Die Neuregelungen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Sabine Kubach
5. Neuregelungen. 19
5.1. Wegfall des Berufsschutzes. 19
5.2. Zeitrenten. 20
5.3. Reduzierung des Zugangsfaktors. 21
5.4. Verlängerung der Zurechnungszeiten. 21
5.5. Hinzuverdienst. 22
6. Fazit. 24
2
Die Neuregelungen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Sabine Kubach
1. Einleitung
Jedes Jahr müssen über 200.000 Arbeitnehmer ihren Job vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben 1 . Nicht Unfälle sind die weitaus häufigste Ursache für den Verlust der Arbeitskraft, sondern gesundheitliche Probleme, wie zum Beispiel Gelenk- und Wirbelsäulenbeschwerden, innere Krankheiten oder psychische Erkrankungen.
Die Verminderung der Erwerbsunfähigkeit stellt einen harten Einschnitt in die Lebensplanung dar und ist oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.
Nach der alten Regelung bis zum 31. Dezember 2000 unterschied man zwischen der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Vor allem die Berufsunfähigkeitsrente geriet besonders in Kritik, da sie sich „...zu einer Prestigerente für Versicherte mit besonderer Qualifikation in herausgehobenen Positionen entwickelt...“ 2 habe.
Das durch den Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ ist am 01. Januar 2001 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird das Recht der Renten (früher: Invalidenrenten) der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt. Die bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit werden durch ein einheitliches und abgestuftes System der Erwerbsminderungsrente ersetzt, auf das später noch näher eingegangen wird.
Mit dieser Arbeit möchte ich zeigen, dass durch die Einführung des neuen Gesetzes die zu erwartenden Leistungen noch geringer sind als zuvor. Viele Arbeitnehmer, vor allem junge Leute, haben keine oder nur geringe Ansprüche auf Erwerbsminderungs-, bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten, da sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann kein umfassender Schutz mehr gegen den vorzeitigen Verlust der Arbeitskraft geboten werden. Deshalb ist die private Vorsorge in diesem Bereich heute wichtiger denn je.
1 Vgl. http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen.de (13.12.2002)
2 Versicherungswirtschaft, Heft 02/2001, S. 34
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2. Allgemein
Heutzutage scheidet statistisch gesehen jeder fünfte Angestellte und jeder vierte Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben aus 1 . Gemäß den Zahlen deutscher Rentenversicherungsträger wurden im Jahre 1997 rund 6.000 Menschen unter 30 Jahren berufs- oder erwerbsunfähig. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren waren es bereits 23.000 Menschen. Rund 1,9 Millionen Betroffene beziehen zur Zeit eine Erwerbsmi nderungsrente 2 .
Der Versicherungsschutz besteht nur in dem durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzten Schutzbereich 3 . Die Renten bieten auch bei überdurchschnittlicher Beitragszahlung nicht mehr als eine Grundversorgung. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger erhielt ein Mann im Jahre 1999 im Schnitt eine Berufsunfähigkeitsrente von 592€ (West) / 477€ (Ost), eine Frau 405€ (West) / 418€ (Ost) 4 .
Durch die Diskussionen um die Kürzungen der Altersrenten schienen viele Versicherten nicht wahrzunehmen, dass sie seit dem 01. Januar 2001 ohne Berufsschutz leben müssen und die Erwerbsminderungsrenten geringer sind als vor der Einführung des neuen Gesetzes (siehe Abbildung 2).
1 Vgl. Versicherungswirtschaft, Heft 03/2001, S. 10
2 Vgl. http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-versicherungsvergleich.de (02.12.2002)
3 Vgl. Richter (1994), S. 26
4 Vgl. http://www.vdr.de (05.12.2002)
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2.1. Ursachen der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
Wie bereits erwähnt sind nicht Unfälle die häufigste Ursache, die zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit führen, sondern Erkrankungen. Bei der Allianz Lebensversicherung AG zum Beispiel sind circa 90% der Fälle auf diese Ursache zurückzuführen 1 . Die nachstehende Auswertung zeigt die häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit:
Abbildung 1: Die häufigsten Ursachen für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit 2
1 Vgl. http://www.mathias-knape-allianzvertreter.de/neu_dat.html (15.12.2002)
2 Quelle: Statistik der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG (Stand: 2001)
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2.2. Umfrage zur Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten
Eine Umfrage der Infratest Burke Finanzforschung im Auftrag der Allianz Lebensversicherung ergab, dass 87% der befragten Arbeitnehmer nicht wissen, „...dass ab dem 01. Januar 2001 neue Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit gelten...“ 1 . Die folgende Abbildung soll zeigen, wie gut die Versicherten über die Änderungen der gesetzlichen Leistungen im Falle einer Erwerbsminderung informiert sind:
Abbildung 2: Wissensstand der Versicherten über die Neuregelungen der E rwerbsminderungsrenten 2
Von den Befragten fühlten sich 78% schlecht oder gar nicht über die Neuerungen informiert und mehr als die Hälfte hatte keine oder eine falsche Vorstellung von den künftigen staatlichen Leistungen 3 . Außerdem ergab sich bei der Umfrage, dass 29% der Befragten von einer Leistungssteigerung ausgingen 4 .
1 Versicherungswirtschaft, Heft 03/2001, S. 10
2 Vgl. Versicherungswirtschaft, Heft 03/2001, S. 10
3 Vgl. http://www.feinmechanik-handwerk.de/Berufsunfaehigkeit/berufsunfaehigkeit.html (15.12.2002)
4 Vgl. http://www.mathias-knape-allianzvertreter.de/neu_dat.html (15.12.2002)
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3. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung
3.1. Versicherungsträger
Versicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterstehen. Sie haben das Recht, sich selbst zu verwalten, d. h. sie führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verant-wortung ihrer ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane durch. In der Bundesrepublik Deutschland wird die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Bundesanstalt für Angestellte (BFA) in Berlin, die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Bundesbahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse vertreten 1 . Als Dachverband haben die Rentenversicherungsträger den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) 2 .
3.2. Versicherter Personenkreis
In der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung sind die gleichen Personengruppen versichert, wie bei der Altersrentenversicherung, da es sich um den gleichen Versicherungsträger handelt. Sie umfasst alle Personen, die in Deutschland versicherungspflichtig sind (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit). Hierzu gehören 3 :
• grundsätzlich alle Personen, die gegen ein Entgelt beschäftigt sind,
• Auszubildende,
• Wehr - und Zivildienstleistende und
• einige Gruppen vo n Selbständigen (z.B. Künstler, Handwerker,...).
1 Vgl. http://www.versicherung-vergleiche.de/absicherung/index.htm (10.12.2002)
2 Vgl. http://www.vdr.de (05.12.2002)
3 Vgl. Individualversicherung (2000), S. 488
Arbeit zitieren:
Sabine Kubach, 2004, Die Neuregelungen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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