- 2 -
,QKDOWV EHUVLFKW
6 HLWH
Abkürzungsverzeichnis 4
Abbildungsverzeichnis 6
(LQI KUXQJ
NWXHOOH)LQDQ LHUXQJVVLWXDWLRQGHV0 LWWHOVWDQGHV
'LHGUHL6lXOHQGHU1 HXHQ(LJHQNDSLWDOYHUHLQEDUXQJ
5.1. Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule I) 15
5.1.1. Kreditrisiko und Kreditrisikomessung 16
5.1.1.1. Standardansatz. (Basic Approach) 16
5.1.1.2. Interner Ratingansatz (IRB-Approach) 18
5.1.2. Marktrisiko 22
5.1.3. Operationelles Risiko 23
5.2. Bankaufsichtliches Überprüfungsverfahren (Säule II) 24
5.3. Marktdisziplin (Säule III) 25
6.1. Grenzen des gesamtwirtschaftlichen Kreditvolumens 25
6.2. Auswirkungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Konjunkturzyklen 28
6.3. Auswirkungen auf das Kreditvergabeverhalten 32
6.4. Auswirkungen auf die Konditionsgestaltung 34
6.5. Differenzierte Behandlung von lang- und kurzfristigen Finanzierungen 39
6.6. Anforderungen an das mittelständische Finanzmarketing 40
6.7. Bedeutung des Dialoges zwischen Bank und Unternehmen 42
6.8. Rating als Marketinginstrument 44
7.1. Eigenkapitalerhöhung 47
7.2. Leasing 48
7.3. Factoring und Forfaitierung 51
7.4. Asset Backed Securities 53
2
- 3 -
7.5. Venture Capital 56
7.5.1. Private Beteiligungsgesellschaften 56
7.5.2. Öffentliche Finanzierungsförderungen 57
7.5.3. Mittelstandsfonds („Börner Modell“) 59
7.6. Mezzanine-Finanzierung 61
7.6.1. Privatplazierte Mezzanine-Instrumente 61
7.6.2. Kapitalmarktorientierte Mezzanine-Instrumente 62
7.7. Börsengang 64
6 FKOX EHWUDFKWXQJ
Literaturverzeichnis 70
Versicherung.................................................................................................................... 74
3
- 4 - $ENU]XQJVYHU]HLFKQLV
ABS Asset Backed Securities AG Aktiengesellschaft AK Allgemeine Kreditversicherung b Sensitivitätsfaktor BDI Bundesverband der deutschen Industrie BGA Bundesverband des deutschen Groß- und Außenhandels BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BörsG Börsengesetz bp Basispunkt BRW Benchmarkrisikogewicht BTU Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen bzw. beziehungsweise CDU Christlich Demokratische Union d.h. das heißt DSGV Deutscher Sparkassen- und Giroverband DtA Deutsche Ausgleichsbank EAD Exposure at Default EDV Elektronische Datenverarbeitung EK Eigenkapital EU Europäische Union EUR Euro EZB Europäische Zentralbank FUTOUR Förderung und Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.d.R. in der Regel IPO Initial Public Offering IRB Internal Rating Based KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
4
- 5 - KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KMU Kleine und mittlere Unternehmen KWG Kreditwesengesetz LGD Loss Given Default M Maturity max. maximal Mio. Million Mrd. Milliarde o.V. ohne Verfasserangabe OECD Organization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) OHG Offene Handelsgesellschaft OR Operationelles Risiko PD Probability of Default QIS Quantitative Impact Study RW Risikogewicht S&P Standard and Poor‘s SPV Special Purpose Vehicle SRP Supervisory Review Process tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank USD Amerikanische Dollar vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
5
- 6 -
EELOGXQJVYHU HLFKQLV
6 HLWH
Abbildung 1 : Anzahl der Unternehmen mit Gewinnen und Verlusten 10
Abbildung 2 : Eigenkapitalquoten nach Größenklassen 11
Abbildung 3 : Fremdfinanzierung des Mittelstandes durch Banken 11
Abbildung 4 : Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz 17
Abbildung 5 : Risikogewichte für Kredite an Unternehmen bei einer LGD
von 20
Abbildung 6 : Tatsächliche Ausfallraten der von S P bewerteten Anleihe
Emittenten nach Ratingklassen 30
Abbildung 7 : Eigenkapitalunterlegung für die Beispielportfolios im Zeitverlauf 31
Abbildung 8 : Kreditzinsänderung in Abhängigkeit vom Rating 36
Abbildung 9 : Verteilung der Ratingklassen nach Jahren 37
Abbildung 10 : Risikogewichte im IRB-Ansatz (nach Laufzeit differenziert) 39
Abbildung 11 : Entscheidungsbaum Rating 45
Abbildung 12 : ABS-Transaktionsstruktur 54
Abbildung 13 : Übersicht über öffentliche Förderprogramme 58
6
- 7 - (LQIKUXQJ
Ä-HGH :LUWVFKDIW EHUXKW DXI HLQHP .UHGLWV\VWHP GDV KHLW DXI GHU LUUWPOLFKHQ $QQDKPHGHUDQGHUHZHUGHJHSXPSWHV*HOG]XUFN]DKOHQ³ (Kurt Tucholsky, 1931)
Die folgenreichen weltweiten Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit belegen die Anfälligkeit des herrschenden Finanzsystems. Die rasche Entwicklung der Informationstechnologie sowie die zunehmende Deregulierung und Liberalisierung des Kapitalverkehrs begünstigen die Konkurrenz international operierender Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren. Dieser Wettbewerb bietet den Marktteilnehmern eine Vielzahl lukrativer Chancen, die jedoch in engem Zusammenhang mit folgenreichen Risiken stehen. Die Konsequenzen für jede einzelne Volkswirtschaft sind oftmals nicht absehbar, wie die jüngsten Geschehnisse in Asien, Rußland oder Lateinamerika besonders deutlich belegen. Insbesondere der Kreditwirtschaft kommt hierbei eine bedeutende Verantwortung zu. Mittels der Geld- und Kreditschöpfung beeinflussen Banken den Geldumlauf und die Güternachfrage. Treten bei Banken Insolvenzen auf, werden Beschäftigung und Wirtschaftswachstum durch Kettenreaktionen in hohem Maße gefährdet. Besonders deutlich zeigten sich die Konsequenzen einer expansiven Kreditschöpfung im Rahmen der Asienkrise im Jahre 1997, bei der „faule“ Kredite in Höhe mehrerer Billionen USD zu Tage traten, die letztlich viele Insolvenzen sowohl bei Banken als auch Unternehmen hervorriefen. Der Solvenz eines Kreditinstitutes kommt somit eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Eine ausreichende, d.h. risikoadäquate Eigenkapitalausstattung der Kreditwirtschaft ist essentieller Bestandteil eines stabilen Finanzsystems, das letztlich eine sinnvolle Geldpolitik der einzelnen Zentralbanken erlaubt. 1 Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Finanzaktivitäten und der globalisierten Wirtschaftsverflechtungen sind entstehende Krisen gegenwärtig nicht mehr regional begrenzt. Es genügt also nicht mehr, sich lediglich auf nationale Richtlinien zu konzentrieren. Vielmehr erfordern die modernen Märkte zur
1 Vgl. E. Heinke: „Aktuelle Überlegungen zur Bankenaufsicht“, S. 1
7
- 8 - Stabilisierungdes Finanzsystems internationale Standards für sämtliche Markteilnehmer.
Der derzeit äußerst kontrovers diskutierte neue Baseler Akkord, kurz Basel II, soll den jüngsten Entwicklungen Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Im Mittelpunkt des Baseler Akkords steht die Modifizierung der bisher für international tätige Banken geltenden Eigenkapitalregeln. Die Modifizierung soll in erster Linie eine umfassendere, differenziertere und individuellere Beurteilung von Bankrisiken ermöglichen, die letztlich die Basis für das ökonomisch notwendige, d.h. den tatsächlichen Risiken entsprechende Eigenkapital bilden soll. Ziel ist es, hierdurch einen entscheidenden Beitrag zur Solidität des Finanzsystems zu leisten, ohne das derzeitige Eigenkapitalniveau in der Kreditwirtschaft zu belasten. Die umfassende Resonanz verschiedenster politischer und wirtschaftlicher Interessengruppen auf das aktuelle Konsultationspapier des Baseler Ausschusses belegt die Bedeutung, die diesem Thema beigemessen wird. Aber gerade dieser breite und öffentlich angelegte Dialog soll zu einem umfassenden und effizienten Regelwerk beitragen. Bereits jetzt zeichnen sich einschneidende Konsequenzen des Baseler Akkords für nahezu sämtliche Marktteilnehmer ab. Welche Regelungen der Akkord im einzelnen vorsieht, inwieweit gerade der deutsche Mittelstand betroffen sein wird und ob sich hierdurch eher Nachteile oder gar Chancen ergeben, soll im folgenden erarbeitet werden. Insbesondere sollen wesentliche Konsequenzen für die zukünftige Finanzierung herausgestellt und mögliche Finanzierungsalternativen diskutiert werden.
$EJUHQ]XQJXQG%HJULIIVEHVWLPPXQJ0LWWHOVWDQG Heute liefert der sogenannte Mittelstand in der Bundesrepublik Deutschland die stärksten Wirtschaftsimpulse. Dieser läßt sich generell durch quantitative und qualitative Merkmale von Großunternehmen abgrenzen. Zu den quantitativen Kriterien zählen z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatzgröße oder die Bilanzsumme. Der qualitative Aspekt hingegen bezieht sich im wesentlichen auf die Beziehung zwischen Unternehmen und Eigentümer. Charakteristisch für den Mittelstand ist demnach die
8
- 9 - Personen,Familien oder eines eng begrenzten Personenkreises. 2 Zum Mittelstand zählen so nach herrschender Meinung derart unabhängige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens EUR 125.000,--. Unter diesen Prämissen umfaßt der deutsche Mittelstand circa 1,1 Millionen Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Beschäftigten. Die hierbei vorherrschenden Rechtsformen bilden mit ca. 56% die Einzelunternehmung und mit etwa 28% die GmbH. Weitere 16% sind in Form einer KG bzw. OHG organisiert, während die AG mit lediglich 1% eine eher unbedeutende Rolle einnimmt. 3
Selbst in zuletzt wirtschaftlich schwierigen Zeiten trägt der Mittelstand positiv zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum bei. Unter anderem stellt diese Gruppe sowohl als Abnehmer, Investor sowie Werbe- und Marketinggruppe eine wesentliche Nachfragegröße dar. Dies ist nicht zuletzt der Grund für einen umfassenden Finanzierungsbedarf des Mittelstandes. Aufgrund der jüngsten Diskussionen um den neuen Baseler Akkord zeigt sich der Mittelstand zusehends verunsichert hinsichtlich der zu erwartenden Konsequenzen. Vielfach herrschen Befürchtungen, daß sich die zukünftige Mittelstandsfinanzierung nachteilig darstellt und sogar gegebenenfalls eingeschränkt wird. Die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland von dieser Finanzierung fast 50% der deutschen Bruttoinvestitionen, etwa 60% der Bruttowertschöpfung, circa 70% aller Arbeitsplätze sowie 80% der Ausbildungsplätze abhängen, verdeutlicht besonders die Bedeutung des Mittelstandes sowie die Tragweite dieser Problematik. 4
$NWXHOOH)LQDQ]LHUXQJVVLWXDWLRQGHV0LWWHOVWDQGHV
Trotz zum Teil recht beeindruckender Umsatzzahlen verfügen viele mittelständische Unternehmen über eine lediglich geringe Eigenkapitalausstattung, wobei eine zusätzliche Eigenkapitalfinanzierung unter anderem auch durch die gewählte Rechtsform erschwert wird. Eine Eigenfinanzierung scheidet bei einer durchschnittlichen Umsatzrentabilität, d.h. dem prozentualen Anteil des Gewinns am
2 Vgl. G. Hofmann: „Auf dem Weg zu Basel II - Konzepte, Modelle, Meinungen“, S. 154
3 Vgl. Dresdner Bank AG „MIND 02 - Mittelstand in Deutschland“, S. 12 ff.
4 Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 2
9
- 10 - Gesamtumsatz,von knapp 3% in der Regel aus. Wie folgendes Schaubild belegt, konnten sogar 31% aller mittelständischen Unternehmen im Bilanzjahr 2000 keinerlei Gewinne ausweisen.
8 $EELOGXQJ$Q]DKOGHU8QWHUQHKPHQPLW*HZLQQHQXQG9HUOXVWHQ
Das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote einer Unternehmung sind jedoch entscheidende Größen im Rahmen der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Bonität. Die Eigenkapitalquote drückt hierbei den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme eines Unternehmens aus. In der Bundesrepublik Deutschland liegt diese Quote vieler mittelständischer Unternehmen im Durchschnitt deutlich unter 20%. 6 Wie die nachfolgende Grafik zeigt, liegt der Gesamtdurchschnitt
sogar bei lediglich 7%.
5 Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 5 6 Vgl. BDI: „Mittelstandsfonds: Ausweg aus der Eigenkapitallücke?“, in BDI-Mittelstandsinformationen
10
Insbesondere umsatzschwache Unternehmen verfügen demnach über eine äußerst unzureichende Eigenkapitalstruktur. Hierdurch bedingt stellt sich die Aufnahme von Bankkrediten für viele Unternehmen teils schwierig dar. Trotzdem bildet der Bankkredit eine wichtige Finanzierungsquelle für den Mittelstand, wie folgendes Diagramm
@
7 Vgl. DSGV: „Diagnose Mittelstand“, S. 7
11
- 12 - DerBankkredit ist somit für nahezu 70% der mittelständischen Unternehmen ein essentielles Instrument zur Finanzierung von Investitionen. Hierbei ist das mittelständische Finanzierungsverhalten erfahrungsgemäß durch das sogenannte Relationship Banking geprägt, d.h. durch eine enge und langfristige Beziehung zur Hausbank. 9 Aufgrund dieser Beziehung ist die Finanzierungsstruktur vieler kleiner und mittlerer Unternehmen derzeit wenig differenziert und in hohem Maße vom Bankkredit abhängig, zumal eine Finanzierung über den Kapitalmarkt in der Vergangenheit vornehmlich Großunternehmen vorbehalten war.
Des weiteren gewann die Leasingfinanzierung für viele Unternehmen zuletzt deutlich an Bedeutung. Im Jahr 2001 nutzten knapp 80% der mittelständischen Unternehmen zu einem mehr oder weniger bedeutenden Teil die Finanzierungsform des Leasings. Bevorzugte Investitionsbereiche stellen hierbei Fahrzeuge/Transportgeräte, und EDV/Büromaschinen dar. Aber auch hinsichtlich der Anschaffung von Produktionsmaschinen, Bürogebäuden oder Lagerhallen bildet das Leasing neben dem herkömmlichen Bankkredit eine wichtige Finanzierungsquelle. 10
+LVWRULVFKH(QWZLFNOXQJGHU%DVHOHU(LJHQNDSLWDOYHUHLQEDUXQJ
Der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht wurde im Jahre 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten eingerichtet und setzt sich heute aus Mitgliedern aus Belgien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und den USA zusammen. Der Ausschuß tagt regelmäßig viermal jährlich in Basel unter dem Vorsitz von William J. McDonough (Präsident der Federal Reserve Bank of New York) und arbeitet zusätzlich kontinuierlich in etwa 30 verschiedenen Arbeitsgruppen zusammen. Hierbei wird in erster Linie die Zielsetzung verfolgt, einheitliche und international anwendbare Bankaufsichtsregeln zu erarbeiten und deren Umsetzung zu fördern. Der Baseler Ausschuß selbst besitzt keine Gesetzgebungskompetenz, sondern arbeitet vielmehr Empfehlungen aus, die so weit wie möglich in der jeweils nationalen Gesetzgebung
9 Vgl. G. Kayser, L. Kokalj: „Mittelständische Unternehmen in Deutschland - Anmerkungen zur Finanzierung nach Basel II“, in Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 4/2002, S. 112
10 Vgl. Dresdner Bank AG: „MIND 02 - Mittelstand in Deutschland“, S. 18
12
- 13 - Niederschlagfinden sollen. Die jeweils betroffenen Staaten entscheiden letztlich eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der individuellen regionalen Gegebenheiten, inwiefern die Empfehlungen umgesetzt werden können. 11 Bereits 1988 wurde die Notwendigkeit einer internationalen Harmonisierung der bankaufsichtlichen Regelungen hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung von Risikopositionen erkannt. Grundgedanke seinerzeit war, Einleger gegen den Verlust ihrer Einlagen aufgrund ungedeckter Risiken zu schützen. Schließlich verfügten nur wenige Länder über Einlagensicherungssysteme wie sie z.B. in der Bundesrepublik Deutschland standardisiert vorzufinden sind. 12 Der Baseler Akkord von 1988 sollte dem fortan Rechnung tragen. Kernelement dieser Vereinbarung war die Mindestanforderung von 8% an die Kapitalausstattung einer Bank, bezogen auf die risikogewichteten Kreditpositionen. Das Kreditschöpfungspotential einer Bank war somit also auf das 12,5-fache des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals beschränkt. Stärker als ursprünglich erwartet, fand der Baseler Akkord Niederschlag in nationalen Richtlinien und Gesetzen von mehr als 100 Ländern. So wurden zum Beispiel wesentliche Bestandteile bankaufsichtlicher Regelungen der Bundesrepublik Deutschland hierdurch geprägt. Schließlich wurden diese Grundsätze im seither bewährten KWG in nationale Gesetzgebung überführt. 13 Im Jahre 1996 entschied der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht, daß auch Marktpreisrisiken, die sich aus dem Handel mit Zinsen, Aktien, Währungen oder Rohstoffen ergeben, in die Eigenkapitalunterlegungspflicht einbezogen werden sollen. Folglich konnten Banken seither interne, von der Bankenaufsicht anerkannte Instrumente zur Steuerung des Marktrisikos verwenden. 14 Der Akkord von 1988 zeigte in den letzten Jahren jedoch zusehends Schwächen. Die standardisierten Risikogewichte konnten das tatsächliche Ausfallrisiko nicht zuverlässig abbilden und führten zu Fehlsteuerungen im Wettbewerb und Kapitalverkehr. Auch wurden die potentiellen Risiken nicht vollständig erfaßt, so daß die Beschränkung auf
11 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision: „The Basel Committee on Banking Supervision“, verfügbar unter http://www.bis.org
12 Vgl. W. Lauth: „Basel II - Ein Reizwort mit großen Auswirkungen“, Connect 1/2002, S. 26
13 Vgl. Deutsche Bundesbank: „Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)“, in Monatsbericht April 2001, S. 16
14 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision: „Overview of the Amendment to the Capital Accord to Incorporate Market Risks“, S. 3 ff.
13
- 14 - Kredit-und Marktpreisrisiken zu keiner Zeit das gesamte Risikoprofil einer Bank abdecken konnte. 15 Zusätzlich fanden innovative Finanzinstrumente wie zum Beispiel Kreditderivate, Nettingvereinbarungen für Bilanzpositionen, der globale Einsatz von Sicherheiten oder die Verbriefung von Aktiva bisher keinerlei Berücksichtigung. 16 Die tatsächlichen ökonomischen Risiken konnten mit der standardisierten Berechnung aus dem Akkord von 1988 somit nicht mehr realitätsgetreu abgebildet werden, d.h. das regulatorische Eigenkapital reichte nicht mehr zur Deckung der tatsächlichen Risiken aus. Mit der Berücksichtigung von Marktpreisrisiken durch die Novelle von 1996 wurde den tatsächlichen Verhältnissen schon eher entsprochen, allerdings wurde eine grundlegende Revision des Baseler Akkords von 1988 in den letzten Jahren besonders deutlich. Folglich legte der Baseler Ausschuß im Juni 1999 ein erstes Konsultationspapier vor, das insbesondere durch deutsche Interventionen hinsichtlich der Anerkennung interner Ratingsysteme noch umfassend modifiziert wurde. Der im Januar 2001 vorgelegte und heute diskutierte zweite Konsultationsentwurf soll bisherige Schwächen weitestgehend ausräumen und die Messung der Kreditrisiken in den Eigenkapitalregelungen möglichst realistisch abbilden. Kernidee hierbei ist auch, Kreditinstitute zur Verbesserung ihres Risikomanagements zu bewegen. Je exakter und zuverlässiger eine Bank das tatsächliche Risiko ermitteln kann, desto geringer sollen die jeweiligen Mindesteigenkapitalanforderungen ausfallen.
Aufgrund der großen Resonanz auf diese Vorlage verlängerte der Baseler Ausschuß in einer Erklärung vom 25. Juni 2001 die Konsultationsfrist und kündigte die Implementierung der neuen Regeln für das Jahr 2005 an, die ursprünglich für 2004 vorgesehen war. 17 Führende Zentralbankangehörige gehen jedoch davon aus, daß sich die praktische Umsetzung nicht zuletzt durch die Vielfalt der im Mittelstandsbereich zu berücksichtigenden Problemfelder bis 2006 verzögern wird. 18 Im Rahmen der Einführung sollen die Baseler Empfehlungen in nationalen Gesetzen Berücksichtigung finden. In Europa wird dies mittels inhaltsgleicher EU-Richtlinien umgesetzt, die für die
15 Vgl. W. Lauth: „Basel II - Ein Reizwort mit großen Auswirkungen“, Connect 1/2002, S. 26
16 Vgl. Deutsche Bundesbank: „Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)“, in Monatsbericht April 2001, S. 16 f.
17 Vgl. W. Arnold, K.-H. Boos: „Basel II - Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte“, in Die Bank
10/2001, S. 712
18 Vgl. o.V.: „Basel II verschiebt sich mindestens bis 2006“, in Börsenzeitung 14. März 2002
14
Quote paper:
Stefan Kusch, 2002, Die Bedeutung von Basel II für die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und deren Finanzierungsalternativen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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