Inhalt
I Einleitung 3
II 2 Thesen: Rationalisierung und Mechanisierung 5
III Rechnungsbücher, Pipe Rolls und Praxiswissen: Die
Schriftst ücke und ihre Aussagen 7
IV Infragestellung: Tendenzen der Institutionalisierung 12
V Zusammenfassung 17
VI Quellen und Literatur 18
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I Einleitung
Die Methodik der historischen Wissenschaften ist es, anhand von Quellenmaterial nachvollziehbare Aussagen über die Vergangenheit zu treffen. Die Quellenlage ist somit mit der Beantwortung historischer Fragen untrennbar verknüpft und konstitutiver Bestandteil einer Ableitung von Forschungsthesen. In dieser Untersuchung sollen zwei Thesen der älteren Forschung zur Institutionalisierung im 12. und 13. Jahrhundert in England auf Schlüssigkeit im Hinblick auf ihre Ableitung aus dem für diesen Bereich recht umfangreichen Material überprüft werden. Zum einen ist es die „Rationalisierungsthese“, derer sich einige namhafte Historiker im Gefolge M. Webers angenommen haben, zum anderen eine
„Mechanisierungsthese“, die von L. White, Jr. aufgestellt wurde. Erstere bezieht sich auf die soziologische Herrschaftstheorie, nach der sich aus willkürlichen Herrschaftsmodellen heraus der bürokratische Staat der Moderne entwickelt. Diese Entwicklung habe, so W. Stubbs, H. Mitteis u.a., in England bereits nach der normannischen Eroberung begonnen und sei in der Bildung von Institutionen wie im Grad der Verschriftlichung der Verwaltung nachweisbar 1 . In der zweiten These wird parallel dazu von dem planvollen Anwachsen technologischer Entwicklungen gesprochen, auf die eine ausgreifende Mechanisierung hinwiese. Anhand der Rechnungsbücher Heinrichs III. und einiger Aspekte zu den Pipe Rolls der englischen Könige und dem Domesday-Book sollen hier die tatsächliche Aussagekraft des Materials und die Funktion des unabweisbaren „administrativen Luxus“ für die Positionierung der mittelalterlichen Herrschaftspraxis in England hinterfragt werden.
Die gemeinsame Untersuchung der beiden Aspekte, Verwaltung und Technologie, ist nicht ihren Inhalten geschuldet - dafür wäre eine getrennte Thematisierung angebrachter. Der Grund liegt vielmehr in der hergebrachter Argumentation: Sie gelten als Indikatoren für den Grad der Modernisierung, ihr jeweiliger Stand der Technik erscheint als Maß für das Verlassen des europäischen Mittelalters. Weil aber sowohl die administrativen Bedingungen wie auch die technischen Möglichkeiten in den genannten Quellen angesprochen und aus ihnen abgeleitet wurden und werden,
1W . S TUBBS, History, Bd.1, 1897; S. B. CHRIMES, Introduction, 1952.
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sollen sie hier gemeinsam untersucht werden. Dabei spielt auch die Frage nach nicht ableitbaren Aussagen und nach dem einer These zugrundeliegenden Vorverständnisses eine Rolle. Es geht nicht vordergründig um eine qualitative Einschätzung der Potentialität administrativer und technologischer Möglichkeiten in England, sondern um ihre Funktion für die politische Praxis und die aus ihrer Aktualität ableitbaren Tendenzen.
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II 2 Thesen: Rationalisierung und Mechanisierung
W. STUBBS hat die normannische Periode als diejenige charakterisiert, in der sich in England ein neues administratives System herausgebildet hat, aus dem später der zentralisierte Staat hervorging 2 . Desgleichen verfuhren kontinentale Historiker, die z.B. die späte Entstehung des deutschen Nationalstaates dem englischen Ideal gegenüberstellten 3 . Für das hier behandelte Thema ist insbesondere die Frage nach der administrativen Leistung der englischen (Finanz-)Verwaltung des 13. Jahrhunderts für die Entwicklung eines solchen Staates von Interesse. Waren die Institutionen der Zeit tatsächlich ein Mittel, das der Entstehung einer bürokratischen Herrschaft im Sinne Max Webers zugute kam 4 ? Dafür spricht der Umfang des Verwaltungsapparates, auf den allein schon die Quellenlage schließen läßt. Wenn auch die ersten Rechnungsbücher dieser Art erst aus der Zeit Heinrichs III. stammen, so setzte die exponentielle Zunahme des schriftlichen Verwaltungsverkehrs schon unter Heinrich II. bzw. Johann ein. Die Bürokratie beginnt aus dieser Sichtweise heraus mit der Einführung der Pipe Rolls 5 .D i e Schriftlichkeit gilt als Maß der Zentralisierung und der Institutionalisierungsprozeß erscheint als Funktion der Anzahl von Schriftzeugnissen. Demgegenüber fragt U. Göllmann, ob „[diese Interpretationsmuster] nicht mitunter bestimmte Dinge verstellen oder zu stark ausblenden“ 6 .
Die bekannte administrative Unterteilung Englands in Grafschaften und Hundertschaften, die seit 1066 das gesamte Inselreich überzieht, war für die militärische wie auch zivilrechtliche Verwaltung grundlegend 7 .W ä h r e n dd i e Hundertschaften erst ab dem 10. Jahrhundert nachweisbar sind, gab es Grafschaften bereits im 7. Jahrhundert. Auch nach der normannischen Eroberung behielten diese ihre Funktion und blieben neben dem Feudalrecht bestehen. Die starke Streuung des Adelsbesitzes erleichterte es dem Königtum, über die Grafen und Barone Oberhand zu gewinnen. Daß die Besitzverhältnisse trotz Beibehaltung
2W . S TUBBS, History, Bd.1, S. 365. Vgl. Zusammenfassung der verfassungsgeschichtlichen Werke des 19. und 20. Jahrhunderts bei S. B. CHRIMES, Introduction, 1952. 3S o H . M ITTEIS, Staat, 1959. 4M . W EBER, Wirtschaft, S. 126ff. 5V g l . M . T . C LANCHY, England, S. 32ff. 6U . G ÖLLMANN, Geld, S. 33. 7J . C AMPBELL, Anglo-Saxon State, 1994.
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organisatorischer Strukturen im Zuge der 1066er Eroberung im großen Umfang neu geregelt wurden, ist hinlänglich bekannt; das Domesday-Book von 1086 ist hierfür ein gewaltiges Zeugnis, in dem ein Zustand aufgenommen wurde, der für einen festgesetzten Zeitpunkt galt. An ihm können sowohl die Besitzverhältnisse für England nach der normannischen Eroberung als auch die Verbreitung und der Stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung nachvollzogen werden. So hatH.C.DARBY die Standorte mechanischer Mühlen in den einzelnen Grafschaften kartiert 8 , woran die Abhängigkeit der Mechanisierung von den natürlichen Ressourcen, hier Wasser und Wind, ablesbar ist. Darauf aufbauend hat LYNN WHITE, JR. eine Theorie entwickelt, die ein spezielles Interesse der Menschen im Mittelalter für eine technologische Transformation behauptet 9 : Die Mühle sei der erste Schritt, die Lebenswelt zunächst durch Wasser- dann auch durch Windkraft planvoll zu mechanisieren. Dafür sprächen umfangreiche Niederschriften, die die mittelalterliche Landwirtschaftsproduktion dokumentieren und z.B. in Form von Rechnungsbüchern einzelner Städte und Landschaften die Arbeit der Mühlen dokumentieren 10 . Anlaß dieser schriftlichen Fixierung waren sicher Vorbeugung gegen Betrug und der bessere Überblick über Einkünfte und Ausgaben einer solchen Mühle. Da das Mühlenwesen aber keine Erfindung des englischen Mittelalters ist, sondern Mühlen vielmehr aus der Antike überliefert und punktuell seit dem 8. Jahrhundert im Inselreich nachweisbar sind, liegt es nahe, die Weiterentwicklung und extreme Zunahme ihrer Ausbreitung einer bewußten Mechanisierungstendenz im Leben der Menschen zuzuschreiben. Die Entwicklungstendenz verläuft also in diesem Modell ähnlich der WEBERschen Herrschaftstheorie: die Entwicklung schreitet voran und mit den sich verbreitenden Einsichten in rationales Handeln modernisiert sich das Gemeinwesen, hier auf technischem, da auf administrativem Gebiet.
Was hier die Anknüpfung an überliefertes Praxiswissen ist, bedeutete für Heinrich I. die Anknüpfung an bewährte Organisationsformen: Er nutzte die Versammlungen der Hundertschaften u.a. dazu, seine Finanzrechte durchzusetzen. Er bediente sich dabei Beauftragter, die nichterbliche Ämter bekleideten und die
8 H. C. Darby, Domesday, 1977.
9 L. White, Jr., Technology, 1962.
10 R. Holt, Mechanization, in: E. B. Smith und M. Wolfe (Hrsg,), Technology, S. 141.
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Arbeit zitieren:
Axel Siegemund, 2005, Administrative Rationalität und technologische Modernisierung? Ein Aspekt der Institutionalisierung im England des 12. und 13. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
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