Inhalt
Einleitung. 3
1. Geschichte und Geschichtsphilosophie 4
1.1. Der Begriff Geschichte. 4
1.2. Geschichtsphilosophie und das Zeitalter der Aufklärung 5
1.3. Die weitere Entwicklung der Geschichtsphilosophie bis zur Gegenwart. 6
2. Die Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht. 8
2.1. Teleologie, Natur, Vernunft und Kultur. 9
2.2. Der weltbürgerliche Zustand: Rechtsstaat und Völkerbund. 11
2.3. Ideecharakter und praktische Funktion der allgemeinen Geschichte in
weltb ürgerlicher Absicht. 13
3. Die „ Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ im
Kontext der Aufklärung. 14
Schluss. 16
Bibliographie. 17
2
Einleitung
Immanuel Kant (1724- 1804) gilt als einer der bedeutendsten Philosophen der europäischen Aufklärung. Seine Werke zu Theorien der Erkenntnis, Ethik, Religionsphilosophie und Ästhetik beeinflussten signifikant die nachfolgenden philosophischen Diskurse und haben bis heute kaum an Brisanz verloren. Die Konzeption seiner Geschichtsphilosophie, die in dem Aufsatz „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ am komprimiertesten vorgestellt wird, ist demgegenüber weitaus weniger bekannt. Philosophen verfassen ihre Werke nicht in von der Außenwelt völlig abgeschlossenen Räumen. Auch innovative, neue Ideen entstehen unter dem Eindruck der Lebensbedingungen der jeweiligen Zeit. Im Besonderen trifft dies auf die Deutung von Geschichte zu, denn Interpretation und Bewertung historischer Ereignisse und des geschichtlichen Verlaufs stehen im Interesse von Machthabern; lässt sich doch so die eigene Herrschaft legitimieren und festigen.
In meiner Arbeit werde ich zunächst kurz auf Genese und Wandlung des Begriffs Geschichte in verschiedenen historischen Bezugsrahmen eingehen und den Zusammenhang zwischen gesellschaftlich- politischen Neuerungen zur Zeit der Aufklärung und dem Auftreten von von Geschichtsphilosophie erläutern. Eine kurze Skizzierung der Weiterentwicklung geschichtsphilosophischer Entwürfe bis zur Postmoderne wird sich anschließen. Kants „Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“, die den Sinn von Geschichte als vollständige Entwicklung der Naturanlagen hin zu einer weltumspannenden, vernünftig- moralischen und friedlichen Weltgemeinschaft darlegt, ist in ihren grundlegenden Motiven und Prämissen zugleich Ausdruck und Bedingung der Aufklärung. Im zweiten Teil meiner Ausführungen werde ich Konzeption und Argumentationsstruktur speziell dieses Textes verdeutlichen und danach im dritten Teil die kontextuellen Parallelen zum Gedankengut der Aufklärung herausstellen.
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1. Geschichte und Geschichtsphilosophie
Zum Verständnis der Besonderheit der kantschen Konzeption im Vergleich zu anderen geschichtsphilosophischen Entwürfen bedarf es zunächst der Klärung des Gegenstandes des Textes, nämlich des Begriffes „Geschichte“ in seinen verschiedenen Bedeutungen und im Kontext seiner Entwicklung. Das Interesse an der Vergangenheit und die Art und Weise der Auseinandersetzung mit derselben stehen in enger Verbindung mit den realhistorischen Vorgängen einer bestimmten Epoche. Dadurch begründet sich auch das relativ späte Auftreten der expliziten Geschichtsphilosophie gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Interpretation von Geschichte, Geschichtsbewusstsein und der, wiederum historischen, Epoche. Eine von der jeweiligen Zeit unabhängige Wissenschaft zur Geschichte (ob rein empirisch oder geschichtsphilosophisch) ist unmöglich. Kulturelle, politische und soziale Gegebenheiten einer Zeit begründen das Interesse an Geschichte, ihre philosophische Deutung und damit das Geschichtsbewusstsein der Menschen. Umgekehrt besteht ebenfalls eine Wirkung der Theorie auf die Praxis aller Aspekte menschlichen Zusammenlebens. Deshalb kann auch Kants geschichtsphilosophischer Entwurf nicht unabhängig von seiner Entstehungszeit betrachtet werden.
1.1. Der Begriff Geschichte
Die Genese des Begriffes reicht bis in die Antike zurück. Historie beschrieb im weiteren Sinn jede Form empirischer Erkenntnis. Es handelte sich dabei um reine Tatsachendarstellung (im Gegensatz zu einer Tatsachenbegründung).
Im engeren Sinn bedeutete das jeden durch unmittelbare eigene oder fremde Beobachtung gesicherten Bericht eines Geschehnisses. Der Grundstein einer empirischen Geschichtsforschung, der in der Antike gelegt wurde, steht in engem Zusammenhang mit der Wortbedeutung. Das erzählte Ereignis, die einfache Darstellung von Geschehnissen, manifestierte sich in dem Anlegen von Chroniken, Annalen und Akten. Von einer Geschichtsphilosophie im Sinne einer Wissenschaft über die Geschichte, die über die empirische Berichterstattung hinaus geht, kann in diesem Sinn noch nicht gesprochen werden. In der Antike gilt der Mensch seinem Wesen nach als eigentlich ungeschichtliches Wesen. Der Natur wird ein zyklischer Zeitverlauf zugeschrieben, in dem alles auf Wiederholung beruht. Durch das Fehlen einer linearen Entwicklung kann es keinen Fortschritt geben, was eine Philosophie über Anfang, Ziel und Ende einer Geschichte überflüssig macht. Das
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Interesse an empirischer Geschichte begründet sich aus eher praktischen Motiven des „Preisens und Erinnerns“ 1 .
Das europäische Mittelalter entwickelte den Geschichtsbegriff nicht wesentlich weiter. Auch hier kann von einer Geschichtsphilosophie kaum gesprochen werden, handelt es sich im Wesentlichen doch um eine Geschichtstheologie, bei der die christliche Heilserwartung im Vordergrund steht und die Vorsehung Gottes den von den menschlichen Handlungen weitgehend unabhängigen Ablauf der Ereignisse bestimmt. Obwohl die menschliche Freiheit prinzipiell gegeben ist, kann sie sich doch nur in diesem (biblischen) Kontext eingeschränkt entwickeln.
Etymologisch bedeutet „Geschichte“ also Begebenheit oder Ereignis, aber auch Bericht über Geschehenes. Zunächst wurden dabei singuläre Ereignisse, später Ereignisabfolgen beschrieben. Eine weitere Dimension des Wortes ergibt sich durch die Bedeutung „Erzählung“, die auch eine einfache Form epischer Dichtung bezeichnet (z.B. Liebesgeschichten, Kurzgeschichten...) und in diesem Sinn keinen Anspruch auf strenge Wissenschaftlichkeit im Hinblick auf Wahrheit erheben kann.
Von Geschichtsphilosophie spricht man erst seit dem Säkularisierungsereignis zu Beginn der Neuzeit, als gesellschaftliche, politische, religiöse und naturwissenschaftliche Veränderungen und Neuerungen sowie die Entdeckung neuer Kontinente und fremder Völker ein neues Nachdenken über Sinn und Verlauf der Menschheitsgeschichte unabhängig von christlichen Heilsversprechen (die sich nicht im Diesseits erfüllen), erforderten.
1.2. Geschichtsphilosophie und das Zeitalter der Aufklärung
Mit der Aufklärung und der damit verbundenen Verabschiedung theologischer Prämissen entstand der Begriff Geschichtsphilosophie 2 . Die Ablehnung religiöser Dogmen als weltanschauliche Grundlage und Maßstab zur Bewertung geschichtlicher Fakten führte zu einer Lücke, die nun auf anderem Wege gefüllt werden musste. Neue Erkenntnisse und Entdeckungen der modernen Naturwissenschaften und der Technik stärkten das Vertrauen in deren unerschöpfliche Leistungsfähigkeit, die auf den Menschen und sein soziales Leben im Ganzen projiziert wurde. Die Vernunft als das natürliche, der gesamten Geschichte zugrunde liegende Prinzip gilt als programmatische Prämisse für die Geschichtsphilosophie dieser Zeit. Hier zeigt sich die gegenseitige Beeinflussung von Zeitgeist (in diesem Fall unter anderem der euphorische Bedeutungszuwachs der Naturwissenschaften und die Verabschiedung
1 Angehrn, Emil: Geschichtsphilosophie, S.18f.
2 Voltaire spricht 1765 erstmals explizit von philosophie de l`histoire
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Arbeit zitieren:
Vera Ohlendorf, 2004, Die "Idee einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht": Zur Geschichtsphilosphie Immanuel Kants, München, GRIN Verlag GmbH
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