Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik im Einklang steht mit den Bestimmungen des neusten EG-Beihilferechts; dabei werden analog anzuwendende Entscheidungen des EuGH herangezogen und insbesondere die Frage erörtert, ob die als verbotene staatliche Behilfe zu wertende Gebührenerhebung nicht möglicherweise durch Bestimmungen des EG-Beihilferechts gerechtfertigt sein könnte.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
I. Verfassungsrechtliche Finanzierungsgrundlagen
II. Einfachgesetzliche Finanzierungsgrundlagen
1. Gebührenfinanzierung
2. Werbefinanzierung
3. Sonstige Einnahmen
C. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkssystems unter den Maßgaben des EG-Beihilferechts
I. Anwendungsbereich der Art. 87ff. EGV
Exkurs:
II. Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft zur Regelung des Rundfunkrechts
1. Anwendbarkeit des EG-Vertrages im Rundfunkwesen
2. Kulturkompetenz des Art. 151 EGV
3. Rundfunk und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49ff. EGV)
III. Tatbestand des Art. 87 Abs. 1 EGV
1. Der Beihilfebegriff
a) Begünstigungelement
b) Fehlende Gegenleistung
aa) Rundfunkgebühr als Gegenleistung für die Erfüllung öffentlichen Auftrages
bb) Rundfunkgebühr als Begünstigung
cc) Entscheidungspraxis von EuGH und EU-Kommission
dd) Stellungnahme
c) Staatliche Mittel
2. Kreis der Begünstigten
3. Wettbewerbsverfälschung
4. Handelsbeeinträchtigung zwischen den Mitgliedstaaten
IV. Rechtfertigung als Kulturbeihilfe gem. Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV
1. Verhältnis von Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV zu Art. 86 Abs. 2 EGV
2. Rundfunk als Kulturgut i.S.d. Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV
3. Kulturkompetenz des EGV
4. Prinzip der Verhältnismäßigkeit gem. Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV
a) Eignung der Rundfunkgebühr zur Förderung des kulturellen Lebens
b) Erforderlichkeit der Gebührenfinanzierung
c) Angemessenheit im Verhältnis zum verfolgten Zweck
D. Ausblick und Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Frage, ob die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mit dem EG-Beihilferegime im Einklang steht. Dabei wird insbesondere analysiert, wie sich der europäische Rechtsrahmen auf die duale Rundfunkordnung und das deutsche Finanzierungssystem auswirkt.
- Verfassungs- und einfachgesetzliche Finanzierungsgrundlagen in Deutschland
- Anwendbarkeit der EG-Wettbewerbsregeln und des Beihilferechts auf den Rundfunk
- Rechtliche Qualifizierung der Rundfunkgebühr als staatliche Beihilfe
- Möglichkeiten einer Rechtfertigung als Kulturbeihilfe gemäß Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV
- Spannungsfeld zwischen Programmauftrag, Wettbewerb und technischer Entwicklung
Auszug aus dem Buch
c) Staatliche Mittel
Art. 87 Abs. 1 EGV fordert weiterhin, dass die Begünstigungen unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln stammen. Die Unterscheidung zwischen „staatlichen“ und „aus staatlichen Mitteln“ gewährten Beihilfen dient nach der Rechtsprechung des EuGH dazu, in den Beihilfebegriff die ummittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen.74
Zwar wird vereinzelt vorgebracht, nicht staatliche Mittel finanzierten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern die Rundfunkteilnehmer mittels Gebühren, weshalb es der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung am Tatbestandsmerkmal der staatlichen Beihilfe fehle.75 Doch der Europäische Gerichtshof fordert in seiner Rechtsprechung nicht, dass die Begünstigung direkt aus Mitteln des Staatshaushaltes stammt. In Fällen, in denen sich die Begünstigung nicht unmittelbar zu Lasten des Staates auswirke, komme es maßgeblich auf den Grad staatlicher Einflussmöglichkeiten an. Könne der Staat die Verwendung und die Vergabe der Mittel maßgeblich beeinflussen, seien ihm die Mittel zuzurechnen.76
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den durch die Etablierung des privaten Rundfunks ausgelösten Wandel und die damit verbundene europarechtliche Prüfung des Finanzierungssystems.
B. Rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen, insbesondere das Rundfunkfinanzierungssystem und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
C. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkssystems unter den Maßgaben des EG-Beihilferechts: Der Hauptteil prüft, ob die Gebührenfinanzierung die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe erfüllt und Wettbewerb sowie zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigt.
D. Ausblick und Resümee: Hier wird festgestellt, dass die Gebührenfinanzierung trotz Kritik als kulturfördernde Beihilfe gerechtfertigt ist, wenngleich Spartenkanäle in Zukunft kritisch zu bewerten sein könnten.
Schlüsselwörter
Rundfunkfinanzierung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, EG-Beihilferecht, Rundfunkgebühr, Wettbewerbsverfälschung, Grundversorgungsauftrag, Kulturbeihilfe, Art. 87 EGV, Dienstleistungsfreiheit, duale Rundfunkordnung, Europäischer Gerichtshof, EU-Kommission, Meinungspluralismus, staatliche Beihilfe, Rundfunkstaatsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der europarechtlichen Zulässigkeit der deutschen Rundfunkfinanzierung durch Gebühren unter Berücksichtigung des EG-Beihilferechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das deutsche Rundfunkverfassungsrecht, das europäische Beihilferecht nach Art. 87 EGV, der Kulturbegriff im Gemeinschaftsrecht und die Grundsätze des Wettbewerbs im Rundfunkwesen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch staatlich veranlasste Gebühren eine unzulässige Beihilfe darstellt oder als zulässige Kulturbeihilfe gerechtfertigt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der Entscheidungspraxis der EU-Kommission und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe, wie den Beihilfebegriff, das Vorliegen staatlicher Mittel und die wettbewerbsverfälschende Wirkung im Kontext des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Rundfunkfinanzierung, EG-Beihilferecht, Gebührenprivileg, Grundversorgungsauftrag und Kulturbeihilfe.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Spartenkanäle?
Die Arbeit sieht in der Ausweitung auf Spartenkanäle ein potenzielles Problem, da deren Einordnung als Kulturbeihilfe aufgrund der strengen Auslegung durch die EU-Kommission zunehmend schwerer fallen könnte.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen nationalem Recht und europäischem Recht?
Die Arbeit betont, dass nationale Kompetenzen, insbesondere bei der Bestimmung des Programmauftrags, zwar existieren, aber bei der Beihilfeprüfung den strengen und einheitlichen Maßstäben des EG-Beihilferechts unterliegen.
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- Rüdiger Strauch (Author), 2002, Die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Lichte des EG-Beihilferechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4983