Gr ündungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
Inhalt
I. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 4
1 EINLEITUNG. 5
1.1 PROBLEMSTELLUNG. 5
1.2 GANG DER UNTERSUCHUNG. 5
INHALT UND ZWECK , , 7
2
2.1 GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN. 7
2.2 GEGENSTAND DER EINLAGE 8
2.3 EINBRINGUNG EINES BETRIEBS, TEILBETRIEBS, MITUNTERNEHMERANTEILS ODER VON
MEHRHEITSVERMITTELNDEN ANTEILEN AN EINER KAPGES IN EINE KAPGES. 9
2.4 GRÜNDUNGSAUFWAND. 9
AUFSTELLUNGSPFLICHT UND AUFSTELLUNGSSTICHTAG , 10
3
4 GRÜNDUNG. 11
4.1 VORGRÜNDUNGSGESELLSCHAFT 11
4.1.1 Zweck der Vorgründungsgesellschaft. 11
4.1.2 Buchführungspflichten und Übertragungsbilanz. 11
4.1.3 Steuerrechtliche Behandlung. 12
4.2 VORGESELLSCHAFT 12
4.2.1 Zweck der Vorgesellschaft 12
4.2.2 Bilanzrechtliche Behandlung. 13
4.2.3 Steuerrechtliche Buchhaltung 13
5 ANSATZVORSCHRIFTEN. 15
5.1 RECHTLICHER RAHMEN. 15
5.2 VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND BILANZIERUNGSHILFEN 15
5.2.1 Überblick zu Vermögensgegenständen und Bilanzierungshilfen. 15
5.2.2 Immaterielle Vermögensgegenstände 17
5.2.3 Gründungsaufwendungen, Eigenkapitalbeschaffung Aufwendungen zur Ingangset-zung
des
Gesch äftsbetriebs. 18
5.2.4 RAP, Aufwendungen zur Fremdkapitalbeschaffung, Disagio, Vorsteuer. 19
5.3 VERBINDLICHKEITEN, RÜCKSTELLUNGEN UND HAFTUNGSRISIKEN. 20
5.4 EIGENKAPITAL UND KORRESPONDIERENDE POSTEN. 21
6 BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN. 24
6.1 GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN. 24
EINZELVORSCHRIFTEN ZUR BEWERTUNG DER AKTIVA , , 24
6.2
6.3 EINZELVORSCHRIFTEN ZUR BEWERTUNG DER PASSIVA 26
GLIEDERUNG UND AUSWEIS , 28
7
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Gr ündungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
7.1 GRUNDSÄTZE 28
7.2 EIGENKAPITAL UND GESELLSCHAFTERKONTEN 28
7.3 WEITERE BILANZPOSTEN. 31
8 SANKTIONEN 32
8.1 STRAFRECHTLICHE SANKTIONEN. 32
8.2 ZIVILRECHTLICHE SANKTIONEN. 33
9 ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG. 35
10 LITERATUR 36
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Gründungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
I. Abkürzungsverzeichnis
bzw. beziehungsweise EB Eröffnungsbilanz gem. gemäß ggf. gegebenenfalls Gj/en Geschäftsjahr/en GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung grds. grundsätzlich hM herrschender Meinung HR Handelsregister i.d.R in der Regel insb. insbesondere i.R.d im Rahmen der i.S.v. im Sinne von i.V.m in Verbindung mit KapGes Kapitalgesellschaft max. Maximal Nrn. Nummern p.a. per annum PersGes Personengesellschaft RAP Rechnungsabgrenzungsposten sog. sogenannte u.a. unter anderem u.U. unter Umständen
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Gründungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Neben der ordentlichen Bilanz wie der Jahresbilanz, deren regelmäßige Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist, existieren noch zahlreiche andere Bilanzformen, sog. Sonderbilanzen.
Diese außerordentlichen Bilanzen werden unregelmäßig oder einmalig zu besonderen recht-lichen oder wirtschaftlichen Anlässen erstellt. Zu diesen Anlässen zählen u.a. Kapitalerhöhung, Fusion und Gründung. Je nach Rechtsform des Unternehmens unterliegen Sonderbilanzen, ebenso wie ordentliche Bilanzen, speziellen Rechtsvorschriften.
Jedes Jahr werden in Deutschland zahlreiche KapGes gegründet. Viele Gründer kennen die Ansatz- und Bewertungsvorschriften einer EB und Gründungsbilanz nicht oder nur unzu-reichend. Insb. den Gründern einer GmbH ist die rechtliche Situation in der Gründungsphase und damit zusammenhängende straf- und zivilrechtliche Konsequenzen oft nicht bewusst.
Inhalt der Arbeit ist die Darstellung und Erläuterung einer EB und Gründungsbilanz einer GmbH.
1.2 Gang der Untersuchung
Aufgrund der komplizierten Verhältnisse in Vorgesellschaften, gibt es eine Vielzahl von Veröffentlichungen.
Ausgangspunkt der Bearbeitung der Aufgabenstellung w ar eine umfangreiche Literaturrecherche und -auswertung. Hierauf aufbauend und anlehnend an das HGB, erfolgte eine Konzentration auf folgende inhaltliche Hauptproblemstellungen:
-Ansatzvorschriften
-Bewertungsvorschriften
Demzufolge wurden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach IAS und US-GAAP nicht berücksichtigt.
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Gründungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
Steuerliche Besonderheiten der EB und Gründungsbilanz einer GmbH sind nicht Gegenstand der Aufgabenstellung.
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Gründungs- und Eröffnungsbilanz einer GmbH
2 Inhalt und Zweck
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Bei der EB und Gründungsbilanz handelt es sich um einen Vermögensstatus bezogen auf den Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. Zeitpunkt der Errichtung. 1
Die EB hat die Funktion der Information für die Geschäftsführung und die Gründer. Darüber hinaus dokumentiert sie die vertraglich vereinbarten oder bereits getätigten Einlagen. Die EB ist die Ausgangsbasis für das erste Gj (§ 242 Abs. 1 HGB) und Ausgangspunkt für die Buchführung sowie für die Wertansätze der eingebrachten Vermögensgegenstände. Sie dient der Darstellung der Vermögens- und Kapitalverhältnisse. 2 Bei einer GmbH i G dient sie der Festlegung der Anteile am Gesellschaftsvermögen, als Grundlage für die Kontenbildung der Buchführung, der Ergebnisermittlung des ersten Gj, dem rechnungsmäßigen Abschluss der Gründungsphase und als Schlussbilanz der Vorgesellschaft. 1
Eine EB kann erfolgen, wenn eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, es zu einer vollkauf-männischen Tätigkeit auf Grund einer Ausweitung ei ner kleingewerblichen Tätigkeit kommt oder eine entgeltliche/unentgeltliche Übernahme bzw. ein Erwerb eines Unternehmens vorliegt, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist. 3
Inhaltlich finden die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften Anwendung (§ 242 Abs. 1 S. 2 HGB). Auf Grund des Vollständigkeitsprinzips müssen auch die ausstehenden Einlagen des gezeichneten Kapitals, Kapitalrücklagen und der Anspruch auf Differenzhaftung in der EB erfasst werden. Ansatzwahlrechte dürfen in der EB, gegenüber Jahresabschlüssen, nicht ausgeübt werden. 1
Sacheinlagen müssen auf Grund des Stichtagsprinzips am Gründungsstichtag unter Berücksichtigung objektiver Umstände bewertet werden.
Das gezeichnete Kapital muss gem. § 272 Abs. 1 HGB voll ausgewiesen werden.
1 Vgl. Robert Winnefeld, Bilanzhandbuch, 2002, S. 1774 2 Vgl. Budde/Förschle, Sonderbilanzen, 2002, S. 155 3 Vgl. Robert Winnefeld, Bilanzhandbuch, 2002, S. 1775
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Arbeit zitieren:
Stefanie Handke, Ulrike Bruhns, 2004, Gründungsbilanz und Eröffnungsbilanz einer GmbH, München, GRIN Verlag GmbH
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