I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Abk ürzungsverzeichnis. III
Abbildungsverzeichnis. V
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit 1
1.1. Problemstellung. 1
1.2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit. 2
2. Die Finanzierungsalternativen von Unternehmen. 3
2.1. Der Bankkredit als wichtigstes Mittel der Fremdkapitalbeschaffung. 3
2.1.1. Begriffserklärung. 3
2.1.2. Die verschiedene Arten des Bankkredits 3
2.1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen 4
2.1.3.1. Das Kreditwesengesetz 5
2.1.4. Basel II 6
2.1.4.1. Folgen von Basel II für den Mittelstand 7
2.1.5. Die Kreditvergabe von Banken. 8
2.2. Private Equity Fonds als neue Form der Eigenkapitalbeschaffung. 9
2.2.1. Begriffserklärung. 9
2.2.2. Abgrenzung zu Unternehmensbeteiligungsgesellschaften 11
2.2.3. Rechtliche Rahmenbedingungen 12
2.2.4. Die Auswahl des Private Equity Fonds. 13
2.2.5. Die Beteiligungsinstrumente des PEF 17
2.2.6. Die Betreuung des Portfoliounternehmens. 17
2.3. Die stille Gesellschaft als mezzanine Form der Kapitalbeschaffung. 18
2.3.1. Begriffserklärung. 18
2.3.2. Rechtliche Rahmenbedingungen 19
2.3.3. Die typische stille Gesellschaft 21
2.3.3.1. Beteiligung an Ergebnis, Vermögen und stillen Reserven 21
2.3.3.2. Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte,
Gesch äftsführung. 22
2.3.4. Die atypische stille Gesellschaft 22
2.3.4.1. Beteiligung an Ergebnis, Vermögen und stillen Reserven 22
2.3.4.2. Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte,
Gesch äftsführung. 23
2.3.5. Die stille Gesellschaft im Steuerrecht. 23
2.3.6. Die stille Gesellschaft als mezzanine Form der
Unternehmensfinanzierung. 25
3. Die Ziele und Entscheidungskriterien des Finanzmanagements. 25
3.1. Ziele der betrieblichen Finanzwirtschaft. 25
3.1.1. Der Erhalt der Liquidität. 26
3.1.2. Die Maximierung der Rentabilität 28
3.1.3. Der Erhalt der Unabhängigkeit 29
II
3.1.4. Der Erhalt der Sicherheit. 30
3.1.5. Die Wirkungsweise der Ziele zueinander 30
3.2. Von den Zielen zu den Entscheidungskriterien 32
3.2.1. Die Entscheidungskriterien der betrieblichen Finanzwirtschaft 34
3.2.1.1. Monetäre Entscheidungskriterien. 34
3.2.1.2. Nicht-monetäre Entscheidungskriterien. 37
4. Die Anwendung der Kriterien auf die Finanzierungsalternativen 40
4.1. Der Bankkredit. 40
4.1.1. Monetäre Entscheidungskriterien. 40
4.1.2. Nicht- monetäre Entscheidungskriterien. 46
4.1.3. Die Bewertung des Bankkredits 48
4.2. Der Private Equity Fond 49
4.2.1. Monetäre Entscheidungskriterien. 49
4.2.2. Nicht-monetäre Entscheidungskriterien. 53
4.2.3. Die Bewertung des Private Equity Fonds 55
4.3. Die stille Beteiligung 56
4.3.1. Monetäre Entscheidungskriterien. 56
4.3.2. Nicht-monetäre Entscheidungskriterien. 59
4.3.3. Bewertung der stillen Gesellschaft 6262
5. Die Auswahl einer Finanzierungsalternative 63
5.1. Die Gewichtung der Entscheidungskriterien 63
5.2. Von der Gewichtung zur Auswahl 64
6. Schlusswort. 67
Literaturverzeichnis. VI
Quellenverzeichnis X
Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung ApothG Apothekengesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BRD Bundesrepublik Deutschland BStBl. Bundessteuerblatt DA Diplomarbeit d.h. das heißt EK Eigenkapital erw. erweitert EStG Einkommensteuergesetz f. folgende Seite ff. fortlaufend folgende Seiten ggf. gegebenenfalls FK Fremdkapital FMFG Finanzmarktförderungsgesetz GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GewStG Gewerbesteuergesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen HGB Handelsgesetzbuch i.d.R. in der Regel i.d.F. in der Fassung InsO Insolvenzordnung IRB Internal Ratings Based Approach
IV
i.V.m. in Verbindung mit KG Kommanditgesellschaft KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KStG Körperschaftssteuergesetz KWG Kreditwesengesetz LoI Letter of Intent max. maximal Nr. Nummer OHG Offene Handelsgesellschaft PE Private Equity PEF Private Equity Fond RGBl. Reichsgesetzesblatt S. Seite s.u. siehe unten überarb. überarbeitet UBG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft UBGG Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellsch. usw. und so weiter VC Venture Capital vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ablauf des Beteiligungsauswahlverfahrens
Abbildung 2: Entwicklung von Entscheidungskriterien
Abbildung 3: Scoringmodell S
1
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1.1. Problemstellung
„Der Mittelstand ist der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Trotz ihrer Innovationsstärke stellt sich kleinen und mittleren Unternehmen in der hartnäckigen Wirtschaftsflaute immer öfter die Existenzfrage in Form der Finanzierungsfrage. Eine stiefmütterliche Behandlung von Finanzierungsfragen kann sich der Mittelstand immer weniger leisten; die Ansprüche an das Finanzmanagement steigen.“ 1 So der ehemalige Bundesbankpräsident Ernst Welteke in einer Rede auf einer Veranstaltung der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen. Er spielt mit der Aussage über die stiefmütterliche Behandlung von Finanzierungsfragen auf die oftmals einseitige Fixierung des Mittelstands auf bestimmte Finanzierungsalternativen an. Dies liegt häufig nicht etwa daran, dass den Unternehmen andere Kapitalquellen nicht offen stünden, sondern sie aus Unwissenheit nicht erkannt werden oder durch unbegründete Vorurteile bereits im Vorfeld verworfen werden.
Immer noch finanziert sich der deutsche Mittelstand zum großen Teil über Kredite ihrer Hausbank, was zu der im internationalen Vergleich sehr niedrigen Eigenkapitalquote geführt hat, die im Bundesdurchschnitt bei ca. 7,5 % liegt. 2 Andere Finanzierungsformen sind, neben der bekannten Einlagenfinanzierung des Unternehmers, nur sehr wenig präsent und werden laut einer Umfrage des deutschen Aktieninstitutes auch in der nahen Zukunft nur unwesentlich an Bedeutung gewinnen. 3 Dazu kommt erschwerend, dass neue Finanzierungsformen, die eventuell mit Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechten verbunden sind, mit der in Deutschland weit verbreiteten „Herr-im-Hause-Mentalität“ kollidieren. 4 Dabei bietet der Kapitalmarkt nicht nur für börsennotierte Unternehmen interessante Finanzierungsmöglichkeiten. Stichworte wie mezzanine Finanzinstrumente und Private Equity sind immer wieder zu hören und bieten bei genauerer Betrachtung oftmals hervorragende Alternativen zur Finanzierung eines Unternehmens.
1 Vgl. WELTEKE (2003), S. 1.
2 Vgl. DEUTSCHE BUNDESBANK (2004), S. 29 ff.
3 Vgl. DEUTSCHES AKTIENINSTITUT (2003), S. 41.
4 Vgl. SCHMIDTKE (1985), S. 81.
2
Diese Chancen müssen aber von Unternehmen erkannt werden. Dazu ist es notwendig, dass das Finanzmanagement sich Wissen über verschieden Finanzierungsalternativen aneignet und lernt, wie eine zielgerichtete Auswahl erfolgen kann.
1.2. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit soll es sein, drei unterschiedliche Finanzierungsalternativen vorzustellen, diese über die Entwicklung von Entscheidungskriterien zu bewerten und dann mit einem einfachen Modell zu einer Entscheidung zu gelangen. Dabei hat die individuelle Aufstellung und Ausrichtung, sowie die Einbettung des Unternehmens in seine Umwelt nur sehr begrenzten Einfluss auf diese Arbeit. Es soll vielmehr allgemein dargestellt werden, wie ein mittelständisches Unternehmen, in Abgrenzung zu börsennotierten Unternehmen, Finanzierungsalternativen bewerten und auswählen kann.
Die drei Finanzierungsalternativen sollen der Bankkredit, als traditionelle Form der Fremdkapitalbeschaffung, der Private Equity Fond, als neue Möglichkeit der Eigenkapitalfinanzierung, und die stille Gesellschaft, als mezzanines Finanzierungsinstrument, sein.
Zu Beginn der Arbeit werden die drei Finanzierungsformen mit ihren jeweils wichtigsten Ausprägungen beschrieben und erklärt. Der Leser dieser Arbeit soll ihre Besonderheiten kennen lernen und später in der Lage sein, diese anhand spezieller Entscheidungskriterien zu bewerten.
Die Entwicklung dieser Entscheidungskriterien wird im Anschluss dargestellt. Es soll erklärt werden, wie aus dem Formalziel der Unternehmung über die Sachziele der betrieblichen Finanzwirtschaft diese Kriterien entstehen. Danach finden die Finanzierungsalternativen ihre Anwendung auf die entwickelten
Entscheidungskriterien. Aufgrund der Bewertung der einzelnen Alternativen soll dann zum Schluss mittels eines einfachen Modells zu einer Entscheidung gekommen werden.
3
2. Die Finanzierungsalternativen von Unternehmen
2.1. Der Bankkredit als wichtigstes Mittel der Fremdkapitalbeschaffung
2.1.1. Begriffserklärung
Der Begriff „Kredit“ bedeutet im Wortsinn „Vertrauen“. Er leitet sich vom lateinischen „credere“ , glauben, vertrauen ab, und bezeichnet das Vertrauen des Geldgebers in die Fähigkeit und den Willen des Geldnehmers, Schulden ordnungsgemäß zurückzuzahlen. 5 Die wirtschaftliche Bedeutung des Begriffs Kredit ist die befristete Überlassung von Kaufkraft. Eine Bank selbst versteht unter Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Geldkapital gegen Zinsen, wobei Zinsen als Entgelt für die Nutzung der überlassenen Mittel angesehen werden. 6
Das Wort „Bank“ wird heute als Synonym für alle Kreditinstitute verwendet, wie sie nach §1 Abs.1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) definiert werden. Darunter fallen z.B. Kreditbanken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, usw. 7 Demnach ist, nach der Herleitung der einzelnen Begriffe, ein Bankkredit die befristete Überlassung von Geldkapital gegen Zinsen durch ein Kreditinstitut.
2.1.2. Die verschiedene Arten des Bankkredits
Die Praxis der Kreditvergabe von Banken kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von Bankkrediten. Eine systematische Einordnung der verschiedenen Arten des Bankkredits kann nach unterschiedlichen Gliederungskriterien erfolgen. Ein häufiges Gliederungskriterium ist die Laufzeit, wobei nach kurz-, mittel- und langfristige Kredite unterschieden wird. Dabei ist nicht genau festgelegt, welche Zeiträume anzusetzen sind. Das HGB trennt bezüglich der Bilanzierung von Krediten diese nach einer Laufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) und mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.1a) HGB). Damit ergibt sich eine Laufzeit für kurzfristige Kredite bis 1 Jahr, mittelfristige 1 bis 5 Jahre und langfristige mehr als 5 Jahre. 8
5 Vgl. SCHIMANSKY/ BUNTE/ LWOWSKI (1997), S.1577.
6 Vgl. GRILL/ PERCZYNSKI (2004), S.346.
7 Vgl. GERKE/ BANK (2003), S.329.
8 Vgl. PERRIDON/ STEINER (2004), S.391.
4
Als typische kurzfristige Kredite gelten der Kontokorrentkredit und der Lombardkredit, und als typische langfristige Kredite sind das Darlehen und das Schuldscheindarlehen zu nennen. 9
Ein weiteres Gliederungskriterium kann die Verwendungsart eines Kredites sein. Hier wird im allgemeinen unterschieden in:
• Investitionskredite, für Investitionen in das Anlagevermögen
• Umsatzkredite, zur Finanzierung des Umlaufvermögens
• Konsumentenkredite, zur Finanzierung des privaten Konsums
• Zwischenkredite, zur Überbrückung bis zum Erhalt eines langfristigen Kredits 10
Auch gibt es weitere Gliederungsmöglichkeiten, wie z.B. nach Art der Besicherung oder des Kreditgebers. 11
In dieser Diplomarbeit ist mit einem Bankkredit ein langfristiger Investitionskredit oder Umsatzkredit gemeint, eventuelle Abweichungen werden ausdrücklich genannt.
2.1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Kreditgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) unterliegt zahlreichen gesetzlichen Normen und Vorschriften. Diese reichen von der exemplarischen Regelung des Schuldverhältnisses und der Kreditart, z.B. des Darlehens in den §§ 488-498 HGB, bis hin zur übergeordneten Regelung des Kreditgeschäftes im KWG. Ziel ist es durch die Reglementierung Kunden vor Vermögensverlusten zu schützen und die volkswirtschaftliche Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu erhalten. 12 Unter dem so genannten Bankrecht fallen Rechtsnormen, die sich speziell auf Kreditinstitute beziehen, wie z.B. das KWG, Bundesbankgesetz, Sparkassengesetze,
9 Vgl. GERKE/ BANK (2003), S. 426.
10 Vgl. PERRIDON/ STEINER (2004), S.391-392.
11 Zur Verwendung weiterer Gliederungskriterien vgl. SCHIMANSKY/ BUNTE/ LWOWSKI (1997),
S.1577ff., EILENBERGER (1997), S. 201ff.
12 Vgl. WURM/ WOLFF/ ETTMANN (2003), S.14.
5
Hypothekenbankgesetz, usw. Darüber hinaus gelten Rechtsvorschriften, die allgemeine Regelungen für das Bank- und Kreditgeschäft enthalten. 13
2.1.3.1. Das Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz ist wohl die wichtigste Rechtsgrundlage für das Kreditgeschäft in der BRD. Das am 1.1.1962 in Kraft getretene Gesetz erfuhr bis heute mehrere Änderungen (z.B. die drei KWG-Änderungsgesetze von 1968, 1976 und 1984), die stets versuchten, die veränderten Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu berücksichtigen. 14
Das KWG in seiner heutigen Fassung hat im wesentlichen drei Zielsetzungen:
• Aufrechterhaltung der Ordnung im Bankwesen
• Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft
• Schutz der Gläubiger der Kreditinstitute vor Vermögensverluste 15
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören nach § 10 KWG, die angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln, nach § 11 KWG eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität), sowie die Begrenzung und Anzeige von Großkredite nach § 13, 13a KWG. Zentral sind die Paragraphen 13 - 22 KWG die das Kreditgeschäft selbst regeln. 16
Als zuständige Instanzen zur Überwachung und Kontrolle der vorgegebenen Rechtsvorschriften benennt das KWG in § 6 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank (§ 7 KWG). Ziel soll es sein, die Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute sicher zu stellen und so den Schutz der Anleger zu gewährleisten.
Dazu stehen der BaFin verschiedene Instrumente zur Verfügung wie z.B. die Aufstellung von Grundsätzen über Eigenmittel und Liquidität, der laufenden
13 Siehe dazu z.B. BGB, 2.Buch Schuldverhältnisse, HGB und AktG.
14 Zur Entwicklung des KWG vgl. NIRK (2003), S.1-7.
15 Vgl. GRILL/ PERCZYNSKI (2004), S.53.
16 Vgl. WURM/ WOLFF/ ETTMANN (2003), S.15.
6
Überwachung des Geschäftsbetriebes mit Sonderprüfungen oder der Abberufung von ungeeigneten Geschäftsleitern. 17
2.1.4. Basel II
Der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken ist eine der wichtigsten Kompetenzen von Kreditinstituten. Die Handhabung dieser systemimmanenten Risiken durch die Kreditwirtschaft darf nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor einer Volkswirtschaft führen. Um hier eine Harmonisierung auch auf internationaler Ebene, besonders unter den führenden Wirtschaftsnationen, zu erreichen, wurde 1988 der so genannte Basler Eigenkapitalakkord (heute Basel I) von den „G10-Ländern“ (u. a. USA, BRD, Frankreich und GB) verabschiedet.. 18 Wesentliches Ziel war es, die Risiken des Kreditgeschäftes der Kreditinstitute an ihre haftenden Eigenkapitalmittel zu koppeln. Vereinfacht dargestellt müssen Banken ihre vergebenen Kredite mit 8% Eigenkapital als Sicherheit unterlegen können. 19 Damit soll mit bankenrechtlichen Standards die Solvenz der Kreditinstitute gesichert, und so zur Stabilität des internationalen Benkenwesens beigetragen werden.
Im Januar 2001 wurde „Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung“ (Basel II) 20 vorgelegt. Basel II soll Ende 2006 Inkrafttreten und damit Basel I ersetzen. Die Richtlinien von Basel II bauen im wesentlichen auf drei Säulen auf:
• Säule I: Die Eigenkapitalunterlegung der Banken bei Krediten soll abhängig
von der Bonität des Kreditnehmers sein.
• Säule II: Die Überprüfung der Risikostreuung der Banken durch die
Bankaufsicht.
• Säule III: Marktdisziplin und größere Transparenz durch umfassende Offenlegungspflichten. 21
17 Vgl. WURM/ WOLFF/ ETTMANN (2003), S.15.
18 Vgl. PAUL (2002), S.7.
19 Vgl. REICHLING (2003), S.416.
20 Vgl. BASELER AUSSCHUSS FÜR BANKENAUFSICHT, KONSULTATIONSPAPIER (2001).
21 Vgl. MEYER/ LORENZEN (2003), S.4.
7
Von besonderem Interesse für diese Diplomarbeit ist hierbei Säule I. Im Gegensatz zu Basel I, wonach die Kredite einer Bank mit mindestens 8% Eigenkapital zu unterlegen sind, kommt es nun auf die jeweilige Bonität des Schuldners an, in welchem Umfang der Kredit mit Eigenkapital zu unterlegen ist. So könnte z.B. ein Kredit an einen Kreditnehmer mit hoher Bonität zu einer Kapitalunterlegung von lediglich 4% der Kreditsumme führen, während ein Kredit an einen Kreditnehmer niedrigerer Bonität eine Kapitalunterlegung von 10% und mehr der Kreditsumme erfordern würde. Dies hat zur Konsequenz, dass die Kapitalbindungskosten einer Bank proportional zum Bonitätsportfolio der Kreditnehmer der Bank variieren, und somit auch die Kreditzinsen für den Kreditnehmer, in Abhängigkeit seiner jeweiligen Bonität. 22
Zur Bewertung der jeweiligen Bonität eines Kreditnehmers sind nach Basel II zwei Rating-Methoden vorgesehen. Zum Einen das Rating von anerkannten externen Rating-Agenturen (z.B. Fitch, Moody´s oder Standard & Poor´s) und zum Anderen das bankinterne Rating, dem so genannten Internal Ratings Based Approach (IRB). 23 Ausgehend von dem Rating externer Agenturen (z.B. AAA oder B-) oder der errechneten Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites nach bankinternem Rating, wird die prozentuale Unterlegung des Kredites mit Eigenkapital ermittelt und somit auch indirekt die Zinsbelastung des Kreditnehmers errechnet. 24
2.1.4.1. Folgen von Basel II für den Mittelstand
Unmittelbar nach der Bekanntgabe von Basel II setzte in Deutschland eine kontroverse Diskussion über die Chancen und Gefahren der neuen Eigenkapitalvereinbarung für den Mittelstand ein. Zentraler Punkt war die sich dadurch abzeichnende veränderte Kreditvergabe der Banken. Im wesentlichen sieht der deutsche Mittelstand folgende Gefahren:
1. Die niedrige Eigenkapitalquote des deutschen Mittelstandes im internationalen Vergleich sorgt für ein tendenziell schlechteres Rating für deutsche Unternehmen.
22 Vgl. DEL MESTRE (2001), S.9 ff.
23 Vgl. PECHER (2003), S.191.
24 Zur Anwendung der Rating-Verfahren und ihrer Auswirkungen vgl. PAUL/STEIN (2002), S.34 ff. und
EVERLING (2003), S.176 ff.
8
2. Ein schlechtes Ratingergebnis führt zu einer höheren Belastung durch verschlechterte Kreditkonditionen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Gewinn-und Verlustrechnung des Unternehmens aus.
3. Die Umwelt und die Branchennuancen könnten nicht ausreichend berücksichtigt werden, was zu einer reinen Fixierung auf Ratingergebnisse führt und damit das individuelle Urteil einer Bank oder eines Kundenbetreuers an Bedeutung verliert. 25
Als Chancen gelten die risikogerechteren Preise für Kredite, die Stärkung der Unternehmensposition bei positivem Rating und die Verdeutlichung der Stärken und Schwächen eines Unternehmens durch Rating. 26 Pauschal kann nicht gesagt werden, ob Basel II positiv oder negativ zu bewerten ist, sondern die individuelle Aufstellung eines Unternehmens entscheidet darüber.
Es kann davon ausgegangen werden, dass Basel II für Unternehmen mit positivem Rating die Möglichkeit eröffnet, durch verbesserte Kreditkonditionen öfter auf die Fremdkapitalbeschaffung mittels Bankkredite zugreifen zu können. Diese werden das auch nutzen. Unternehmen mit schlechtem Rating werden andere Wege suchen und finden müssen, um sich mit dem notwendigen Kapital auszustatten. Der Vorteil von Basel II liegt also eindeutig bei gut aufgestellten Unternehmen, während schlechter aufgestellte durch tendenziell höhere Kreditkosten und geringeren Kreditvolumina an Finanzierungsspielraum verlieren werden. 27
Da Basel II Ende 2006 wohl ohne grundlegende Veränderungen Inkrafttreten wird, müssen bereits heute Unternehmen mit Kapitalbedarf die in der Zukunft veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen.
2.1.5. Die Kreditvergabe von Banken
Die Kreditvergabe von Banken folgt in der Regel einem standardisierten Schema. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Krediten wird zunächst die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers geprüft. 28
25 Vgl. PECHER (2003), S.198.
26 Zu den Auswirkungen, Chancen und Gefahren von Basel II vgl. GRUNDKE/ SPÖRK (2003), S.114ff.,
KLEY (2003), S.265ff., DIEHL/ LEKER (2003), S. 175ff., HOFMAN/ PLUTO (2004), S. 241ff.
27 PRESBER/ STENGERT (2002), S. 1.
28 Vgl. GRILL/ PERCZYNSKI (2004), S.349.
9
Kreditfähigkeit bedeutet hier die Fähigkeit rechtswirksam Kreditverträge einzugehen. Insbesondere bei Firmenkrediten muss der Kreditvertrag durch eine vertretungsbefugte Person geschlossen werden, z.B. durch den Eigentümer oder Geschäftsführer. Kreditwürdig sind Unternehmen von denen eine vertragsgemäße Erfüllung der Kreditverpflichtung erwartet werden kann. Um dies festzustellen wird häufig ein bankinternes Ratingverfahren verwendet, welches auf eine Vielzahl von Faktoren zur Beurteilung zurückgreift. Dies sind u.a. der Jahresabschluss, verschiedene Kennzahlen, Kontounterlagen, Marktentwicklung, usw. 29
Ergibt die Prüfung der Kreditwürdigkeit kein verlässliches Bild darüber, ob die Verbindlichkeit in Zukunft regelmäßig zurückgeführt werden kann, wird die Bank Sicherheiten verlangen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung kann die Bank dann die Sicherheiten zur Befriedigung ihrer Forderung verwerten. Eine ganze Reihe von Sicherheiten können dabei zur Verfügung stehen, dies sind z.B. die Bürgschaft (§§ 765-778 BGB), die Grundschuld (§§ 1191-1198 BGB) oder die Verpfändung (§§ 1204-1296 BGB). 30 Ist die Bank davon überzeugt, dass Bonität vorhanden oder durch Sicherheiten sichergestellt ist, und ist der Kreditnehmer mit den eingeräumten Kreditkonditionen einverstanden, kommt es zum Kreditvertrag. Während heute die Kreditkonditionen in der Regel unabhängig von der Bonität eines Kreditnehmers sind, wird sich dies mit Basel II ändern. Bei guter Bonität können bessere Konditionen erwartet werden und umgekehrt.
2.2. Private Equity Fonds als neue Form der Eigenkapitalbeschaffung
2.2.1. Begriffserklärung
Der aus dem angelsächsischen Sprachraum stammende und von der Praxis geprägte Begriff „Private Equity“ (PE) als Beteiligungsfinanzierung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung. 31 Dabei bedeutet der englische Rechtsbegriff „Equity“ im vorliegenden Zusammenhang Eigenkapital. Zu Missverständnissen könnte allenfalls der Zusatz „Private“ führen. Dieser bedeutet nicht, dass das Eigenkapital nur von
29 Zur Anwendung der bankinternen Rating-Verfahren vgl. WURM/ WOLFF/ ETTMANN (2003), S.412ff.,
EILENBERGER (1997), S. 207ff., ZANTOW (2004), S. 91ff.
30 Zur Verwendung von Sicherheiten bei Krediten vgl. ZANTOW (2004), S. 98ff., WURM/ WOLFF/
ETTMANN (2003), S.425ff.
31 Vgl. GOCKSCH (2003), S. 13.
10
Privatleuten bereitgestellt wird, sondern bezeichnet den vor- oder außerbörslichen Einsatz des Eigenkapitals, d.h. erst durch den Börsengang, dem sog. „going public“, erschließt sich das Unternehmen der Finanzierung über den Kapitalmarkt. Daraus ergibt sich die Bedeutung von PE, nämlich die Bereitstellung von Eigenkapital für nicht börsennotierte Unternehmen. 32
Ein geflügeltes Wort ist in diesem Zusammenhang oftmals der Begriff des „Venture Capital“ (VC), der häufig als Synonym für PE verwendet wird. Der Terminus „Venture Capital“ ist jedoch - bezogen auf die finanzierten Unternehmen - enger gefasst als PE. Denn VC bezeichnet die Beteiligungsfinanzierung ganz junger oder erst noch zu gründender Unternehmen. 33 Obwohl in Europa die Begriffe weithin synonym verwendet werden, wird in den USA Venture Capital als Untermenge von PE angesehen. PE bezeichnet somit als Oberbegriff die Beteiligungsfinanzierung in allen Unternehmensphasen, während VC als Unterbegriff die Beteiligungsfinanzierung in der frühen Entwicklungsphase (Seed- und Start-up-Phase) eines Unternehmens bezeichnet. 34
In dieser Diplomarbeit ist, in Anlehnung an die amerikanische Begriffsabgrenzung, mit PE die Beteiligungsfinanzierung in allen Entwicklungsphasen eines Unternehmens gemeint, was insbesondere VC mit einschließen kann.
Die Stellung des Intermediärs zwischen dem Private Equity und den finanzierungssuchenden Unternehmen kann dabei ein Private Equity Fond (PEF) übernehmen. 35 Dazu ist es notwendig, von verschiedenen Investoren Kapital einzuwerben, das sog. Fundraising 36 , um dieses an unterschiedliche kapitalsuchende Unternehmen weiterzugeben. Ziel eines PEF ist es, eine Wertsteigerung seiner Anteile an den Portfoliounternehmen 37 zu realisieren, d.h. die Gewinnerzielung eines PEF beruht dabei regelmäßig nicht auf einer Entnahme von Dividenden oder Gewinnen, sondern wird erst nach dem Verkauf seiner Anteile (dem sog. Exit) realisiert. 38 Dies hat
32 Vgl. WEITNAUER (2001), S. 258.
33 Vgl. LEOPOLD/ FROMMANN (1998), S. 5.
34 Zu den unterschiedlichen Entwicklungsphasen eines Unternehmens vgl. BRINKROLF (2002), S. 13ff.,
WEITNAUER (2001), S. 258, SCHEFCZYK (2004), S. 17ff., HEHN (2003), S. 74ff.
35 Vgl. FOCK (2005), S.4 sowie BAUER/ GEMMEKE (2004), S.580.
36 Vgl. KUßMAUL/ RICHTER (2000), S.1195.
37 Als Portfoliounternehmen werden diejenigen Unternehmen bezeichnet, welchen der PEF Kapital zur
Verfügung gestellt hat.
38 Vgl. BRINKROLF (2002), S.24.
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Michael Dreixler, 2005, Finanzierung durch Bankkredit, Private Equity Fonds oder stiller Beteiligung - ein betriebswirtschaftlicher Vergleich für ein mittelständisches Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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