Das Klootschießen, mit Volksfestcharakter oder als ernsthaft betriebene und reglementierte Sportart, erfreut sich in mehreren Regionen Norddeutschlands, den Niederlanden sowie im Teilen Irlands in Vergangenheit und Gegenwart großer Beliebtheit und ist (neben verwandten Sportarten wie dem Boßeln oder dem Schleuderball) oft tief in der regionalen Kultur verwurzelt. Mit dieser Hausarbeit soll der Versuch unternommen werden, zum einen den Ursprung und die historische Entwicklung des Klootschießens vom Spätmittelalter bis Mitte des 20. Jahrhunderts vor allem in Norddeutschland nachzuzeichnen, und zum anderen dessen gegenwärtige Situation anhand einer Übersicht über Vereinsstruktur, Regelwerk und Wettkampfbetrieb zu beschreiben, um schließlich ein umfassendes Bild dieser regionalen Bewegungskultur zu erhalten.
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Gliederung:
I. Die Geschichte des Klootschießens
I.1.Ursprünge und erste urkundliche Erwähnungen. 4
I.2. Das Klootschießen in Norddeutschland vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit:
Von der Unterdrückung zur Akzeptanz. 6
I.3. Neues Leben des Friesenspiels ab 1883. 8
II. Klootschießen heute
II.1. Klootschießen und die Frau. 13
II.2. Versportlichung. 15
II.2.1. Standkampf versus Feldkampf. 16
II.2.2. Leistungssport Klootschießen? 17
II.2.3. Reglementierung. 18
II.3. Popularität des Klootschießens. 20
II.3.1. Organisation in Verbände, Kreise und Vereine. 21
II.4. Außerregionale Verbreitung und internationale Wettkämpfe. 22
III. Literatur 24
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I. Die Geschichte des Klootschießens
I.1.Ursprünge und erste urkundliche Erwähnungen
Basse-Soltau (in Alberts, I. et al (1988), S.19f) vermutet die Wurzeln des Klootschießens zeitlich weit vor der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahre 1510 innerhalb des friesischen Klootschießer- Verbandes 1) . Demnach hat sich das gegenwärtige Spiel vermutlich aus dem Einsatz von getrockneten Lehmkugeln als Wurfgeschosse gegen Feinde im Kampf entwickelt. Menken (1981, S.2) führt das Beispiel des römischen Geschichtsschreibers Tacitus an, der berichtet wie im Jahre 5 römische Truppen an der Niederelbe von einheimischen Küstenbewohnern mit wohlgezielten Würfen von Lehmkugeln angegriffen wurden. Folglich ist das Schießen von Klootkugeln an der Nordseeküste und in Sachsen entstanden und wurde im 7. und 8. Jahrhundert nach England eingeführt. Auch hier existieren Schriften, die den Einsatz von Kugeln als (Schleuder-) Geschosse im Kampf belegen (vgl. Basse-Soltau in Alberts, I. et al (1988), S.19). Abbildung 1 zeigt eine solche, als „Slinger“ bezeichnete Kampfeinheit:
_____________________________________________________________________ 1) Der Wortlaut der Urkunde aus dem Landgerichtsbuch im Staatsarchiv Aurich ist wie folgt: „Item Johann van Laer in meyster Ennen kamer heft Seeben Krogher mytten klote voir den copp gheschoten. Syn oghe lellick blaw und 2 blodelße int angesicht. Sinngemäß übersetzt: Johann van Laer hat in der Wohnung des Ennen dem Krüger oder Gastwirt Seeben mit einem Kloot an den Kopf geschossen, was dazu führte, dass das Auge des Getroffenen blau anlief und zwei blutunterlaufende Stellen im Gesicht zurück blieben.“ (Vgl. Alberts, I. et al (1988), S.24).
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Die Vermutung, dass sich das Klootschießen aus dem Bergen von Treibholz oder Retten von Schiffbrüchigen mit Hilfe einer an einem Seil befestigten Klootkugel entwickelt habe, hält Basse-Soltau jedoch für unwahrscheinlich. Es sei aber möglich, dass Klootkugeln zu diesem Zweck eingesetzt wurden (vgl. Alberts, I. et al (1988), S.20).
Die ersten urkundliche Erwähnung des Worts Kloot bzw. cloet (vgl. hierzu die Übersicht über die Wortfamilien von Kloot in Tabelle 1) außerhalb Ostfrieslands und innerhalb des deutschen Sprachraums stammt aus dem Jahre 1474-75 und steht im Zusammenhang mit der Belagerung der Stadt Neuss durch Karl den Kühnen. Hierbei sollen Klootkugeln von den Eingeschlossenen u.a. zur Übermittlung von Nachrichten zu kölnischen Verbündeten außerhalb der Belagerungszone geworfen worden sein.
Darüber hinaus berichten niederländische Quellen bereits um 1390 wie am Hofe des Herzogs Albrecht Klootkugeln zum Spiel, auch mit Wetteinsatz, genutzt wurden (ebd., S.23). Nach Augustin et al (1978, S.45) waren diese in den Niederlanden um das Jahr
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1300 benutzten Klootkugeln bereits aus durchbohrten und mit Blei ausgefüllten Holz gefertigt und somit den heutigen Kugeln recht ähnlich.
I.2. Das Klootschießen in Norddeutschland vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit:
Von der Unterdrückung zur Akzeptanz
Mehrere Quellen dokumentieren, wie das Klootschießen zwischen Mitte des 16. und Ende des 18. Jahrhunderts in mehreren Regionen Norddeutschlands beim „gemeinen Volk“ zwar sehr populär war, bei den Herrschenden, d.h. Kirche und Fürsten aufgrund der mit dem Klootschießen immer häufiger verbundenen Wetteinsätzen, Trinkgelagen, Raufereien und Unfällen auf großes Misstrauen und Ablehnung stieß. Mehr oder weniger erfolgreiche Verbote, verbunden mit Geld- oder Gefängnisstrafen waren oftmals die Folge. Diese zahlreichen Verbote stellen oft die einzigen urkundlichen Belege für die ungebrochene Popularität des Klootschießens dar (vgl. Augustin et. al (1978), S.45). So verbot ein Dekret des Fürsten Albrecht von Ostfriesland aus dem Jahre 1711 das „Kloht-Schießen“, das jedoch seine Wirkung verfehlte, wie weitere, nachfolgende Verbote, oder besser: Verbotsversuche, belegen. Auch in Jever wurde das Klootschießen, hier unter dem Fürsten Friedrich August, der, nach Coldewey (1938, S. 16f) selbst körperlich gebrechlich und deshalb von Leibesübungen wenig erfreut gewesen sein soll, mehrere Male verboten. Der Wortlaut des letzten Verbotes vom 9. Januar 1789 ist wie folgt (nach Coldewey (1938), S.17 in Augustin et. al (1978), S.47):
Wenn bei hochfürstlicher Regierung bekannt geworden ist, daß das verderbliche Klootschießen hier bei der Stadt und im Lande wiederum einreißen will, diesem mit allerlei Unordnung und einem wilden, wüsten Wesen vergesellschaftetem Unternehmen aber umsoweniger nachzusehen ist, da allbereits hiebevor und näml. unter d. 15. Februaris 1755 und unter d. 19. Jan. 1760 die nachdrücklichsten Verbote von öffentlicher Canzel dieserwegen ergangen ist, als wird mittels Erneuerung derselben das sogenannte Klootschießen und das dabey gewöhnliche Zusammenlaufen überhaupt, es mag dabey gewettet werden oder nicht, bei Gefängnisstrafe und auch sonstiger scharfer körperlicher Züchtigung hierdurch andersweitig verboten und werden die Hochfürstlichen Beamten als auch der Stadtrath hieselbe zugleich angewiesen, durch ihre Untergebenen aufmerksam regilieren zu lassen, daß dieser Verordnung nicht zuwidergehandelt, die Contravenienten aber bei Hochfürstlicher Regierung zur wohlverdienten Bestrafung angezeigt werden mögen. Wonach ein jeder sich zu richten und für den Schaden zu hüten hat. G. Jever, den 9. Jan. 1789
Arbeit zitieren:
Robert Mattes, Jörn Väth, 2005, Klootschießen - Geschichte, Organisation und Wettkampf, München, GRIN Verlag GmbH
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