Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2. Umwelt
2.1. Umweltpolitik
3. Entwicklung der Umweltpolitik in der BRD
4. Prinzipien und Ziele der Umweltpolitik
4.1. Vorsorgeprinzip
4.2. Verursacherprinzip
4.3. Kooperationsprinzip
5. Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen im Umweltschutz
6. Instrumente zur Durchsetzung der Umweltpolitik
6.1. Planerische Instrumente
6.2. Marktwirtschaftliche Instrumente
6.3. Kooperative Instrumente
6.4. Umweltinformation
6.5. Direkt steuernde Instrumente (Ordnungsrechtliche Instrumente)
6.6. Direkt wirkende Instrumente
6.7. Neue ökonomische Instrumente
7. Fazit
8. Die europäische Umweltpolitik
8.1. Entwicklung der europäischen Umweltpolitik
8.2. Vorgehensweise der beteiligten Organe
8.3. Bisherige Tätigkeitsfelder der europäischen Umweltpolitik
8.4. Generelle Prinzipien der europäischen Umweltpolitik
8.5. Die Umweltpolitischen Aktionsprogramme
9. Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BRD Bundesrepublik Deutschland bspw. Beispielsweise
EEA Einheitliche Europäische Akte
EGV Europäischer Gemeinschaftsvertrag
EP Europäisches Parlament
EU Europäische Union
etc. et cetera
u. a. unter anderem
z. B. zum Beispiel
1. Einleitung
In den letzten Jahren hat sich Deutschland und die Europäische Union zunehmend mit dem Thema Umwelt auseinandergesetzt und unter anderem im Vertrag über die Europäische Union zu einem der wichtigsten Politikbereiche der Gemeinschaft erhoben. Denn unsere Zukunft und die unserer Nachkommen liegt in unserer Hand! Der Mensch zerstört seine Lebensgrundlage dazu die seiner Nachkommenschaft und nun muss die Politik eingreifen. Es sollen Länderübergreifende Festlegungen getroffen werden, wie die Umwelt behandelt werden darf. In der vorliegenden Arbeit soll aufgezeigt werden wie Deutschlands Umweltpolitik und die der EU entstanden, aufgebaut und wie sie in der Gegenwart und Zukunft agiert.
2. Umwelt
Umwelt bezeichnet die Gesamtheit aller auf die Natur einwirkenden Einflüsse sowie die Gesamtheit aller ökologischen Faktoren die auf eine Art einwirken. Im Sprachgebrauch von Umweltschützern und seit etwa 1979 in der Politik, bezieht sich der Begriff Umwelt vor allem auf die Natur und die Wechselbeziehungen zwischen Wirtschaft, Technik und Naturwissenschaften. 1
2.1. Umweltpolitik
„ Umweltpolitik ist die Gesamtheit aller Maßnahmen mit dem allgemeinen Oberziel, die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu verbessern.“ 2
3. Entwicklung der Umweltpolitik in der BRD
Die Umweltpolitik in Deutschland hat, wie auch in anderen Industrieländern, eine bis in das vergangene Jahrhundert zurück reichende Tradition. Als neues Politikfeld beider deutschen
1 vgl. www.ilexikon.com (12.6.05)
2 Olsson, M. / Piekenbrock 1993; Bonn; S. 335 ff.
Staaten entstand sie jedoch erst Ende der 60‘er bzw. Anfang der 70‘er Jahre als Reaktion auf die fortschreitenden Umweltbelastungen aufgrund des hohen Industriewachstums. Als die USA in den 60er Jahren begann, mit politischen Handlungsstrategien auf negative Folgen auf der Umwelt, die das Wirtschaftswunder nach sich zog, zu reagieren, wurde auch im Bundesinnenministerium der Begriff „Umweltschutz“ laut.
1971 verabschiedete die Bundesregierung das erste Umweltprogramm auf Bundesebene. Aus heutiger Sicht hatte das Programm den Charakter eines modernen Umweltplans. Im Umwel tprogramm wurde zur Unterstützung der Umweltpolitik der Aufbau eins Umweltbundesamtes sowie die Berufung eines Sachverständigenrats für Umweltfragen gefordert. Damals 12, heute 7 Mitglieder verschiedener Fachrichtungen sollten das Feld des Umweltschutzes inhaltlich abdecken und wissenschaftliche Grundlagen für effektives politisches Handeln aufbereiten. Als Folge begann der Bund mit zahlreichen Gesetzgebungsaktivitäten. Die Anfänge der Umweltgesetzgebung werden durch das Benzin-Blei-Gesetz von 1971, das Abfallgesetz (heute Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) von 1972 und das Bundes-Emmissionsschutzgesetz von 1974 geprägt. Mit dem Bundesministerium des Inneren wurde ein „starkes Ressort“ für den Umweltschutz zuständig. Aufgrund seltener Bündnisse der verschiedenen Umweltressorts untereinander, gestaltete sich die Vereinbarung übergreifender Umweltschutzstrategien allerdings schwierig.
1977 wurde auf Initiative des Bundesministerium des Innern und der Umweltminister der Länder der „Blaue Engel“ als umweltschutzbezogene Kennzeichnung für Produkte eingeführt. Bis Januar 2001 trugen schon rund 3000 Produkte dieses Umweltzeichen. Der Super-GAU vom 26. April 1986 im Atomkraftwerk in Tschernobyl veränderte schlagartig die umweltpolitische Situation in der BRD. Die unbeherrschbaren Technologien lösten ein Gefühl akuter Bedrohung bei den Menschen aus. Dies war Anlass für die Bundesregierung sechs Wochen später das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu gründen. Ab dem 6.6.1986 war das BMU dann für Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten, Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Umwelt und Verkehr, Chemikaliensicherheit, Naturschutz und Ökologie etc. sowie internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zuständig.
Das Massensterben niedlicher Robben in der Nordsee von 1988 rief in ganz Deutschland tiefe Betroffenheit hervor. Die Folge war eine Gründung zahlreicher Naturschutz- und Umweltorganisationen. Das eine Virusinfektion für die Tragödie verantwortlich war, stellte sich erst später raus.
Die im Herbst 1998 gebildete rot-grüne Bundesregierung setzte mit ihrem Koalitionsvertrag neue Zeichen in der Umweltpolitik. Vereinbarungen waren unter anderem die Einleitung eines längerfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie, der Einstieg in eine ökologische Steuerre-form, die Einführung einer formellen Nachhaltigkeitsstrategie sowie des Umweltgesetzbuches. Umweltverbänden sollte ab sofort weiter Möglichkeiten einer Verbandsklage eingeräumt werden und die Flächennutzung natur-, umwelt- und landschaftsverträglich gestaltet werden.
Ab 1990 wurde die Senkung der Schadstoffbelastung von Luft, Boden und Wasser auch in den neuen Ländern erfolgreich angegangen.
Die Verpackungsverordnung von 1991 und das Kreislaufwirtschaftsgesetz von 1994 trugen zur Stärkung der Produktverantwortung bei. Mittels „Grünen Punkt“ und „Gelber Tonne“ setzte die Wirtschaft ihre Verpflichtungen um.
1994 wurde Umweltschutz als Staatsziel in Artikel 20a in das Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.
1998 legte das BMU ein Schwerpunktprogramm vor, in dem Ziele, Maßnahmen und Zeitvorgaben für verschiedene Handlungsfelder formuliert wurden und deutlich gemacht wurde wer wie zur Erreichung der Ziele beitragen kann.
Am 11. Juni 2001 unterschrieben alle Beteiligten eine Vereinbarung der Bundesregierung mit führenden Energieversorgungsunternehmen, die Nutzung von Atomkraft in Deutschland zu beenden. Als neues Ziel werden erneuerbare Energien gesehen. Das im Jahr 2000 verabschi edete Erneuerbare-Energien-Gesetz legte den Grundstein dafür. Der 2002 eingeführte Dosenpfand dämmt seitdem die Flut an Einwegverpackungen. Der grobe Abriss der letzten 30 Jahre zeigt, dass auf dem Gebiet Umweltschutz eine Menge erreicht werden konnte. Die Herausforderungen an einen Umweltschutz haben sich zwar ge-wandelt, sind aber keineswegs geringer geworden. Prinzipien und Ziele der Umweltpolitik werden im Folgenden dargestellt. 3
3 vgl. www.bmu.de (Stand0 8.06.05)
4. Prinzipien und Ziele der Umweltpolitik
Wie schon im Abschnitt „Entwicklung der Umweltpolitik“ erwähnt, entwickelte sich Anfang der 70er Jahre der Umweltschutz als eigenständiger Politikbereich. Im ersten Umweltprogramm von 1971 publizierte die Bundesregierung folgende Ziele: 1) Schutz und Erhaltung von Leben und Gesundheit als oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns.
2) Schutz und Erhaltung von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen als natürliche Existenz-grundlage des Menschen.
3) Schutz der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft und Klima für vielfältige Nutzungsansprüche des Menschen. 4
Umweltschutz stellt eine Zukunfts- und Geme inschaftsaufgabe des Staates, seiner Bürger und gesellschaftlichen Gruppen dar. Zur Umsetzung der Ziele des Umweltschutzes haben sich daher folgende Prinzipien durchgesetzt, auf die in den folgenden Abschnitten detai llierter eingegangen wird: 1) Verursacherprinzip, 2) Vorsorgeprinzip, 3) Kooperationsprinzip.
Der Artikel 34 des Einigungsvertrag vom 31.08.1990 schreibt diese Prinzipien den Gesetzgebern von Bund und Bundesländern als grundlegende umweltpolitische Handlungsanleitung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ausdrücklich vor.
4 vgl. Kösters, Winfried 1997, S. 189 ff.
Arbeit zitieren:
2005, Europäische Union und BRD am Beispiel Umweltpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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