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Magisterarbeit
Inhaltsverzeichnis
1 E i n l e i t u n g 4
1.1. Artikel 21 Grundgesetz - Politische Willensbildung als Aufgabe 9
der Parteien
1.2. D a s P a r t e i e n g e s e t z 1 3
1.3. Parteienforschung: Funktionen und Funktionswandel der Parteien 15
1.4. Definition: Der Begriff der „Dienstleistung“ 18
1.5. Politik- und Parteienverdrossenheit in der Gesellschaft 24
1.6. Spannungsverhältnis: Dienstleistungszentrum und Partei 26
2. Die Christlich-Demokratische Union (CDU) Nordrhein-Westfalen (NRW) 30
2.1 Der Landesverband der CDU NRW 31
2.2 Die Geschichte des Landesverbandes der CDU NRW 33
2.3. Selbstverständnis, Aufgaben und Funktionen der Landesgeschäftsstelle 37
der CDU NRW
2.4. Aufbau und Organisation der Landesgeschäftsstelle 40
2.5. Organisations- und Personalentwicklung der Landesgeschäftsstelle 42
seit 1987
3. Bürger- und Mitgliederbeteiligung innerhalb der Partei 49
3.1. Reformbeschlüsse der CDU NRW 56
3.2. Wandlung zum Mitgliederprinzip 59
3.3. Reformbeschlüsse der CDU Deutschlands 61
3.4. Wandel des politischen Engagements: Der Netzwerkgedanke 65
3.5. Netzwerke der CDU NRW 68
3.5.1. Das Bildungspolitische Netzwerk (BPN) 69
3.5.2. Der Gesundheitspolitische Arbeitskreis (GPA) 71
3.5.3. Netzwerk nichtdeutscher EU-Bürger 72
4. Interne Dienstleistungen der Landesgeschäftsstelle (Parteiebene) 73
4.1. Veranstaltungsorganisation 73
4.1.1. Zentraler Rednereinsatz 74
4.1.2. Politisches Kalendarium 76
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4.1.3. Interne Kommunikation 76
4.1.4. Adressmanagement und Mitgliederstatistik 77
4.2. Druck- und Versandservice 78
4.3. Inhaltliche Dienstleistungen 79
4.3.1. M i t g l i e d e r m a g a z i n 7 9
4.3.2. Aufbereitung und Auswertung von Informationen und Serviceangeboten zur 79
Weitergabe und Verwendung für politische Funktions- und Mandatsträger 4.3.3. Grußworte, Gratulationen und Dankschreiben 82
5. Externe Dienstleistungen der Landesgeschäftsstelle (öffentliche Ebene) 82
5.1. Bürgeranfragen und Zuschriften 83 5.2. Kampagnenmanagement 84
5.3. Informationsmaterial für CDU-interessierte Bürgerinnen und Bürger 86
6. Internet: interne und externe Kommunikationsplattform 87
7. Analysen anderer CDU-Landesverbände im Vergleich 90
7.1. CDU-Landesverband Hessen 90
7.2. CDU-Landesverband Niedersachsen 92
8. F a z i t u n d A u s b l i c k 9 6
Literaturverzeichnis 102
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1. Einleitung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 21 den politischen Parteien unseres Landes die Aufgabe übertragen, politische Willensbildung zu betreiben. Wie die Parteien dies aber konkret umsetzen sollen, steht ihnen frei. Demnach können Parteien selbst bestimmen und festlegen, in welcher Form, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang und Ausmaß sie dem Verfassungsauftrag in Artikel 21 des Grundgesetzes nachkommen.
Politische Inhalte, Konzepte und Aussagen der Bundes- und Landespolitik stehen eindeutig im Mittelpunkt des medialen und öffentlichen Interesses. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Medien schenken tagespolitischen Ereignissen und Entwicklungen ihre Aufmerksamkeit. Der föderative Aufbau von Parteien, ihre Organisationsformen und die Politiken ihrer Landesverbände geraten eher sporadisch ins Blickfeld von Öffentlichkeit und Wissenschaft, steht doch die Landesebene eindeutig im Schatten der Bundespolitik 1 .
Aber die Vermittlung und Organisation von Politik, die Informationsflüsse und Informationsstränge zwischen Parteien und Bürgern auf Landesebene, das Erstellen und Bereitstellen von Informationsangeboten durch die Parteien, diese Aspekte sind zentraler und wichtiger Bestandteil des politischen Alttags.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob Parteien als Dienstleistungszentren auf politischer Ebene bezeichnet werden können. Die besondere Hervorhebung der politischen Parteien im Grundgesetz der Bundesrepublik spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn wie setzen Parteien Artikel 21 des Grundgesetzes konkret um? Was heißt es eigentlich, politische Willensbildung zu betreiben? Wie binden die Parteien dabei auf der einen Seite die Bürger, und auf der anderen Seite die eigenen Mitglieder ein? Binden die Parteien diese überhaupt ein? Was zeichnet die politische Organisation in Parteien auf Landesebene aus? Was sind die Aufgaben eines Landesverbandes? Wo bestehen Zusammenhänge zwischen politischen Inhalten und politischer Organisation?
1 Schmid, Josef: Die CDU - Organisationskulturen, Politiken und Funktionsweisen einer Partei im Föderalismus, Opladen 1990, S. 9.
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Diesen Fragen möchte ich im Rahmen meiner Arbeit anhand einer Fallanalyse des Landesverbandes der CDU Nordrhein-Westfalen (NRW) nachgehen. Durch meine studienbegleitende Nebentätigkeit für den Landesverband der CDU NRW seit 2002 konnte ich interessante Erfahrungen und Einblicke in das politische Tagesgeschäft und die Parteiarbeit gewinnen. Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich die Verwaltungsorganisation und die Verwaltungsabläufe der Landesgeschäftsstelle, die Parteizentrale der CDU NRW, kennen gelernt. Meine Erfahrungen bei der CDU NRW spielten eine entscheidende Rolle bei der Formulierung der Fragestellung meiner Arbeit.
Neben der aktuellen Tagespolitik, bestimmt und vertreten durch die Spitzenkräfte der Parteien, also vor allem durch die Mandatsträger, spielen auch die Funktionsträger, sprich vor allem die hauptamtlichen Mitarbeiter der Partei, eine entscheidende Rolle. Sie arbeiten im Hintergrund und sind verantwortlich dafür, dass die Parteiarbeit und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ebenen der Partei funktioniert. Funktionieren heißt, dafür Sorge zu tragen, dass die Basis der Partei, die Mitglieder, ausreichend und regelmäßig über Pläne, Inhalte und Absichten der Parteispitze informiert und in einem gewissen Umfang in die Parteiarbeit integriert werden, dass z.B. Veranstaltungen organisiert, Wahlkämpfe durchgeführt und die Bürgerinnen und Bürger des Landes im Dialog mit der Partei über Sachverhalte aufgeklärt werden. Zudem muss den Mandats- und Funktionsträgern der Partei in verschiedenen Bereichen zugearbeitet werden.
Die Beschäftigung mit politischen Parteien ist eines der wichtigsten Forschungsfelder der Politikwissenschaft und vor allem der politischen Soziologie 2 . Die deutsche Parteienforschung hat bis in die letzten Jahre hinein in räumlicher Hinsicht ihr Hauptaugenmerk auf die nationale Ebene gerichtet, die länderbezogene Organisations- und Politikwirklichkeit der Parteien wurde dagegen von der Forschung in deutlich geringerem Ausmaß beachtet 3 .
2 Poguntke, Thomas: Parteiorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland: Einheit in der Vielfalt?, S. 253 -273, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 372, 2. Auflage, Bonn 2001, S. 253.
3 Schneider, Herbert: Parteien in der Landespolitik, S. 385 - 406, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 372, 2. Auflage, Bonn 2001, S. 385.
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Neuere Untersuchungen bestätigen die Beobachtung, dass die Parteien auf Landesebene nicht nur als eigenständige Organisationen oder als Gliederungen von Bundesverbänden präsent sind, sondern auch in einer eigenen Art und Weise Politik gestalten können 4 . Aber die bislang vorliegenden Untersuchungen reichen noch nicht aus, um ein einigermaßen differenziertes und vollständiges Bild von den Parteien in der Landespolitik bzw. auf Landesebene zeichnen zu können 5 .
Im Verhältnis zu den Arbeiten über Wähler oder Mitgliederstrukturen sind Umfang und Gehalt an Studien zur Parteiorganisation eher als gering zu veranschlagen; nicht nur dass der Gegenstand bzw. die Thematik recht sperrig erscheint, er berührt jeweils auch die etablierten Grenzen von Parteien- und Organisationsforschung 6 .
Im Vergleich zum Forschungsstand über die Vereinigungen oder die Bundestagsfraktion der CDU sind die Erkenntnisse über Landesverbände, ihre Programmatik und Politik eher dürftig 7 . Konkrete, politiktheoretisch orientierte Beiträge zum föderativen Aufbau der CDU liegen kaum vor, neben seltenen Darstellungen über einzelne CDU-Landesverbände und relativ wenigen parteieigenen Jubiläumsschriften finden sich gelegentliche Verweise im Kontext einer Betrachtung der globalen Machtverteilung in der CDU oder den Auswirkungen eines föderativen Staatsaufbaus 8 .
Zwei Studien, die sich konkret mit der Organisation der CDU beschäftigen und auf diesem Gebiet zu den wenigen „Standard-Werken“ gehören, habe ich in meine Arbeit mit einfließen lassen. Zum einen das Buch „Responsivität und Organisation“ von Hans-Jürgen Lange (1994), eine Studie über die Modernisierung der CDU von 1973-1989. Zum anderen die Arbeit von Josef Schmid, „Die CDU - Organisationskulturen, Politiken und Funktionsweisen einer Partei im Föderalismus“ (1990).
Im Rahmen meiner Arbeit war es mir zudem möglich, als studentische Hilfskraft der CDU NRW auch parteiinterne Papiere und Schriften der CDU NRW in meine Ausführungen mit einzuarbeiten.
4 Vgl. Schneider, Herbert, S. 385.
5 Ebenda, S. 385.
6 Vgl. Schmid, Josef, S. 16.
7 Ebenda, S. 18.
8 Ebenda, S. 18.
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Ferner hatte ich die Möglichkeit, zusätzlich zu einigen Aussagen des amtierenden Generalsekretärs der CDU NRW, Hans-Joachim Reck MdL, auch mit verschiedenen Funktions- und Mandatsträgern der Partei ein Interview zu führen, und zwar mit folgenden Personen:
N Dr. Helmut Linssen MdL, Finanzminister des Landes NRW und Generalsekretär der CDU NRW a.D. (1987 - 1991);
N Herbert Reul, Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) und ebenfalls Generalsekretär der CDU NRW a.D. (1991 - 2003);
N Manfred Lorenz, ehemals Referent der Landesgeschäftsstelle der CDU NRW und mittlerweile Kreis- und Bezirksgeschäftsführer der CDU NRW (Kreisgeschäftsführer CDU-Kreisverband Kleve, Bezirksgeschäftsführer der CDU Niederrhein) sowie N Bernhard Herzog, stellvertretender Leiter der Landesgeschäftsstelle der CDU NRW und Leiter der Abteilung Internes Management, Personal und Finanzen.
In meiner Arbeit werde ich im ersten Kapitel auf den Artikel 21 des Grundgesetzes, auf das Parteiengesetz und die Parteienforschung eingehen. Zudem ist es mir ein wichtiges Anliegen, den Begriff der „Dienstleistung“ näher zu erläutern, da dieser Begriff von zentraler Bedeutung für die vorliegende Arbeit ist. Ferner werde ich auf die Problematik der Politik- und Parteienverdrossenheit und die Beziehung zwischen den hauptamtlichen und den ehrenamtlichen Mitarbeitern einer Partei eingehen.
Im zweiten Kapitel beschäftige ich mich dann konkret mit dem Landesverband der CDU NRW. Dazu gehören Ausführungen zum Landesverband der CDU NRW an sich und die Differenzierung zwischen den Begriffen „Landesverband“ auf der einen und „Landesgeschäftsstelle“ der CDU NRW auf der anderen Seite. Dies halte ich für dringend geboten, um Verständnisschwierigkeiten vorzubeugen.
Auch auf die Geschichte des Landesverbandes sowie das Selbstverständnis und die Aufgaben der Landesgeschäftsstelle werde ich eingehen. Zudem skizziere ich die Personal- und Organisationsentwicklung der Landesgeschäftsstelle seit ihres Bestehens 1987.
Anschließend befasse ich mich im dritten Kapitel mit dem Thema „Bürger- und Mitgliederbeteiligung innerhalb der Partei“. Dies umfasst die Reformbemühungen innerhalb
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der CDU NRW, die Wandlung vom Delegierten- zum Mitgliederprinzip, den Wandel des politischen Engagements, hier sei das Stichwort „Netzwerkgedanke“ erwähnt; zum Vergleich dazu befasse ich mich mit den Reformbemühungen der CDU Deutschlands und erläutere die verschiedenen Netzwerke der CDU NRW.
Kapitel 4 und 5 thematisieren dann konkret das Dienstleistungsangebot der CDU NRW. Dabei differenziere ich zwischen internen Dienstleistungen, die auf Parteiebene bzw. innerhalb der Partei- und Mitgliederbasis von der Landesgeschäftsstelle (die Parteizentrale der CDU NRW) erbracht werden (Kapitel 4), sowie externen Dienstleistungen, die auf der öffentlichen Ebene von der Landesgeschäftsstelle angeboten werden (Kapitel 5).
Es folgen in Kapitel 6 Ausführungen zum Internet als interner und externer Kommunikationsplattform, denn auch das Medium Internet ist mittlerweile ein wichtiger Faktor im Rahmen des Dienstleistungsangebotes einer Partei. Hierbei wird bei den Parteien in der Regel, so auch bei der CDU NRW, differenziert zwischen einem Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger sowie einem Angebot, das explizit nur an die Mitglieder gerichtet ist.
In Kapitel 7 stehen zum Vergleich zwei Analysen der CDU-Landesverbände Hessen und Niedersachsen im Mittelpunkt. Zu beachten ist hierbei, dass die Analyse der CDU Hessen sich mit der eigenen Parteiorganisation beschäftigt, also auch mit der Landesgeschäftsstelle der CDU Hessen. Die CDU Niedersachsen hat hingegen eine Strukturanalyse der eigenen Geschäftsstellen, sprich der Kreisgeschäftsstellen, vorgenommen. Hier geht es nicht um die Landesgeschäftsstelle der CDU Niedersachsen an sich, sondern u.a. um das Arbeits- und Dienstleistungsangebot der Kreisgeschäftsstellen der CDU Niedersachsen.
Schließen wird die Arbeit mit einer Schlussbetrachtung hinsichtlich der Landesgeschäftsstelle der CDU NRW. Das Fazit soll dazu dienen, die im Rahmen der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Ausgangsfragestellungen einzuordnen, die diese Arbeit bestimmt haben. Zudem erlaube ich mir eine Art „Ausblick“ und stelle Überlegungen dahingehend an, wie der Bereich der „Parteiorganisation“ an sich in Zukunft aussehen könnte.
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1.1. Artikel 21 Grundgesetz - Politische Willensbildung als Aufgabe der Parteien
Nach dem Zweiten Weltkrieg galt es im zerstörten und besiegten Deutschland, neben dem Wiederaufbau auch die Wiederbelebung demokratischer Strukturen zu gewährleisten und voranzutreiben. Vom 10. bis zum 23. August 1948 tagte der „Herrenchiemseer Konvent“ als vorbereitender Verfassungs-Konvent und entwarf die Richtlinien für das Grundgesetz der späteren Bundesrepublik Deutschland 9 . Im Vorfeld der Beratungen des am 1. September 1948 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetretenen Parlamentarischen Rates griff der sogenannte „Zweite Menzel-Entwurf“ vom 2. September 1948 die Vorstellungen des Entwurfs vom Herrenchiemsee auf 10 . Paragraph 8a des Entwurfs sah eine Garantie des Parteienpluralismus vor, Paragraph 11 garantierte die Parteigründungsfreiheit und schrieb die gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse der Parteien sowie ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung vor 11 . Es galt, so hat es im Rückblick Carlo Schmid ausgedrückt, damals Vorsitzender des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, die Bundesrepublik als Parteiendemokratie zu definieren 12 .
Auffallend ist, dass in Artikel 47 des Herrenchiemseer Entwurfs die Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung als Regelungsgegenstand von Bundesgesetzen und nicht etwa als Aufgabe oder Berechtigung formuliert war, wobei es auch in den Beratungen des Parlamentarischen Rates blieb, bis der allgemeine Redaktionsausschuss in seinem Vorschlag vom 13. Dezember 1948 diejenige Fassung der Vorschrift unterbreitete, die mit einigen weiteren, im Hauptausschuss am 15. Dezember 1948 erfolgten Änderungen als Artikel 21 Absatz 1 Seite 1-3 in den endgültigen Verfassungstext Eingang fand 13 . Am 8. Mai 1949 wurde dann das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet 14 .
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen demokratischen Staaten, in denen die Stellung, die organisatorischen Prinzipien und die Aufgaben der politischen Parteien in der Verfassung (durch Artikel 21 des Grundgesetzes) und durch ein spezielles Parteiengesetz
9 http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/15610.html (18.8.2005)
10 Klein, Dr. Hans Hugo: Artikel 21, in: Maunz/Dürig/Herzog (Hrsg.): Grundgesetz - Kommentar, Band III, Artikel 20a - Artikel 53, München 2002, S. 62.
11 Ebenda, S. 62.
12 Ebenda, S. 62.
13 Ebenda, S. 62/63.
14 http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/15610.html (18.8.2005)
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(vom 24. Juni 1967) geregelt sind 15 . Diese besondere Heraushebung der politischen Parteien in der Verfassung hat zwei Ursachen: Zum einen wollten die Schöpfer des Grundgesetzes, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, die Möglichkeit schaffen, politische Parteien zu verbieten, die ihre Aktivität darauf richten, die demokratische Ordnung zu unterlaufen und schließlich zu beseitigen, wie das die Nationalsozialisten getan hatten, und zum anderen hielten sie es für notwendig, die Parteien als Organe der politischen Willensbildung verfassungsrechtlich zu legitimieren 16 .
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hebt die Parteien gegenüber anderen Organisationen oder Vereinigungen hervor 17 . Artikel 21 Absatz 1 im Grundgesetz weist den politischen Parteien eine ganz bestimmte Funktion zu, die wie folgt definiert wird:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit 18 “.
Dies ist laut Ulrich von Alemann, bundesweit anerkannter und etablierter Politikwissenschaftler, der einzige positive Satz des Grundgesetzes über die Parteien, die übrigen Bestimmungen sind Einschränkungen und Spezifikationen 19 .
Politische Willensbildung ist der Prozess der Formung, Artikulation und Geltendmachung von Bedürfnissen, Interessen und Meinungen bezüglich der Erhaltung, Veränderung oder Beseitigung der in einem Gemeinwesen bestehenden Verhältnisse 20 . Der Begrifflichkeit „politische Willensbildung des Volkes“ liegt der Befund zu Grunde, dass der politische Wille des Volkes sowohl unformiert ist als auch der Formung bedarf 21 . Der Volkswille ist nicht etwas fertig Vorhandenes und bloß Aufzufindendes, sondern immer wieder hervorzubringen; deswegen sind weder die Parteien noch die andere an der politischen Willensbildung des
15 Sontheimer, Kurt/Bleek, Wilhelm: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 11. Ausgabe, München 1999, S. 220.
16 Ebenda, S. 220.
17 Hesselberger, Dieter: Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 12. Auflage, Bonn 2001, S. 194.
18 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, S. 24, Absatz 1, Bonn 1994.
19 von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, in Benz, Artur/Czada, Roland/Simonis, Georg (Hrsg.): Grundwissen Politik, Band 26, 3. Auflage, Opladen 2003, S. 81.
20 Vgl. Klein, Dr. Hans Hugo, S. 78.
21 Ebenda, S. 77.
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Volkes Beteiligte als „Sprachrohr“ des Volkes zutreffend oder jedenfalls ausreichend gekennzeichnet 22 .
Der Zweck des Artikel 21 Absatz 1 besteht darin, die in der Weimarer Verfassung zwischen der politischen Wirklichkeit und dem geschriebenen Verfassungsrecht bestehenden Spannungen zu beheben 23 . Der Einbau der Parteien in die Verfassung enthält die Anerkennung, dass die Parteien nicht nur politisch und soziologisch, sondern auch rechtlich relevante Organisationen sind, im Rang einer verfassungsrechtlichen Institution 24 . Dies ist ansonsten nur für unmittelbare oder mittelbare staatliche Einrichtungen vorgesehen und unterstreicht die besondere Bedeutung der Parteien für das politische System der freiheitlichen Demokratie 25 .
Parteien sind in der Politik allgegenwärtig: Sie prägen und kanalisieren die politische Willensbildung und Interessenvermittlung jedes Einzelnen und großer Gruppen, es gibt keine ernsthafte Alternative zum Parteienwettbewerb als wichtigstem Steuerungsmechanismus demokratischer Politik 26 . Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft oder für eine längere Zeit für den Bereich des Bundes, eines Landes oder einer Kommune auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag, in einem Landtag oder auf kommunalpolitischer Ebene (Kreistag, Stadtrat) mitwirken wollen 27 . Die Eingangsformulierung des Artikels 21 Grundgesetz birgt eine Menge Brisanz für seitdem anhaltende kontroverse Debatten in Staatslehre und Politiktheorie 28 . Was genau heißt „Willensbildung“ - nur Wahlvorbereitung und Kandidatennominierung oder die gesamte staatlich-politische Entscheidungsfindung, und was bedeutet „mitwirken“ 29 ?
Die Formulierung der „Mitwirkung“ bedeutet in sich sowohl eine Gewährleistung des vom Parteibegriff umfassten Tätigkeitsfeldes des „Wirkens“ als auch eine Beschränkung auf die „politische“ Willensbildung und ein „Mitwirken“ 30 . Der Begriff „politische Willensbildung“ errichtet keine fassbaren Schranken, die Frage nach den Grenzen der „Mitwirkung“ ist vor
22 Ebenda, S. 77.
23 Vgl. Hesselberger, Dieter, S. 194.
24 Ebenda, S. 194.
25 Vgl. Starck, Dr. Christian (Hrsg.), S. 291.
26 von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem, Bonn 2001, S. 7.
27 Reichert, Dr. Bernhard: Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Auflage, München 2002, S. 1168.
28 Vgl. von Alemann, Ulrich, S. 81.
29 Ebenda, S. 81.
30 Vgl. Starck, Dr. Christian (Hrsg.), S. 293.
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allem zum einen die nach dem Verhältnis der Parteien zu Parlamenten, Regierungen, Verwaltung und Justiz, und zum anderen die nach dem Verhältnis zum einzelnen Parteimitglied und zum Bürger allgemein 31 .
Trotz der verfassungsrechtlich hervorgehobenen Rolle der Parteien haben diese keinen „Alleinvertretungsanspruch“ 32 . Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz schließt ein Monopol der Parteien in der politischen Willensbildung aus, denn neben den Parteien kommen als Mitwirkende vor allem auch Verbände, Gruppen und andere Vereinigungen, z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Presse oder der Rundfunk in Frage 33 .
Vor allem die Medien haben inzwischen nicht nur eine passive Vermittlerrolle, sondern sind vielmehr „Medium und Faktor“ im Kommunikationsprozess 34 . Jedoch lösen Parteien das in allen pluralistisch-repräsentativen Demokratien auftretende Vermittlungsproblem zwischen vorhandener gesellschaftlicher Vielfalt und aufgegebener staatlicher Einheit 35 . Die Parteien sind es demnach, die den Kreislauf politischer Kommunikation zwischen Staatsorganen und Öffentlichkeit, zwischen der Volkswillensbildung und Staatswillensbildung in Gang halten sollen; wie keinem anderen Akteur kommt den Parteien also eine besondere kommunikative Scharnierfunktion zu 36 . Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass die politischen Parteien nach dem Grundgesetz eine entscheidende Transformationsfunktion bei der Bildung des Volkswillens und bei dessen Umsetzung in Entscheidungen staatlicher Organe haben 37 .
31 Ebenda, S. 293/294.
32 Vgl. Hesselberger, Dieter, S. 194.
33 Streinz, Prof. Dr. Rudolf: Artikel 21, in: Starck, Dr. Christian (Hrsg.): Das Bonner Grundgesetz - Kommentar, Artikel 20 bis 78, 4. Auflage, München 2000, S. 293.
34 Sarcinelli, Ulrich: Parteien und Politikvermittlung: Von der Parteien- zur Mediendemokratie?, S. 273 - 296, in: Sarcinelli, Ulrich (Hrsg.): Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe, Band 352, Bonn 1998, S. 276.
35 Ebenda, S. 276.
36 Ebenda, S. 276.
37 Tsatsos, Dimitris Th.: Die politischen Parteien in der Grundgesetzordnung, S. 131 - 158, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 372, 2. Auflage, Bonn 2001, S. 139.
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1.2. Das Parteiengesetz
Artikel 21 Absatz 3 erteilt dem Bundesgesetzgeber den ausdrücklichen und verbindlichen Auftrag, bezüglich der Parteien „das Nähere“ zu regeln 38 . Aber wie in anderen demokratischen Staaten der Welt hielt sich der Gesetzgeber auch in Deutschland lange Zeit den politischen Parteien gegenüber zurück: Zum ersten Mal wurden nach dem 2. Weltkrieg in der italienischen Verfassung (1947), in der Badischen Verfassung (1947) und vor allem in Artikel 21 des Grundgesetzes (1949) politische Parteien in einer Verfassungsurkunde angesprochen 39 .
Erste Entwürfe eines Parteiengesetzes entstanden 1950 und 1951 im Bundesministerium des Inneren, scheiterten jedoch im Kabinett 40 . Im Dezember 1955 beauftragte der Bundesminister des Inneren eine Kommission von Sachverständigen, den Umfang des Gesetzgebungsauftrags und die Möglichkeiten seiner Ausführung zu erörtern 41 . Die Bundesregierung unterbreitete den gesetzgebenden Körperschaften daraufhin den Entwurf eines Parteiengesetzes, und dieser Entwurf wurde am 19. Februar 1960 im Bundestag in erster Lesung beraten und dem Innenausschuss überwiesen, verfiel jedoch mit dem Ende der Wahlperiode 42 . Das gleiche Schicksal erlitten Entwürfe der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und der SPD, über die am 10. März 1965 im Bundestag beraten worden war 43 .
Den entscheidenden Anstoß für das weitere Vorgehen gab die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966, die es notwendig machte, die Finanzierung der Parteien auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen: Alle im 5. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen legten am 16. Januar 1967 einen gemeinsamen Entwurf für ein Parteiengesetz vor, der am 28. Juni 1967 in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde 44 . Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 14. Juli 1967 zu, und am 28. Juli 1967 trat das Gesetz, dann mit Ausnahme der Bestimmungen über die innere Ordnung der Parteien, in Kraft; damit nahm man Rücksicht auf die notwendige Anpassung der Parteisatzungen am 1. Januar 1968 45 .
38 Vgl. Klein, Dr. Hans Hugo, S. 67.
39 Olzog, Günter/Liese, Hans-J.: Die politischen Parteien in Deutschland, in: Geschichte und Staat, Band 277, 25. Auflage, München 1999, S. 5.
40 Vgl. Klein, Dr. Hans Hugo, S. 67.
41 Ebenda, S. 67.
42 Ebenda, S. 67.
43 Ebenda, S. 67.
44 Ebenda, S. 67.
45 Ebenda, S. 67.
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Durch das 1967 verabschiedete Parteiengesetz wurden erstmals in der deutschen Geschichte alle Aspekte des Parteilebens in eine rechtliche verbindliche Form gegossen, die wichtigsten Abschnitte des Parteiengesetzes betreffen die innere Ordnung und die finanzielle Rechenschaftsauslegung der Parteien, aber auch der Begriff „Partei“ sowie die Aufgaben von Parteien werden im Parteiengesetz näher definiert 46 .
Im Vordergrund der Parteifunktion steht nach dem Parteiengesetz die Beteiligung an den staatlichen Wahlen, denn durch die Beteiligung an den Wahlen fördern die Parteien auch das Interesse und die Bereitschaft der Wähler, ihr Wahlrecht auszuüben 47 . So sehr der wichtigste Vermittlungsmechanismus zwischen Volk und Staat sicherlich die Wahl ist, beschränkt sich darin die Funktion der politischen Parteien bei weitem nicht 48 . Die Volkswillensbildung kann nicht auf den Wahlakt begrenzt werden, vielmehr ist sie ein permanenter Prozess, bei dem die Wahl einen Zwischenhöhepunkt darstellt und sich die übrigen Formen der Mitwirkung durch eine kontinuierliche Tätigkeit der Parteien, vor allem zwischen den Wahlen, auszeichnet 49 .
Das Parteiengesetz präzisiert den in Artikel 21 Grundgesetz festgelegten, aber interpretations-und auslegungsbedürftigen Auftrag der Parteien, im Rahmen der politischen Willensbildung mitzuwirken. In Absatz 2 des Paragraphen 1 des Parteiengesetzes heißt es wie folgt:
„Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen 50 .“
46 Vgl. Sontheimer, Kurt/Bleek, Wilhelm, S. 223
47 Vgl. Tsatsos, Dimitris, S. 139.
48 Ebenda, S. 139.
49 Ebenda, S. 139.
50 http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg/pgp01.html (Stand: 5. Juli 2005)
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1.3. Funktionen und Funktionswandel der Parteien
Funktionen von Parteien
Die Aufgaben- und Funktionskataloge von Parteien sind fast so zahlreich, wie es Parteienforscher gibt, die Aufgabelisten sind fast so vielfältig, wie die Parteien Programme und Satzungen besitzen 51 . Aber die Schlüsselfunktion der Parteien als Bindeglied zwischen Volk und Staatsorganen hebt sie aus dem Kreis aller anderen am Prozess der politischen Willensbildung Beteiligten hervor 52 . Wie diese wurzeln sie in der Gesellschaft, ihr Ziel ist jedoch der bestimmende Einfluss auf das staatliche Ämtersystem, was eine Vielzahl an Erweiterungen für die Art und Weise der Ausführung der den Parteien gestellten Aufgaben zur Folge hat 53 .
Parteien - und nur sie - haben Funktionen sowohl im gesellschaftlichen wie im gouvernementalen Bereich und bilden nicht nur die Brücke zwischen Volk und Staat, sondern sie gehen auch selbst über diese Brücke 54 . Über die Elemente der älteren Parteifunktionen hinaus - Kampf für eine Ideologie und Kampf um Ämter für die Mitglieder oder deren Spitzenakteure in der Führung - sind vier Funktionen der Parteien in fast allen Funktionskatalogen der Parteienliteratur wiederzufinden:
N die Zielfindungsfunktion (Ideologie und Programmatik);
N die Funktion der Artikulation und Aggregation (Sammlung, Vereinigung) von gesellschaftlichen Interessen;
N die Funktion der Mobilisierung und Sozialisierung der Bürger im System, vor allem in Wahlkämpfen sowie
N die Elitenrekrutierungs- und Regierungsbildungsfunktion 55 .
Elmar Wiesendahl, Professor für Politikwissenschaft an der Universität der Bundeswehr in München, hat aus der Parteienforschung der 60er und 70er Jahre nicht weniger als 18 ver-
51 Vgl.von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem, S. 205.
52 Vgl. Klein, Dr. Hans Hugo, S. 79.
53 Ebenda, S. 79.
54 Ebenda, S. 79.
55 von Beyme, Klaus: Funktionenwandel der Parteien in der Entwicklung von der Massenmitgliederpartei zur Partei der Berufspolitiker, S. 315 - 339, in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe, Band 372, 2. Auflage, Bonn 2001, S. 317.
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schiedene Funktionen, die als Aufgaben und Aktionsform den Parteien zugeschrieben werden, herausgearbeitet 56 . U.a. gehören dazu Stimmenwerbung, Erziehung und politische Sozialisation, Massenmobilisierung, Bindegliedfunktion oder auch Systemerhaltung 57 .
Nach Prof. Dr. von Alemann ergeben sich zunächst vier Hauptfunktionen von Parteien in pluralistisch-parlamentarischen Demokratien: Transmission, Selektion, Integration und Partizipation 58 . Die Funktion der Transmission bedeutet die Umformung von gesellschaftlichen Interessen in politisches Handeln, dabei „sammeln“ Parteien gesellschaftliche Interessen durch Bündelung von ökonomischen, sozialen, ökologischen und ideellen Zielen zu Handlungsalternativen, die zu politischen Entscheidungen geführt werden 59 .
Die politische Funktion der Selektion durch Parteien meint zwei ganz unterschiedliche Aufgaben: zum einen die Rekrutierung von Personal, zum anderen die Auswahl von Alternativen aus dem gesamtgesellschaftlichen Interessenspektrum 60 . Die Mitwirkung in Parteien ist, neben der Teilnahme an Wahlen, ein ganz wesentliches und zusätzliches Partizipationspotential, denn die Partizipation in Parteien ermöglicht den Bürgern zunächst einmal die Mitwirkung an allen übrigen Funktionen, insbesondere auch an der Transmission von Interessen in Programme, Ziele und Aktionen 61 .
Die Funktion der Integration wird durch die Partizipationschancen in und durch Parteien bewirkt, zudem wird eine Integration in Strukturen und Prozesse ermöglicht, die für Gruppenzusammenhalt und auch für die Anerkennung des Systems an sich wichtig sind 62 .
Funktionswandel der Parteien
Im 21. Jahrhundert haben sich die Rahmenbedingungen für Parteien gewandelt: eine immer dichter und einflussreicher werdende Medienlandschaft, veränderte Verhaltensmuster in unserer Gesellschaft in Zeiten von High Tech und Kommunikation sowie steigendes
56 Vgl. von Alemann, Ulrich: Das Parteiensystem, S. 207.
57 Ebenda, S. 208.
58 Ebenda, S. 208.
59 Ebenda, S. 209.
60 Ebenda, S. 209.
61 Ebenda, S. 209.
62 Ebenda, S. 211.
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politisches Desinteresse der Bevölkerung sind Realitäten, mit denen sich die Parteien auseinandersetzen und auf die sie Antworten finden müssen.
Die Abnahme der Wahlbeteiligung und Parteiidentifikation erscheint uns heute als ein natürlicher Prozess, der aus dem Funktionswandel der alten Massenparteien unvermeidlich folgte 63 . Die Funktion der Interessenaggregation ist für die Parteien komplexer geworden, neue soziale Bewegungen konkurrieren mit etablierten Interessenverbänden, zudem ist die Macht der Medien erheblich gewachsen und ihre Verstärkungswirkung muss stets von den Verantwortlichen einkalkuliert werden 64 . Koalitionen für eine politische Entscheidung sind zerbrechlich und kaum auf Dauer angelegt 65 .
Vor allen Dingen bleiben seit Jahren schon Mitglieder aus, die das Parteileben aufrecht erhalten könnten und die den Führungsnachwuchs stellen 66 . Den politischen Beteiligungsmarkt teilen längst Neuanbieter von attraktiveren Partizipationsmöglichkeiten unter sich auf, während Parteien schon länger gemieden werden und nicht mehr erste Wahl sind 67 .
Die Funktion der Sozialisierung und Mobilisierung durch die Parteien ist am stärksten von Erosionstendenzen gekennzeichnet, denn mit dem Zerfall der alten sozialen Großmilieus und dem Verschwinden einer „Betreuung“ von der Wiege bis zur Bahre im Dunstkreis weltanschaulich homogener und religiöser Einrichtungen, ist die Sozialisierungsfunktion der Parteien gering 68 . Die Heranführung unpolitischer Wählermassen an die Politik wird eher von den Medien wahrgenommen 69 .
Wahlkämpfe wurden kapitalintensiver, Kapitalisierung, Kommerzialisierung und Etatisierung der Parteiorganisationen gingen Hand in Hand 70 . Die kontinentalen Volksparteien bemühten sich, in einer Phase abnehmenden persönlichen und finanziellen Engagements der Parteimitglieder die beste aller Welten zu schaffen und erfanden die öffentliche
63 Vgl. von Beyme, Klaus, S. 332.
64 Ebenda, S. 334.
65 Ebenda, S. 334.
66 Wiesendahl, Elmar: Die Zukunft der Parteien, S. 592 - 619, in: in: Gabriel, Oscar W./Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard (Hrsg.): Parteiendemokratie in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe, Band 372, 2. Auflage, Bonn 2001, S. 594.
67 Ebenda, S. 594.
68 Vgl. von Beyme, Klaus, S. 335.
69 Ebenda, S. 335.
70 Ebenda, S. 335.
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Parteienfinanzierung - um den Makel der alten Wählerparteien zu vermeiden, dass sie über die Finanzen von großen Interessengruppen von außen fremdbestimmt seien 71 .
Die politische Elite ist im Gegensatz zu den Teilen, die ihre Hauptfunktion als politische Klasse verstehen, auf Steuerung und Regelung gesellschaftlicher Prozesse aus; neben der Entscheidungspolitik tritt aber in Zeiten des Wahlkampfs die symbolische Politik, die vor allem im Hinblick auf die Medien inszeniert wird 72 .
Schon in der Ära der Volksparteien hat sich die Führung zunehmend direkt mit den Wählern in ein Kommunikationsverhältnis gesetzt, das nur noch indirekt mit den Parteien als Massenorganisationen verbunden ist, denn Imagepflege von Parteien und ihren Kandidaten für die höchsten Regierungsämter erforderte zunehmend eine Professionalisierung des Wahlkampfs 73 . Der postmoderne Bürger sieht Wählen noch immer als eine wichtige Funktion an, aber ist kaum gewillt, der Vorbereitung einer informierten Wahlentscheidung viel Zeit zu opfern, und im Zuge dessen erscheinen professionelle Wahlkampforganisatoren besser geeignet zu sein als engagierte Mitglieder und Aktivisten, um die Stimmen der Unentschlossenen zu werben 74 .
1.4. Der Begriff der „Dienstleistung“
Der Begriff der „Dienstleistung“ ist ursprünglich dem Bereich der Wirtschaft zuzuordnen. Im Zuge weltweiter Veränderungen, in Zeiten von Globalisierung und weltweiter Vernetzung von Märkten und der daraus resultierenden Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, nämlich von einer einstigen „Industriegesellschaft“ hin zu einer „Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft“, hat der Begriff der „Dienstleistung“ Einzug gehalten in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Sektors, auch in den Bereich der Politik.
Beleg für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass der Anteil der Dienstleistungen in Deutschland von 43,6% im Jahr 1970 auf fast 55% im Jahr 1993 gestiegen ist; und innerhalb des Dienstleistungssektors sind es wiederum die Informationsdienstleistungen, die besonders
71 Ebenda, S. 335.
72 Ebenda, S. 335.
73 Ebenda, S. 335.
74 Vgl. von Beyme, Klaus, S. 335.
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beschäftigungswirksam waren 75 . Die öffentlichen nationalen Dienstleistungen werden sich dem Umstrukturierungsprozess im Rahmen der Globalisierung nicht entziehen können, zumal bedeutsame quantitative Ausweitungen nicht zu erwarten sind und neue qualitative Anforderungen an die staatliche Dienstleistungen gestellt werden 76 .
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung sind zum einen Dienstleistungen für den Bürger und zum anderen Dienstleistungen für alle Bereiche wirtschaftlichen Handelns, öffentliche Dienstleistungen sind für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft unverzichtbar 77 . Aber was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der „Dienstleistung“? Das Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung beispielsweise definiert den Begriff der „Dienstleistung“ bzw. der „Dienstleistungsgesellschaft“ wie folgt:
„Dienstleistung bezeichnet alle Formen wirtschaftlicher, immaterieller, nicht transportierbarer oder nicht lagerbarer Güter, wie sie üblicherweise vom Handwerk (z.B. Friseure), den freien Berufen (z.B. Rechtsanwälten), Banken und Versicherungen, Wissenschaft und Kunst, dem Unterhaltungsgewerbe, der Gastronomie etc. angeboten werden; darüber hinaus wird die öffentliche, kommunale etc. Verwaltung zum Dienstleistungssektor gezählt. Charakteristisch für Dienstleistungen (auch: dritter oder tertiärer Sektor) ist, dass die Produktion und der Verbrauch der Leistung unmittelbar zusammenfallen. Dienstleistungsgesellschaft bezeichnet einen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand, in dem der überwiegende Teil der Bevölkerung nicht in landwirtschaftlichen oder industriellen Berufen, sondern im dritten Sektor tätig ist 78 .“
Dienstleistungen nahmen in den Wertschöpfungsketten der Güter- oder auch Dienstleistungsproduktion schon immer eine wichtige Rolle ein, indem sie auf vielfältige Art als Bindeglied zwischen Zulieferern, Produzenten und Kunden fungierten 79 . Die Aufgabe „klassischer“ Dienstleistungsbranchen besteht darin, die Verknüpfung der Akteure in
75 Gries, Werner: Dienstleistungen für das 21. Jahrhundert: Chancen nutzen - Risiken bewältigen, S. 3 - 23, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.): Dienstleistung der Zukunft - Märkte, Unternehmen und Infrastrukturen im Wandel, Wiesbaden 1995, S. 4.
76 Ebenda, S. 16.
77 Ebenda, S. 16.
78 http://www.bpb.de/wissen/IBGEHV.0.0.DienstleistungDienstleistungsgesellschaft.htm (Stand: 20. August 2005)
79 Reichwald, Ralf: Dienstleistung - Kooperation und Vernetzung der Akteure, S. 215 - 217, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.): Dienstleistung der Zukunft - Märkte, Unternehmen und Infrastrukturen im Wandel, Wiesbaden 1995, S. 215.
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Wertschöpfungsketten durch Waren- und Zahlungsströme zu unterstützen bzw. überhaupt zu ermöglichen 80 .
Der Dienstleistungssektor ist ein sehr heterogener Wirtschaftszweig, der private, kundennahe Dienstleistungen genauso beinhaltet wie unternehmensbezogene High-Tech-Dienstleistungen 81 . Das Wachstum von Dienstleistungsunternehmen wie auch von Dienstleistungsaktivitäten in bestehenden Unternehmen erfolgt in der Regel personenabhängig, d.h. weniger durch die Schaffung von Sachanlagen 82 . Die Humankapitalintensität von Dienstleistungsunternehmen bedingt, dass Unternehmenswachstum vornehmlich auf die Qualifizierung der Mitarbeiter sowie auf die Schaffung, Sicherung und dem Ausbau eines spezifischen Know-hows basiert 83 .
Die Definitionen reichen von engen akteursorientierten Vorstellungen, die Dienstleistungen auf den öffentlichen Sektor beschränken, über objektorientierte Definitionen, die personenbezogene Dienstleistungen in den Vordergrund stellen, bis hin zu funktionalen (Dienstleistung als Infrastruktur) und prozessualen Definitionen (Dienstleistung als besondere Form von Leistungserstellungsprozessen) 84 .
Obwohl kaum eine Definition des Begriffes „Dienstleistung“ in der Lage ist, die gesamte Bandbreite und die heterogene Struktur des Dienstleistungssektors vollständig zu erfassen, liefern die folgenden Definitionsmerkmale einige wichtige gemeinsame Merkmale von Dienstleistungen:
N Dienstleistungen werden von besonderen Akteuren erbracht; in erster Linie von Handel, Verkehr, Nachrichtenwesen, Banken, Versicherungen, Sozial-/Pflege-/Gesundheitswesen und dem Staat;
80 Ebenda, S. 215.
81 Koschatzky, Knut: Chancen der Gründung und Stabilisierung neuer Unternehmens- und Tätigkeitsfelder, S. 313 - 323, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.): Dienstleistung der Zukunft - Märkte, Unternehmen und Infrastrukturen im Wandel, Wiesbaden 1995, S. 314.
82 Ebenda, S. 315.
83 Ebenda, S. 315.
84 Bullinger, Hans-Jörg: Dienstleistungsmärkte im Wandel - Herausforderung und Perspektiven, S. 45 - 95, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.): Dienstleistung der Zukunft - Märkte, Unternehmen und Infrastrukturen im Wandel, Wiesbaden 1995, S. 47.
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N Dienstleistungen zeichnen sich aufgrund der besonderen Form ihrer Leistungserstellungsprozesse in hohem Maße durch Individualität und/oder Kundenorientierung aus;
N Dienstleistungen erfüllen eine Basisfunktion für Wirtschaftsprozesse und werden als integrale Bestandteile von Produkten zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewinnen;
N gleichzeitig haben Dienstleistungen nicht nur eine vom produzierenden Sektor abgeleitete Funktion, sondern es entstehen abgekoppelt von der materiellen Produktion vollkommen neue Dienstleistungen durch Generierungseffekte 85 .
Die heutigen Rahmenbedingungen der weltweiten Wettbewerbssituation verlangen auch für die Standortsicherung von Dienstleistungen neue Leitbilder 86 . Informationsbezogene Dienstleistungen, deren Ergebnis Informationsprodukte sind, gehören zu den immateriellen bzw. flüchtigen Dienstleistungen 87 .
Solche Informationsdienstleistungen können in hohem Maße formalisierbar und damit automatisierbar sein, für die Standortsicherung interessant sind vor allem Dienstleistungen, die sich durch einen Know-how-Bedarf auszeichnen 88 . Dazu gehören beispielsweise Beratungs-, Management- und Engenieering-Dienstleistungen, aber auch die Schaffung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationsinhalten für elektronische Online-Dienste, audio-visuelle Programmangebote und andere Informationsdienstleistungen verlangen Fachwissen und Erfahrung 89 .
Dienstleistungen von Parteien
In welchen Bereichen aber sind politische Parteien Dienstleister? Sind sie es überhaupt, oder möglicherweise nur in Teilbereichen? Welche Dienstleistungen erbringen sie, und welche Leistungskriterien und Maßstäbe gelten für die Qualität der Dienstleistungen der Parteien gegenüber ihren Mitgliedern? Was dürfen die Mitglieder von politischen Parteien erwarten?
85 Ebenda, S. 48.
86 Reichwald, Ralf/Möslein, Kathrin: Wertschöpfung und Produktivität von Dienstleistungen? -Innovationsstrategien für die Standortsicherung, S. 324 - 376, in: Bullinger, Hans-Jörg (Hrsg.): Dienstleistung der Zukunft - Märkte, Unternehmen und Infrastrukturen im Wandel, Wiesbaden 1995, S. 324.
87 Ebenda, S. 324.
88 Ebenda, S. 326.
89 Ebenda, S. 326.
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Das Selbstverständnis der Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert, denn sinkende Mitgliederzahlen, niedrige demoskopische Sympathiewerte und steigendes Desinteresse vor allem der Jugendlichen gegenüber Politik und Parteien machten ein Umdenken notwendig. Auch bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit gegenüber Mitgliedern, Sympathisanten und politisch Interessierten haben Parteien Verbesserungsbedarf angemeldet. Die CDU Deutschlands hat sich mit diesem Thema schon vor geraumer Zeit intensiv beschäftigt und in ihrem Beschluss des 17. Parteitages von 2003 in Leipzig, „Bürgerpartei CDU. Reformprojekt für eine lebendige Volkspartei“, Leitlinien für die zukünftige Philosophie und Ausrichtung der Partei festgelegt.
Die Aussage, dass sich die Partei gegenüber ihren Mitgliedern im umfassenden Sinn als Dienstleister begreifen muss, ist eine der Kernaussagen des Beschlusses 90 . Das gilt in erster Linie für die Unterstützung der Aktiven in ihrem Engagement und die Organisation eines breiten Informations-, Meinungsbildungs- und Mitwirkungsprozesses 91 . Daneben sollten aber auch Dienstleistungsmöglichkeiten geprüft werden, die sich durch die gemeinsame Organisation und über das Parteileben im engeren Sinne hinaus eröffnen und den Interessen der Mitglieder gerecht werden 92 .
Für die CDU stellt sich die große Herausforderung, bei steigenden Anforderungen an hauptamtliche Arbeit in der modernen Kommunikationsgesellschaft und gleichzeitigem Abnehmen finanzieller Spielräume zukunftsfähige Personalstrukturen zu sichern - quantitativ und qualitativ 93 .
Den hauptamtlichen Mitarbeitern als wichtiges Bindeglied zwischen Mandats- und Funktionsträgern und den Mitgliedern der CDU wird dabei auch eine Schlüsselfunktion zugewiesen. Sie haben die besondere Pflicht, in Kenntnis der programmatischen Aussagen und Informationsangebote der Bundes- und Landesparteien und ihrer Vereinigungen, der Fraktionen und der Kreisverbände für eine bestmögliche Information der Gremien und Mitglieder zu sorgen 94 . Die zentralen Fragen aus der Sicht der Mitglieder an die Parteien sind im wesentlichen folgende:
90 Beschluss der CDU Deutschlands: Bürgerpartei CDU. Reformprojekt für eine lebendige Volkspartei, 17. Parteitag, Leipzig 2003, S. 17.
91 Ebenda, S. 17.
92 Ebenda, S. 17.
93 Ebenda, S.22.
94 Ebenda, S.22.
Arbeit zitieren:
M.A. Fabian Schalt, 2005, Parteien - Dienstleistungszentren mit Verfassungsauftrag? - Eine Fallanalyse am Beispiel des Landesverbandes der CDU Nordrhein-Westfalen, München, GRIN Verlag GmbH
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