Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Die Reformation und ihre Folgen 5
2.1 Die Anfänge der Reformation und die Theologie Martin Luthers 5
2.2 Die Entscheidungsjahre 1519-1521 9
2.3 Die Entfaltung der evangelischen Bewegung 11
2.4 Vom Augsburger Bekenntnis des Jahres 1530 zum Augsburger 12
Religionsfrieden 1555
2.5 Zwingli und die Reformation in Zürich und der deutschen Schweiz 13
2.6 Calvin und sein reformatorisches Wirken in Genf 15
3 Die Bekenntnisschriften der evangelischen Kirchen 17
3.1 Die Bekenntnisschriften des Luthertums 17
3.2 Das Konkordienbuch 18
3.3 Die Bekenntnisschriften des reformierten Protestantismus 18
4 Das vergleichende Lehrsystem der evangelisch-lutherischen und 20
evangelisch -reformierten Kirche
4.1 Erkenntnisquellen der christlichen Heilswahrheit 20
4.2 Die Lehre von Gott und der Schöpfung 20
4.3 Christologie 21
4.4 Die Mariologie in der protestantischen Lehre 21
4.5 Die Lehre von den Enddingen 21
4.6 Die Sakramente 22
4.6.1 Die Taufe 22
4.6.2 Die Firmung 23
4.6.3 Die Buße 24
4.6.4 Das Abendmahl 24
4.6.5 Die letzte Ölung 25
4.6.6 Die Priesterweihe 25
4.6.7 Die Ehe 25
5 Ökumenische Aktivitäten 27
5.1 Leuenberger Konkordie - GEKE 27
5.1.1 Die Leuenberger Konkordie 27
5.1.2 Die Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE) 27
5.2 Reformatorische Kirchen und römisch-katholische Kirche 32
5.3 Gespräche mit der Anglikanischen Kirche 32
5.4 Gespräche mit anderen Kirchen 32
6 Das presbyterial-synodale Prinzip oder die demokratischen 34
Strukturen der Evangelischen Kirchen
2
7 Die Entwicklung der evangelischen Kirche in Graz und der 36
Steiermark
8 Bildanhang 38
9 Verwendete Literatur 41
10 Weiterführende Literatur 42
11 Bildnachweis 43
3
1 Einleitung
In dieser Arbeit versuche ich die für Mitteleuropa relevanten evangelischen Volkskirchen kurz darzustellen: Die evangelisch- lutherischen Kirchen und die evangelisch reformierten Kirchen. Zu den evangelischen Volkskirchen würde neben den gerade genannten auch noch die anglikanische Kirche zählen, jedoch werde ich diese nicht gesondert behandeln, da wir in Graz keine eigene anglikanische Gemeinde vorfinden und ich mich deshalb stärker auf die evangelische Kirche A.B. und H.B konzentrieren werde.
„Evangelisch“ und „Protestantisch“ sind in Deutschland bzw. England geprägte
Sammelbezeichnungen für alle Gruppen, die im Namen des Evangeliums gegen die „päpstliche Verfälschung“ des Christentums protestiert haben.
Nach dieser absichtlich recht kurz gehaltenen Einleitung möchte ich in meinem zweiten Kapitel die Reformation und ihre Folgen betrachten und neben den historischen Entwicklungen auch die verschiedenen Theologien Luthers, Zwinglis und Calvins thematisieren. Ich versuche auch die Entwicklungen, welche zum Augsburger Religionsfrieden geführt haben aufzuzeigen um danach in einem neuen Kapitel die Bekenntnisschriften der evangelischen Kirchen darzustellen. Danach werde ich im vierten Kapitel das vergleichende Lehrsystem der evangelisch-lutherischen und der evangelisch-reformierten Kirche darstellen. Im fünften und sechsten Kapitel werde ich mich mit den gegenwärtigen Strukturen in Mitteleuropa, mit den ökumenischen Aktivitäten und mit den demokratischen Strukturen in den evangelischen Volkskirchen beschäftigen.
Im Laufe des siebten Kapitels werde ich noch genauer auf die Entwicklung der evangelischen Kirche A.B in Graz und der Steiermark eingehen. Den Abschluss bilden die Bibliographie und ein Bildanhang.
4
2 Die Reformation und ihre Folgen
2.1 Die Anfänge der Reformation und die Theologie Martin Luthers
Verschiedenste Vorbedingungen, wie etwa die tiefe Sehnsucht nach H eil oder die soziopolitischen und politischen Verhältnisse des späten 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts, schufen eine fundierte Basis für die durchgreifenden Änderungen in der Zeit der Reformation. Jedoch hätten alle diese Vorbedingungen nicht zwingend zur Reformation führen müssen, wäre Martin Luther (1483-1546) nicht eine so überragende Gestalt gewesen. Die deutsche Reformation war zwar nicht sein alleiniges Werk, jedoch war Luther (Abb. 2) die zündende und über lange Phasen auch tragende Gestalt der Reformation. Martin Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben in Mitteldeutschland geboren. Nach einer recht strengen Erziehung im Elternhaus besuchte Luther von 1490 bis 1497 die Lateinschule in Mansfeld und von 1497-1498 die Domschule zu Magdeburg. Seine Schullaufbahn beendete er jedoch 1501 in Eisenach. Sein Grundstudium absolvierte Luther an der Universität Erfurt, wo er mit neuen philosophischen Lehren (Ockhamismus u.a.) in Berührung kam. Unter anderem haben diese neuen philosophischen Lehren Luthers Interesse an der Bibel verstärkt (geweckt). Luther lernte auch den Erfurter Humanismus kennen und schätzen, welcher im später bei der Bibelexegese vo n großem Nutzen war (Vielsprachigkeit -Hebräisch, Aramäisch,…). Ganz den Wünschen seines Vaters entsprechend begann Luther mit dem Rechtsstudium, welches er jedoch bereits nach wenigen Wochen abbrach. Ein (schreckliches) Gewitter, welches er nahe Stotternheim erlebte, bewegte in dazu Mönch zu werden. Entgegen allen Widerständen in seinem Elternhaus trat er daher am 17. Juli 1505 in das Erfurter Augustinereremitenkloster ein, welches von einem sehr strengen Zweig des Ordens geprägt war. Nach seinem Noviziat und der Priesterweihe studierte Luther Theologie am Erfurter Generalstudium der Augustiner und zeitweise auch in Wittenberg. Im Jahre 1510/11 unternahm Luther eine Reise nach Rom um dort Verhandlungen mit der Ordensleitung zu führen. Auf dieser Reise wurden jedoch keine romkritischen oder reformatorischen Neigungen in Luther geweckt, auch wenn dies in allen mir bisher bekannten Lutherfilmen so dargestellt worden ist.
1512 promovierte Luther an der jungen Universität Wittenberg und übernahm noch im selben Jahr die Professur für exegetische Vorlesungen. Neben seinen akademischen Tätigkeiten war Luther auch Prediger im Ordenskonvent und in der Wittenberger Stadtkirche. 1
1 Vgl. Smolinsky, Heribert: Kirchengeschichte der Neuzeit I, Düsseldorf: Patmos 2003, 28-30.
5
Es ist nicht leicht die Entstehung und den Verlauf Luthers Theologie zu erklären, da diese von vielen verschiedenen Komponenten beeinflusst wurde, unter anderem sind hier Angriffe von Gegnern, Anfragen von Freunden und Studierenden sowie sein persönlich-existentielles Ringen zu nennen. Einer der ersten, wenn nicht der erste Ausgangspunkt von Luthers Theologie war die Frage nach Heil und Gericht, die Luther schon seit seiner Kindheit beschäftigte, da er selbst schrieb, dass er als Kind alleine bei dem Wort Christus erschrak, da dies in ihm das Bild eines strengen und zornigen Richters hervorrief. Zudem war die gesamte spätmittelalterliche Frömmigkeit von einer tiefen Sehnsucht nach Heil und einer gewissen Furcht vor dem jüngsten Gericht geprägt.
Schon bald durchlebte Luther seinen „Klosterkampf“, in welchem er viele Regeln und Dogmen hinterfragte und in Frage stellte. Luther entwickelte trotzdem auch in dieser Zeit komplexe theologische Vorstellungen, welche für die Reformation essentiell werden sollten. So las er zwischen 1513 und 1518 Vorlesungen über die Psalmen, den Römer-, Galater- und Hebräerbrief. Die dabei gewonnenen und weitergegebenen Erkenntnisse würden später in die Theologie der Reformatio n einfließen. Unter anderem sollten diese Erkenntnisse zum reformatorischen Durchbruch (Turmerlebnis zwischen 1513 und 1518), der Entdeckung seiner Rechtfertigungslehre allein aus dem Glauben und damit der Gnade als Befreiung von der Frage nach dem gnädige n Gott führen. Die befreiende Entdeckung bestand nach Luther darin, dass die Gerechtigkeit als ein Geschenk Gottes anzusehen ist und dadurch nicht die eigenen guten Werke, sondern die gnädige Barmherzigkeit Gottes und die Heilstat Christi den Menschen gerecht machen. Jedoch sind für Luther die guten Werke ein Resultat des Glaubens. Nach Luther rechne Gott dem Menschen die Sünde nicht an, sondern spreche in gerecht. 2
„Eine weitere theologische Grundentscheidung war es, dass Luther im Rahmen seiner Rechtfertigungslehre die bisher als ‚Zunder zur Sünde’ verstandene Konkupiszenz (Begierlichkeit) als bleibende Sünde deklarierte. Sie bestand für ihn darin, dass der Mensch immer auf sich selbst bezogen sei; selbst dann, wenn er gute Werke tue, da er sie ja als seine Werke verstehe. So bleibe er ‚simul iustus et peccator’ d.h. Gerechter und Sünder zugleich. Sünder sei der Mensch, soweit er mit der Konkupiszenz behaftet sei und der Gnade bedürfe; Gerechter, insofern ihm in Christus das Geschenk der Gerechtigkeit ständ ig angeboten werde. Damit rückte[n] der Mensch und seine Stellung vor Gott in das Zentrum lutherischer Theologie.“ 3
2 Vgl. ebd., 30-35.
3 Ebd., 35.
6
Für Luthers Theologie ergaben sich im Laufe der Zeit drei Prinzipien, welche als die „drei Sola “ in die Geschichte eingingen:
• Die Rechtfertigung Sola Gratia (allein durch Gnade) und Sola Fide (allein aus Glauben, die Luther vor allem in der paulinischen Theologie fand.
• Die Heilige Schrift als das allein maßgebende theologische Fundament (Sola Scriptura), die in sich klar sei und sich selbst auslege und daher keiner lehramtlichen Auslegungsautorität bedürfe.
• Als Kernstück der Schrift ist die Botschaft von Christus anzusehen (Solus Christus).
Dies alles führte jedoch noch nicht zum Streit und Bruch mit Rom. Die theologische Voraussetzung und der Anlass zum Streit war die im Mittelalter entwickelte Lehre vom Ablass, als kirchlich gewährter Nachlass von Sündenstrafen nach abgelegter Beichte und Abgabe festgelegter Leistungen. Seit dem Spätmittelalter war es den Gläubigen auch möglich für ihre bereits verstorbenen Verwandten im Fegefeuer Ablässe zu erwerben. (Tetzel: Sobald das Geld im Kasten klingt die Seele aus dem Feuer springt!)
Es war zu Zeiten Luthers schon lange üblich mit den eingenommenen Geldern unter anderem soziale oder kirchenbauliche Projekte zu finanzieren. Somit wurde der Ablass als Finanzquelle, gerade von finanziell arg bedrängten Bischöfen und Kardinälen g enutzt. So geschah es auch in den Bistümern des jungen Mainzer und Brandenburger Erzbischofs Albrecht von Brandenburg, welcher s ich, aufgrund verschiedener Projekte (Bistumshäufungen u.a.), in einer finanziell sehr prekären Lage befand. Die an die römische Kurie fällig gewordenen Zahlungen wurden mit Hilfe der Verkündigung des Petersablasses, dessen Erlös zum Großteil dem Neubau der Peterskirche in Rom zugute kommen sollte, schrittweise getilgt. Albrecht ließ in seinen Gebieten den Petersablass predigen und zahlte mit der Hälfte des Geldes seine Schulden bei der Kurie und den Fuggern ab. Dieser Ablass durfte in Kursachsen zwar nicht gepredigt werden, doch waren die brandenburgischen Gebiete, in welchen der Dominikaner Johannes Tetzel 1517 diesen verkündigte nicht fern. So blieb schon allein wegen der räumlichen Nähe die Tätigkeit Tetzels den Wittenberger Theologen nicht verborgen. Luther fühlte sich als Seelsorger und Theologe geradewegs dazu verpflichtet zu den Ablasspredigten Stellung zu nehmen und so verfasste er 95 Disputationsthesen zu dieser und anderen theologischen Fragen.
Über die Publikationsform hat es innerhalb der letzten Jahrzehnte unter hochrangigen Wissenschaftern viele Diskussionen gegeben, da es keine eindeutigen historischen Beweise für oder gegen den Thesenanschlag am 31. Oktober 1517 an der Schlosskirche zu Wittenberg
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gibt. Jedoch kann man annehmen, dass es den Thesenanschlag, wie er von protestantisch- lutherischer Seite her angenommen wird nicht gegeben hat, da Luthers Absichten zunächst darauf abzielten die zuständigen Autoritäten zu informieren. So sendete Luther seine Thesen sowohl an seinen zuständigen Bischof (Hieronymus Schulz), wie auch an Erzbischof Albrecht von Brandenburg. Letzterer übergab den Brief der Mainzer Theologischen Fakultät, damit die dortigen Theologen ein umfassendes Gutachten über Luthers Schrift erstellen konnten. Gleichzeitig wurden die The sen auch nach Rom weitergeleitet, wo die Dominikaner Anklage gegen Luther erhoben. Die 95 Thesen waren für eine akademische Disputation gedacht, wie sie zur damaligen Zeit üblich war. 4
„Die Gesamttendenz bestand darin, die Lehre vom Ablass zu reduzieren, ohne diese fromme Institution selbst völlig in Frage zu stellen. […] Ein dezidiert reformatorisches Dokument waren die Ablassthesen nicht, aber sie griffen neben der guten Einnahmequelle auch eine römisch-theologisch abgesicherte Praxis an, was die Gefahr mit sich brachte, das Thema auf die Ebene der Lehre über die Kirche und ihrer Gewalt zu heben. Bedenkt man, daß [!] zeitlich parallel innerhalb der Wittenberger Theologischen Fakultät von Karlstadt sowie Luther gegen die scholastische Theologie Stellung genommen wurde und 1518 eine humanistische Studienreform in Gang kam, so wird deutlich, daß [!] hier Verschiebungen in der theologischen Arbeit und Lehre eintraten, die langfristig auch ohne den Ablaßstreit [!] zu tief greifenden Veränderungen geführt hätten. “ 5
Albrechts Aktivitäten, der römische Prozess und Gegenschriften, wie etwa die von Tetzel oder Johannes Eck, dürfen nicht über das Faktum hinwegtäuschen, dass die Resonanz auf Luther im Volk recht positiv war. Dies lag unter anderem auch daran, dass Luthers Thesen auch im eigenen Orden und in anderen Kongregationen Anhänger fand, welche diese, unterstützt durch den Buchdruck schnell publik machten. Luther wäre mit einer einfachen Zitation nach Rom leicht zu neutralisieren gewesen, dieses wurde jedoch vom, seit dem Spätmittelalter vorhandenen, landesherrlichen Kirchenregimes verhindert, da Luthers Landesherr Kurfürst Friedrich der Weise (1486-1525) nur einem Verhör in Augsburg zustimmte, welches im Oktober 1518 von Kardinal Cajetan durchgeführt wurde. Cajetan hielt fest, dass Luthers Theologie eine zukunftsträchtige ekklesiologische Dimension besaß und die Gefahr der Individualisierung des Glaubens bestand. Jedoch dürfte der Kardinal kaum an eine die Kirche spaltende Reformation gedacht haben. 6
4 Vgl. ebd., 35-38.
5 Ebd., 38.
6 Vgl. ebd., 38-39.
8
2.2 Die Entscheidungsjahre 1519-1521
Einen weiteren Schritt im großen Kapitel der Reformation stellt die Leipziger Disputation (Juni-Juli 1519) dar, da hiermit die Differenzen in der Frage nach Gestalt und Gewalt der Kirche endgültig in den Vordergrund traten. Die Grund voraussetzung für die Leipziger Disputation stellte das motivierte Stillhalten der Kurie gegenüber Luther dar, da diese wegen der anstehenden Kaiserwahl, den sächsischen Kurfürsten nicht verärgern wollten. Die Disputation, die zunächst nur zwischen Johannes Eck, einem Ingolstädter Theologieprofessor, der durchaus offen für Neuerungen war und Karlstadt geplant war wurde schnell zu einer Auseinandersetzung zwischen Eck und Luther. Die Hauptthemen dieser Disputation waren Fragen des freien Willens, die Lehre über den Ablass, die Buße und das Fegefeuer, sowie die Gewalt des Papstes. Bereits in diesen beiden Sommermonaten des Jahres 1519 deutete sich an, dass eine Kirchenspaltung nicht mehr unmöglich sei, obschon eine Spaltung zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend notwendig gewesen wäre.
Seit 1520 dachte Luther seine theologischen Grundsätze in publikumswirksamen und scharfsinnigen Schriften weiter, welche einen eher programmatischen Charakter aufwiesen, weshalb diese Schriften heute Programmschriften genannt werden. Auf der anderen Seite kam jedoch der ruhende römische Prozess gegen ihn wieder in Gang, nachdem der Habsburger Karl V. (Abb. 5) 1519 zum Kaiser gewählt worden war. Am 15. Juni 1520 erschien die päpstliche Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“, welche eine Reihe von Sätzen aus Luthers Schriften als häretisch ansah und zur Verbrennung derselben aufrief. Luther nahm daraufhin unter anderem mit der Schrift „Wider die Bulle des Endchrists“ Stellung und verfasste im Herbst 1520 seine Programmschrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, welche dem Papst gewidmet war und diesen eher versöhnlich stimmen hätte sollen. Nichtsdestotrotz setzte Luther im Dezember einen (weiteren) symbolträchtigen Akt, der seinen grundlegenden Willen zur Veränderung zum Ausdruck brachte: die Verbrennung der Bannandrohungsbulle, kirchlicher Rechtsbücher und Schriften seiner Gegner. Daraufhin sprach Leo X. (Abb. 3) mit der auf den 3. Januar 1521 datierten Bulle „Decet Romanum Pontificem“ die Exkommunikation über Luther aus, welcher schon im April 1521 auf dem Reichstag zu Worms verhört worden war. 7 Dort lehnte er jedoch einen Widerruf seiner Lehren mit dem Worten: „… wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe überwunden werde - denn weder dem Papst, noch den Konzilien alleine vermag ich zu glauben, da es feststeht, daß sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch
7 Vgl. ebd., 39-41.
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Marc Neumeister, 2005, Die evangelischen Kirchen in Ursprung, Lehren und Leben, München, GRIN Verlag GmbH
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