II
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Einführung 1
2.1. Definition „Musik“ 1
2.2. Definition „Urheberrecht“ 2
2.3. Definition „Audio-CD“ 3
2.4. Definition „MP3“ 4
2.5. Definition „Internet-Tauschbörse“ 6
3. Problemfelder 7
3.1. Entstehung 7
3.2. Erstellung und Verbreitung von CD-Kopien 8
3.3. Musiktausch über Internet-Tauschbörsen 10
4. Lösungsansätze 12
4.1. technische Kopierschutzmaßnahmen 12
4.2. verschärftes Urheberrecht 14
4.3. Produkt- und Preisdifferenzierung 16
4.4. Das „neue“ Napster 17
5. Fazit und Ausblick 19
Literaturverzeichnis 20
III
Abkürzungsverzeichnis
ADSL Asymmetric Digital Subscriber Line AT&T American Telephone & Telegraph Corporation CEO Chief Executive Officer DRM Digital Rights Management DVD Digital Versatile Disc EA Electronic Arts GmbH EMI Electric and Musical Industries Limited FFA Filmförderungsanstalt GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GfK Gesellschaft für Konsumforschung AG IFPI International Federation of the Phonographic Industry ISDN Integrated Services Digital Network MP3 MPEG-1 Audio Layer 3 SCEI Sony Computer Entertainment Incorporated TOC Table Of Contents XCP Extended Copy Protection
1
1. Einleitung
Der Anlass für die Wahl des Themas sind die zahlreichen Klagen der Musikindustrie über ihre schwindenden Umsätze beim Tonträgerverkauf. So meldete etwa der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. für das Jahr 2003 einen starken Umsatzrückgang von 19,8% gegenüber 2002 1 . Die Musikindustrie sieht im Raubkopierer den Schuldigen für ihre Misere. In der vorliegenden Arbeit werden die Ursachen dieses Branchenproblems umfassend untersucht. Nach einer Klärung von Fachbegriffen wird der Frage nachgegangen, welche Entwi cklungen zum Raubkopieren in seiner heutigen Form geführt haben. Darauf aufbauend werden die zwei kritischsten Ausprägungen, das Kopieren von Audio-CDs und der Tausch über das Internet, näher analysiert. Im Weiteren werden Möglichkeiten für die Musikindustrie, auf die negative Entwicklung Einfluss zu nehmen, aufgezeigt. Das Spektrum reicht dabei von kooperativen Ansätzen bis hin zur Abschreckung des potenziellen Raubkopierers durch Androhung strafrechtlicher Konsequenzen.
Die Publikmachung des letztgenannten könnte manch ein Kinogänger kürzlich als witzig gestalteten Werbeclip der Kampagne „Hart aber gerecht“ gesehen haben (Eine Mutter stellt sich mit ihren Kindern vor ein Gefängnis, in dem ihr Mann wegen Raubkopierens inhaftiert ist und die Kinder singen anlässlich seines Geburtstages) 2 . Obwohl diese Kampagne von Vertretern der Filmbranche initiiert und getragen wird, gelten die strafrechtlichen Konsequenzen für Musik- und Filmbranche gleichermaßen.
2. Einführung
2.1. Definition „Musik“
Musik gehört zu den geistigen Schöpfungen und weist als solche einige ökonomische Besonderheiten auf. So fällt es schwer, die herkömmlichen Regeln von Angebot und Nachfrage auf sie anzuwenden. Das liegt daran, dass das Gut Musik nicht als „knapp“ bezeichnet werden kann. Denn durch das beliebig häufige Abspielen von Musik verringert sich dieses Gut nicht,
1 Spiesecke, H., 4.12.2005, http://www.ifpi.de/news/news -379.htm
2 Zukunft Kino Marketing GmbH, 4.12.2005, http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=28
2
es wird nicht „konsumiert“. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass der Genuss von Musik nicht beschränkt werden kann. Es ist grundsätzlich nicht möglich, Verfügungsrechte für Musik zu definieren.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Beim Kauf eines Pkws erhält der Käufer über sein Fahrzeug das Verfügungsrecht. In unmittelbarer Form durch den Schlüssel, der ihm allein den Zugang zu seinem Wagen erlaubt, und mittelbar durch den gesellschaftlich anerkannten Eigentumsnachweis, seinen Fahrzeugbrief.
Für Musik hingegen ist es nicht möglich, die Nutzung (das Anhören der Musik) durch jedermann auszuschließen. Diese Besonderheiten beziehen sich dabei natürlich nur auf Musik als geistiges Gut. Der Tonträger, auf dem die Musik gespeichert ist, ist für sich ein privates Gut, dessen Nutzung einschränkbar ist und der auch einem Verschleiß unterliegt. 3 Um Musik marktfähig zu machen, greift man zu einem Kunstgriff: Man verknappt sie künstlich. Dies wird auf zweierlei Art erreicht. Zum einen erhält der Schöpfer des Musikstücks das Urheberrecht an diesem (vgl. 2.2. Definition „Urheberrecht“), bekommt also rechtlich die alleinigen Verfügungsrechte zugesprochen und kann sich zu deren Schutz bei Zuwiderhandlung an ein Gericht wenden. Ihm wird dadurch de facto ein Monopol auf sein geistiges Werk eingeräumt. Der andere Ansatz besteht darin, durch ein Trägermedium die Knappheit zu erzielen. Das ist kurz zuvor am Beispiel des Tonträgers bereits angesprochen worden. 4
2.2. Definition „Urheberrecht“
Das Urheberrecht bestimmt den Schöpfer (den Urheber) eines geistigen Werkes zum alleinigen Rechteinhaber. Wie bereits erwähnt, erlangt er damit für sein Werk eine Monopolstellung. Das Urheberrecht steht dem Schöpfer automatisch mit der Erstaufführung oder der Aufzeichnung auf einem Medium zu. Der historische Ursprung des Urheberrechts liegt um den Zeitraum der Erfindung des Buchdrucks (um 1440). Zu dieser Zeit wurde es erstmals möglich, günstige Kopien von Werken in größeren Mengen
3 vgl. Clement, R., Übung 5: Informationsgüter, Copyright und Open-Source (IntÖk5.pdf), S. 11-12
4 vgl. ebenda, S. 15 ff.
3
herzustellen. Sowohl die Autoren als auch die Druckereien, die Erstere für das Erstellen eines Werkes bezahlt hatten, sahen dies jedoch kritisch. Denn diese Werke wurden von anderen Druckereien z.T. in schlechter Qualität nachgedruckt oder sogar im Wortlaut geändert. Zudem entstanden den Erstdruckereien höhere Kosten wegen anfallender Autorenhonorare und daher konnten sie nicht mit den günstigen Preisen der Nachdrucker mithalten. Deswegen erbaten und bekamen die Druckereien von den staatlichen Obrigkeiten für einen abgegrenzten Zeitraum das exklusive Druckrecht am Werk 5 .
Heutzutage nimmt der Urheber seine ihm aus dem Urheberrecht erwachsenden Rechte üblicherweise nicht selbst wahr. Er bedient sich dazu einer Verwertungsgesellschaft, die für ihn seine Urheberrechte wahrnimmt. In der Musikbranche vertritt die GEMA die ihr angehörigen Künstler. Sie stellt sicher, dass für das jeweilige Werk das Urheberrechtsgesetz eingehalten wird und die für eine öffentliche Musikaufführung erhobenen Gebühren eingetrieben werden. Diese Gebühren werden anschließend an die Künstler, abzüglich entstandener Verwaltungskosten, mittels Verteilungsschlüssel ausgeschüttet 6 .
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Urheberrecht zwei Ziele verfolgt. So soll es einerseits ermuntern, schöpferisch tätig zu sein und die erzielten Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zu präsentieren (der Urheber hat die Möglichkeit, seine Kreativität in Profit zu verwandeln). Andererseits soll es auch einen gesamtgesellschaftlichen Gewinn erbringen, indem das neue Wissen möglichst schnell verbreitet wird.
2.3. Definition „Audio-CD“
Die Audio-CD ist das Ergebnis einer Kooperation der Firmen Sony und Philips Anfang der 80er Jahre zur Etablierung eines neuen, digital-optischen Datenträgers für Musik. Sie hatte die bis dato vorherrschende Schallplatte aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile schnell vom Markt verdrängt (Anfang der
5 vgl. Verwertungsgesellschaft W ORT, 4.1.2006, http://www.vgwort.de/geschichte.php
6 vgl. o.V., 4.12.2005, http://www.gema.de/wirueberuns/
Arbeit zitieren:
Christian-Alexander Schneider, 2006, Veränderungen der Musikbranche durch PC und Internet, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Was ist Web 2.0 - Oder The Good, the Bad and the Ugly
Informatik - Internet, neue Technologien
Skript, 26 Seiten
Eine Volkswirtschaftliche Analyse von Napster basierend auf Shapiro un...
Seminararbeit, 31 Seiten
Popkultur der 90er Jahre am Beispiel der Techno- und Grunge-Kultur
Hausarbeit, 19 Seiten
Urheberrecht in der Musik- und Filmindustrie
Informatik - Internet, neue Technologien
Seminararbeit, 39 Seiten
Digitale Produkte und Digital Rights Management
Informatik - Wirtschaftsinformatik
Hausarbeit, 17 Seiten
Urheberrechte und Medien am Beispiel von Napster
Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management
Seminararbeit, 31 Seiten
Christian-Alexander Schneider's Text Veränderungen der Musikbranche durch PC und Internet ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Christian-Alexander Schneider hat den Text Veränderungen der Musikbranche durch PC und Internet veröffentlicht
Christian-Alexander Schneider hat einen neuen Text hochgeladen
Pionier-Vorteile am Beispiel der Internet-Ökonomie
Eine empirische Untersuchung v...
Stephanie Busch
Private Nutzung von Internet-Anschlüssen durch Arbeitnehmer
Die arbeits- und betriebsverfa...
Dirk Andres, Peter Hanau, Thomas Hoeren
0 Kommentare