thesen über uns als die „unbekannten Tiere“ geführt hat. Eine dieser Kernthesen ist nun, das die menschliche Freiheit einer Illusion, einer Täuschung über uns selbst entspringt und endlich richtig aufgefasst werden sollte. Fundiert wird diese These durch experimentelle Hirnforschungsresultate im Vergleich mit bestimmten Annahmen hinsichtlich der Bedeutung von Freiheit. Ein Vertreter dieser Überlegungen ist Gerhardt Roth, ein bedeutender Neurobiologe, welcher im Schlusskapitel seines Buches „Denken. Fühlen. Handeln,“ den Nachweis einer derartigen These vertritt und triftige Argumente vorzubringen hat. Die Philosophen sind nun in der Pflicht, den Implikationen und Annahmen in dieser These nachzuspüren. Sie werden dadurch genötigt, einmal von einer neuen Perspektive her ein Verständnis dieses alten und umstrittenen Begriffes zu gewinnen. Und es ist möglich, dass wir viele als sicher geglaubte Annahmen aufgeben müssen. Das Unbehagen, welches eine solche These erzeugt, kann und sollte niemanden unberührt lassen, denn allzu viel scheint von unserem alltäglichen Selbstverständnis damit verknüpft zu sein. Ziel dieses philosophischen Essays soll es sein, zu einer Erhellung eben der Grundannahmen, welche Gerhardt Roth zu der Auffassung einer grundlegenden Täuschung hinsichtlich der Freiheit des Menschen führen, beizutragen. Bewusst soll es nicht Aufgabe sein, in diesem Essay eine mögliche Alternative oder Widerlegung dieser Auffassung herauszuarbeiten. Dabei ist der Gedanke leitend, dass vor allem ein richtiges Verständnis und eine genaue Analyse der einzelnen Argumente erst die Voraussetzungen für ein derartiges Vorhaben schaffen kann. Wenn es nicht möglich scheint, ohne kritische Bewertung alle einzelnen
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Überlegungen von Roth anzugeben und auf mögliche Alternativen hinzuweisen notwendig wird, so sei dies der Sache selbst geschuldet. Im übrigen beschränke ich mich jedoch auf eine zusammenfassende Analyse der Position, wie sie im oben angegebenen Kapitel ausgeführt ist. Folgende Fragestellung ist hierfür grundlegende Perspektive: Wie charakterisiert Gerhardt Roth die Freiheit und zu welchen Ergebnissen führt das? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich (I) seinen Freiheitsbegriff als „freier Wille“ und „freie Entscheidung“ genauer zu fassen versuchen, bevor ich (II) kurz auf den empirischen Hintergrund, den Befund des Libet- Experiments eingehe. Anschließend werde ich (III) seine Folgerung, Willensfreiheit ist eine Täuschung des Gehirns, mit ihren Implikationen behandeln, um dann (IV) Roths Vorschlag einer neuen Beschreibung des Gefühls der Freiheit als autonomes Handeln zu untersuchen. Abschließend möchte ich (V) versuchen, kurz auf die Folgen der vorgestellten These in ihrer Konsequenz hinzuweisen und die Frage vorstellen, ob in der neurobiologischen Perspektive allein eine befriedigende Antwort, was denn nun unter der Freiheit des Menschen zu verstehen sei, gefunden werden kann. (I) Bereits zu Beginn gibt Roth den Gegenstand seiner Überlegungen zur Freiheit an, indem er „Willensfreiheit“ ins Zentrum rückt. Es geht im also nicht vorrangig um eine allgemeine Beschreibung von Freiheit des Menschen überhaupt, sondern lediglich die Frage der Existenz eines „freien Willens“ soll beantwortet werden. Was aber bedeutet „freier Wille“ in der Perspektive von Gerhardt Roth? Ich neige zu der Auffassung, eine hinreichend genaue Beantwortung dieser Frage kann zeigen, warum die These der Illusion menschlicher Willensfreiheit überhaupt erst einen bedeutsamen Charakter erhält. Aus diesem Grund möchte ich diesem Punkt genauer analysieren. Roth zieht aus den philosophisch-historischen Positionen zur Bestimmung der Freiheit zunächst drei Merkmale, mit denen er seine Auffassung von „freier Wille“ besser verstanden wissen will.
Zum Einen bezieht er sich auf den Begriff des „Anderskönnen“, „... d. h. unter identischen Bedingungen hätte ich auch anders handeln können; ...“(1). Bezüglich der Freiheit des Willens ist hier also zunächst nicht mehr angegeben als die Möglichkeit einer Wahl von Handlungsalternativen zu einem konkreten Zeitpunkt, allerdings retrospektiv beurteilt. In der Tat scheint dies ein wesentliches Merkmal von Willensfreiheit zu sein, eben als autonomes
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Individuum entscheiden zu können zwischen möglichen Alternativen. Könnten wir das nicht, würden wir uns sicherlich nicht Freiheit zuschreiben. Nun charakterisiert Roth dieses „Anderskönnen“ jedoch auch in einem stärkeren Sinne, nämlich „... gedacht als die Fähigkeit, in einer bestimmten Situation auch ganz anders handeln zu können; ...“(2). Was er damit meint, ist eine Willensfreiheit, die mit einer Unvorhersagbarkeit, einer willkürlichen Handlung im eigentlichen Wortsinn zusammengedacht ist. Wendet man diese Vorstellung letztlich einer völligen Unbestimmtheit auf unsere soziale Praxis an, erscheint eine derartig verstandene „Freiheit des Willens“ wahrlich als eine Bedrohung unserer Art, weitgehend auf Erfahrung, Konvention und Beurteilung beruhenden Umgang miteinander zu pflegen. Es ist jedoch die Frage, ob man die Vorstellung des „Anderskönnen“ nicht als eine bloße Wahlmöglichkeit innerhalb gegebener Alternativen verstehen kann, ohne in die von Roth gezeigten fatalen Konsequenzen einer Überspitzung dieser Vorstellung zu geraten. Zweitens führt er das Merkmal der „Intelligibilität“ an, d.h. „... aus (guten) Gründen, nicht aber aus Ursachen (Zwängen) zu handeln; ...“(3). Freien Willen soll es also dann geben, wenn wir Gründe für diese oder jene Entscheidung oder Handlung angeben können und diese als vernünftig eingeschätzt werden, jedoch ist unser Wille unfrei, wenn es Ursachen im Sinne von Zwängen für unser Handeln gibt. Es ist durchaus richtig, von Unfreiheit zu sprechen, wenn wir den Begriff des Zwanges als Handlungsursache einführen. Nun ist es jedoch ebenso unbestritten, dass es gute Gründe geben kann, sich einem Zwang zu unterwerfen oder gegebenenfalls zu widersetzen. Diesen Fall meint Roth mit seiner gegenüberstellenden Charakterisierung offensichtlich nicht, denn er denkt sich als Gegenspieler von (guten) Gründen solche Ursachen oder besser Zwänge, wo es gar keine Möglichkeit einer Unterwerfung oder Verweigerung gibt. Bedeutet das Fehlen von guten Gründen nun aber gleichzeitig das Vorliegen eines Zwanges oder, allgemeiner formuliert, gibt es überhaupt Entscheidungen und Handlungen, ohne das wir Gründe (so gut oder schlecht sie auch immer sein mögen) für sie angeben können? Ich denke, wenn wir von grundlosen Handlungen sprechen, nennen wir sie Reflex- oder Affekthandlungen, um anzugeben, dass ihnen keine bewusste Entscheidung voraus gegangen sind und wir deshalb im strengen Sinne keinen Grund für sie benennen können. Diese Handlungen haben dennoch Gründe im Sinne von Ursachen, und sind darüber hinaus nur ein bestimmter Teil aller
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Kai Lehmann, 2004, Freiheit als Täuschung des Gehirns? Notizen zur philosophischen Herausforderung der Neurobiologie, Munich, GRIN Publishing GmbH
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