- I -
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis -II-
1. Einleitung - 1 -
2. Die WTO im Überblick - 1 -
2.1. Aufgaben und Grundprinzipien - 1 -
2.2. Säulen der WTO-Struktur - 2 -
2.2.1. GATT. - 2 -
2.2.2. GATS - 3 -
2.2.3. TRIPS - 3 -
2.2.4. Streitschlichtungsverfahren. - 4 -
3. Die Mitgliedschaft Chinas in der WTO. - 4 -
3.1. Die Beitrittsgeschichte im Zeitraffer - 4 -
3.2. Verhandlungsergebnisse. - 6 -
3.2.1. Güterhandel - 6 -
3.2.2. Dienstleistungssektor. - 7 -
3.2.3. Rechtssystem - 7 -
3.3. Auswirkungen auf ausländische Unternehmen. - 8 -
4. Zusammenfassung und Ausblick - 10 -
Literaturverzeichnis -III-
Internet -Adressenverzeichnis -V-
- II - Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage Bd. Band BDI Bundesverband der deutschen Industrie BRD Bundesrepublik Deutschland bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DSB Dispute Settlement Body et al. et alii (und andere) EU Europäische Union F&E Forschung und Entwicklung F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung GATS General Agreement on Trade in Services GATT General Agreement on Tariffs and Trade hrsg. herausgegeben i.d.R. in der Regel IAA Internationale Automobilausstellung Kfz Kraftfahrzeug KPCh Kommunistische Partei Chinas No. Number NTBs non-tariff Barriers o.V. ohne Verfasser S. Seite sog. sogenannt TRIPS Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights USA United States of America v. von vgl. vergleiche Vol. Volume WISU Das Wirtschaftsstudium WTO World Trade Organization z.B. zum Beispiel
- 1 - 1.Einleitung
Chinas Wirtschaft boomt. Im vergangenen Jahr verzeichnete Peking ein Wirtschaftswachstum von über 9% und einen weltweiten Exportanteil von 6%. Nach jahrzehntelanger nahezu vollständiger politischer sowie ökonomischer Isolierung ist China endgültig in die Weltpolitik bzw. Weltwirtschaft zurückgekehrt und avanciert zu einem der zentralen global player (vgl. Taube 2003, 49-51). Ein Meilenstein zur seiner Integration stellte der Eintritt in die Welthandelsorganisation am 11. Dezember 2001 dar. Dieses als historisch empfundene Ereignis hat der chinesischen Wirtschaft völlig neue Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Die Arbeit beschäftigt sich im Folgenden mit der Mitgliedschaft Chinas und den daraus resultierenden Implikationen für ausländische, vorzugsweise europäische und amerikanische Unternehmen. Hierfür werden die Beitrittsverhandlungen Chinas unter Berücksichtigung seines wirtschaftlichen Transformationsprozesses nachgezeichnet und deren Ergebnisse für eine aktuelle Bestandsaufnahme herangezogen. Als Bezugsrahmen für eine kritische Auseinandersetzung sollen anerkannte Grundprinzipien und Vertragsbausteine der WTO dienen, die zunächst im Einzelnen vorgestellt werden.
2. Die WTO im Überblick
2.1. Aufgaben und Grundprinzipien
Neben der Weltbank und dem Weltwährungsfonds gehört die am 1.1.1995 in Kraft getretene WTO zur dritten grossen internationalen Wirtschaftsorganisation des sog. Bretton-Woods-Systems (vgl. Fischer 2000, 6). Dieses zielte auf eine umfassende Neuordnung der Weltwirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg. Mit einem auf mittlerweile 148 Mitgliedsstaaten einheitlich anzuwendenden Vertragswerk steckt die WTO die institutionellen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Handels ab und besitzt eigene Entscheidungsorgane. Es handelt sich daher um eine Völkerrechtsordnung zur Liberalisierung des internationalen Handelssystems (vgl. Krenzler 2003, 2-3). Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Überwachung der zwischen ihren Mitgliedern ausgehandelten Vereinbarungen und die Schlichtung möglicher Konflikte. Ausserdem dient sie als Verhandlungsforum (vgl. Mankiw 2004, 212). Ein besonderes Merkmal der WTO-Verträge ist das Prinzip der Reziprozität. Dieses erfordert Verhandlungen mit gegenseitigen Zugeständnissen (vgl. Senti, 2000, 200). Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Beitrittsverhandlungen eines neuen Bewerbers nicht zu gegenseitigen Konzessionen führen, da dieser bereits von den erfolgten Liberalisierungsmassnahmen der anderen Mitglieder profitiert. Vielmehr verpflichtet sich
- 2 -jener in bilateralen Abkommen mit einzelnen Mitgliedstaaten sowohl einen umfassenden Marktzugang zu gewähren als auch die handelsrechtlichen Rahmenbedingungen in seinem Heimatmarkt an die WTO-Regeln anzupassen (vgl. Raby 2003, 135-136). Wird das Beitrittsprotokoll vom Allgemeinen Rat schliesslich verabschiedet, kommt gleichzeitig ein weiteres zentrales Merkmal der WTO-Verträge zum Tragen, nämlich die Einhaltung des Diskriminierungsverbots. Konkrete Ausprägungen erfährt es durch die Prinzipien der Meistbegünstigung und Inländerbehandlung. Aufgrund der Meistbegünstigung müssen Handelsvergünstigungen, die zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausgehandelt werden, sofort und bedingungslos auch allen anderen Mitgliedern gewährt werden. Bilateral vereinbarte Vergünstigungen werden dadurch multilateral wirksam (vgl. Siebert 2000, 194). Kein ausländischer Anbieter soll gegenüber einem anderen bevor-/benachteiligt werden. Demgegenüber verfolgt das Prinzip der Inländerbehandlung gleiche
Wettbewerbsbedingungen zwischen in- und ausländischen Anbietern. Folglich darf ein WTO-Mitglied auf seinem Heimatmarkt inländische Anbieter nicht besser/schlechter behandeln als ausländische Anbieter der anderen Mitgliedsstaaten (vgl. Yüksel 1996, 46). Entwicklungsländer indes werden von der verpflichtenden Einhaltung dieser Grundprinzipien i.d.R. befreit. Durch diese Vorzugsbehandlung brauchen sie einerseits für die ihnen gewährten Vergünstigungen keine Gegenleistung anbieten und erhalten andererseits zoll- und quotenfreien Marktzugang zu anderen Absatzmärkten. Des Weiteren müssen sie die mit einem Beitritt verbundenen Liberalisierungsmassnahmen nicht ad hoc, sondern erst nach Ablauf einer Übergangsfrist implementieren (vgl. Senti 2000, 267-291).
2.2. Säulen der WTO-Struktur
Zentrale Vertragspfeiler der institutionellen Struktur der WTO bilden die multilateralen Abkommen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind und in denen sich die Prinzipien der Meistbegünstigung, Inländerbehandlung und Reziprozität widerspiegeln. Unterstützt wird dieses multilaterale Regelsystem durch einen internen Streitschlichtungsmechanismus, welcher bisweilen auch als das „Kronjuwel“ der WTO betrachtet wird (vgl. Pouncey/van den Hende/Smith 2003, 15).
2.2.1. GATT: Das seit 1.1.1948 bestehende allgemeine Zoll- und Handelabkommen geht auf Bestrebungen der USA zurück, den Protektionismus zu beschränken, um den internationalen Warenaustausch zu intensivieren. Zur Verwirklichung sind gemeinsame Zollreduktionen und der graduelle Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse vorgesehen (vgl. o.V. 1997, 1436). Bisher erfolgten acht Handelsrunden aufgrund derer das durchschnittliche Zollniveau gesenkt
Arbeit zitieren:
Andre Tentscher, 2005, Der Eintritt Chinas zur WTO - Geschichte, Status Quo und Implikationen für ausländische Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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