Inhaltsverzeichnis:
Abk ürzungsverzeichnis: III
Abbildungsverzeichnis : III
Tabellenverzeichnis : IV
Symbolverzeichnis : IV
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Gang der Arbeit 3
2. Ausgewählte Aspekte der EU-Erweiterung 4
2.1 Zukünftige Erweiterungen. 4
2.2 Abgeleitete Definition der pre-in Staaten. 6
3. Optionen bei der Wechselkursregimewahl 7
3.1 Festkursregime 8
3.2 Zwischenformen 9
3.3 Flexible Regime. 10
3.4 Empirische Betrachtung 10
4. Allgemeine Determinanten der Regimewahl 12
4.1 Trilemma der Zielauswahl. 12
4.2 Variablen eines optimalen Währungsraumes 13
4.2.1 Traditionelle Ansätze 13
4.2.2 Kosten-Nutzen Betrachtung und Kritik. 15
4.3 Weitere strukturelle Faktoren 16
4.3.1 Freier Kapitalverkehr oder Kapitalkontrolle 16
4.3.2 Wechselkursvolatilität und Handel 18
4.4 Makroökonomische Variablen 19
4.4.1 Inflation 19
4.4.2 Zinsen 21
4.4.3 Reservenvolumen 23
4.4.4 Wirtschaftswachstum 24
4.5 Sonstige Determinanten. 26
4.6 Exit-Möglichkeiten bei Strategiewechsel. 29
4.6.1 Timing des Regimewechsels. 29
4.6.2 Ein Spezialfall: Das Currency Board 31
I
5. Spezielle Determinanten im Fall der pre-in Staaten 32
5.1 Der Balassa-Samuelson-Effekt. 32
5.1.1 Theoretische Anknüpfungspunkte. 33
5.1.2 Empirische Erkenntnisse und Herausforderungen 35
5.2 Auswirkungen eines hohen Dollarisierungsgrades 36
5.3 Der Euro als mögliches Langfristziel 38
5.3.1 Zielerreichung durch Zwischenschritte. 39
5.3.2 Sofortige Euroisierung 40
6. Geeignete Regimewahl am Beispiel Türkei und Ukraine 42
6.1 Beziehungen der Staaten zur Europäischen Union 43
6.1.1 Historische Entwicklung im europäischen Kontext 43
6.1.2 Beitrittsziele der Staaten und Position der EU 44
6.2 Herrschende Wechselkursregime 46
6.3 Regimewahlimplikationen für die Türkei 48
6.3.1 Implikation durch ökonomische Variablen 48
6.3.2 Veränderung der Handelsströme durch die EU-Erweiterung 51
6.3.3 Euroisierung: Eine Lösung für die Türkei? 53
6.4 Ein geeignetes Wechselkursregime für die Ukraine 54
6.4.1 Implikationen durch ökonomische Variablen 54
6.4.2 Veränderung der Handelsströme durch die EU-Erweiterung 57
7. Fazit 60
Literaturverzeichnis : 63
Anhang: 72
II
Abkürzungsverzeichnis: BIP Bruttoinlandsprodukt BSP Bruttosozialprodukt EEA European Economic Area EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EZB Europäische Zentralbank GUS Gemeinschaft Unabhängiger Staaten HDI Human Development Index IMF International Monetary Fund IWF Internationaler Währungsfonds ITC International Trade Center SAP Stabilisation and Association Process SZR Sonderziehungsrechte TACIS Technical Assistance Commonwealth of Independent States TRL Türkische Lira UHA Ukrainische Hryvnia WHO Welthandelsorganisation WKM II Wechselkursmechanismus II
Abbildungsverzeichnis:
Abb. 3.1: De facto Verteilung der weltweiten Wechselkursregime zum 31.12.2003.............. 11 Abb. 6.1: Wechselkursentwicklung der türkischen Lira zu ausgewählten Währungen........... 46 Abb. 6.2: Wechselkursentwicklung der ukrainischen Hryvnia zu ausgewählten Währungen. 48 Abb. 6.3: Reservenvolumen abzüglich Gold der Türkei (monatlich) ...................................... 49 Abb. 6.4: Realer effektiver Wechselkurs der Türkei (Zunahme bedeutet Aufwertung).......... 50 Abb. 6.5: Exportanteile der Türkei in ausgewählte Länder/-gruppen...................................... 51 Abb. 6.6: Importanteile der Türkei aus ausgewählten Länder/-gruppen.................................. 52 Abb. 6.7: Reservenvolumen abzüglich Gold der Ukraine (monatlich in US-Dollar) .............. 54 Abb. 6.8: Dollarisierungsgrad des Bankensektors der Ukraine ............................................... 55 Abb. 6.9: Inflation und Geldmengenwachstum in der Ukraine ............................................... 56
III
Abb. 6.10: Realer effektiver Wechselkurs der Ukraine (Zunahme bedeutet Aufwertung)...... 56 Abb. 6.11: Exportanteile der Ukraine in ausgewählte Länder/-gruppen.................................. 58 Abb. 6.12: Importanteile der Ukraine aus ausgewählten Länder/-gruppen ............................. 58 Abb. A.1: Karte des europäischen Kontinents ......................................................................... 72 Abb. A.2: Monatliche Inflation der Türkei im Jahresvergleich (Jan. 1990 bis Jul. 2004)....... 75 Abb. A.3: Unterschied der tatsächlichen Inflation und Inflationserwartung in der Türkei ..... 75 Abb. A.4: Entwicklung und Projektion des Offenheitsgrades der Türkei ............................... 76 Abb. A.5: Entwicklung und Projektion des Offenheitsgrades der Ukraine ............................. 79
Tabellenverzeichnis:
Tab. 2.1: Schlüsseldaten abgeschlossener Erweiterungsrunden ................................................ 4 Tab. 2.2: Mögliche Erweiterungskandidaten ............................................................................. 5 Tab. 2.3: Kategorisierung der pre-in Staaten ............................................................................. 7 Tab. 6.1: Ausgewählte Länderinformationen der Türkei und der Ukraine .............................. 42 Tab. A.1: De facto Wechselkursregime in den pre-in Staaten ................................................. 73 Tab. A.2: Inflationsratenentwicklung im Zeitablauf in den pre-in Staaten.............................. 73 Tab. A.3: Dollarisierungsgrad im Zeitablauf in den pre-in Staaten ......................................... 74 Tab. A.4: Berechnung des Offenheitsgrades für die Türkei .................................................... 76 Tab. A.5: Exportanteile der Türkei in ausgewählte Länder (Übersicht).................................. 77 Tab. A.6: Importanteile der Türkei aus ausgewählten Ländern (Übersicht)............................ 78 Tab. A.7: Berechnung des Offenheitsgrades für die Ukraine .................................................. 79 Tab. A.8: Exportanteile der Ukraine in ausgewählte Länder (Übersicht)................................ 80 Tab. A.9: Importanteile der Ukraine aus ausgewählten Ländern (Übersicht) ......................... 81
Symbolverzeichnis:
w Nominaler Wechselkurs in Preisnotierung w r Realer Wechselkurs in Preisnotierung p a Preisniveau im Ausland p i Preisniveau im Inland
IV
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
„If Europe were once united in the sharing of its common inheritance, there would be no limit to the happiness, to the prosperity and the glory which its three or four hundred million people would enjoy“. Diese Worte Winston Churchills in seiner berühmten Rede an die akademische Jugend 1946 in Zürich legten den Grundstein zur heutigen Europäischen Union (EU). Was damals als hehres Ziel galt, ist mit der EU-Osterweiterung Wirklichkeit geworden. Ein gemeinsamer Wirtschaftsraum mit rund 450 Mio. Menschen. Damit ist die Entwicklung innerhalb Europas jedoch noch keinesfalls abgeschlossen. Auf der einen Seite muss sich die EU nun vor allem den institutionellen Veränderungen stellen, sowie die weitergehende Integration der neuen Mitgliedsstaaten vorantreiben. Die Länder der aktuellen Erweiterungsrunde stehen auf der anderen Seite vor der Herausforderung den Weg zum Euro erfolgreich zu bestreiten. Die aktuelle EU-Erweiterungsrunde hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Staaten innerhalb der Gemeinschaft. Durch die Verschiebung der EU-Außengrenzen bekommt die Gemeinschaft neue Nachbarn, die sich ebenso an die veränderten Gegebenheiten anpassen müssen. Veränderungen ergeben sich dabei in allen volkswirtschaftlichen Bereichen. Bestand z. B. ein Handelabkommen zwischen einem Land der aktuellen EU-Osterweiterung und einem neuen Nachbarstaat, so ist dieses nach dem Beitritt hinfällig. Aber auch die neuen Bestimmungen an den Grenzen der zehn neuen Staaten werden Auswirkungen auf den Personen- und Güterverkehr haben. Des Weiteren werden die neuen Anrainerstaaten eine Zunahme des Handels mit der EU allein schon dadurch verzeichnen, dass sich langjährige Handelspartner nun innerhalb der Gemeinschaft wiederfinden. Sobald die zehn neuen Erweiterungsländer in die Eurozone aufgenommen sind und damit den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben, wird der Euro damit noch bedeutsamer für die neuen Nachbarstaaten. Dies zeigt, dass die EU-Erweiterung wichtige Implikationen in Bezug auf ein geeignetes Wechselkursregime für die neuen EU-Außenstaaten in sich bergen kann. Die wissenschaftliche Diskussion hat sich bereits intensiv dem Thema gewidmet, wie ein geeignetes Wechselkursregime für die zehn neuen EU-Staaten bis zur Einführung des Euro gestaltet werden sollte. Bisher eher unbeachtet blieb in diesem Zusammenhang die Untersuchung in Bezug auf mögliche zukünftige Mitglieder der EU, den so genannten pre-in Staaten. Für diese Nationen könnte die EU-Osterweiterung wichtige Implikationen zur Wahl eines geeigneten Wechselkursregimes mit sich bringen. Ziel dieser Arbeit ist es daher, Determinan-
1
ten abzuleiten, welche für die Wahl eines geeigneten Wechselkursregimes in den Pre-Ins von Bedeutung sind. Hierbei muss klar definiert werden, welche Staaten sich grundsätzlich überhaupt für eine zukünftige Aufnahme in die EU qualifizieren könnten. Mögliche Kriterien sind dabei nicht nur auf die Zugehörigkeit zum europäischen Kontinent beschränkt. So ist beispielsweise die Türkei bereits in den Kreis der Kandidatenstaaten aufgenommen, obwohl nur etwa 5% ihrer Landmasse auf dem europäischen Kontinent liegen. Ein weiteres Kriterium stellen politische Merkmale dar, die allerdings im Rahmen dieser Arbeit nur zur Veranschaulichung ökonomischer Zusammenhänge herangezogen werden sollen. Außerdem müssen Optionen einer Wechselkurswahl definiert werden. Eine Möglichkeit stellt dabei das intensiv diskutierte Thema einer vorzeitigen Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittelder Euroisierung - im Vorfeld einer Erweiterung dar.
Grundsätzliche Determinanten einer Wechselkursregimewahl haben bereits verstärkt Aufmerksamkeit in der wissenschaftlichen Betrachtung gefunden. Weiterführend soll daher in dieser Untersuchung eine Verbindung von allgemeinen Determinanten und Kriterien, die besonders für mögliche zukünftige EU-Mitglieder von Bedeutung sind, erfolgen. Ziel ist es, einen Katalog zu entwickeln, der die pre-in Staaten bei der Entscheidung zu einem geeigneten Wechselkursregime unterstützen könnte. Dabei soll jedoch nicht mit der Maxime gebrochen werden, dass es kein Wechselkursregime gibt, das für jedes Land zu jeder Zeit Bestand haben kann. Vielmehr werden grundlegende Gemeinsamkeiten der Staaten aufgegriffen und die sich daraus ergebenden Implikationen zu einem geeigneten Wechselkursregime abgeleitet. Darüber hinaus müssen auch Implikationen aus der aktuellen EU-Osterweiterung in die Untersuchung mit einbezogen werden. Dies erfolgt im Rahmen dieser Arbeit hauptsächlich anhand zweier praktischer Beispiele. Dazu soll ein geeignetes Wechselkursregime basierend auf dem abgeleiteten Kriterienkatalog zum einen für die Türkei und zum andern für die Ukraine ge-funden werden. Die Beitrittsbemühungen der Türkei sind im Zuge der aktuellen EU-Osterweiterung wieder verstärkt in den Fokus der Betrachtungen gerückt. Darüber hinaus entscheidet die EU 2004 ein weiteres Mal über die Möglichkeit der Aufnahme von Beitritts-verhandlungen. Die Ukraine andererseits befindet sich jetzt an einer der neuen Außengrenzen der EU. Sie liegt nun im Mittelpunkt zwischen der EU und der Russischen Föderation. Eine Gemeinsamkeit, die diese beiden Länder mit allen pre-in Staaten teilen, ist die Unbestimmtheit eines möglichen Beitrittstermins. Zwar kann eine grobe Schätzung erfolgen, einen genauen Zeitpunkt festzulegen stellt jedoch eine überaus große Herausforderung dar.
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1.2 Gang der Arbeit
Im folgenden Kapitel soll neben einem kurzen Überblick über die Erweiterungsrunden der EU auch das Potenzial für weitere Erweiterungen aufgezeigt werden. Das abschließende Ziel hierbei soll eine genaue Definition der pre-in Staaten darstellen. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den verschiedenen Optionen die bei der Wahl eines Wechselkursregimes zur Verfügung stehen.
Das aufbauende vierte Kapitel zielt darauf ab, allgemeine Determinanten zur Wechselkursregimewahl herauszuarbeiten. Dazu wird das Trilemma der Zielauswahl untersucht und in einem ersten Schritt Indikatoren bestimmt, welche sich aus der Theorie eines optimalen Währungsraumes ableiten lassen. Weiterführend sollen sowohl strukturelle Faktoren als auch makroökonomische Variablen sowie ausgewählte weitere Determinanten, die die Regimewahl beeinflussen, untersucht werden. Abschließend werden Möglichkeiten erörtert, inwieweit ein Exit, also die Abschaffung des gängigen Regimes, reibungslos erfolgen kann. An dieser Stelle steht vor allem der Übergang von festen Wechselkursen zu mehr Flexibilität im Vordergrund. Nach der Herausarbeitung allgemeiner Determinanten untersucht das fünfte Kapitel spezielle Variablen der Wechselkursregimewahl, die besonders für die pre-in Staaten von Bedeutung sind. Neben dem Balassa-Samuelson-Effekt sollen hierbei Auswirkungen eines hohen Dollarisierungsgrades untersucht werden. Im letzten Abschnitt wird grundsätzlich die Option einer frühzeitigen Euroisierung der Pre-Ins diskutiert. Eng mit einer möglichen Euroisierung zusammen hängt der Übergang von flexiblen zu Festkurssystemen. Dieser soll daher ergänzend zu den Exit-Möglichkeiten in diesem Abschnitt untersucht werden. Im abschließenden sechsten Kapitel steht die Anwendung des entwickelten Kriterienkataloges am Beispiel der Türkei und der Ukraine im Mittelpunkt. Dazu wird im ersten Abschnitt die Entwicklung der beiden Länder im EU-Kontext sowie die Ziele der Staaten in Bezug auf einen zukünftigen Beitritt zur EU untersucht. Nachfolgend soll dabei die Position der EU in Bezug auf die beiden Länder aufgezeigt werden. Im dritten Abschnitt erfolgt eine Darstellung der herrschenden Wechselkursregime der beiden Beispielländer. Weiterführend soll durch die Auswahl geeigneter Determinanten eine Aussage darüber gemacht werden, wie eine geeignete Wechselkursregimewahl im Fall der Türkei und der Ukraine aussehen könnte. Hierbei werden besonders mögliche Implikationen, die sich aus der aktuellen EU-Erweiterung für die Regimewahl ergeben, herausgearbeitet. Im abschließenden Fazit erfolgt neben der Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse ein Ausblick auf Aspekte, welche, in Bezug auf die Wahl eines Wechselkursregimes, in Zukunft einer gesonderten Betrachtung in den Pre-Ins bedürfen.
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2. Ausgewählte Aspekte der EU-Erweiterung
2.1 Zukünftige Erweiterungen
Die Entwicklung zur heutigen Form der Europäischen Union wurde vor allem durch drei große Erweiterungsrunden gestaltet. Zum einen die Erweiterung um Großbritannien, Dänemark und Irland im Jahr 1973 und zum anderen die EU-Süderweiterung um Spanien und Portugal 1986. Als Drittes erfolgte 2004 die flächenmäßig größte Ausweitung der Union nach Osten um zehn neue Länder. Die nachfolgende Tabelle 2.1 gibt einen Überblick über die Veränderung der Bevölkerung, des Bruttosozialprodukts (BSP) sowie des Handels gegenüber den Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder der EU vor der jeweiligen Erweiterung.
Quelle: In Anlehnung an Gros/Crum/Turmann 2004, S. 3
Tab. 2.1: Schlüsseldaten abgeschlossener Erweiterungsrunden
Die nächste Erweiterungsrunde könnte bereits im Jahre 2007 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt haben die beiden Kandidatenstaaten Bulgarien und Rumänien die Möglichkeit der Union beizutreten. Rumänien hat jedoch aktuell große Schwierigkeiten die notwendigen Kriterien zu erfüllen (Schröder 2004, S. 12). Darüber hinaus haben Kroatien und die Türkei den Status eines Kandidatenstaates. Es ist jedoch fraglich, ob es weitere Erweiterungsrunden geben wird, die - absolut gesehen - einen so starken Bevölkerungszuwachs für die EU mit sich bringen würden wie die aktuelle Osterweiterung.
Grundsätzlich stellt sich für zukünftige Erweiterungsrunden die Frage, welche Staaten sich überhaupt für eine Aufnahme in die EU eignen. Dies könnte zum einen aus rein geografischen 1 Gegebenheiten abgeleitet werden aber auch aus der Einstellung der EU zum Beitritt eines Staates. Tabelle 2.2 versucht anhand verschiedenster Kriterien aufzuzeigen, inwieweit ausgewählte Länder in Beziehungen zu Europa stehen. Die Grundgesamtheit der Staaten wird jedoch dahingehend eingeschränkt, dass lediglich Staaten, die auf dem Kontinent Europa
1 Eine kartographische Übersicht zum Kontinent Europa findet sich in Abbildung A.1 im Anhang.
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liegen und ausgewählte Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) betracht werden. Diese Einschränkung folgt aus der selbst getroffenen Annahme, dass sich die EU eher nach Osten ausdehnen wird, als südlich des Mittelmeers.
* Dieses Land besitzt einen Kandidatenstatus in Bezug auf einen EU-Beitritt.
1 Liegt geographisch auf dem mittelatlantischen Rücken. 2 Nur ein sehr kleiner Teil der Landfläche liegt in Europa, der Rest in Asien. 3 Ein Viertel der Landmasse liegt in Europa. 4 Nur 5% der Fläche liegt geographisch in Europa, der Rest in Asien. 5 Noch nicht in Kraft getreten.
6 Diese Länder haben mit der EU eine gemeinsame Strategie für die Zukunft verabschiedet.
7 Die EEA gewährt den Mitgliedern die Freiheit des Güter-, Personen- und Kapitalverkehrs sowie Dienstleistungshandel. 8 Länder die den Euro als Zahlungsmittel eingeführt haben, dürfen auch in bestimmtem Maße Banknoten ausgeben. Quellen: Eigene Zusammenstellung basierend auf Encyclopedia Britannica 2004, S. 1; Europäische Kommission 2004a, S. 1; Europäische Kommission 2004b, S. 1; Europäische Kommission 2004c, S. 1; Europarat 2004, S. 1
Bei der Betrachtung von Tabelle 2.2 fällt auf, dass mit Island, Norwegen und der Schweiz drei Staaten mitten in Europa liegen, jedoch nicht der EU angehören. Alle drei sind Mitglieder der European Economic Area und Norwegen hatte bereits zwei Volksabstimmungen in Bezug auf einen EU-Beitritt, die jedes Mal negativ entschieden wurden. Die Schweiz auf der anderen Seite besteht weiterhin auf ihrem neutralen Status. Des Weiteren liegen die Stadtstaaten An-dorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt mitten in der EU. Die letzten drei Länder haben bereits den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt und besitzen sogar das Recht der Banknotenausgabe. Liechtenstein indessen ist durch das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsgebiets bereits sehr stark in die EU eingebunden. Diese acht Länder sollen daher auf Grund der bereits verstärkten Integration nicht in die Gesamtheit der pre-in Staaten eingehen. Außerdem soll für den Fall der Russischen Föderation davon ausgegangen werden, dass die politischen Unterschiede zu groß sind, um einen EU-Beitritt jemals ernsthaft in Betracht ziehen zu können (Economist 2001, S. 16). Im folgenden Abschnitt soll weiterführend eine Kategorisierung der verbleibenden Staaten erfolgen.
2.2 Abgeleitete Definition der pre-in Staaten
Bevor eine Kategorisierung der einzelnen Staaten erfolgt, muss der Begriff „Pre-In“ abgegrenzt werden. Gemäß der Definition der Europäischen Union bezeichnet „Pre-In“ diejenigen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft, die den Euro noch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt haben. Dies sind z. B. Dänemark und Großbritannien, die mit einer so genannten opt-out Klausel vertraglich festgelegt die Möglichkeit besitzen, trotz EU Zugehörigkeit nicht der Eurozone beitreten zu müssen (Europäische Union 2004b, S. 1). Aber auch die neuen Mitgliedsstaaten, die diese Option nicht haben und deshalb der Eurozone beitreten müssen, würden in diese Kategorie fallen.
Im Rahmen dieser Untersuchung soll der Begriff „Pre-In“ jedoch Staaten außerhalb der EU bezeichnen, die, sehr langfristig betrachtet, grundsätzlich eine Perspektive besitzen in die Union aufgenommen zu werden. Der Fokus liegt daher auf den Staaten, für die die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien aktuell noch eine große Herausforderung darstellt. Eine exakte Abgrenzung dieser Staaten ist schwierig, da wenig verlässliche Aussagen darüber gemacht werden können, wie sich einzelne Länder über einen Zeitraum von 20 Jahren entwickeln werden. In der wissenschaftlichen Diskussion gehen selbst bei kontinentaleuropäischen Staaten die Meinungen darüber auseinander, ob diese überhaupt in die EU aufgenommen werden sollten (Walter 2004, S. 1 und Bilan 2004, S. 1). Wie Tabelle 2.2 zeigt, ist die Intensität der Beziehungen zur EU von unterschiedlicher Stärke. In dieser Arbeit soll daher die Ableitung
6
der pre-in Staaten anhand von drei Kategorien erfolgen. Zum einen Staaten, die bereits einen Antrag auf Beitritt gestellt haben. Zweitens solche Staaten, die zwar noch keinen Antrag auf Mitgliedschaft eingereicht haben, jedoch auf dem Kontinent Europa liegen. Und Drittens diejenigen Staaten, die bisher im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der EU in Verbindung stehen, jedoch nicht in die ersten beiden Kategorien fallen.
Quelle: eigene Aufstellung
Tab. 2.3: Kategorisierung der pre-in Staaten
Diese Kategorisierung der Staaten impliziert jedoch keinerlei zeitliche Abfolge in der ein möglicher Beitritt erfolgen kann. So könnte z. B. der Beitritt der Türkei durchaus nach dem von Bosnien & Herzegowina liegen. Die Kategorisierung macht jedoch deutlich, dass es sich bei den abgeleiteten pre-in Staaten zum größten Teil um Länder handelt, die in den unteren Bereich mit mittlerem Einkommen zu zählen sind (Weltbank 2004, S. 1). Diese Staaten befinden sich in einer Übergangsphase in der große - vor allem institutionelle - Veränderungen innerhalb der Volkswirtschaft erfolgen. Nach einer Definition der pre-in Staaten stellt sich weiterführend die Frage, über welche Optionen ein Land bei einer Wechselkursregimewahl verfügt.
3. Optionen bei der Wechselkursregimewahl
Ein Wechselkursregime stellt die Summe der Politiken des Staates oder der Notenbank dar, die dazu dient, den Wechselkurs eines Landes zu beeinflussen. Wechselkursregime können somit anhand der Stärke des Eingriffes durch die Notenbank unterschieden werden. Eine trennscharfe Abgrenzung der einzelnen Regime ist jedoch nicht immer möglich, da Länder unter Umständen auch mehrere Regime anwenden. Grundsätzlich erstreckt sich die Bandbreite der Regimearten von der Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel bis hin zur kompletten Freigabe der Währung. Im Folgenden werden dazu die verschiedenen Möglichkeiten der Regimewahl im Interventionsgrad absteigend dargestellt. 2
2 Die wissenschaftliche Literatur bedient sich bei Bezeichnungen der Wechselkursregime meist englischen Begriffen. Nachfolgend sollen diese übernommen werden, um eine unmissverständliche Vergleichbarkeit mit der Literatur zu gewährleisten.
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3.1 Festkursregime
Die extremste Form der Wechselkursanbindung ist die bereits angesprochene Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel. Wird der US-Dollar oder der Euro übernommen, wird dies als Dollarisierung oder Euroisierung bezeichnet. Eine etwas abgeschwächtere aber ähnlich starke Anbindung stellt das so genannte Currency Board dar. Dabei geht der Staat eine explizite gesetzliche Verpflichtung ein, die heimische Währung zu einem festgesetzten Kurs in eine vorher bestimmte Fremdwährung zu tauschen. Die gesetzlichen Vorschriften können dabei ein Mindestvolumen an Währungsreserven festlegen, das die Notenbank halten muss, um einen bestimmten Anteil der Geldbasis ständig tauschen zu können. Meist wird der gesamte Geldumlauf durch ausländische Reserven gedeckt (International Monetary Fund (IMF) 2003, S. 1). Mit den „orthodoxen“ und „modernen“ Currency Board Systemen gibt es zwei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Bei ersterem muss die Notenbank lediglich die Aufgabe des Währungstausches erfüllen. In modernen Systemen hat die Notenbank jedoch einen weiter gefassten Spielraum (Janssen 2002, S. 20). Ähnlich der Übernahme einer Fremdwährung als gesetzliches Zahlungsmittel ist die Währungsunion. Hierbei schließen sich verschiedene Länder zusammen und führen eine gemeinsame Währung ein. Die Geldpolitik wird an eine den Ländern übergeordnete Notenbank übergeben. Es wird deutlich, dass die bisher dargestellten Möglichkeiten der Anbindung des heimischen Wechselkurses an eine ausländische Ankerwährung nur mit sehr hohen Kosten wieder rückgängig gemacht werden können (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 40).
Bei einer fixen Anbindung an eine Fremdwährung oder einen Währungskorb wird der Wechselkurs ebenfalls konstant gehalten. Ein Umtauschverhältnis ist jedoch gesetzlich nicht festgelegt und kann bei Bedarf von der Notenbank geändert werden. Erfolgt eine Anbindung gegenüber einer einzelnen Währung, so bleibt das Umtauschverhältnis zwischen Inlands- und Ankerwährung konstant. Bei der Anbindung an einen Währungskorb, den ein Land selbst definiert, wird der Referenzkurs aus einer Gewichtung verschiedener Währungen ermittelt. Eine Anbindung kann aber auch an den standardisierten Währungskorb der Sonderziehungsrechte (SZR) 3 erfolgen. Gemäß IWF Klassifikation liegt eine Fixierung der Währung dann vor, wenn der Wechselkurs in einer Bandbreite von weniger als ±1% um eine Ankerwährung oder einen -korb variiert, bzw. maximal 2% Wertunterschied zwischen Minimum und Maximum in einem dreimonatigen Zeitraum liegen (IMF 2003, S. 1 f.). Da weder gesetzliche
3 Die SZR wurden als Reservewährung während des Bretton Woods Systems geschaffen. Jetzt werden sie hauptsächlich als Rechnungsgröße beim IWF verwendet. Der Korb besteht aus den vier Währungen US-Dollar, Euro, Japanischen Yen und Britischen Pfund (IMF 2004b, S. 1).
8
Verpflichtungen eingegangen werden noch eine gemeinsame Währung eingeführt wird, sind die Kosten der Abschaffung einer fixen Anbindung geringer als bei den drei oben genannten Regimen.
3.2 Zwischenformen
Vor der Einstufung eines Wechselkursregimes als vollständig flexibel gibt es einige Zwi-schenformen. Am ähnlichsten zu festen Wechselkursen ist die fixe Anbindung innerhalb horizontaler Bänder. Die Fluktuation der Währung erfolgt dabei innerhalb einer oberen und einer unteren Schranke, die mehr als ±1% von der Leitwährung entfernt sind. Die Zentralbank kann frei agieren, solange sich der Wechselkurs innerhalb der Bandbreiten befindet (IMF 2003, S. 2). Wenn der Wechselkurs jedoch ein Ende des Bandes erreicht hat, muss die Zentralbank den Wechselkurs beeinflussen, um den Kurs innerhalb des Bandes zu halten. Die Flexibilität der Geldpolitik wächst dabei mit den Bandbreiten innerhalb derer der Wechselkurs schwanken kann. Andererseits wird deutlich, dass bei genügend engen Bandbreiten die Abgrenzung zu einem „reinen“ Festkurssystem verschwimmt (Frankel 1999, S. 4). Um den Wechselkurs zu beeinflussen, kann die Notenbank zum einen direkt als Anbieter oder Nachfrager der Inlandswährung auftreten, oder zum andern indirekt eine Anpassung der Zinssätze vornehmen (Williamson 1993, S. 193).
Zwei weitere, flexiblere Zwischenregime stellen Crawling Pegs und Crawling Bands dar. Bei einem Crawling Peg handelt es sich um eine selbst anpassende Wechselkursanbindung an eine einzelne Währung. Im Zeitablauf wird dabei das Austauschverhältnis zur Leitwährung graduell verändert. Die Stärke der Veränderung erfolgt auf Grund ausgewählter Indikatoren wie z. B. dem vergangenen oder erwarteten Inflationsdifferenzial gegenüber dem wichtigsten Handelspartner (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 41). Bei Ländern mit sehr hoher Inflation kann diese Anpassung durchaus wöchentlich geschehen (Frankel 1999, S. 4). Die Adjustierung kann dabei sowohl aktiv als auch passiv sein. Bei aktiven Crawling Pegs werden die Veränderungen des Bandes vorher angekündigt, wohingegen bei passiven anhand von Vergangenheitswerten volkswirtschaftlicher Variablen gehandelt wird (Mussa/Masson/Swoboda et al. 2000, S. 27). Crawling Bands auf der anderen Seite bezeichnen hierbei eine sich selbst anpassende Wechselkursanbindung innerhalb horizontaler Bänder. Die Bandbreite oder das Niveau der Bänder werden im Zeitablauf - analog zu den Crawling Pegs - an die Veränderung ökonomischer Indikatoren angepasst (IMF 2003, S. 2).
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3.3 Flexible Regime
Beim Managed Floating (schmutziges Floating) und Independently Floating (unabhängiges Floating) ist der Wechselkurs den Marktkräften aus Angebot und Nachfrage mehr oder weniger vollständig ausgesetzt. Im Fall des Managed Floating nimmt die Zentralbank zwar aktiv am Marktgeschehen teil und versucht den Wechselkurs zu beeinflussen, dies erfolgt jedoch nur, um den langfristigen Trend der Währung festzulegen. Es gibt keinen ex ante festgelegten Wechselkurspfad oder -zielwert, der erreicht werden soll. Daher kann auch unter zwei Arten der Intervention unterschieden werden. Zum einen „enges“ Managed Floating, bei dem der Wechselkurs beeinflusst und dabei eher konstant gehalten wird und zum anderen eine Intervention, die eher ad hoc vollzogen wird (IMF 2003, S. 3). Hierbei wird deutlich, dass Managed Floating auch in festen Kursen resultieren kann, die jedoch nicht das Ergebnis eines vorher bestimmten Zielwertes wie bei Festkurssystemen sind. Zur Bestimmung, ob es sich um ein „enges“ Managed Floating handelt, kann die Sensibilität der Zentralbank bei 1% Kursänderung herangezogen werden. Wird Angebot und Nachfrage der Währung um denselben Prozentsatz durch die Zentralbank variiert, kann von einem „engen“ Managed Floating gesprochen werden (Frankel 1999, S. 4). Bei der extremsten Form der Flexibilisierung, dem Independently Floating, wird der Wechselkurs vollständig dem Markt ausgesetzt und durch keine innerstaatlichen Akteure beeinflusst (Gosh/Gulde/Wolf 2002, S. 41). Es bleibt zu untersuchen, wie oft die einzelnen Regime in der Realität von den Staaten gewählt werden.
3.4 Empirische Betrachtung
Eine empirische Untersuchung der Wechselkursregimewahl ist keinesfalls trivial. So ist es durchaus möglich, dass ein Land offiziell ankündigt, die Währung freizugeben, bei der tatsächlichen Wechselkursentwicklung jedoch eine sehr hohe Konvergenz zum Dollar besteht. Daher muss eine Unterscheidung zwischen einem „de jure“ Regime, das Staaten offiziell angeben und einem „de facto“ Regime, das tatsächlich praktiziert wird, erfolgen. Die Zuordnung eines Landes zu einem der beschriebenen Regime ist somit nicht immer eindeutig (Poirson 2001, S. 4). 4 In der wissenschaftlichen Diskussion haben sich daher verschiedenste Möglichkeiten der Klassifizierung der Länder entwickelt. So z. B. von Levy-Yeyati und Sturzenegger (2003), Gosh, Gulde und Wolf (2002), Bubula und Ötker-Robe (2002) sowie Reinhart und Rogoff (2002). Der IWF hat in der Vergangenheit nur die de jure Regimewahl veröffentlicht. Aktuell jedoch erfolgt die Kategorisierung anhand der de facto Politiken, die aus Stu-
4 Einedifferenziertere Betrachtung, die die Möglichkeit multipler Wechselkursregime in einem Land berücksichtigt, soll an dieser Stelle unterbleiben.
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dien, sowie Einschätzungen des IWF abgeleitet werden. Diese Klassifizierung des IWF wird mehrheitlich in den Untersuchungen zur Wechselkursregimewahl herangezogen und soll daher auch in dieser Betrachtung Anwendung finden. Dabei ergibt sich eine Verteilung der de facto Wechselkursregime unter den Ländern gemäß Abbildung 3.1.
Abb. 3.1: De facto Verteilung der weltweiten Wechselkursregime zum 31.12.2003
Die meisten Differenzen zwischen dem offiziell angegebenen und dem tatsächlich praktizierten Wechselkursregime kommen bei einer fixen Anbindung vor. Rund ein Viertel dieser Länder gibt offiziell an, kein Festkursregime zu verfolgen. Des Weiteren haben auch diejenigen Staaten, die de facto ein Fixkurssystem anwenden von Zeit zu Zeit Anpassungen des Austauschverhältnisses zur Ankerwährung vorgenommen (Frankel 1999, S. 6). In Bezug auf die Ankerwährung kann der US-Dollar seit 1990 relativ konstant die mehrheitlichen Anteile, die 2001 bei rund 55% lagen, auf sich verbuchen. Zu etwa 40% wurde der Euro 5 als Ankerwährung gewählt und die restlichen 5% entfallen auf andere Währungen (Meissner/Oomes 2004, S. 27). Unter den 41 Ländern, die kein eigenes Zahlungsmittel besitzen, befinden sich hauptsächlich die Mitglieder der Eurozone sowie die ehemaligen französischen Kolonien. In den abgeleiteten pre-in Staaten ist das Regime des Managed Floating am häufigsten vertreten. Independently Floating und fixe Anbindungen kommen etwa gleich häufig vor. 6
5 Der Euro war von Anfang an stark als Ankerwährung nachgefragt, da die Staaten, die sich an den französischen Francs sowie an die Deutsche Mark banden, nach dessen Einführung den Euro als Ankerwährung übernahmen.
6 Eine genaue Übersicht über die einzelnen pre-in Staaten gibt Tabelle A.1 im Anhang.
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4. Allgemeine Determinanten der Regimewahl
Nach der Darstellung der möglichen Optionen bei der Wechselkursregimewahl sollen nun grundlegend allgemeine Determinanten herausgearbeitet werden, die sich auf eine Regimeentscheidung auswirken können. Diese Determinanten gelten nicht nur für die abgeleiteten pre-in Staaten, sondern können weltweit bei allen Ländern in die Entscheidung mit eingehen. Wie gezeigt wurde, befinden sich die Pre-Ins jedoch in einer Übergangsphase. Daher soll ein Schwerpunkt der Untersuchung sein, den Zusammenhang zwischen Kapitalfreizügigkeit, Handel sowie makroökonomischen Variablen in Bezug auf die Wechselkursregimewahl aufzuzeigen. Besonders der Handel mit der EU könnte sich in den kommenden Jahren verändern. Die Untersuchung der einzelnen Variablen erfolgt dabei im Idealfall anhand von drei Faktoren. Zum einen soll geklärt werden durch welche Transmissionspfade das Wechselkursregime Einfluss auf die untersuchte Variable nimmt. Falls möglich wird aufbauend eine empirische Verifikation vorgenommen sowie Aussagen über die Bedeutung der Variablen bei der Regimewahl getroffen.
4.1 Trilemma der Zielauswahl
Bei der Wechselkursregimewahl steht ein Land grundsätzlich vor dem Trilemma der Zielauswahl. Wenn im Ausgangspunkt eine offene Volkswirtschaft angenommen wird, so ist es nicht möglich, dass völlige Wechselkursstabilität, geldpolitische Unabhängigkeit und vollständig freier Kapitalverkehr zusammen erreicht werden. Maximal zwei dieser Ziele können gemeinsam verwirklicht werden (Frankel 1999, S. 6). Verdeutlicht werden kann dies, wenn z. B. davon ausgegangen wird, dass ein Land über geldpolitische Maßnahmen die Zinsen im Inland über die des Auslandes anhebt. Bei freiem Kapitalverkehr würden ausländische Anleger den Zinsvorteil nutzen und somit inländische Währung nachfragen. Der nominale Wechselkurs würde aufwerten, bis die Zinsparität erfüllt ist. Um bei geldpolitischen Veränderungen den nominalen Kurs jedoch konstant zu lassen, müsste die Kapitalmobilität beschränkt werden, damit eine stärkere Nachfrage nach Inlandswährung keine Aufwertung auslöst (Obst-feld/Shambaugh/Taylor 2004, S.1). Ein Extrembeispiel stellt hierbei die Währungsunion der Eurozone dar. Wechselkursfixierung und vollständig freier Kapitalverkehr implizieren gemäß des Trilemmas, dass die Geldpolitik innerhalb der einzelnen Länder nicht mehr möglich ist (Frankel 1999, S. 12).
Allerdings ist auch der Fall denkbar, dass bereits ex ante nicht alle drei Zielgrößen zur Verfügung stehen. Ein Land könnte dann nicht in der Lage sein, eine effektive Geldpolitik zu
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Arbeit zitieren:
Sven Röhl, 2004, Auswirkungen der EU-Erweiterung: Determinanten und Implikationen für ein geeignetes Wechselkursregime in den pre-in Staaten, München, GRIN Verlag GmbH
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