I
INHALTSVERZEICHNIS:
Seite
Inhaltsverzeichnis I
Vorwort IV
Verzeichnis der Abkürzungen VI
Verzeichnis der Abbildungen VII
Verzeichnis der Tabellen IX
1 Einleitung 1
1.1 Thema 1
1.2 Aufbau und Vorgehensweise 2
1.3 Fragestellungen und Hypothesen 3
2 Erster Teil: Annäherung an den Gegenstand und Darlegung der
Rahmenbedingungen der Analyse 4
2.1 Der „Fall Pinochet“ - Einordnung und Abgrenzung 4
2.1.1 Chile 4
2.1.2 International 5
2.2 Vorkommnisse seit September 1998 6
2.2.1 Pinochet in London 6
2.2.2 Zurück in Chile 9
2.2.3 Wende im „Fall Pinochet“ 13
2.3 Geschichte, Besitz und Ideologie: Eine Betrachtung des Ist-Zustandes der
Medien 17
2.3.1 Geschichte der Pressefreiheit in Chile 17
2.3.1.1 Das 19. Jahrhundert 17
2.3.1.2 Das 20. Jahrhundert 18
2.3.1.3 Die Militärdiktatur 19
2.3.1.4 Die Transitionszeit 20
2.3.1.5 Aktueller Stand 22
2.3.1.6 Beurteilung der heutigen Pressefreiheit 23
2.3.2 Geschichte der Printmedien in Chile 24
2.3.2.1 Das 19. Jahrhundert 24
2.3.2.2 Das 20. Jahrhundert 25
2.3.2.3 Die Militärdiktatur 27
II
2.3.3 Besitz und Ideologie: Die heutigen chilenischen Printmedien 29
2.3.3.1 Die ‚großen’ Zeitungen 29
2.3.3.2 Die ‚kleinen’ Zeitungen 31
2.4 Medienwahl und Mediennutzung: Eine Betrachtung der Bedeutung der
Medien für die Bevölkerung 33
2.4.1 Informationsbeschaffung und Weitergabe 33 2.4.2 Beurteilung 36
3 Zweiter Teil: Empirische Analyse 38 3.1 Theorie und Methode 38 3.1.1 Komplex Medienanalyse 40
3.1.1.1 Die quantitative Analyse 40
3.1.1.2 Die qualitative Analyse 41
3.1.2 Komplex Öffentliche Meinung 43
3.1.3 Die Verknüpfung der beiden Komplexe 45
3.1.4 Korpus der untersuchten Medien 47 3.1.4.1 El Mercurio 48 3.1.4.2 La Tercera 48 3.1.4.3 La Nación 49
3.1.5 Die konsultierten Umfrageinstitute 49 3.1.5.1 CERC 49 3.1.5.2 CEP 50 3.1.5.3 Fundación Futuro 50
3.2 Quantitative Analyse: First-Level Agenda-Setting 51 3.2.1 Medienanalyse 51
3.2.1.1 Erster Analysezeitraum ‚Festnahme’ 51
3.2.1.2 Zweiter Analysezeitraum ‚Pinochets Abwesenheit’ 52
3.2.1.3 Dritter Analysezeitraum ‚Zurück in Chile’ 53
3.2.1.4 Vierter Analysezeitraum ‚Die geheimen Konten Pinochets’ 54
3.2.2 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung 55
3.2.3 Fazit: Quantitative Analyse 58
3.3 Qualitative Analyse: Second-Level Agenda-Setting 59
3.3.1 Medienanalyse: Erster Analysezeitraum ‚Festnahme’ 59 3.3.1.1 El Mercurio 59 3.3.1.2 La Tercera 60
III
3.3.1.3 La Nación 62 3.3.1.4 Bewertungen 64
3.3.2 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Erster Analysezeitraum
‚Festnahme’ 64
3.3.3 Medienanalyse: Zweiter Analysezeitraum ‚Pinochets Abwesenheit’ 66 3.3.3.1 El Mercurio 66 3.3.3.2 La Tercera 68 3.3.3.3 La Nación 70 3.3.3.4 Bewertungen 72
3.3.4 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Zweiter Analysezeitraum
‚Pinochets Abwesenheit’ 72
3.3.5 Medienanalyse: Dritter Analysezeitraum ‚Zurück in Chile’ 74 3.3.5.1 El Mercurio 74 3.3.5.2 La Tercera 77 3.3.5.3 La Nación 79 3.3.5.4 Bewertungen 81
3.3.6 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Dritter Analysezeitraum
‚Zurück in Chile’ 82
3.3.7 Medienanalyse: Vierter Analysezeitraum ‚Die geheimen Konten
Pinochets’ 84 3.3.7.1 El Mercurio 84 3.3.7.2 La Tercera 86 3.3.7.3 La Nación 88 3.3.7.4 Bewertungen 90
3.3.8 Gegenüberstellung Öffentliche Meinung: Vierter Analysezeitraum
‚Die geheimen Konten Pinochets’ 90
3.3.9 Fazit: Qualitative Analyse 93
3.4 Ergebnisse in der Langzeitbetrachtung 93
4 Fazit 99
5 Literatur- und Quellenverzeichnis 102
IV
VORWORT:
Durch meinen ersten Aufenthalt in Chile im Januar 2004 wurde mein Interesse für dieses Land geweckt und verfestigte sich durch meine zweite Reise im August desselben Jahres. So lag es nahe, dass meine Diplomarbeit einen Aspekt Chiles behandeln würde. Meine Aufenthalte in dem südamerikanischen Land und die Gespräche mit den Menschen haben mir die Zweiteilung der Gesellschaft bezüglich der Zeit der Diktatur (1973-1990) aufgezeigt. Auf der einen Seite existiert Kritiklosigkeit, Schweigen und Desinteresse, auf der anderen Seite der Wunsch nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Diese Bipolarität spiegelt sich auch in der Diskussion um den Hauptprotagonisten der Diktatur, Augusto Pinochet, wider. Wie aber ist der Verlauf dieser gesellschaftlichen Trennung und welche Faktoren, wie z.B. Medien, mögen hier Einfluss ausüben? So entstand die Idee, die Entwicklung der Präsentationsweise von Pinochet in den Tageszeitungen zu verfolgen und parallel dazu die Öffentliche Meinung über den Ex-Diktator in ihrem Verlauf zu betrachten.
Vorgesehen war ursprünglich, dass die komplette Recherche in den Zeitungen (El Mercurio, La Tercera, La Nación) in der Nationalbibliothek in Chiles Hauptstadt Santiago im September/Oktober 2005 stattfinden würde. Die Bibliothek bot mir zugleich eine Fülle an Literatur, die ich v.a. für den ersten Teil der Arbeit heranziehen konnte. Meine Ankunft war avisiert und der Zugang zum umfangreichen Zeitungsarchiv zugesagt. Jedoch haben sich unerwartet Probleme aufgetan, die eine reibungslose Recherche erschwert haben. So stellte sich heraus, dass die für die Untersuchung benötigten Zeitungen La Tercera und El Mercurio während der Zeit meines Chileaufenthaltes nicht zu jedem erwünschten Datum zur Verfügung standen, da sich einige Jahrgänge im Prozess der Mikroverfilmung befanden. Demzufolge musste ich nach Alternativen suchen. Schließlich eröffnete sich mir im Fall La Tercera die Möglichkeit, das zeitungseigene Archiv im COPESA-Verlagshaus benutzen zu können. Eine Mikroverfilmung von El Mercurio liegt am Iberoamerikanischen Institut in Berlin vor. Dies sicherte mir letztlich die Realisierung meines ursprünglichen Vorhabens. Die Ergebnisse der konsultierten Umfrageinstitute waren im Wesentlichen im Internet verfügbar. Vom Meinungsforschungsinstitut CERC konnte ich vor Ort in
V
Papierform zusammengefasste Ergebnisse zu Umfragen bezüglich Pinochet erhalten.
Zudem konnte ich in Santiago de Chile meine Analysen und Vorarbeiten mit Hilfe von neun Interviews erweitern. Daher möchte ich mich bei allen Gesprächspartnern für die mir angebotene Kooperationsbereitschaft und Unterstützung bedanken; im Übrigen auch für das Interesse, das mir allerorts entgegengebracht wurde, wo auch immer ich mit meinen Anliegen vorsprach.
Interviews:
Abraham Santibáñez (Escuela de Periodismo de la Universidad Diego Portales, per Email) - 4.8.2005 Felipe Contreras (La Tercera) - 15.9.2005
Dr. Helmut Wittelsbürger (Konrad-Adenauer-Stiftung Chile) - 26.9.2005 Juan Cristóbal Peña (Journalist und Dozent der Escuela de Periodismo de la Universidad Diego Portales) - 28.9.2005
Carlos Huneeus (Centro de Estudios de la Realidad Contemporánea) -29.9.2005
Patricio Fernández (The Clinic) - 5.10.2005 Jorge Sandrock (Hanns-Seidel-Stiftung Chile) - 5.10.2005 Manuel Cabieses (Punto Final) - 6.10.2005 Walter Krohne (Journalist und Schriftsteller) - 7.10.2005
VI
VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN:
Achap Asociación Chilena de Agencias de Publicidad AFP Agence France Press AG Aktiengesellschaft ANDA Asociación Nacional de Avisadores AP Associated Press CEP Centro de Estudios Públicos CERC Centro de Estudios de la Realidad Contemporánea CIA Central Intelligence Agency COPESA Consorcio Periodístico de Chile COSENA Consejo de Seguridad Nacional de Chile CSJ Corte Suprema de Justicia
DINACOS Dirección Nacional de Comunicaciones Sociales FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FR Frankfurter Rundschau FTD Financial Times Deutschland IGH Internationaler Gerichtshof NZZ Neue Zürcher Zeitung PDC Partido Demócrata Cristiano PPD Partido por la Democracia PS Partido Socialista RN Renovación Nacional S.A.P. Sociedad Anónima Periodística SDA Schweizerische Depeschenagentur SVCL Sistema de Verificación de la Circulación y Lectoría SZ Süddeutsche Zeitung taz die tageszeitung UDI Unión Demócrata Independiente UP Unidad Popular
VII
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN:
Abbildung 1: Informationsbeschaffung aus Fernsehen/Zeitungen 33
Abbildung 2: Politisches Gespräch mit Familie/Freunden 34
Abbildung 3: Politische Aktivität 35
Abbildung 4: Auflagenzahlen der untersuchten Tageszeitungen 48
Abbildung 5: Quantitative Analyse: ‚Festnahme’ 52
Abbildung 6: Quantitative Analyse: ‚Pinochets Abwesenheit’ 53
Abbildung 7: Quantitative Analyse: ‚Zurück in Chile’ 54
Abbildung 8: Quantitative Analyse: ‚Die geheimen Konten Pinochets’ 55
Abbildung 9: Ergebnisse der Befragung - ‚Was glauben Sie ist das beste für
Abbildung 10: Ergebnisse der Befragung - ‚Auch wenn ein Prozess gegen
Abbildung 11: Ergebnisse der Befragung - ‚Wenn ein Prozess gegen Pinochet in
Abbildung 12: Ergebnisse der Befragung - ‚Wie schätzen Sie die Gesundheit Pinochets ein?’ 83
Abbildung 13: Ergebnisse der Befragung - ‚Glauben Sie, dass die Gesundheit Pinochets einen Prozess zuließe?’ 83
Abbildung 14: Ergebnisse der Befragung - ‚Es ist in Ordnung, dass General
VIII
Abbildung 15: Ergebnisse der Befragung - ‚Ich bin aufgrund der Riggs-Konten von Pinochet enttäuscht.’ 92
Abbildung 16: Übersicht: Qualitative Analyse 94
Abbildung 17: Ergebnisse der Befragung - ‚Wie bewerten Sie die Jahre unter Pinochets Regime (1987-2005)?’ 95
Abbildung 18: Ergebnisse der Befragung - ‚Wie bewerten Sie die Jahre unter
Abbildung 19: Ergebnisse der Befragung - ‚Wie bewerten Sie die Jahre unter
IX
VERZEICHNIS DER TABELLEN:
Tabelle 1: Übersicht: Quantitative Analyse 58
Tabelle 2: Qualitative Analyse: ‚Festnahme’ 64
Tabelle 3: Qualitative Analyse: ‚Pinochets Abwesenheit’ 72
Tabelle 4: Qualitative Analyse: ‚Zurück in Chile’ 81
Tabelle 5: Qualitative Analyse: ‚Die geheimen Konten Pinochets’ 90
1 EINLEITUNG
1.1 Thema
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, sich der Wechselwirkung und Verwobenheit von Medien und Öffentlicher Meinung anzunähern. Dabei soll keine allgemein gültige Theorie der Interdependenz aufgestellt werden, vielmehr soll anhand der Person Augusto Pinochet empirisch aufgezeigt werden, wie sich die Medien und die Bevölkerung in Chile in einem festgelegten Zeitraum positioniert und entwickelt haben. Die Untersuchung setzt zum Zeitpunkt der Festnahme des Ex-Diktators in London im Oktober 1998 ein und endet im Januar 2005. Die Vorkommnisse um Pinochet in dieser Zeit sind stark geprägt von der gerichtlichen Verfolgung, sei es aufgrund von Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur oder wegen Korruption. Daher wird diesbezüglich oftmals vom „Fall Pinochet“ 2 gesprochen. Der „Fall Pinochet“ eignet sich besonders gut für eine Untersuchung, da er eine ausführliche Berichterstattung in den chilenischen Medien erfährt. Überdies besitzt er eine herausragende Bedeutung sowohl in der gesamten chilenischen Gesellschaft als auch auf internationaler Ebene.
In Chile hat sich die 15 Jahre junge Demokratie in einem kontrollierten Übergang aus dem Militärregime (1973-1990) entwickelt. Stets wurde sie begleitet von der spürbaren Präsenz des Militärs, das sich weiterhin Macht sicherte und Autorität ausstrahlte. Innerhalb dieser Strukturen stach Augusto Pinochet immer noch als eine bedeutende Persönlichkeit, als Oberbefehlshaber des Heeres und später als Senator auf Lebenszeit, hervor. Chile war und ist auch heute noch geprägt durch das fortwährende Bestehen alter Strukturen und „autoritärer Enklaven“ 3 . In dem schmalen südamerikanischen Land zwischen Anden und Pazifik ist aus dem Militärregime während der Transition eine Bevölkerungsstruktur hervorgegangen, deren Öffentliche Meinung sich gespalten zur Zeit der Diktatur und zu deren zentralen Gestalt, Augusto Pinochet, positioniert. Auch die heutige Medienlandschaft Chiles ist das Ergebnis von Umständen, die aus der Diktatur stammen und sich in der Transition nicht wesentlich verändert haben.
1 Isabel Allende, Nichte Salvador Allendes, in: Der Spiegel 44/1998.
2 Der „Fall Pinochet“ (spanisch: caso Pinochet) wird in vorliegender Arbeit immer in doppelte Anführungszeichen gesetzt.
3 Zum Begriff der „Autoritären Enklaven“ siehe Garretón (1990). Sie sind ein Vermächtnis von Diktaturen und können das
Funktionieren von demokratischen Folgeregierungen mitbestimmen und beeinträchtigen. In Punkt 2.1.1 wird dieses Thema
noch einmal aufgenommen. Zur Zitierweise: Im Folgenden wird in den Fußnoten der Autor und das Jahr genannt. Der Titel
des Buches bzw. Aufsatzes ist im Literaturverzeichnis einsehbar. Zwei Publikationen aus dem selben Jahr werden mit a und
b unterschieden.
1.2 Aufbau und Vorgehensweise
Die Komplexe Medien und Öffentliche Meinung sollen anhand des „Falls Pinochet“ jeweils isoliert betrachtet werden. Das von den chilenischen Medien vermittelte Bild des Ex-Präsidenten Augusto Pinochet wird für den Zeitraum 1998-2005 empirisch erhoben. Die Entwicklung der Öffentlichen Meinung in Chile seit 1988 soll mit Hilfe von Umfrageergebnissen herausgestellt werden.
Ein weiteres Ziel der Arbeit ist die Prüfung auf eventuelle Korrelationen zwischen den beiden Bereichen. Der Nachweis einer medialen Wirkung auf die Öffentlichkeit ist jedoch nur schwer zu erbringen. Daher soll die vorliegende Untersuchung nach einer Annäherung an den „Fall Pinochet“ den Fragestellungen folgend zunächst die Rahmenbedingungen der Medien und der Gesellschaft nachzeichnen und beurteilen (erster Teil). In diesem Zuge wird die geschichtliche Entwicklung der Medien aufgezeigt. Die Betrachtung endet mit der Darlegung der Besitzstruktur der chilenischen Printmedien und des Zustandes, in dem sie sich im Analysezeitraum befinden. So erschließt sich wer (Besitz) und was (Ideologie) hinter den Medien steht. Dies ermöglicht, Rückschlüsse auf die Selektion von Medieninhalten zu ziehen. Die Durchdringung der Bevölkerung durch die Medien ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Wirkung überhaupt erzielt werden kann. Folglich wird der Frage nachgegangen, in welcher Weise (Medienwahl) und Intensität (Mediennutzung) sich in Chile der Medien bedient wird. Im Grundsatz soll eingeschätzt werden, wie die gebotene ‚Angriffsfläche’ der Bevölkerung beschaffen ist. Der zweite Teil möchte auf Grundlage einer empirischen Datenerhebung die unten aufgestellten Hypothesen verifizieren. Die Analyse wird unter einigen Vereinfachungen und Prämissen durchgeführt, damit sie in einem übersichtlichen und durchführbaren Rahmen gehalten werden kann. Die Medien eines Landes können in ihrer Gesamtheit kaum untersucht werden. Daher soll die Auswahl von drei Zeitungen unter der Annahme weitgehender Konvergenz in der Nachrichtenproduktion an diese Stelle treten. Den Medien wird in Gestalt der durch sie vollführten öffentlichen Kommunikation eine Bedeutung im Meinungsbildungsprozess zugeschrieben. Andere Aspekte, wie die nichtöffentliche Kommunikation, die Auswirkungen auf die Öffentliche Meinung haben könnten, werden nicht in die Untersuchung mit aufgenommen.
Die Zeitungsanalyse basiert auf der Grundlage der Theorie eines weit gefassten Agenda-Setting Konzeptes. Beim First-Level Agenda-Setting wird die Relevanz des „Falls Pinochet“ in den Zeitungen mit quantitativen Größen gemessen. Daran schließt sich eine qualititative Untersuchung an, die dem Konzept des Second-Level Agenda-Settings folgend, die Art und Weise der Präsentation erforscht. Die Ergebnisse werden der Öffentlichen Meinung gegenübergestellt, um Korrelationen aufdecken zu können. Zuletzt
werden die Ergebnisse graphisch in einer Langzeitbetrachtung aufbereitet, um schließlich zu einer Interpretation gelangen zu können. Auf Vorgehensweise und Problematiken wird zu Beginn des zweiten Teils genauer eingegangen.
1.3 Fragestellungen und Hypothesen
Die hier formulierten Fragestellungen eruieren die Rahmenbedingungen von Medien und Öffentlichkeit:
1. Woraus ist der Ist-Zustand der Medien hervorgegangen und welche externen Faktoren bestimmen ihn?
2. Wie tief durchdrungen ist die chilenische Gesellschaft von den Medien? Diesen beiden Fragestellungen soll sich dann die empirische Untersuchung anschließen. In dieser werden die Medien anhand des „Falls Pinochet“ auf folgende Hypothesen hin überprüft:
- Die Berichterstattung in den chilenischen Medien wechselt vom positiven zum negativen Bild Pinochets (1998-2005).
- Die Öffentliche Meinung erfährt hinsichtlich des Bildes Pinochets eine negative Entwicklung (1988-2005).
- Die Medien sind ein Faktor, der die negative Entwicklung des Bildes Pinochets in der Öffentlichen Meinung bedingt.
Die ersten beiden Hypothesen beziehen sich jeweils auf einen isolierten Komplex. Finden diese in der empirischen Untersuchung Bestätigung, so wird die dritte Hypothese, die auf die Korrelation zwischen Medien und Öffentlicher Meinung zielt, überprüft. Für die Annahme einer Medienwirkung ist eine analoge oder zumindest zeitnah analoge Dynamik bezüglich des Bildes Pinochets, zum einen in den Medien und zum anderen in der Öffentlichen Meinung, eine notwendige Bedingung.
2 ERSTER TEIL: ANNÄHERUNG AN DEN GEGENSTAND UND DARLEGUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN DER ANALYSE
2.1 Der „Fall Pinochet“ - Einordnung und Abgrenzung
2.1.1 Chile
Zum Verständnis des „Falls Pinochet“ sind sicherlich auch die Vorkommnisse während der Militärdiktatur (1973-1990) von Belang. Jedoch beschränkt sich die hier gebotene Übersicht auf einzelne Aspekte des Militärregimes, die für die Folgezeit der Transition (seit 1990) Bedeutung haben. Carlos Huneeus charakterisiert den Übergang von Diktatur zur Demokratie als „eine Strategie der Reform“ 4 im Gegensatz zu einer Ruptur. Im Folgenden werden Elemente der Diktatur beschrieben, die sich in verschiedenen Bereichen innerhalb des demokratischen Systems weiterhin wiederfinden. Diese bieten die Basis für den fortwährenden Einfluss Pinochets auf die chilenische Politik über seine Präsidentschaft hinaus. Die Stellung des Oberbefehlshabers des Heeres führte er bis zum März 1998 aus. Anschließend kam ihm die Position eines Senators auf Lebenszeit zu. Im gesellschaftlichen Bereich kann dem Jahrestag des Putsches bereits eine große symbolische Bedeutung zugeordnet werden. Am 11. September hat es regelmäßig gewalttätige Zusammenstöße zwischen Anhängern und Gegnern der Diktatur gegeben. „An keinem anderen Tag werden die tiefen gesellschaftlichen Konfliktlinien, die die chilenische Gesellschaft bis heute spalten, so sichtbar wie am 11. September“ 5 , schrieb zum Beispiel Ingrid Wehr. Neben diesem Erbe hat die fast 17-jährige Diktatur gleichzeitig eine Furcht in der Bevölkerung zurückgelassen. Das Militär hat keinen Hehl daraus gemacht, dass ein erneuter Putsch drohe, sobald die Demokratie sich aus dem akzeptierten Rahmen herausbewegen sollte. Als Machtdemonstration des Militärs während der Amtszeit des ersten demokratischen Präsidenten nach der Diktatur, Patricio Aylwin (1990-1994), können der so genannte ejercicio de enlace und der boinazo 6 genannt werden. Aus Angst vor Repressionen aufgrund politischer Einstellungen ist auch ein weit verbreitetes Desinteresse an Politik hervorgegangen. Im politischen Bereich stellen die „autoritären Enklaven“ 7 ein Vermächtnis des vorausgegangenen Regimes dar, in dessen Rahmen und Restriktionen die neue Regierungsform der Demokratie funktionieren muss. Manuel Antonio Garretón nennt vier
4 „estrategia de la reforma“; Huneeus (2001b): S. 1.
5 Wehr (2003): S. 116.
6 Initiator dieser beiden Ereignisse war Augusto Pinochet. Am 19. Dezember 1990 wurde plötzlich und ohne Absprache mit
der Regierung die höchste Alarmstufe ausgerufen und die Armee in die Kaserne beordert. Dies, anschließend als eine Art
Probealarm (ejercicio de enlace) erklärt, hat die Bedrohungswahrnehmung in der Bevölkerung jedoch verstärkt. Unter dem
boinazo versteht man das hohe Truppenaufkommen am 29. Mai 1993 im Bereich des Regierungspalastes La Moneda
während eines Europaaufenthaltes des Präsidenten Aylwin.
7 Zu den „autoritären Enklaven“ siehe Garretón (1990).
Kategorien von „autoritären Enklaven“: die Menschenrechtsfrage, das institutionelle Erbe (z.B. das Amnestiegesetz von 1978 und die Verfassung von 1980) 8 , die Akteure und die allgemeine Verbreitung von antidemokratischen und autoritären Werten, Mentalitäten und Einstellungen. 9 Hierin manifestiert sich das Fortdauern alter Machtstrukturen. Dies ist wichtig für das Verständnis der chilenischen Demokratie, die den „defekten Demokratien“ 10 zugeordnet wird, und die in der Bevölkerung auf eine „bescheidene Unterstützung“ 11 trifft.
Im justiziellen Bereich ist die umfassende Justizreform von 1998 zu nennen. Hierbei wurde ein wesentlicher Teil der Pinochet treuen obersten Richterschaft in den Ruhestand versetzt. Im Anschluss fanden sukzessive internationale Menschenrechtsnormen Eingang in die chilenische Rechtsprechung. 12
Im militärischen Bereich hat sich sicherlich ein signifikanter Machtverlust seit 1990 vollzogen. Wie bereits erwähnt, wurde gerade die Anfangszeit der Transition von (vorwiegend) symbolischer Machtdemonstration geprägt. Die Verfassungsänderung von 2005 institutionalisierte das in der Realität längst erreichte Ende der Ära militärischer Einflussnahme in Chile. 13
2.1.2 International
Der „Fall Pinochet“ ist auch in internationaler Hinsicht von Belang. Nie zuvor musste sich ein ehemaliger Staatschef im Ausland vor einem Gericht wegen
Menschenrechtsverletzungen verantworten. Die Nacht des 16. Oktobers 1998 markiert eine Zeitenwende im Zusammenleben der Staaten. Der ehemalige Diktator Chiles, Augusto Pinochet, wurde in einer Klinik in London festgenommen. Dieses Ereignis sorgte weltweit für Aufsehen. Das Spannungsfeld zwischen dem klassischen Konzept der staatlichen Souveränität und dem Prinzip der universalen Rechtsprechung erhielt durch den Vorfall eine neue Diskussionsgrundlage. 14 Pinochets fast anderthalbjähriger Aufenthalt in Europa bewegte auch die langsamen Mühlen der chilenischen Justiz. Obwohl es bislang aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustandes weder in Europa noch in Chile zu einer Verurteilung gekommen ist, zeichnet sich durch den „Fall Pinochet“ ein neues Muster in der internationalen Rechtsprechung ab: Kriegsverbrecher und Völkermörder können sich Sanktionen nicht mehr entziehen. Ein Tabu ist gebrochen.
8 Zu den Funktionen des Amnestiegesetzes und der Verfassung im Rahmen der ‚Verrechtlichung’ der Diktatur, siehe Ambos
(1996): S. 141ff.
9 Vgl. Garretón (1996): S. 29f.
10 Merkel et al. (2003): S. 140.
11 „modesto apoyo“, Huneeus (2003): S. 93.
12 Vgl. Barahona de Brito (2001): S. 162-170.
13 Unter anderem kann spätestens durch den Wechsel von Juan Emilio Cheyre an die Militärspitze (2002) eine
‚Entpolitisierung’ der Streitkräfte festgestellt werden. Siehe dazu auch: Wehr (2003): S. 124f.
14 Zur Diskussion dieses Spannungsfeldes siehe: Wehr (2001).
Dies hatte auch Auswirkungen auf Argentinien. Dort hat sich nach der Festnahme Pinochets in London ebenfalls eine neue Dynamik entwickelt, was die Bestrafung von Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur (1976-1983) angeht. In Argentinien existierte ein ähnliches Amnestiegesetz, wie jenes, das 1978 in Chile erlassen wurde. Am
16. Juni 2005 war in den Zeitungen in Deutschland zu lesen, dass der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires ein geschichtsträchtiges Urteil gefällt hatte: die endgültige Aufhebung des Amnestiegesetzes für Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur. In Chile ist ein solches Urteil nicht in Sicht.
Argentinien hatte der spanischen Justiz im Übrigen auch den Präzedenzfall für die Anstrengungen im „Fall Pinochet“ geliefert. Im März 1996 wurde in Madrid eine Klage gegen die Verantwortlichen der argentinischen Diktatur eingereicht, wegen des gewaltsamen Todes eines Spaniers in Argentinien im Jahre 1976. Das spanische Recht erlaubte in diesem Fall, dass ein Prozess in Spanien angestrengt wurde. 15 Die Klage gegen Pinochet wurde vom spanischen Staatsbürger Joan Garcés, einst Berater des chilenischen Präsidenten Salvador Allende (1970-1973), bei der Audiencia Nacional in Madrid eingereicht. 16
2.2 Vorkommnisse seit September 1998
2.2.1 Pinochet in London
Der chilenische Ex-Diktator Augusto Pinochet Ugarte reiste im September 1998 nach Großbritannien, um sich einer Bandscheibenoperation zu unterziehen. Im März desselben Jahres hatte er das Oberkommando über die Streitkräfte abgegeben und zog als Senator auf Lebenszeit in das chilenische Oberhaus ein. 17 Diese Stellung sicherte ihm diplomatische Immunität zu. Doch dessen ungeachtet erfolgte am 16. Oktober 1998 aufgrund eines internationalen Haftbefehls des spanischen Ermittlungsrichters Baltasar Garzón die Festnahme Pinochets durch Scotland Yard in einer Londoner Privatklinik. Es wurde wegen Völkermordes, Folter und Terrorismus gegen ihn ermittelt. Gemäß dem spanischen Gerichtsverfassungsgesetz 18 war die Gerichtsbarkeit Spaniens für die Durchführung des Verfahrens gegen Pinochet zuständig, denn während der Gewaltherrschaft von 1973 bis 1990 waren unter den Tausenden von Menschen, die umgekommen oder verschwunden waren, „auch hundert Spanier und spanischstämmige
15 Vgl. Pérez/Gerdtzen (2000): S. 37ff.
16 Vgl. Rojas Aravena (2001).
17 Pinochet verdankte seiner eigenen Gesetzgebung aus der Militärdiktatur, dass er als Ex-Präsident den Posten eines
Senators auf Lebenszeit erhalten würde.
18 Ley Orgánica del Poder Judicial - 1985, Artikel 23, Absatz 4, auszugsweise dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999), S.
237: „Ebenso ist die spanische Gerichtsbarkeit zuständig, die von Spaniern und Ausländern außerhalb des nationalen
Hoheitsgebiets begangenen Taten abzuurteilen, welche sich nach dem spanischen Strafrecht unter einen der folgenden
Tatbestände fassen lassen:
a) Völkermord
b) Terrorismus [...]
g) und jede andere, die nach internationalen Verträgen und Übereinkommen in Spanien verfolgt werden muß.“
Chilenen“ 19 . Wie der erweiterte spanische Antrag auf Auslieferungshaft vom 18. Oktober 1998 genauer erläutert, sind auch in Großbritannien „Straftaten dieser Art unverjährbar“ 20 und die „Verantwortlichen genießen keine diplomatische Immunität“ 21 . Die Auslieferung erfolgte trotz Festnahme jedoch nicht. Der Londoner High Court sprach Pinochet am 28. Oktober diplomatische Immunität aufgrund seiner Stellung als Senator zu. 22 Die Festnahme war somit rechtswidrig. War die Auslieferung von Seiten Spaniens bisher nur gewünscht, so wurde sie am 3. November offiziell beantragt. 23 Es kam zunächst allerdings weder zu dieser noch zur Freilassung. Pinochet blieb bis auf weiteres unter Arrest. Eine Rückkehr in die Heimat hing von einem Berufungsantrag ab, der von der Staatsanwaltschaft gestellt worden war. Als oberste Instanz würde darüber dann das britische Oberhaus entscheiden. Am 25. November hoben fünf Lordrichter des Oberhauses (höchste rechtliche Instanz des Landes) das Urteil des High Court wieder auf. 24 Der britische Innenminister Jack Straw unterstützte diese Entscheidung am 9. Dezember 1998 mit der Authority to Proceed 25 . Da jedoch einem der Lords wegen seiner Verbindungen zu amnesty international Befangenheit vorgeworfen wurde, wurde das Urteil für ungültig erklärt. Am 24. März 1999 kam es zur zweiten House-of-Lords- Entscheidung,in der gegen den Immunitätsstatus Pinochets gestimmt wurde und somit für die Auslieferung nach Spanien. Da Großbritannien jedoch erst am 8. Dezember 1988 der Folterkonvention beigetreten war, konnten auch nur die ab jenem Zeitpunkt begangenen Taten juristisch verfolgt werden. 26 Mit dieser Entscheidung fielen 29 der 32 von der spanischen Justiz vorgelegten Anklagepunkte weg. Die meisten Fälle von Folter hatte es zu Beginn der Diktatur gegeben. Das britische Innenministerium gab bekannt, dass die verbliebenen Vorwürfe ein Auslieferungsverfahren rechtfertigten (Zweite Authority to Proceed 27 am 15. April 1999). Daraufhin erweiterte der spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón den Auslieferungsantrag auf Fälle, die nach dem 8. Dezember 1988 begangen worden waren. 28 Indes war abzusehen, dass Pinochet nicht sofort der spanischen Justiz überstellt werden würde. Der damals 83-Jährige hätte erst ausgeliefert werden können, wenn durch ein englisches Gericht ein entsprechendes Urteil
19 SZ vom 29.10.1998.
20 Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 29.
21 Ebd.; siehe auch SZ vom 13.04.2000: „Rechtsgrundlage [ist] das spanische - 1996 - reformierte - Strafrecht, wonach
‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit’ nicht verjähren und weltweit verfolgt werden können.“
22 Dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 31-44.
23 Ebd.: S. 45-85.
24 Ebd.: S. 103-110.
25 Ebd.: S. 111-118.
26 SZ/El País vom 16.04.1999.
27 Dokumentiert in Ahlbrecht/Ambos (1999): S. 205-214.
28 26.03.1999: Erweiterter spanischer Auslieferungsantrag, 30.04.1999: Spanische Verfahrenserweiterung, beides
dokumentiert ebd: S. 198-204 bzw. S. 215-230.
gefällt worden wäre. Das Verfahren hätte mit der Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel durch die Anwälte Pinochets mehrere Jahre dauern können. 29 Es folgte zunächst ein ‚Sommertheater’. Nach chilenischer Auffassung muss Pinochet nach der internationalen Folter-Konvention, die als Rechtsgrundlage des spanischen Auslieferungsgesuchs dient, in seiner Heimat vor Gericht, und nicht im Ausland. Dazu wollten chilenische Politiker einen Schiedsspruch vom spanischen Verfassungsgericht oder vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erwirken. 30 Es wurde über Geheimverhandlungen zwischen spanischer und chilenischer Regierung spekuliert, die auf eine außergerichtliche Lösung abzielten. Dem spanischen Außenminister Abel Matutes wurde vorgeworfen, er habe Kopien von Gerichtsakten zum chilenischen Außenministerium geschickt. Garzón sah damit die Unabhängigkeit der Gerichte in Gefahr. Doch sowohl Matutes als auch sein chilenischer Amtskollege Juan Gabriel Valdés wiesen den Vorwurf inoffizieller Verhandlungen zurück. Die spanische Regierung sah ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu Chile in Gefahr. Daher versuchte sie mit dem Hinweis auf „übergeordnete Staatsinteressen“ 31 die Rücknahme des Auslieferungsantrags zu erwirken, was bei der Opposition auf Empörung und Widerstand stieß. Das ‚Sommertheater’ wurde komplettiert durch Spekulationen, dass sich Pinochet der spanischen Justiz freiwillig stellen wolle. Gleichzeitig jedoch verdichteten sich die Anzeichen auf eine Freilassung wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Generals im Ruhestand. Am 27. September 1999 wurde ungeachtet aller Spekulationen das Auslieferungsverfahren an Spanien eröffnet. Die neue Anklage lautete auf einen Fall von „Verschwörung zur Folterung und 35 Fälle von Folterung“ 32 . Am 8. Oktober 1999 verkündete der zuständige Richter Ronald Bartle, dass die Überführung Pinochets nach Spanien zulässig sei. 33 Das anstehende Verfahren hätte sich aufgrund der komplizierten Auslieferungsbestimmungen womöglich über mehrere Jahre erstrecken können. Erneute Spekulationen über Geheimverhandlungen kamen auf. Es wurde angeblich vereinbart, dass Pinochet aus humanitären Gründen freigelassen werden sollte, falls seine Verteidiger keinen Einspruch gegen die Entscheidung Bartles einlegten. 34 Gleichzeitig bemühte sich die chilenische Regierung verstärkt um eine Rückkehr Pinochets nach Chile. Am 14. Oktober 1999 beantragte sie offiziell die Freilassung Pinochets aus humanitären Gründen. 35 Am 5. Januar 2000 forderte der britische Innenminister Jack Straw ein Gutachten über die Gesundheit des chilenischen Generals i.R. an. Dieses von
29 Vgl. SZ vom 28.09.1999.
30 Vgl. Die Welt vom 07.08.1999.
31 taz vom 05.08.1999.
32 El País vom 29.09.1999.
33 Vgl. Wenzl (2001): S. 61.
34 Vgl. ebd.: S. 62.
35 Vgl. SZ vom 16.10.1999.
einem vierköpfigen Team erstellte Gutachten ergab, dass der Ex-Diktator nicht in der Lage sei, dem Ablauf eines Gerichtsverfahrens zu folgen, verständliche Instruktionen an seine Anwälte zu geben oder sich an das Vergangene zu erinnern. 36 Straw wollte das Gutachten geheim halten, wurde aber schließlich vom High Court dazu veranlasst es den vier Ländern, die Pinochet vor Gericht stellen wollten (neben Spanien waren dies Frankreich, Belgien und die Schweiz), zukommen zu lassen. Da an der Richtigkeit der Ergebnisse Zweifel bestanden, forderten Frankreich und Belgien die Erstellung weiterer Gutachten. Für die Schweiz stellte der Gesundheitszustand grundsätzlich kein Hindernis für eine Auslieferung dar. 37 Jedoch kam es nicht zu weiteren Gutachten. Die britische Regierung wollte Pinochet aus humanitären Gründen die Heimkehr ermöglichen. Am 2. März 2000 kündigte der Innenminister diese Entscheidung an. Unbemerkt von Presse und Demonstranten, wurde Augusto Pinochet Ugarte noch am selben Tag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ 38 mit einer Sondermaschine der chilenischen Luftwaffe zurück nach Santiago de Chile geflogen.
2.2.2 Zurück in Chile
Mit Pinochets Rückkehr nach Chile war der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Hatte vor seiner Festnahme kaum jemand an die Möglichkeit einer Verurteilung geglaubt, so hatte sich während des Europaaufenthaltes des Ex-Diktators einiges in Chile verändert. Die „Unantastbarkeit der Institution des Militärs“ 39 war gebrochen und die Abwesenheit Pinochets ermöglichte die Wiederaufnahme von ruhenden Menschenrechtsprozessen.
Nach dem Einreichen einer Klage durch die Generalsekretärin der Kommunistischen Partei Gladys Marín im Januar 1998, übernahm Juan Guzmán Tapia, eigentlich Richter am Berufungsgericht, die Ermittlungen im „Fall Pinochet“. Später wurde er auf Antrag der Regierung zum Sonderrichter in diesem Fall ernannt. Während Pinochets Abwesenheit sammelte Guzmán eine Vielzahl von Klagen und leitete die Untersuchungen. Bis zur Rückkehr des ehemaligen Diktators hatte er genügend Belastungsmaterial gesammelt, um an das Appellationsgericht einen Antrag auf Entzug von Pinochets Immunität stellen zu können (6. März 2000). Beinahe gleichzeitig stand Ende März 2000 im Parlament eine Ergänzung der Verfassung zur Abstimmung, die ehemaligen Staatsoberhäuptern noch zusätzliche Sonderrechte zugestehen sollte. Darunter fielen strafrechtliche Immunität, persönlicher Schutz und eine lebenslange Pension. Die Annahme des Entwurfs am 25. März 2000 bedeutete eine „doppelte“ Immunität (neben der, die er als Senator auf
36 Vgl. Wenzl (2001): S. 62.
37 Vgl. SZ vom 03.03.2000.
38 ebd.
39 Wenzl (2001): S. 79.
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Lebenszeit ohnehin besaß) für Pinochet. Der sich neu im Amt befindende chilenische Präsident Ricardo Lagos vereinfachte aber die Möglichkeit der Aberkennung dieser Sonderrechte. So blieb die Möglichkeit bestehen, die Verleihung von Privilegien wieder rückgängig zu machen. 40
Am 5. Juni 2000 hatte das Appellationsgericht dann tatsächlich die Immunität Pinochets aberkannt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die vorgelegten Indizien, die Pinochet die direkte Verantwortung für die so genannten ‚Todeskarawane’ (Caravana de la muerte) zuwiesen. Die Aberkennung der Immunität galt nur für den hier erwähnten Fall. Später wurde Pinochet auch für andere Anklagepunkte die Immunität entzogen. Es war aber jedes Mal ein neues Urteil vonnöten. Bei der ‚Todeskarawane’ handelte es sich um ein Sonderkommando, das im September/Oktober 1973 in ganz Chile Oppositionelle aufspürte und tötete. Unter der Führung von mehr als einem Dutzend ranghoher Militärs wurden auf diesem Todeszug durch sieben Provinzen Chiles insgesamt mehr als 70 Menschen getötet. Pinochet sollte gemäß der Beweislage der geistige Urheber der Morde gewesen sein.
Wie erwartet ging Pinochets Verteidigung in Revision (9. Juni 2000). Das oberste Gericht Corte Suprema de Justicia (CSJ) bestätigte jedoch das Urteil in der ersten Instanz (8. August 2000) 41 mit 14 zu 6 Stimmen. Der Senatspräsident Andrés Zaldívar suspendierte daraufhin Pinochet offiziell vom Dienst als Senator. Damit verfügte die Concertación 42 erstmals über die Mehrheit in beiden legislativen Organen. Das Militär fühlte sich durch die Entscheidung des CSJ erniedrigt.
Die Zeit um die Urteilsfindung herum war geprägt von Demonstrationen sowohl von Anhängern Pinochets als auch von seinen Gegnern. Die rechten Parteien stellten sich weiter hinter Pinochet. Der Aberkennung seiner Sonderrechte war nicht nur als solcher schon eine große Bedeutung zuzumessen; die chilenische Justiz schien erstmals nach fast 30 Jahren nicht mehr im Einvernehmen mit dem Militär gehandelt zu haben. Wie es überhaupt dazu kam, dass die Gerichte nicht mehr dem ehemaligen Diktator anhingen, erklärt Wenzl folgendermaßen: Während 1997 noch zehn Richter des CSJ von Pinochet ernannt worden waren, so „war die Zahl seiner Befürworter innerhalb dieses Gerichts zum Zeitpunkt des Urteils weiter geschmolzen“ 43 . Im Appellationsgericht galten im März 2000 „nur noch vier der 23 Richter [...] als Anhänger des ehemaligen Juntachefs“ 44 . Neben der klaren Beweislage drängte auch der internationale Druck die Richter zu einer Entscheidung für die Aufhebung der Immunität Pinochets.
40 Vgl. ebd.: S. 100.
41 Das Urteil wurde bereits am 25.07.2000 gefällt, aber erst am 08.08.2000 bekannt gegeben.
42 Die Concertación ist ein seit 1990 regierendes Bündnis aus Sozialisten, Sozialdemokraten und Christdemokraten.
43 Wenzl (2001): S. 109.
44 Ebd.
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Reue schien der pensionierte General auch mit seinen 84 Jahren nicht zu empfinden. Dies zumindest zeigt eine Stellungnahme, die er durch seine Enkelin verlesen ließ: „In der Überzeugung, das Beste fürs Vaterland gewollt zu haben, bitte ich Gott, meinen Landsleuten die Weisheit zu geben, um die Konflikte von gestern bewältigen zu können.“ 45 Nach weiteren Verzögerungen durch die Verteidigung wurde der Prozess gegen Pinochet schließlich am 1. Dezember 2000 durch Juan Guzmán Tapia eröffnet. Dabei lag noch kein psychiatrisches Gutachten vor, das für Angeklagte über 70 Jahre angeordnet werden muss. Aufgrund dieses Formfehlers und der noch nicht stattgefundenen mündlichen Vernehmung 46 , gaben das Berufungsgericht und der CSJ der Verteidigung Pinochets in ihren Urteilen vom 11. bzw. 20. Dezember 2000 Recht und hoben Anklage und Haftbefehl auf. Etwas erreicht Guzmán jedoch: Er durfte Pinochet innerhalb einer Frist von 20 Tagen vorladen, ohne das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens abzuwarten. 47 Der Richter beraumte die Begutachtung des Geisteszustandes des ehemaligen Staatschefs daraufhin für den 8. Januar 2001 an. Pinochet jedoch erschien auf Anraten seiner Anwälte nicht, sondern verblieb auf seinem Landsitz in Bucalemu. 48 Er wurde durch Elite-Soldaten vor einer eventuellen Ergreifung geschützt. 49 Die Anwälte forderten im Einvernehmen mit der Familie des Ex-Diktators, dass die Untersuchungsergebnisse abgewartet werden müssten, bevor eine Vernehmung stattfinden könne. Guzmán gab der Forderung nach und Pinochet erklärte sich bereit, sich ab dem 10. Januar für die Untersuchungen im Militärkrankenhaus von Santiago einzufinden. Sechs Psychiater und Neurologen, die von Klägern und Verteidigern zu gleichen Teilen ernannt wurden, erhielten den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens. Das Ergebnis, dass Pinochet unter „leichter oder moderater Demenz“ 50 leide und eventuell mehrere leichte Schlaganfälle gehabt habe, wertete Guzmán als nicht ausreichend und erklärte Pinochet für vernehmungsfähig.
Die Vernehmung fand am 23. Januar statt und dauerte, je nachdem welcher Quelle man Glauben schenkt, zwischen „ein paar Minuten“ (AFP am 24.01.2001) und einer halben Stunde (El País vom 24.01.2001). Pinochet stritt jede persönliche Verantwortung für die ‚Todeskarawane’ ab. Er wies die Verantwortung dem Kommandeur der Karawane, Sergio Arellano Stark zu, und bemerkte, er habe erst im Nachhinein von den Erschießungen erfahren. Die Leugnung von Verantwortung und das ‚Abwälzen’ von Verantwortung auf Untergebene wurde beim Militär als Feigheit gewertet und damit „verringerte sich die
45 Vgl. SZ vom 06.09.2000.
46 Guzmán wertete den im Oktober 1999 von Pinochet in blanko aus London zurückgesandten Fragebogen als diese erste
Vernehmung.
47 Vgl. Wenzl (2001): S. 113.
48 Vgl. FAZ vom 09.01.2001.
49 Vgl. AFP am 12.01.2001.
50 SZ vom 17.01.2001.
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Loyalität zu dem einstigen Oberbefehlshaber“ 51 . Am 26. Januar 2001 gab der General i.R. Joaquín Lagos Osorio, der während der Diktatur Kommandant der Region Antofagasta war, im chilenischen Fernsehen ein Interview. Er war im Fall der ‚Todeskarawane’ einer der Hauptbelastungszeugen Pinochets. Pinochets Wissen über die illegalen Exekutionen konnte mit der Vorlage eines Dokumentes durch Lagos Osorio belegt werden. Wenig später tauchten weitere Dokumente auf, die Pinochet nicht nur als Mitwisser auswiesen; vielmehr verdichteten sich die Indizien, dass er die Exekutionen persönlich angeordnet hatte. 52 Folgerichtig klagte Guzmán Pinochet erneut als geistigen Urheber für die ‚Todeskarawane’ an und ließ ihn unter Hausarrest stellen. Forderte Ricardo Izurieta, der Oberbefehlshaber des chilenischen Heeres und Nachfolger Pinochets in diesem Amt, bei der ersten Anklage noch die Einberufung des nationalen Sicherheitsrates (COSENA) 53 , so wagte er nun eine vorsichtige Distanzierung. Insgesamt fiel die Reaktion des Militärs eher verhalten aus. Offizielle Solidaritätskundgebungen der Streitkräfte blieben aus. Die Verteidigung Pinochets reichte zwei Klagen vor dem Appellationsgericht ein. Zum einen sollte die Aufhebung des Haftbefehls erreicht werden, zum anderen die Einstellung des Prozesses aus gesundheitlichen Gründen. 54 Am 8. März 2001 wies dieses Gericht die in der Anklage erhobenen Mord- und Entführungsvorwürfe zurück, entschied aber zugleich, dass Pinochet zumindest wegen Verschleierung dieser Verbrechen vor Gericht gestellt werden könnte. Die Entscheidung fiel mit zwei zu eins Stimmen. 55 Sowohl Kläger als auch Verteidiger reagierten mit verhaltener Zustimmung. Eduardo Contreras, ein Anwalt der Familien der Opfer, betonte die Wichtigkeit, dass der Prozess überhaupt weiterginge. 56 Die Verteidigung ging aufgrund der drückenden Beweislage nicht in Berufung. Am 12. März 2001 wurde Pinochet gegen eine Kaution von 3.450 US-Dollar freigelassen. 57
In der Folgezeit wurde es ruhig um den „Fall Pinochet“. Das Gerangel um die erkennungsdienstliche Erfassung wurde weitergeführt. Sobald eine solche angesetzt wurde, verschlechterte sich der Gesundheitszustand des ehemaligen Oberbefehlshabers rapide und er musste sich im Krankenhaus erholen. Somit konnten weder Fingerabdrücke von ihm genommen, noch Fotos von ihm gemacht werden. 58 Eine Einstellung des Verfahrens aus gesundheitlichen Gründen zeichnete sich ab. Dazu kam es am 9. Juli 2001, als die Justizbehörden bekannt gaben, dass das Verfahren wegen der
51 Wenzl (2001): S. 114.
52 Vgl. NZZ vom 09.02.2001.
53 COSENA - Consejo de Seguridad Nacional de Chile; ein Relikt aus der Militärherrschaft, wurde am 15.08.2005 bei einer
Verfassungsänderung in ein beratendes Organ herabgestuft.
54 Vgl. Wenzl (2001): S. 122.
55 AP am 08.03.2001.
56 Vgl. Wenzl (2001): S. 123.
57 Vgl. El País vom 14.03.2001.
58 Vgl. AFP am 29.05.2001.
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‚Todeskarawane’ aus genannten Gründen vorerst eingestellt werde. 59 Auch eine Auslieferung Pinochets an Argentinien lehnte der Oberste Gerichtshof ab. Die Auslieferung wurde wegen der Verantwortung des Ex-Diktators für die ‚Operation Condor’ 60 (Operación Cóndor) beantragt. Außerdem soll er in die Morde an seinem Vorgänger, dem ehemaligen chilenischen Heereschef Carlos Prats, und dessen Frau verwickelt sein, die 1974 in Buenos Aires verübt wurden. Im Mai 2002 hat der Oberste Gerichtshof in Chile die Verhandlungen über eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den mittlerweile 86-jährigen Augusto Pinochet wieder aufgenommen. Gegen die vorübergehende Einstellung des Prozesses lag ein von der Anklage eingereichter Widerspruch wie auch die Forderung nach weiteren Gesundheitsgutachten vor. 61 Am 1. Juli 2002 bestätigte der Oberste Gerichtshof dann die Entscheidung des Berufungsgerichts aus dem Vorjahr, den Prozess einzustellen. Pinochet sei aufgrund seiner geistigen Probleme nicht in der Lage einem Verfahren zu folgen. 62 Im selben Monat reichte Pinochet sein Rücktrittsgesuch als Senator ein und zog sich aus der Politik zurück.
Wenig drang von dem alternden Ex-Präsidenten nach außen. Auf der anderen Seite aber entbrannten mehr und mehr Diskussionen über das Völkerstrafrecht. Immer wenn die Namen von Diktatoren fielen, seien es ehemalige oder Amtsinhaber, so wurde auf den „Fall Pinochet“ als Referenz hingewiesen.
2.2.3 Wende im „Fall Pinochet“
Eine Wende im „Fall Pinochet“ fand im Juli 2004 statt, als der frühere Staatschef erneut in den Schlagzeilen erschien. Die US-amerikanische Riggs-Bank hatte ihm während seines Hausarrestes in London dabei geholfen 1,6 Millionen Dollar heimlich von Großbritannien in die USA zu transferieren. Der Transfer habe im März 1999 entgegen einer richterlichen Anordnung, alle Konten Pinochets einzufrieren, stattgefunden. Dem demokratischen US-Senator Carl Levin zufolge, sei die Bank bereits 1994 an Pinochet herangetreten, um ihm die Eröffnung eines Kontos vorzuschlagen. Auch seien sie dabei behilflich gewesen, zwei Firmen (Ashburton und Althorp) 63 auf den Bahamas zu errichten, unter deren Namen er Konten in Großbritannien und den USA eröffnet habe. Die Existenz der Konten wurde
59 Vgl. SZ vom 10.07.2001.
60 Unter diesem Namen arbeiteten in den 1970er Jahren die Geheimdienste der Diktaturen Argentiniens, Brasiliens, Chiles,
Paraguays, Boliviens und Uruguays zusammen, um Regimegegner auf dem Territorium der Nachbarländer zu verfolgen.
Neben Pinochet steht Argentiniens ehemaliger Diktator Jorge Rafael Videla unter Verdacht, die ‚Operation Condor’
gegründet zu haben. Nach Gerichtsdokumenten sind 25 Chilenen im Zuge dieser Operation getötet worden.
61 Vgl. SZ vom 18.05.2002.
62 Vgl. AFP am 02.07.2002.
63 Ashburton und Althorp sind lt. Financial Times Deutschland vom 16.07.2004 Mitarbeiter der Bank, die diese Konten auf
ihre Namen errichtet haben sollen.
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verschwiegen. Zwischen vier und acht Millionen Dollar habe der Ex-Diktator zwischen 1994 und 2002 auf den Riggs-Konten deponiert. 64
Die Washingtoner Traditionsbank Riggs, die unter anderem die Konten von fast allen ausländischen Botschaften in Washington führt, hatte erst wenige Wochen zuvor eine Strafe von 25 Millionen US-Dollar akzeptiert, die ihr wegen Verletzungen des Geldwäschegesetzes auferlegt wurde. Zu dieser Strafe war die Bank unter anderem verurteilt worden, weil sie verdächtige Transaktionen der saudi-arabischen Botschaft nicht gemeldet hatte. Weitere fragwürdige Geldtransfers und verheimlichte Bareinzahlungen in Millionenhöhe rückten die Bank ins Fadenkreuz der Ermittlungen. 65 Laut La Tercera war Pinochet zeitweise der Kunde mit den vierthöchsten Einlagen in der Bank. 66 Das Geldinstitut hatte den einstigen General als „A. P. Ugarte“ 67 , also mit seinem zweiten Nachnamen, geführt, die Konten 2002 geschlossen und das Geld direkt an Pinochet ausbezahlt. Der älteste Sohn Pinochets, Augusto Pinochet Hiriart, hatte bereits 1999 die Existenz eines „kleinen Kontos“ 68 seines Vaters bei einer amerikanischen Bank bestätigt. In Chile wurde noch nie wegen Finanzvergehen gegen Pinochet ermittelt. Dabei forderten bereits im Jahre 2002 chilenische Abgeordnete die Einsetzung einer Sonderkommission zur Überprüfung der Konten bei der Riggs-Bank. Pinochets Anhänger hatten während seines Arrestes in London Spenden gesammelt, um seine Verteidigung zu finanzieren. Dabei besitzt der frühere Diktator mindestens fünf luxuriöse Anwesen in verschiedenen vornehmen Wohnlagen. 69
Am 20. Juli 2004 stellten zwei chilenische Anwälte Strafanzeige wegen Betrugs. Die chilenische Justiz müsse untersuchen, wie viele unerlaubte Geschäfte Pinochet getätigt habe, erklärten die Anwälte Carmen Hertz und Alfonso Insunza. 70 Während die juristischen Ermittlungen in diesem Fall noch liefen, hob am 26. August 2004 das Oberste Gericht Chiles (dessen Zusammensetzung sich zu Ungunsten Pinochets verändert hatte) parallel dazu abermals die Immunität des Generals i.R. auf, diesmal weil ihm eine vollständige Kenntnis der ‚Operation Condor’ vorgeworfen wurde. Ein neues psychiatrisches Gutachten einzufordern, erschien notwendig. Denn der frühere Staatschef, dem einst Altersdemenz attestiert worden war, konnte noch im November 2003 einem amerikanischen Fernsehsender ein Interview geben, in dem er gesund und munter auftrat. 71 Des Weiteren stellte sich heraus, dass er persönlich diverse
64 Vgl. AFP am 15.07.2004.
65 Vgl. FTD vom 16.07.2004.
66 Vgl. La Tercera vom 16.07.2004.
67 FAZ vom 17.07.2004.
68 Ebd.
69 Vgl. ebd.
70 Carmen Hertz und Alfonso Insunza zählten bereits zu den Anwälten, die das Verfahren wegen Pinochets Verbrechen
während seiner Militärdiktatur erreicht hatten.
71 Reue zeigte Pinochet im Übrigen auch in diesem Interview nicht. Vielmehr behauptete er, die Kommunisten sollten bei
ihm um Vergebung bitten (siehe auch SZ am 31.08.2004).
Arbeit zitieren:
Dominik Ley, 2005, Medien, Öffentliche Meinung und der "Fall Pinochet", München, GRIN Verlag GmbH
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