I. Einleitung 2
II. Freiwillige Selbstkontrolle der Presse 3
1. Zur Geschichte des Deutschen Presserats 3
a) Die ersten Jahre 3
b) Der Beschwerdeausschuss 6
c) Die Publizistischen Grundsätze 8
d) Presserat in der Krise 11
e) Zur Funktionsweise des Presserats 12
2. Die Grenzen des Deutschen Presserats 14
3. Verbesserungsvorschläge 17
a) Die Reform 17
b) Der Journalistenrat - die Alternative? 20
c) Ohne Presserat 20
III. Ergebnis 21
IV. Literaturverzeichnis 23
1
I. Einleitung
In einem funktionierenden liberal-demokratischen Staat ist das Vorhandensein eines Informations- und Meinungsbildungsprozesses eine Grundvoraussetzung. Das Ergebnis dieses Prozesses, die öffentliche Meinung, ist ein Kollektivgut. Als solches ist es jedem uneingeschränkt zugänglich, niemand kann die Teilnahme am Prozess der Meinungsbildung verwehrt werden. Karl Popper weist auf den großen Einfluss der öffentlichen Meinung hin:
"Die öffentliche Meinung, was immer sie sein mag, ist sehr mächtig. Sie kann Regierungen stürzen, sogar nicht-demokratische Regierungen. Der Liberalismus muss eine solche Macht mir Argwohn betrachten." 1
Wo immer sich in der liberalen Demokratie eine solche Macht zeigt, stellt sich die Frage nach ihrer Verantwortlichkeit und ihrer Kontrolle. Staatliche Organe kommen hie rfür nicht in Betracht. Der Staat kann sich zwar als Partner an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen, er kann aber niemals deren Lenkung und Kontrolle übernehmen. Die Presse ist für Popper die "institutionalisierte öffentliche Meinung" 2 und ist in dieser Rolle ja gerade die Kontrolle der Staatsmacht. Sie kann daher ihrerseits nicht vom Staat abhängig sein. Als Ausweg aus dieser Gefahr für die öffentliche Meinung, die sich aus der unkontrollierten Macht der Presse oder aus der Macht des Staates über die Presse ergibt, existieren in einigen Ländern Einrichtungen, die sich als freiwillige Selbstkontrolle der Presse bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das seit 1956 der Deutsche Presserat. Als Hauptaufgabe sieht der Presserat seit seiner Gründung die Wahrung der Berufsethik im Inneren und die Verteidigung der Pressefreiheit nach außen.
In der vorliegenden Arbeit wird zu Beginn der Werdegang der Entstehung einer freiwilligen Presseselbstkontrolle in Deutschland geschildert - Ursachen der Gründung, wechselnde Schwerpunkte in der Arbeit des Presserats sowie dessen Existenzkrisen. Im zweiten Teil werden die Grenzen des Deutschen Presserats aufgezeigt und auf seine
1 Popper, Die öffentliche Meinung, 1956, S. 15.
2 Vgl. ebd., S. 7-17.
2
bedeutendsten Schwächen hingewiesen. Abgeschlossen wird die Arbeit mit Vorschlägen einer möglichen Reform des Deutschen Presserats und eventuellen Möglichkeiten einer Alternative zum Presserat.
II. Freiwillige Selbstkontrolle der Presse
1. Zur Geschichte des Deutschen Presserats
a) Die ersten Jahre 3
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in den verschiedenen Ländern der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland über die Schaffung neuer Pressegesetze diskutiert. Das Bundesministerium des Innern legte 1952 den Entwurf eines Bundespressegesetzes vor, womit Aufsichtsinstanzen für die Presse gebildet werden sollten. Der Plan war, Presseausschüsse über die "innere Sauberkeit" der Presse wachen zu lassen. Diese Entwic klung wurde jedoch von den Betroffenen als Bedrohung der Pressefreiheit verstanden. 4 Zudem erinnerten die geplanten Presseausschüsse und die übrigen Bestimmungen des Pressegesetzes zu sehr an das Schriftleitergesetz der Nationalsozialisten. Journalisten und Verleger plädierten aus diesem Grund für eine freiwillige Selbstkontrolle auf Ve reinbarungsbasis. 5 Die Selbstkontrolle der Presse sollte die Erfüllung der "öffentlichen Aufgabe" der Presse gewährleisten und staatliche Überlegungen, seinerseits Missstände zu beseitigen, erübrigen. 6 Der Vorsitzende des DJV Alfred Frankenfeld hatte im Rahmen seines Lehrauftrags an der Universität Hamburg auch das ausländische Pressewesen beobachtet. Auf der Jahreshauptversammlung des DJV am 21. Mai 1953 empfahl
3 RÜBENACH, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 280-282.
4 Eine ähnliche Meinung vertritt WIEDEMANN, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-
Selbstkontrolle, 1994, S. 84-86.
5 Wiedemann weist darauf hin, das Beispiel des schwedischen Presserats zeige, dass ein Presse-
rat auch ohne politischen Druck, lediglich mit viel gutem Willen auf Seiten der Ve rleger und
Journalisten gegründet werden könne; vgl. dazu WIEDEMANN, Freiwillige Selbstkontrolle der
Presse, 1992, S. 96-110.
6 BERMES, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 93.
3
Frankenfeld die Errichtung eines Deutschen Presserats nach britischem Vorbild 7 . Trotz großer Vorbehalte gegenüber dem Sinn eines Presserats zeichnete sich in Großbritannien schon in den ersten Jahren nach 1953 ab, dass die Tagespresse das damals ebe nfalls neu gegründete "General Council of the Press" respektieren würde. 8
Am 20. November 1956 wurde in Bonn der Deutsche Presserat gegründet. Fünf vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und fünf vom Bundesverband Deutscher Ze itungsverleger (BDZV) ermächtigte Vertreter nahmen an der konstituierenden Sitzung teil und legten in dem Kommuniqué über die Konstituierung des Deutschen Presserats eine Zuständigkeit für folgende grundsätzliche Aufgaben fest:
a) Schutz der Pressefreiheit, Sicherung des unbehinderten Zugangs zu den Nachrichtenquellen;
b) Feststellen und Beseitigen von Missständen im Pressewesen;
c) Beobachtung der strukturellen Entwicklung der deutschen Presse und Abwehr von freiheitsgefährdenden Konzern- und Monopolbildungen;
d) Vertretung der deutschen Presse gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit und bei Gesetzesvorlagen, die Leben und Aufgaben der Presse angehen. 9
Besonders Punkt c) enthielt einigen Sprengstoff: Aus dieser Abwehrhaltung gegen große Konzerne sowie Medienmonopole erwuchsen heftige Konflikte zwischen den Verleger- und den Journalistenverbänden. Die Kritik des Presserats an der Berichterstattung empfanden viele Verleger schon als schmerzlich genug, wo es aber bei der Frage der Konzentrationskontrolle um handfeste wirtschaftliche Überlegungen ging, stieß und stößt auch heute noch ihre Kooperationsbereitschaft an ihre Grenzen. Da häufig die
7 Ebd., S. 95.
8 BERMES, Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 97.
9 RÜBENACH, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 281.
4
Verlegerverbände auch den größten Anteil an der Finanzierung des Presserats leisten, ist der Ausgang des Konflikts oftmals vorprogrammiert. 10 Nach Ansicht von Verena Wiedemann sollte Konzentrationskontrolle daher Aufgabe des Gesetzgebers bzw. staatlicher Aufsichtsorgane sein und gehört nicht in den Presserat. 11 Inzwischen ist diese Aufgabenstellung gänzlich aus der Satzung des Deutschen Presserats gestrichen worden.
Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 1956 des Deutschen Presserats heißt es, dass die Mitglie der in freier persönlicher Entscheidung und nicht nach Verbandsweisung beraten und abstimmen sollten. Der Tätigkeitsbericht führt weiter aus, dass es darüber nie Zweifel gegeben habe. Schwieriger sei aber vorauszusehen gewesen, wie sich der Deutsche Presserat als freiwillige Instanz ohne irgendeine Exekutivbefugnis einspielen würde. Rupert Giessler, 1956 Vorsitzender des DJV, sprach bei der Gründung des Presserats von einem Wagnis, welches nicht deshalb ein Wagnis sei, weil die fünf Verleger etwas anderes gewollt hätten als die fünf Journalisten, sondern weil es mehr als kühn sei von der persönlichen Autorität der Gründungsmitglieder anzunehmen, dass sie Anerke nnung finden würden. 12
Der Vorteil der staatlichen Unabhängigkeit ist auch heute noch der größte Nachteil des Deutschen Presserats: Der Presserat ist eine freiwillige Instanz ohne Rückhalt bei der Staatsmacht. Er kann weder Strafen, Bußen oder Berufsverbote verhängen, noch die Beachtung seiner Entschlüsse erzwingen. Gleichzeitig wollte er das aber schon bei seiner Gründung nicht. Wie es im Tätigkeitsbericht von 1956 heißt, könne der Deutsche Presserat - auf seine Redlichkeit gestützt - nur als eine Art moralische Instanz wirken.
Im Herbst 1957 trat der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in den Deutschen Presserat ein. Obwohl man anfangs befürchtete, eine Ausdehnung des Presserats auf den Zeitschriftenmarkt und die dadurch notwendige Aufstockung des Gremiums von 10 auf 20 Mitglieder würde die Arbeitsfähigkeit des Presserats einschränken, kam
10 Hermann Meyn, von 1974 bis 1979 Mitglied des Deutschen Presserats, sieht den Presserat im
Bestreben der Verhinderung von Pressekonzentration ebenfalls gescheitert; vgl. MEYN, Mora-
lische Instanz, 1989, S. 36.
11 WIEDEMANN, Die 10 Todsünden der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 86.
12 SCHILLING, Mit Soraya fing es an, 1996, S. 298; vgl. dazu Wiedemann, Die 10 Todsünden der
freiwilligen Presse-Selbstkontrolle, 1994, S. 83.
5
man schließlich zu der Überzeugung, dass ohne Einbeziehung des VDZ nur halbe Arbeit geleistet würde. Im Herbst 1957 wurde der VDZ mit fünf Vertretern der Zeitschriftenverleger und fünf der Zeitschriftenjournalisten in den Deutschen Presserat aufgenommen. 13 Im Presserat waren somit 10 Journalisten und 10 Verleger vertreten. Um das Vorgehen der Journalisten in Tariffragen koordinieren zu können, trat 1960 die DJV dem DGB zwei Presseratssitze ab. Einen davon besetzte die Deutsche Journalisten-Union (dju) in der IG Druck und Papier (heute: IG Medien).
Im ersten Jahrzehnt des Bestehens befasste sich der Deutsche Presserat schwerpunktmäßig mit der Presserechtsgesetzgebung auf Bundes- und vor allem auf Länderebene. Er vertrat die Interessen der Presse bei der Schaffung der Länderpressegesetze. Daneben entwickelte er Empfehlungen zu Verhaltensweisen der Presse. Ins Licht einer großen Öffentlichkeit war der Presserat erstmals mit seinem Kampf gegen die sogenannte "Lex Soraya" gerückt. Die Prinzessin war 1958 vom Schah von Persien geschieden worden. Ihr unstetes Leben beschäftigte immer wieder die deutsche Boulevardpresse. Die Strafrechtsnovelle bedrohte jeden Journalisten mit Strafe, der es wagen sollte, das Privat- und Familienleben von Staatsoberhäuptern herabzuwürdigen. Der Presserat lehnte den Gesetzentwurf einmütig ab. Er erinnerte aber gleichzeitig Herausgeber und Redakteure an ihre Pflicht zu journalistischem und politischem Anstand. Die sogenannte "Lex Soraya" unterblieb daraufhin. 14
b) Der Beschwerdeausschuss
Da die Akzeptanz des Deutschen Presserats als Selbstkontrollorgan stetig zunahm, erachtete es dieser als erforderlich, einerseits Richtlinien für die publizistische Arbeit zu erarbeiten und andererseits eine spezielle Kommission mit der Behandlung der eingehenden Beschwerden zu betrauen. 15 Das "Feststellen und Beseitigen von Missständen im Pressewesen", wie es die erste Geschäftsordnung aus dem Jahre 1959 vorsah, hatte bis 1970 nur eine untergeordnete Rolle bei der Arbeit des Deutschen Presserats gespielt. Obwohl 1970 eine Beschwerdekommission bestehend aus vier Mitgliedern des Presse-
13 BERMES,Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle, 1991, S. 104-108.
14 SCHILLING, Mit Soraya fing es an, 1996, S. 300.
15 RÜBENACH, 40 Jahre Deutscher Presserat, 1996, S. 283.
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Stefan Meingast, 2000, Der Deutsche Presserat: Geschichte der freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland, deren Grenzen und mögliche Reformen, München, GRIN Verlag GmbH
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