Inhalt
I. EINLEITUNG 3
II. HAUPTTEIL 4
II. 1. Auseinandersetzung Luthers mit 2 ausgewählten Problemfeldern
1.1 Zölibat und Mönchsgelübde 4
1.2 Übersetzung des neuen Testaments 6
2. Ereignisse in Wittenberg und Umgebung -Luthers Reaktion
2.1. Wittenberger Unruhen 8
III. SCHLUSSBETRACHTUNG 13
IV. BIBLIOGRAPHIE 15
2
I. EINLEITUNG
„Germanis meis natus sum, quibus et serviam.“ 1
Dies schrieb Martin Luther am 1. November 1521 Nikolaus Gerbel, einem Juristen aus Straßburg, welcher sehr interessiert an seinen Schriften war. Es kann als bezeichnender Hinweis auf Luthers Hauptansinnen für die Zeit in der Schutzhaft auf der Wartburg gesehen werden. Für diese Deutschen suchte er in unablässlichem Briefkontakt nach außen vor allem mit Melanchthon, seinem protegierten Nachfolger, Spalatin, welcher den gesamten Briefverkehr nach außen steuerte, seinem Freund Amsdorf und einigen anderen, Einflussnahme auf die Reformation und deren Akteuren zu nehmen. Doch andere wie Karlstadt, Zwilling und die sogenannten „Zwickauer Propheten“ nahmen in Luthers Abwesenheit das Heft des Handelns in die Hand.
Zunächst sei festzuhalten, dass Martin Luther, einem Augustinermönch, das Leben in der völligen Abgeschiedenheit der Wartburg sehr schwer fiel und neben physischem Leiden, auch mit ständigen innerlichen Anfechtungen zu kämpfen hatte. Nach den Entwicklungen des Reichstages zu Worms, auf dem Luther zwar formal Reichsgeächteter war und bereits vorher schon mit dem Kirchenbann durch den Papst versehen worden ist, war Luther scheinbar geschwächt, doch waren weder die deutschen Fürsten, noch deren Kaiser im Stande oder entschlossen, diese höchst möglichsten Strafandrohungen hinreichend umzusetzen, so dass Luther unter dem Schutz der Verborgenheit und des Patronates durch den Kurfürsten von Sachsen, Friedrich dem Weisen, unbehelligt weiter agieren konnte.
Luther setzte sich in dieser Zeit mit wichtigen kirchen- und sozialkritischen Themen auseinander, welche in Wittenberg in radikal- tumultartigen Weise gegen seinen Willen teilweise durchgesetzt wurden: So verfasste er eine Abhandlung über die Gültigkeit des Mönchsgelübdes, trat gegen das Zölibat ein, widersprach den „Zwickauer Propheten“ in der Frage nach der Ungültigkeit der Kindertaufe, befasste sich mit der Rechtfertigungslehre, der Abendmahls- und Messepraxis, legte einige Psalmenverse aus und als theoretischer Grundlage der reformatorischen Bewegung übersetzte er das neue Testament in ein allgemeinverständliches Deutsch.
38 Briefe und 7 Widmungen, sowie die meisten theologischen Werke sind aus dieser Zeit erhalten. Die Briefe und Widmungen sind aus Spalatins Nachlass in die Hände der Anhaltinischen Fürsten gelangt. Bis auf einem Brief liegen sie heute als Originale im
1 WAB 435.
3
Staatsarchiv Magdeburgs vor. Doch unter den 4211 Briefe Luthers, die als Abschriften in der Weimarer Lutherausgabe in 12 Briefbänden vorliegen, befinden sich natürlich auch die Briefe der Zeit auf der Wartburg. Leider sind diese nicht vollständig überliefert und weisen an verschiedenen Stellen Lücken auf, aber bieten trotz dessen einen weitreichenden Einblick in die Denkweise des Reformators. 2
So kann man paradigmatisch hierfür die briefliche Kontakte in der Frage des Mönchsgelübdes und des Zölibats herausnehmen und neben der Übersetzung des neuen Testament als Untersuchungsansatz Luthers Wirken in der Zeit auf der Wartburg herauszustreichen. Die Ereignisse in Wittenberg gaben Luther Anlass zur Besorgnis und daher muss unter dem Aspekt der Fortführung der Reformation dies auch Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Darüber hinaus sind die gesamten Vorgänge, sowohl in Wittenberg, als auch auf der Wartburg unter der grundsätzlichen Entwicklung der Reformation zu betrachten, welche eine Transformation einer personalfixierten lutherischen Bewegung in eine massen- und medienwirksame Richtung darstellten.
II. HAUPTTEIL
II. 1. Auseinandersetzung Luthers mit 2 ausgewählten Problemfeldern
1.1 Zölibat und Mönchsgelübde
Martin Luther korrespondierte in vielen Briefen mit seinem „Wunschkandidaten“ für seine geistige Nachfolgerschaft in Wittenberg, Melanchthon, über verschiedenste theologische Streitpunkte. Darunter fielen auch die Themen „Zölibat“ und „Mönchsgelübde“. So äußerte sich Luther in einem Brief vom 1.August 1521 wie folgt:
„Nondum persuadetis, idem esse de sacerdotum et monachorum voto statuendum..., quod sacerdotum ordo a Deo institutus est liber, non autem monarchorum, qui sua sponte statum elegerunt et Deo obtulerunt“. 3 Somit legte er für seine Idee eine klare Verschiedenheit der beiden Gelübde als Ausgangsbasis fest und weiter heißt es:
„Caeterum cum de sacerdotibus Paulus liberrime definiat, a daemonibus esse prohibitum eorum
Huc adde, quod caelibatus est mere humani statuti, quod homo, qui statuit, solvere potest...
Paulus prohibitionem erroneam et daemoniacam et hypocriticam et Deo damnatam vocaret“. 4
2 Vgl. Luther, M., Briefe von der Wartburg 1521/22, S. 6f.
3 WAB 424; vgl. Fausel, H. D., S. 25f.
4 Ebd. 424; vgl. Fausel, H. D., S. 25ff.
4
Damit versuchte Luther das Eheverbot für Priester auszuhebeln, indem er sich auf den Apostel und ersten Bischof von Rom, Paulus, ( =1. Papst) berief und mithilfe der Interpretation der Bibelstelle aus 1.Timotheusbrief 4, 1 und 3, 5 dies argumentativ bestätigte. Zu dem Mönchsgelübde äußerte er sich zurückhaltender:
„Talem sententiam Dei de monachis cum non habeam, non est tutum idem de iis asserere“. 6 In direktem Zusammenhang mit dem Zölibat sieht Luther auch das Gebot der Keuschheit und bekannte sich dazu wie folgt:
„Et plane hoc mihi obtinui, castiatem sub voto cadere, non probari per Scripturas ab nec lege nec exemplo... Si enim Christus praesens esset, non dubito, vincula ista dissolveret, votaque irritaret omnia,...
,quod hoc votum numquam est probatum infra 14 annos etiam apud homines...Quis vero certos facit, quod post
14 annos unquam valeat in totam vitam?...
;ut hoc etiam argumento temeriarum et Deo ingratum esse videatur, qui est Deus consilii et scientiae“. 7 Mit diesen klaren Argumenten, teilweise belegt durch Bibelstellen, 8 gegen das Keuschheitsgebot kam er zu folgendem Schluss:
„ut prope mihi hic libertate spiritus utendum esse videatur, et perrumendum, quicquid obstiterit saluti animarum.“. 9
In einem Brief an Spalatin vom 15. August 1521 äußerte sich Luther ebenso dazu, auch mit dem Hinweis auf Karlstadts Bemühungen hinsichtlich der Widerlegung des Zölibats: „Quam vellem Carlstadium niti, ut caelibatum istum aptioribus Scripturis confutaret;...
Opto et ego caelibatum liberum fieri, sicut evangelium exigit“. 10 Zu einem endgültigen Standpunkt in dieser Thematik kommt Luther thesenartig in einem Brief vom 9.September 1521 an Melanchthon, indem er eine evangelische Freiheit als Ausgangspunkt für jegliche gelübdische Verpflichtungen setzt:
„Quicunque vovit animo contrario evangelicae libertati, liberandus est, et anathema sit ejus votum. At qui vovit
„At quomodo tolletur, nisi aut votum ejusmodi rescindatur aut omnino de novo voveatur, hoc est, spritu
libertatis sub votum eatur.“
„Si autem animo libero et evangelico voveris, sponteque te servum feceris, justum est, ut serves et solvas“. 11 So folgt daraus stringend: Mönche wie Luther haben das Gelübde abgelegt zum Gefallen und Erhöhung der asketischen Leistung vor Gott. Da dies aber nicht im Sinne des Evangelium ist
5 Vgl. Luther, M., Briefe von der Wartburg 1521/22, S. 53; vgl. Fausel, H. D., S. 25.
6 WAB 424; vgl. Fausel, H. D., S. 25f.; vgl. Kamerau, G., S. 10.
7 WAB 425; vgl. Bornkamm, H., S. 28f.
8 Vgl. Luther, M., Briefe von der Wartburg 1521/22, S. 57f.
9 WAB 425.
10 Ebd. 427; vgl. Kamerau, G., S. 10; vgl. Bornkamm, H., S .28.
11 Ebd. 428.
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Arbeit zitieren:
Martin Dietrich, 2005, Luthers Briefwechsel auf der Wartburg - Stillstand der Reformation?, München, GRIN Verlag GmbH
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