1 EINLEITUNG 3
2 GRÜNDE FÜR DIE INSTALLATION DER MILITÄRVERWALTUNG 3 3 AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN 5
4 TERRITORIALER UND ADMINISTRATIVER AUFBAU 8
KARTE 1: DIE MILITÄR VERWALTUNG FÜR DEN BANAT, DIE BACKA UND DIE BARANJA 1944/1945 9
5 DIE DEUTSCH- UND UNGARISCHSPRACHIGE BEVÖ LKERUNG ZUR ZEIT DER MILITÄRVERWALTUNG 11
6 BILANZ ÜBER VIER MONATE MILITÄRVERWALTUNG 17
1 EI IN N L 1 E LE EI I T TU UN N G G
Unmittelbar nach dem Durchmarsch bzw. Einmarsch der Roten Armee, bulgarischer Truppen und jugoslawischer Volksbefreiungseinheiten wurde am 17. Oktober 1944 auf Anordnung Titos auf dem Gebiet des Banats, der Backa und der Baranja eine Militärverwaltung (Vojna uprava za Banat, Backu i Baranju) installiert. 1 Damit endete die dreieinhalb Jahre dauernde Annexion bzw. Okkupation dieser historischen Regionen durch Ungarn und das Deutsche Reich. Im nördlich der Donau gelegenen Teil der späteren Autonomen Provinz Vojvodina (Autonomna Pokrajina Vojvodina) setzte im Herbst 1944 der vielschichtige Prozess der kommunistischen Revolution von oben ein, der in ganz Jugoslawien bereits Anfang 1946notabene früher als in allen anderen kommunistischen Ländern Europas - abgeschlossen sein sollte. 2
Die Militärverwaltung für den Banat, die Backa und die Baranja hatte bis zum 15. Februar 1945 Bestand. In diesem kurzen Zeitraum wurden die Weichen für die politischen, wirtschaftlichen, bevölkerungspolitischen und gesellschaftlichen Transformationsprozesse in der Vojvodina gestellt. Im folgenden Beitrag sollen auf der Grundlage jugoslawischer Arbeiten 3 und serbischer Archivdokumente Funktion und Aktionsradius der Militärverwaltung in groben Zügen aufgezeichnet werden. Spezielles Augenmerk wird dabei auf den behördlichen Umgang und das Schicksal der deutsch- und ungarischsprachigen Minderheit gerichtet sein.
2 G GR RÜ ÜN ND DE E IN NS ST TA AL LL LA AT TI I O 2 I FÜ ÜR R D I I E E ON N D E ER R F D D MI I L M LI I T TÄ ÄR RV VE ER RW WA AL LT TU UN NG G
Die aus Sicht der kommunistischen Führung „schwierige Lage des Banats, der Backa und der Baranja zur Besatzungszeit “ bot den äußeren Anlass für die Installation einer Militärverwaltung. Als Folge der relativ „effizienten“ deutschen und ungarischen Okkupations-und Annexionspolitik war das Netz der kommunistischen Volksbefreiungsausschüsse im Banat, der Backa und der Baranja tatsächlich nicht engmaschig genug, um sofort eine funktionierende zivile Verwaltung aufbauen zu können. 4 Aus der Optik des kommunistischen Führungsstabes traf die Armee hier auf unterentwickeltes Territorium, auf den „Wilden Westen“ sozusagen, der nur unter temporärer Aufsicht und Leitung der ideologisch bereits
geformten Partisaneneinheiten „zivilisiert“ werden konnte. In der Kundmachung (Proglas) vom 22. Oktober 1944 hieß es, dass der „[...] jugoslawische Charakter dieser Gebiete [...]“ erhalten werden müsse und die „[...] slawischen Einwohner die Durchführung der notwendigen Maßnahmen im Interesse der nationalen Zukunft unterstützen [sollen].“ 5 Die Angst der militärischen Führung vor Sabotageaktionen dürfte ebenfalls ein Motiv für die Errichtung der Militärverwaltung gewesen sein. 6 Die nationale Heterogenität der Bevölkerung, allen voran der große Anteil an nicht-slawischen Bewohnern, deren Angehörige zudem die „Volkszugehörigkeit“ eines der Okkupations- oder zumindest Feindstaaten besaßen, musste zwangsläufig eine rigorose und harte Übergangsverwaltung nach sich ziehen. Die durchaus skeptische bis feindliche Stoßrichtung der Militärverwaltungsorgane gegenüber allen nichtslawischen Einwohnern der Vojvodina ist charakteristisch für die erste Phase ihres Bestehens (bis Anfang Dezember 1944). 7 Dazu hieß es i n einer auf den 13. November 1944 datierten Mitteilung des Provinzkomitees der Vojvodina an alle Mitglieder der KPJ im Banat, der Backa und der Baranja :
„Diese Maßnahme [die Installation der Militärverwaltung, Anm. des Autors] wurde getroffen, da in diesen unseren Gebieten viele Deutsche und Magyaren leben, die sich zur Zeit der Besatzung den slawischen Einwohnern gegenüber feindlich verhalten und an allen Gräueltaten teilgenommen haben, welche die Besatzungsmacht an unserem Volk verübt hat. Besonders die hiesigen Schwaben haben sich den Serben, aber auch allen anderen Völkern gegenüber barbarisch verhalten. Deswegen ist es notwendig, dass wir gründlich [Hervorhebung im Original, Anm. des Autors] mit allen Schwaben abrechnen und auch mit jenen Magyaren, die Verbrechen begangen haben. Wegen der hohen Anzahl feindlicher Elemente, die in unserer Mitte leben, konnte unsere Vo lksgewalt nicht sofort jene Autorität ausüben, die sie haben sollte und müsste. [...]“ 8
Noch prägnanter äußerte sich der Sekretär des Hauptvolksbefreiungsausschusses der Vojvodina, Toma Granfil, anlässlich seines Referats am 31. Juli 1945: „Die Militärverwaltung wurde eingeführt, um das Problem der Deutschen zu lösen“. 9 Im Vordergrund stand zweifellos die militärische und damit effiziente Kontrolle über die als illoyal geltende jugoslawiendeutsche und jugoslawienmagyarische Minderheit und die Sicherstellung (später Konfiskation und Sequestrierung) des von den „Volksdeutschen“ verlassenen Besitzes. 10 Nicht zuletzt stellte die vorläufige Machtübernahme durch das Militär sicher, dass die
wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Ressourcen der Vojvodina prioritär der sich noch mitten im Krieg befindenden Volksbefreiungsarmee zu Gute kamen. 11
3 A AU UF FG G A TÄ ÄT TI I G 3 UN ND D T AB B E EN N U G K K E EI I T TE EN N
Konkret übernahmen die Organe der Militärverwaltung die gesamte exekutive und judikative Gewalt und waren u.a. zuständig für: 12
die Rekrutierung aller Männer der Jahrgänge 1914 bis 1927, mit Ausnahme der •
deutschsprachigen Bevölkerung. 13
den Aufbau und die Organisation der Volks- und Grenzwachen (schwerpunktmäßig in •
Ortschaften mit deutscher, ungarischer und rumänischer Bevölkerung). die Versorgung der Armee und der Zivilbevölkerung, insbesondere auch der •
zurückströmenden Flüchtlinge. Eine Anweisung der Gebietskommandantur Sombor von Anfang Dezember 1944 umriss die diesbezüglichen Bestimmungen: Den Rückkehrern sollte nach Möglic hkeit ihr früheres Haus zur Verfügung gestellt werden. Falls dies nicht möglich war, wurde ihnen eine vom „Feind“ verlassene Wohnung zugeteilt. Daneben erhielten sie die lebensnotwendigsten Einrichtungsgegenstände und einen Grundbedarf an Nutztieren. 14
die Requirierungen für den Armeebedarf: Laut einer auf den 4. November 1944 •
datierten Anweisung vom Kommandanten der Militärverwaltung, Ivan Rukavina, wurden kurzzeitig sämtliche für die Herstellung von Schuhen und Kleidern benötigten Materialien konfisziert. Die Militärverwaltung übernahm die Aufsicht über entsprechende Handwerksbetriebe und Firmen. 15 den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und der Wirtschaft. •
die Kontrolle der so genannten „wilden Kolonisation“: Einem Bericht des •
Regierungspräsidiums der FNRJ vom 21. Mai 1945 zu Folge sollen sich im Westen der Backa (Bezirke Sombor, Apatin, Backa Palanka, Odžaci, Kula, Novi Sad) zwischen November 1944 und Mai 1945 um die 30'000 Kroaten und im östlichen Syrmien (Kreise Indija, Stara Pazova) rund 5'000 Kroaten illegal in den von Donauschwaben verlassenen Häusern niedergelassen haben.
den Wiederaufbau der Landwirtschaft: Am 31. Oktober 1944 forderte der Kommandant •
der Militärverwaltung, Ivan Rukavina, die Bevölkerung auf, wie gewohnt den landwirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen. Der verlassene Besitz sollte unter
Aufsicht der Militärverwaltungsbehörden und der Volksbefreiungsausschüsse bestellt werden. 16
die o rdnungsgemäße Rückgabe bzw. Restitution des von den Besatzungsmächten • enteigneten Besitzes.
die Entlassung alle r früheren Staatsbediensteten (Polizisten, Gendarmen, •
Steuerbeamte). Davon ausgenommen waren Sympathisanten und Anhänger der Volksbefreiungsbewegung. 17
den Schutz, die Konfiskation und die Verwaltung von verlassenem (napušteno) und •
„faschistischem“ Besitz. Während des Bestehens der Militärverwaltung wurde am 21. November 1944 vom AVNOJ-Präsidium der Beschluss über den „Übergang von Feindbesitz in das Eigentum des Staates, über die staatliche Verwaltung des Vermögens abwesender Personen und die Sequestration des Vermögens, das von den Besatzungsmächten zwangsveräußert wurde“ gefasst. 18 Mit diesem Beschluss wurde sämtlicher Besitz der deutschen Minderheit (von wenigen Ausnahmen abgesehen) und derjenige aller anderer Kriegsverbrecher, Kollaborateure und „Volksfei nde“ entschädigungslos konfisziert.
die Ahndung, Verhaftung und Verurteilung von Kriegsverbrechern, Kollaborateuren • und „Volksfeinden“.
die Organisation des Arbeitsdienstes, in Zusammenarbeit mit der sowjetischen Armee. •
die Internierung der Jugoslawiendeutschen und der Magyaren sowie die Bewachung der • Arbeits- und Sammellager
die Sammlung statistischer Daten: Eine erste Bevölkerungserhebung fand im •
November/Dezember 1944 statt.
Längst nicht jeder dieser Pflichten konnte sofort und mit aller Konsequenz nachgekommen werden. Dazu mangelte es dem Militär im mittleren und unteren Segment an adäquatem Personal. 19 Die ersten „Staatsbediensteten“ kamen daher aus der Kommunistischen Partei und den wenigen, bereits bestehenden Volksbefreiungsausschüssen. In Ausnahmefällen stellte auch die sich noch mitten im Kampf befindende Armee aktive Soldaten für die Arbeit im Hinterland frei.
Mit vertrauensbildenden Maßnahmen und einem unbürokratischen, korrekten Verhalten wollte man die Menschen von den Vorteilen einer Volksdemokratie überzeugen. Unter Berücksichtung der äußeren Umstände ist nicht erstaunlich, wenn dies anfänglich nur
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Dr. phil. Michael Portmann, 2006, Die Militärverwaltung für den Banat, die Backa und die Baranja. Unter besonderer Berücksichtung der deutsch- und ungarischsprachigen Minderheit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Jugoslawien im Zweiten Weltkrieg 1941-1945
History Europe - Germany - National Socialism, World War II
Scholarly Essay, 18 Pages
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History Europe - Other Countries - Ages of World Wars
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 27 Pages
Der Stellenwert Ungarns in der Sicht des deutschen Heeres 1933 bis 193...
History Europe - Germany - National Socialism, World War II
Thesis (M.A.), 63 Pages
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