Name: Anna von Blittersdorff Studiengang Beschaffung/Logistik Fachhochschule Pforzheim
„Diplomarbeit, vorgelegt zur Erlangung des Diplomzeugnisses der Fachhochschule Pforzheim, Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft“
Karlsbad, den 10.02.2005
IV Vorwort
Vorwort
Die vorliegende Diplomarbeit entstand in der Organisationseinheit Lieferantenverträge und Risikokennzahlen der Vertriebs- und Servicegesellschaft der EnBW AG im Rahmen des Betriebswirtschaftlichen Studiums im Fachbereich 3 der Hochschule für Wirtschaft, Gestaltung und Technik Pforzheim.
Für die erhaltene Förderung und Unterstützung, die erheblich zur erfolgreichen Fertigstellung der Arbeit beigetragen hat, möchte ich meinem Betreuer Herrn Dipl. Ing. Lars Wendrich sehr danken. Er hat, wie die Mitarbeiter der Vertriebs- und Servicegesellschaft Frau ass. jur. Melanie Nickel, LL.M., Frau Susanne Kinder, Frau Dr. Sabine Trusiewytsch, Herr Michael Stegmüller, Herr Dipl. Ing. Gerrit Müller, Herr Dipl.-Wirt.-Ing. Ulrich Notheis, Herr Dipl. Ing. Joachim Albert, Herr Dipl. Ing. Joachim Kreppein, Herr Dipl. Betriebswirt Kurt Wannenmacher, Herr Holger Weickenmeier, Herr Thorsten Zilly, Herr Matthias Zürn, die erheblich zur Entstehung und Fertigstellung der Arbeit beigetragen. Außerdem möchte ich allen Kollegen danken, die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Mein besonderer Dank gilt Herrn Dipl. Kaufm. Thorsten Sagefka für seine außerordentliche Unterstützung.
Weiterhin gilt mein ausnehmender Dank meiner betreuenden Professorin Frau Dr. Barbara Lorinser, die mir durch professionelle Ratschläge stets zur Seite stand und auch in vielen anderen Situationen immer für mich da war.
Besonders herzlich danken möchte ich auch Herrn Prof. Ulrich Helwing für sein Hilfe und Unterstützung in jeder Lebenslage.
V Vorwort
Nicht unerwähnt bleiben soll meine Familie, ohne deren unermüdliche Hilfe, Unterstützung und starke Nerven das Studium und die Vollendung dieser Arbeit nicht möglich gewesen wären. Danke, dass ihr immer an mich geglaubt habt!
Zum Abschluß danke ich Thorsten Lerch, ohne deine Hilfe hätte ich es nie geschafft. Danke für alles. Karlsbad, 10.02.2005
Anna von Blittersdorff
VI Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich in erster Linie mit dem liberalisierten Strommarkt und den Veränderungen und Auswirkungen, die die Liberalisierung für die Marktteilnehmer mit sich gebracht hat. Dafür wurden die existierenden Marktspielregeln mit den relevanten Gesetzen und Verordnungen untersucht. Die durch den liberalisierten Markt entstandenen Geschäftsvorfälle wurden geprüft um Schwachstellen in der Abwicklung und Lücken in der momentanen Gesetzgebung aufzudecken. Dabei stellte sich heraus, dass der Wettbewerb trotz achtjährigem Bestehen noch lange nicht zur Zufriedenheit aller Marktteilnehmer funktioniert. Im Laufe der Untersuchung wurden die Notwendigkeit eines wettbewerbsgerechten gesetzlichen Rahmens und die zusätzliche Einführung einer Regulierungsinstanz immer deutlicher. Die zurzeit noch in Überarbeitung befindliche Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes soll als Arbeitsgrundlage für die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post dienen, in deren Zuständigkeitsbereich zukünftig auch die Regulierung des deutschen Energiemarktes fällt. Die unterschiedlichen Marktteilnehmer wie auch diverse Verbände und Interessensvertretungen erhoffen sich vom neuen Energiewirtschaftsgesetz mehr Verbindlichkeit der Marktspielregeln und bessere Bedingungen für den Wettbewerb. Jedoch lassen sich die zum Teil sehr unterschiedlichen Standpunkte der Marktteilnehmer nur schwer vereinbaren und behindern somit schnelles Voranschreiten des Wettbewerbs auf dem deutschen Strommarkt.
VII
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort IV
Zusammenfassung VI
Inhaltsverzeichnis.......................................................................................... VII
Abbildungsverzeichnis. XI
Abk ürzungsverzeichnis. XII
1. Einleitung. 13
1.1 Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes 13
1.2 Die Akteure im liberalisierten Markt. 14
1.3 Die neuen Geschäftsvorfälle 15
1.4 Ziel der Diplomarbeit 17
1.5 Gang der Untersuchung 17
2. Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln 24
2.1 Energiewirtschaftliche Vereinigungen 24
2.1.1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e. V. (VDEW) 24
2.1.2 Verband der Netzbetreiber- e. V. beim VDEW (VDN) 25
2.1.3 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) 26
2.1.4 Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger
in Deutschland e. V. (VRE) 27
2.1.5 Bundesverband neuer Energieanbieter (BNE) 28
2.1.6 Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.-Berlin (BDI) 30
2.1.7 Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) 31
2.1.8 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) 32
VIII
Inhaltsverzeichnis
2.1.9 Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) 32
2.1.10 Weitere Verbände und Vereinigungen und Ministerien 33
2.2 EU-Richtlinie 96/92/EG (RiLi 96/92) 34
2.3 Beschleunigungsrichtlinie 2003/54/EG. 35
2.4 Energiewirtschaftliche Gesetze und Verordnungen Status Quo 37
2.4.1 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz) 37
2.4.2 Stromsteuergesetz (StromStG) 38
2.4.3 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft -Wäre-Kopplung (Krafft-Wärme-Kopplungsgesetz) 39
2.4.4 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-
Energien -Gesetz EEG) 40
2.4.5 Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
Konzessionsabgabenverordnung (KAV) 40
2.4.6 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizit ätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) 42
2.5 Energiewirtschaftliche Regelungen 42
2.5.1 Verbändevereinbarung II plus. 43
2.5.2 Netz Codes 44
2.5.2.1 Transmission Code 44
2.5.2.2 Distribution Code 45
2.5.2.3 Metering Code 45
2.5.3 Best-Practice-Empfehlungen 46
2.5.3.1 Anwendungsgrenze für Lastprofile im synthetischen
Lastprofilverfahren. 46
2.5.3.2 Ein- und Auszüge (von Stromkunden) 47
2.5.3.3 Fristen für Lieferantenwechsel und Kriterien zu
Lieferstellenidentifizierung 50
2.5.3.4 Datenformate und Vorlage von Originaldokumenten 51
IX
Inhaltsverzeichnis
2.5.4 Projektgruppe Datenaustausch und Mengen-bilanzierung (DUM):
k ünftiges Kapitel 5 der in Arbeit befindlichen Richtlinie zu
Datenaustausch und Mengenbilanzierung. 52
2.6 Geplante Erneuerungen der Gesetze und Verordnungen. 53
2.6.1 Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des
Energiewirtschaftsrechts (EnWG) 54
2.6.2 Entwurf einer Netzzugangsverordnung (NZV) 56
2.6.3 Entwurf einer Netzentgeltverordnung( NEV) 57
2.6.4 Entwurf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitäsversorgung in
Niederspannung (AvBelt Netzanschluss) 58
2.6.5 Entwurf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizit ätsbelieferung von Tarifkunden (AVBelt Tarifkunden) 58
3. Geschäftsvorfälle und deren Schwachstellen. 60
3.1 Übersicht Standardgeschäftsvorfälle. 60
3.1.1 Lieferantenwechlsel 61
3.2 Kündigung des Stromliefervertrages beim bisherigen Lieferanten. 62
3.2.1 Detaillierte Beschreibung 62
3.2.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen 64
3.2.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen. 68
3.3 Anmeldung eines Kunden 71
3.3.1 Detaillierte Beschreibung 71
3.3.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen 72
3.3.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen. 76
3.4 Abmeldung eines Kunden 79
3.4.1 Detaillierte Beschreibung 79
3.4.2 Mögliche Probleme und Schwachstellen 80
3.4.3 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen. 82
3.5 Übergreifendes Thema Datenaustausch. 87
3.5.1 Datenaustauschformate 87
X
Inhaltsverzeichnis
3.5.2 Transferwege 89
3.5.3 Probleme und Schwachstellen bei Datenaustausch- formaten und
Transferwegen 90
3.5.4 Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Regelungen. 92
4. Zukünftige mögliche Entwicklungen. 94
4.1 Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Regelungen und Verordnungen. 94
4.2 Rolle des Regulators und der EU Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Postwesen (RegTP) 97
4.3 Mögliche Dienstleistungen zur Vereinfachung des Wechselprozesses 100
4.4 Europaweiter Wettbewerb 101
Diskussion. 105
Literaturverzeichnis. 13
Anhang 21
Abkürzungsverzeichnis XII
Abkürzungsverzeichnis
AGFW Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizkraftwirtschaft e. V. beim VDEW AVBeltV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Berlin BEE Bundesverband Erneuerbare Energien BMVEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit BNE Bundesverband neuer Energieanbieter CEER Council of European Energy Regulators CSV Colon Separated Value DUM Datenaustausch und Mengenbilanzierung DV Datenverarbeitung EDI Electronic Data Interchange EDIFACT Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport T EEA European Economic Area EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EnBW AG Energie Baden-Württemberg Aktiengesellschaft EnWG Energiewirtschaftsgesetz ERGEG European Regulators Group for Electricity and Gas EU Europäische Union FEDV Verband freier Energiedienstleister FTP File Transfer Protocol HEA Fachverband für Energie-Marketing und Anwendung e. V. beim VDEW IT Informationstechnologie KAV Konzessionsabgabenverordnung KOM Europäische Kommission KWK Kraft-Wärme-Kopplung
Abkürzungsverzeichnis XIII NB Netzbetreiber NEV Netzentgeltverordnung LNG Liquid Natural Gas NZV Netzzugangsverordnung RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RiLi Richtlinie StromStG Stromsteuergesetz UN United Nations ÜNB Übertragungsnetzbetreiber UTILMD Utilities Master Data Message VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationsaustausch VDEW Verband der Elektrizitätswirtschaft e. V. VDN Verband der Netzbetreiber - e. V. bei, VDEW VEA Bundesverband der Energieabnehmer VIK Verband der Industriellen Energie-und Kraftwirtschaft e. V. VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. VNB Verteilnetzbetreiber VRE Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e. V. VSG OVL Vertriebs- und Servicegesellschaft Lieferantenverträge und Risikokennzahlen VV Verbändevereinbarung VWEW Verlags- und Wirtschaftsgesellschaft für Energiewirtschaft XML Extensible Markup Language
Einleitung 13
1. Einleitung
1.1 Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes
Aufgrund der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996, betreffend gemeinsame Vorschriften für den EU-Elektrizitätsbinnenmarkt, wurde am 20.04.1998 das novellierte Energiewirtschaftsgesetzes erlassen. Dies führte zur Liberalisierung des deutschen Strommarktes. Seit den dreißiger Jahren hatten in Deutschland die Eigentümer regionaler Stromnetze das gesetzlich verbriefte Monopol, alle Kunden in ihrem Gebiet mit Strom zu versorgen. Die Kunden hatten demzufolge keine Wahl von welchem Anbieter und zu welchem Preis sie ihren Strom bezogen. Diesem Monopol setzte die Liberalisierung im Jahr 1998 ein Ende. Von nun an hat jeder Kunde das Recht seinen Strom von einem Lieferanten zu beziehen, den er selbst auswählt. Grundlage für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem deutschen Strommarkt sind bis dahin die Verbändevereinbarungen 1 , die allen Marktteilnehmern den freien Zugang zu den Stromnetzen sichern. Die Betreiber der Stromnetze waren fortan verpflichtet den Strom ihrer Konkurrenten gegen Entgelt durch ihre Stromnetze zu leiten. Deutschland hat im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern den Weg des verhandelten Netzzugangs gewählt. Die übrigen europäischen Strommärkte wurden von Beginn an durch nationale Regulierungsbehörden überwacht.
1 VVI vom 22.05.1998, VVII vom 13.12.1999 und VVII plus vom 13.12.2001
Einleitung 14
Aus den geänderten Vorschriften des EnWG und dem daraus entstandenen Strukturwandel auf dem liberalisierten Strommarkt sind eine Reihe neuer Akteure hervorgegangen.
1.2 Die Akteure im liberalisierten Markt
Abbildung 1: Liberalisierter Strommarkt
Wo zuvor nur Stromabnehmer und Energieversorgungsunternehmen existierten, agieren nun eine ganze Anzahl Marktteilnehmer.
- Netzbetreiber: Sind die Betreiber der Stromnetze. Es wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Verteilnetzbetreibern (VNB) unterschieden. Die ÜNB´s betreiben das Höchstspannungsnetz, wohingegen die VNB´s alle darunter liegenden Netze betreiben.
- Stromerzeuger: Sind die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, vom Kernkraftwerk bis zur Solaranlage
- Strombörsen: Handel von Strom
Einleitung 15
- Händler/Lieferanten: Kaufen Strom direkt bei einem Kraftwerk oder an der Strombörse ein und verkaufen ihn entweder an Verteilnetzbetreiber oder liefern ihn an Kunden.
- Kunden: Stromverbrauchende Endabnehmer. Man unterscheidet zwischen Kunden die ihren Strom komplett von einem Händler/Lieferanten beziehen und Kunden die einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst erzeugen und den Rest zusätzlich kaufen.
1.3 Die neuen Geschäftsvorfälle
Durch die Rollen der Akteure im liberalisierten Strommarkt sind mehrere neue Geschäftsvorfälle entstanden. In der aktuellen Yello-Fernseh-Werbung unterschreibt der Kunde „Hannes“ die so genannte „Auftragskarte“, schickt diese ab - und schon fließt der günstige „gelbe Strom“. Was in der Werbung so einfach aussieht beinhaltet in Wirklichkeit eine Reihe von Aktivitäten, die zwischen Vertragsabschluss, also dem Unterschreiben der Auftragskarte durch den Kunden, und der Energieeinstellung, erledigt werden müssen. Um einen Lieferanten- bzw. Kundenwechsel 2 abzuwickeln sind mehrere Geschäftsvorfälle nötig. Dazu gehören die Kündigung, die Anmeldung, die Abmeldung, die Energieeinstellung, die Zähldatenbereitstellung und die Netznutzungsabrechnung.
- Kündigung: Der alte Stromliefervertrag eines Kunden wird, nachdem er einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten abgeschlossen hat, bei seinem Vorversorger gekündigt. Ent-
2 Wechseltein Kunde seinen Stromlieferanten kann dies sowohl als Kunden- als auch als Lieferantenwechsel bezeichnet werden.
Einleitung 16
weder kündigt der Kunde seinen alten Vertrag selbst, oder der neue Lieferant erledigt dies für ihn.
- Anmeldung: Der Kunde wird zur Netznutzung 3 beim zuständigen Netzbetreiber von seinem neuen Lieferanten angemeldet.
- Abmeldung: Endet das Lieferverhältnis eines Kunden mit seinem Lieferanten, meldet ihn der Lieferant beim zuständigen Netzbetreiber wieder ab.
- Energieeinstellung: Der neue Lieferant stellt die vom Kunden benötigte Energiemenge bereit.
- Zähldatenbereitstellung: Die für die Stromabrechnung des Kunden erforderlichen Daten müssen durch den NB bereitgestellt werden.
- Netznutzungsabrechnung: Für die Nutzung des Stromnetzes müssen vom neuen Lieferanten Entgelte an den zuständigen Netzbetreiber entrichtet werden. Damit die neuen Geschäftsvorfälle, die der liberalisierte Markt hervorgebracht hat, ordnungsgemäß abgewickelt werden können, müssen entweder bindende Vorgaben existieren oder die Geschäftspartner müssen sich vertraglich einigen.
3 Der neue Lieferant informiert den zuständigen Netzbetreiber darüber, dass er den Kunden zukünftig mit elektrischer Energie versorgen wird und hierfür sein
Stromnetz nutzen wird.
Einleitung 17
1.4 Ziel der Diplomarbeit
Ziel der Diplomarbeit ist es die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die bei Kundenwechseln bei der VSG OV der EnBW AG auftreten, auf Unklarheiten und Probleme zu untersuchen und zusätzlichen Regelungsbedarf zu ermitteln. Dabei zu berücksichtigen sind die unterschiedlichen Interessen der Marktteilnehmer, vertreten durch die Verbände. Ferner soll die zukünftige Rolle einer Regulierungsbehörde sowie mögliche Entwicklungen im Markt beleuchtet werden.
1.5 Gang der Untersuchung
Zunächst wird eine Übersicht aller im Markt vertretenen Verbände und Vereinigungen erstellt, die die unterschiedlichen Marktteilnehmer vertreten. Des Weiteren erfolgt eine Analyse der Marktspielregeln mit allen vorhandenen und geplanten Gesetzen und Verordnungen. Dabei wird deutlich, dass es nur wenig gesetzliche Vorgaben gibt, hingegen eine ganze Reihe von Verordnungen, Vereinbarungen und Empfehlungen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bilden die EU-Richtlinie 96/92/EG (RiLi 96/92) und die Beschleunigungsrichtlinie 2003/54/EG, deren Erlass zur Öffnung des Strommarktes führten. Von besonderer Bedeutung sind das Energiewirtschaftsgesetz und die Verbändevereinbarungen, die als Grundlage für das Wirtschaften auf dem Strommarkt gelten. Neben dem Energiewirtschaftsgesetz existieren zwar noch weitere Gesetze wie das Stromsteuergesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz, diese enthalten allerdings keine Vorschriften die den Lieferantenwechsel von Stromkunden regeln.
Einleitung 18
Des Weiteren existieren Verordnungen über Konzessionsabgaben für Strom und Gas und eine Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden 4 . Die AVBEltV regelt nur die allgemeinen Bedingungen zu denen Tarifkunden mit Strom versorgt werden müssen, ist jedoch bei weitem nicht ausreichend und nicht auf den liberalisierten Markt angepasst.
Zusätzlich existieren eine Reihe von nicht rechtsverbindlichen Regelungen und Codes, wie den Netz Codes, die die Netz- und Systemregeln für die deutschen Übertragungsnetzbetreiber beinhalten. Auch die Verbändevereinbarung II plus, die bis zum 31.12.2003 auf dem Markt als „gute fachlichen Praxis“ galt, d.h. verrechtlicht war, ist lediglich eine Vereinbarung die zum größten Teil von den Verbänden der Netzbetreiber geschlossen wurde und folglich sehr einseitig geprägt ist.
Die Best-Practice-Empfehlungen und das zukünftige Kapitel 5 der Richtlinie „Datenaustausch und Mengenbilanzierung“ (DUM) enthalten Regelungen, die die Abwicklung des Lieferantenwechsels vereinfachen sollen. Dazu zählen insbesondere Fristen für den Wechsel und Regelungen bezüglich der Vorlage von Originaldokumenten und Datenformaten. Sowohl die Best-Practice-Empfehlungen wie auch das zukünftige Kapitel 5 der DUM-Richtlinie sind lediglich Empfehlungen und in keiner Form bindend.
Des Weiteren werden die geplanten Neuerungen der energiewirtschaftlichen Gesetze und Verordnungen untersucht. Besonders grundlegende Änderungen verspricht die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Netzzugangs- und Netzent-
4 Vgl. Definition Tarifkunden gemäß KAV
Einleitung 19
geltverordnungen, die eine höhere Kompatibilität mit dem liberalisierten Markt gewährleisten sollen. Im Anschluss wird eine Reihe von Interviews mit Einheiten und Personen der EnBW geführt, die über ein hohes Maß an Fachwissen und operative Erfahrung verfügen und mit den alltäglichen Abwicklungsproblemen konfrontiert sind. Hierdurch wird ein Überblick über die wichtigsten Geschäftsvorfälle erlangt. Unter den Interview-Partnern sind sowohl IT-Entwickler, wie auch Prozessverantwortliche, Juristen und Netzzugangsmanager. Die Netzzugangsmanager sind dafür verantwortlich Kunden, die durch den Vertrieb des Unternehmens (VSG) gewonnen wurden, operativ gegenüber den Netzbetreibern abzuwickeln, d.h. den Kundenwechsel durchzuführen.
Anschließend wird eine Auswahl einiger Geschäftsvorfälle getroffen bei denen häufig Probleme und Schwachstellen auftreten. Hierbei handelt es sich um den Kündigungs-, den Anmelde-, und den Abmeldeprozess, die Teilprozesse des Wechselprozesses darstellen.
Diese werden detailliert beschrieben und mit Hilfe der zuvor geführten Interviews auf mögliche Probleme und Schwachstellen untersucht. Besonders häufig auftretende Probleme konnten in Bezug auf Fristen festgestellt werden. Besonders beim Kündigungsprozess ist es unerlässlich, dass dieser durch verbindliche Fristen geregelt ist. Der häufigste Grund für das Nichtwirksamwerden von Kündigungen sind besondere Kündigungsfristen in den Stromlieferverträgen, die den anderen Lieferanten nicht bekannt sind und deshalb nicht eingehalten werden. Wird eine Kündigung nicht akzeptiert, ist der gesamte Kundenwechsel zunächst unterbrochen.
Einleitung 20
Die dezentrale Vertriebsaufstellung 5 einiger großer Energiever-sorgungsunternehmen führt dazu, dass Kündigungen an bestimmte Niederlassungen versendet werden müssen, die für die jeweiligen Kunden zuständig sind. Diese Information im Vorfeld zu beschaffen ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Als ein weiteres häufig auftretendes Problem beim Kündigungsprozess haben sich die Vollmachten herausgestellt, da ihre Beschaffung und Versendung mit erheblichem Zeit- und Logistikaufwand verbunden ist und das Erreichen eines Massenprozesses aufhält.
Kündigt ein Kunde seinen Stromliefervertrag mit seinem Vorversorger und schließt anschließend mehrere Folgeverträge mit unterschiedlichen Lieferanten ab, kommt es zur so genannten Lieferantenkonkurrenz. Da der Netzbetreiber nun mehrere Anmeldungen der neuen Lieferanten für den Kunden erhält, weiß er nicht welche er akzeptieren soll. Es muss eine Klärung aller beteiligten Unternehmen mit dem Kunden erfolgen, was mit hohem Aufwand verbunden ist.
Auch bei Lieferstellenidentifizierungen treten häufig Probleme auf. Ein Beispiel dafür sind Netzgebietsübergaben. Ein Kunde der bislang einem bestimmten Netzgebiet zugeordnet war, geht z.B. durch eine Fusion in ein anderes Netzgebiet über. Meldet der neue Lieferant den Kunden beim Netzbetreiber an, wird die Anmeldung mit der Begründung abgelehnt, dass der Kunde dem Netzbetreiber unbekannt ist, da er einem anderen Netzgebiet zugeordnet ist.
5 Die Vertriebe werden in mehrere Niederlassungen aufgeteilt, die räumlich voneinander getrennt sind und jeweils für örtlich ansässige Kunden
verantwortlich sind.
Einleitung 21
Um Lieferstellen im Rahmen des Lieferantenwechsels eindeutig identifizieren zu können, sind mehrere Informationen notwendig. Da die vorhandenen Informationen jedoch oft nicht ausreichend sind, können Lieferstellen nicht identifiziert und Kunden somit „nicht gefunden“ werden.
Eine allgemeine Schwachstelle, die alle Prozessschritte des Lieferantenwechsels betreffen kann, stellt der Datenaustausch dar, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Formate und Transferwege gibt, in denen die erforderlichen Daten übermittelt werden können.
Anschließend werden alle auftretenden Probleme und Schwachstellen näher in Bezug auf die Vollständigkeit und Verbindlichkeit der hierauf Anwendung findenden Regelungen untersucht. Zwar ist in Bezug auf Fristen und Vollmachten einiges durch die Best-Practice-Empfehlungen und die DUM-Richtlinie geregelt, jedoch sind diese Regelungen nicht ausreichend und besitzen keine Verbindlichkeit. Auch beim Datenaustausch gibt es keine einheitlichen Vorgaben, die diesen regeln. Als Resultat der Untersuchung lässt sich feststellen, dass die meisten der oben genannten Probleme im Rahmen des Lieferantenwechsels aufgrund von fehlenden oder nicht ausreichenden Regelungen auftreten. Hinzu kommt noch, dass die existierenden Regelungen nicht rechtsverbindlich sind. Abschließend werden mögliche zukünftige Entwicklungen aufgezeigt, wobei die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens immer deutlicher wird. Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes besteht jetzt noch die Möglichkeit, notwendige Regelungen ins Gesetz aufzunehmen. Bislang wurden eine Reihe zusätzlicher Regelungen in den Entwurf integriert, die jedoch von
Einleitung 22
vielen Seiten als nicht ausreichend kritisiert werden. In das neue Energiewirtschaftsgesetz werden große Hoffnungen gesetzt, da es gemeinsam mit der Netzzugangs- und der Netzentgeltverordnung der zukünftigen Regulierungsbehörde als Arbeitsgrundlage dienen soll. Deren Aufgabe wird es sein, den Wettbewerb zu regulieren und gezielt gegen Gesetzesverstöße und Missachtungen der Verordnungen vorzugehen.
Zusätzlich werden mögliche Dienstleistungen die den Lieferantenwechsel vereinfachen könnten beleuchtet. Dazu zählt z.B. das Einrichten einer zentralen Datenbank in der alle für den Lieferantenwechsel erforderlichen Informationen der Marktteilnehmer zeitnah gepflegt werden, um die eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Zusätzlich werden Aspekte des europaweiten Wettbewerbs auf den Energiemärkten beleuchtet. Die Liberalisierung der Energiemärkte betrifft nicht nur Deutschland sondern alle Mitgliedsstaaten der EU. Die Binnenmarktrichtlinie und die Beschleunigungsrichtlinie sahen die Umsetzung in nationales Recht bis zum 1. Juli 2004 vor, was Deutschland und viele andere Mitgliedstaaten nicht einhielten. Infolge dessen eröffnete die Europäische Kommission ein Verfahren unter anderem auch gegen Deutschland wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bezug nehmend auf die europäischen Märkte wird erkennbar, dass die Erkenntnisse, die andere Mitgliedstaaten durch die Liberalisierung ihrer Energiemärkte gewonnen haben, nicht direkt auf den deutschen Markt übertragen werden können. Die Strukturen des deutschen Strommarktes mit der großen Anzahl an Netzbetreibern sind kaum mit staatlichen Monopolstrukturen vieler Mitgliedstaaten vergleichbar.
Einleitung 23
Es kann nur von Vorteil sein, dass die zukünftige Regulierungsbehörde schon jetzt aktiv an den internationalen Regulierungsgremien teilnimmt und bei Arbeitsgruppen mitwirkt um diese als Informationsplattform nutzen zu können. Weiterhin kritisiert die EU-Kommission die Entwicklung auf den europäischen Energiemärkten, da das Ziel eines integrierten EU-Binnenmarktes noch lange nicht erreicht ist. Abgeschlossen wird die Arbeit durch eine Diskussion in der die unterschiedlichen Forderungen und Stimmen der Marktteilnehmer verdeutlichen, dass ein marktgerechter Rahmen unerlässlich ist um den Wettbewerb auf den Energiemärkten voranzutreiben.
Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln 24
2. Übersicht und Analyse der Institutionen und
Marktspielregeln
2.1 Energiewirtschaftliche Vereinigungen
Die Interessen im liberalisierten Energiemarkt werden durch eine Reihe unterschiedlicher Verbände, Organisationen und Vereinigungen vertreten. Da die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer, wie Händler, Netzbetreiber, Strombörsen und Kunden zum Teil stark voneinander abweichen, ist es das Ziel der unterschiedlichen Vereinigungen die Interessen ihrer Mitglieder zu stärken. 6
2.1.1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e. V. (VDEW) Der VDEW vertritt seit über 100 Jahren die Interessen der deutschen Stromwirtschaft, Gesellschaft und Politik. Der Verband zählt rund 750 Mitglieder, deren Interessen er bündelt und als ihr Berater in Energiefragen agiert. Zu den Mitgliedern zählen in erster Linie Energieversorgungsunternehmen die ein eigenes Stromnetz betreiben. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern arbeitet der VDEW daran die Ziele einer zukünftigen Energieversorgung zu entwickeln. Bei der Realisierung von Aufgaben und Zielen arbeitet der Verband mit seinen Fach- und Partnerverbänden zusammen. Der Dachverband wird durch unterschiedliche Fachverbände unterstützt, die jedoch eigenständig arbeiten. Zu diesen zählen der VGB Power Tech, Verband der Netzbetreiber
6 Vgl.
http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSFrameset1?Readform&JScript=
1& abgerufen am 09.11.2004
Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln 25
(VDN) e.V. beim VDEW, Fachverband für Energie-Marketing und Anwendung (HEA) e.V. beim VDEW und die Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizkraftwirtschaft (AGFW) e.V. beim VDEW. 7
Außerdem sieht es der Verband als seine Aufgabe, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken indem er die energiepolitischen Ziele der deutschen Stromwirtschaft erläutert und sie in der Öffentlichkeit vertritt.
Der VDEW hat das Ziel seinen Mitgliedern kompetente Beratung in energiepolitischen, -wirtschaftlichen, -rechtlichen und
-technischen Fragen zu bieten. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Erarbeitung und Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen im liberalisierten Strommarkt, wie z. B. vergleichende Wettbewerbsanalysen. Auch die praxisorientierte Unterstützung und Beratung der Mitglieder bei der Umsetzung neuer Gesetze, Verordnungen oder Vereinbarungen zählt der VDEW zu seinen Aufgaben. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung der politischen Lobbyarbeit durch Medien- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel Branchenthemen der Öffentlichkeit aber auch allen relevanten Gruppen zugänglich zu machen.
2.1.2 Verband der Netzbetreiber- e. V. beim VDEW (VDN) Die Gründung des VDN am 13.06.2001 war die Konsequenz aus der neuen Rolle der Netzbetreiber im liberalisierten Strommarkt. Mittlerweile zählt der Verband 377 Mitglieder, die einen großen Teil der Interessen der Netzbetreiber auf dem deutschen Strommarktes repräsentieren. Auch hier zählen vor allem
7 Vgl.
http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSFrameset1?Readform&JScript=
1& abgerufen am 09.11.2004
Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln 26
Energieversorgungsunternehmen mit eigenem Stromnetz zu den Mitgliedern des Verbandes.
Der VDN sieht es als seine Aufgabe die nationalen und internationalen Interessen aller deutschen Netzbetreiber zu vertreten. In den Gremien werden gemeinsam mit den Mitgliedern netztechnische und stromwirtschaftliche Regelwerke für die Netzbetreiber erarbeitet.
Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen vor allem die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs und der Versorgungssicherheit. Durch die Zusammenarbeit der Verteilungs- und Übertragungsnetzbetreiber soll eine nahtlosere und einfachere Organisation des Netzzugangs ermöglicht werden. Durch die gemeinsame Erarbeitung der Positionen der Netzbetreiber sollen Synergie- und Optimierungseffekte erzielt werden. Ein weiteres Ziel des VDN ist die Bereitstellung eines Kompetenzzentrums bezüglich aller Fragen des Netzzugangs, der Netzwirtschaft, des Netzbetriebs und der Netztechnik. 8
2.1.3 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Der VKU vertritt die Interessen der Stadtwerke und kommunalen Unternehmen und versteht sich als Spiegel von Markt und Branche. Wirtschaftspolitische Interessenvertretung der
kommunalen Stadtwerke und Versorgungsunternehmen und selbstbewusste Lobbyarbeit zählen zu den Hauptzielen des Verbandes. Da auch ein liberalisierter Markt einen festen und verlässlichen Rahmen braucht setzt sich der VKU für eine
8 Vgl. http://www.vdn-berlin.de/mitgliedschaft_im_vdn1.asp abgerufen am 2004.11.04
Übersicht und Analyse der Institutionen und Marktspielregeln 27
Ausgestaltung und Sicherung eines angemessenen Rechtsrahmens ein.
Um die aktive Mitgestaltung von Gesetzen und Verordnungen wie auch die Umsetzung europäischer Vorschriften in nationales Recht zu gewährleisten, erfordert dies ständige Präsenz bei den Organen der Europäischen Union und den Verfassungsorganen. Der Verband konnte bislang wichtige Anliegen der kommunalen Unternehmen bei den parlamentarischen Schlussrunden der verschiedenen Gesetzesvorhaben vorbringen und ihre Interessen dadurch vertreten.
Der VKU fordert bereits seit längerem die chancengleiche Teilnahme kommunaler Unternehmen am Wettbewerb. Die kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnungen stehen einer Chancengleichheit nach wie vor im Wege. Die Situation in den Bundesländern wird als uneinheitlich und unbefriedigend eingeschätzt. Der VKU sieht seine Aufgabe darin, sich nachhaltig für mehr Chancengleichheit kommunaler Unternehmen im Wettbewerb sowie für eine wettbewerbsgerechte Fortentwicklung der einschlägigen Vorschriften einzusetzen. 9
2.1.4 Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e. V. (VRE)
Im Mai 2002 wurde durch den Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen (ARE) und des Verbandes der Deutschen Verbundwirtschaft (VdV) der VRE gegründet. Der VRE stellt in erster Linie die Interessenvertretung der privatwirtschaftlichen Versorgungsunternehmen dar.
9 Vgl. http://www.vku.de/vku/presse/gbr.pdf abgerufen am 04.11.2004
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Diplom Betriebswirtin Anna von Blittersdorff, 2005, Untersuchung ausgewählter Geschäftsvorfälle im liberalisierten Strommarkt auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Regelungen, München, GRIN Verlag GmbH
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