Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung. 3
2) Modellbeschreibung. 3
3) Möglichkeiten der Vertrauensarbeitszeit. 6
4) Probleme der Vertrauensarbeitszeit. 8
5) Fazit und Ausblick. 11
6) Literaturverzeichnis. 13
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1) Einleitung
In vorliegender Seminararbeit sollen die Möglichkeiten und Probleme der sogenannten Vertrauensarbeitszeit als einer Variante flexibler
Arbeitszeitsysteme untersucht werden. Bestrebungen die Arbeitszeit zu flexibilisieren haben eine lange Tradition. So war die Einführung der Gleitzeit in den 60er Jahren ein erster wichtiger Schritt weg von den starren Arbeitszeitregelungen der Vergangenheit. Seitdem gehen allgemeine Dezentralisierungs- und Deregulierungstendenzen in den Unternehmen auch mit einer stetigen Liberalisierung der Arbeitszeit einher. So entstand in den späten 90er Jahren unter dem Stichwort „Vertrauensarbeitszeit“ ein neues Konzept zu einer weitergehenden Flexibilisierung der Arbeitszeit. Im kommenden Abschnitt soll nun zunächst geklärt werden, was unter dem Konzept Vertauensarbeitszeit überhaupt verstanden wird. Die darauf folgenden beiden Abschnitte widmen sich dann den Möglichkeiten bzw. Problemen, die bei Anwendung dieses neuen Modells entstehen können.
2) Modellbeschreibung
Vertrauensarbeitszeit ist kein geschützter Begriff, so dass man in der betrieblichen Praxis ein großes Spektrum an Interpretationsvatianten dieses Arbeitszeitmodells findet. Auch eine einheitliche theoretische Definition liegt bislang nicht vor. Einig ist man sich darüber, dass es sich bei der Vertrauensarbeitszeit um ein flexibles Arbeitszeitsystem handelt. Von flexiblen Arbeitszeiten spricht man im allgemeinen, wenn Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer über Lage, Dauer oder Verteilung der individuellen Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens selbständig entscheiden
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können (vgl. www.flexible-arbeitszeiten.de). Dabei geht die Arbeitszeitliberalisierung beim Konzept der Vertrauensarbeitszeit weiter als bei herkömmlichen Modellen z.B. mit Gleitzeit, hat aber immer noch die Arbeitszeit als Leistungsmaßstab zur Grundlage. Bei „Arbeitszeit-Freiheit“, als theoretisch nächstem Schritt auf dem Weg zu einer immer größeren Arbeitszeitflexibilisierung, wäre dies nicht mehr der Fall (vgl. Hoff 2002, S. 23).
Trotz der unterschiedlichen betrieblichen Auslegungen gibt es eine Reihe von Merkmalen, die im allgemeinen in Verbindung mit dem Konzept der Vertauensarbeitszeit genannt werden. Diese sollen im folgenden dargestellt werden:
Der Arbeitgeber verzichtet auf die formelle Erfassung und somit auf die Kontrolle d er mitarbeiterseitig geleisteten Arbeitszeit. Das Unternehmen verzichtet dementsprechend auch auf eine Auswertung von Arbeitszeitdaten. Dennoch gibt es einen vertraglich festgelegten Arbeitszeitrahmen, der über einen längeren Zeitraum (z.B. ein Jahr) im Saldo eingehalten werden soll, wobei Schwankungen der täglichen, wöchentlichen oder auch monatlichen Arbeitszeit in Übereinstimmung mit dem betrieblichen Bedarf durchaus gewollt sind um eine optimale Auslastung Kapazitäten zu gewährleisten. Die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit wird an die Beschäftigten delegiert. Dabei ist entscheidend, dass aus diesen Aufzeichnungen „keinerlei Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber mehr abgeleitet werden (können). A bsolute Klarheit in diesem Punkt ist eine zentrale Erfolgsvoraussetzung der
Vertrauensarbeitszeit“ (Hoff & Weidinger 1999, S. 381). Die Erfassung dient lediglich der Legitimation des Arbeitgebers gegenüber den
Aufsichtsbehörden. Wie konsequent die Erfassung durchgeführt wird, liegt letztendlich in den Händen des einzelnen Mitarbeiters. Lediglich starke Abweichungen von der Regelarbeitszeit sollen dokumentiert werden, um nicht mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt zu kommen. Zur Vermeidung
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Arbeit zitieren:
Robert Jentzsch, 2003, Vertrauensarbeitszeit als neues Instrument der Arbeitszeitgestaltung: Möglichkeiten und Probleme, München, GRIN Verlag GmbH
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