Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 2
II. Die historische Entwicklung des Begriffs der Gerechtigkeit 2
III. Die allgemeine Gerechtigkeit - iustitia universalis (2ò
) ) 4
IV. Die besondere Gerechtigkeit - iustitia particularis (2ò '1 ) 6
1. Iustitia distributiva (/ 1 / 02) 8
2. Iustitia commutativa (/ 1 / 2) 10
3. Iustitia correctiva (2ò 2 0 )") 12
V. Die Billigkeit ( 00.) 13
VI. Ergebnis 15
VII. Literaturverzeichnis 16
1
I. Einleitung
In der folgenden Arbeit soll gezeigt werden, welche Arten der Gerechtigkeit Aristoteles im Buch V seiner Nikomachischen Ethik beschreibt. Am Anfang der Bearbeitung steht ein kurzer Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Begriffs der Gerechtigkeit im alten Griechenland. Dies erscheint nützlich, da es zeigt, welche Definition Platon gibt und wie sich die Gerechtigkeit bei Aristoteles von einer inneren zu einer äußeren Qualität wandelt. Darauf folgt die Beschreibung der allgemeinen sowie der besonderen Gerechtigkeit und ihrer Unterformen. Der Schluss der Arbeit nimmt Bezug auf den Begriff der Billigkeit als "eine Art der Gerechtigkeit" 1 . Bei der Literaturauswahl wurde Wert darauf gelegt, unterschiedliche Übersetzungen der Nikomachischen Ethik heranzuziehen, um der ursprünglichen aristotelischen Aussage im griechischen Originaltext so nahe als möglich zu kommen. Übersetzen heißt immer schon Deuten. Eine Nachprüfung ergibt häufig, dass manches in Aristoteles hinein-, nicht herausgelesen wurde. Demnach gibt es innerhalb der Forschung unterschiedliche Ansichten zur Übersetzung einzelner Passagen - so verwendet Dirlmeier nicht den Ausdruck Billigkeit oder Salomon übersetzt "Verteilung der öffentlichen Güter nach Würde" mit Verteilung nach "Maßgabe der Einzahlung". Wo die verwendete Literatur diese Diskrepanzen aufweist, wird in der Arbeit darauf hingewiesen. Auf die Abschnitte über Natur- und positives Recht im Buch V der Nikomachischen Ethik wird in der Arbeit nicht näher eingegangen. Im Vordergrund stehen die aristotelischen Gerechtigkeitsarten.
II. Die historische Entwicklung des Begriffs der Gerechtig-
keit
Für den Begriff der Gerechtigkeit wurde im alten Griechenland lange Zeit einer der vieldeutigen Namen der Göttin û (Dike) verwendet. Die der Gerechtigkeit zugrunde liegende Tugend hatte ursprünglich noch nicht die Bedeutung, wie sie es im späteren
1 Vgl. NE V 14, 1138a 3.
2
griechischen Denken bekommen sollte. Die Kolonisationszeit, das Aufblühen der Städte und der Wirtschaft sowie der Beginn friedlicherer Zeiten ließen dagegen die Bedeutung der Gerechtigkeit immer mehr anwachsen. Die ritterlichen Tugenden und die Tugenden der Eroberer traten immer mehr in den Hintergrund. Hinzu kamen vielfältige Versuche, dem Staatsleben rechtlich feste Regeln zu geben. Die Gerechtigkeit rückte damit nicht nur wertmäßig auf, sondern es tauchte in dieser Zeit auch erstmalig eine selbständige Bezeichnung für sie auf, nämlich die Bezeichnung, unter welcher sie sich später auch bei Aristoteles findet: d kaion (/. 1*). 2
Platon entwickelte eine erste spezifisch-philosophische Definition: Er bezog die Gerechtigkeit auf die anderen Tugenden. Demnach bestimmt die Gerechtigkeit das Verhältnis des denkenden, fühlenden und des wollenden Seelenteils zueinander und sie verwirklicht innerlich das Vorbild des Urguten im Menschen. Platon reiht hinter den drei antiken Kardinaltugenden Weisheit, Tapferkeit und Mäßigkeit die Gerechtigkeit als vierte Kardinaltugend ein. Nach Platon bestimmt sie die Harmonie dieser Tugenden. Die Gerechtigkeit verwirklicht sich bei ihm darin, dass jeder Stand und jeder Seelenteil ausschließlich "das Seine tut" (ta heautou prattei) (Politeia IV 10, 433d) 3 . Durch Platon trat erstmals neben die vielfältigen begrifflichen Bedeutungen für Gerechtigkeit, die vor allem auf den Sprachgebrauch der Politiker, Juristen und Dichter zurückgingen, eine Deutung des d kaion, die spezifisch philosophisch und wissenschaftlich durchdacht war.
Wie bei Platon, so ist bei Aristoteles´ frühem Werk, der Topik, die Gerechtigkeit eine das Zusammenwirken der Seelenteile regelnde Tugend. Sie ist eine im einzelnen Menschen tätige, nicht aber auf den anderen bezogene Tugend. Gerechtigkeit richtet sich nach innen, nicht nach außen. Der spätaristotelische Gerechtigkeitsbegriff wird in aller Ausführlichkeit erstmals im Buch IV der Eudemischen Ethik behandelt. Diese Darstellung des Gerechtigkeitsbegriffs stimmt mit derjenigen im Buch V der Nikomachischen
2 TRUDE, Begriff der Gerechtigkeit, 1955, S. 19-20.
3 PLATON, Der Staat, 1982, S. 224.
3
Ethik 4 überein. Im Gegensatz zur Topik schildert Aristoteles die Gerechtigkeit nun als eine Tugend, deren entscheidendstes Charakteristikum die Bezogenheit auf den anderen ist (NE V 3, 1130a 13). In der Nikomachischen Ethik ist dieses charakteristische Begriffsmerkmal der Hauptunterschied zu den anderen Tugenden 5 . Für Aristoteles setzt Gerechtigkeit als auch Ungerechtigkeit das Vorhandensein von Mitmenschen voraus. Aus der früharistotelischen inneren Gerechtigkeit ist eine äußere geworden, die sich von den anderen Tugenden durch ihre Beziehung zum anderen Menschen unterscheidet.
III. Die allgemeine Gerechtigkeit - iustitia universalis (2ò
) )
Für Aristoteles ist die allgemeine Gerechtigkeit zuerst diejenige Art der Gerechtigkeit, welche die Befolgung der Rechtsnorm anordnet, die das Gemeinschaftsleben regelt. Aristoteles nähert sich dieser Definition der Gerechtigkeit, indem er zuerst bestimmt, was ungerecht ist:
Ungerecht scheint der Gesetzwidrige zu sein und ebenso der Unersättliche und Ungleiche; dem gemäß wird gerecht sein, wer die Gesetze 6 beobachtet und sich an die Gleichheit hält. Gerecht ist also das Gesetzliche und Gleiche, ungerecht das Widergesetzliche und Ungleiche. (NE V 2, 1129a 31)
Die allgemeine Gerechtigkeit steht bei Aristoteles in Beziehung zu den anderen Tugenden. Sie darf als Grundtugend bezeichnet werden, da sie in sich alle Tugenden schließt. Aristoteles nennt die Gerechtigkeit die vollkommene und die vornehmste der Tugenden (NE V 3, 1129b 26). Er erläutert in weiterer Folge, dass die Gerechtigkeit deshalb voll-
4 Die NikomachischeEthik wird im folgenden zitiert nach der Übersetzung von Olof Gigon, in:
ARISTOTELES, Die Nikomachische Ethik, 1998. Wird eine andere Übersetzung bevorzugt,
wird gesondert darauf hingewiesen.
5 TRUDE, Begriff der Gerechtigkeit, 1955, S. 23-49.
6 Nach Dirlmeier dürfe man beim Wort "Gesetz" nicht an das säkularisierte BGB denken. "Ge-
setze" bedeute die Gesamttradition der Polis, den Gemeingeist der Polis. Vgl. DIRLMEIER, Er-läuterungen, 1983, S. 401.
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Arbeit zitieren:
Stefan Meingast, 2000, Die Gerechtigkeitsarten im Buch V der Nikomachischen Ethik, München, GRIN Verlag GmbH
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