Die Stellungnahme FAR 1 1991 Anforderungen an Sanierungskonzepte des Instituts der Wirtschaftsprüfer Seminararbeit
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
Literaturverzeichnis i
1 Einführung 1
2 Grundlagen 1
2.1 Was bedeutet Sanierung 1
2.2 Zweck eines Sanierungskonzepts 2
2.3 Notwendigkeit eines Sanierungskonzepts 3
2.4 Stellungnahmen des IDW und die FAR 1 1991 3
2.5 Prognoseaussichten und die Rolle des Gutachters 3
3 Aufbau eines Sanierungskonzepts nach FAR 1 1991 4
3.1 Gliederung des Sanierungskonzepts 4
3.2 Beschreibung des Unternehmens 5
3.3 Analyse des Unternehmens 6
3.3.1 Konkurrentenanalyse 7
3.3.2 Szenario-Analyse 7
3.3.3 Die besondere Rolle des Prüfers 8
3.4 Krisenursachenanalyse 8
3.5 Lagebeurteilung 9
3.6 Leitbild des sanierten Unternehmens 10
3.7 Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens 11
3.8 Planverprobungsrechnung 12
4 Kritik 13
5 Fazit 15
Die Stellungnahme FAR 1/1991 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer Seminararbeit
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz
BS WP/vBP Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und
Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers
und des vereidigten Buchprüfers
bzw. beziehungsweise
ggf. gegebenenfalls
HGB Handelsgesetzbuch
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IDW FAR Fachausschuss Recht des IDW
u. a. unter anderem
WP Wirtschaftsprüfer
z. B. zum Beispiel
II
Die Stellungnahme FAR 1/1991 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer Seminararbeit
1 Einführung
Zeichnen sich die ersten Merkmale einer Krise ab – oder ist im schlimmsten Fall schon der Insolvenzantrag gestellt – muss dringend ein Sanierungskonzept erstellt werden, um das Unternehmen vor einer Liquidation zu retten und die Zukunft seiner Mitarbeiter und Gläubiger zu sichern.
Das INSTITUT DER WIRTSCHAFTSPRÜFER IN DEUTSCHLAND (IDW) hat zur Unterstützung bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts die Stellungnahme FAR 1/1991 ver- fasst, in der eine allgemeine Vorgehensweise bei dieser Arbeit vorgeschlagen und vorgestellt wird. Insbesondere stellt das IDW in seiner Verlautbarung eine aus- führliche Gliederung zur Verfügung, an welcher sich die Gutachter orientieren sollen. Diese Seminararbeit geht zunächst kurz auf die Begriffe „Sanierung“ und „Sanierungskonzept“ ein und befasst sich anschließend allgemein mit dem Gegenstand und der Prüfung von Sanierungskonzepten. Nach diesen anfänglichen Begriffsabgrenzungen stellt sie im nächsten Schritt den Inhalt der Stellungnahme übersichtlich dar, verschafft dem Leser so einen Überblick über die vom IDW empfohlene Gliederung eines Sanierungskonzepts und verdeutlicht gleichzeitig die Notwendigkeit zur Erstellung eines solchen Konzeptes. Insbesondere werden einzelne – in den FAR 1/1991 lediglich genannte – Methoden und Techniken kurz erläutert. Ebenso wird auf Probleme eingegangen, die in den verschiedenen Bereichen auftreten können. Abschließend werden die FAR 1/1991 durch Abwägung der Vor- und Nachteile gegenüber eines Vorschlags einer Unternehmensberatung zum Aufbau von Sanierungskonzepten kritisch beurteilt und gewürdigt.
2 Grundlagen
2.1 Was bedeutet Sanierung?
Der Begriff „Sanierung“ bezeichnet von seiner lateinischen Wurzel her eine „Heilung“. Im deutschen dagegen bezieht er sich lediglich auf Gegenstände. Sanierung be-
1
Die Stellungnahme FAR 1/1991 „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer Seminararbeit
zeichnet den Prozess, der eine Sache oder eine Struktur erneuert und / oder wieder funktionstüchtig macht. 1
In der Wirtschaft spricht man bei Sanierung von Maßnahmen der Wiederherstellung existenzerhaltender und späterer Gewinne. Der Begriff „Sanierung“ vereint hier alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Instrumente der Krisen- bewältigung. 2
Aufgrund der Vielzahl und Vielschichtigkeit der Krisenursachen, des potentiellen Vertrauensverlustes bei Gläubigern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, sowie der Bedrohung durch Überschuldung und Illiquidität stellt die Sanierung eines Unter- nehmens eine der schwierigsten und anspruchsvollsten Managementaufgaben dar. 3
2.2 Zweck eines Sanierungskonzepts
Gerät ein Unternehmen in eine Krise und benötigt beispielsweise Unterstützung seiner Banken, werden diese in der Regel ein Sanierungskonzept verlangen und dieses als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen nutzen. 4 Diese Banken werden investieren bzw. Kredite zur Verfügung stellen, wenn eine begründete Aussicht auf Erfolg des Sanierungskonzepts besteht – denn nur dann ist eine Sanierung sinnvoll. Wird im Sanierungskonzept ein positiver Einnahmeüberschuss festgestellt, kann hieraus auf die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ge- schlossen werden. 5
Ein Sanierungskonzept ist also ein sinnvolles – wenn nicht sogar das einzig sinnvolle – Mittel, um die Gläubiger des Krisenunternehmens durch die Darstellung der Erfolgsaussichten der Sanierungsmaßnahmen von der Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens zu überzeugen und somit zu weiteren Investitionen anzuregen. Verweigern die Gläubiger dagegen zusätzliche Einzahlungen ist damit zu rechnen, dass notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Geschäftstätigkeit nicht durchge- führt werden können und die Sanierung somit scheitert.
1 Vgl. WIKIPEDIA: Sanierung.
2
Vgl. WIKIPEDIA: Sanierung (Wirtschaft).
3
Vgl. KRAUS / GLESS in BUTH / HERMANNS (2004), § 4 Rz 1, S. 115.
4
Vgl. KRAUS / GLESS in BUTH / HERMANNS (2004), § 4 Rz 28, S. 125.
5
Vgl. FAR 1/1991, S. 3.
2
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2.3 Notwendigkeit eines Sanierungskonzepts
Nach Meinung von KRAUS / GLESS ist „zur Bewältigung der Unternehmenskrise […] ein abgestimmtes Gesamtkonzept aus strategischer Neuausrichtung und operativen Maßnahmen notwendig“. 6 Diese allgemeine Formulierung macht deutlich, dass es aufgrund der Einzigartigkeit und Komplexität der individuellen Situation kein Patent- rezept zur Sanierung eines angeschlagenen Unternehmens geben kann. 7
2.4 Stellungnahmen des IDW und die FAR 1/1991
Wie bereits erwähnt, gibt es kein Patentrezept zur Krisenbewältigung. Da es auch keine gesetzliche Regelung zum Aufbau von Sanierungskonzepten gibt, hat das IDW diesbezüglich das Fachgutachten FAR 1/1991 erarbeitet, welches sich in der Praxis durchgesetzt hat. In dem Gutachten wird verdeutlicht, welche „Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte […] von Wirtschaftsprüfern sowohl bei der Erstellung als auch bei der Beurteilung fremder Sanierungskonzepte zugrunde gelegt [werden, d. Verf.]“. 8
Das IDW stellt in seiner Verlautbarung fest, dass der „Ausgangspunkt jeder intersubjektiv nachvollziehbaren Darstellung der Sanierungsfähigkeit eines Unter- nehmens […] die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes [ist, d. Verf.]“. 9 Generell stellen Verlautbarungen des IDW die allgemeine Berufsauffassung der Wirtschafts- prüfer dar. Abweichungen von den Thesen sind über den Grundsatz der Eigen- verantwortlichkeit (vgl. § 11 BS WP/vBP) möglich, aber in Haftungsfällen vor Gericht zu verantworten.
2.5 Prognoseaussichten und die Rolle des Gutachters
Oftmals fungiert der Wirtschaftsprüfer schon in der Abschlussprüfung als Krisen- warner und kann das Unternehmen direkt bei der Entwicklung eines Sanierungs- konzepts unterstützen (Sanierungsprüfung im weiteren Sinne, vorwiegend Be- ratungstätigkeit). Prüft der WP hingegen bereits vorliegende Konzepte auf deren
6
KRAUS / GLESS in BUTH / HERMANNS (2004), § 4 Rz 3, S. 115.
7
Vgl. KRAUS / GLESS in BUTH / HERMANNS (2004), § 4 Rz 2, S. 115.
8
FAR 1/1991, S. 3.
9
FAR 1/1991, S. 3.
3
Quote paper:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Christian Thiede, 2005, Die Stellungnahme FAR 1/1991 'Anforderungen an Sanierungskonzepte' des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Munich, GRIN Publishing GmbH
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