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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 03
2. Theoretische Grundlagen medienpolitischer Themen 03
2.1 Duales Rundfunksystem 03
2.1.1 Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk 04
2.1.2 Privater Rundfunk 04
2.1.3 Rundfunkgebühren 05
2.2 Neue IuK-Techniken 05
3. Medienpolitik der SPD 06
3.1 Neue Medien 06
3.2 Duales Rundfunksystem 10
4. Medienpolitik der CDU/CSU 12
5. Resümee 15
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1. Einleitung
In der heutigen Zeit ist die Medienlandschaft einem ständigen Prozess der Veränderung unterworfen. Neue „Informations-und
Kommunikationstechniken“ („IuK-Techniken“) bekommen eine immer größere Bedeutung während sich die „alten Medien“ wie Zeitung/Zeitschrift und Rundfunk (TV und Radio) der neuen Situation anpassen müssen. Das erst seit 1984 existierende „duale Rundfunksystem“ mit den öffentlich-rechtlichen auf der einen und den privaten Sendern auf der anderen Seite sorgt durch politisierende Themen wie Rechteverwertung (z.B. Fußball-Weltmeisterschaft) immer wieder für Diskussionsstoff. Wie der Schlussbericht der Enquetekommission des Bundestages „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ treffend fest stellt, leben wir heute „in einer Informationsgesellschaft, die sich in rasantem Tempo global weiterentwickelt 1 “ und somit vor allem durch die Politik ihre Möglichkeiten und Schranken aufgezeigt bekommen soll. Diese Arbeit soll sich mit den medienpolitischen Haltungen der beiden größten deutschen Parteien, der SPD und der CDU bzw. CSU, beschäftigen, nicht jedoch ohne zuvor kurz in die wichtigsten Streitpunkte einzuführen.
2. Theoretische Grundlagen medienpolitischer Themen
2.1 Duales Rundfunksystem
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1984 ein sogenanntes „Duales Rundfunksystem“, welches sich aus den zwei Elementen „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ sowie „Privater Rundfunk“ zusammensetzt (vgl. zum Folgenden: Tonnemacher 1996: 113-119).
1 BT-Drs. 13/11004 (1998: 2)
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2.1.1 Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen drei Säulen „ARD“, „ZDF“ und den „3. Programmen“ hat seinen Ursprung in der Nachkriegszeit der späten 40er und 50er Jahre. Die Gründung der Landesrundfunkanstalten als selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts, ausgestattet mit Selbstverwaltungskompetenzen und befreit von jeglicher staatlicher
Programmkontrolle, ist auf die alliierte Besatzungspolitik zurückzuführen. Nach dem Ende der DDR gibt es heute zehn solcher Anstalten. 1950 erfolgte die Gründung der ARD als Zusammenschluss aller angeschlossenen Landesrundfunkanstalten, 13 Jahre später ging das ZDF auf Sendung. Es ist eine Institution aller Bundesländer, durch Gebühren und teilweise Werbung finanziert, zentralistisch aufgebaut und binnenpluralistisch („jeder Veranstalter [hat] innerhalb seines Programms für die Vielfalt und Ausgewogenheit zu sorgen, indem gesellschaftlich relevante Gruppen in Aufsichtsgremien der Anstalten mitwirken“ 2 ) . Bis jedoch Presseverlage und andere
privatwirtschaftliche Kreise Einfluss auf die Medienlandschaft gewinnen konnten sollten noch mehr als 20 Jahre vergehen.
2.1.2 Privater Rundfunk
Mit „RTL plus“ und „Sat 1“ gingen 1984 die ersten privaten Fernsehstationen auf Sendung, welche heute eine Reichweite von fast 100% besitzen (vgl. zum Folgenden: Tonnemacher 1996: 139 - 145). Das Entstehen dieses sogenannten „Dualen Rundfunksystems“ führte zu einer immer stärkeren Konkurrenz um Zuschauer und Werbemärkte, Übertragungsrechte (v.a. von
2 Tonnemacher (1996: 216)
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Sportveranstaltungen) und Personal. Die Markt- und Werbeanteile der „Öffentlich-Rechtlichen“ haben sich seit 1984 stetig verschlechtert. Kontrolliert und lizenziert werden die Privatsender durch die 15 Landesmedienanstalten, welche sich zur Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten (DLM) zusammengeschlossen haben. Probleme ergeben sich hier aus der Tatsache, dass die zu vergebenden Posten stark von Parteienpolitik beeinflusst werden und die Möglichkeiten der Sanktionen aufgrund von schlechter Kooperation gering sind.
2.1.3 Rundfunkgebühren
Ein großer Streitpunkt sind heutzutage die Rundfunkgebühren. Jeder Bürger, der ein Rundfunkgerät (TV oder Radio) besitzt, ist verpflichtet, monatlich einen bestimmten Betrag (~ 25-30 DM) an die „Gebühreneinzugszentrale“ („GEZ“) zu zahlen. Auf diese Weise werden die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanziert. Da sich ARD und ZDF aber auch zu einem gewissen Anteil durch Werbung finanzieren, sind die Gebühren umstritten. Schließlich könnte dieser Tatbestand einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Sendern bedeuten.
2.2 Neue IuK-Techniken / Digitales Fernsehen
Unter dem Schlagwort „Neue IuK-Techniken“ versteht man die Nutzung interaktiver Medien wie Internet oder digitales Fernsehen. Im Schlussbericht der Enquetekommission des Bundestages wird wie folgt erläutert:
„Die neuen Medien verändern Qualität und Str uktur des Medienangebots. Ein wesentliches
Merkmal der neuen Medien ist die Interaktivität, wobei die Einbeziehung der Nutzer von gering
über mittel bis zu intensiv reichen und in einem dreistufigen Modell mit den Begriffen der
„Reaktion“, der „Beeinflussung“ und der „Gestaltung“ umschrieben werden kann“ 3
3 BT-Drs. 13/11004 (1998: 11)
Quote paper:
Moritz Oehl, 2002, Die medienpolitischen Vorstellungen der SPD und der CDU/CSU unter besonderer Berücksichtigung neuer Informations- und Kommunikationstechniken, Munich, GRIN Publishing GmbH
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