Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. V
Tabellenverzeichnis. VI
Abk ürzungsverzeichnis. VII
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Gang der Untersuchung. 3
2 Das Modell Transfergesellschaft. 4
2.1 Ursprung und Entwicklung der Transfergesellschaft 4
2.1.1 Entstehungsgeschichte 4
2.1.2 Begriffserklärung „Transfergesellschaft“ 8
2.2 Rechtliche Stellung 9
2.2.1 Arbeitsrechtliche Aspekte 10
2.2.1.1 Einvernehmlichkeit des Wechsels 10
2.2.1.2 Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. 11
2.2.1.3 Befristung der Arbeitsverträge 12
2.2.1.4 Interne oder externe Durchführung der Maßnahme 13
2.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Aspekte 16
2.2.2.1 Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs 16
2.2.2.2 Pflicht zur Erstattung des Arbeitslosengeldes bei
älteren Arbeitnehmern 17
2.2.3 Leistungen der Transfergesellschaften 18
2.3 Finanzierung 20
2.3.1 Voraussetzung der Förderung der Teilnahme an
Transferma ßnahmen gemäß § 216a SGB III 20
2.3.1.1 Betriebsänderung 20
2.3.1.2 Durchführung durch einen Dritten mit
Qualit ätssicherungssystem 24
2.3.1.3 Eingliederungszweck 25
2.3.1.4 Beteiligung des Arbeitgebers 25
2.3.1.5 Verfahren der Förderung 26
II
Inhaltsverzeichnis
2.3.2 Voraussetzungen für den Erhalt von Transferkurzarbeitergeld
gem äß § 216b SGB III. 27
2.3.2.1 Dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall mit
Entgeltausfall 28
2.3.2.2 Betriebliche Voraussetzungen 30
2.3.2.3 Persönliche Voraussetzungen 31
2.3.2.4 Anzeigepflicht 33
2.3.2.5 Verfahren der Förderung 33
2.3.3 Sonstige Fördermöglichkeiten 36
3 Die Transfergesellschaft am Beispiel der LG.Philips-Displays
GmbH - Aachen 38
3.1 Vorstellung des Unternehmens 38
3.2 Personalabbaumaßnahmen bei LG.Philips-Displays in Aachen. 39
3.2.1 System der Sozialauswahl und Aufhebungsvertragsinhalte 40
3.3 Inhalte des Sozialplanes vom 17.12.2003 43
3.3.1 Abfindungen 43
3.3.2 Besondere Regelung für ältere Mitarbeiter. 44
3.3.3 Angebot eines anderen freien Arbeitsplatzes innerhalb des
Konzerns 46
3.3.4 Sonstige Vereinbarungen 46
3.4 Die Aachener Beschäftigungsinitiative 47
3.4.1 Voraussetzungen für den Wechsel und Vertragsinhalte 47
3.4.2 Zusammensetzung der Mitarbeiter in der LG.Philips-Displays
Transfergesellschaft 48
3.4.3 Durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen 52
3.4.4 Vermittlungen 56
4 Beurteilung des Instrumentes 57
4.1 Vor- und Nachteile für die Betriebsparteien. 57
4.2 Das Instrument Transfergesellschaft in der aktuellen
Arbeitsmarktlage. 60
5 Kritische Zusammenfassung und Ausblick 62
III
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis 74
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklungslinie Transfergesellschaften und Transfer-
KUG
Abbildung 2: Das Modell Transfergesellschaft
Abbildung 3: Aufgaben der Transfergesellschaft im Überblick.
Abbildung 4: Idealtypischer Ablauf von Betriebsänderungen.
Abbildung 5: Ablaufschema für die Beantragung von Transfer-KUG
Abbildung 6: : Inhalte Sozialplan vom 17.12.2003
Abbildung 7: Verteilung der Geschlechter in der Transfergesellschaft
Abbildung 8: Altersstruktur in der Transfergesellschaft.
Abbildung 9: Verteilung der Nationalitäten in der Transfergesellschaft.
Abbildung 10: Qualifikationen der Arbeitnehmer.
Abbildung 11: Qualifizierungsmaßnahmen.
Abbildung 12: Ablaufprozesse in der Transfergesellschaft
Abbildung 13: Vermittlungsübersicht.
V
Tabelle 1: Kosten einer Transfergesellschaft ........................................... 37
Tabelle 2: Betriebliche und soziale Kriterien für die Punktevergabe bei
der Sozialen Auswahl............................................................................... 41
Tabelle 3: Übersicht Teilgruppen ............................................................. 49
VI
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ABAG Aachener Beschäftigungsinitiative
ABS Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung
AFG Arbeitsförderungsgesetz
AG Arbeitgeber
AiB Arbeitsrecht im Betrieb
ALG Arbeitslosengeld
AN Arbeitnehmer
AP Arbeitsrechtliche Praxis (Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts)
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
AZR Gesetz über das Ausländerzentralregister
BA Bundesagentur für Arbeit
BAG Bundesarbeitsgericht
BAT Bundesangestelltentarif
BAGE Bundesarbeitsgerichts-Entscheidung
BB Betriebs-Berater
beE betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit
BeitrAB Beiträge zur Arbeits- und Berufsforschung
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
VII
BQG Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
BR Betriebsrat
BT-Drucks. Bundestagsdrucksache
bzgl. bezüglich
DDR Deutsche Demokratische Republik
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
d. h. das heißt
Dies. Dieselbe
Ders. Derselbe
EEÄndG Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz
EStG Einkommenssteuergesetz
ESF Europäischer Sozialfond
ESF-RL Europäischer Sozialfond-Richtlinie
EuGH Europäischer Gerichtshof
f. folgend
ff. fortfolgend
ggf. gegebenenfalls
GK Gemeinschaftskommentar
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
i. d. R. in der Regel
i. H. v. in Höhe von
i. S. im Sinne
i. S. d. im Sinne des
KSchG Kündigungsschutzgesetz
VIII
KUG Kurzarbeitergeld
LAG Landesarbeitsgericht
LAGE Landesarbeitsgerichts-Entscheidung
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NRW Nordrhein-Westfalen
NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZS Neue Zeitschrift für Sozialrecht
rd. rund
Rn Randnummer
RGBL. Reichsgesetzblatt
S. Seite
SGB Sozialgesetzbuch
TG Teilgruppen
TN Teilnehmer
TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz
USD US Dollar
u. U. unter Umständen
v. vom
vgl. vergleiche
Im Übrigen wird auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der deutschen Rechtssprache hingewiesen.
IX
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Durch die Restrukturierung von Unternehmen kommt es häufig zu erheblichen Personalanpassungsmaßnahmen, die möglichst zeitnah umgesetzt werden müssen. Diese Zielsetzung ist jedoch kurzfristig weder durch den Ausspruch einer Vielzahl betriebsbedingter Kündigungen, noch durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Zahlung einer Abfindung zu erreichen. Bei betriebsbedingten Kündigungen führen die gesetzlichen Vorgaben zur Sozialauswahl nicht selten zu einer Verschlechterung der betrieblichen Alters- und Leistungsstruktur und damit zu einer weiteren Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Rahmen der Agenda 2010 1 wurden Änderungen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 2 vorgenommen, welche besagen, dass Mitarbeiter, deren Weiterbeschäftigung zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt, nicht mehr in die soziale Auswahl einbezogen werden müssen (§ 1 Abs. 3, Satz 2 KSchG).
Der Beweis des Vorliegens dieser Ausnahmeregelung ist allerdings äußerst schwierig zu führen. Außerdem bringen mehrmonatige Kündigungsfristen nicht nur langwierige Unruhe in der Belegschaft, sondern, was gerade auf Publikumsvertrauen angewiesene Branchen zutrifft, eine Verunsicherung am Markt. Mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen lässt sich diese Problematik nur teilweise umgehen. Zwar wird ein schnelles Ausscheiden der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ermöglicht, dieser Zeitvorteil wird aber mit erheblichen sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite erkauft. Beispiele hiefür sind das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
1 Vgl. hierzu Gaul/ Bonanni, GmbHR 2003, Rn. 289.
2 Kündigungsschutzgesetz vom 25.08.1969, BGBl. I. 1317.
1
gem. § 143a 3 SGB III 4 und die Pflicht zur Erstattung des Arbeitslosengeldes (ALG) bei älteren Mitarbeitern gem. § 147a SGB III 5 . Es wird daher in der Praxis immer häufiger auf die Alternative der Errichtung oder Beauftragung einer Transfergesellschaft zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die betroffenen Mitarbeiter von den Vorteilen des Einsatzes einer Transfergesellschaft überzeugt werden müssen, da ein Wechsel nur einvernehmlich erfolgen kann. 6 Dies geschieht häufig durch im Sozialplan festgelegte finanzielle Anreize.
In Zeiten umfangreicher Personalfreisetzungen haben Transfergesellschaften Konjunktur. Dies gibt zum Anlass, die Erfolge und Qualitätsbedingungen dieser Gesellschaften zu diskutieren. Die Leistungsfähigkeit bzgl. der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis wird häufig als eingeschränkt beurteilt und die Transfergesellschaft lediglich als Instrument zur Schockbewältigung der gekündigten und somit paralysierten Arbeitnehmer angesehen. Nicht selten wird die Transfergesellschaft gar als aufgeschobene Kündigung oder Brücke in die Arbeitslosigkeit abgewertet. 7
Ohne Frage ist es in der derzeitigen Beschäftigungskrise ein lohnendes Dienstleistungsgeschäft. Mitarbeiter, denen sonst die Kündigung droht, werden mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiterqualifiziert und auf dem Arbeitsmarkt angeboten. Im März 2005 gab es, nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, rund 400 Transfergesellschaften in Deutschland. Was die Vermittlungserfolge angeht, können weder die Kritiker noch die Befürworter mit konkreten Zahlen dienen. Ende 2004 waren knapp 100.000 Menschen bei der BA gemeldet, die bundesweit in Transfergesellschaften „geparkt“ wurden. Diese Zahl entspricht allerdings nur einem Bruchteil der tatsächlich in so genannten Qualifizie-
3 § 143a eingefügt durch EEÄndG vom 24.03.1999, BGBl. I. 396, in Kraft ab
01.04.1999.
4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch, Arbeitsförderung, v. 24.03.1997, BGBl. I.,
594.
5 § 147a eingefügt durch EEÄndG vom 24.03.1999, BGBl. I. 396, in Kraft ab
01.04.1999.
6 Vgl. Gaul, O., NZA 2004, S. 1301f.
7 Vgl. Herrmann, M., ViaCon-Newsletter 01/2005, S. 6f.
2
rungsmaßnahmen befindlichen Personen, da sich die meisten in betriebseigenen Gesellschaften großer Konzerne befinden und nicht offensichtlich in der Statistik auftreten. 8
1.2 Zielsetzung der Arbeit und Gang der Untersuchung
Es stellt sich die Frage, wie die Entscheidung zu einem Wechsel in eine Transfergesellschaft aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer zu beurteilen ist. An dieser Stelle setzt das Thema dieser Diplomarbeit an. Sie zeigt, auch anhand eines praktischen Beispiels, ob der Einsatz einer Transfergesellschaft wirklich ein sinnvolles Instrumentarium für die von einer Personalanpassungsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer bei der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis darstellt.
Im Anschluss an die einführenden Bemerkungen wird im zweiten Kapitel das Modell der Transfergesellschaft im Detail behandelt. Zu diesem Zweck gilt es, zuerst den Ursprung und die Entwicklung der Transfergesellschaft darzustellen. Außerdem werden die rechtlichen Besonderheiten der Transfergesellschaften auf der Grundlage der zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Änderungen durch das Dritte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III), insbesondere in Bezug auf die §§ 216a, 216b SGB III sowie die Förderungsmöglichkeiten durch die BA erläutert.
Die Vorstellung des Unternehmens LG.Philips-Displays und deren Zusammenarbeit mit der Aachener Beschäftigungsinitiative sind Gegenstand des dritten Kapitels. Dabei wird im Detail auf die zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat getroffenen Vereinbarungen im Sozialplan eingegangen und der Vermittlungserfolg der beauftragten Transfergesellschaft dargelegt.
8 Vgl. Mulitze, C., PERSONAL 2005, S. 22.
3
Das vierte Kapitel stellt die Vor- und Nachteile des Einsatzes einer Transfergesellschaft für die beiden Betriebsparteien gegenüber und gibt eine Beurteilung des Instrumentes unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung ab.
Abschließend unterliegt die Ausarbeitung einer kurzen Zusammenfassung, die die wichtigsten Ergebnisse sowie einige Überlegungen und persönliche Anmerkungen zum Thema beinhaltet.
2 Das Modell Transfergesellschaft
2.1 Ursprung und Entwicklung der Transfergesellschaft
2.1.1 Entstehungsgeschichte
Seit den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden von Gesetzgeber und Arbeitgebern immer wieder Ideen entwickelt, wie sie die Folgen von Personalabbau für ihre Mitarbeiter sozialverträglich gestalten können. So entstanden in der Bergbau- und Stahlindustrie die ersten Sozialpläne, welche darauf abzielten, die sozialen Folgen des Arbeitsplatzverlustes in finanzieller Form abzumildern.
Diese Idee entwickelte sich weiter, sodass für von Personalabbau betroffene Mitarbeiter bereits Anfang der siebziger Jahre zwischen einer Abfindungszahlung und der Möglichkeit der Weiterqualifizierung wählen konnten.
Im Jahr 1972 erfolgte dann die gesetzliche Verankerung des Sozialplanes im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 9 . 10
9 Betriebsverfassungsgesetz v. 15.01.1972 BGBl. I. 1972/13, Neugefasst am
25.09.2001, BGBl. I. 2518.
10 Vgl. Wagner/Wahba (2005), Personalpolitik in schwierigen Zeiten, S. 36f.
4
Als der Arbeitsmarkt in den achtziger Jahren zunehmend angespannter wurde, setzten sich mehr und mehr Beschäftigungspläne durch. Sie enthielten Fortbildungsprogramme, Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung (ABM), das Mittel der konjunkturellen Kurzarbeit sowie die Zahlung von Unterhaltsleistungen mit dem Ziel, Arbeitnehmer nicht mehr zu entlassen, sondern ihnen durch Qualifizierungsmaßnahmen die Wiedereingliederung in ihren Betrieb zu ermöglichen. Dies war die erste Form einer „Beschäftigungsgesellschaft“. 11
Auf die Weiterentwicklung zu selbständigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG), die betroffene Mitarbeiter auch auf dem externen Arbeitsmarkt vermittelten, reagierte der Gesetzgeber 1988 mit der Einführung des Strukturkurzarbeitergeldes (Struktur-KUG) 12 in
§ 63 Abs. 4 AFG. 13
Durch die deutsche Wiedervereinigung waren Anfang der neunziger Jahre verstärkte und neuartige Maßnahmen der Arbeitspolitik notwendig. Als Folge entstanden die Gesellschaften für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung, so genannte ABS-Gesellschaften, in den fünf neuen Bundesländern. 14 Deren Aufgabe bestand darin, den in den Treu-handgesellschaften anstehenden Personalabbau durch den Einsatz arbeitsförderlicher Maßnahmen zu regeln. 15
Zum 01.01.1998 erfolgte mit der Einführung des SGB III die bundesweite Vereinheitlichung mit den Bestimmungen zu Strukturanpassungsmaßnahmen in den §§ 272 ff. SGB III. 16
11 Vgl. Ehmann/Heidemann, AiB 1990, S. 414.
12 8. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes v. 14.12.1987,
BGBl.I. 2602 (2604).
13 Vgl. Ulber/Unterhinninghofen (1998), Das Arbeitsrecht der Gegenwart
35/1997 S.71.
14 Vgl. Knuth, M. (1996), Drehscheiben im Strukturwandel, S. 37.
15 Vgl. Meyer, C. (1996), Die Sozialplanrichtlinien der Treuhandanstalt, S.
196ff.
16 Vgl. Kohl/Knuth (2000), Wenn Personalabbau droht, S. 109ff (113).
5
Die Regelungen über das Struktur-KUG wurden im Jahr 2000 als Nachfolgebestimmung des § 63 Abs. 4 AFG im § 175 SGB III neu gefasst. 17 So wurden betroffene Mitarbeiter in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) in Kurzarbeit zusammengeführt und damit organisatorisch und in Abrechnung vom Betrieb getrennt. 18 Die Neuerung bestand darin, dass keine Abhängigkeit von der Lage des Wirtschaftszweiges mehr bestand, sondern ab sofort umfangreiche strukturbedingte Personalanpassungsmaßnahmen eines Betriebes für den Bezug von Struktur-KUG ausreichten. 19
Mit der Neueinführung des Job-AQTIV-Gesetzes 20 zum 01.01.2002 wurde das Ziel, durch den Einsatz von finanziellen Mitteln der Arbeitsförderung bereits im Vorfeld Arbeitslosigkeit zu verhindern, weiterverfolgt. 21 So war vorher nach § 255 Abs.2 Nr.3 SGB III die Förderung von Sozialplanmaßnahmen, wenn die Arbeitnehmer zwischen Abfindung und Eingliederungsmaßnahme wählen konnten, ausgeschlossen. Diese Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz aufgehoben. 22 Außerdem wurde der Anwendungsbereich des Struktur-KUG ausgeweitet, indem nun auch Betriebe mit in der Regel unter 21 Mitarbeitern diese Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen konnten
(§ 175 Abs.1 Satz 2 SGB III). 23 Des Weiteren wurde es möglich, dass nach Vorgaben des Job-AQTIV-Gesetzes gem. §§ 4 bis 6 SGB III eine präventive Vermittlung schon unmittelbar nach Kündigungsausspruch innerhalb der Kündigungsfrist und somit vor der Arbeitslosenmeldung
17 BT-Drucks. 13/4941, S. 147.
18 In der Praxis begegnet einem in diesem Zusammenhang häufig die Be-zeichnung „Kurzarbeit Null“. Die Kurzarbeiter werden aus dem betrieblichen
Organisationszusammenhang ausgegliedert mit der Folge des totalen Ar-
beitsausfalls. „Kurzarbeit“ heißt in diesem Fall „Null“ Arbeit. Hierzu auch
Kirsch/Knuth/Krone/Mühge/Müller (2001), BeitrAB Nr. 242, S.21.
19 Vgl. Wagner/Wahba (2005), Personalpolitik in schwierigen Zeiten, S. 38.
20 Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001, BGBl. I. 3443; „AQTIV“ steht für „Aktivie-
ren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln“.
21 Vgl. Heither, M. (2002), Sozialplan und Sozialrecht, S. 25.
22 Vgl. Staufenbiel, P. (2004), Der Sozialplan, S. 170.
23 Vgl. ebenda, S. 186.
6
(§ 122 SGB III) und vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit erfolgen konnte. 24
Mehr und mehr bildete sich die heutige Form der „Transfergesellschaft“ heraus. Deren Aufgabe besteht darin, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, ggf. durch den Einsatz von Qualifizierungsmaßnahmen, so zu unterstützen, dass sie von ihrem bisherigen Arbeitsplatz direkt in ein neues Beschäftigungsverhältnis wechseln können. 25 Mit der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01.01.2004 26 wurde auch vom Gesetzgeber der Schwerpunkt der Förderung auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, unter beschäftigungswirksamer Nutzung von Sozialplänen, gesetzt. Die bisherigen Förderinstrumente wurden durch die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen nach § 216a SGB III und das Transfer-KUG gem. § 216b SGB III ersetzt.
Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Transfergesellschaft im Überblick.
24 Vgl. Meyer, C., NZS 2002, S. 583.
25 Vgl. Wagner/Wahba, Personalpolitik in schwierigen Zeiten, S. 40.
26 V. 23.12.2003, BGBl. I., S. 2848.
7
Arbeit zitieren:
Eva-Maria Deisenroth, 2005, Die Transfergesellschaft - Qualifizierung in die Arbeitslosigkeit?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die AIDS-Phobie - oder vom Unglück, HIV-negativ zu sein
Psychologie - Klinische u. Gesundheitspsychologie, Psychopathologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 13 Seiten
Ausländische Direktinvestitionen in den Transformationsstaaten Mittel-...
VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Diplomarbeit, 80 Seiten
Soziale Selektion und Ungleichheit im Bildungssektor
Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung
Seminararbeit, 14 Seiten
Die Rolle Internationaler Unternehmen in Entwicklungsländern. Ausbeute...
VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Hausarbeit, 22 Seiten
Outsourcing von Dienstleistungen - Kernkompetenzansatz [Hausarbeit plu...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 27 Seiten
Lernen aus dem Scheitern des ersten in Großserie gefertigten Elektroau...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Diplomarbeit, 102 Seiten
Outplacement - Freistellungsarten; Abwicklung; Interessensausgleich un...
BWL - Personal und Organisation
Studienarbeit, 38 Seiten
Europäische Stadt und Hochhaus: Geschichte, Standorte, Pläne und Kontr...
Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung
Referat (Ausarbeitung), 22 Seiten
Romantische Wanderliteratur - kulturpsychologisch betrachtet
Mit Beispielen aus Heinrich He...
Psychologie - Medienpsychologie
Hausarbeit (Hauptseminar), 13 Seiten
Freier Rausch für freie Bürger - Liberale Drogenpolitik als rationale ...
Seminararbeit, 36 Seiten
Unternehmen fördern Bildung - Warum?
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit, 19 Seiten
Ökonomische Kritik der prohibitiven Drogenpolitik und Diskussion von A...
BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik
Seminararbeit, 27 Seiten
Auslandsdirektinvestitionen in Tschechien und Polen
Geowissenschaften / Geographie - Wirtschaftsgeographie
Hausarbeit (Hauptseminar), 55 Seiten
Strukturwandel in der deutschen Automobilindustrie
Eine Analyse der deutschen Aut...
Vordiplomarbeit, 54 Seiten
Motive und Hauptzielländer deutscher Direktinvestitionen
VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Seminararbeit, 49 Seiten
Arztpraxen als Wirtschaftsunternehmen - Mehr Erfolg durch Praxismarket...
Seminararbeit, 21 Seiten
Eva-Maria Deisenroth hat den Text Die Transfergesellschaft - Qualifizierung in die Arbeitslosigkeit? veröffentlicht
Eva-Maria Deisenroth hat einen neuen Text hochgeladen
Anforderungen und Wirklichkeit der �qualifizierenden Beschäftigung� im...
Deutsche �Hilfe zur Arbeit� un...
Susie Park
Vom Sozialplan zur Transfergesellschaft. Förderinstrumente einer flexi...
Förderinstrumente einer flexib...
Die Arbeitslosen von Marienthal
Ein soziographischer Versuch ü...
Marie Jahoda, Paul F. Lazarsfeld, Hans Zeisel
Arbeitslose beraten unter Perspektiven der Hoffnung
Lösungsorientierte Kurzberatun...
Sibylle Tobler
GMP-Qualifizierung und Validierung von Wirkstoffanlagen
Ein Leitfaden für die Praxis
Ralf Gengenbach
Bausteine zur interkulturellen Qualifizierung der Polizei
Wolf-Rainer Leenen, Harald Grosch, Andreas Groß
Kita - Leitung. Leitfaden für Qualifizierung und Praxis
Jens-Christian Möller, Esta Schlenther-Möller
Arbeitslos - Die wichtigsten Schritte aus der Krise
Mit zahlreichen Tipps - zu Gel...
Sylvia Wenig - Karasch
0 Kommentare