INHALTSVERZEICHNIS
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS I
ANHANGSVERZEICHNIS. II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. III
1 Problemstellung, themenbezogene Definitionen und Untersuchungsplan. 1
1.1 Hinführung zur Thematik und Begriffsklärungen 1
1.2 Untersuchungsplan. 5
1.2.1 Grundlagen der Dokumentenanalyse 5
1.2.2 Untersuchungsvorgehen 6
1.2.3 Kriterien zur berufspädagogischen Würdigung der Gesetzesmaßnahmen. 7
2 Der Rechtsrahmen der beruflichen Bildung in Deutschland 9
2.1 Das Berufsbildungsgesetz von 1969 9
2.1.1 Ursachen der Notwendigkeit einer rechtlichen Neuordnung der beruflichen
Bildung in Deutschland vor 1969. 9
2.1.2 Rechtliche Situation der Berufsbildung in Deutschland vor 1969 10
2.1.3 Gesetzgebungsprozess 11
2.1.4 Geltungs- und Regelungsbereich 12
2.2 Reformansätze von 1970 bis heute. 13
2.2.1 Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz von 1976. 13
2.2.2 Das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 15
2.2.3 Anpassungen des Berufsbildungsgesetzes von 1982 bis 1998 16
2.2.4 Reformbemühungen von 1998 bis heute 16
2.2.5 Die Entstehung des Berufsbildungsreformgesetzes 2005 18
3 Geplante Gesetzesänderungen, Stellungnahmen der an der Berufsbildungs-
politik beteiligten politischen Parteien und Interessengruppen, endgültige
Gesetzesfassung und berufspädagogische Würdigung 19
3.1 Zulassung vollzeitschulischer Ausbildungsgänge zur Kammerprüfung. 19
3.1.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 19
3.1.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP. 20
3.1.3 Stellungnahmen der Lehrerinnen- und Lehrerverbände. 20
3.1.4 Stellungnahmen der Gewerkschaften 21
3.1.5 Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände 21
3.1.6 Endgültige Gesetzesfassung 23
3.1.7 Berufspädagogische Würdigung 23
3.2 Gesetzliche Verankerung der Stufenausbildung 26
3.2.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 26
3.2.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP. 28
3.2.3 Stellungnahmen der Lehrerinnen- und Lehrerverbände. 28
3.2.4 Stellungnahmen der Gewerkschaften 28
3.2.5 Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände 29
3.2.6 Endgültige Gesetzesfassung 30
3.2.7 Berufspädagogische Würdigung 30
3.3 Veränderungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung 32
3.3.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 32
3.3.2 Stellungnahmen der Lehrerinnen- und Lehrerverbände. 33
3.3.3 Stellungnahmen der Gewerkschaften 34
3.3.4 Stellungnahmen der Arbeitgeberverbände 34
3.3.5 Endgültige Gesetzesfassung 35
3.3.6 Berufspädagogische Würdigung 36
3.4 Reform des Prüfungswesens 37
3.4.1 Modell der gestreckten Abschlussprüfung. 37
3.4.1.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung. 37
3.4.1.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP, Stellung-
nahmen der Interessengruppen sowie endgültige Gesetzesfassung 38
3.4.1.3 Berufspädagogische Würdigung. 39
3.4.2 Stellungnahme Dritter zur Bewertung von Prüfungsleistungen 39
3.4.2.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung. 39
3.4.2.2 Stellungnahmen der Interessengruppen sowie endgültige Gesetzes-
Fassung. 40
3.4.2.3 Berufspädagogische Würdigung. 40
3.4.3 Delegation von Aufgaben bei der Bewertung von Abschlussprüfungen 41
3.4.4 Anrechnung von Zusatzqualifikationen 42
3.4.5 Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen 43
3.4.6 Neuausrichtung der Prüfungsgegenstands zur beruflichen Handlungsfähigkeit. 44
3.5 Internationalisierung der Berufsausbildung 45
3.5.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 45
3.5.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP, Stellungnahmen der
Interessengruppen sowie endgültige Gesetzesfassung 46
3.5.3 Berufspädagogische Würdigung 47
3.6 Stärkung der Verbundausbildung 48
3.6.1 Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/ CSU und
FDP sowie Stellungnahmen der Interessengruppen. 48
3.6.2 Endgültige Gesetzesfassung 49
3.6.3 Berufspädagogische Würdigung 49
3.7 Schaffung regionaler Berufsbildungskonferenzen. 50
3.7.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 50
3.7.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP sowie Stellungnah-
men der Interessengruppen. 52
3.7.3 Endgültige Gesetzesfassung 53
3.7.4 Berufspädagogische Würdigung 53
3.8 Verbesserung der Lernortkooperation 54
3.8.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung und Stellungnahmen der Interessen-
gruppen. 54
3.8.2 Endgültige Gesetzesfassung 54
3.8.3 Berufspädagogische Würdigung 55
3.9 Stimmrechte der Lehrerinnen und Lehrer in den Berufsbildungsausschüssen 56
3.9.1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 56
3.9.2 Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP sowie Stellungnah-
men der Interessengruppen. 57
3.9.3 Endgültige Gesetzesfassung und berufspädagogische Würdigung. 57
3.10 Weitere Neuerungen im Berufsbildungsgesetz 58
3.10.1 Verlängerung der Probezeit 58
3.10.2 Abschlusszeugnis. 59
3.10.3 Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für Erprobungsverordnungen. 60
3.10.4 Statistische Grundlagen 61
3.10.5 Qualitätssicherung der beruflichen Bildung 61
4 Fazit und Ausblick. 62
LITERATURVERZEICHNIS. 65
QUELLENVERZEICHNIS 72
ANHANG 76
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS
Darstellung 1: Institutioneller Rahmen der beruflichen Bildung……………………………….3 Darstellung 2: Einbettung der Berufsbildungspolitik in das Politiksystem……………………4 Darstellung 3: „Echte“ und „unechte“ Stufenausbildung im Vergleich……………………... 27 Darstellung 4: Der neue Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung………... 36 Darstellung 5: Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen sowie endgültige Gesetzesfassung zum Modell der gestreckten Abschlussprüfung…………38 Darstellung 6: Stellungnahmen der Interessengruppen und endgültige Gesetzesfassung zur Stellungnahme Dritter zur Bewertung von Prüfungsleistungen….40 Darstellung 7: Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen sowie endgültige Gesetzesfassung zur Internationalisierung der Berufsbildung…………….. 46 Darstellung 8: Regierungsentwurf, Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen zur Stärkung der Verbundausbildung ………………………………48 Darstellung 9: Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen zur Schaffung regionaler Berufsbildungskonferenzen……………………………………….. 52 Darstellung 10: Regierungsentwurf sowie Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen zur Verbesserung der Lernortkooperation…………………….. 54 Darstellung 11: Stellungnahmen der Parteien und Interessengruppen zum Lehrer-
ANHANGSVERZEICHNIS
Anhang I: Angebot und Nachfrage an Ausbildungsplätzen und abgeschlossene Ausbildungsverträge in Deutschland seit 1992………………………………... 76 Anhang II: Ausbildungsbereitschaft der Betriebe…………………………………………... 77 Anhang III: Organisationsformen der Berufsbildung in Deutschland………………………78 Anhang IV: Grundelemente des Dualen Systems…………………………………………... 79
II
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS
a.F. Alte Fassung
ABFT. Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestags
AEVO Ausbildereignungsverordnung
APlFG Ausbildungsplatzförderungsgesetz
A -Drs. Ausschussdrucksache
AWM Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand
AZWP AusbildungsZeit-Wertpapier
BBiG Berufsbildungsgesetz
BbSch Die berufsbildende Schule (Zeitschrift)
BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
BerASichG Berufsausbildungssicherungsgesetz
BerBiFG Berufsbildungsförderungsgesetz
BerBiRefG Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung
BGBl. Bundesgesetzblatt
BHO Bundeshaushaltsordnung
biat Berufsbildungsinstitut Arbeit und Technik Flensburg
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung
BLBS Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e.V.
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BR -Drs. Bundesratsdrucksache
BT -Drs. Bundestagsdrucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
BWP Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (Zeitschrift)
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
CSU Christlich Soziale Union in Bayern
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
DIHT Deutscher Industrie- und Handelskammertag
FDP Freiheitlich Demokratische Partei Deutschlands
e.V. Eingetragener Verein
GewO Gewerbeordnung
HGB Handelsgesetzbuch
hib Heute im bundestag - tagesaktuell
Hrsg. Herausgeber
III
HwO Handwerksordnung
IG Metall Industriegewerkschaft Metall
INJAB Institut für Jugend-, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Hannover-
Magdeburg e.V.
KWB Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
n.F. Neue Fassung
NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
o.V. Ohne Verfasser
RdJB Recht der Jugend und des Bildungswesens (Zeitschrift)
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
VLB Verband der Lehrer an beruflichen Schulen Bayern e.V.
VLW Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
ZBW Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Zeitschrift)
ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks
IV
1 Problemstellung, themenbezogene Definitionen und Untersuchungsplan
1.1 Hinführung zur Thematik und Begriffsklärungen
Das 1969 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBiG) stellt die rechtliche Grundlage beruflicher Bildung 1 in Deutschland dar. Angesichts der derzeit schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland mit hohen Arbeitslosenzahlen, einer seit Mitte der 90er Jahre zurückgehenden Zahl an neu geschlossenen Ausbildungsverträgen 2 und einer mangelnden Ausbildungsbereitschaft der Betriebe 3 wurden in den letzten Jahren die Rufe nach neuen Konzepten zur Entspannung der Situation immer lauter. Dazu gehören auch die berufliche Bildung, insbesondere die Ausbildung betreffende Konzepte und Reformen. Gewerkschaften stellten im Vorjahr erneut ihre altbekannten Forderungen nach einer gesetzlich geregelten Abgabe-Umlagefinanzierung durch die Betriebe während Arbeitgeberverbände verstärkt die Einführung verkürzter oder gestufter Ausbildungsgänge als Qualifizierungschance für leistungsschwächere Jugendliche forderten. Im Frühjahr 2004 legten schließlich die Koalitionsfraktionen dem Deutschen Bundestag einen Entwurf eines Finanzierungsgesetzes 4 vor, der jedoch durch den Bundesrat und aufgrund des Abschlusses eines Ausbildungspaktes 5 nicht weiter verfolgt wurde. 6 Nachdem seit Inkrafttreten des BBiG im Jahre 1969 mehrere Reformanläufe unternommen wurden, gelang es nun der rot-grünen Bundesregierung in Kooperation mit dem unionsgeführten Bundesrat, einen Kompromiss in Form des Berufsbildungsre-formgesetzes (BerBiRefG) umzusetzen. Das neue BBiG trat ohne große Öffentlichkeitswirkung zum 1. April 2005 in Kraft. Auch wenn einige Gesetzesänderungen bereits wieder kritisiert werden, sind die Erwartungen, durch das Gesetz einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Modernisierung des deutschen Berufsbildungssystems zu leisten, hoch. Bevor in Kapitel 3 auf die Gesetzesänderungen im Einzelnen eingegangen wird, sollen nun einige Begriffe geklärt und das BBiG in seinen ordnungspolitischen Zusammenhang eingeordnet werden.
Berufliche Bildung wie sie in dieser Arbeit verstanden wird, umfasst - wie in § 1 Abs. 2 BBiG n.F. 7 festgeschrieben - sowohl die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung, die berufliche Umschulung als auch die Berufsausbildungsvorbereitung. Der Schwerpunkt in dieser Arbeit liegt eindeutig auf der Berufsausbildung, da die im Rahmen der Novellierung des BBiG beschlossenen Gesetzesänderungen in erster Linie die Berufsausbildung betreffen. In Deutschland gibt es wie in Anhang III ersichtlich, drei Grundformen der Berufsausbildung: das duale System mit den Lernorten Betrieb und Teilzeitberufsschule, die Vollzeitberufs-
1 DerBegriff berufliche Bildung wird im Folgenden dem Begriff Berufsbildung gleichgesetzt.
2 Vgl. Anhang I.
3 Vgl. Anhang II.
4 Vgl. BT-Drs. 15/2820 vom 30.03.2004.
5 Vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland vom 16. Juni 2004.
6 Vgl. Kath 2005, S. 5 f.
7 Unter dem BBiG n.F. wird das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 verstanden.
1
schulen und die außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, wobei die duale Ausbildung mit ca. 66% aller derzeit in Ausbildung befindlichen Jugendlichen den weitaus größten Teil umfasst.
In Deutschland baut die berufliche Bildung nicht auf der Vermittlung einzelner Kenntnisse oder Fähigkeiten auf, sondern vielmehr auf dem Berufskonzept. 8 So fragt man einen Kollegen meist nicht „Was kannst Du?“ sondern „Welchen Beruf hast Du erlernt?“. Wenn dieser beispielsweise antwortet „Ich bin Industriekaufmann/-frau“ assoziiert man damit automatisch bestimmte Tätigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen, die dieser Kollege beherrscht. In Deutschland existieren ca. 30.000 solcher Berufsbezeichnungen, die auf den derzeit ca. 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen aufbauen. 9 Das Berufsprinzip geht von der lebensbegleitenden Ausübung eines einmal erlernten Berufs aus und ist in dieser Festlegung als Lebensberuf nicht mehr haltbar. 10 Während das Berufskonzept aufgrund des Wandels von der Industrie- zur Informationsgesellschaft, der Globalisierung und Internationalisierung von Arbeits- und Organisationsstrukturen für die spätere Berufstätigkeit immer mehr an Bedeutung verliert, wird es für die erste, grundlegende Berufsbildung immer wichtiger, da in dieser Phase neben berufs- und fachübergreifenden Qualifikationen auch die berufliche Sozialisation, die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen und beruflicher Weiterbildung sowie Flexibilität und Mobilität vermittelt werden. 11
Das duale System der Berufsausbildung 12 beruht auf den beiden Säulen Betrieb und Schule. Die Dualität zeigt sich jedoch auch in vielen anderen Bereichen, wie in Anhang IV ersichtlich. Neben dem unmittelbaren Einfluss des Staates auf den schulischen Teil der Berufsausbildung als Träger der Berufsschulen nimmt dieser auch auf die Betriebe durch das Setzen von Rahmenbedingungen und Festlegung von Vorschriften im BBiG mittelbaren Einfluss. Daher spricht man beim dualen System auch von einem staatlich gesteuerten Modell der Berufsausbildung. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Dualismus, der dem Bund die Kompetenz für die Berufsbildung und den Ländern die Kompetenz für die Berufsschulen überträgt, bedarf es der Abstimmung und Kooperation der Ausbildungsaktivitäten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. 13 Da die Zuständigkeit für die Durchführung der Berufsbildung in Deutschland bei der Wirtschaft liegt, ist ein zentrales Merkmal der Gestaltung und Steuerung der beruflichen Bildungspraxis im Rahmen des dualen Systems die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern - also den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern. So
8 Gem. der Dualität des Berufskonzepts besteht der Beruf aus einer objektiven und einer subjektiven Seite. Einerseits umfasst er alle typischen Handlungssituationen, die einen beruflichen Wirkungsraum bestimmen und andererseits „das subjektive Vermögen (Handlungskompetenz) eines Menschen, diesen Wirkungsraum (…) sachlich und sittlich richtig bewältigen zu können“ (Sloane/ Twardy/ Buschfeld 1998, S. 268).
9 Vgl. Sloane/ Twardy/ Buschfeld 1998, S. 119.
10 Vgl. Dehnbostel 1997, S. 162.
11 Vgl. Pütz 2005, S. 4 und Dehnbostel 1997, S. 162.
12 Aus lerntheoretischer und berufspädagogischer Sicht ist das duale System ein plurales System, da weder die Betriebe noch die Berufsschulen uniforme Lernorte, sondern Träger unterschiedlicher Lernorte wie z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Lehrwerkstätten, Labore usw. sind (vgl. Münch 1994, S. 37 und 41).
13 Vgl. Münch 1994, S. 36.
2
findet - wie in Darstellung 1 ersichtlich - die Berufsausbildung in Deutschland in erster Linie in Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen statt, während die zuständigen Stellen als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft ebenfalls wichtige Aufgaben bei der Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung wahrnehmen. Rechtlich basieren staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf betrieblicher Seite auf Ausbildungsordnungen, die seit 1969 auf der bundeseinheitlichen Grundlage des BBiG stehen. Diese werden vom zuständigen Fachministerium oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Auf der anderen Seite erlassen Länderminister mit den Ausbildungsordnungen abgestimmte Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen. Eine weitere wichtige Institution im dualen System ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das Forschungsprojekte durchführt und durch Förderung, Entwicklung und Beratung an der Weiterentwicklung der außerschulischen beruflichen Bildung mitwirkt. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Aufgabe im institutionellen Rahmen der beruflichen Bildung, indem sie Jugendliche berät und Ausbildungsstellen vermittelt. 14
Darstellung 1: 15 Institutioneller Rahmen der beruflichen Bildung
14 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2005, Schaubild 9.3.
15 Darstellung in Anlehnung an Bundesinstitut für Berufsbildung 2005, Schaubild 9.3.
3
Im Gesetzgebungsprozess und in Reformvorhaben partizipieren neben politischen Parteien auch verschiedene soziale Gruppierungen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Lehrerinnen- und Lehrerverbände 16 . Auch diese Interessengruppen haben somit die Chance, aktiv an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen und diese mitzugestalten. Positiv daran ist, dass dadurch viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen in den Gesetzgebungsprozess einfließen. Diese Partizipationsmöglichkeit kann - negativ betrachtetaber auch als Lobbyismus betrachtet werden. Durch den Einfluss von starken Gruppierungen verzögern sich unter Umständen Gesetzesvorhaben und es besteht die Gefahr einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners. 17 Beim BBiG handelt es sich um ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. dass für eine Änderung des BBiG ein Mehrheitsbeschluss im Bundestag nicht ausreichend ist, sondern dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Aufgrund der derzeitigen politischen Lage müssen folglich bildungspolitische Entscheidungen stets auf einem Kompromiss zwischen dem rot-grün dominierten Bundestag und dem unionsgeführten Bundesrat aufbauen. Dies führt in vielen Bereichen der Politikwie auch in der Berufsbildungspolitik 18 - dazu, dass Innovationen oft schwierig werden und tiefgreifende Reformen nur mühsam durchzusetzen sind. Ob dies auch bei der Novellierung des BBiG im Jahr 2005 der Fall war, wird in Kapitel 3 dieser Arbeit verdeutlicht, wenn die Meinungen verschiedener Gruppierungen zu den einzelnen Gesetzesänderungen vorgestellt werden.
Im Vergleich zu anderen Politikfeldern stand die Berufsbildungspolitik in den letzten Jahren nicht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und nimmt eine der Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik nachgelagerte Stellung ein, wie Darstellung 2 zeigt:
Darstellung 2: 19 Einbettung der Berufsbildungspolitik in das Politiksystem
16 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden unter Gruppierungen insbesondere Lehrerinnen- und Lehrerverbände, Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbände verstanden.
17 Vgl. Sloane/ Twardy/ Buschfeld 1998, S. 212 f.
18 Unter Berufsbildungspolitik versteht man die „direkte und indirekte staatlich organisierte Gestaltungsmöglichkeit zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungsprozesses“ (vgl. Heimann 1995, S. 149).
19 Darstellung in Anlehnung an Dauenhauer 1981, S. 5.
4
Dass diese nachgelagerte Stellung jedoch bedeutet, dass Berufsbildungspolitik nur eine nachrangige Bedeutung hätte, ist falsch. So zeigen Regierungen, Verbände und andere Interessengruppen durch ihre Erklärungen und Stellungnahmen immer wieder den zwingenden Zusammenhang zwischen Allgemein-, Bildungs- und Berufsbildungspolitik auf. Wenn beispielsweise - wie so oft - die mangelnde Ausbildungsbereitschaft vieler Betriebe angeprangert wird, argumentieren Parteien und Verbänden sowohl allgemeinpolitisch als auch bildungs- und berufsbildungspolitisch. 20 Bevor in den Kapiteln 2 und 3 die bildungspolitischen Ansichten der Parteien und Gruppierungen zu einzelnen Themen der Berufsbildungspolitik näher beleuchtet werden, wird im folgenden Abschnitt das weitere Vorgehen in dieser Arbeit erläutert.
1.2 Untersuchungsplan
1.2.1 Grundlagen der Dokumentenanalyse 21
Den Kapiteln 2 und 3 dieser Arbeit liegt eine Dokumentenanalyse zugrunde. Dieser Untersuchungsplan 22 ist in seiner ursprünglichen Bedeutung sehr breit gefasst. Ganz allgemein wird bei der Dokumentenanalyse vielfältiges Material erschlossen, das der Forscher nicht selbst durch eine Datenerhebung schafft. So spielt die Subjektivität lediglich bei der Auswahl der Dokumente, nicht aber bei der Erhebung eine Rolle, wodurch die Daten weit weniger Fehlerquellen als bei anderen Forschungsdesigns unterliegen. 23 Als Dokument versteht man dabei in der Sozialforschung „sämtliche gegenständliche Zeugnisse, die als Quelle zur Erklärung menschlichen Verhaltens dienen können“ 24 . Darunter fallen sowohl Texte und Zahlenmaterial als auch Tonbandaufnahmen und Filme. 25 Als Dokumente werden im Rahmen dieser Arbeit Gesetzestexte und -begründungen, Stellungnahmen von Interessengruppen, Pressemitteilungen, Protokolle von Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veröffentlichungen in wirtschaftspädagogischen Zeitschriften angesehen. Selbstverständlich muss dem Betrachter die begrenzte Aussagekraft dieser Art von Quellen - mit Ausnahme von Gesetzestexten - bewusst sein, da jede der Gruppierungen eine bestimmte Intention mit der Veröffentlichung ihrer Publikationen bzw. Stellungnahmen verfolgt. So beabsichtigen die Interessengruppen in erster Linie, den Gesetzgeber von ihrer eigenen Meinung zu überzeugen. Folglich geben solche Dokumente nicht eine allgemeingültige, herrschende Meinung wieder, sondern immer nur die des jeweiligen Verfassers. Politischen Meinungsäußerungen liefern
20 Vgl. Dauenhauer 1981, S. 5.
21 Die Ausführungen in diesem Kapitel zur Dokumentenanalyse als Untersuchungsplan orientieren sich am Vorgehen von Mayring 2002, S. 46 ff.
22 Unter einem Untersuchungsplan versteht man nach Mayring „die grundsätzliche Untersuchungsanalyse, im angelsächsischen Raum unter dem Begriff „design“ bekannt, auch als Forschungsarrangement, Forschungstypus oder Forschungskonzeption bezeichnet. Der Untersuchungsplan umfasst auf formaler Ebene Untersuchungsziel und -ablauf (...). Davon unterschieden werden die konkreten Untersuchungsverfahren (...), also die Methoden der Datenerhebung, Datenaufbereitung und Auswertung.“ (Mayring 2002, S. 40).
23 Vgl. Mayring 2002, S. 47.
24 Atteslander 1974, S. 53, im Original teilweise kursiv.
25 Vgl. Atteslander 1974, S. 53 sowie Mayring 2002, S. 47.
5
jedoch wohl immer einen begrenzten Erkenntniswert. Dies ist für diese Arbeit allerdings unproblematisch, da es gerade darum geht, die unterschiedlichen bildungspolitischen Ansichten der einzelnen Gruppierungen darzustellen und im Anschluss daran zu reflektieren und zu bewerten.
1.2.2 Untersuchungsvorgehen
Um ein besseres Verständnis für die Thematik zu erlangen, wird in Kapitel 2 dieser Arbeit zunächst die historische Entwicklung der Entstehung des BBiG nachvollzogen. Dabei werden Reformbemühungen sowie tatsächlich durchgeführte Reformen seit 1969 unter besonderer Berücksichtigung der politischen Meinungsbildung näher beleuchtet.
Ein Anliegen in Kapitel 3 dieser Arbeit ist es, die Zielsetzungen und Meinungen der politischen Parteien und Interessengruppen im Prozess der Novellierung des BBiG, der im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, herauszufinden. Dies soll anhand von oben genannten Dokumenten geschehen. Zunächst werden in dieser Untersuchung die Inhalte des Regierungsentwurfs der Bundesregierung vom 20. Oktober 2004 vorgestellt und die Gesetzesbegründung der Bundesregierung erläutert. Dieser Teil gibt folglich die Meinung der Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wieder. Daraufhin werden die davon abweichenden Vorstellungen der Fraktionen der CDU/ CSU sowie der FDP aus deren Gesetzentwürfen vorgestellt, sofern sich diese zu den jeweils geplanten Gesetzesänderungen äußerten. Im Anschluss daran werden die in diversen Stellungnahmen geäußerten Ansichten der Lehrerinnen- und Lehrerverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - meist komprimiert in Tabellenform - dargestellt. Diese selbstverständlich subjektive und nicht vollständige Auswahl an Gruppierungen bietet nach Meinung der Verfasserin ein sehr breites Spektrum an Meinungen und umfasst die wichtigsten Repräsentanten des soziokulturellen Umfelds der Auszubildenden.
Die Stellungnahmen der Gruppierungen wurden in diesem Teil der Arbeit vor dem Hinter-grund durchsucht, Angaben über die jeweils zu untersuchende Gesetzesänderung zu finden. Diese Aussagen wurden komprimiert als Meinung der Gruppierung in diese Arbeit aufgenommen. Sofern einzelne Gruppierungen in bestimmten Punkten dieselbe Meinung vertreten, werden diese unter Umständen zusammengefasst dargelegt. Daraufhin erfolgt eine Darstellung des endgültigen Gesetzestextes, anhand dessen herausgelesen werden kann, welche Interessengruppen in welchen Themengebieten den Gesetzgeber überzeugen konnten und somit die eigenen Vorstellungen ins neue BBiG mit einbringen konnten.
Im Anschluss daran wird herausgearbeitet, inwieweit die einzelnen im Rahmen der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes getroffenen Maßnahmen in der Lage sind, einen Beitrag
6
zur Lösung aktueller Probleme der Berufsbildung in Deutschland beizusteuern. Diese Würdigung geschieht vor dem Hintergrund der Anforderungen und Ziele beruflicher Bildung, die in Abschnitt 1.2.3 näher erläutert werden. Abgerundet wird diese Arbeit mit einem kurzen Fazit der Ergebnisse und einem Ausblick.
1.2.3 Kriterien zur berufspädagogischen Würdigung der Gesetzesmaßnahmen
Wie bereits erwähnt, werden die einzelnen Maßnahmen der Novellierung des BBiG einer Würdigung unterzogen. Dabei sollen ausgehend von den Problemen der beruflichen Bildung Kriterien für eine Würdigung der Neuregelungen des BBiG herausgearbeitet werden.
Die Berufsausbildung ist das Kernstück der Berufsbildung und hat daher einen besonders hohen Stellenwert. Infolgedessen sind Probleme der beruflichen Bildung in erster Linie diejenigen des dualen Systems der Berufsausbildung. Diesbezüglich ist in den letzten Jahren insbesondere die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. 26 Wie bereits in Abschnitt 1.1 erwähnt, war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen seit 1996 mit Ausnahme eines Jahres größer als das Angebot, wobei die Lage in Ost-deutschland besonders dramatisch ist. 27 Um die Situation in den Griff zu bekommen und Re-formen zielgerichtet gestalten zu können ist zu untersuchen, warum immer weniger Ausbildungsverträge unterzeichnet werden. Dabei ist auf der einen Seite zu betrachten, warum immer weniger Betriebe Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und auf der anderen Seite, warum immer weniger Jugendliche Ausbildungsplätze nachfragen.
Ein Hauptgrund für die seit 1999 stetig sinkende Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze ist das mangelnde Wirtschaftswachstum. Wenn die Wirtschaft dauerhaft stagniert sind eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Strukturreformen unabdingbar, um wieder zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Ausbildungsplätzen zu gelangen. 28 Doch obwohl es vielen Unternehmen wirtschaftlich nach wie vor gut geht, bildeten in den alten Bundesländern im Jahre 2003 31,3% aller ausbildungsberechtigten Betriebe nicht aus. 29 Unternehmen begründen dies oft damit, dass Ausbildung zu teuer sei und Kosten und Nutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Ein weiteres Argument der Wirtschaft ist, dass die Berufsausbildung nicht bedarfsgerecht ist. Von der Arbeitswelt geht ein ständiger Innovationsdruck aus, dem sich die berufliche Bildung anpassen müsste. Die inhaltliche Ausgestaltung einzelner Ausbildungsberufe und das bestehende Profil an Ausbildungsberufen stimmen jedoch nach Meinung der Wirtschaft häufig nicht mit den aktuellen und zukünftigen An-forderungen der Unternehmen überein. Außerdem macht Ausbildung aus der Sicht vieler Be-
26 Vgl. Sloane/Twardy/ Buschfeld 2004, S. 272 f.
27 Vgl. Anhang I.
28 Vgl. Freller 2004, S. 7.
29 In den neuen Bundesländern bildeten in 2003 28,0% aller ausbildungsberechtigten Betriebe nicht aus. Vgl. Anhang II.
7
triebe unflexibel. Das in Abschnitt 1.1 vorgestellte Berufsprinzip und die damit verbundene berufsorientierte Struktur des Arbeitsmarktes sei zu schwerfällig, um den dynamischen Bedingungen des Marktes zu entsprechen, argumentiert die Wirtschaft. Vor allem größere Unternehmen setzten daher in den letzten Jahren verstärkt auf alternative Bildungs- und Quali-fizierungsformen und rekrutierten vermehrt Absolventen von Fachhochschulen. 30
Durch die in der Öffentlichkeit stattfindende Diskussion über die mangelnde Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wird oft die Veränderung in der Nachfragegruppe des dualen Systems übersehen. Verfolgt man die Entwicklungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt, so zeigt sich, dass immer weniger Jugendliche eine Ausbildung im dualen System anstreben. Dies ist auf einen Attraktivitätsverlust der dualen Ausbildung gegenüber der Ausbildung an Fachhochschulen oder Universitäten zurückzuführen. Junge Menschen sehen eine Berufsausbildung immer mehr als Zwischenschritt in ihrer individuellen Berufsbiographie und weniger als Einstieg in das Erwerbsleben. Da die Berufsausbildung im dualen System jedoch formal genau darauf ausgelegt ist, fällt sie im Vergleich zu alternativen Ausbildungsformen zurück, die den Zugang zur Fachhoch- oder Hochschule ermöglichen. 31
Vor dem Hintergrund dieser Probleme werden im Folgenden Ziele einer Reform beruflicher Bildung vorgestellt, die dabei helfen sollen, die soeben beschriebenen Probleme zu lösen. Durch den sich immer schneller vollziehenden Wandel in der Arbeits- und Lebenswelt ist es unabdingbar, im Rahmen der Berufsbildung nicht nur momentan gültiges Wissen zu vermitteln sondern den Fokus auf solche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu legen, welche die Jugendlichen befähigen, sich selbst in der sich immer schneller wandelnden Welt zurecht zu finden. Dazu ist einerseits der Erwerb, die Erhaltung, die Erweiterung oder der Ausbau von beruflicher Handlungsfähigkeit
32
der jungen Menschen anzustreben. Andererseits sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Förderung der Individualität der Jugendlichen erstrebenswert. Berufsbiographien in unserer Gesellschaft werden immer individueller, während einheitliche und verbindliche Muster kaum noch erkennbar sind. Eine Anforderung an ein Berufsbildungssystem muss daher sein, eine solch individuelle Struktur der Aneignungsmöglichkeiten beruflicher Handlungsfähigkeit - beispielsweise durch die Einbeziehung unterschiedlicher Lernorte in die Berufsbildung - zu ermöglichen. Auch eine stärkere Differenzierung, also eine zielgruppenspezifische Förderung von Jugendlichen und damit die Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen der Zielgruppe ist ein Anspruch an die Berufsbildung in Deutschland. Eine weitere, sehr wichtige Anforderung an das Berufsbildungssystem ist eine stärkere Flexibilisierung, d.h. die kurzfristige Anpassung der berufli-
30
Vgl.
Sloane/Twardy/ Buschfeld 2004,
S. 273 f. 31 Vgl. Sloane/ Twardy/ Buschfeld 2004, S. 274. Vgl. auch Tessaring 1995, S. 83.
32 Gem. § 1 Abs. 3 BBiG n.F. versteht man unter beruflicher Handlungsfähigkeit berufliche Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse.
8
chen Bildung an die sich immer schneller verändernden ökonomischen, soziokulturellen und technischen Bedingungen des Wirtschafts- und Beschäftigungssystems. 33 Denn „moderne Arbeitsprozesse erfordern erhöhte Flexibilität und Innovationsfähigkeit, die mit dem tradierten Denken und Handeln in beruflich eng fixierten und abgegrenzten Tätigkeitsbereichen nicht mehr vereinbar sind“ 34 . Dies könnte beispielsweise durch eine stärkere Regionalisierung der Berufsbildung oder durch flexiblere Ausbildungsordnungen verwirklicht werden.
Bei Betrachtung der einzelnen Maßnahmen des neuen Berufsbildungsgesetzes ist es Ziel dieser Arbeit, diese an den soeben erläuterten Anforderungen an ein Berufsbildungssystem zu messen und darzustellen, welchen Beitrag sie für die Bewältigung aktueller Probleme der Berufsbildung leisten können. Es stellt sich also bei genauerer Untersuchung jeder einzelnen Gesetzesänderung die Frage, inwieweit das novellierte Berufsbildungsgesetz dazu beitragen kann, Jugendlichen einerseits berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und andererseits Flexibilität, Differenzierung und Individualisierung im Berufsbildungssystem zu ermöglichen.
2 Der Rechtsrahmen der beruflichen Bildung in Deutschland Das Berufsbildungsgesetz von 1969 35 2.1
2.1.1 Ursachen der Notwendigkeit einer rechtlichen Neuordnung der beruflichen Bildung in Deutschland vor 1969
Ein in den 60er Jahren viel diskutiertes Problem der Berufsbildung in Deutschland war, dass die Normsetzungsbefugnisse beim Staat bzw. bei den Bundesländern einerseits und bei den unterschiedlichen Verbandssystemen 36 andererseits lagen und es kein einheitliches, über-geordnetes Recht der Berufsbildung gab. 37 So war und ist ein Kennzeichen des dualen Systems der Berufsausbildung 38 in Deutschland die Dualität auch auf den Ebenen des Rechts. Der Auszubildende besucht mit dem Betrieb und der Berufsschule zwei unterschiedliche Lernorte, die unterschiedlichen Zuständigkeiten unterliegen. Die Länder sind im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Kulturhoheit für den Unterricht an den Berufsschulen verantwortlich, während die Durchführung der betrieblichen Ausbildung den Betrieben selbst obliegt. 39 Dies führte immer mehr zu Reibungspunkten, da eine einheitliche, übergeordnete gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten fehlte. Des Weiteren war das Ausbildungsengagement der Betriebe bis in die 60er Jahre sehr von regionalen, branchen- und auch betriebsspezifi-
33 Vgl. Sloane/Twardy/ Buschfeld 1998, S. 257 f. und 267.
34 Dehnbostel 1997, S. 162.
35 Wird in diesem Kapitel die Abkürzung BBiG verwendet oder vom Berufsbildungsgesetz gesprochen, so ist das BBiG vom 14.08.1969 gemeint.
36 Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie industrielle Wirtschaftsverbände.
37 Vgl. Hilbert/ Südmersen/ Weber 1990, S. 30.
38 Der Begriff „Duales System der Berufsausbildung“ wurde vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen (1953-1965) geprägt. Vgl. Deutscher Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen 1965a, S. 57.
39 Vgl. Hilbert/ Südmersen/ Weber 1990, S. 41 f.
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schen Gegebenheiten abhängig. Aufgrund dieser Tatsache war die Integration eines nach der Ausbildung aus dem Betrieb ausscheidenden Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb oft mit sehr hohem Aufwand verbunden. Aus diesen Gründen heraus wurde in den 60er Jahren - wie im Folgenden beschrieben - ein neuer Versuch unternommen, das Vorhaben „Re-form der beruflichen Bildung in Deutschland“ voranzutreiben.
2.1.2 Rechtliche Situation der Berufsbildung in Deutschland vor 1969
Die Übernahme von Verantwortung und die Regelung der Zuständigkeiten für die berufliche Bildung in Deutschland waren und sind auch derzeit wieder ein heftig diskutierter Streitpunkt in der politischen Diskussion. Vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 bemühten sich politische Parteien und Interessengruppen - insbesondere die Gewerkschaften - bereits seit mehr als fünf Jahrzehnten vergeblich um eine einheitliche und umfassende Regelung der Berufsbildung in Deutschland. Bereits die auf dem 10. Kongress der Gewerkschaften Deutschlands im Jahre 1919 verabschiedete „Erklärung zur Regelung des Lehrlingswesens“ 40 enthielt wesentliche Elemente des 1969 in Kraft getretenen BBiG und kann damit als ein erster Entwurf desselben angesehen werden. Die Gründe dafür, dass es so lange dauerte bis das Gesetzesvorhaben ernsthaft in Angriff genommen wurde, sind vielschichtig. Ein Referentenentwurf zur reichseinheitlichen Regelung der Berufsausbildung aus dem Jahre 1927 wurde aufgrund der aufkommenden Weltwirtschaftskrise nicht weiter verfolgt, 41 während der 1942 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Berufserziehung der deutschen Jugend in erster Linie aufgrund des beginnenden 2. Weltkriegs nicht zum Tragen kam. 42 Ein weiterer Grund für die Nichtverwirklichung der umfassenden gesetzlichen Regelung der beruflichen Bildung ist, dass Unternehmer, Betriebe und ihre Verbände einen (Teil-) Verlust ihrer Autonomie in der Berufsausbildung, die auf eine jahrhundertelange Handwerks-und Kaufmannstradition in Deutschland zurückgeht, befürchteten. Unternehmen waren daher auch aus grundsätzlichen interessenpolitischen Erwägungen heraus stets daran interessiert, möglichst wenig staatliche Einflüsse und Vorgaben in der Berufsausbildung zuzulassen. 43 So enthielten bis zum Inkrafttreten des BBiG im Jahre 1969 die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes (GewO), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Handwerksordnung (HwO) die für die Berufsbildung maßgeblichen Bestimmungen für jeweils einen Teil der Lehrlinge. 44
40 Vgl. Protokoll der Verhandlungen des 10. Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands 1919.
41 Vgl. hierzu und zu weiteren Details Münch 1969, S. 811 f.
42 Vgl. Klubertz 2004, S. 275, Münch 1969 S. 812.
43 Vgl. Arnold/ Münch 1995, S. 4 ff.
44 Vgl. Herbst 1969, S. 378. Die GewO war maßgebend für Lehrverhältnisse in Gewerbebetrieben, die HwO für Handwerksbetriebe und das HGB für Handelsbetriebe.
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Monika Urlberger, 2005, Das Berufsbildungsreformgesetz 2005 - Politische Hintergründe und möglicher Beitrag zur Bewältigung aktueller Probleme der beruflichen Bildung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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