Danksagungen
Vorab möchte ich mich hiermit bei allen bedanken, die diese Arbeit möglich oder besser gemacht haben. Zuvorderst gilt dies meinen beiden Betreuern, Herrn Dr. Pickel und Herrn Dr. Nagel. Ohne die zahllosen Anregungen und Hilfen (Interviewpartner, Literatur etc.) von Herrn Dr. Nagel wäre diese Arbeit so nicht möglich gewesen. Herrn Dr. Pickel danke ich für seine Anmerkungen und Hilfen, die stetige Gesprächsbereitschaft, das gute Arbeitsklima und die Offenheit bei der Wahl des Themas. Des Weiteren schulde ich meinen Dank allen Teilnehmern am Diplomandenkolloquium des Lehrstuhls für Kultursoziologie für deren konstruktive Kritik. Nicht vergessen werden sollen hier die Interviewpartner Dr. Antoni Bayona Ro-camora, Dr. Enric Fossas Espadaler, Dr. Eliseo Aja Fernández, Dr. Francesc Pau i Vall, Dr. Enric Argullol Murgadas und Salvador Sedó i Alabart, die sich trotz Zeitmangel für lange Gespräche bereit erklärten, Teresa Cabré Ala und Lucía Esther Medina Lindo vom Institut de Ciències Polítiques i Socials für die Umfrageergebnisse, Carlos Ortega Camilo von der Dirección General de Cooperación Autonómica im Ministerium für öffentliche Verwaltungen (MAP) für das mehrfache Erstellen und Zumailen neuer Statistiken und der Konrad-Adenauer-Stiftung für die generelle Unterstützung. Herrn Dr. Eliseo Aja Fernández und dem Institut de Dret Públic danke ich zudem für die kostenlose Zusendung der Manuskripte der Informes de las Comunidades Autónomas der Jahre 2000-2004. Last but not least vielen Dank an Lluís Ollé i Coll für technische Unterstützung sowie an Agnieszka Przydacka, Matthias Schneider und Marta Stypa fürs Korrekturlesen.
2
Abstract
This work deals with the problem of how to accommodate national minorities in multinational societies. In making such accommodations, devolution is one of the most frequently adopted strategies. National minorities in Spain, such as the Catalans, suffered through decades of repression under Francoism. As a result, the declining legitimacy of the Spanish state in Catalonia, the Basque Land and, to a lesser degree, in Galicia, required immediate devolution if Spain was to continue as a state on the same territory. The 1978 Constitution provided for asymmetrical as well as symmetrical solutions regarding the territorial distribution of autonomy: It did not outline a complete model of a decentralized state but rather defined the process by which autonomy could be attained - a process that clearly gave preferential treatment to the aforementioned three ‘historic nationalities’. Initially, the prevailing constitutional interpretation was in favor of a higher degree of self-government for the ‘historical nationalities’ only. Yet, the first autonomy agreements in 1981 changed that. Not only did they imply the extension of a considerable level of autonomy to all Spanish territories, they also paved the way to the higher degree of self-government for other regions which had shown a great deal of interest in autonomy as well. This led to an asymmetrical model of two classes of socalled Autonomous Communities, seven with a higher degree of autonomy and ten with a lower one. This model lasted until 1992, when the second autonomy agreements between the two biggest Spanish political parties extended the higher degree of self-government to all Autonomous Communities. With the generalization of autonomy levels, an equal status of territories with and without nationalist traditions was established. According to some Constitutional Law theorists, however, the equal status of territories with and without nationalist traditions undermined the very purpose of autonomy: to recognize the different national identities in certain territories via the differentiation in status of these territories’ status in comparison to the others. Following this theory, one should expect a growing dissatisfaction with the status of Catalonia in the Spanish state with the equalization of autonomy levels. There-fore, this work analyzes the decentralization process since 1979. After presenting the historical, political and constitutional framework, quantitative indicators are used to compare the levels of autonomy in various regions. While electoral behavior and public opinion in Catalonia present some tendencies towards growing dissatisfaction with the status of Catalonia in the Spanish state, the increase in the level of dissatisfaction is not linear to the equalization of autonomy levels. Thus, the final chapter discusses other potential intervening variables in explaining electoral behavior and public opinion regarding questions of autonomy and takes an outlook into the future of Spain’s State of the Autonomies.
3
IN NH HA AL LT TS SV VE ER RZ ZE EI IC CH HN NI IS I
Abk ürzungsverzeichnis. 6
Karte : Autonome Gemeinschaften Spaniens. 7
1. EINLEITUNG: KURZER ABRISS DER PROBLEMATIK 8
2. GRUNDLEGENDES. 11
2.1. Erkenntnisinteresse, Forschungsfragen und Hypothesen. 11
2.2. Wissenschaftstheoretische Herangehensweise und Einordnung in bestehende
kulturwissenschaftliche Forschungsfelder 13
2.3. Rechtfertigung der Fragestellung 14
2.4. Klärung grundlegender Begriffe: Staat, Nation, Nationalismus, Katalanismus und
Dezentralisierung 16
3. HISTORISCH-POLITISCHE EINFÜHRUNG 23
3.1. Die Entstehung des Zentrum-Peripherie-Cleavages in Spanien 23
3.2. Mancomunitat’, Estatut de Núria’, ERC und Franquismus 31
4. DIE TRANSITION ZUR DEMOKRATIE ALS STATENESS-PROBLEM UND DIE VERFASSUNG
VON 34
4.1. Der Pakt-Charakter der Transition, die Ley de Reforma Política’ und die vorläufige
L ösung des Stateness-Problems durch gesamtspanische Wahlen. 35
4.2. Die Rückkehr des katalanischen Exilpräsidenten und der erste café para todos’:
pre -autonomías für alle 38
4.3. Dezentralisierung ja, aber wie? Der Verfassungskonsens als Formelkompromiss. 41
4.3.1. Konstitutionelle Symmetrie oder Asymmetrie? 44
4.3.2. Die fets diferencials’: Garant dauerhafter Asymmetrie? 49
4.3.3. Der Autonomiestaat: Bis hierher und immer weiter? 54
5. DER AUTONOMIEPROZESS: VON DER „DIFFERENTIATING“ ZUR „HOMOGENEOUS
INTERPRETATION“ 55
5.1. Phase 1 (1979-1981): Das kurze Leben der „nationalistischen Interpretation“ der
Verfassung........................................................................................................................ 55
5.2. Zweite Phase (1981-1992): Putschversuch, Konsenssuche, Autonomie-Abkommen
und Zwei-Klassen-Gesellschaft’ 62
5.3. Dritte Phase (1992-2004): die zweiten Autonomie-Abkommen und deren Folgen. 68
5.4. Die Autonomienivellierung anhand von quantitativen Indikatoren. 78
5.5. Weitere kompetenzielle Differenzierungsmöglichkeiten von symbolischem Wert. 85
5.5.1. Sprache und Medien. 86
5.5.2. Eigenes Zivilrecht 869
5.5.3. Eigene Territorialgliederung 89
5.5.4. Eigene Polizeieinheiten 90
5.6. Zusammenfassung und Herstellung des Bezugs zu den Hypothesen 91
4
6. RADIKALISIERUNG DES NATIONALISMUS AUF DER INDIVIDUALEBENE? 92
6.1. Wahlverhalten 92
6.2. Entwicklung der Einstellungen der Bevölkerung zu autonomiepolitischen Themen 94
6.2.1. Nationale Identität 95
6.2.2. Autonomieniveauvorstellungen 97
6.2.3. Zustimmung zum Konzept des Nationalismus. 102
6.2.4. Bewertung der Politik der Zentralregierung. 103
7. SCHLUSSFOLGERUNGEN 105
QUELLENVERZEICHNIS. 113
a) Experteninterviews. 113
b) Literatur. 113
Anmerkungen zur Formatierung:
„in doppelten Anführungszeichen“: Zitat, entsprechend belegt (längere Zitate eingerückt)
in einfachen Anführungszeichen’: uneigentliche Rede, Distanzierung
kursiv :
Hervorhebung oder fremdsprachlicher Ausdruck
KAPIT ÄLCHEN: Namen von Autoren, die im Literaturverzeichnis ver-
merkt sind.
Anmerkung zu Zitaten: Außer englischsprachigen wurden alle fremdsprachlichen Zitate ins
Deutsche übersetzt.
5
AB BKÜRZUNGSVERZEICHNIS A
AP
CC
1 In Anlehnung an die CSU, die bayrische Schwesterpartei der UDC (La Vanguardia 11.10.2004).
6
PSUC
UC
UCD
UDC
KA ARTE: : A AU UTONOME G GE EMEINSCHAFTEN S SP PANIENS K
Galicien: ‘historische Nationalität’ mit eigener autochthoner Sprache
Balearen: Autonome Gemeinschaft mit eigener autochthoner Sprache 2
2 Navarra ist hier ein Grenzfall, da es historisch gesehen zum Baskenland als ‘historische Nationalität’ gerechnet werden kann, ethnisch aber in weit größerem Maße spanisch als baskisch ist.
7
1. E EI INLEITUNG: : K KU URZER A AB BRISS D PR ROBLEMATIK 1 DER P
„Der Autonomiestaat .. leidet an einem schwerwiegenden Widerspruch. Einerseits erlaubt er den AGs 3
ein sehr hohes Selbstregierungsniveau. ... Andererseits erhält er von von den nationalistischen Parteien, die einige AGs regieren, radikale Kritiken, die letztlich das System von Grund auf in Frage stellen (AJA 2003: 18).“
Nach Ende des Franquismus (1975) stand Spanien als „zentralistischster Staat Europas“ (AJA 2003: 14) vor dem Übergang zur Demokratie. Das Hauptproblem der demokratischen Transition und Konsolidierung war zu dieser Zeit allerdings nicht so sehr die Etablierung von demokratischen Institutionen (Wahlen, Parteienpluralismus etc.) und die Gewährleistung von Grundrechten und -freiheiten, sondern das sogenannte ‘stateness problem’, d. h. die Existenz Spaniens als Staat auf seinem bisherigen Territorium (STEPAN/LINZ 1996: 98ff; KRAUS 1996; 1998; 2001). Denn an den Peripherien in Katalonien und im Baskenland verlor der spanische Staat zusehends an Legitimität. Dort war mit dem Sieg der Franquisten im Bürgerkrieg 1939 mit der Demokratie auch die Autonomie abgeschafft worden. Jahrzehntelang wurden Sprache und Kultur unterdrückt, wodurch die Massenimmigration spanischsprachiger Einwanderer ab Ende der 50er Jahre nicht vollständig integriert werden konnte. Für immer mehr Katalanen und Basken schien es daher im damaligen System keine Möglichkeit für politische Anerkennung ihrer Minderheitenrechte mehr zu geben; viele sahen keine Zukunft mehr im spanischen Staat und verweigerten diesem ihre weitere Zugehörigkeit („exit“ (HIRSCHMAN 1970)). Die spanische Transition stand und fiel also mit der zentralen Aufgabe, den Autonomie-
forderungen der ‘historischen Nationalitäten’ 4 Genüge zu tun, ohne dass sich das Militär als selbsternannter Hüter der territorialen Integrität Spaniens wie so oft in der Geschichte dazu berufen fühlen würde, für Ruhe und Ordnung sorgen zu müssen. Die Schwierigkeit, in der ‘nationalen Frage’ einen parteiübergreifenden Konsens zu finden, spiegelt sich in der Verfassung von 1978 wider: Sie sieht kein endgültiges Territorialmodell vor, ja sie benennt noch nicht einmal die zukünftigen Autonomen Gemeinschaften (im Weiteren ‘AGs’)). Es werden lediglich Prozeduren benannt, anhand derer die „Nationalitäten und Regionen“ (CE, Art. 2) an ein sogenanntes ‘Autonomiestatut’ gelangen können. Diese Prozeduren zur Konstruktion des ‘Staates der Autonomien’ richten sich nach dem sog. ‘principio dispositivo’. Letzteres besagt vereinfacht dargestellt: Nur da, wo auch Autonomie gefordert wird, soll auch eine entstehen (FOSSAS 1999a: 11). Dieses Prinzip findet u. a. in vereinfachten Prozeduren beim Zugang zur Autonomie für die ‘historischen Nationalitäten’ oder anfänglich unterschiedlichen Kompe-
3 Autonome Gemeinschaften (Comunidades Autónomas), spanische Regionen mit Exekutiv- und Legislativkompetenzen, in Funktion und Kompetenzen in etwa vergleichbar mit den deutschen Ländern.
4 Zu diesen zählen Katalonien, das Baskenland und Galicien. Obwohl letzteres ethnisch gesehen weitaus homogener ist, sind dort die politischen nationalen Bewegungen stets vergleichsweise schwach geblieben.
8
tenzniveaus je nach Autonomiewillen einer Region seinen Ausdruck. Die Konstitution besitzt in den Augen der meisten Verfassungsrechtler somit ein hohes ‘Asymmetrie-Potenzial’. Betrachtet man nun die letzten 25 Jahre, so lässt sich der heutige spanische ‘Autonomiestaat’ zusammenfassend als das Resultat einer Entwicklung von einer stark asymmetrischen zu einer fast symmetrischen territorialen Verteilung von Kompetenzen beschreiben. Wie NA- GEL (2002:30) darstellt, betrachten viele Autoren seine Funktionsweise mit wenigen Ausnahmen als vergleichbar mit der in symmetrisch-föderalen Staaten (Deutschland, Österreich). Nichtsdestotrotz genügt bereits ein flüchtiger Blick in die spanischen Tageszeitungen, um festzustellen, dass ein konsensfähiges endgültiges Territorialmodell auch heute noch einer Aporie gleichkommt. Die den Debatten zu Grunde liegenden Probleme kreisen um die Frage,
wie sich Spaniens Plurinationalität 5 zur Zufriedenheit aller in einem föderalen oder föderalismusähnlichem System unterbringen lässt und werden meist anhand von Stichworten wie ‘Diversität vs. Uniformität’, ‘Asymmetrie vs. Symmetrie’ oder ‘differenzielle vs. Gleichbehandlung’ der AGs umrissen (vgl. u. a. IEA 1995 und 2001; PAU 2001). Stark vereinfachend kann man die Debatte als einen Wettstreit von „egalitären“ und „asymmetrischen“ Standpunkten zusammenfassen (ESPÍN 2000: 51-53). Die Befürworter des egalitären Modells (z. B. BLANCO 1997; AJA 2003; SOLOZÁBAL 2000) verteidigen die Position, dass alle AGs gleich behandelt
werden sollten, 6 während die andere Seite (z. B. FOSSAS 1999a; 1999b; 2000; ARGULLOL 2000; REQUEJO 2003; HERRERO DE MIÑÓN 1991; 1998; MÁIZ 2002) der Auffassung ist, dass beim Dezentralisierungsprozess ein Unterschied in der Behandlung von (‘historischen’) ‘Na-
tionalitäten’ und bloßen ‘Regionen’ gemacht werden sollte. 7 Am deutlichsten hat letzteres wohl HERRERO DE MIÑÓN formuliert. Ihm zufolge ist die Tatsache, dass historische Territorien mit konstitutionell garantierten „historischen Rechten“ (CE, erste Zusatzverordnung) und ausgeprägten nationalen Identitäten gleich behandelt werden wie bloße Regionen, nicht vertretbar (HERRERO DE MIÑÓN 1998: 158). Denn indem man Autonomie, die ursprünglich dafür gedacht war, konkreten Forderungen von bestimmten, besonderen Territorien (Nationalitäten)
5 Plurinationale bzw. „multinationale“ Gesellschaften sind solche „mit zwei oder mehr ethnisch-nationalen Subgruppen von jeweils erheblicher Stärke, hohem kulturellen Niveau und beträchtlichem Grad politischer Organisation und politischen Einflusses“ (HALLER 1993: 37).
6 Ausgenommen werden dabei Sonderkompetenzen im Bereich konstitutionell explizit vorgesehener „Unterschiedlichkeitstatsachen“ (‘fets diferencials’), strukturelle Merkmale, die unmittelbar von der sozialen Realität oder Geschichte einer bestimmten Region herrühren, z. B. die Existenz des Katalanischen als offizielle Sprache neben dem Kastilischen (Spanisch) in Katalonien, València und auf den Balearen (s. 4.3.2.).
7 REQUEJO (1998a: 129ff) schlägt z. B. im Rahmen eines asymmetrischen Föderalismus verschiedene Mechanismen auf symbolisch-linguistischer, institutioneller, kompetenzieller, finanziell-ökonomischer und internationaler Ebene vor, die drei Hauptziele artikulieren sollen: die Anerkennung gleichberechtigter konstituierender Völker, die Selbstregierung eines jeden Volkes und die gemeinsame Regierung des Staates. In die gleiche Richtung geht FOSSAS (2000: 40ff), der die Erneuerung eines “konstitutionellen Konsens unter Nationalismen” fordert (vgl. auch FOSSAS 1999b: 53). Dieser hätte die Anerkennung Kataloniens, Galiciens und des Baskenlandes als „nationale Gemeinschaften” zur Grundlage. Davon ausgehend sollen verschiedene Maßnahmen der Plurinationalität Spaniens auf asymmetrische Weise zum Ausdruck verhelfen.
9
entgegenzukommen, auf andere Territorien (Regionen), wo diese nicht oder nicht in gleichem Maße gefordert wurde, verallgemeinert, nimmt man den Nationalitäten die mit der Autonomie bezweckte Anerkennung ihrer identitären und historischen Besonderheit. Man macht also aus dem Besonderen (Autonomie) das Allgemeine (Autonomie für alle), wodurch die Anerkennung des Besonderen als solchem aufhört, zu existieren.
Doch die Debatte ist keineswegs eine rein akademische: Fordern im politischen Alltag üblicherweise die Vertreter der nationalistischen Parteien u. a. Kataloniens territoriale Asymmetrie im Sinne ihres ‘Rechtes auf Differenz’, so stehen ihnen die Vertreter der anderen AGs beim Einfordern des ‘Rechtes auf Gleichheit’ in Nichts nach. Das daraus resultierende Dauerproblem beschreibt Mariano Rajoy, Chef der Volkspartei (PP), folgendermaßen:
„Es ist sehr kompliziert, einen Staat zu regieren, in dem Katalonien eine andere Behandlung als die anderen [(„trato diferencial“, L. O.)] fordert, die anderen aber so behandelt werden wollen wie Katalonien.“ (La Vanguardia 23.5.2004)
In den politischen Alltagsdebatten - aber nicht nur dort - werden Maßnahmen, die eine Gleichbehandlung von ‘Nationalitäten’ und ‘Regionen’ implizieren, von sämtlichen nationalistischen und regionalistischen Parteien als Gleichmacherei von Ungleichem, als ‘Kaffee für alle’ (‘café para todos’) verurteilt.
Aus den dargestellten Überlegungen leitet sich für diese Untersuchung folgende Grundfrage ab: Kann der spanische Staat solche AGs, in denen ein großer Teil der Bürger eine nationale Identität besitzt, die zu einem großen Teil primär oder ausschließlich nicht-spanisch ist, genauso behandeln wie AGs, in denen die große Mehrheit sich primär spanisch fühlt? Oder bedarf es bestimmter Mechanismen, die den ‘fet diferencial’ (‘Unterschiedlichkeitstatsache’), d. h. die Spezifität dieser Gebiete mit anderen nationalen Identitäten institutionell und kompetenziell zum Ausdruck bringen? Ein Weg, die Besonderheit der ‘Nationalitäten’ gegenüber
den ‘Regionen’ 8 anzuerkennen, wäre also z. B. die Etablierung von unterschiedlichen Niveaus an Kompetenzen und Selbstregierungsmöglichkeiten für die ‘Nationalitäten’, wie dies z. B. in Großbritannien mit Schottland und Wales geschehen ist, wenngleich das dortige Autonomie-
niveau noch vergleichsweise gering ist (ARGULLOL 2004: 64f). 9 Relevant wird dies im politischen Kontext dadurch, dass einige Autoren der Meinung sind, dass der ‘café para todos’, der letztlich zur völligen Angleichung der Kompetenzniveaus
8 Die Unterscheidung von ‘Nationalitäten’ (Galicien, Katalonien und das Baskenland (Navarra möchte ich als Sonderfall hier einmal ausklammern)) und ‘Regionen’ (alle anderen AGs) werde ich im weiteren Verlauf beibehalten, auch wenn verschiedene andere AGs sich in ihren Autonomiestatuten (mittlerweile) (u. a. Andalusien, Aragón, València, Kanarische Inseln) ebenfalls „Nationalitäten“ genannt haben. Denn diese Selbsttitulierung korrespondiert in keiner Weise mit der tatsächlichen Identität ihrer Bürger, die ihre AG in einer weitaus höheren Prozentzahl als ‘Region’ (zwischen 78% und 88%) denn als ‘Nation’ (zwischen 4% und 7%) einstufen (MOTA 1998; Daten von 1992).
9 Weitere Beispiele wären Korsika in Frankreich oder das Aosta-Tal, Sizilien und Südtirol in Italien.
10
geführt hat, die Ursache für den immer noch existierenden und sich verschärfenden ethnoterri-torialen Konflikt sei (vgl. HERRERO DE MIÑÓN 1998: 16). Denn die Forderungen der Nationalisten nach mehr Autonomie nähmen in dem Maße zu, wie deren AGs ihre institutionellen Differenzierungsmöglichkeiten verlieren:
„Eine Gleichbehandlung würde das allem zu Grunde liegende politische Problem nicht deaktivieren, [denn] dieses ist ja gerade die Forderung nach einer eigenen historisch-politischen Persönlichkeit gegenüber dem Rest des spanischen Staates.“ (ESPÍN 2000: 50)
Eine Übersicht über die Kapitel befindet sich im folgenden Abschnitt, in dem zunächst Erkenntnisinteresse, Forschungsfragen, Hypothesen und Forschungsstand näher dargestellt, die Forschungsfrage in den kulturwissenschaftlichen Kontext eingeordnet und begründet sowie einige grundlegende Begriffe und verständnisrelevante theoretische Konzepte geklärt werden.
2. G GR RUNDLEGENDES 2
2.1. Erkenntnisinteresse, Forschungsfragen und Hypothesen
In Anknüpfung an die hier kurz dargestellten theoretischen Überlegungen könnte man nun vermuten, dass eine zunehmende Angleichung der AGs in deren Kompetenzen und somit in deren Status zur Folge haben müsste, dass - wie der Diskurs einiger der genannten Theoretiker und der nationalistischen Parteien vermuten ließe - die Bürger der ‘Historische-Nationalitäten’-AGs sich zunehmend unwohler bzw. unzufriedener im spanischen Staat fühlen müssten und evt. sogar Sympathien für den Separatismus entwickeln. Darin liegt auch das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit, das sich in zwei Hauptforschungsfragen formulieren lässt:
(1) Wie und in welchem Maße hat tatsächlich ein kompetenzieller Egalisierungsprozess à la ‘Kaffee für alle’ stattgefunden?
(2) Ist im selben Zeitraum auch ein Anstieg an Unzufriedenheit in autonomiepolitischen Fragen unter der Bevölkerung in Katalonien zu verzeichnen?
Frage (1) möchte also wissen, wie es dazu kommen konnte, dass sich die Unterschiede zwischen den AGs in deren Kompetenzen und Selbstregierungsmöglichkeiten letztlich nivellierten, und wie man dies anhand verschiedener Indikatoren darstellen kann. Da „all systematic research begins with good description“ (LANDMAN 2003: 5), will ich in Kapitel 3 zunächst die historisch-politische Entwicklung des Konfliktes zwischen Katalonien und dem spanischen Staat bis zum Ende des Franquismus (1975) skizzieren. In Kapitel 4 wird die Transition zur Demokratie im Hinblick auf das stateness-Problem analysiert. Da der in der Verfassung von 1978 vorgesehene Dezentralisierungsprozess dieses Problem lösen sollte, die spanische
11
Magna Charta aber unterschiedliche Autonomiemodelle erlaubt, werden hier auch verschiedene verfassungstheoretische Ansätze vorgestellt. Denn die alltäglichen Dezentralisierungs-forderungen der nationalistischen Parteien - aber auch die Dezentralisierungsgegner - berufen sich immer wieder auf die Verfassung. In Kapitel 5 folgt dann auf dieser Grundlage eine detaillierte Analyse des Autonomieprozesses, bei dem auch z. T. eigens entwickelte Indikatoren vorgestellt werden, die es erlauben, den Dezentralisierungsgrad verschiedener AGs zu verschiedenen Zeitpunkten miteinander zu vergleichen.
Frage (2) wird in erster Linie in Kapitel 6 anhand einer Analyse der Entwicklung der öffentlichen Meinung Kataloniens sowie des dortigen Wahlverhaltens nachgegangen. Aber auch bereits bei der Analyse des Autonomieprozesses wird ‘qualitativen’ Phänomenen, also Ereignissen oder Tendenzen im politischen Geschehen, die darauf hindeuten könnten, dass die Unzufriedenheit mit dem Status Kataloniens innerhalb Spaniens wächst, Beachtung geschenkt. Aus den beiden Forschungsfragen resultiert meine Hypothese:
Hypothese: Die kompetenzielle Nivellierung führt in Katalonien zu einer erhöhten Unzufriedenheit mit dem Status quo des Autonomiestaats.
Die Hypothese erweitert damit um die asymmetrische Dimension das, was MEY (2003: 36f) als „konservativ organizistische Vorstellung“ des Regionalismus versteht, nämlich, dass „sprachlich und kulturell abgegrenzte Regionen ein eigenständiges Entfaltungsrecht“ benötigen, weil sonst „separatistische Tendenzen“ und „ein Auseinanderbrechen des Gesamtstaates“ drohen. Es geht hier nicht mehr nur um eigenständiges Entfaltungsrecht, sondern darum, dass dieses Recht von seinem Umfang her ungleichmäßig, d. h. asymmetrisch - der Intensität der nationalen Identität bestimmter Gebiete entsprechend - auf dem Staatsterritorium verteilt ist. Können Anhaltspunkte für das Zutreffen der Hypothese gefunden werden, so würde abschließend diskutiert werden, ob das Stateness-Problem evt. demnächst wieder eine Renaissance erfahren könnte und wie oder ob es überhaupt möglich ist, dieses irgendwie endgültig zu lösen bzw. zu regulieren. Wird die Hypothese eindeutig falsifiziert, so ließe sich diskutieren, ob die stets zunehmenden Forderungen der nationalistischen Parteien (Finanzierungsreform, Statuts-reform) mehr einen politischen Angebotsmachtkampf darstellen (wer fordert mehr?), als dass sie wirklich den Wünschen der Bevölkerung entsprechen.
12
2.2. Wissenschaftstheoretische Herangehensweise und Einordnung in bestehende kulturwissenschaftliche Forschungsfelder
Die vorliegende Arbeit versteht sich als eine „hypothesis-testing“ (LANDMAN 2003: 6) Einzelfallstudie mit „comparative merit“ (SARTORI 1994: 23). Wie AAREBROT/BAKKA (2003: 63), PRZEWORSKI (1987: 32) oder MUNO (2003: 21f) erklären, lassen sich auch Einzelfallstudien
als vergleichende Studien rechtfertigen. 10 Dies gründet nicht nur darauf, dass detaillierte ideographische Einzelfallstudien oft als Ausgangspunkt für größere Vergleiche herhalten können (LANDMAN 2003: 5), sondern lässt sich auch durch die Einbettung der Arbeit in einen theoretischen Kontext erklären, wodurch die „particular utterances“ des katalanischen Falles innerhalb einer „global structure“ interpretiert werden können (PRZEWORSKI 1987: 36). Übertragen lässt sich das hinter der Untersuchung stehende theoretische Gerüst so auf „vergleichbare Fälle mit ähnlichen historischen Entwicklungsabläufen“ (AAREBROT/BAKKA 2003: 61). Das wären andere periphere Nationalismen innerhalb Spaniens (Baskenland, Galicien) oder in anderen Staaten, wo Dezentralisierungsprozesse in erster Linie dazu dienten, unausweichlich ge-wordene Forderungen von peripheren Regionalisten oder Nationalisten zu stillen (z. B. Groß-
britannien mit Schottland oder Belgien mit Flandern 11 ). Die theoretische Herangehensweise dieser Einzelfallbeobachtung ließe sich also auf einen größeren Vergleich im Sinne eines ‘most similar systems design’ ausweiten. So könnte man beispielsweise überprüfen, inwieweit sich periphere Nationalisten dort besänftigen ließen, wo man deren Territorien einen eindeutig exklusiven Status zuwies und/oder keine allgemeine Zuteilung von Autonomien an andere Regionen ohne Autonomietradition stattfanden.
Fragt man abstrahierend vom katalanischen Fall, inwiefern sich diese Arbeit einem kul-turwissenschaftlich-theoretischen Forschungsfeld zuordnen lässt, so geht es hier generell um das Problem der Konfliktregulierung in multinationalen Gesellschaften. In diesem Zusammenhang kreist die vorliegende Analyse am Beispiel des katalanischen Falls um die Frage nach „Institutionen als Regulativ kultureller Vielfalt“ (BEHR/SCHMIDT 2001: 9-11). Die vorliegende Studie versteht sich somit in erster Linie als institutionalistischer Ansatz. Institutionalistische Ansätze gehen von einem Zusammenhang zwischen dem institutionellen Design eines Systems (hier: die Dezentralisierungsform) und der Performanz dieses Systems (hier: die Integration nationaler Minderheiten) aus. Dahinter steckt folgende Logik:
10 „.. we should consider as cross-national any and all theoretically guided studies in a single country, even if they contain no references to other countries identified by name” (PRZEWORSKI 1987: 32).
11 Schottland, Flandern und Katalonien werden übrigens oft für vergleichende Analysen herangezogen. So vergleicht z. B. AGUILERA DE PRAT (2002) nationalistische Parteien in diesen drei Regionen u. a. auf deren nation-building-Strategien sowie den Einfluss der Parteien auf die gesamtstaatliche Regierbarkeit.
13
“Institutions are related to democratic performance since they […] structure the ways in which political conflicts under democratic rule are mediated, and the ways in which distributional questions are settled.” (LANDMAN 2003: 180)
Für die Performanz eines Systems ist das institutionelle Design also einer der wichtigsten
Faktoren, 12 denn “[it] link[s] the citizens to the government and shape[s] the relationship among its [(the country’s, L. O.)] various branches” (LANDMAN 2003: 180). Es geht hier also um die Frage, ob Institutionen die erfolgreiche Integration nationaler Minderheiten in ein System begünstigen können. ‘Erfolgreich’ heißt: ohne dass ein großer Teil dieser Minderheit weiterhin die Grundordnung des Systems in Frage stellt.
2.3. Rechtfertigung der Fragestellung
Das Forschungsthema per se lässt sich zunächst einmal durch die geringe vorhandene und zum Großteil etwas in die Jahre gekommene Literatur zum katalanischen Nationalismus außerhalb Spaniens rechtfertigen. Obwohl auch in anderen europäischen Pseudo‘Nationalstaaten’ wie Frankreich (Korsika), Großbritannien (Schottland, Nordirland, Wales) oder Belgien aus ähnlichen Gründen wie in Spanien in den letzten Jahrzehnten umfangreiche Dezentralisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Liste vor allem der vergleichenden deutschsprachigen sozio- und politologischen Publikationen zu dieser Problematik äu-
ßerst dünn. 13 Dabei ist das Thema Dezentralisierung und Nationalismus gerade im Hinblick auf die mittel- und osteuropäischen Staaten relevanter denn je, da auch dort in den letzten
Jahren mit dem EU-Beitritt umfangreiche Dezentralisierungsprozesse eingeleitet wurden. 14 Zudem existieren in den meisten der ehemaligen Ostblockstaaten bedeutende nationale Min-derheiten und ausgeprägte ‘nationale’ Konfliktlinien. 15 Allein schon daher bieten sich Vergleiche mit Spanien an, wo die Dezentralisierung scheinbar relativ erfolgreich verlaufen ist. In größerem Rahmen und auf Deutsch beleuchtete in jüngerer Zeit das Verhältnis von Devolution bzw. Dezentralisierung und peripheren Nationalismen mit Focus auf Katalonien neben der Tranvía-Ausgabe 48/1998 in erster Linie KRAUS (1996), der ausführlich die politi-
12 Selbstverständlichnutzen bei einer antidemokratischen politischen Kultur, einer nonexistenten Bürgergesellschaft oder fehlender Rechtsstaatstradition auch die besten Institutionen nichts. Da Spanien aber zu Zeiten der Transition über all diese Grundvoraussetzungen in größerem Maße als z. B. heutige Transitionsstaaten in Mittel- und Osteuropa verfügte, ist den Institutionen m. E. eine Hauptrolle beizumessen.
13 S. u. a. GUIBERNAU (2001) oder die Sammelbände von MARGEDANT (2002 und 2004), der Dezentralisierungs- und Föderalisierungsprozesse in Europa anhand verschiedener Ländereinzelstudien vergleicht. Die vergleichenden Rechtswissenschaften scheinen hier wesentlich aktiver zu sein. Zu empfehlen sind z. B. HEI- NEMANN (2000)mit einem umfassenden Rechtsvergleich von regionalen Erscheinungsformen in sechs europäischen Staaten; mit Fokus auf Großbritannien: MEY (2003) (auch wenn dieser seine Arbeit als „kulturwissenschaftlich“ bezeichnet, ist sie doch weitgehend formal-juristisch).
14 S. zu Polen bspw. OLEWISKA (2004) oder zu Ungarn DIERINGER (2004).
15 Was Spanien zu einem Sonderfall macht, ist, dass die osteuropäischen nationalen Minderheiten abgesehen von den Roma alle einen ‘Referenzstaat’ besitzen (z. B. Russen im Baltikum), der z. B. den Katalanen fehlt.
14
schen Konflikte zwischen Zentrum und katalanischer sowie baskischer Peripherie bis Anfang
der 90er nachzeichnet. 16 Zu nennen ist auch noch BRINCK (1996), die den baskischen und katalanischen „Regionalismus“ (sic!) im Spannungsverhältnis zwischen „regionaler Eigenstän-digkeit“ und europäischem Integrationsprozess untersucht. 17 Doch beide Werke stehen noch nicht unter dem Eindruck der verschärften Debatte um die Zukunft des spanischen Autonomiestaates, die erst Mitte bis Ende der 90er begann. Auch hinterfragt keine der mir bekannten
bisher erschienenen Publikationen - weder die deutschen noch die englischen 18 - den (scheinbaren?) Anstieg ‘radikaler’ nationalistischer Manifestationen 19 im letzten Jahrzehnt. Letztere haben mich dazu bewogen, dieses Thema zu wählen. Des Weiteren ist es auch im Hinblick auf die Konsolidierung der EU angebracht, die Sensibilität für regional(national)istische Bewegungen zu stärken. Nicht nur die Legitimität der Staaten, sondern auch die der EU hängt in starkem Maße davon ab, inwiefern diese auch
regionalspezifische Eigenheiten zu berücksichtigen vermag. 20 Momentan sieht es jedoch eher so aus, als würde hier der gleiche Fehler wie in Spanien noch einmal gemacht: Die von der EU empfohlene Dezentralisierung der neuen Mitgliedsstaaten in möglichst vergleichbare Regionen als Voraussetzung für den Erhalt von Struktur- und Kohäsionsfonds erfolgt erneut unter dem Diktat der Rationalisierung und scheint regionalen oder nationalen Identitäten bei diesem Prozess nur wenig Beachtung zu schenken. Auch der vielgescholtene Ausschuss der Regionen ist nach solch ‘symmetrischen’ Kriterien angelegt; dabei spielt keine Rolle, ob bestimmte Regionen stärker ausgeprägte Identitäten als andere besitzen und für die daher eine Repräsentation in einem solchen Ausschuss von viel größerer Bedeutung ist als für andere,
die oft weder besonders regionalpatriotisch sind noch legislative Kompetenzen besitzen. 21
16 Kleinere Publikationen sind erschienen u. a. von NAGEL (2002 und 2003b), KRAUS (2001) und BERNECKER (1996 und 2004). Unter den früheren Werken ist in erster Linie MATHÉE (1988) zu nennen.
17 Während KRAUS’ Abhandlung (1996) ein umfassendes, informatives und qualitativ hochwertiges Werk darstellt, ist von BRINCKS mit zahllosen sachlichen Fehlern gespickter Dissertation abzuraten. Um so schlimmer, dass die Bibliothek der Viadrina als einziges deutsches Werk zum Thema nur BRINCKS irreführendes Buch im Bestand hat...
18 Unter den größeren englischsprachigen Publikationen mit besonderem Augenmerk auf Katalonien sind u. a. MORENO (2001), MCROBERTS (2001), CONVERSI (1997) sowie mit Abstrichen AGRANOFF (1999) zu nennen. Kurz vor der Abgabe dieser Arbeit schaffte sich die Bibliothek noch das allerdings empfehlenswerte Buch von GUIBERNAU (2004) zum katalanischen Nationalismus an.
19 So z. B. der Anstieg der Wählerstimmen für die ERC in Katalonien und den BNG in Galicien oder der Plan Ibarretxe im Baskenland (s. hierzu Abschnitt 5.3.).
20 Dies kam z. B. beim Referendum im Februar zur EU-Verfassung zum Vorschein, die in Katalonien und dem Baskenland - obwohl diese traditionell als die proeuropäischsten Regionen Spaniens gelten - deutlich weniger Befürworter und Enthaltungen fand als in Restspanien (La Vanguardia 21.2.2005).
21 S. hierzu insbesondere NAGEL (2004).
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2.4. Klärung grundlegender Begriffe: Staat, Nation, Nationalismus, Katalanismus und Dezentralisierung
Redet man von ‘nationalen’ Minderheiten, so stellt sich die Frage, was denn überhaupt eine
‘Nation’ ist. 22 Nicht nur im deutschen Alltags- und auch wissenschaftlichen Sprachgebrauch werden ‘Nation’ und (moderner) ‘Staat’ meist gleichgesetzt, 23 was in scheinbar selbstverständlichen Begriffen wie ‘international’, ‘Nationalstaaten’ (im Gegensatz zur ‘supranationalen’ Europäischen Union), ‘Vereinte Nationen’, ‘Nationenvergleich’ etc. zum Ausdruck kommt (vgl. CANOVAN 1996: 51; BILBENY 2001: 82; LINZ 1993: 356). Diese Arbeit übernimmt diese Gleichsetzung freilich nicht und geht davon aus, dass es sog. ‘Nationen ohne Staat’ gibt. Einen ‘Staat’ verstehe ich in Anlehnung an MAX WEBER (1972: 822) als eine
„menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht.... Der Staat ist... ein auf das Mittel der legitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis 24 von Menschen
über Menschen.“ (WEBER 1972: 822; meine Hervorh., L. O.)
Zeichnet sich ein Staat nach der im Völkerrecht verwendeten „Drei-Elemente-Lehre“ aus durch Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt (JELLINEK 1921), so kommt in der soziologischen Definition WEBERS noch das Element der Legitimität hinzu: Der Staat ist also Staat, wenn er in der Lage ist, Zwangsmittel zu mobilisieren, um sich auf einem bestimmten (Herrschafts-)Gebiet (von ‘gebieten’!) durchzusetzen, d. h. ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, und sich dabei auf die Legitimität seiner Herrschaft bei seinen Beherrschten stützen kann. 25 Eine ‘Nation’ oder ‘Nationalität’ ist dagegen weitaus schwerer abzugrenzen. Auf Johann Gottfried Herders Idee vom ‘Volksgeist’ gehen Versuche zurück, eine Nation ‘primordialistisch’, d. h. anhand ‘ewiger’, ‘objektiver’ Elemente (gemeinsame Sprache, Territorium
22 Bei den folgenden Ausführungen stütze ich mich in erster Linie auf Vorlesungsmaterialien und Mitschriebe aus der Lehrveranstaltung zu Nationalismus-Theorien (Teoria Política II) von KLAUS-JÜRGEN NAGEL (2003a) an der Universitat Pompeu Fabra sowie auf das hervorragende Buch von ÖZKIRIMLI (2000).
23 EMMANUEL SIEYÈS (1789) gilt als Vater der Auffassung, die Nation sei die Gesamtheit aller gleichberechtigten Staatsbürger, in seinen Worten „a body of associates, living under a common law, and represented by the same legislature“. Dieser sog. ‘staatsbürgerliche’ Nationalismus wurde zum Motto der französischen Revolution. In den zunächst staatenlosen ‘Spätzünder’-Nationen Mittel- und Osteuropas (aber auch in Katalonien) wurde der Nationenbegriff dann allerdings mit kulturellen Elementen unterfüttert, was HANS KOHN mit seiner Unterscheidung vom ‘westlichen’ (staatsbürgerlich-aufklärerischen) und ‘östlichen’ (kulturalistischen) Nationalismus wiedergibt (ÖZKIRIMLI 2000: 41).
24 Ein Herrschaftsverhältnis zeichnet sich aus durch die „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (WEBER 1972: 28, meine Hervorh., L. O.).
25 Staatliche Herrschaft entspricht heutzutage weitgehend WEBERS „legal-rationale[m]“ Herrschaftstyp. D. h., dass der Staat seine Legitimität dadurch erlangt, dass die Beherrschten „an die Geltung legaler Satzung glauben“ (WEBER 1972: 822; vgl. auch PARKIN 1982: 72ff). Ist der ‘Herrscher’ also über Wege an die Herrschaft gekommen, die den gesetzlich vorgesehenen Prozeduren (Wahlen etc.) entsprechen, so gilt er als legitim.
16
etc.) zu definieren. 26 Sie erweisen sich aber generell als unzureichend. Grund hierfür ist vor allem, dass jede Nation sich selbst anhand anderer Merkmale definiert: 27
„The Nation cannot be defined because its purpose is to define. It is a conceptual tool and a boundary perception through which an ethnic group wishing to be represented in a state attempts to establish and
define its own space of action.“ (CONVERSI 1997: 7; meine Hervorh., L. O.)
Erneut möchte ich in diesem Zusammenhang WEBER (1972: 244) heranziehen, dessen politische Definition der Nation als „Sprach-, Konfessions-, Sitten- oder Schicksalsgemeinschaft,“ die sich in der Konstruktion eines Staates (WEBER: „Machtgebildeorganisation“) Ausdruck zu
verleihen versucht, auch heute noch Relevanz besitzt. 28 Bei der Nation geht es um ein in erster Linie politisches, d. h. machtorientiertes und nur sekundär kulturelles Phänomen. Dieses entsteht meist im 19. Jahrhundert und tritt vor allem dann in Erscheinung, 29 wenn bestimmte soziale Gruppen aus verschiedensten Gründen beginnen, sich als Nation zu verstehen und politische Selbstbestimmung einfordern. Das ‘Recht auf Selbstbestimmung’ verweist darauf, dass eine Nation als kollektives Subjekt ihren politischen Status selbst bestimmen können
sollen darf. 30 Derart ‘voluntaristische’ oder ‘subjektivistische’ Definitionen der Nation gehen auf RENAN (2005: 143) zurück, der von der Nation als „täglichem Plebiszit“ sprach, d. h. dem täglich gefühlten Willen aller Mitglieder einer Nation, „das Leben gemeinsam fortzusetzen“.
26 Dies versucht z. B. JOSEPH STALIN (1973: 15): „Eine Nation ist eine stabile Gemeinschaft, historisch gewachsen, mit Sprache, Territorium, ökonomischem Leben und Psychologie, die sich in einer kulturellen Gemeinschaft manifestieren.“
27 Betrachtet man z. B. Wörterbücher verschiedener Sprachen, findet man je nach Sprache andere Definitionen des Wortes ‘Nation’. So definiert das offizielle Wörterbuch der spanischen Sprache die Nation u. a. als „Gesamtheit aller Einwohner eines Landes, die von ein und derselben Regierung regiert werden“. Im Wörterbuch der katalanischen Sprache sind unter ‘Nation’ hingegen u. a. keine Verweise auf eine gemeinsame Regierung als Definitionskriterium zu finden (NAGEL 2003b).
28 Das „[c]laiming its own state” ist z. B. auch bei MANN (1994: 2) nicht von der Nation wegzudenken.
29 Geht es darum, wie und warum Nationen entstehen bzw. erfunden werden, so gibt es unzählige Theorien hierzu. Zu den bekanntesten gehört ERNEST GELLNERS über viele Jahre paradigmatischer, strukturfunktionalistischer Ansatz. GELLNER versteht Nationen und Nationalismen als funktional notwendige Nebenprodukte der Modernisierung, denn der Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft macht eine umfassende kulturelle Standardisierung (vor allem der Sprache) nötig. Nach GELLNER wird die Nation also mit der Modernisierung „erfunden“, weil erst die Nation die standardisierte Kultur und Identität bereit stellt, mit der die moderne Industriegesellschaft bestehen kann. Dabei ist es egal, ob die Nationalisten, die die Nation, erfinden, dabei auf eine tatsächlich existierende Kultur oder Geschichte zurückgreifen oder nicht. Als wichtigster Gegner GELLNERS gilt dessen Schüler ANTHONY D. SMITH, ein Vertreter des sog. „Ethnosymbolismus“ (ÖZKI- RIMLI 2000:174) oder „Ethnomythologismus“ (NAGEL 2003b). Dieser ist der Auffassung, dass Nationen und deren Geschichte(n) zwar einerseits ‘erfunden’ sind, es andererseits aber unabdingbar ist, dass deren Erfinder auch auf tatsächliche ethnische (historische und kulturelle) Elemente zurückgreifen (Sprache, Abstammung, gemeinsame Kriege etc.). Ansonsten droht die Identifikation mit der Nation in der Bevölkerung auszubleiben. Nationalisten sind nach SMITH (1997: 58) somit „eine Art Archäologen“, oder anders ausgedrückt eine Mischung aus ‘Gastronomen’ und ‘Geologen’, da sie wie Geologen in den tiefen Schichten der Geschichte historische Tatsachen ausgraben, ihnen aber wie Archäologen im Sinne einer ‘Nationalgeschichte’ Kontinuität zu geben versuchen. Der ‘gastronomische’ Teil besteht darin, dass sie zusätzlich neue ‘nationale’ Mythen und Symbole erfinden (Hymne, Flagge etc.). Wichtig ist für SMITH, dass es ohne Ethnie auch keine Nation geben kann, eine Ethnie aber nicht mit einer Nation gleichzusetzen ist.
30 Z. B.: eigener Staat, Anschluss an einen anderen Staat, Unterordnung unter einen Staat unter der Bedingung, dass dieser ihm Selbstregierungskompetenzen zugesteht etc..
17
Gar nicht so weit entfernt von WEBERS und RENANS Definitionen scheint daher BENE- DICT ANDERSONS(1983) als ‘postmodern’ bezeichneter Ansatz, der Nationen als „imagined communities“ versteht. Deren Mitglieder stellen sich vor, dass sie eine gemeinsame Kultur, (oft) ein gemeinsames Territorium, eine gemeinsame Geschichte und Zukunft verbindet, 31 und - wie GUIBERNAU (2003: 92) betont - verlangen, sich selbst regieren zu können. Reden wir also von ‘Nationen ohne Staat’, so verstehen wir darunter eine Bewegung politisch mobi-lisierter (tatsächlicher oder vorgestellter) Ethnien, 32 die das Selbstbestimmungsrecht einfordern. ‘Nationalismus’ in ‘Nationen ohne Staat’ ist also streng genommen untrennbar mit der Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht verbunden (CAMINAL 2002: 138). Verfolgt die Bewegung hingegen nur die Ausweitung der Selbstregierungsmöglichkeiten und Kompetenzen eines bestimmten Territoriums innerhalb eines bestehenden Staates oder das einseitige Eintreten für territoriale Interessen, oder besser gesagt: die „oppositionelle Politisierung eines sub-[staatlichen] territorialen Bezugsrahmens“ (MEY 2003: 36), so be-
zeichnet man dies i. A. als ‘Regionalismus’ oder auch ‘Autonomismus’. 33 Letzterer ist nach CAMINAL (2002: 139) eine der drei Strömungen des heutigen politischen ‘Katalanismus’. Unter verschiedenen Autoren (z. B. BILBENY 2001, CAMINAL 2001; 2002; NAGEL 1991) habe ich nirgendwo deckungsgleiche Definitionen des ‘Katalanismus’ gefunden. Wie BILBENY (2001: 86f) dann auch konstatiert, gibt es je nach politischer Einstellung mindestens vier verschiedene Ansichten darüber, was Katalanismus ist (so z. B. im Hinblick darauf, ob er das Gleiche wie Nationalismus ist oder ob er sich zumindest teilweise mit ihm deckt). Ich verwende ‘Katalanismus’ in Anlehnung an NAGEL (1991: 5) als „Sammelbegriff für politische und kulturelle Bestrebungen unterschiedlicher Reichweite, die die Anerkennung der politischen Persönlichkeit Kataloniens zum Ziel oder als Ausgangspunkt ha[b]en“. Neben der „autonomistischen“ gibt es CAMINAL (2002: 139; 2001: 145f) zufolge noch den „föderalistischen“ und den „souveränistischen“ (soberanista) Katalanismus. Anhänger der Föderalisten treten für einen föderalen Staat ein, der auf der „vollen Anerkennung der Plurinationalität des [spanischen] Staates und der Gleichheit von Kulturen und Sprachen“
31 Ob dies tatsächlich so ist, ist irrelevant. Die Menschen, die sich die Nation vorstellen, kreieren sie auch als (vorgestellte) Gemeinschaft, die damit nach DURKHEIM zu einem ‘sozialen Tatbestand’ wird. Die Nation hört also auch zu existieren auf, sobald die Menschen aufhören, sie sich als solche vorzustellen.
32 Das Hauptunterscheidungsmerkmal zur Nation ist der nicht-politische Charakter der Ethnizität, wie ihn auch BERAMENDI (2000: 99) beschreibt: als „set of objective or intersubjective characteristics which are of a nonpolitical nature: language, specific traits of the material and spiritual culture (including religion), etc.. Along with the Volksgeist, ethnicity can constitute the essential raw material for both the organic concept of nation, and for national identity. In any case, ethnicity is accompanied by a greater or lesser degree of collective consciousness; when this does not result in the demand for political rights based on ethnicity, then I refer to it as ethnic consciousness [instead of national consciousness, L. O.]” (meine Hervorh., L. O.).
33 NAGEL (1991: 5) bezeichnet ‘Autonomismus’ in Berufung auf Ucelay da Cal zwar als „a nothing-word“. Hier soll es nichtsdestoweniger gleichbedeutend mit ‘Regionalismus’ verwendet werden.
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beruhen soll. Die ‘souveränistische’ Strömung - der Ausdruck gilt für manche lediglich als
Euphemismus für ‘separatistisch’ 34 - wiederum besteht auf dem „einseitigen Recht der katalanischen Nation, ihre politische Organisationsform frei zu bestimmen“. 35 CAMINAL meint, dass von diesen drei katalanistischen Hauptausrichtungen nur die souveränistische als ‘nationalistische’ herhalten kann.
Abb. 2.1.: Ideologische Positionierung der politischen Parteien des katalanischen Parteiensystems (1992) und bisherige Koalitionen 36
links
Quelle: eigene Zusammenstellung auf Basis von SOLER (1998: 252).
Españolismus: ugf. zentralistischer, spanischer, eher antikatalanistischer Nationalismus *
CiU), 1995-2003: CiU-PP, 2003-heute: PSC-ERC-ICV/EUiA)
Betrachtet man auf dieser Grundlage nun die politischen Parteien (für eine ideologische Platzierung s. Abb. 2.1.), die sich in Katalonien als ‘nationalistisch’ bezeichnen, so bemerkt CA- MINAL (2001:147f), dass eigentlich nur die für die Unabhängigkeit eintretende Esquerra Re-
34 Soz. B. AJA (2003: 288). Es gibt gleichwohl ebenfalls Strömungen, die ‘Kosouveränität’ anstreben.
35 2001 verbindet CAMINAL den katalanischen Nationalismus allerdings noch eindeutig „mit dem Ziel der Unabhängigkeit Kataloniens“ und „den katalanischen Ländern“ (CAMINAL 2001: 145), d. h. die Gebiete, in denen Katalanisch gesprochen wird (Katalonien, València, Balearen, ein Teil Aragoniens, Roussillon (Frankreich) bzw. Nordkatalonien, Andorra und L’Alguer/Alghero (Stadt auf Sardinien)).
36 Die Positionen basieren auf der Einschätzung der Parteien durch alle Befragten in Katalonien nach den Regionalwahlen 1992. PSC wurden damals deutlich españolistischer, PP deutlich rechter eingestuft, was hier leicht korrigiert wurde, da sich der PSC spätestens seit 1996 zusehends katalanistischer äußert und der PP sich der Mitte angenähert hat. Leider lagen mir keine neueren Daten vor.
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publicana (ERC) wirklich eine ‘nationalistische’ Partei ist. Denn nur sie kann relativ eindeutig dem ‘Souveränismus’ zugeordnet werden. 37 Die moderat nationalistische CiU ist hingegen streng genommen eine ‘regionalistische’ oder ‘autonomistische’ Partei - wenn auch mit nationalistischer Ideologie! Diese Kombination bezeichnet nicht nur CAMINAL (2001: 145) nach
dem langjährigen katalanischen Präsidenten JORDI PUJOL als „Pujolismus“. 38 Auch weil der Begriff ‘Nationalismus’ im deutschen Sprachgebrauch eher negativ besetzt ist, kann es scheinen, als sei die Bezeichnung ‘Regionalismus’ dem katalanischen Fall
angemessener. 39 Hier soll allerdings die in Spanien übliche Unterscheidung gewahrt werden, wonach die (historischen) ‘Nationalismen’ klar von den in den 80er Jahren in Folge von Emulation entstandenen ‘Regionalismen’ in anderen Gebieten (NÚÑEZ 2000) ohne Tradition nati-
onaler Bewegungen zu trennen sind. 40 Daher werden hier auch solche streng genommen eigentlich ‘regionalistischen’ Parteien jeweils als ‘nationalistisch’ bezeichnet, sofern sie sich selbst so nennen.
Da im spanischen Fall die Minderheitsnationalismen geografisch betrachtet an der Peripherie im Nordosten, Norden und Nordwesten des Landes auftreten, nenne ich sie ‘periphere Nationalismen’. Dadurch decken sie sich auch mit ROKKANS und LIPSETS Annahme eines sog. Zentrum-Peripherie-‘Cleavage’ als „conflict between the central nation-building culture and the increasing resistance of the ethnically, linguistically, or religiously distinct subject populations in the provinces and the peripheries“ (LIPSET/ROKKAN 1967b: 14; Hervorh. im Original). Hier klingt bereits an, dass es sich bei einem solchen ethnoterritorialen Konflikt auch um einen Wettbewerb zwischen zwei Formen von Nationalismus handelt (REQUEJO 2002: 27): Einmal das state nation-building oder der ‘Staatsnationalismus’ des Staates (bzw. der ‘Staats-Nation’, dem politischen Zentrum), der versucht, u. a. durch kulturelle Homogenisierungspolitik seine Legitimität zu konsolidieren und einen möglichst einheitlichen ‘Nationalstaat’ zu schaffen (vgl. MÁIZ 2000: 74f). Auf der anderen Seite steht der Nationalismus und das nation-building der ‘Nation(en) ohne Staat‘, welche die Legitimität des herrschenden
37 S. hierzu den Vorschlag der ERC einer „Verfassung des freien Staates Katalonien“ (RIDAO/ESCUDÉ 2003), die Konferenz „Catalunya, horitzó 2014“, unter der Leitung von conseller en cap (eine Art ‘Chefminister’ der katalanischen Regierung) Josep Bargalló (Gencat 2004), auf der das Jahr 2014 als Zieljahr für die Unabhängigkeit Kataloniens propagiert wird (La Vanguardia 11.5.2004), oder der kürzliche Vorschlag einer Verfassungsänderung, um den AGs das Recht auf Sezession zuzugestehen - CiU stimmte übrigens mit Nachdruck dagegen (La Vanguardia vom 5. und 6.8.2005).
38 Auch wenn CiU hin und wieder mit Forderungen auf sich aufmerksam machte, in denen das Selbstbestimmungsrecht für Katalonien oder eine asymmetrisch-föderale oder konföderale Staatsform gefordert wird (s. 5.3.), so hatte dies nie politische Konsequenzen: Den politischen Alltag prägte der pragmatische Autonomismus, der‘pactisme’. Dies war so bereits unter den konservativen Regionalisten der Lliga unter PRAT DE LA RIBA zu Anfang des Jahrhunderts, dessen Schriften eindeutig nationalistisch inspiriert waren (PRAT DE LA RIBA 1978), dessen Politik aber ‘nur’ regionalistisch genannt werden kann.
39 Neben der deutschen Presse redet so z. B. auch BRINCK (1996: 10) von „Regionalismen“.
40 Auf diese Begründung stützt sich auch KRAUS (1996: 23f).
20
Staates in Frage stellt „and often, but not always, seeks to construct a new state“ (GUIBERNAU 2003: 93). Dem Konflikt zu Grunde liegen „the two dominant ideas“, nämlich: „that every state should strive to become a nation-state and that every nation should aspire to become a state“ (LINZ 1993: 368). D. h. einerseits, dass der Staat sich seiner Legitimität langfristig nur in einer kulturell einheitlichen ‘Nationsgemeinschaft’ gewiss sein kann. Andererseits vermag
keine Nation ohne Staat längerfristig zu überleben. 41 Beide Annahmen nähren sich gegenseitig: Ohne Minderheitsnationalismen keine Notwendigkeit, diese zu unterdrücken und kulturelle Homogenisierungspolitik zu betreiben, und ohne kulturelle Homogenisierungspolitik keine Notwendigkeit, nationale Bewegungen ins Leben zu rufen, um die Kultur der eigenen Min-derheit zu retten. 42 In Spanien ging jedenfalls bislang weder der Staats- noch der Minderheitsnationalismus als endgültiger Sieger vom Spiel, weshalb der Konflikt bis heute Bestand hat. 43 Miroslavs Hrochs Drei-Phasen-Modell 44 scheint mir unter den zahlreichen Nationalis-mustheorien das adäquateste zur allgemeinen Modellierung der Entstehung des katalanischen Nationalismus. Hroch zufolge gab es im 19. Jahrhundert auf dem Gebiet der acht ‘Staatsnati-
onen’ (England, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Portugal und später Russland)
45
über 30 nicht-dominante ethnische Gruppen, die neben einem Staat u. a. auch keine durchgehende Kulturtradition in ihrer eigenen Sprache hatten und deren herrschende Schicht aus einer anderen ethnischen Gruppe stammte.
Phase A
bildet nun ein
unpolitisches kulturelles Revival
(in erster Linie Sprache und Kulturgeschichte) einiger
weniger
Intellektueller. In
Phase B
treten dann durch politische Interessenkonflikte motivierte Aktivisten auf den Plan, die die kulturalistische Bewegung
politisieren
und versuchen, das ‘ethnische Potenzial’ zu nutzen und möglichst viele Mitglieder dieser ethnischen Gruppe für eine nationale Bewegung zu gewinnen, was anfangs meist nur schwer gelingt. In
Phase C
ist die ‘nationale Bewusstseinswe-
41 „Anation does not have resources like coercive powers or taxes to demand obedience, only the nation-state or the state supporting the aspirations of a nation can enforce behaviour, and provide resources to achieve national goals“ (LINZ 1993: 359).
42 Dies soll keineswegs heißen, dass vorgeblich kulturalistische Minderheitenbewegungen auch wirklich immer dem Interesse entspringen, eine Minderheitskultur zu retten. In vielen Fällen dient die Berufung auf kulturelle Rechte bzw. auf die ‘Nation’ als ein Vehikel, das den Herrschaftsinteressen peripherer Eliten Legitimität bei einer breiten Masse verschaffen soll. Regionalistische oder nationalistische Bewegungen basieren also letzten Endes, wie DAHRENDORF (vgl. 1957: 162ff) sagen würde, auf nichts anderem als auf der ungleichmäßigen Verteilung von Herrschaftsbefugnissen, die mit einem Legitimitätsverlust des Sanktionsmonopols der herrschenden Positionen (hier dem Staat) einhergeht.
43 Da der Konflikt bis heute Bestand hat, sieht u. a. LINZ (1993) die einzige Lösung darin, das nation-building beiseite zu legen und stattdessen state-building zu betreiben, um einen „Nicht-Nationalstaat“ zu schaffen. Denn da für die Loyalität zu einem Staat keine emotionale Identifikation wie bei einer Nation vonnöten ist, lassen sich verschiedene nationale Gemeinschaften nur dann in einen Staat integrieren, wenn dieser Staat seine Konnotation als ‘nation builder’ der hegemonialen Staats-Nation (in Spanien: Kastilien) verliert.
44 Ich stütze mich bei meinen Erläuterungen zu Hroch auf ÖZKIRIMLI (2000: 156-165).
45 Zudem gab es zwei „emerging nations with a developed culture and an ethnically homogenous elite“ (Italien und Deutschland) (ÖZKIRIMLI 2000: 157).
21
ckung’ unter der Mehrheit der ethnischen Gruppe abgeschlossen und eine Massenbewegung entstanden.
Abschließend soll noch der Begriff der Dezentralisierung geklärt werden. Dezentralisierung bezeichnet hier alle Prozesse, bei dem die Macht- und Entscheidungsbefugnisse, die ursprünglich in den Händen der zentralen Verwaltung eines sog. ‘Einheitsstaats’ konzentriert waren, an eine oder mehrere Untereinheiten abgegeben werden, die dann für ein bestimmtes Territorium diese Befugnisse übernehmen. Von Dezentralisierung als Devolution spricht man häufig z. B. im katalanischen und schottischen Fall, da hier eine ehemals besessene Autonomie ‘wiederhergestellt’ wird. Da in Spanien aber sowohl ‘Devolution’ als auch ‘Dezentralisierung’ (in Territorien, die in der Vergangenheit noch nie Autonomie besessen hatten), stattfinden, scheint hier der Begriff ‘Devolution’ als allgemeiner Überbegriff, wie ihn STURM (2002) für den britischen Fall verwendet, zu weit zu gehen.
Dennoch können nach STURM (2002: 49) „administrative“, „exekutive“ und „legislative [Dezentralisierung]“ unterschieden werden. Bei der administrativen Dezentralisierung (auch „Dekonzentration“ (BRINCK 1996: 14) oder „Verwaltungsdezentralisierung“ (STURM 2002: 49) genannt) wird die Verantwortung für spezielle Aufgaben von der Zentralregierung auf territorial ‘ausgelagerte’ niedrigere Ebenen des Verwaltungsapparates innerhalb der bestehenden zentralstaatlichen Strukturen übertragen (z. B. die départements in Frankreich). Bei exekutiver Dezentralisierung werden „Verwaltungsaufgaben zur eigenständigen Erledigung“ transferiert (z. B. Euroregionen), während legislative Dezentralisierung die „Übertragung von Gesetzgebungsrechten“ in bestimmten Kompetenzbereichen beinhaltet (STURM 2002: 49). Der spanische Autonomieprozess umfasst sowohl exekutive als auch legislative Dezentralisierung, die zusammen oft „politische Dezentralisierung“ genannt werden (CAMINAL 2001: 137). Auch wenn die Autonomen Gemeinschaften mittlerweile eine Kompetenzenpalette besitzen, die mit der der deutschen Bundesländer durchaus vergleichbar ist, so liegt der Unterschied zwischen den durch Dezentralisierung entstandenen AGs und föderierten Staaten in erster Linie darin, dass die AGs weder Staatsqualität noch ‘Ewigkeitsgarantie’ besitzen. Auch kennzeichnet den Föderalismus historisch gesehen, dass sich Staaten freiwillig zu einem Bund (lateinisch: foedus) zusammenschließen und Kompetenzen an diesen abgeben (also sozusagen ‘von außen nach innen’), während bei der Dezentralisierung am Anfang der Einheitsstaat steht, der Regi-onen schafft und Kompetenzen an diese abgibt (‘von innen nach außen’). 46
46 Einige weitere Kriterien, die Spanien als föderalistischen Staat ausscheiden lassen, sind: Fehlen einer zweiten territorialen Kammer wie dem Bundesrat, eine zentrale Gemeindeverfassung, Nicht-Beteiligung der AGs an der Wahl der Verfassungsrichter, keine Mitentscheidungsrechte der AGs bei Verfassungsänderungen etc..
22
Waren ‘Dezentralisierungsmaßnahmen’ in einem weiteren Sinne historisch gesehen dazu da, Regionen mit identitären, wirtschaftlichen, politischen oder geographischen Besonderheiten durch die Vergabe von Sonderrechten an diese zum freiwilligen Bleiben im Staat zu animieren, so ist Dezentralisierung oder gar Föderalisierung heutzutage u. a. auch im Hinblick auf erhöhte Effizienz der Administration und Bürgernähe (demokratisches Argument) relevant geworden (vgl. STURM 2002: 48).
3. H HI ISTORISCH- -P POLITISCHE E EI INFÜHRUNG 3
In diesem Kapitel, das letztlich aus Platzgründen erheblich gekürzt werden musste, soll dargestellt werden, wie der Zentrum-Peripherie-Konflikt in Spanien entstanden ist, und wie sich dieser bis zur Transition (ab 1975) entwickelt hat. Dabei liegt der Schwerpunkt natürlich auf Katalonien, wenn auch hin und wieder Parallelen oder Unterschiede zum baskischen Fall erläutert werden. Das Kapitel dient somit in erster Linie dazu, die politische Konstellation verständlicher zu machen, die wir als Ergebnis eines jahrhundertelangen historischen Prozesses nach Francos Tode vorfinden. Um den Rahmen nicht zu sprengen, sind daher leider manchmal größere Sprünge und starke Vereinfachungen vonnöten.
3.1. Die Entstehung des Zentrum-Peripherie-Cleavages in Spanien
“Frustrated state-building in the most glorious period of cultural splendor and world prestige allows a separate sense of history among an important minority among the elites of the periphery.” (LINZ 1973: 48)
Wie JUAN LINZ (1973) beschreibt, ist das heutige Spanien das Resultat von frühem statebuilding 47 in einem Teil des Territoriums und spätem, da lange Zeit erfolglosem statebuilding des spanischen Staates an der Peripherie, was schließlich zusammen mit weiteren ungünstigen Faktoren das state nation-building im 19. Jahrhundert erschwerte und dazu beitrug, dass sich späte periphere Nationalismen gegen den Staat entwickeln konnten. Diese Entwicklung brachte den katalanischen Nationalismus hervor. Sie soll hier skizziert werden. Der spanische Staat hatte sein heutiges Festlandterritorium bereits 1512, und damit frü-
her als die meisten anderen europäischen Staaten, vollständig konsolidiert (LINZ 1973: 33). 48 In diese Zeit fällt auch das ‘goldene Zeitalter’ der spanischen Geschichte: die Union der Kö- 47 Unter state-building versteheich die Konsolidierung von Staatsgewalt und Staatsgebiet u. a. durch Zentralisierung von staatlicher Gewalt und Verwaltungsapparat sowie (militärisches) Eindringen, Unterwerfen bzw. Aneignen der Peripherie oder schlichtweg neuer Gebiete.
48 Eine Ausnahme bildet Portugal, das zwar 1580 an Kastilien fiel, sich aber 1640 wieder unabhängig machte.
23
nigreiche Kastiliens und Aragoniens 49 durch die Heirat Ferdinands von Aragonien mit Isabella von Kastilien (1469), die Entdeckung Amerikas durch Columbus und die ‘Reconquista’ 50 (beide 1492), die Angliederung des Königreichs Navarra (1512) und die koloniale Expansion vor allem auf dem amerikanischen Kontinent, die unermessliche Gold- und Silbermengen nach Spanien brachten. Dieses avancierte so zur Weltmacht.
Der vergleichsweise frühe State-building-Prozess ging dabei vom Königreich Kastilien aus, welches die verschiedenen mittelalterlichen politischen Entitäten auf der iberischen Halbinsel nach und nach unter einem Monarchen vereinigte. Die Gebiete der eingeheirateten oder
erworbenen Reiche - vor allem Aragonien (mit Katalonien) 51 und Navarra (ugf. späteres Bas-kenland) - konnten aber über lange Zeit ihre sogenannten fueros, d. h. Privilegien wie z. B. institutionelle Autonomie, Vetorechte, Steuervorteile oder die Befreiung von der Wehr-
pflicht, 52 behalten; und dies trotz mehrerer Versuche seitens des spanischen Staates, diese abzuschaffen. Zum katalanischen Nationalmythos als Unabhängigkeitskrieg und Motiv der Nationalhymne avancierte in diesem Zusammenhang La Guerra dels Segadors (1640) (wörtlich „Krieg der Schnitter“), bei der eine Masse ausgehungerter Ernteleute Barcelona stürmte und den Vizekönig ermordete, was zu einer katalanischen Rebellion führte. Während es Portugal in dieser Zeit gelang, sich endgültig von Kastilien loszueisen, scheiterte der Versuch Kataloniens, eine Republik mit Bindung an Frankreich zu bilden, denn „[t]he presence of French troops created discontent, as had those of the King of Spain previously“ (LINZ 1973: 46). 1651 eroberte der spanische Monarch Katalonien zurück. Um den Konflikt endgültig beizulegen, gab er 1659 Nordkatalonien (heutiges Languedoc-Roussillon) an Frankreich ab, was das katalanische Sprachgebiet bis heute zweiteilt.
Diese und andere Schwierigkeiten bei der vollständigen ‘Gleichschaltung’ des katalanischen Fürstentums mit dem zentralisierten kastilischen Verwaltungsapparat verdeutlichen jedenfalls, dass das state-building nicht auf der gesamten Halbinsel gänzlich erfolgreich verlaufen war, was LINZ mit „early state-building of Castile and late state-building of Spain” (1973: 47f; Hervorh. im Original, L. O.) auf den Punkt bringt. Institutionell gesehen blieb
Spanien mit Ausnahme Kastiliens sehr heterogen. 53
49 Katalonien bildete damals eine der vier Kronen (Königreiche Aragonien, València und Mallorca sowie Fürstentum Katalonien) innerhalb der aragonesischen Konföderation, die ihren Königssitz in Barcelona hatte.
50 Die 1492 vollendete ‘Rückeroberung’ der von den Arabern besetzten iberischen Halbinsel.
51 Aragonien hatte seine Blütezeit im Mittelalter als Großmacht auf dem Mittelmeer.
52 Da der kastilische König in seinem Krieg gegen die Mauren die Hilfe der befestigten Städte der anderen Königreiche dringend benötigt hatte, war er diesen mit fueros entgegen gekommen, die auch nach der Fusion der Kronen bestehen blieben.
53 Wie LINZ anführt, zeugt der damalige Königstitel exemplarisch von der Unabgeschlossenheit des spanischen State-building-Prozesses: „The king was not king of Spain, but king of Castile, of Aragón, count of Flanders, lord of Vizcaya, duke of Milan and so on“ (LINZ 1973: 97).
24
Arbeit zitieren:
Dipl. Kult. Lukas Oldenburg, 2005, Recht auf Gleichheit vs. Recht auf Differenz. Dezentralisierung und peripherer Nationalismus am Beispiel Kataloniens, München, GRIN Verlag GmbH
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