„Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich und die Weltbank -
Bestandsaufnahme und neuere Entwicklungen“
Gliederung
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis vii
Abk ürzungsverzeichnis viii
1. Einleitung 1
2. Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) 2
2.1 Die Entstehungsgeschichte 2
2.2 Aufbau und Struktur der BIZ 3
2.2.1 Die Generalversammlung 4
2.2.2 Der Verwaltungsrat 5
2.2.3 Die Direktion 5
2.3 Die BIZ im Zweiten Weltkrieg 6
2.3.1 Die BIZ 1933 - 1939: Ein Instrument des Appeasements 6
2.3.2 Die BIZ im Krieg 6
2.3.2.1 Die Rettung der BIZ 1939 7
2.3.2.2 Die BIZ als Hitlers Europabank 1940 - 1942 7
2.3.2.3 Der Abstieg der BIZ 1942 - 1945 12
2.3.2.4 Die Rehabilitierung der BIZ ab 1945 14
2.3.2.5 Kritische Würdigung 16
2.4 Die Tätigkeiten der BIZ von 1947 bis heute - ein Überblick 17
2.4.1 Die Aufgabe als Agent oder Treuhänder 17
2.4.2 Die Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich 18
2.4.2.1 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 19
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2.4.2.2 Der Ausschuss für das weltweite Finanzsystem 20
2.4.2.3 Der Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme 21 2.4.2.4 Der Märkteausschuss 22
3.3.1.1 Mitgliedschaft und Kapitaleinlage 31
3.3.1.2 Mittelaufnahme auf dem Kapitalmarkt 31
3.3.1.3 Arten und Implikationen der Mittelvergabe 31
3.3.2 Die IDA 33
3.3.2.1 Mittelaufnahme durch Wiederauffüllungen 33
3.3.2.2 Modalitäten der Mittelvergabe 34
3.3.2.3 Neuere Trends in den Finanzierungsbedingungen 35
3.3.3 Die IFC 36
3.3.3.1 Modalitäten und Arten der Förderung 37
3.3.3.2 Prioritäten in der Investitionstätigkeit 38
3.3.3.3 Projektbeispiele 38
3.3.3.4 Die Bedeutung des Privatsektors als Einflussgröße auf die
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3.3.4.1 Entstehungsgeschichte 40
3.3.4.2 Modalitäten der Garantievergabe 41
3.3.4.3 Aktuelle Schwerpunkte der Vergabetätigkeit 41
3.3.4.4 Projektbeispiele 42
3.3.4.5 Informationsdienstleistungen 43
3.3.5 Das ICSID 43
3.3.5.1 Entstehungshintergrund 44
3.3.5.2 Nutzungsmodalitäten des Dienstleistungsangebots 44
3.3.5.3 Der Schlichtungsmechanismus gewinnt an internationaler
3.4.3 Die Millennium Development Goals (MDGs) als Aufgabe der Weltbank 49
3.4.3.1 Eine Betrachtung der MDGs und entsprechender Projekte der
Weltbank im Einzelnen 50
3.4.3.2 Ein Ausblick 55
3.5.4.1 Die Veränderung der institutionellen Arbeitsteilung 58
3.5.4.2 Negative Konsequenzen unklarer Zuständigkeiten 59
3.5.5 Ein Ausblick 60
iv
4.1.3.1 Die visionären Strategien des Brandt-Berichts 67
4.1.3.2 Das Leitbild des Brundtland-Berichts und die Agenda 21 67
4.1.3.3 Diagnosen und Prognosen des Club of Rome 69
4.1.3.4 Die Commission on Global Governance (CGG) 69
4.1.3.5 Fazit 70
4.2.1.1 Antizipatorische Politik versus demokratische Tendenzen 71
4.2.1.2 Der Zielkonflikt am Beispiel des Weltklimaproblems 71
4.2.2 Eine supranationale Rahmenordnung 73
4.2.2.1 Die Konsequenzen frei wirkender Marktkräfte 73
4.2.2.2 Von der Einbindung in eine vitalpolitische Rahmenordnung 74
4.2.3 Die supranationalen Ordnungsmächte 75
4.2.3.1 Die Vereinten Nationen 75
4.2.3.2 Die Europäische Union (EU) 77
4.2.3.3 Die nationale und globale Zivilgesellschaft 77
v
4.3.5 Fazit 85
4.4 Die Einflußmöglichkeiten der BIZ 86
4.4.1 Die Standards der BIZ als supranationale Lösungsansätze 86
4.4.2 Mangelnde Transparenz und ein europäischer Schwerpunkt 87
4.4.3 Die antizipatorische Orientierung der Ausschüsse 88
4.4.4 Fazit 89
4.5 Bilanz und Ausblick 90
Literaturverzeichnis 92
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1. Einleitung
„Unser Planet ist krank, wer wollte das bezweifeln. Doch der einzige Arzt, der ihm nachhaltig helfen kann, ist die Globalisierung“ (Henkel, 2002, S. 194). Diese Aussage von Hans-Olaf Henkel ist keineswegs unumstritten. In aktuellen Debatten erscheint die Globalisierung zunehmend im negativen Kontext, oft in Verbindung mit den vermehrten weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Eine dramatisch hohe Anzahl von Menschen lebt nach wie vor in extremer Armut und unzumutbaren Lebensverhältnissen. Die zudem weiterhin gestiegene Überschuldung der Entwicklungsländer mehrt die Kritik an den internationalen Finanzinstitutionen, die auf der weltwirtschaftlichen Bühne zuhause sind und dort einen nicht unerheblichen Einfluß ausüben. Diese Arbeit greift zwei der internationalen Finanzinstitutionen heraus, die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und die Weltbank. Ziel ist es, eine grundlegende Bestandsaufnahme beider Institutionen durchzuführen und im Anschluß eine Antwort auf die Frage zu suchen, was für eine Rolle die BIZ und die Weltbank im Kontext der Globalisierung spielen könnten. Kapitel 2 betrachtet die Entstehungsgeschichte und Struktur der Bank für internationalen Zahlungsausgleich und verschafft einen Überblick über ihre Ausschüsse, Dienstleistungsangebote und Tätigkeiten seit ihrer Gründung. Ein Schwerpunkt liegt in der Darstellung ihrer Aktivitäten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs und ihrer kritischen Würdigung.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Entstehungsgeschichte und Struktur der Weltbank samt der dazugehörigen Organisationen. Die Darstellung enthält ferner die Organisationen der Weltbankgruppe, ihre Aufgaben und strategischen Ziele und endet mit einer kritischen Abgrenzung der Weltbank zum Internationalen Währungsfonds (IWF).
Schließlich greift Kapitel 4 das Konzept eines Global Governance auf und untersucht, ob Weltbank und BIZ die Funktion einer supranationalen Ordnungsmacht im Sinne einer Global Governance Architektur wahrnehmen können, um somit eine angemessene Antwort auf die zunehmend globalen Herausforderung geben zu können. Dabei wird der derzeitige Zustand beider Institutionen kritisch hinterfragt und sich um Lösungsmöglichkeiten für eventuellen Reformbedarf bemüht.
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2. Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) definiert sich selbst als „eine internationale Organisation, die die internationale Zusammenarbeit im Währungs- und Finanzbereich fördert und Zentralbanken als Bank dient“ (BIZ, 2004a). Sie wurde 1930 gegründet und ist damit die älteste internationale Finanzinstitution der Welt. Hauptziele der Bank sind „die Förderung der währungspolitischen Zusammenarbeit, die Bereitstellung eines Forums für Zentralbanken zur Erörterung von Fragen der Geld- und Finanzmarktstabilität sowie die Einbringung bestimmter finanzieller Dienstleistungen gegenüber Zentralbanken. Innerhalb der BIZ sind Ausschüsse tätig, wie etwa der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ (Österreichische Nationalbank, 13.12.04). Dieser ist besonders seit der Asienkrise in den 90er Jahren ein Begriff und findet derzeit Beachtung aufgrund seiner Initiative zur Erstellung eines neuen Rahmenkonzepts für die Beurteilung der Eigenkapitalausstattung von Banken, das auch unter Basel II bekannt ist. In dem Folgenden sowie in Abschnitt 2.3 beziehe ich mich im wesentlichen auf die Recherchen von Gian Trepp (1993, S. 8ff.).
2.1 Entstehungsgeschichte
Nach dem Ersten Weltkrieg standen die Industrieländer vor gemeinsamen Problemen wie die Rückführung des Weltwährungssystems auf den Goldstandard, der 1914 zusammengebrochen war, sowie die deutschen Reparationszahlungen. Dazu weckte auch die Angst einer bolschewistischen Revolution in Russland das Bedürfnis der Zentralbanken nach Kooperation. Besonders Governeur Montagu C. Norman von der Bank of England wünschte sich eine Institutionalisierung dieser Zusammenarbeit. Sein Wunsch ging mit der Haager Konferenz im Januar 1930 in Erfüllung. Ausgehend von dem sogenannten „Young Plan“ wurden auf der Haager Konferenz die Reparationszahlungen vermindert und aus der Verantwortung der Regierung herausgelöst. Zu diesem Zweck wurde am 03.10.1929 die BIZ gegründet. Sie sollte als eine internationale Reparationsbank die Reparationen treuhänderisch einkassieren und an die entsprechenden Zentralbanken der Gläubigerländer weiterleiten. Neben der Abwicklung der Reparationszahlungen verfolgte man mit der Gründung der BIZ die lang gehegte Absicht, die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken zu fördern und die BIZ somit zu einer „Bank der Zentralbanken“ zu machen.
Die Wahl des Standorts wurde zu einem Kompromiss der beteiligten Staaten und fiel auf das in der neutralen Schweiz gelegene Basel. Sie untersteht dort
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„nicht der schweizerischen Bundesgesetzgebung und genießt sowohl steuerliche wie auch administrative Privilegien“ (Historisches Lexikon der Schweiz, 13.12.04). Der vom Haager Vertrag verliehene Status einer internationalen Organisation unterstellt sie lediglich dem Völkerrecht, dies mit entsprechenden Vorschriften und Immunitäten. Als Rechtsform für die BIZ wurde die Aktiengesellschaft (AG) gewählt, allerdings mit vier Hauptunterschieden zu einer AG nach ordentlichem Schweizer Recht: Die Generalversammlung ist dem Verwaltungsrat untergeordnet, das Stimmrecht der Generalversammlung ist nicht an den Aktienbesitz gebunden, die externe Kontrollstelle fehlt, und die BIZ ist der Schweizer Gerichtsbarkeit entzogen. „Nachdem im ehemaligen Grand Hotel Savoy und Univers an der Centralbahnstrasse, direkt neben dem Bundesbahnhof, auch das Bankgebäude gefunden und das rauschende Eröffnungsbankett vom 23. April 1930 verklungen war, nahm die BIZ schließlich am 17. Mai 1930 ihren Betrieb auf“ (Trepp, 1993, S. 20).
2.2 Aufbau und Struktur der BIZ
Das Personal der „Bank der Zentralbanken“ kommt aus 49 Ländern und zählt derzeit 552 Beschäftigte. Als Recheneinheit benutzte die BIZ seit Mitte 1979 den Goldfranken, was ein wenig mehr als 0,29 g Feingold entsprach, eben jener Goldparität des Schweizer Franken, die zu der Gründung der BIZ 1930 herrschte. Hierbei handelte es sich allerdings um eine Recheneinheit zu Bilanzzwecken; die laufenden Geschäfte werden überwiegend in US-Dollar abgewickelt (vgl. Wikipedia, 2005a). Seit dem 01. April 2003 wurde das Sonderziehungsrecht (SZR), die Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), die neue Berichtswährung der Bank und löste den Goldfranken ab. „Die Änderung wurde vorgenommen, um der BIZ die Durchführung ihres Bankgeschäfts und den sinnvollen Einsatz ihres ökonomischen Kapitals zu erleichtern und die Transparenz ihres Abschlusses zu verbessern“ (BIZ, 2004b, S. 216). Bei der SZR-Bewertung handelt es sich um einen Währungskorb, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre neu überprüft wird. Derzeit enthalten sind die vier wichtigsten Weltwährungen US-Dollar, Euro, Yen und britisches Pfund. „Der Wert eines SZR wird täglich als Summe der Werte der einzelnen Beträge [...] auf der Grundlage der mittags auf dem Londoner Markt notierten Wechselkurse berechnet“ (GDV, 2005) und auf der Homepage des IWF veröffentlicht. Das genehmigte Stammkapital der BIZ beträgt 3 Milliarden SZR, aufgeteilt in 600.000 Aktien von je 5000 SZR. Das stellt (zum Kurs vom 21.01.05) umgerechnet eine Summe von gut 3,5 Milliarden Euro dar (vgl. IWF, 2005).
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2.2.1 Die Generalversammlung
Das oberste Organ der BIZ setzt sich aus den aktuell 55 Mitgliedszentralbanken zusammen, deren Vertreter sich einmal im Jahr innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (zum 31.03.) treffen. Aufgaben der Generalversammlung sind für ein solches Gremium typische und beinhalten die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Gewinnverteilung und weitere Beschlüsse. Die Zentralbanken bzw. Währungsbehörden folgender Länder sind derzeit Mitglied der BIZ: Algerien, Argentinien, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong SVR, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, die ehemalige jugoslawische Republik, Mazedonien, Mexiko, Neuseeland, die Niederlanden, Norwegen, die Philippinen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, die Schweiz, Singapur, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, die Tschechischen Republik, die Türkei, Ungarn, die USA und das Vereinigte Königreich. Hinzu kommt die Europäische Zentralbank (EZB) (vgl. BIZ, 2005b).
„Die Rechtslage der jugoslawischen Ausgabe des Aktienkapitals der BIZ wird derzeit überprüft“ (BIZ, 2005d). Neuere Mitglieder sind die Zentralbanken der Länder Algerien, Chile, Israel, Neuseeland, der Philippinen und Indonesien, wobei Indonesien schon 1999 eine Einladung vom Verwaltungsrat bekommen hatte, sich aber erst 2003 zu einer Mitgliedschaft entschließen konnte. Seit dem Januar 2001 ist es Privatanlegern oder Unternehmen nicht mehr möglich, Einlagen bei der BIZ zu machen. Auch der Kreis der Privataktionäre musste trotz gerichtlichen Widerstands seine Aktien gegen eine großzügige Entschädigung abgeben. Teilnahme-und Stimmrechte bei der
Generalversammlung waren für die Privatanleger allerdings nicht damit verknüpft gewesen; diese lagen auch damals schon ganz in der Hand der Zentralbanken. Die ihnen zugestandenen Rechte als Aktionäre richten sich nach dem Verhältnis der ihnen zur Zeichnung angebotenen Aktien. „Trotz der Aufnahme zahlreicher außereuropäischer Zentralbanken verfügen die europäischen Mitglieder auf Grund der relativ hohen Aktienanteile der BIZ-Gründungsmitglieder in der Generalversammlung noch über ein Stimmengewicht von fast 80 %, wobei die Teilnehmer am Euro-Gebiet knapp die Hälfte aller Stimmen auf sich vereinen“ (Deutsche Bundesbank, 2003, S. 204).
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2.2.2 Der Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegt die Geschäftsführung. Der von diesem Gremium gewählte Vorsitzende ist derzeit der Holländer Nout H. E. M. Wellink. Da seit 1948 eine Personalunion vorgesehen ist, durch welche der Vorsitzende des Verwaltungsrats gleichzeitig auch Präsident der Bank ist, vereint er beide Ämter in seiner Person. Sein Stellvertreter als Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Deutsche Hans Tietmeyer. Als Präsident der Bank wird Herr Wellink von dem Generaldirektor vertreten. Der Verwaltungsrat umfasst 17 Mitglieder, wovon sechs dieser Mitglieder ex-officio, d.h. aufgrund ihres Amtes, in dem Verwaltungsrat sitzen. Hierbei handelt es sich um den Vorsitzenden des Board of Governours der amerikanischen Notenbank sowie den
Zentralbankpräsidenten der anderen Gründungsmitglieder Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien mit Ausnahme von Japan. Jedes dieser Mitglieder darf ein weiteres Mitglied seiner Nationalität in den Verwaltungsrat bestellen. Neben diesen von den ex-officio Mitgliedern „berufenen Vertretern“ sehen die Statuten der BIZ außerdem die Wahl von maximal neun weiteren Vertretern von Mitglieds-Zentralbanken vor. Zu diesen „gewählten Vertretern“ zählen derzeit die Zentralbankpräsidenten der Länder Kanada, Japan, der Niederlande, Schweden und der Schweiz. Die Amtsdauer sowohl des Präsidenten der BIZ wie auch der berufenen und der gewählten Vertreter im Verwaltungsrat beträgt drei Jahre. Der Verwaltungsrat trägt die Hauptverantwortung für die Politik der Bank und wählt daher nicht nur seinen Vorsitzenden, sondern auch den Generaldirektor samt seinem Management. Auf seinen mindestens sechs abgehaltenen Treffen pro Jahr bekommt der Verwaltungsrat Bericht vom Management und befasst sich mit Finanzoperationen und Verwaltungstätigkeiten der BIZ. Unterstützung erfährt er dabei von zwei ihm zur Seite gestellten Komitees, dem Konsultativ-und dem Revisionskomitee.
2.2.3 Die Direktion
Bei der Direktion handelt es sich um die Mitglieder der obersten Führungsebene der Bank. Die Führung und Verwaltung der BIZ liegt in den Händen der Direktion, doch hat sie die fürs Tagesgeschäft notwendigen Entscheidungen an den Generaldirektor und sein Team delegiert. Generaldirektor ist Malcom D. Knight, sein Stellvertreter André Icard. Die drei Hauptabteilungen der Bank werden geleitet von Peter Dittus (Generalsekretariat), William R. White (Währungs- und Wirtschaftsabteilung) und Robert D. Sleeper (Bankabteilung). Direktor des Rechtsdienstes ist Mario Giovanoli (vgl. BIZ, 2005c)
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2.3 Die BIZ im Zweiten Weltkrieg
Von Anfang bis Ende des Zweiten Weltkrieges arbeiteten hochrangige Vertreter und Zentralbankchefs sowohl der Alliierten als auch der Achsenmächte eng zusammen, während sich die Soldaten dieser Länder im Krieg bekämpften. Dies alles geschah offiziell und mit Billigung des deutschen Diktators Adolf Hitler, des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt und des britischen Premierministers Winston Churchill.
2.3.1 Die BIZ 1933 - 1939: Ein Instrument des Appeasements
Die Appeasement- oder Beschwichtigungspolitik war eine starke politische Strömung aus England und Frankreich. Sie fußte auf der Überlegung, dass durch den Versailler Vertrag und die damit Deutschland zugefügte Schwäche das europäische Gleichgewicht gestört worden sei. Um sich mit den aufstrebenden Nationalsozialisten in Deutschland zu arrangieren und keinen Revanchekrieg zu provozieren, sei es demnach am besten, den wirtschaftlichen Wiederaufstieg Deutschlands herbeizuführen. Der Bank für internationalen Zahlungsausgleich kam dabei eine besondere Rolle zu. Viele Politiker wie der damalige britische Premierminister Chamberlain sahen in ihr nach dem Austritt Deutschlands und Italiens aus dem Völkerbund die einzige internationale Institution, welche die Möglichkeit von regelmäßigen Kontakten zu den Achsenmächten bot. Ein Musterbeispiel für die damaligen Bemühungen um einen Ausgleich mit Hitler ist das Münchner Abkommen, in dem Chamberlain und der französische Ministerpräsident Daladier im Oktober 1938 Hitlers Forderungen nachgaben, einen Teil der Tschechoslowakei (Sudetenland) zu besetzen. Die beiden Regierungschefs hofften, damit „nicht nur die Rest-Tschechoslowakei, sondern auch den Frieden in Europa zu erhalten. Beides war eine Illusion, denn Hitler wollte den Krieg“ (Trepp, 1993, S.29). Im darauffolgenden Jahr brach Hitler das Abkommen und besetzte auch noch den Rest der Tschechoslowakei. Bald darauf bekam die BIZ ein Telegramm aus Prag. Darin forderte die besetzte Tschechoslowakische Nationalbank, die unter dem Namen der BIZ bei der Bank of England deponierten tschechischen Währungsreserven von 23,1 Tonnen Gold an die deutsche Reichsbank zu liefern. Am 24. März 1939 verbuchte die BIZ forderungsgemäß dieses Geschäft.
2.3.2 Die BIZ im Krieg
Die Geschichte der BIZ in den Jahren 1939 - 1945 ist eine sehr bewegte und ähnelt dem Verlauf des Krieges aus der Sicht der Deutschen: „Stark am
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Anfang, kaputt am Schluss“ (Trepp, 1993, S. 41). Bis 1942 ging es aufwärts, danach folgte der Abstieg, der gegen Ende des Krieges beinahe mit der Liquidation der Bank geendet hätte.
2.3.2.1 Die Rettung der BIZ 1939
Kurz nach Kriegsbeginn machte der französische Generaldirektor Roger Auboin den Vorschlag, dass die beiden Generaldirektoren, er selbst und sein deutscher Amtskollege Paul Hechler, für die Dauer des Krieges von ihrem Amt zurücktreten sollten. Dies allerdings wäre einem fatalen Vertrauensverlust der übrigen Zentralbanken in die BIZ gleichgekommen und hätte ihr Ende heraufbeschworen. Um dies zu verhindern, intervenierte die Bank of England in Paris und erarbeitete mit der Banque de France ein Konzept für die Zeit des Krieges. Dieses sah vor, dass die Bank durch ein Aussetzen der monatlichen Verwaltungsratssitzungen neutralisiert würde. Zudem wollte man die Verantwortung an den neuen Präsidenten der damals noch neutralen USA übergeben. Des weiteren enthielt das anglofranzösische Konzept Neutralitätsgrundsätze für den Krieg, die sich die BIZ aufzuerlegen habe, wie beispielsweise diese: “Die BIZ anerkennt politische und territoriale Neuordnungen erst, nachdem diese von allen Seiten akzeptiert worden sind“ (Trepp, 1993, S.43).
Da auch die Reichsbank und die Banca d'Italia an der Weiterexistenz interessiert waren und die Meinung der Zentralbankgouverneure Hollands, Schwedens und der Schweiz nicht interessierten, wurde nach dem Plazet aus Deutschland und Italien dieses Konzept umgesetzt. Die
Verwaltungsratsitzungen wurden ausgesetzt, die Geschäftsleitung übernahm die Führung.
2.3.2.2 Die BIZ als Hitlers Europabank 1940 - 1942
Die ursprünglich konzipierte Führungsstruktur der BIZ entsprach einem Kräfteparallelogramm. Vorgesehen war ein neutraler Präsident, ihm zur Seite ein französischer und ein deutscher Generaldirektor sowie die belgischen und italienischen Vertreter als vierter Pol.
Kurz nach dem Beginn des Krieges allerdings wurde daraus eine Pyramide. Der abtretende Präsident Wilhelm Beyen zog sich zurück, wohingegen sich der neue Präsident Thomas H. McKittrick noch in den USA befand. Als dann der französische Generaldirektor Auboin die BIZ Ende Oktober verließ, um als Reserveoffizier seinem Land zu dienen, stand der deutsche Generaldirektor
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Paul Hechler mit vermehrtem Einfluss an der Spitze. Hinzu kam, dass Paul Hechlers fünf Reichsbankbeamte auf strategischen Positionen der BIZ-Bankabteilung saßen, der traditionellen Domäne der Reichsbank. „In den drei Ländergruppen, in welche das internationale Geschäft gegliedert war, saßen die Deutschen an den wichtigsten Schalthebeln“ (Trepp, 1993, S. 50). Durch diese Veränderung der Machtstruktur fanden die Deutschen nahezu ideale Bedingungen vor, um die BIZ-Bankabteilung im Winter 1939 zu einer loyalen Agentin der Reichsbank umzubauen. In den Folgejahren führte die BIZ-Bankabteilung in dieser Konstellation viele internationale Devisen- und Goldgeschäfte für die Reichsbank durch.
- Das Dollarkonto der Reichsbank
Die BIZ errichtete der Reichsbank auch ein Dollarkonto in New York, die dort größte Kundin der BIZ war. Ein Beispiel für die Geschäfte, die das Deutsche Reich von dort getätigt hat, wäre das Folgende: „Eine Reichsbankzahlung von 600.000 Dollar ging auf das Konto der sowjetischen Staatsbank bei der New York Fed. Auf dasselbe Sowjetkonto flossen am gleichen Tag auch 200.000 Dollar von der Schweizerischen Bankgesellschaft in New York. Diese beiden Zahlungen dürfen wohl so interpretiert werden, dass die Reichsbank neben der BIZ auch noch eine Schweizer Grossbank als Zahlstelle im Finanzverkehr mit Bündnispartner Stalin eingeschaltet hatte. Seit dem Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 lieferten die Sowjets Nachschub für den Blitzkrieg [...]. Dafür ließ sich Stalin anscheinend auch in Dollars in New York auszahlen“ (Trepp, 1993, S. 55). Bemerkenswert an dem Dollarschalter in New York ist weniger die Höhe der geleisteten Zahlungen, als dass die Deutschen hier mittels der BIZ eine Möglichkeit hatten, in einen schnellen und sicheren Zahlungsverkehr mit den USA zu treten. „Das breite Netz von BIZ-Korrespondenzbanken an der Wall Street und die Bereitschaft der BIZ-Bankabteilung zu „Zahlungen ohne Namensnennung“ im Auftrag der Reichsbank setzt dabei der Phantasie über mögliche Empfänger von Geldern aus Berlin in den USA keine Grenzen“ (Trepp, 1993, S. 57).
- Die Golddrehscheibe der Reichsbank
Die Zinsschuld für die Anlagen der BIZ in Deutschland begann die Reichsbank seit Kriegsbeginn nicht mehr in Franken, sondern durch Goldlieferungen zu begleichen. Devisen waren sehr knapp, „da die Nazi-Außenwirtschaftpolitik auf bilateralen Warentauschgeschäften fußte, die keine Devisen einbrachten“ (Trepp, 1993, S. 59). Nach der Übernahme der Österreichischen Nationalbank sowie dem Raub des tschechoslowakischen Goldes hatte die Reichsbank dafür sehr viel Gold zur Verfügung. Zudem nutzte die Reichsbank die BIZ als
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Drehscheibe für Zahlungen an beispielsweise Jugoslawien oder Portugal. Portugal war der größte Empfänger von Gold, das die Reichbank über die BIZ dirigierte. Damit wollte die Reichbank entweder die deutschen Importe bezahlen oder aber portugiesische Escudos kaufen, um in Südamerika bezahlen zu können. Beteiligt an den Escudogeschäften waren neben der Reichsbank und BIZ ebenso auch noch die Schweizerische Nationalbank und die Schweizer Handelsbanken, über welche sich die BIZ ebenso große Mengen an Escudos beschafft hat. Zusammen unterstützten diese drei Parteien die deutsche Kriegswirtschaft zur Finanzierung von strategisch wichtigen Rüstungsimporten wie portugiesischem Wolfram oder brasilianischen Industriediamanten. Die ging allerdings nicht lange gut. Die Alliierten warnten im Frühjahr 1942 sowohl die BIZ als auch die Schweizerische Nationalbank, dieses Geschäft mit den Nazis weiterzuführen und erreichten letztendlich einen Stopp dieser Transaktionen.
- Drei besetzte Zentralbanken
Im Sommer 1940 waren drei der acht im Verwaltungsrat vertretenen Zentralbanken von den Deutschen besetzt. Dies waren die Banque de France, die Banque Nationale de Belgique und die Niederländische Bank. Die Präsidenten dieser drei Institute durften weiterhin im Amt und im Verwaltungsrat der BIZ bleiben, bekamen jedoch einen Kommissar der Reichsbank vorgesetzt, der über die „Unterordnung und Eingliederung der Geldpolitik der besetzten Länder in die deutsche Kriegswirtschaft“ (Trepp, 1993, S. 85) wachte. Mit der Aufhebung der deutsch-holländischen Devisengrenze zwangen die Deutschen die Niederländische Bank, jederzeit und zu einem viel zu hohen Kurs Reichsmark in Gulden umzuwechseln. Daraufhin trat Leonardus J. A. Trip, der Gouverneur der Niederländischen Bank, unter Protest zurück. Im Gegensatz zur Niederländischen Bank, die bis Kriegsende keine Rolle mehr spielte, machten die französische und die belgische Zentralbank weiterhin aktiv Geschäfte mit der BIZ.
- Die BIZ erkennt zwei belgische Zentralbanken an
Als die belgischen Nazi-Kollaborateure im Herbst 1940 die Banque d'Emission gründeten, um den Deutschen ein Besatzergeld auszuzahlen, gab es plötzlich zwei belgische Nationalbanken: Die Banque d'Emission der belgischen Kollaborateure und die Banque Nationale der belgischen Exilregierung in London. Nun stand BIZ-Präsident McKittrick vor einem Problem. „Nur eines der beiden Institute anzuerkennen, bedeutete einen existenzgefährdenden Affront entweder gegen die Achsenmächte oder gegen die Alliierten“ (Trepp, 1993, S. 94). Da er beides unbedingt zu vermeiden suchte, bestand seine Lösung in der Anerkennung beider Institute. Das bedeutete konsequenterweise auch den Einsitz beider Gouverneure im BIZ-Verwaltungsrat und die Auszahlung der
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Dividende auf den belgischen Kapitalanteil an beide Institute. Die Banque d'Emission erlangte somit ihre Anerkennung als Nationalbank und bekam in der Folge im November 1941 ein Schweizerfranken-Konto bei der BIZ. Diese Verfahrensweise verletzte in krasser Weise die Neutralitätsgrundsätze, welche sich die BIZ 1939 selbst auferlegt hatte und welche den Verkehr mit neuen Institutionen kriegsführender Mächte eindeutig verboten.
- Der BIZ-Chefökonom auf der Linie der Reichsbank „Die Reichsmark muss die führende Devise im Neuen Europa und Grundlage des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs werden“ (Deutsche Allgemeine Zeitung Berlin vom 09. November 1940, in Trepp, 1993, S. 98). So definiert der Vizepräsident der Reichsbank, Emil Puhl, das Ziel der Reichsbankpolitik. Bei der Technik des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs ging es darum, die teilnehmenden Länder zu zwingen, ihre Ex- und Importe nicht in Devisen im Ausland zu bezahlen, sondern diese Geschäfte in Binnenwährung über ihre Zentralbank zu machen. Bei einer europäischen Clearingstelle brauchten die Zentralbanken dann nur noch den aggregierten Außenhandelssaldo auszugleichen. „Mit dem klassischen Ausbeutungsrezept der Sieger, nämlich dem Besiegten das eigene Geld als Zahlungsmittel in der Außenwirtschaft aufzuzwingen, sollte Deutschland in die Lage versetzt werden, mehr zu konsumieren als zu produzieren“ (Trepp, 1993, S. 98f.). Neben dem französischen Generaldirektor Roger Auboin setzte sich BIZ-Chefökonom Per Jacobsson besonders intensiv mit den Problemen des mehrseitigen Verrechnungsverkehrs auseinander. In einer Studie zu dem Thema äußert er sich im Herbst 1940 wie folgt: „Die verschiedenen Grosswirtschaftsräume haben ein gemeinsames Interesse an geordneten Währungsbeziehungen. Ein zentrales Problem der Zukunft ist die Weiterentwicklung der bestehenden zweiseitigen Verrechnungsabkommen zum mehrseitigen Abkommen. [...] Wenn die Schweiz im gegenwärtigen Krieg auch weiterhin unbehelligt und neutral bleiben sollte, könnte der Finanzplatz Schweiz als nützliche Drehscheibe zwischen dem Dollar-Markt und dem Neuen Europa dienen“ (McKittrick Collection, Per Jacobsson: Some monetary problems and the BIS vom 07.10.40, in Trepp 1993, S.102).
Die Sichtweise Jacobssons zeigt, wie lebendig die Appeasement-Mentalität bei der BIZ noch war. „Während der englische Premierminister Winston Churchill von der englischen Bevölkerung kurz zuvor Blut, Schweiß und Tränen im Überlebenskampf gegen die Nazis gefordert hatte, redete der BIZ-Chefökonom über die gemeinsamen Interessen des angelsächsischen und des deutschen Großwirtschaftsraumes“ (Trepp, 1993, S.102f.).
- Antisemitismus bei der BIZ
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Im Zuge der Untersuchung der Geschichte der BIZ im Zweiten Weltkrieg stellt sich zwangsläufig auch die Frage, inwieweit nazionalsozialistisches Gedankengut seine Verbreitung in der Bank gefunden hatte. Der deutsche Generaldirektor Paul Hechler beispielsweise war zwar ein Parteimitglied der NSDAP, erscheint aber doch eher als Opportunist, der bestrebt war, seinen lukrativen Job bei der BIZ zu wahren. Die tödliche Ideologie der Nazis scheint er nicht verinnerlicht zu haben, was seine erfolgreich geleistete Fluchthilfe für den reichen Juden Dr. Weiss vom Jewish National Fund in Genf vermuten lässt. „Seinen höchsten Ausdruck findet Paul Hechlers Opportunismus in jenen zwei aktenkundigen Briefen der BIZ an die Reichsbank, die er mit der Nazi-Grußformel ,Heil Hitler' unterzeichnete. Der Nazigruß des BIZ-Generaldirektors auf dem offiziellen BIZ-Briefpapier ist ein Schandfleck in den Annalen der ältesten internationalen Finanzorganisation der Welt, der nebenbei gesagt von der hauseigenen BIZ-Geschichtsschreibung bis heute verdrängt wird“ (Trepp, 1993, S. 104).
Doch auch in anderen Briefen der BIZ finden sich Anzeichen für eine antisemitische Denkart. Ein Beispiel ist ein Zitat aus einem Brief von McKittrick an den US-Botschafter der Schweiz, Leland Harrison: „Lieber Leland, Paul Dreyfuss von Basel hat mich gebeten, ihm das beiliegende Empfehlungsschreiben für Dich zu schreiben. Er ist zwar Jude, aber einer von der guten Art, der seinen unglücklichen Mitbürgern hilft. [...] Dreyfuss ist eine ehrenwerte, wenn auch unattraktive Person und verdient Deine Unterstützung, wenn sie ohne größere Umstände gegeben werden kann“ (McKittrick Collection, Brief von Thomas McKittrick an Leland Harrison vom 28.08.42, in Trepp, 1993, S. 105f.). - McKittrick lügt für die Reichsbank
Als BIZ-Präsident Thomas McKittrick im Frühjahr 1942 in die USA reiste und zu einem Interview im Außenministerium geladen war, gab er eine falsche Darstellung der Aktivitäten der von ihm geführten Institution ab und verschleierte die Vorteile, welche die Reichsbank aus den Geschäften mit der BIZ zog. „Dreimal hat der BIZ-Präsident die Chefbeamtin in Washington angelogen. Die erste Lüge McKittricks: ,Die BIZ hat in portugiesischen Escudos keinerlei Transaktionen für Konten der Achsenmächte ausgeführt, weil uns bewusst ist, dass solche Geschäfte Kontroversen auslösen können.' Wahr ist: Die BIZ half zwischen Herbst 1941 und Februar 1942 entscheidend mit, über 20 Tonnen deutsches Gold (das die vorsichtigen Portugiesen wegen zu erwartender Rückgabeforderungen der Alliierten nach dem Krieg nicht als Bezahlung akzeptieren wollten) in der Schweiz gegen Franken und Escudos zu verkaufen, mit diesen Devisen bei der Schweizer Nationalbank wieder Gold zu
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kaufen und die Spedition dieses Goldes mit der BIZ als Frachtführerin an den Banco de Portugal in Lissabon zu organisieren. Die zweite Lüge McKittricks: ,Die Achsenmächte zahlen bis heute ihre Zinsen in Devisen, vor allem in Schweizerfranken.' Wahr ist: Die Achsenmächte beglichen ihre Zinsen seit Kriegsbeginn im Herbst 1939 mit Goldabtretungen. Die dritte Lüge: ,Die BIZ hat keine Transaktionen für Institute ausgeführt, die erst nach Kriegsausbruch gegründet worden sind.' Wahr ist: Die BIZ hat mit solchen Instituten aus besetzten Gebieten oder mit dem Dritten Reich verbündeten Ländern Beziehungen gepflegt, so beispielsweise mit der Banque d'Emission in Brüssel, dem Croix Rouge Direction de Bruxelles oder der Geldinstitutszentrale Budapest. Die weiteren Aussagen McKittricks bestanden im Wesentlichen in der durch nichts bewiesenen Aussage, die Reichsbank sehe die BIZ nicht als Instrument des Wirtschaftskrieges, sondern als eingemottete Institution für den zukünftigen Wiederaufbau Europas“ (Trepp, 1993, S. 115f).
2.3.2.3 Der Abstieg der BIZ 1942 - 1945
Anfang des Jahres 1943 gaben die Alliierten in London eine offizielle Erklärung heraus, welche die Neutralen vor der Übernahme von Gold aus dem Dritten Reich warnte und damit drohte, sämtliches Gold zurückzufordern, dass unrechtmäßig übernommen worden sei. Auch die Banque de France warnte vor Übernahme des belgischen Raubgoldes. Ein Drittel des belgischen Goldes war nämlich im Sommer 1940 den Franzosen in Obhut gegeben worden. Dieses allerdings hatte die neue Regierung des unbesetzten Südens Frankreichs erst nach Nordafrika verschifft und dann Hitler übergeben - eine der schlimmsten Übeltaten der Vichy-Regierung, wie sich der damalige belgische Finanzminister später in seinen Memoiren erinnerte (vgl. Trepp, 1993, S. 87). Hier also kündigte die Banque de France an, das belgische Gold aus eigenen Beständen zu ersetzen, wenn sie es nicht von der Reichsbank zurückbekäme. Und sie fügte hinzu, dass sie die volle Rückerstattung verlangen würde, sollte die BIZ oder andere dieses Gold von der Reichsbank übernommen haben. Diese Warnungen schienen aber keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der BIZ gehabt zu haben: Die Bank der Zentralbanken fungierte weiterhin als Golddrehscheibe und half Deutschland, den Bündnispartner Rumänien an seiner Seite zu halten. Dafür unterstützte sie vom Frühling 1943 bis zum März 1944 die Reichsbank bei ihren Goldlieferungen an Rumänien. Und „ihre Zinsschuld beglich die Reichsbank bis im April 1945 auch weiterhin mit belgischem Raubgold“ (Trepp, 1993, S. 132).
- Die Kritik an der BIZ verschärft sich
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Der Journalist Paul Einzig von der Financial News hatte bereits seit Kriegsbeginn viel Kritik an der BIZ geübt. Nun nahm er sich den BIZ-Jahresbericht 1941/42 vor und wertete ihn als „ein auf der Linie der Nazi-Grossraumwirtschaft liegendes Machwerk und forderte den Rückzug der Bank of England aus der BIZ“ (Trepp, 1993, S. 134). Dem stellte sich der britische Schatzkanzler entschieden entgegen und verteidigte das Engagement der Bank of England bei der BIZ in der Parlamentsdebatte im Winter 1942/43. „Die BIZ betreibe eine strikte Neutralitätspolitik, hieß es von der Regierungsbank, und BIZ-Präsident McKittrick geniesse als Amerikaner das volle Vertrauen. Die von der BIZ in Deutschland angelegten Aktiven würden regelmäßig verzinst, und der englische Zinsanteil fliesse zurück. Das ginge sonst verloren. Man wolle die BIZ auf alle Fälle erhalten. Es war, als gäbe es keine Kriegsschranken für die Notenbanken“ (Ungerer, 14.12.04).
Aber auch in den USA wurde die Kritik lauter. Unter dem Pseudonym „Pertinax“ kritisierte ein französischer Journalist im Mai 1943 in der New York Times die BIZ als „ein im Interesse des Dritten Reiches funktionierendes Gebilde und zudem von der Deutschen Reichsbank als ,Rettungsboot' nach einem verlorenen Krieg auserkoren“ (Trepp, 1993, S. 136). Der ehemalige BIZ-Präsident Leon Fraser wollte mit einer Gegendarstellung kontern, „aber als ich den Entwurf dazu geschrieben hatte, musste ich zugeben, dass einige wesentliche Aussagen von Pertinax zutreffen. Einmal könnte Deutschland als größter Schuldner durch einfache Nichtzahlung seiner Zinsen die BIZ Bankrott gehen lassen. Dann kontrollieren die Achsenmächte und die besetzten Gebiete 75 Prozent der Stimmrechte, und ferner wirkt das deutsch-vichyfranzösischbelgisch zusammengesetzte Topmanagement auch nicht gerade
vertrauenserweckend“ (McKittrick Collection, Brief von Leon Fraser an Frau McKittrick vom 26. Mai 1943, in Trepp, 1993, S. 136f.). - Die Liquidierung der BIZ wird beschlossen Als sich die Alliierten am 18. Juli 1944 in Bretton Woods zur Weltwährungskonferenz trafen, stand die Liquidierung der BIZ auf der Tagesordnung, Dies war Teil einer Resolution, die von Norwegen eingebracht worden war und besonders die Kollaboration der BIZ mit den Nazis hervorhob. Führende BIZ-Kritiker und indirekt auch Urheber dieser Resolution waren der US-Finanzminister Henry Morgenthau und sein Vizeminister Harry D. White. Mit viel Überzeugungsarbeit gelang es ihnen selbst gegen den Widerstand der Bank of England und der anglo-amerikanischen Finanzkreise die Mehrzahl aller Delegierten zur Unterstützung zu bewegen. So kam es, dass die schnellstmögliche Liquidation der BIZ beschlossen wurde. Der Triumph der BIZ-Gegner war allerdings nicht von langer Dauer. „Die Resolution wurde nie
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ausgeführt. Drei Jahre später war Morgenthau nicht mehr Finanzminister, Harry D. White gestorben und die BIZ rehabilitiert“ (Trepp, 1993, S. 147).
2.3.2.4 Die Rehabilitierung der BIZ ab 1945
Dass es der BIZ gelang, drei Jahre nach dem Liquidationsbeschluss von Bretton Woods wieder salonfähig zu werden, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Institution und muss mehreren Faktoren zugeschrieben werden. Zum einen kamen der BIZ die Spannungen zugute, die zwischen den Machtblöcken des Westens und des Ostens nach dem Zweiten Weltkrieg zu dem sogenannten „Kalten Krieg“ führten. Zum anderen hat aber auch die BIZ-Führung große Anstrengungen unternommen, ihre Unschuld zu belegen und jeglichen Verdacht von sich zu weisen.
Bald nach Kriegsende begannen die Probleme der BIZ damit, dass das deutsche Personal von der Ausweisung bedroht war. Die Basler Kantonsregierung veröffentlichte ein Verzeichnis, das alle in der Schweiz unerwünschten Faschisten und Nazis enthielt. Nachdem sich der deutsche Buchhalter der BIZ das Leben genommen hatte, blieben noch zwei Deutsche übrig, die von der Ausweisung bedroht, für die BIZ aber unerlässlich waren: Konrad Thiersch und Walter Lindenau. Besonders Generaldirektor Auboin setzte sich für das deutsche Personal der BIZ ein und erreichte eine Aufenthaltsverlängerung für die beiden NSDAP-Mitglieder. Drei Monate später wurden sie von der Liste der unerwünschten Deutschen gestrichen und waren rehabilitiert. An dieser Stelle muss eine Bemerkung zu dem deutschen BIZ-Generaldirektor Paul Hechler gemacht werden. War er auch aktives NSDAP-Parteimitglied, so tauchte er auf der Liste der auszuweisenden Personen nicht auf. Für dieses verwunderliche Phänomen meint Gian Trepp eine plausible Erklärung gefunden zu haben: „Als enger Vertrauter von Reichsbankvize Emil Puhl wusste Hechler zuviel über die milliardenschweren Goldgeschäfte der Schweizerischen Nationalbank mit der Reichsbank. Er durfte unter keinen Umständen den scharfen Finanz-Ermittlern der US-Militärregierung in Deutschland in die Hände fallen, welche die Spur des deutschen Raubgoldes verfolgten“ (Trepp, 1993, S. 165).
Nun stand die BIZ vor der Aufgabe, ihre Reputation in der Weltöffentlichkeit wiederherzustellen und sich von dem Makel der „Nazi-Kollaborateurin“ zu befreien. Die drohende Untersuchung ihrer Bücher durch Beamte des US-Finanzministeriums wurde im Januar 1946 abgewendet. Dies lag zum einen daran, dass eine französische Expertengruppe in Berlin eine Liste gefunden hatte, anhand derer sie in der Lage war, die Spur des belgischen Raubgoldes zu identifizieren, das dort in Reichsbankbarren umgeschmolzen worden war.
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Arbeit zitieren:
Markus Cramer, 2005, Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich und die Weltbank - Bestandsaufnahme und neuere Entwicklungen, München, GRIN Verlag GmbH
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