Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Organspende zu Lebzeiten
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2.1. Lebendorganspende
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2.2. Lebendspende Ethik
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2.3. Organspende und Psyche
3. Postmortale Organspende
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3.1. Organentnahme vom Leichnam
3.2. Interessengruppen Interessengruppen
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3.2.1.Interessen des Organempfängers
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3.2.2.Interessen der Angehörigen
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3.2.3.Interessen des Leichnams
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3.2.4.Interessen der Gesellschaft
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3.3. Hirntod
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3.4. Wann ist der Mensch wirklich Tod
4. Organmangel und Organallokation
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4.1.Eurotransplant
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4.2.Organmangel
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4.3.Fairness bei Organverteilung
5. Vorraussetzung und ethische Bewertung der Organtransplantation
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5.1.Entscheidung zur Organspende
5.2.Organtransplantation:
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ethisch - moralischer Grenzgang
5.3.Ist es erlaubt Verletzt es die Würde
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Berührt es die Identität?
6. Schluss 15
7. Literaturverzeichnis 17
8. Abbildungsverzeichnis 18
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1. Einleitung
Die Organtransplantation ist ein Fachgebiet der Medizin, dass sich über viele Jahre hinweg
entwickelt hat. Der Durchbruch gelang den Medizinern vor 50 Jahren am Peter Bent Brigham
Hospital in Boston. Die Bostoner Chirurgen verpflanzten erstmals erfolgreich die gesunde
Niere eines Mannes in den Körper seines Bruders. Die ersten geglückten Leber- sowie
Herztransplantationen erfolgten Jahre später.
Im Jahr 1999 schreibt Nicola Siegmund-Schultze, dass seither mehr als 600000 innere Organe
von Mensch zu Mensch übertragen worden (Siegmund-Schultze 1999, S. 9). Im Oktober 2004
stehen in Deutschland, laut der Transplantationsstatistik von Eurotransplant (Abb. 1) rund
11300 Menschen für Niere, Leber oder Herz auf der Warteliste.
Abb. 1
In dieser Arbeit möchte ich darstellen warum die Organtransplantation in der Gesellschaft ein
so umstrittenes Fachgebiet ist. Dazu möchte ich bestimmte Ansichten und Denkweisen
verschiedener Ethiker und Philosophen nutzen. Weiterhin sollen Vorrausetzungen für eine
Spende bzw. für den Empfang eines neuen Organs, der Grenzgang zwischen Ethik und Moral
und auch das Thema Hirntod beschrieben werden.
Wenn es um die Möglichkeiten der Organtransplantation geht, habe ich mich auf Niere, Leber
und Herz beschränkt, da diese drei, die in Deutschland am meisten benötigten Organe neben
der Lunge sind.
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2. Organspende zu Lebzeiten
2.1. Lebendorganspende
Niere, Leber, Pankreas, Lunge und Dünndarm sind die inneren Organe, die auch von Lebendspendern transplantiert werden, wobei die Niere am häufigsten verpflanzt wird. Aufgrund des Risikos der Gesundheitsschädigung eines lebenden Spenders wird diese Form der Organspende nicht bevorzugt angewendet. In Deutschland ist die Lebendspende, laut §8 des Transplantationsgesetzes, nur zwischen Blutsverwandten und emotional Nahestehenden, aber nicht biologisch Verwandten zulässig. Wobei auch hier Diskussionen vorhanden sind, welche Personen als emotional nahestehend gelten und welche nicht. Diese Spenden sind nur dann möglich wenn die Risiken, denen der Spender ausgesetzt wird, nicht erheblich und vor allem kalkulierbar sind. Diese Entscheidung liegt dann in den Händen der Ärzte. Aber warum lassen sich Gesunde freiwillig zu Patienten machen?
Nicola Siegmund-Schultze gibt auf diese Frage mehrere Antworten. Sie schreibt in ihrem Buch, dass vor allem in den Anfängen der Transplantationsmedizin der Grund in der reduzierten Abstoßungsreaktion bei eng blutsverwandten liegt. Als neue Immunsuppressiva die Langzeitfunktionsrate der von Toten übertragenen Organe erhöhten, änderten sich auch in der Gesellschaft die Gründe: Heute liegen die Ursachen vor allem in dem Mangel an Organen, in einem unzureichenden organisiertem Beschaffungs- und Verteilungssystem und nicht ausreichenden Dialysemöglichkeiten (Siegmund-Schultze 1999, S. 99).
Bis dem lebenden Spender ein Organ entnommen werden kann, müssen für die behandelnden Ärzte einige Fakten klar sein. So müssen sie sich davon überzeugt haben, dass die Person über ein gewisses Hintergrundwissen verfügt und sich so ein Bild über die Risikofaktoren machen kann. Dabei soll ihnen auch die Aufklärung über den Vorgang der Organspende und der Risikofaktoren durch den Arzt helfen. Die Aufklärung sollte dabei stark individuell angepasst verlaufen, da jede Person einen anderen Stand an Wissen mitbringt. Dabei wird vorrausgesetzt, dass der verständige Erwachsene eine Ahnung davon hat was Krankheit und Gesundheit bedeutet und er eine Vorstellung davon hat was es heißt, ein Organ zu spenden und mit nur einem Organteil weiterzuleben. Weiterhin kommt es darauf an ob der potentielle Spender seine Entscheidung vor sich selbst und vor allem vor anderen verantworten kann. Ärzte müssen bei ihrer Aufklärung auch Unterschiede zwischen den Spendern machen, die nur zugunsten einer nahestehenden Person spenden wollen und denen, die ihr Orga n spenden. um einen fremden Menschen das Leben zu retten.
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Johannes S. Ach schreibt, dass den Patienten unbedingt Freiraum zu einer autonomen Entscheidung gelassen werden muss, für ihn ist eine Entscheidung nur dann autonom wenn der Entscheidungsvorgang unter Bedingungen der Handlungsfreiheit abläuft (Ach 2000, S. 107). Diese Handlungsfreiheit ist für ihn nicht vorhanden, wenn der Patient zu einer Entscheidung gezwungen wird, etwa durch Gewalt, Drohungen, finanzielle bzw. kommerzielle Anreize oder durch Manipulation.
2.2. Lebendspende und Ethik
Sich selbst einem hohen Risiko auszusetzen um einen anderen Menschen zu helfen, ist eine sehr große Entscheidung der viel Überlegung zukommen muss. In Deutschland ist, wie schon erwähnt, nur die Spende zwischen Verwandten oder emotional nahestehenden Person erlaubt. Und auch nur dann wenn die Entscheidung freiwillig und ohne Druck vom Spender selbst gefällt wurde.
Doch wer legt fest, wer emotional nahestehend ist und wie sicher kann sich ein Arzt sein, dass die Entscheidung wirklich freiwillig ist? Der Arzt muss sich absolut sicher sein, dass keine finanziellen Anreize hinter dieser Entscheidung stehen. Das heißt, in der Familie sollen keine „Deals“ zustande kommen, denn in diesem Fall wäre die Entscheidung nicht mehr freiwillig. Auch wenn ein Spender dem Arzt gegenüber keinerlei finanzielle Gründe angibt, kann man nicht ausschließen, dass nach einer erfolgreichen Transplantation, diese Person mit Geld oder anderen Entschädigungen belohnt wird. Weiterhin muss man damit rechnen, dass in der Familie ein gewisser Druck auf einen potentiellen Spender ausgeübt werden kann. Das heißt, wenn ein Verwandter ein möglicher Spender ist, er aber sein gesundes Organ nicht spenden möchte, kann es dazu kommen, dass er möglicherweise aus dem Familienverbund ausgeschlossen wird, und das trotz seiner freiwilligen, eigenständigen Entscheidung, die es eigentlich zu akzeptieren gilt. Es kann also sein, dass der Spender nur aus diesem Grund spendet, um nicht als derjenige dazustehen, der das Leben der kranken Person nicht retten will. Nicola-Schultze zitiert dazu in ihrem Buch den Rechtsphilosophen Thomas Gutmann: „Gerade im Familienverband bestehen vielfältige Möglichkeiten, bei dem als Spender auserkorenem Familienmitglied einen erheblichen Lo yalitätsdruck zu erzeugen, der eine auf Freiwilligkeit beruhende Spendermotivation zweifelhaft erscheinen läst“(Siegmund-Schultze 1999, S. 213). Aus diesen Gründen, begrüßt es Nicola Siegmund-Schultze, dass die Lebendspende nicht nur zwischen Blutsverwandten sondern auch zwischen Nichtverwandten per Gesetz zulässig ist (Siegmund-Schultze 1999, S. 213).
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Quote paper:
Susann Colditz, 2004, Ethische Betrachtungen der Organspende, Munich, GRIN Publishing GmbH
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