Auswirkungen einer Abkehr von der
Going - Concern- Prämisse I
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Ursachen einer Abkehr 3
2.1 Tatsächliche entgegenstehende Gegebenheiten 3
2.2 Rechtliche Gegebenheiten 4
3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und Beurteilung der
Fortbestandsprognose 4
4. Folgen einer Abkehr 6
4.1 Bilanzierung dem Ansatz nach. 6
4.1.2 Aktiva. 6
4.1.3 Passiva. 8
4.2 Bewertung. 10
4.2.1 Aktiva. 10
4.2.2 Passiva. 11
4.3 Ausweis 11
4.4 Auswirkungen auf Anhang und Lagebericht 12
5. Fazit und Ausblick 13
Quellenverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz ADS Adler /Düring/ Schmalz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz
bzw. beziehungsweise bspw. beispielswe ise
d. h. das heißt DB Zeitschrift „Der Betrieb“
ERS Entwurf Stellungnahme Rechnungslegung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung ggf. gegebenenfalls
HGB Handelsgesetzbuch HFA Hauptfachausschuss des IDW
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. , Düsseldorf i. e. S. im engeren Sinne
PS Prüfungsstandards
RS Stellungnahme zur Rechnungslegung
StuB Zeitschrift „Steuern und Bilanzen“
Tz. Teilziffer
WPg Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“
1. Einleitung
Grundsätzlich ist bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going- Concern- Prinzip) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB auszugehen. Es gilt der sog. Fortführungsgrundsatz. 1 Diese Vorschrift gehört zum ersten Abschnitt im Dritten Buch des HGB und ist somit für alle Kaufleute des HGB anzuwenden. Sie gilt für alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen uneingeschränkt für den handelsrechtlichen Jahresabschluss.
Zur Beurteilung des Fortführungsgrundsatzes wird geprüft, ob das Unternehmen bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung seine gewerbliche Tätigkeit für einen übersehbaren Zeitraum 2 fortsetzen kann. Tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten können allerdings dazu führen, dass es zu einer Abkehr von der Going- Concern- Prämisse (Non Going- Concern) kommt. 3 Im HGB ist nicht definiert, wie im Falle einer Abkehr von der Unternehmensfortführung zu verfahren ist. Daher sind aus den allgemeinen und speziellen Vorschriften die entsprechenden Regelungen abzuleiten.
Das IDW hat mit der Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS 17) 4 zum Ansatz und zur Bewertung im Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie Ausweis und Auswirkungen auf Anhang und Lagebericht im Fall einer Abkehr von der Going- Concern- Prämisse die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dargestellt. Im Folgenden werden diese Regelungen erläutert.
Die vorliegende Arbeit beschreibt im zweiten Kapitel die Ursachen einer Abkehr von der Un-ternehmensfortführung durch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten. In Kapitel drei wird auf die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung der Going- Concern- Prämisse eingegangen. Im Focus steht das vierte Kapitel, das die Folgen einer Abkehr von der Going- Concern- Prämisse darstellt. Die Bilanzierung dem Ansatz nach und die Bewertung der Aktiva und Passiva sowie Fragen des Ausweises und Folgen für den Anhang und Lagebericht werden erklärt. Auf Besonderheiten im Konzernabschluss wird nicht eingegangen. Im Kapitel fünf wird ein kurzes Fazit gegeben.
1 Vgl. Winnefeld, Bilanz- Handbuch, 2002, S. 709; vgl. Budde/Geißler, Beck´scher Bilanzkommentar, 1999, S. 397.
2 Vgl. IDW PS 270, Tz. 8; vgl. ADS, 2002, Tz. 24; vgl. Budde/Geißler, Breck´scher Bilanzkomentar, 1999, S. 398. übersehbarer Zeitraum: Im IDW PS 270 wird der Zeitraum, den die gesetzlichen Vertreter für ihre Einschätzung verwendet haben, mindestens jedoch zwölf Monate (gerechnet vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahres) genannt. Der Prognosezeitraum sollte aber mindestens einen vollen Produktionszyklus umfassen. Budde/Geißler legen dar, dass Abweichungen in beide Richtungen möglich sind. Laut Küting/Weber sind Abweichungen nur nach oben mö glich.
3 Vgl. Lück, Das Going- Concern- Prinzip in Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung, DB 2001, S. 1946.
4 Der IDW ERS HFA 17 ist in der Sitzung des HFA am 08.12.2005 verabschiedet worden.
2. Ursachen einer Abkehr
2.1 Tatsächliche entgegenstehende Gegebenheiten
Vorrangig sind hier wirtschaftliche Schwierigkeiten zu nennen, wenn sie voraussichtlich dazu führen, dass das Unternehmen zur Geschäftseinstellung oder zur Veräußerung von Vermögensgegenständen außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit gezwungen wird. 5 Folgende Sachverhalte und Entwicklungen sind bspw. möglich: 6
• Wegfall wichtiger Abnehmer oder Zulieferer
• Produktionsausfälle wegen höherer Gewalt
• Einschränkung oder Untersagung der Produktion wegen umweltbelastender Emissionen bei wirtschaftlicher oder technischer Unfähigkeit zur Abhilfe • Auslaufen wichtiger Patente oder Lizenzen • Kartellrechtliche Untersagung oder Auflagen
• Wegfall von Kreditlinien oder Ausschöpfung sämtlicher Kreditlinien bei weiterem Kreditbedarf
• Schwinden der Wettbewerbsfähigkeit, auch Unfähigkeit zur Durchführung notwendiger Investitionen zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit • nicht ausgleichbarer Entzug von Eigenkapital • erheblich, geltend gemachte Schadenersatzforderungen • dauerhafte Blockaden im Geschäftsführer- und Gesellschafterkreis • dauerhafte Blockaden in der Belegschaft
• Entzug der Betriebsgenehmigung und exixstenznotwendiger Konzessionen
5 Vgl. Budde/Geißler, Beck´scher Bilanzkommentar, 1999, S. 399.
6 Vgl. Groß, Going- Concern in Unternehmensführung und Abschlussprüfung, WPg 2004, S. 1361; vgl. Groß/Amen, Going- Concern- Prognosen im Insolvenz- und im Bilanzrecht, DB 2005, S. 1866; vgl. Kü- ting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 1990, S. 748.
Arbeit zitieren:
Diplom-Betriebswirtin (FH) Ines von Hollen, 2006, Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss, München, GRIN Verlag GmbH
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