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Das Entstehen mittelalterlicher Städte ............................................... 2 Die städtische Bevölkerung ................................................................. 3 Die Rolle der Frau in der städtischen Bevölkerung ......................... 5 Das Eheleben der städtischen Frauen .............................................. 6 Die Eheschließung ............................................................................ 6 Der Ehealltag ..................................................................................... 8 Die Mutterrolle im städtische Alltag ..................................................11 Schlussbetrachtung ............................................................................13 Literaturverzeichnis .............................................................................15
Das Entstehen mittelalterlicher Städte
Wenn wir heute von einer mittelalterlichen Stadt sprechen, haben wir die spätmittelalterliche Stadt vor Augen, deren
charakteristische Merkmale unter anderem die Stadtmauer, der Markt, die Stadthäuser, das Rathaus und die Kirche waren. Sie wurde von einem Rat regiert, der aus den bürgerlichen Ständen gebildet wurde. Die ersten Städte entstanden aber bereits seit dem Frühmittelalter in der Zeit der Karolinger 1 , hatten jedoch ein völlig anderes Erscheinungsbild als die spätmittelalterliche Stadt. Es waren im Wesentlichen neue Formen von Handelsplätzen im nördlichen Europa.
Triebfeder für die frühen Städtegründungen waren vor allem wirtschaftliche Interessen sowie der technische Fortschritt. Etwa vom 11. Jahrhundert an nahm die Bevölkerung in Europa stark zu, was letztlich den Wohlstand der herrschenden Adelsschicht vergrößerte. Diese wollte nun auch Dinge kaufen, die es in der Nachbarschaft nicht gab und deshalb von weither beschafft werden mussten. Auf dieser Grundlage entstand ein Fernhandel, der von immer mehr Kaufmännern betrieben wurde. 2 Diese
1 vgl. Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter, Stuttgart 1988, S. 26.
2 vgl. Ennen, Edith: „Frauen im Mittelalter“, München 1994, S. 18f
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siedelten in der Nähe von Burgen und Schlössern, an Bischofssitzen und an verkehrsgünstig gelegenen Orten wie Flussmündungen, Flussufern, Kreuzungen von Wasser- und Transitwegen oder wichtigen Landverbindungen an. Ein weiteres Motiv für die Gründung von Städten war das Ziel der Stadtherren, erhöhte Steuereinnahmen zu erzielen.
Erst im Laufe weiterer Jahrhunderte entwickelten sich diese Handelsplätze zu mittelalterlichen Städten mit einer grundlegend neuen ökonomischen Struktur heran, wie z. B Köln, Straßburg, Nürnberg, Frankfurt usw. Diese Städte waren durch den Warenhandel und das Handwerk geprägt und hatten sich durch eigenes Recht, eigene Gerichtsbarkeit, eigene Verwaltung und Infrastruktur von ihrer ländlichen Umgebung abhoben. 3
Die städtische Bevölkerung
Zu Beginn des Mittelalters hatten die Menschen, die in nichtagrarischen Siedlungen als Handwerker oder Händler tätig waren, keinen besonderen rechtlichen Status. Sie unterschieden sich in dieser Hinsicht nicht von den Menschen auf dem Lande. So wohnten in der Stadt zwar auch freie Menschen, z. B. Kaufleute, doch der Großteil der städtischen Bevölkerung war unfrei. Ein Teil dieser Unfreien waren die Patrizier, die Ministeriale und unfreie Diener z. B. vom Fürsten, die als Verwalter stadtherrlicher Hoheitsrechte eingesetzt wurden. 4 In den frühen Städten bildeten das Patriziat und die Ministerialen die Oberschicht. Die reichen Fernhändler, die viel Grundbesitz hatten gehörten zum Patriziat und die Ministerialen waren Verwalter der Stadtrechte. Später konnten sie ihre wirtschaftlich starke Stellung auch dazu nutzen, politische Macht zu erringen.
3 Vgl. Uitz, Erika, „Die Frau in der mittelalterlichen Stadt“, Freiburg im Breisgau, S. 19
4 vgl. Bookmann, Hartmut, ,,Einführung in die Geschichte des Mittelalters",6. Auflage, München,
1996, S. 38
4
Im 11. und 12. Jahrhundert spielten diese Ministerialen zusammen mit reichen Kaufleuten im Kampf der Stadtbewohner gegen den Stadtherrn um größere städtische Autonomie eine entscheidende Rolle. Am Ende dieser Auseinandersetzungen traten die Stadt und der Stadtherr in ein Vertragsverhältnis, wobei die Stadt einen zunehmend größeren Teil an Rechten vom Stadtherrn übernahm. Vertragspartner auf Seiten der Stadt war ein Zusammenschluss von Bürgern zu einem politischen Bündnis, so dass hiermit die Grundlagen für die Entstehung einer Stadtgemeinde geschaffen wurden. 5 ,,Das bedeutet aber, dass die Stadtbewohner ihren Rechtsstatus verändern. Sie sind nun nicht mehr die Unfreien eines Grundherrn, bzw. seine Ministerialen oder auch freie Kaufleute - sie sind nun eine eigene und homogene Gruppe, eben Bürger der Stadt". 6 Diese Bürger mussten zwar auch weiterhin Abgaben an den Stadtherrn zahlen, aber die Zahlungen bezogen sich nicht mehr auf die Person, sondern auf G rundstücke oder Geschäftsvorgänge und stellten quasi Steuern dar, die später in den größeren Städten sogar pauschal abgeführt wurden.
Die Freiheit der Stadtbürger bezieht sich dabei nicht nur auf die Personen, die sich die Freiheit erkämpft hatten, sondern auch auf die Nachfahren und andere, sich in der Stadt befindenden Personen. Der Spruch ,,Stadtluft macht frei" steht hier bildlich für die Tatsache, dass der einstige Herr auf denjenigen keine Ansprüche mehr hat, der sich ein Jahr lang unangefochten in der Stadt aufgehalten hatte. Doch herrschte in der Stadt nicht nur Freiheit, sondern auch Gleichheit, denn der reiche Stadtbürger konnte den armen Bürger nicht so von sich abhängig machen, wie dies auf dem Lande üblich war. Das bedeutete nicht, dass es in der Stadt keine Einkommensunterschiede unter den Bürgern gab, sondern gilt nur in politischer Hinsicht.
5 vgl. ebd., a.a.O., S. 46f.
6 ebd., a.a.O., S. 47
5
Die Stadt wird von einem Rat regiert, der auch gewählt wird. Allerdings hatten nicht alle Bürger das aktive und passive Wahlrecht, denn dieses war auf eine Gruppe von sogenannten ,,ratsfähigen Familien" beschränkt. Somit war es für die Betrachtung der städtischen Bevölkerung im Mittelalter wichtig, die Ratsbürger von den anderen Bürgern zu unterscheiden. Doch es gab auch Stadtbewohner, die kein Bürgerrecht hatten. Das waren entweder Personen, die sich nur vorübergehend in der Stadt aufhielten oder aber solche, die kein Grundbesitz hatten, denn das Bürgerrecht war an Grundbesitz gebunden. Diese ,,Nichtbürger" stellten in der städtischen Gesellschaft eine Unterschicht dar, die im Laufe des Mittelalters allerdings den Bürgern rechtlich gleichgestellt wurde. 7 Zur Unterschicht gehörten die Tagelöhner, Mägde, Knechte und
Handwerksgesellen und letztlich die "Besitz-" und Klassenlosen wie Bettler, Prostituierte, Spielleute usw.
Die Rolle der Frau in der städtischen Bevölkerung
In der mittelalterlichen Stadt erfährt die gesellschaftliche Stellung der Frau, im ganzen gesehen, eine beachtliche Aufwertung. Dies war natürlich abhängig von den allgemeinen
Existenzbedingungen der einzelnen Städte, die diese Errungenschaften in sehr unterschiedlichem Grade ausgeprägten.
Die Veränderungen des Wirkungsbereiches der Frau sind deutlich im städtischen Wirtschaftsleben zu erkennen, wo sie eine anerkannte Position erlangten. 8
Vor allem die Frauen der städtischen Unterschichten leisteten einen großen Beitrag zum Erhalt der Familien, wo sie entweder durch ihre Arbeit die Existenz der Familienbetriebe mittrugen oder auch außerhalb dieser Betriebe berufstätig waren. Sie arbeiteten
7 vgl. Boockmann, Hartmut, a.a.O., S. 48.
8 vgl. Uitz, Erika, a.a.O., S. 11
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Nadine Freitag, 2002, Zur sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rolle der Frau in der deutschen mittelalterlichen Stadt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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