Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis. III
Abk ürzungsverzeichnis. IV
1. Einleitung. 1
2. Die EU-Osterweiterung. 2
3. Das holzverarbeitende Gewerbe in Europa. 4
3.1 Handwerk in Deutschland 5
3.2 Handwerk in den neuen EU Mitgliedsstaaten 7
4. Kooperationen im Handwerk 7
4.1 Kooperation - Begriff und Abgrenzung 9
4.2 Kooperationsrichtungen 11
4.3 Kooperationsformen und -möglichkeiten für KMU´s. 12
4.4 Betriebswirtschaftliche Chancen von Kooperationen 17
4.4.1 Beschaffung 18
4.4.2 Produktion und Verwaltung 20
4.4.3 Vertrieb. 21
4.5 Risiken der Kooperation. 21
4.5.1 Beschaffung 23
4.5.2 Produktion und Verwaltung 23
4.5.3 Vertrieb. 24
5. Schlussbetrachtung 24
Literaturverzeichnis und Quellennachweise. 26
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Neue Mitgliedstaaten: Lohnniveau und Einwohnerzahlen Abb. 2: Value added specialisation ratio relative to total manufacturing,
Abb. 3: Betriebe und Beschäftigte laut Handwerkszählung 1995. (Aktualisiert am 21. März 2002 Abb. 4: Übersicht der Kooperationsformen Abb. 5: Kooperation als Koordinationsfunktion zwischen Markt und Hierarchie Abb. 6: Eine Typologie interorganisationaler Netzwerke Abb. 7: Relevante Sourcing Strategien der Beschaffung in Kooperationen
III
Abkürzungsverzeichnis
a.n.g. anderweitig nicht genannt Arge Arbeitsgemeinschaft BIP Bruttoinlandsprodukt CNC-Baz computer numerical controlled - Bearbeitungszentrum Etc. et cetera EU Europäische Union EU-15 Europäische Union vor der letzten Erweiterung EU-25 Europäische Union nach der letzten Erweiterung GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ggs. Gegensatz HWO Handwerksordnung i.d.R. in der Regel IuK Information und Kommunikation KMU Kleine und mittlere Unternehmen MOEL Mittel- und Osteuropäische Länder NACE Nomenclature Générale des Activités Economiques dans l'Union
o.Ä. oder Ähnliches sog. sogenannt u.U. unter Umständen ZDH Zentralverband des deutschen Handwerks
IV
1. Einleitung
Die europäische Wirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, der Deutschland aufgrund seiner geographischen Lage und seines hohen Lohnniveaus in besonderer Weise betrifft. Globalisierung, Strukturwandel und gestiegene Anforderungen an Dienstleistungsumfang, Kundenorientierung und technologischer Komplexität, machen es insbesondere für kleine und mittlere Untenehmen zunehmend wichtiger künftige Herausforderungen auch in Partnerschaft mit anderen Unternehmen zu bewältigen. Im Zuge der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Vergrößerung um 10 weitere Staaten (von denen acht relevant sind), drängen Mittel-und Osteuropa immer intensiver in die internationale Arbeitsteilung. 1 Es ist ein zunehmendes Wachstum der Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder zu beobachten. Neben den Ängsten der deutschen Gewerbebetriebe vor zusätzlicher Konkurrenz, bieten sich seit der Öffnung der Grenzen am 1.5.2004 neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Kooperation, der Vergrößerung des Absatzradius, sowie die Nutzung größerer Beschaffungsmärkte. Es können aber in grenznahen Gebieten durchaus auch Notwendigkeiten der regionalen Kooperation entstehen, um sich gegen die ausländische Konkurrenz durchsetzen zu können. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor sind Konzerne und Großunternehmen wie z.B. Ikea oder Max Bahr, welche durch Massenfertigung und Größenvorteile den Wettbewerbsdruck auf große Bereiche des holzverarbeitenden Gewerbes immens erhöhen. Inhalt dieser Arbeit ist es, einerseits die momentane Situation des holzverarbeitenden Gewerbes in Deutschland und den Einfluss der EU-Osterweiterung in kompakter Form darzustellen, anderseits die Chancen und Risiken der strategischen Handlungsoption zwischenbetrieblicher Kooperation zu erläutern. Hierzu wird der Begriff der Kooperation eingegrenzt und verschiedene Richtungen und Formen der Kooperation aufgezeigt. Über die Darstellung der Chancen und Risiken von Kooperationen wird in der abschließenden Betrachtung ein Fazit zur momentanen Lage im Wirtschaftssektor mit Zukunftsaussichten für deutsche Unternehmen des holzverarbeitenden Gewerbes gezogen.
1 Icks, A. (Hrsg.); Kaufmann, F.; Menke, A. (1997), Unternehmen Mittelstand: Chancen im globalen Strukturwandel, München: Beck, S. VII
1
2. Die EU-Osterweiterung
Am 1.5.2004 trat die EU-Osterweiterung mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Zypern und Malta in Kraft, welche im deutschen Handwerk schon im Vorwege so intensiv diskutiert worden ist, wie wohl noch kaum ein außenpolitisches Thema zuvor. 2 Die beiden letztgenannten Beitrittsländer spielen hier aufgrund ihrer Größe und geographischen Lage eine untergeordnete Rolle und sind für die vorliegende Arbeit nicht relevant. Bei den vorhergegangenen Erweiterungsrunden der EU -1981 um Griechenland, 1986 um Spanien und Portugal- nach Süden und 1995 um Österreich, Schweden und Finnland 3 waren keine wesentlichen Beunruhigungen im Handwerk zu beobachten. Es wurden zwar auch Themen wie die wachsende Globalisierung und die Einführung des EU-Binnenmarktes ausführlich diskutiert, aber die Befürchtung von Risiken der EU-Osterweiterung welche die Handwerksbetriebe betreffen könnten, war und ist überproportional groß. 4 Zur Verdeutlichung der Dimensionen der Vergrößerung der Absatzmärkte und den landesspezifischen Lohnniveaus in den „neuen“ EU-Ländern dient folgende Tabelle (Stand 2003):
Abb. 1: Neue Mitgliedstaaten: Lohnniveau und Einwohnerzahlen 5
Bei keiner der vorangegangenen EU-Erweiterungsrunden traten derart viele Länder der europäischen Union gleichzeitig bei und nie zuvor war das Gefälle der wirtschaftlichen Leistungskraft so stark ausgeprägt. Der Binnenmarkt der EU ist um ca. 73 Mio. auf 450 Mio. Konsumenten gewachsen, was einer Bevölkerungszunahme von fast 20 % entspricht. Das BIP der EU erhöhte sich hingegen nur um 5 %. 6 Die geographische
2 Eigener Eindruck des Verfassers aus ständiger Lektüre der branchenspezifischen Veröffentlichungen des Tischler- und Bauhandwerks.
3 [http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Aussenwirtschaft-und-Europa/Europapolitik/euerweiterung.html]
4 Müller, K.; Bang, K.: Die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die niedersächsischen Klein- und Mittelunternehmen am Beispiel des Handwerks, in: Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 66, Duderstadt 2002
5 Quelle: EWE Aktiengesellschaft: [http://www.ewe.de/img/iPunktEUspezial1.pdf]
6 Div. Autoren, in: Mittelstandsmonitor 2005: Den Aufschwung schaffen - Binnenkonjunktur und Wettbewerbsfähigkeit stärken, KfW Bankengruppe, Konzernkommunikation, S. 111
2
Nähe der neuen Mitgliedsstaaten zu Deutschland und die immensen Lohnkostenunterschiede dürften hauptverantwortlich für die großen Ängste vieler Mittelständler sein, da durch die Verschiebung der Grenzen des EU-Binnenmarktes die wirtschaftlichen Zugangsmöglichkeiten der neuen Partnerländer erweitert werden. Dabei wird gerade von Handwerksbetrieben und anderen KMU häufig übersehen, dass die Marktzugangsmöglichkeiten reziprok genauso bestehen und Chancen in sich bergen. Hierzu in Kap. 4.4 mehr. Das wichtigste Kennzeichen des europäischen Binnenmarktes sind die sog. „vier Freiheiten“ 7 :
N Der freie Warenverkehr, welcher durch Abschaffung von Handelsrestriktionen und die Zollunion gewährleistet werden soll.
N Der freie Personenverkehr besteht in der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in der Niederlassungsfreiheit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist das Recht natürlicher Personen auf Ausübung unselbständiger Erwerbstätigkeit in den anderen Mitgliedstaaten der EU. Die Niederlassungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf Niederlassung in den anderen Mitgliedstaaten der EU zur Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten. N Dienstleistungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf die grenzüberschreitende Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten der EU.
Freier Kapitalverkehr bedeutet, dass Kapitalbewegungen zwischen den
N
Mitgliedstaaten keinen staatlichen Beschränkungen unterworfen sein dürfen.
Für die neuen Beitrittsländer sind allerdings Übergangsregeln von bis zu sieben Jahren vereinbart worden, um Anpassungsprozesse zu erleichtern. Diese schränken zunächst die Arbeitnehmerfreizügigkeit für zwei Jahre ein und können von den Staaten der EU-15 schrittweise verlängert werden. Deutschland und Österreich haben die zusätzliche Berechtigung im Baugewerbe und verwandten Wirtschaftszweigen
Übergangsregelungen in der Dienstleistungsfreiheit anzuwenden. 8 Entscheidend für weitere Verlängerungen dieser Regelungen (auch max. sieben Jahre) wird die weitere Entwicklung der Arbeitsmarktsituation in den beiden Ländern sein. Aus Gründen des
7 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Österreich(2003): [http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Binnenmarktservice/unterseite1.htm]
8 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (2004):
[http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/eu-beitrittsvertrag-beschaeftigung-frage-antwort,property=pdf.pdf], S.4
3
Arbeitsumfanges kann auf diesen interessanten Sachverhalt jedoch leider nicht detaillierter eingegangen werden.
3. Das holzverarbeitende Gewerbe in Europa
Bei den Betrieben des holzverarbeitenden Gewerbes in Europa handelt es sich nahezu ausschließlich um KMUs 9 , welche sehr schwer zu charakterisieren sind, da sie sehr vielfältig und individuell sind. Typisch für KMU ist die enge Verbindung von Unternehmen und Inhaber durch die Einheit von Eigentum und Haftung, d.h. der Einheit von wirtschaftlicher Existenz des Inhabers und seines Unternehmens (Konzernunabhängigkeit). 10 Zumeist ist der Unternehmer verantwortlich für die Leitung des Unternehmens und alle unternehmensrelevanten Entscheidungen. Die verschiedenen Sparten des holzverarbeitenden Gewerbes sind durch kleine handwerksartige Betriebe geprägt. 11 Sie umfassen die Bereiche von der Baumfällung, also vom Forstbetrieb, über Sägewerke, Furnierwerke, Plattenhersteller, sowie laut Handwerksordnung Anlage A 12 - Tischler, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer, Boots- und Schiffbauer, Modellbauer, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, Böttcher und Korbmacher. Des Weiteren müssen die Bau- und Ausbaugewerbe, welche Holz zur Erstellung ihrer Leistungen verarbeiten in die Betrachtung aufgenommen werden. Industrieelle Fensterhersteller, als auch ein kleiner Handwerksbetrieb mit nur einem Mitarbeiter sind zu berücksichtigen. Die sich daraus ergebende Vielfalt der Betriebe des holzverarbeitenden Gewerbes und das Fehlen europa-, bzw. weltweiter einheitlicher scharfer Abgrenzungen gegenüber anderer Wirtschaftszweige verhindert die Ermittlung exakt vergleichbarer Daten. Um einen Überblick über das Marktvolumen und die Struktur des holzverarbeitenden Gewerbes in der EU-25 zu bekommen sind die Daten von Eurostat sehr hilfreich. Eurostat fasst den Bereich „wood and wood products“ zusammen. (NACE Division 20). Er beinhaltet die Untergruppen 20.1 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke, 20.2 Furnier-, Sperrholz-, Holzfaserplatten- und Holzspanplattenwerke, 20.3 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz,
9 Definition seit 01.01.2005 : Als Klein- und Mittelunternehmen werden Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio Euro und einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro definiert. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von max.
10 Mio. Euro gelten als Kleinunternehmen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und max. 2 Mio. Euro Bilanzsumme gelten als Kleinstunternehmen. Quelle: Europäische Kommission, [http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm]
10 Vgl.: Icks, a.a.O., S. 3 f
11 Eurostat: [http://epp.eurostat.cec.eu.int/cache/ITY_OFFPUB/KS-BW-04-001/EN/KS-BW-04-001-EN.PDF], S. 103
12 Holzgewerbe nach HWO Anlage A, Stand: 1.4.1998 in [http://www.handwerk-nrw.de/02-themen/content_recht/handwerksordnung.htm#A.1]
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Arbeit zitieren:
Sebastian Freudendahl, 2005, Chancen und Risiken der Kooperation von Unternehmen des holzverarbeitenden Gewerbes im Zuge der EU-Osterweiterung, München, GRIN Verlag GmbH
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