Michael Kiefer Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings 2
Grundlagen der Buchführung
1 Einordnung der Buchführung. 3
2 Inventur - Inventar - Bilanz. 5
3 Bestandsbuchungen 8
3.1 Die vier Grundfälle 8
3.2 Von der Bilanz zu den Konten 10
3.3 Zusammenhang zwischen Inventur - Inventar und Bilanz 12
4 Erfolgsbuchungen. 13
4.1 Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle. 13
4.2 Aufwands- und Ertragskonten 14
5 Organisation der Buchführung. 16
5.1. Der Kontenrahmen 16
5.2. Kontierung von Geschäftsvorfällen 16
6 Buchungen in verschiedenen Sachbereichen. 19
6.1 Warenbuchungen 19
6.1.1 Buchungen im Wareneinkauf / - verkauf ohne Umsatzsteuer 19
6.1.2 Die Umsatzsteuer 23
6.1.3 Besonderheiten im Wareneinkauf/ und -verkauf 27
6.2 Buchungen im Personalbereich 31
6.3 Private Entnahmen und Einlagen 34
6.4 Steuern 36
7 Jahresabschlussarbeiten 38
7.1 Bewertungsgrundsätze 38
7.2 Abschreibungen. 40
7.2.1 Abschreibung auf Anlagegüter. 40
7.2.2 Abschreibung auf Forderungen 45
7.3 Bestandsveränderungen. 47
7.4 Rückstellungen 48
7.5 Zeitliche Abgrenzung 49
8 Wiederholungsaufgaben 53
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Grundlagen der Buchbuchführung
1. Einordnung der Buchführung
Im 14. Jahrhundert tauchten erstmals Handelsbücher auf, die jedoch lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte. Zunächst nur getrennt nach Ein- und Verkäufen, später wurden Leistungen und Gegenleistungen gegenübergestellt und Personenkonten gebildet. Ein weiterer Fortschritt war die Erfindung der doppelten Buchhaltung, die allgemein dem Franziskanermönch Pacioli (1494) zugeschrieben wird. In dem Bestreben, die Buchführung zu vervollkommnen, wurde diese älteste italienische Form der doppelten Buchführung weiterentwickelt über die deutsche, die französische bis zu der heute noch in Kleinbetrieben gebräuchliche Methode der amerikanischen Buchführung. 1
Die Buchführung ist die Grundlage für das gesamte Rechnungswesen. Aufbauend auf diesem Teilgebiet des Rechnungswesens findet man die Kostenrechnung (Kalkulation), die betriebswirtschaftliche Statistik (Vergleichsrechnung) und die Planung (Vorschaurechnung).
Gesetzliche Bestimmungen zur Buchführung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EstG), im
Körperschaftssteuergesetz (KStG), im Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen und Richtlinien.
Durch § 141 AO wird im Detail definiert wer buchführungspflichtig ist. Eine Ausnahme besteht, wenn bereits nach einem anderen Gesetz als der Abgabenordnung (AO) eine grundsätzliche Steuerpflicht besteht. (§ 140 AO).
Generell ist es jedem Kaufmann freigestellt, wie er seine Bücher führt. Nach § 238 (1) ff HGB sind jedoch die Grundsätze einer ordnungsgemäßer Buchführung einzuhalten. Diese finden sich im anschließenden Gesetzesauszug.
1 Vgl. Gabler'´s Wirtschaftslexikon, 12. Auflage, Band 1, S. 945
Michael Kiefer Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings 4 Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 238 [Buchführungspflicht] Jeder
Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen
Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
§ 239 [Führung der Handelsbücher] (2) Die Eintragungen in Bücher und die
sonstigen Aufzeichnungen müssen vollständig und richtig sein. (3) Die
Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert ursprüngliche feststellbar ist. (4) Die Handelsbücher oder die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von
Belegen bestehen oder auf Datenträger geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträger muss insbesondere sichergestellt sein, dass die Daten während der Dauer der
Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb der angemessenen Frist lesbar gemacht werden können
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2. Inventur - Inventar - Bilanz
§ 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die §§ 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) schreiben vor, dass jeder Kaufmann beim Beginn seines Handelsgewerbes und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Vermögensgegenstände und seine Schulden erfassen und aufzeichnen muss. (Bestandsaufnahme),
Unter Vermögen versteht man alle geldwerten Güter ohne Abzug von Schulden. Hierzu zählen zum Beispiel bebaute und unbebaute Grundstücke, Büro-und
Werkstatteinrichtungen, Maschinen, Guthaben auf Bankkonten sowie Bargeld. Zu den Schulden gehören langfristige und kurzfristige Bankschulden, Schulden aus Warenlieferungen etc. Die Differenz aus Vermögen und Schulden bezeichnet man als Reinvermögen.
Die Feststellung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schuldenwerte durch Zählen, Messen und Wiegen und die Bewertung mit einem €-Betrag, nennt man Inventur. Die tabellarisch geordnete Aufstellung der einzelnen Vermögens- und Schuldenpositionen nennt man Inventar. Dieses gliedert sich wie folgt:
A. Vermögen (alle geldwerten Güter wie Sachen, Bargeld und Bankguthaben) Gliederung nach dem Grundsatz der Flüssigkeit (Liquidität) d.h. je weiter vom Bargeld entfernt desto früher wird die Position aufgeführt. Man unterscheidet das
- Anlagevermögen: VG, die dauerhaft dem Betrieb dienen
- Umlaufvermögen: VG, deren Wert und Zusammensetzung sich laufend ändern B. Schulden (alle Kredite)
Gliederung nach dem Grundsatz der Fristigkeit d.h. je länger die ursprüngliche Laufzeit desto früher wird die Position aufgeführt. C. Reinvermögen (= Eigenkapital) Vermögen - Schulden
Das Inventar muss mind. einmal jährlich zu einem bestimmten Stichtag aufgestellt werden. Es kann jedoch auch freiwillig mehrmals aufgestellt werden. (Aufnahme des Inventars = Inventur). Folgende Inventurarten lassen sich hierbei unterscheiden:
• Stichtagsinventur: Erfassung aller Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Stichtag
• Laufende Inventur: permanente Erfassung aller Lagerveränderungen
• Zeitverschobene Inventur: drei Monate davor bis zu zwei Monaten danach, aber Sicherstellung das auf den ursprünglichen Wert zurück gerechnet werden kann.
Stellt man Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in zusammengefasster Weise einander gegenüber, so spricht man von einer Bilanz. Auch hierbei gelten die Gliederungskriterien der Inventarliste, Die Bilanz weist jeden Posten nur mit einer Summe aus. Sie ist weniger ausführlich, dadurch aber übersichtlich. Die Differenz zwischen Vermögen (linke Bilanz-Seite) und Schulden (rechte Bilanz-Seite) bezeichnet man als Eigenkapital (Reinvermögen). Dieses wird auf der Passivseite an erster Stelle aufgeführt.
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ÜBUNGSAUFGABE 2: VERMÖGEN - SCHULDEN
Paul Bremer eröffnet ein Geschäft für den Vertrieb von PCs. Im folgenden sind die ersten acht Handlungen von Paul festgehalten. Stellen Sie das Vermögen und die Schulden von Paul Bremer nach jeder seiner Handlungen einander gegenüber und berechnen Sie das Reinvermögen.
ÜBUNGSAUFGABE 3: INVENTUR - INVENTAR - BILANZ
Erstellen Sie mit Hilfe der nachfolgend (nächste Seite) angegebenen Schritte die Bilanz für Paul's Computerladen.
Michael Kiefer Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings 7 1. Schritt:
Führen Sie für Paul Bremer eine Inventur durch und erstellen Sie eine Auflistung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden. (Gliederungsgrundsätze sind hierbei nicht zu beachten.) Ermitteln Sie als Differenz aus Vermögen und Schulden das Reinvermögen. 2. Schritt:
Fertigen Sie mit Hilfe der in Schritt 1 durchgeführten Auflistung eine Inventarliste an. Beachten Sie hierbei die Gliederungsgrundsätze der Liquidität beim Vermögen bzw. der Fristigkeit bei den Schulden. 3. Schritt:
Erstellen Sie mit Hilfe der im zweiten Schritt gefertigten Inventarliste eine Bilanz. Tipp: Nehmen Sie ein D4-Blatt quer und gliedern Sie dieses in drei Spalten mit folgendem Aussehen:
Mit Hilfe dieser Vorgehensweise wird der Zusammenhang zwischen Inventur, Inventar und Bilanz noch ein wenig deutlicher.
ÜBUNGSAUFGABE 4: INVENTUR - INVENTAR - REINVERMÖGEN
Erstellen Sie das Inventar der Firma Marita Klein und ermitteln Sie das Reinvermögen. Marita Klein plant den Betrieb einer Modeboutique. Hierzu eröffnet Sie ein Geschäftskonto bei der Sparkasse, auf das sie ihre Ersparnisse von 10.000 € einzahlt. Außerdem erhält sie von der Sparkasse und von der Volksbank je ein Darlehen über 25.000 €, die ebenfalls auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben werden.
Marita Klein kauft sich von diesem Geld für 10.000 € eine Ladeneinrichtung, für 15.000 € einen PKW und für 15.000 € (Handels)waren. Zudem hebt sie 1.000 € ab, um die Geschäftskasse aufzufüllen, der Rest des Geldes verbleibt auf dem Geschäftskonto bei der Sparkasse.
Michael Kiefer Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings 8 3. Bestandsbuchungen 3.1. Die vier Grundfälle
Die Bilanz wird für einen ganz bestimmten Zeitpunkt aufgestellt. Sie ist sozusagen eine Momentaufnahme, die nur für diesen Zeitpunkt gelten kann. Diese einmal festgestellten Werte unterliegen durch die Geschäftstätigkeit einer laufenden Veränderung. Um die Übersicht über diese Wertveränderungen zu behalten, muss der Kaufmann schon im eigenen Interesse diese in seiner Buchführung festhalten. Darüber hinaus ist er, wie bereits oben erwähnt, im öffentlichen Interesse zur Buchführung verpflichtet. Grundsätzlich lassen sich vier typische Geschäftsvorfälle unterscheiden:
Aktivtausch: Ein Aktivposten nimmt im gleichen Maße ab, wie ein anderer Aktivposten zunimmt
Passivtausch: Ein Passivposten nimmt im gleichen Maße ab, wie ein anderer Passivposten zunimmt.
Aktiv-Passivminderung: Auf der Aktiv- und Passivseite nimmt jeweils ein Posten um den gleichen Wert ab.
Aktiv-Passivmehrung: Auf der Aktiv- und der Passivseite nimmt jeweils ein Posten um den gleichen Wert zu.
ÜBUNGSAUFGABE 5: TYPISCHE BILANZVERÄNDERUNGEN
Untersuchen Sie die vorliegenden Fälle dahingehend, welche Bilanzpositionen verändert werden.
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ÜBUNGSAUFGABE 6: WERTVERÄNDERUNGEN IN DER BILANZ
Ordnen Sie die vorliegenden Geschäftsvorfälle einem der vier Grundfällen zu.
a) Kauf einer Schreibmaschine, bar. 500 EURO
b) Wir begleichen unsere Schulden bei einem Lieferanten durch 1.000 EURO Banküberweisung.
c) Einkauf von Waren gegen Barzahlung. 3.000 EURO
d) Verkauf von Waren auf Ziel. 2.500 EURO
e) Einkauf von Waren auf Ziel. 1.200 EURO
f) Banküberweisung an einen Lieferanten zur Begleichung unserer 800 EURO Außenstände.
g) Überweisung eines Kunden (Forderungen) auf unser Bankkonto. 550 EURO
h) Barabhebung vom Bankkonto. 1.500 EURO
i) Bareinzahlung auf das Bankkonto. 860 EURO
j) Aufnahme einer Darlehensschuld. Barauszahlung durch die 50.000 EURO Bank.
k) Rückzahlung eines Darlehens durch Banküberweisung. 50.000 EURO
l) Kauf eines Lieferwagens gegen Banküberweisung. 80.100 EURO
m) Aufnahme einer Hypothekenschuld, Bankgutschrift. 120.000 EURO
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3.2. Von der Bilanz zu den Konten
In der Praxis ist es nicht möglich, nach jedem Geschäftsvorfall eine Bilanz neu zu erstellen. Dies ist auch nicht notwendig. Wertveränderungen, die durch Geschäftsvorfälle hervorgerufen werden, können außerhalb der Bilanz auf separaten Konten in der Buchführung erfasst werden. Hierzu müssen für jede Vermögens- und Schuldenpositioneinschließlich der Position „Eigenkapital“ - entsprechende Konten eingerichtet und die vorhandenen Anfangsbestände darauf vorgetragen werden. Da auf diesen Konten Bestände und deren Veränderungen erfasst werden, nennt man diese Konten Bestandskonten. Man unterscheidet entsprechend ihrer Position in der Bilanz Aktiv- und Passivkonten. Hierbei sind folgende Regeln zu beachten: Buchungsregeln für Aktivkonten Buchungsregel für Passivkonten Soll z.B. Kasse Haben Soll z.B. Darlehen Haben
ÜBUNGSAUFGABE 7: AUFLÖSUNG DER BILANZ IN KONTEN
1. Schritt:
Eröffnen Sie die benötigten Konten und übernehmen Sie die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz. (siehe nächste Seite) 2. Schritt
Buchen Sie die Geschäftsfälle 1 bis 5 auf den entsprechenden Konten. 3. Schritt
Ermitteln Sie die Endbestände der Aktiv- und Passivkonten und schließen Sie die Konten durch die Übernahme der Endbestände auf die Schlussbilanz ab.
Arbeit zitieren:
Dr. Michael Kiefer, 2005, Skript: Grundlagen der Buchführung, München, GRIN Verlag GmbH
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