Universität Bielefeld, Fakultät für Pädagogik
Veranstaltung: Interkulturelle Erziehung und Bildung
Sommersemester 2004
3. Fachsemester
Bildungsungleichheit bei Migranten: Institutionalisierte
Diskriminierung von Ausländern?
von: Anna-Lisa Esser
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Der Begriff Chancengleichheit 3
2.1. Chancengleichheit oder soziale Ungleichheit 4
3. Bildungsungleichheit und die Merkmale für unterschiedliche Bildungschancen 5
3.1. Gleiche Bildungschancen für alle? 5
3.2. Sozioökonomische Lage des Elternhauses und kulturelles Kapital 6
3.3. Bildung und Berufstätigkeit (Humankapital) der Eltern 7
3.4. Familienstruktur und im Elternhaus gesprochene Sprache 8
4. Bildungsungleichheit bei Kindern mit Migrationshintergrund 9
4.1. Größere Bildungsbarrieren für Ausländerkinder 9
4.2. Gründe für die Differenzierung in den Bildungswegen von Migranten 10
5. Soziale Auslese durch das Schulsystem 13
6. Fazit und mögliche Bildungsreformziele 15
Literaturverzeichnis 18
1. Einleitung
"Armut hat schwarze Haare". So wurde ein Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“ (Drieschner, 2003, 3) betitelt. Da Armut sich auch über mangelnde Bildung bedingt1, kann man die Überschrift umformen und erhält: „Bildungsarmut hat schwarze Haare.“ Diese Aussage deutet an, dass Ausländerkinder weniger Chancen auf einen hohen Bildungsabschluss haben als deutsche Kinder2. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsbenachteiligung; die soziale Herkunft hat in Deutschland massive Auswirkungen auf die Bildungskompetenz der Kinder. Ins Auge fallen vor allem gravierende Unterschiede der Bildungsbeteiligung und des Kompetenzerwerbs in Abhängigkeit von dem Migrationsstatus.
In der Bundesrepublik gilt jedoch die Forderung nach uneingeschränkter Chancengleichheit. Diese besagt im Bildungsbereich, dass alle entsprechend ihren Leistungen und Fähigkeiten gleiche Chancen zum Erwerb mittlerer oder höherer Bildungsabschlüsse haben sollen. In der vorliegenden Seminararbeit soll untersucht werden, inwieweit diesen Maßstäben genüge getan werden kann, was unter Bildungsgleichheit bzw. -ungleichheit zu verstehen ist und ob ausländische Schüler bzw. Schüler, deren Muttersprache nicht die Unterrichtssprache ist, stärker benachteiligt werden als deutsche Kinder. Der Schwerpunkt wird hier auf die Benachteiligung durch das deutsche Bildungssystem gelegt.
Zunächst soll ein Überblick über Chancengleichheit und über Bildungsungleichheit im Allgemeinen geschaffen und ihre Entstehungsgründe beleuchtet werden. Anschließend werden die erschwerten Bildungsmöglichkeiten der ausländischen Kinder im Besonderen skizziert, sowie die Ursachen für diese Bildungsbarrieren veranschaulicht werden. Daran anknüpfend soll herausgearbeitet werden, ob diese Bildungsbarrieren durch das Schulsystem noch vergrößert werden. Schließlich soll zusammenfassend die dringende Notwendigkeit einer Reform des Bildungssystems dargestellt und der Frage nachgegangen werden, wie diese Bildungsbarrieren bei Kindern mit Migrationshintergrund entstehen und wie sie möglicherweise behoben werden können.
2. Der Begriff Chancengleichheit
Chancengleichheit war seit Anfang der sechziger Jahre wohl eines der am häufigsten bearbeiteten Themen bildungsökonomischer und soziologischer Forschung in Deutschland und eine der wichtigsten Forderungen in der politischen Diskussion. Entscheidend sind dabei die Öffnung der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie der Zugang zu gesellschaftlichen, insbesondere beruflichen Positionen für alle, insbesondere auch für Migranten. Das Anrecht auf Chancengleichheit impliziert die demokratisch-sozialstaatliche Forderung nach gleichen Startmöglichkeiten und Teilhabemöglichkeiten im politischen und gesellschaftlichen Prozess (Thomas, 1970, 47). Allen Menschen sollen die gleichen Chancen für die Entfaltung der eigenen Fähigkeiten gewährt werden, ohne wegen bestimmter Merkmale zurückgesetzt zu werden. Die inhaltliche Determination des Begriffs der Chancengleichheit entspricht auch dem Wortlaut von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die bildungspolitische Forderung nach sozialer Chancengleichheit beim Zugang zu dem wichtigsten gesellschaftlichen Gut Bildung ist ein Grundsatz sozialer Gerechtigkeit. Zwar sind Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland de facto beim Zugang zu Bildung Deutschen gleichgestellt, in der Praxis jedoch vermisst man diese Chancengleichheit, sei es im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule als auch bei höheren Bildungsgängen (Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, 2002, 174). Durch welche Merkmale aber entsteht solch eine soziale Ungleichheit? Durch welche Faktoren ist diese bestimmt? Im folgenden Kapitel soll knapp auf diese Ursachen eingegangen werden.
2.1. Chancengleichheit oder soziale Ungleichheit
[...]
1 Bildung und Qualifizierung haben drei Zieldimensionen, die immer zusammen zu sehen sind: Entwicklung der Persönlichkeit, Teilhabe an der Gesellschaft und Beschäftigungsfähigkeit. Wenn Kinder nicht entsprechend ausgebildet werden, haben sie keine Chance auf einen entsprechenden Beruf und sind dann oft auf Sozialhilfe angewiesen.
2 Der überwiegende Teil der Migrantenfamilien ist den sozial schwächsten Schichten zuzurechnen.
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Anna-Lisa Esser, 2004, Bildungsungleichheit bei Migranten:Institutionalisierte Diskriminierung von Ausländern?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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