Gliederung
Einleitung Seite 1
1. Allgemeines und historisches zu Großbritannien und der BRD Seite 3
1.1 Großbritannien und die Gewerkschaften Seite 3
1.2 Die Bundesrepublik Deutschland und die Gewerkschaften Seite 5
2. Die Tarifpolitik im Vergleich Seite 6
2.1 Großbritannien und die Tarifpolitik Seite 7
2.2 Die Bundesrepublik Deutschland und die Tarifpolitik Seite 9
3. Die in Großbritannien und der BRD erfolgten Veränderungen Seite 11
3.1 Großbritannien und die Veränderungen Seite 12
3.2 Die Veränderungen in der BRD Seite 13
Zusammenfassung und Ausblick Seite 15
Einleitung
In allen OECD-Staaten spielen Gewerkschaften eine gewichtige Rolle bezüglich der Sicherung von Arbeitnehmerrechten, Tarifverhandlungen sowie bei gesellschaftlichen Fragen und weiteren Themengebieten. Die Art der Beteiligung auf gesellschaftlicher Ebene ist in allen Ländern unterschiedlich ausgeprägt. Sie reicht von der Konzertierten Aktion und dem Bündnis für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) hin zur völligen Ausgrenzung der Gewerkschaften (und anderen Interessenverbänden) aus dem politischen Entscheidungsprozeßen wie es seit 1979 in Großbritannien praktiziert wird. Ein solcher Ländervergleich kann selbstverständlich erfolgen, tendiert allerdings auch in Richtung eines Vergleichs von Äpfeln und Birnen, da hier ein korporatistischer Staat mit einem pluralistischen verglichen wird, und ist doch momentan in der BRD an der Tagesordnung. In letzter Zeit stehen die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur unter dem Deckmantel der bevorstehenden Neuwahlen zum deutschen Bundestag, stark unter druck. Einerseits verlieren sie kontinuierlich Mitglieder und andererseits fordern einige Gruppierungen drastische Einschnitte in die Arbeitnehmerrechte speziell bei der Mitbestimmung. Dies wurzelt, wie in zahlreichen Artikeln in diversen (Fach-) Zeitschriften und Untersuchungen oft publiziert wurde, in Veränderungen der Arbeitswelt, den Lebensbedingungen und individuellen Lebensplanungen sowie der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Entwicklungen unseres Landes in den letzten zwei bis drei Dekaden. Zusätzlich brachte die Schaffung des europäischen Binnenmarktes einen ungezügelten Wettbewerb von Unternehmen und Standorten, was ausnahmslos alle europäischen Tarifpartner betrifft.
In Großbritannien, wo bereits in den 1970er Jahren die Deregulierung des Arbeitsmarktes begann, gingen ursprüngliche Tätigkeitsfelder und die Beschäftigung zurück und es nahmen Beschäftigungen in niedrig organisierten, tertiären Sektoren zu. Gerade in konservativen Kreisen der BRD wird häufig im Kontext der wirtschaftlichen Situation das Beispiel Großbritannien erwähnt. Hatte nicht hier ab 1979 die „eiserne Lady“ essentielle Reformen unternommen und somit die britische Wirtschaft wiederbelebt? Gingen diese Erfolge nicht mit einer drastischen Beschneidung von Gewerkschaftsrechten einher? Können in anderen Ländern ähnliche Erfolge erzielt werden? Müssen wir Reformen bei der Mitbestimmung und den Arbeitnehmerrechten, speziell bei der Tarifautonomie, vornehmen? Ja, sagen die führenden Vertreter des bürgerlichen Lagers.
Dem ungeachtet geht in der gesamten Diskussion allerdings eine maßgeblicher Punkt unter. Großbritannien ist nicht die BRD und die BRD nicht Großbritannien. Die politischen sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind einfach nicht die Selben und folglich auch nicht eins zu eins übertragbar, sofern sie überhaupt kompatibel wären. Man kann natürlich von anderen lernen und versuchen erfolgreiche Modelle zu implementieren um dann ebenfalls
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die entsprechenden Erfolge zu erzielen. Gewiss sind solchen Versuchen stets enge Grenzen gesetzt, da viele kulturelle und historische Unterschiede prägnant sind und bei der Umsetzung beachtet werden müssen.
In dieser Hausarbeit möchte ich der Frage nach gehen, ob man die Reformen von Margret Thatcher (bzw. ähnliche Reformen) bezüglich der Gewerkschaften in der BRD umsetzen kann und ob dies wirklich zweckmäßig, oder eher von polemischer Natur ist. Hierfür werde ich einen Überblick über die beiden Tarifmodelle geben. Ich werde das neoliberale britische und das europäische Tarifmodell miteinander vergleichen und den wesentlicher Unterschied, die pluralistische britische Gesellschaft welcher hier die konstruktivistische BRD gegenübersteht, nicht unbemerkt lassen. Meine Untersuchung mündet in eine Analyse und letztlich in einer Zusammenfassung, welche eine Antwort auf die hier formulierte Leitfrage, kann man die Reformen von Margret Thatcher bezüglich der Gewerkschaften in der BRD umsetzen, geben wird. Wir werden hier einiges kennen lernen, was sich mit der Europäisierung und Globalisierung erklären lässt, z.B. die Angleichung in Wirtschaftspolitischenfragen, -positionen und des Anstiegs des Freihandels innerhalb der europäischen Gemeinschaft sowie der generellen Angleichung der Lebensbedingungen in Westeuropa. Dies führt zwangsläufig zu einer Vereinheitlichung bestimmter Grundlagen des täglichen Lebens, wobei man hier, wie bereits erwähnt, behutsam vorgehen und die regionalen Charakteristiken beachten und integrieren muss, sonst kann das gewünschte Ergebnis nicht mit leben gefüllt werden und bleibt ein unerfülltes Dogma.
Werfen wir nun einen Blick auf die Charakteristiken von Gewerkschaften und deren Rahmenbedingungen in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland. Sodann wenden wir uns der Entstehung von Tarifverträgen in den untersuchten Ländern zu und nehmen dann abschließend eine Betrachtung der erfolgten Veränderungen vor. Zum Schluss dieser Einleitung möchte ich noch daraufhinweisen, dass ich bei wörtlichen Zitaten eine Anpassung an die neue Rechtschreibung vorgenommen habe.
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1. Allgemeines und historisches zu Großbritannien und der BRD
Unter dieser Überschrift möchte ich die beiden Modelle der hier untersuchten Länder, Deutschland und Großbritannien, vorstellen und die Unterschiede, die unter Anderem auch durch die unterschiedliche Gesellschaftsstruktur herrührt, nennen. Zuerst richte ich meinen Blick auf Großbritannien bevor im letzten Unterpunkt die BRD an der Reihe ist. In bezug auf Großbritannien möchte ich etwas ausholen und ein wenig über die Gewerkschaften und deren Tradition erwähnen, was für die BRD kürzer gehalten wird. An dieser Stelle möchte noch den hier auftauchenden Begriff Interessenverband vorstellen und ihn in bezug auf seine Verwendung definieren:
Interessenverbände sind Zusammenschlüsse von Personen, Personengruppen oder Organisationen (dann meist „Spitzenverband“) mit dem Ziel deren Interessen gegenüber anderen Interessengruppen zu vertreten und sie durch Einflussnahme auf staatliche Organe, Parteien, öffentliche Medien u.a. zu vermitteln bzw. weitestgehend zu verwirklichen (vgl. Weber 1977:72).
1.1 Großbritannien und die Gewerkschaften
Mit Großbritannien betrachten wir einen typischen Vertreter eines pluralistischen Staates (vgl. Schubert 1998:482-484). Bei dem hier vorliegenden Modell handelt es sich um das so genannte neoliberale Tarifmodell, welches in allen OECD-Staaten vorherrscht aber innerhalb Westeuropas einen Sonderfall darstellt.
Ich möchte hier noch kurz einige Grundlegende Begriffe der britischen Gewerkschaftsbewegung als kurze Themeneinstimmung vorstellen. Man unterscheidet bei den Gewerkschaften in craft und/oder occupational unions (Facharbeitergewerkschaften), industrial unions (Industriezweigsbezogene Gewerkschaften) und general unions (Gewerkschaften ohne Abgrenzungskriterien) (vgl. Däubler 1991:49). Im Gegensatz zu Deutschland, wo z.B. Mitarbeiter der Berliner Wasserbetriebe, egal ob Arbeiter oder Angestellte, sofern eine Gewerkschaftsmitgliedschaft vorliegt, in der Gewerkschaft Verdi organisiert sind, sind die Arbeitnehmer in Großbritannien in der für ihren Berufszweig zuständigen Gewerkschaft organisiert; meist gemäß des closed shop Prinzips, d.h. die Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft ist obligatorisch bzw. Einstellungskriterium.
Kennzeichnend für die Stellung der Gewerkschaften in Großbritannien ist die hier zu beobachtende Dezentralisierung und Nichtkoordinierung. Einen essentiellen Unterschied zur BRD finden wir bei Bernd-Jürgen Wendt (1993), der die rechtlichen Grundlagen wie folgt beschreibt:
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In Großbritannien existiert weder ein kodifiziertes kollektives Arbeitsrecht wie bei uns (der individuelle Rechtsschutz dagegen ist wesentlich weiter entwickelt als der kollektive) noch eine Arbeitsgerichtsbarkeit mit einem festgelegten Instanzenzug (vgl. Wendt 1993:28). „Die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern gründen sich in der Regel, statt auf förmliche und einklagbare schriftliche Vereinbarungen oder auf Gesetzestexte, eher auf ein über Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickeltes Gewohnheitsrecht (custom and practice), dessen Innehaltung und Legitimität nicht durch Paragraphen, sondern durch Androhung und Entfaltung der eigenen kollektiven Macht seitens der Tarifparteien garantiert wird“ (ebd.:23). Ein Tarifverfassungsgesetz analog der BRD gibt es nicht. Ebenso existiert keine Friedenspflicht analog der BRD, d.h. wenn ein Tarifvertrag geschlossen wurde kann während der Laufzeit gestreikt werden, was in der BRD rechtswidrig ist, da dort ein laufender Tarifvertrag a) bis zur Beendigung der Laufzeit gilt oder b) gekündigt werden kann. Wann erfolgte die Zulassung und Gründung erster Arbeitnehmervertretungen in Großbritannien und welche Ereignisse spielten eine Rolle?
Schon vor zwei Jahrhunderten haben sich in Großbritannien Interessenverbände gebildet. Im 18 Jahrhundert erfolgte das „Statute of Artificers (1563) zur Sicherung der Lohnfortzahlung, was zu den rechtlichen Ursprüngen der britischen Gewerkschaftsbewegung zu zählen ist. Mit der Aufhebung des Combination Acts von 1799/1800 (Gewerkschaften waren von 1799 bis 1824 illegal) durften ab 1824 Organisationen gegründet und diesen unbeschränkt beigetreten werden. In Ermangelung des Artikel 11 der europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1951 das Vereinigungs- und Koalitionsrecht erlassen. 1998 erfolgte der Human Rights Act. Somit sind dem Jahr 2000 die Menschenrechtskonventionen als innerstaatliches Recht einklagbar. Durch das ab 1824 stark vorherrschende Klima der Demokratie und der Tradition des of dissent, in dem Nonkonformatismus als positiver Wert empfunden wurde, prägten sich die Gewerkschaften und ihre Distanz zum Staat (vgl. Lebek-Linke 1998:47). Die in Großbritannien vorherrschende Rolle der Gewerkschaften zur Gesetzgebung basiert auf der Tradition des Liberalismus (vgl. ebd.:41). Wobei gerade die Gewerkschaften, im Gegensatz zur BRD, eine neutrale Position einnehmen (vgl. ebd.:39). Dies fußt in der Entwicklung der Gesetzgebung im 19. Jahrhundert, was das damalige und heutige Verhältnis der Gewerkschaften zum kodifizierten Recht kennzeichnet (vgl. ebd.:40). „Trade unions sehen sich als Teil der pluralistischen Basis der Demokratie, der zu festen Bedingungen ein Verhandlungspartner für die Regierung ist“ (ebd.:54). Arbeitgeber und Gewerkschaften akzeptieren sich als gleichberechtigte Verhandlungspartner und arbeiten auf Betriebsebene analog dem europäischen Modell (allerdings in äußerst modifizierter Form), was sich durch sinkende Streiks in Großbritannien belegen lässt und zugleich zeigt, dass hier eine Annäherung an das Verhalten deutscher Gewerkschaften erfolgte (vgl. ebd.:57). Stefanie
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Arbeit zitieren:
Diplom Politologe Tim Pommeränig, 2005, Die Rolle und Stellung der Gewerkschaften in GB und der BRD - ein Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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