Einleitung
Diese Hausarbeit widmet sich der Untersuchung der Europäisierungswirkung auf intermediäre Strukturen am Beispiel Großbritanniens (GB) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Zur Begutachtung steht das Verhältnis von Interessenverbänden zu ihrer Landesregierung und zur europäischen Union. Begleitet wird diese Untersuchung mit folgende Leitfrage: welche Wirkung hat Europäisierung intermediärer Strukturen auf nationalstaatlicher Ebene? Die Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich durch zwei wesentliche Aspekte, zum einen theoretisch (wo wird die Macht ausgeübt) und zum anderen praktisch (wo muss ich meine Interessen anbringen und wie muss ich vorgehen). Um die Leitfrage zu beantworten, werden wir uns zunächst ansehen wie die Interessenvermittlung in den hier betrachteten EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland, abläuft. Diese Untersuchung kann nur durch eine Operationalisierung der Arten der Interessenvermittlung geschehen wofür ich auf die in der Literatur gängige Typologie zurückgreife und somit in der hier erfolgenden Untersuchung einen Vertreter des Korporatismus und des Pluralismus betrachte. Die Entscheidung für diese „Typen“ fällte ich durch die hier vorherrschenden systemischen Gegensätze, wobei wir es bei Großbritannien mit einem pluralistischen Staat zutun haben, der erst mit bzw. durch die Reformen der Regierung Thatcher wirklich pluralistisch wurde und vorher schwach korporatistisch (vgl. Cowles 2001:163) war, was sich durchaus als interessante Angelegenheit im Rahmen dieser Untersuchung entpuppen könnte. Die Wirkung der Europäisierung auf die betrachteten Systeme und des hiermit einhergehenden, notwendigen Wandels lässt sich daran erkennen, wie sich Gewichte zwischen Regierung, Verbänden und einzelnen Unternehmen verschieben. Rainer Eising (2003:311) nennt „die Internationalisierung der Wirtschaft, die europäische Integration, technologischer Wandel und demographische Veränderungen ebenso wie der Wertewandel in der Gesellschaft“ als Faktoren vor denen die BRD sowie die EU- und die anderen europäischen Staaten derzeit stehen. Mit der europäischen Integration spricht er explizit den Part der Wandelungen an, welchen wir hier genauer betrachten werden. Exemplarisch werde ich hierfür Interessenverbände in den untersuchten Staaten betrachten. Zu diesem Zweck habe ich die jeweiligen Arbeitgeberverbände, den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Confederation of British Industry (CBI) stellvertretend für die alle ansässigen Interessenverbände gewählt.
Ziel ist es herauszufinden, ob hier ein Misfit (formal und faktisch) vorliegt und sofern dies zu erkennen ist, den zugehörigen Grad zu bestimmen.
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Für die Misfitbestimmung ist es zwingend erforderlich die Interessenvermittlung auf europäischer Ebene mit der auf Landesebene zu vergleichen, sonst wäre diese Bestimmung nicht durchführbar.
Der somit notwendige Wandel wird in diesem Kontext analysiert, was uns zur Gestaltung des Analysedesigns führt.
Das Analysedesign ist top down angelegt, wobei die hierfür unentbehrlichen Variablen mit folgenden Aktionen belegt sind:
• unabhängige Variable: Strukturen der Interessenvermittlung auf EU-Ebene, abstrakt
gesprochen: politics und polity (formelle und informelle Institutionen) • abhängige Variable: innerstaatlicher Wandel
• intervenierende Variable: innerstaatliche Faktoren (nach Annahmen des
Institutionalismus)
Für diese Betrachtung ist es unabdingbar das t0 mit 1995 und das t1 mit 2005 zu besetzen. Dies begründet sich durch den Beginn des TABD (Transatlantic Business Dialogue 1 ) 1995 und der damit einhergehenden Veränderung der Interessenvermittlung in der EU, d.h. der Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen, was eigentlich ja der Auslöser dieser Untersuchung ist. So bestehen neben Arbeitsbeziehungen der Interessengruppen zur EU-Kommission auch Beziehungen zu den jeweiligen Staatschefs (vgl. Cowles 2001:150). In Anlehnung an Radaelli (2003) unterscheide ich die Europäisierungswirkung in horizontal, vertikal, adaptation und transformation. Der Grad des Wandels wir ermittelt und mit den Werten niedrig, mittel und hoch klassifiziert.
En passant wird die gesamte Untersuchung neben der Leitfrage von einer Leithypothese begleitet die wie folgt lautet:
„Die Interessenvermittlung auf EU-Ebene ist vorwiegend pluralistisch strukturiert. Wenn misfit besteht und die innerstaatlichen Rahmenbedingungen zusätzlich Wandel begünstigen, ist eine konvergente Entwicklung der betrachteten Staaten zu erwarten“. Für die beiden in dieser Arbeit betrachteten Staaten verfolge ich neben der Leitfrage und Leithypothese zusätzlich je eine Hypothese, welche (wie die Leithypothese) auch in meiner Referatgruppe zu diesem Thema genutzt wurden:
„Für die BRD als tendenziell korporatistisches System ist aufgrund des Misfits zu erwarten, dass es eine Anpassung der Struktur nationaler Interessenvertretung gibt. Je tiefer diese Struktur verwurzelt ist und je mehr Ressourcen die unter Anpassungsdruck stehenden Akteure haben, desto geringer wird der Wandel ausfallen“.
„Für GB ist kein oder nur ein geringer Wandel zu erwarten, da das pluralistische System der Interessenvermittlung in GB mit dem auf EU-Ebene weitgehend übereinstimmt“.
1 Der TABD ist das Element der Regierungs-Wirtschaftsbeziehungen auf der europäischen Ebene, die über die Grenzen der EU hinausgehen. Signifikant ist hier die Fokussierung auf die Entwicklung von Positionen der EU gegenüber den USA, WTO
und OECD.
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In der Zusammenfassung werde ich dann aufdecken, ob sich die Hypothesen in Thesen wandeln konnten und wie stark das bzw. schwach das Misfit ausfällt. Wie erwartet erfolgte in der BRD ein mittelstarker Wandel in Form von Anpassung innerhalb der nationalen Pfadabhängigkeit und in GB ist kein nennenswerter Wandel festzustellen. Dementsprechend können sich die oben genannten Hypothesen in tragfähige Thesen wandeln, aber hierzu erfahren wir mehr in den nun folgenden Punkten und Unterpunkten dieser Arbeit.
Abschließen möchte ich diese Einleitung mit dem Hinweis, dass ich bei wörtlichen Zitaten, sofern erforderlich, eine Anpassung an die neue Rechtschreibung vorgenommen habe.
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1.Korporatistische / pluralistische Systeme und Verbände
Dieser Punkt widmet sich der Vorstellung von Verbänden in korporatistischen und pluralistischen Staaten nebst ihrem Verhältnis zum Parlament und speziell zur Regierung. Für beide Staaten wird hier jeweils ein Verband betrachtet, hierfür wählte ich jeweils einen Arbeitgeberverband, welcher sodann repräsentativ für alle weiteren Verbände des Landes einstehen darf.
Unter dem Punkt 1.1 stelle ich das Verhältnis des BDI in der BRD und unter 1.2 das Verhältnis des CBI in GB zu ihren Regierungen vor. Hier stellt sich z.B. die Frage, wie werden deren Interessen in den jeweiligen Ländern konkret in den Politikprozess eingespeist. Für Großbritannien möchte ich an dieser Stelle nochmal erwähnen, dass es sich dort, bis zu den ab 1979 eingeleiteten Veränderungen unter Margret Thatcher um einen schwach korporatistischen Staat handelte der sich dann völlig dem Pluralismus zuwandte. Die Folgen dieses Wandels werde ich noch unter Punkt 2 genauer Darstellen. Mit meiner letzten einleitenden Bemerkung zu diesem Punkt möchte ich vergegenwärtigen, dass in beiden Staaten eine Durchsetzung des Parlaments mit Mitgliedern von Interessengruppen an der Tagesordnung ist (in Großbritannien mittlerweile hypothetisch abgeschafft), sich deren Macht, Einfluss und Vorgehensweisen allerdings essentiell unterscheiden.
1.1 Korporatismus und Verbände
Die Bundesrepublik Deutschland findet man in zahlreichen Werken, wie z.B. im Lexikon der Politik, als Beispiel für einen klassischen Vertreter für einen korporatistischen Staat (vgl. Schubert 1998:334ff.).
Gerade die BRD und mit ihr die ansässigen Interessengruppen müssen sich gegenwärtig einer Reihe strukturellen Herausforderungen stellen (vgl. Eising 2005:311). Diese liegen nach Eising in der Internationalisierung der Wirtschaft, der europäischen Integration, dem technologischen Wandel und demographischen Veränderungen ebenso wie der Wertewandel in der Gesellschaft (vgl. ebd.:311). Er führt weiter aus, dass die Europäisierung der Interessenvermittlung vor allem die Struktur der Verbände, die Legitimität und Praxis der Beteiligung von Interessenorganisationen an Politikformulierung und -umsetzung sowie die Merkmale der einzelnen Interessengruppen, insbesondere ihre Organisation, Funktionen, Strategien und Positionen im Verbandsgefüge und ist als Fallstudie gut geeignet“, da es zahlreiche konkurrierende Studien zur Europäisierung gab (vgl. ebd.:311). Viele der nationalen Verbände in der BRD haben sich in den vergangenen Dekaden EU-Verbänden, wie z.B. der DGB dem EGB angehört oder die SPD der SPE, angeschlossen.
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Wie verteilen sich die Interessen in der Bundesrepublik Deutschland? In Deutschland liegt der Anteil der Wirtschaftsinteressen bei 74 Prozent und jener der nicht-wirtschaftlichen Interessen bei 19 Prozent (vgl. Sebaldt 1997 in Eising 2005:318).
Der Anteil der Wirtschaftsinteressen ist schon allein rein quantitativ nicht unerheblich, hinzu kommt hier noch die Relevanz der Wirtschaft als eine notwendige Lebensgrundlage von der neben den Unternehmen alle Bürger der BRD partizipieren können. Dies begründet die Notwendigkeit der Interessenvermittlung durch Vertreter der Wirtschaft an die Regierung. Hier treten unter anderem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Aktion, wobei wir hier nur die Vermittlung von Arbeitgeberinteressen durch den Dachverband der Industrie, dem BDI, betrachten.
Im Gegensatz zum CBI, was wir unter 1.2 noch genauer betrachten, hat der BDI eine sehr enge Beziehung zur deutschen Regierung, denn die korporatistische Tradition in Deutschland bewirkt eine äquivalente Ausrichtung des Staates mit den organisierten Interessen und dem Konterpart des BDI, dem DGB (vgl. Cowles 2001:165). Dies kann selbstverständlich ebenso in umgekehrter Interessenlage erfolgen. In diesem Zusammenhang muss man klar sagen, dass der BDI keine desinteressierte Lobbygruppe ist, sondern ein ökonomisch-strategischer Akteur in mitten des Staates (vgl. ebd.:165). Maria Green Cowles weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich beim BDI nicht um eine „pressure group“ im traditionellen pluralistischen Sinne handelt sondern vielmehr eine Institution, die der Staat und die den Staat konsultiert um eine allgemeinverbindliche Basis für die Entwicklung und Umsetzung von Politikfeldern zu erlangen (vgl. ebd.:165). Diese Ausführungen decken sich mit der Definition korporatistischer Systeme im Lexikon der Politik: „Einbindung der wichtigsten Interessengruppen sowohl bei der Formulierung politischer Ziele als auch bei den Entscheidungen darüber und der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen“ (Schubert 1998:334).
Hiermit verdeutlicht sich die Herangehensweise für die Umsetzung von Inhalten und des Einbringens von Interessen in korporatistischen Systemen, hier der BRD. Wie schon weiter oben angesprochen, zeigt sich deutlich, dass der Bedarf für die Vermittlung von wirtschaftlichen Interessen innerhalb der BRD höher ist als die der nicht-wirtschaftlichen Interessen.
Die Mitgliedschaft der BRD in der EU macht es folglich für die Interessengruppen zwingend erforderlich auch auf europäischer Ebene aktiv seine Interessen zu vertreten, da die Bundesregierung mit Mitgliedern der EU-Kommission ebenfalls dort vertreten ist. Institutionelle Beziehungen können nach Maria Green Cowles in zwei Dimensionen unterteilt werden, was sie durchaus kritisch hinterfragt.
a) die Verhandlungsbeziehungen zwischen der Regierung und den industriellen Vereinigungen sowie
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Arbeit zitieren:
Diplom Politologe Tim Pommeränig, 2005, Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen - eine Analyse am Bsp. des BDI der BRD und des CBI in GB-, München, GRIN Verlag GmbH
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