Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Problemstellung 1
2. Grundlagen 1
2.1. Definition 1
2.2. Formen des Leasing 1
3. Leasing im deutschen Handelsrecht. 2
3.1. Zurechnung nach HGB. 2
3.2. Die Zurechnungskriterien des BFH. 3
3.3. Zurechnung nach den Leasingerlassen. 3
3.1.1. Der Vollamortisationserlaß für Mobilien. 4
3.1.2. Der Teilamortisationserlaß für Mobilien. 5
3.4. Bilanzierung nach deutschem Recht 6
3.4.1. Wirtschaftliches Eigentum beim Leasinggeber. 6
3.4.2. Wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer 6
4. Leasing in den IAS 7
4.1. Grundsätzliches 7
4.2. Zurechnung nach IAS 17. 7
4.3. Bilanzierung nach IAS 17 8
4.3.1. Finance Leases 8
4.3.2. Operate-Leases. 9
5. Vergleich und Würdigung 10
5.1. Zurechnungsregelungen. 10
5.2. Bewertungsregelungen. 10
5.3. Würdigung im Hinblick auf die unterschiedlichen Bilanzzwecke. 11
6. Thesenförmige Zusammenfassung 12
Literaturverzeichnis V
Rechtsquellenverzeichnis. VII
Rechtsprechungsverzeichnis. VIII
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen. VIII
II
Abkürzungsverzeichnis
A.A. Anderer Ansicht Abt. Abteilung Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AktG Aktiengesetzbuch Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung BB Betriebs Berater BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesminister der Finanzen BStBl. Bundessteuerblatt BuW Betrieb und Wirtschaft DB Der Betrieb DStr Deutsches Steuerrecht EG Europäische Gemeinschaft F. Framework des IASB f. folgende Fn. Fußnote HdJ Handbuch des Jahresabschlusses HFA Hauptfachausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber GmbHG GmbH-Gesetz IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRS International Financial Reporting Standards Jg. Jahrgang m.w.V. mit weiteren Verweisen
III
PublG Publikationsgesetz rev. Revised Rz. Randziffer Rdn. Randnummer S. Seite s. siehe Tz. Text ziffer u.a. und andere u.s.w. und so weiter Vgl. Vergleiche US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles ZfgK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen
IV
1. Problemstellung
Die große praktische Relevanz von Leasingverträgen zeigt sich darin, daß ein immer größer werdender Teil der Investitionsgüter auf diesem Wege beschafft wird. Als problematisch erweist sich hierbei die Zurechnung zum Leasinggeber oder Leasingnehmer, wobei auch der Grundstein für die Erst- und Folgebewertung gelegt wird.
In der Arbeit werden zunächst die Regelungen des deutschen Handelsrechts und anschließend die des IASB dargestellt. Dabei beschränkt sich die Arbeit auf das sogenannte Mobilien-Leasing, und verzichtet auf die Darstellung von Sonderproblemen wie den sale-and- lease-back Transaktionen. Abschließend werden die Regelungen aus beiden Normensystemen verglichen und kritisch gewürdigt.
2. Grundlagen
2.1. Definition
Eine genaue Definition des deutschen Begriffs „Leasing“ ist nicht möglich. 1 Unter den Begriff fallen Verträge, die man auch Miet- Ratenkaufverträge nennen könnte, sowie sämtliche denkbaren Zwischenforme n. 2
Im angelsächsischen Raum ist die Begriffsbestimmung leichter. Zwischen Miete und Leasing wird nicht unterschieden, Leasing ist ganz allgemein eine „Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung […] das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes […] überträgt.“ 3 Der Begriff ist somit weiter gefaßt als im Deutsche n. 4
2.2. Formen des Leasing
Man kann Leasingverträge auf verschiedene Arten systematisieren. 5 Für diese Arbeit ist insbesondere die Unterscheidung nach der Art der Leasingobjekte relevant. Hierbei trennt man Mobilien- und Immobilen-Leasing. Eine weitere Differenzierungsmöglichkeit ist der Vertragstypus, wobei zwischen Operating- und
1 Vgl. Tacke (Leasing 1999), S.1.
2 Vgl. Förschle/Kroner (HGB 2003), Rz. 29.
3 Vgl. IAS 17.4 (rev. 2003).
4 Vgl. Küting u.a. (Vergleich 1998), S. 1465.
5 Vgl. Küting/Figge (Mobilien-Leasing 1999), S. 361.
1
Finanzierungsleasing unterschieden werden kann. Ersteres ist eine tendenziell kur zfristige V ermietung, bei der der Leasinggeber das Investitionsrisiko trägt; Fina nzierungs-Leasing bezeichnet längerfristige Verträge, die einem Ratenkauf nahe kommen. 6 Diese Begriffe decken sich nicht mit den im internationalen Sprachgebrauch üblichen Ausdrücken finance- lease und operate-lease, die keine Vertragstypen unterscheiden, sondern lediglich nach Bilanzierung beim Leasingnehmer oder Leasinggeber differenzieren. 7
3. Leasing im deutschen Handelsrecht
3.1. Zurechnung nach HGB
§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert die vollständige Erfassung aller Vermögens gegenstände des Kaufmanns im Jahresabschluß (Vollständigkeitsgrundsatz). Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des BFH umfaßt der Begriff Vermögensgegenstand nicht nur Gegenstände, die dem Kaufmann zivilrechtlich gehören, sondern auch solche, die ihm wirtschaftlich zuzurechnen sind. 8 Hinsichtlich der Frage, welche Gegenstände dem Kauffmann wirtschaftlich zuzurechnen sind, bietet sich meines Erachtens ein Rückgriff auf den § 39 AO an, da der ha ndelsrechtliche Begriff Vermögensgegenstand heute fast deckungsgleich mit dem Ausdruck Wirtschaftsgut aus dem Steuerrecht ist. 9 Die Vorschrift geht davon aus, daß die Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen sind, in Absatz zwei heißt es allerdings:
„Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, daß er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen.“ Es wird demnach auf die tatsächliche Sachherrschaft (Verfügungsmacht) abgestellt und zwar in dem Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut wirtscha ftlich sinnvoll nutzbar ist. In einem unkündbaren Leasingvertrag, der über die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschlossen ist, bleibt kein Raum für die tatsächliche Sachherrschaft des Leasinggebers, da dieser Aufgrund der Unkündbarkeit nicht auf das Leasingobjekt zugreifen kann. Das Leasingobjekt ist deshalb dem Lea- 6 ähnlich Hastedt/Mellwig (Leasing1998), S. 14.
7 S. Hastedt/Mellwig (Leasing 1998), S.14.
8 Vgl. beispielsweise das BFH Urteil vom 3.8.1988 - R 157/84, BStBl. II 1989 S. 21.
9 A.A. Döllerer (Wirtschaftliches Eigentum 1971), S. 535.
2
Arbeit zitieren:
Christian Kuhnke, 2005, Bilanzierung von Leasingverträgen nach deutschem Bilanzrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB und IAS/IFRS), München, GRIN Verlag GmbH
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