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F ür die Chancengleichheit in der EU -
Harmonisierung von Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS...................................................................................................... 1
1. EINFÜHRUNG. 3
2. WAS WILL DIE EUROPÄISCHE UNION LANGFRISTIG? 4
3. WAS SOLL HARMONISIERT WERDEN? 5
3.1. BESTEUERUNG VON UNTERNEHMEN. 5
3.2. MITWIRKUNGS- UND MITBESTIMMUNGSRECHTE DER ARBEITNEHMER 7
3.3. DIE EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE. 9
3.3.1. Allgemein. 9
3.3.2. Ziel der EU- Dienstleistungrichtlinie. 9
3.3.3. Verzicht auf Harmonisierung 10
3.3.4. Kritik. 10
3.3.5. Fazit zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. 11
3.4. WEITERE HARMONISIERUNG AUF DEM BINNENMARKT 12
4. UMSETZEN DES BESTEHENDEN RECHTS 12
5. EIN BEISPIEL FÜR ÜBERREGULIERUNG. 13
6. FAZIT. 14
7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 15
8. QUELLENVERZEICHNIS 16
Mitte Mai 2005 hat der deutsche Bundestag der Verfassung der EU zugestimmt. Dadurch wollte Deutschland als erstes großes Land ein Vorbild sein und Signale für die Volksabstimmungen in anderen Ländern setzen.
Mitte Juni 2005 hat Frankreich in einem Volksentscheid klar gegen die EU Verfassung gestimmt. Kurz danach hat sich auch Holland dagegen entschieden und Großbritannien hat den Termin für den Volksentscheid erstmal für ungewisse Zeit verschoben, um der EU nicht noch eine Niederlage zu erteilen.
Sind die Bürger der europäischen Union noch nicht soweit oder ist die EU schlecht und ungerecht? In der EU ist schon viel bewegt und erreicht worden. Hauptsächlich wurden große Ziele in der Wirtschaft und Währungspolitik geschaffen. Warum also keine gemeinsame Verfassung?
Es gibt viele Probleme in den einzelnen Ländern der EU, die angegangen werden müssen: hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, schlechtes soziales Netz und Gesundheitswesen in England, schneller steigende Preise als Löhne in Polen usw.
Muss die EU denn alle diese Probleme, z.B. durch Harmonisierung, versuchen zu lösen oder bringen unterschiedliche Probleme nicht auch unterschiedliche Vorteile in den einzelnen Staaten? Macht es die EU nicht wesentlich attraktiver, wenn nicht alle Länder die gleichen Systeme haben?
Leider kann man im Rahmen dieser Arbeit nicht alle Bereiche, in der die EU versucht zu harmonisieren, ansprechen. Ich versuche mich auf die für Auslandsabsatz undproduktion interessanten Themen zu beschränken. Auch kann man nicht aus jeder Perspektive die Vor- und Nachteile beleuchten, weil es viel zu viele Interessensgruppen gibt.
2. Was will die Europäische Union langfristig?
Die europäische Union hat sich folgende Ziele gesetzt:
• Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
o Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
o Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
o humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
o Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen
• Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
o Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
o Einführung der einheitlichen Währung (1999);
• Einführung der Unionsbürgerschaft
• Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im
Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit
• Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den
Aber wie will die EU diese Ziele erreichen? In dieser Hausarbeit interessiert besonders der vorletzte Punkt: „Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit“. Aus diesem kann man entnehmen, dass die EU sich als Ziel gesetzt hat, die Rahmenbedingungen für alle EU-Mitgliedsstaaten gleich fair zu gestalten und „Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit“ 2 zu beseitigen.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 24.3.2000 in Lissabon das Ziel gesetzt, „die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.“ 2
1 http://europa.eu.int
2 Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über
Dienstleistungen im Binnenmarkt (von der Kommission vorgelegt) [SEK(2004) 21]; S.3
3.1. Besteuerung von Unternehmen
Zurzeit ist die Besteuerung von Unternehmen Sache der EU-Mitgliedsstaaten, sowohl bei den Tarifen, als auch in der Art und Weise, wie bemessen wird. Allerdings prüft die EU, ob es sinnvoll ist, die Körperschaftssteuer zu harmonisieren. Viele Experten halten aber ein „vernünftiges Maß an Steuerwettbewerb innerhalb der EU“ 3 für gesund und zulässig. Aus diesem Grund „fand der deutsch-französische Vorstoß für Mindestsätze bei Unternehmenssteuern gegen angebliches Steuerdumping keine Unterstützung“ 4 bei den anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Es wäre zwar sinnvoll, eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage zu schaffen, denn die dadurch entstehende Transparenz würden die Kosten für Unternehmen senken, aber es gibt zu viele Steuersysteme in Europa. In Deutschland gibt es das „Halbeinkünfteverfahren“, in Frankreich das „Anrechnungsverfahren“ und Spanien hat wiederum das System der „Doppelbesteuerung“. Abgesehen davon variieren in den Ländern die Vorschriften, wie Rückstellungen vorzunehmen, Gewinne zu ermitteln und Abschreibungen zu tätigen sind. Herr Fuest, der Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft ist und in Bergisch Gladbach Volkswirtschaft lehrt, ist der Meinung, dass man diese Grundlagen ändern muss, um Vorteile für den Fiskus und die Unternehmen zu erhalten. Bei einer Umfrage von kleinen und mittleren Unternehmen kam heraus, dass 573 von 700 Unternehmen Probleme haben, die Unternehmenssteuervorschriften im Ausland einzuhalten. Der Mittelstand hat fünfmal so hohe Kosten wie ein Großunternehmen mit Spezialstab und muss deshalb externe Berater einbeziehen.
Viele Bürger der alten EU-Länder haben große Angst, dass ihr Arbeitsplatz in die neuen Beitrittländer verschoben wird. Denn wie man in der Tabelle erkennen kann, sind die Steuern in Deutschland am höchsten. Andere Länder sind in dem Bereich wesentlich attraktiver als die BRD.
>>EU-Nachrichten<< Nr. 33 vom 23.09.2004 der Vertretung der Europäischen 3 Kommission in Deutschland
http://www.eiz-niedersachsen.de/news/2004-0924a.htm 4
Arbeit zitieren:
Björn Schulte, 2005, Für die Chancengleichheit in der EU - Harmonisierung von Bestimmungen, München, GRIN Verlag GmbH
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