Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
1. Begriffsbestimmungen. 1
1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift 1
1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht. 1
1.3. Antrieb von Flurförderzeugen. 4
1.4. Das Fahrwerk von Gabelstaplern. 5
2. Standsicherheit von Staplern. 6
3. Unfallgeschehen mit Flurförderzeugen. 10
3.1. Häufige Unfallarten. 10
3.2. Unfallstatistik und Ursachen. 11
3.3. Schäden und Mängel am Transportgut. 12
4. Rechtsgrundlagen und Haftungsfragen. 13
4.1. Ausbildung. 13
4.2. Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Betrieb und Verkehr. 14
4.3. Haftungsabgrenzung zwischen Unternehmer und Fahrzeugführer. 15
4.4. Fallbeispiel. 16
5. Präventionsgrundsätze und Maßnahmen aus organisatorischer Sicht. 18
5.1. Anschaffung von Flurförderzeugen. 18
5.2. Maßnahmen an der Arbeitsstätte. 19
5.3. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter. 19
5.4. Zusammenfassung der pädagogischen Grundsätze. 20
6. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht. 21
6.1. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht am Beispiel eines
herk ömmlichen Gabelstaplers mit dem Bezug auf die Produkte der Still
GmbH. 21
6.1.1. Sitzgurtkontrolle. 21
6.1.2. Curve speed control 21
6.1.3. Automatisches Anpassen der Fahrgeschwindigkeit / optispeed. 22
6.1.4. Sicheres Abstellen des Fahrzeuges. 22
6.2. Fahrerrückhalteeinrichtungen bei Gabelstaplern. 23
6.2.1. Der Gurt. 23
6.2.2. Die geschlossene Fahrerkabine. 24
6.2.3. Bügeltüren. 25
6.2.4. Fahrstabilisatoren. 25
Pr äventionsgrundsätze am Beispiel des Staplers der Zukunft RXX 27
7.
Quellenverzeichnis. V
II
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1. Begriffsbestimmungen
1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungs-vorschrift 1
Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
Zusätzlich definieren sich Flurförderzeuge mit Hubeinrichtungen dadurch, dass sie zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und Lasten selbst aufnehmen und absetzen können. Eine weitere Gruppe von Flurförderzeuge können die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei (50 cm) heben und definieren sich durch eine gerade und senkrechte oder nahezu senkrechte, mechanische Führung in der das Lastaufnahmemittel bei Hub- und Senkbewegungen läuft.
1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht 2
Flurförderzeuge lassen sich, abgesehen von ihrer Einteilung in 7 Klassen durch die ITA (International Truck Association) 3 , nach ihrer Bauweise in 4 Hauptgruppen einteilen.
Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vorwiegend von Anhängern. Klassische Vertreter sind Einachsschlepper, Zweiachsschlepper und Sattelschlepper.
Wagen ohne Hubeinrichtung sind durch eine Plattform als Lastaufnahmemittel gekennzeichnet. Sie werden gleichzeitig zum Schleppen u nd Schieben von Anhängern genutzt. Hierzu zählen der Plattformwagen und der Transitroller.
1 vgl. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften,
Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (Januar 2002)
2 http://tiefenpsychologiepraxis.de/index.php?title=Gabelstapler&r=&q=&a=&noad=
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3 http://gabelstapler.supralift.com/servlet/EcutServlet/noco,5/handler,JfStaticPageH
andler/jfaction,4/pcode,ezde/flurfoerderzeuge_nach_ita.htm
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Wagen mit Hubeinrichtungen werden schwerpunktmäßig zum Horizontaltransport von Paletten eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Gabelhubwagen.
Als vierte Gruppe lassen sich die Stapler einteilen. Ein Gabelstapler ist ein Flurfördergerät für den innerbetrieblichen Transport. Die ersten Gabelstapler wurden von dem Schraubenhersteller Eugene Clark im Jahre 1917 zum innerbetrieblichen Transport hergestellt. Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus einem Hubmast und einem Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die meistens von einer Hydraulik vertikal und in Sonderfällen auch horizontal bewegt werden kann. Die beiden Zinken nennt man Gabel. Sie gaben dem Gabelstapler seinen Namen. Folgende Arten von Hubmasten können unterschieden werden: Standard, Triplex, HiLo und Quad. Für Sonderanwendungen kann ein Gabelstapler mit sog. Anbaugeräten ausgestattet werden. Gängige Anbaugeräte sind neben Seitenschieber und Zinkenversteller auch sog. Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich in der Regel die sog. Resttragfähigkeit. Diese Reduzierung wird durch die Vergrößerung des sog. Lastschwerpunktabstandes herbeigeführt. Mittels eines am Gabelstapler fest angebrachten Resttragfähigkeitsdiagramms lässt sich die max. zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen. Gabelstapler werden durch einen Bediener gesteuert. Der Antrieb eines Gabelstaplers kann verbrennungsmotorisch oder elektromotorisch erfolgen. Bei den verbrennungsmotorischen Antrieben lassen sich Treibgas-, Diesel- und Erdgasantriebe unterteilen; weiterhin kann hier zwischen hydrodynamischen Antrieben, i. a. auch als Wandler bezeichnet und hydrostatischen Antrieben unterschieden werden. Elektromotorische Antriebe lassen sich in Gleichstrom- und Drehstromantriebe unterteilen. Gabelstapler verwenden eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. In der Regel ist der Wendekreis etwa so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei einer dreirädrigen Ausführung ist das Einzelrad hinten.
Die gebräuchlichsten Hublasten liegt zwischen 1 t und 8 t. Hubhöhen bis zu 6 m sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich.
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Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu Radarmstaplern freitragende Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Lastunterstützung auf und unterliegen dem Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von Mitte Vorderachse bis zum Mittelpunkt der angenommenen quadratischen und gleichmäßig verteilten Last reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist der Abstand von der Gabelferse bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig zur Klassifizierung der Stapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand (LSP) diese Tragfähigkeit gilt. Der LSP ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Stapler mit Tragfähigkeiten bis zu 90.000 kg. Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen entsprechen, das heißt Stapler unter 50.000 kg Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über 50.000 kg Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln. Stapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Stapler mit Rädern versehen, die ein relativ weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, dass die Räder entweder elastik-, vollgummi- oder luftbereift sind. Stapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe; Benzin, Treib- oder Erdgas, Diesel und auch Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antrieb sind möglich. Die Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte.
Zum Heben der Last sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in teleskopierender Form angeboten werden. Am häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen, Dreistufen oder gar Vierstufenmaste möglich. Die genormten Hubhöhen sind in den europäischen Normen für Stapler bis 10.000 kg Tragfähigkeit mit 3.300 mm festgelegt, für höhere Tragfähigkeiten gilt die Norm-Hubhöhe 5.000 mm. Größere Hubhöhen sind möglich; dann ist jedoch aus Gründen der
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Standsicherheit in den meisten Fällen die Einschränkung der Tragfähigkeit erforderlich. Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist. Die Hubgerüste der Stapler sind nach vorn und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung ermöglicht besseres Aufnehmen und Absetzen der Last; die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren das Abrutschen der Last von der Gabel. Da Stapler flächen- und raumsparend sein sollen, sind sie kompakt gebaut, um die Arbeitsgangbreite klein zu halten.
Neben dem wohl bekanntesten Vertreter, dem Gabelstapler, gibt es hier mehrere Unterarten. Radarmstapler sind spezielle Stapler mit einer Plattform oder einer Gabel zum Aufnehmen, Befördern und Heben von Lasten. Eine Besonderheit ist hierbei die Aufnahme der Last innerhalb der Radbasis.
Abb.1 EGD/EGD -S Radarmstapler/Hochhubwagen der Firma STILL
1.3. Antrieb von Flurförderzeugen
Grundsätzlich wird zwischen Flurförderzeugen ohne Antrieb und mit Antrieb unterschieden. Die Art des Antriebs hängt stark mit dem Einsatzort und dem Einsatzzweck zusammen.
Der Dieselmotor hat den größten Anteil von den Antriebsarten auf dem Flurförderfahrzeugmarkt. Bei höherer Tragfähigkeit werden überwiegend Dieselmotoren verwendet. Der Einsatzort ist meist im Freien, ein kurzzeitiges Befahren von Hallen ist jedoch möglich.
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Beim Antrieb durch Elektromotoren wird die Antriebsenergie aus einer mitgeführten Batterie bezogen. Diese dient gleichzeitig mit als Gegengewicht zu der aufgenommenen Last. Leistungsfähigkeit, Einsatzdauer und Einsatzfähigkeit machen hier eine besonders intensive Wartung und Pflege notwendig. Der Einsatzort ist in geschlossenen Hallen, die Tragfähigkeit ist begrenzt.
Treibgasmotoren sind zu einem hohen Prozentsatz umgerüstete Benzinmotoren mit einigen Zusatzaggregaten (Gasbehälter,
Verschlusshahn, Filter, Magnetventil, Verdampfer, Druckregler mit zwei Stufen, Mischdüse). Für diese Antriebsart werden meist gedrosselte Pkw-Motoren verwendet. Infolge der geringeren Geruchsbelästigung und Abgasgefährdung ist der Einsatz in geschlossenen Hallen erlaubt.
Antriebsarten mit Benzinmotoren haben sich nie richtig durchsetzen können. Ausschlaggebend ist hierbei wohl hauptsächlich die Abgasgefährdung. Kommt ein derartiger Antrieb jedoch zum Einsatz, so handelt es sich um Otto-Motoren, die nach dem 4-Takt-Prinzip arbeiten.
1.4. Das Fahrwerk von Gabelstaplern
Gabelstaplerfahrwerke werden in 3 -Rad-Konstruktion und 4 -Rad-Konstruktion unterteilt. Beide Konstruktionen verfügen über eine Drehschemellenkung. Bei der 4 -Rad-Konstruktion gibt es eine weitere Variante mit einer Achsschenkellenkung. Ein Vorteil des 3 -Rad-Gabelstaplers ist sein minimaler Wenderadius (Abb. 2).
Der Gabelstapler wird in der Regel über die Vorderräder angetrieben und über die Hinterräder gelenkt. Eine Ausnahme bilden einige Dreirad-Stapler, wo der Antrieb auch über die Hinterachse erfolgen kann. Vom Fahrer eines Gabelstaplers erfordern diese Bauarten ein gewisses Maß an Umstellungsvermögen, da er zum Beispiel vom Personenwagen ein komplett anderes Lenkverhalten gewohnt ist. Weitere Besonderheiten sind das Ausscheren des Fahrzeughecks bei Kurvenfahrt und die bessere Lenkbarkeit eines Staplers im beladenen Zustand.
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Arbeit zitieren:
Heiko Wittig, Michael Korth, 2005, Unfallverhütung und Arbeitsschutz bei Flurförderzeugen, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Integration eines Arbeitsschutzsystems in die bestehende Organisation ...
Zwischenprüfungsarbeit, 31 Seiten
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