Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. EINLEITUNG. 1
2. DAS BUNDESKRIMINALAMT (BKA) 2
2.1. DIE AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES BKA. 2
2.2. ENTSTEHUNG, GESCHICHTE UND RECHTLICHER HINTERGRUND DES
BKA 3
3. PLÄNE DER BUNDESREGIERUNG ZUR
KOMPETENZERWEITERUNG DES BUNDESKRIMINALAMTES. 4
3.1. BISHERIGE KONKRETE AUSSAGEN UND FORDERUNGEN. 4
3.1.1 Initiativermittlungskompetenz. 5
3.1.2. Zentrale Zuständigkeit für die Bekämpfung des Terrorismus in
Deutschland 7
3.1.3. Einrichtung gemeinsamer Datenbanken von Polizei und
Nachrichtendiensten. 9
4. HINTERGRUND FÜR EINE MÖGLICHE
GRUNDGESETZ ÄNDERUNG 11
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 12
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BGS Bundesgrenzschutz BGS Bundesgrenzschutz BGSG Bundesgrenzschutzgesetz BKA Bundeskriminalamt BKAG Bundeskriminalamtgesetz BMI Bundesministerium des Inneren BND Bundesnachrichtendienst BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DAV Deutscher Anwaltsverein DRAK Bundesrechtsanwaltkammer DRB Deutscher Richterbund FBI Federal Bureau of Investigation GG Grundgesetz INPOL Informationssystem der Polizei IRA Irish Republican Army LfV Landesamt für Verfassungsschutz LKA Landeskriminalamt MAD Militärischer Abschirm Dienst S. Seite StGB Strafgesetzbuch StPO Strafprozessordnung Vgl. Vergleiche
III
1. Einleitung
„Wir müssen nur einmal erfolgreich sein - ihr immer!“ 1 So zitiert Bundesinnenminister Otto Schily eine alte IRA-Parole, mit der die nordirische Untergrundorganisation einst die Briten verhöhnte. Sollten die Behörden auch nur ein Mal versagen, warnte Otto Schily, dann werde „die Republik danach eine andere sein“. 2
Zweck dieser Arbeit ist es, die aktuellen Forderungen der Bundesregierung bezüglich des Bundeskriminalamtes aufzuzeigen, zu erläutern und den rechtlichen Hintergrund darzustellen. Dazu wird im Folgenden das Bundeskriminalamt mit seinen derzeitigen Aufgaben vorgestellt. Ein kurzer geschichtlicher Rückblick zeigt nicht nur die Entstehung auf, auch die Entwicklung des BKA trägt zum Gesamtverständnis bei. Die aktuellen Forderungen des Bundesinnenministers werden im folgenden Text ausführlich durchleuchtet und die Frage beantwortet, ob es überhaupt nötig ist, gesetzliche Änderungen herbeizuführen. Ist gar die Einrichtung eines deutschen FBI angesagt, oder „ist hier eine spezielle Kategorie von „Trittbrettfahrern“ auszumachen, die neue Entwicklungen nutzen, um alten Vorstellungen zur Renaissance zu verhelfen“? 3 Ist das Bundeskriminalamt überhaupt mit neuen, erweiterten Kompetenzen auszustatten?
Die Polizei, so regelt es bisher noch das Grundgesetz, ist grundsätzlich Ländersache. 4 Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus wollten die Verfassungsväter auf Drängen der Alliierten eine allmächtige Geheimpolizei wie die Gestapo verhindern. 5 Den Verfassungsschutz trennten sie von der Polizei, dem Bundeskriminalamt billigten sie nur eine Zentralstellenfunktion zu. Was die Bundesregierung, also konkret Bundesinnenminister Otto Schily nun pene trant fordert, brächte nicht nur die schärfsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik mit sich. Es wäre auch der Anfang vom Ende des Föderalismus bei der inneren Sicherheit, und damit im politischen System der Bundesrepub lik eine mittlere Revolution.
1 Cziesche, D.: Der Traum vom deutschen FBI, in: Der Spiegel Nr. 46, 08.11.2004, S. 36
2 Cziesche, D.: Der Traum vom deutschen FBI, in: Der Spiegel Nr. 46, 08.11.2004, S. 36
3 Kintzi, Heinrich: Dornen für den Staatsanwalt, in: Deutsche Richterzeitung, 01.2002, S. 2
4 Vgl. Schnorr, Stefan: Vorfeld der Gesetzgebung, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 2001, Heft 12, S. 583
5 Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff
1
2. Das Bundeskriminalamt (BKA)
2.1. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des BKA
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es trägt zusammen mit den Polizeien des Bundes und der Länder zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit in Deutschland bei. In Kooperation mit den ausländischen Strafverfo lgungsbehörden sichert und fördert es den Inneren Frieden und ein freiheitliches demokratische s Europa. Das BKA hat nicht nur den Auftrag, die nationale Verbrechensbekämpfung in Deutschland zu koordinieren, auch der gesamte Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland läuft über diese Behörde. Es hat heute drei Hauptfunktionen:
- Es ist die Informations- und Technikzentrale des bundesdeutschen Polizeisystems,
- die Schnittstelle zwischen internationalen und bundesdeutschen Polizeistellen,
- und es hat für eine Reihe von Fällen eigenständige Ermittlungsbefugnisse. Zwei weitere Aufgaben kommen hinzu:
- die Kriminalistik und
- der Schutz vo n Mitgliedern der Verfassungsorgane, also auch Persone nschutz. 6 Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes einer gesetzlichen Regelung, es arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag. Dieser findet sich im Grundgesetz in den Artikeln 73 und 87, sowie im `Gesetz über das BKA` wieder. 7 Laut Grundgesetz liegt zwar die Polizeihoheit in Deutsch-land grundsätzlich bei den 16 Bundesländern, aber die föderale Vielfalt sollte nicht zu einem hinderlichen Nebeneinander werden. Daher hat das Bundeskriminalamt eben die Aufgabe, als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Verbrechensbekämpfung auf nationaler und i nternationaler Ebene zu koordinieren, es untersteht dementsprechend dem Bundesinnenministerium. Wie es zur Bildung des BKA kam und auf welchen rechtlichen Grundlagen es sich noch heute stützt, wird im folgenden Abschnitt umrissen.
6 Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff
7 Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff
2
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann Immo Kramer, 2005, Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, München, GRIN Verlag GmbH
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