INHALT
A. EINLEITUNG. 4
B. HAFTUNG NACH § 75 AO. 4
I. Allgemeines 4
II. Unternehmens-Begriff. 5
III. Übereignung im Ganzen. 8
IV. Gegenstand der Haftung. 11
V. Zeitliche Beschränkung der Haftung. 12
VI. Fristbeginn des Haftungszeitraums 13
VII. Haftungsbeschränkung nach § 75 I 2 AO. 13
VIII. Geltendmachung der Haftung. 15
IX. Keine Haftung bei Erwerb im Vollstreckungsverfahren 16
X. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. 17
C. § 25 I 1 HGB I.V.M. § 191 AO. 17
I. Normzweck und Rechtsfolge. 17
II. Tatbestand. 17
III. Haftungsausschluss 18
2
Literaturverzeichnis
31. Auflage 2003
(zitiert: B/H/Bearbeiter)
Klein, Franz Abgabenordnung, Kommentar;
8. Auflage 2003
(zitiert: Klein/Bearbeiter)
Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB - Wege
DStR 2002, S. 1689ff.
Schmidt, Karsten Handelsrecht;
5. Auflage 1999
(zitiert: Tipke/Bearbeiter)
3
A. Einleitung
Eine steuerliche Haftung des Unternehmenserwerbers für Verbindlichkeiten des übernommenen Unternehmens kann sich aus § 75 AO oder (respektive zusätzlich) aus § 25 HGB ergeben. Die Voraussetzungen der jeweiligen Haftung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf einer Auseinandersetzung mit
§ 75 AO, da diese Vorschrift eine erhebliche Zahl an Streitfragen aufwirft, die hier nur sehr gedrängt dargestellt werden können.
B. Haftung nach § 75 AO
Zentrale Norm für die steuerliche Haftung des Betriebsübernehmers ist
§ 75 AO. Dort heißt es: „§ 75 Haftung des Betriebsübernehmers (1) 1 Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im ganzen übereignet, so haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, vorausgesetzt, dass die Steuern seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden. 2 Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. 3 Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse und für Erwerbe im Vollstreckungsverfahren.“
I. Allgemeines
Bereits das UStG 1918 sah eine Regelung vor, die die Haftung des Erwerbers für die Umsatzsteuer eines laufenden Steuerabschnitts anordnete. In der RAO wurde diese Norm dann auf alle Betriebssteuern
4
ausgedehnt. § 75 AO entspricht dem ehemaligen § 116 RAO mit den beiden Unterschieden, dass die Haftung auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt wurde und zum anderen auf die Erstattung von Steuervergütungen erstreckt wurde (Absatz 1 Satz 2 und 3). 1
Die Vorschrift bezweckt den Schutz des Steuergläubigers: Es soll verhindert werden, dass die in einem Betrieb als solchem liegenden Sicherheiten für die dort begründeten Steuerschulden durch die Unternehmensübertragung verloren gehen 2 . Dabei ist die Haftung nicht schon aus der Übernahme der betrieblichen Gegenstände gerechtfertigt. Eigentlicher Haftungsgrund ist der Übergang der wirtschaftlichen Kraft eines lebensfähigen Unternehmens. Der Erwerber erwirbt damit auch die Gelegenheit, Gewinne und Vorteile zu erzielen, die ihm eine Begleichung rückständiger Steuern ermöglichen. 3 Insbesondere sollen somit auch missbräuchliche Gestaltungen der Übertragung von Erwerbsquellen unterbunden werden. 4
Die Haftung ist zwar eine persönliche aber nach Absatz 1 Satz 2 auf den Bestand des übernommenen Vermögens beschränkt.
II. Unternehmens-Begriff
Der BFH legt den Unternehmens-Begriff sehr weit aus. Unternehmen im Sinne des § 75 AO ist danach jede organische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die einem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen. 5 Die Auslegung orientiert sich dabei am umsatzsteuerrechlichen
Unternehmensbegriff (§ 2 Abs. 1 UStG). Aufgr und des einleitend beschriebenen Normzwecks kann nicht nur der Erwerb gewerblicher, sondern auch der land- und forstwirstschaftlicher sowie freiberuflicher Unternehmen eine Haftung begründen. In letzterem Fall kann die Übernahme eines festen Patienten- oder Mandantenstamms die Haftung
1 P/K/Intemann, § 75 Rn 1.
2 BFH BStBl. II 1986, 654.
3 P/K/Intemann § 75 Rn 2.
4 Leibner/Pump DStR 2002, 1689, 1690.
5 BFH BStBl. II 1993, 700.
5
Arbeit zitieren:
Dipl.Jur./LL.M.oec Henning Frase, 2005, Die steuerliche Haftung des Betriebsübernehmers, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Psychoanalytische Pädagogik - Eine neue Basis für den Umgang mit verha...
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Diplomarbeit, 75 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Henning Frase hat den Text Die steuerliche Haftung des Betriebsübernehmers veröffentlicht
Henning Frase hat einen neuen Text hochgeladen
Umwandlungssteuerrecht: Grundlagen der steuerlichen Behandlung von Umw...
Das Umwandlungssteuergesetz in...
Stephanie Salomon
Umstrukturierung von Unternehm...
Ewald Dötsch, Joachim Patt, Alexandra Pung, Rolf Möhlenbrock
Die Steuer bei Umwandlungen- leicht gemacht
Das Umwandlungssteuergesetz fü...
Axel Mutscher, Andreas Benecke
Handbuch Umwandlungssteuerrecht
Kommentar für die praktische F...
Norbert Winkeljohann, Sven Fuhrmann
Festschrift für Erwin Deutsch ...
Hans-Jürgen Ahrens, Christian von Bar, Gerfried Fischer, Andreas Spickhoff, Jochen Taupitz
68 praktische Fälle
Hans-Michael Heinke, Günter Merkel, Helga Merkel
Steuer-Seminar Besteuerung von Gesellschaften
71 praktische Fälle mit ausfüh...
Jürgen Hottmann, Bernfried Fanck
0 Kommentare