Literaturverzeichnis
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Casella, Paulo Borba Legal Features and Institutional Perspectives for the Mercosur: The Common Market of the South after the End of th Transition Period; VRÜ 1998, S. 523ff.
Herdegen, Matthias Internationales Wirtschaftsrecht;
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Hummer, Waldemar Die ”Lateinamerikanische Integrationszone” (ALADI) als Rechtsnachfolger der ”Lateinamerikanischen Freihandelsassoziation” (ALALC);
VRÜ 1980, S. 361ff.
Lehmann, Julia Neues von der Schiedsgerichtsbarkeit des Mercosur - ein Integrationsmotor à la Luxemburg?;
EuZW 2001, S. 622ff.
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Samtleben, Jürgen Der Südamerikanische Gemeinsame Markt (MERCOSUR) und seine neue Verfassung;
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2
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Wehner, Ulrich EU und Mercosur: Auf dem Weg zur
Freihandelszone?;
RIW 2000, S. 370
(zitiert: Wehner RIW 2000)
Internet:
www.mercosur.org
www.mercosur.org.uy/espanol/snor/normativa
www.argentinische botschaft.de
3
Gliederung
I Einleitung 5
II Geschichte und Vorläufer des Mercosur 5
1. ALALC (Asociación Latinoamericana de Libre Comercio) 5
2. ALADI (Asociación Latinoamericana de Intergración) 6
3. Andenpakt Andengemeinschaft 6
4. Gründung des Mercosur (1991) 8
5. Protocolo de Ouro Preto 8
III Zielsetzungen 9
1. Freihandelszone 9
2. Zollunion 10
3. Gemeinsamer Markt 10
IV Organstruktur 11
1. Mercosur-Rat 11
2. Mercosur-Gruppe 12
3. Handelskommission 12
4. Verwaltungssekretariat 13
5. Gemeinsame Parlamentarische Kommission 13
6. Konsultatives Wirtschafts- und Sozialforum 14
V Rechtsquellen des Mercosur 14
VI Streitbeilegung 15
1. Charakteristika der Mercosur-Streitbeilegung 15
2. Das Verfahren zwischen Staaten 16
3. Das erste Schiedsverfahren 16
4. Das zweite Schiedsverfahren 17
5. Das dritte Schiedsverfahren 17
6. Bewertung 18
VII Aktuelle Entwicklungen 19
1. Währungsunion 19
2. Verhältnis zur EU 20
3. Südamerikanische Freihandelszone 20
4. Panamerikanische Freihandelszone 21
5. Brasilienkrise 22
6. Argentinienkrise 22
VIII Abschließende Betrachtungen 22
4
Gutachten
I. Einleitung Am 26. März 1991 wurde von den Präsidenten Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguay in Asunción der Mercado Común del Sur - Mercosur - ins Leben gerufen. 1 Damit war nach der NAFTA, der EU und Japan die viertgrößte Wirtschaftszone der Welt entstanden. Der Gemeinsame Markt des Südens - so die deutsche Übersetzung - umfaßt über 200 Millionen Einwohner. Chile (seit 1996) und Bolivien (seit 1997) sind assoziierte Mitglieder. Ziel des Vertragswerkes ist die Bildung eines Gemeinsamen Marktes. 1994 erhielt das Mercosur-Bündnis mit dem Protokoll von Ouro Preto Rechtsfähigkeit und institutionelle Ausgestaltung.
II. Geschichte und Vorläufer des Mercosur Ein Blick in die Geschichte lateinamerikanischer Freihandelsprojekte verdeutlicht, dass einem dauerhaften Gelingen eines Projektes wie dem Mercosur Skepsis entgegengebracht werden kann.
1. ALALC (Asociación Latinoamericana de Libre Comercio)
Seit 1960 war es in Südamerika verstärkt zu Versuchen wirtschaftlicher Integration gekommen.
1960 wurde von zunächst sieben Staaten die ALALC, die Asociación Latinoamericana de Libre Comercio 2 , gegründet. Ziel der ALALC war die Errichtung einer Freihandelszone, darüber hinaus die Schaffung eines gemeinsamen lateinamerikanischen Marktes i nnerhalb von 12 Jahren. 3 Jedoch wurde bei der institutionellen Ausgestaltung der ALALC die volle Souveränität
1 Englische Übersetzung des Tratado de Asunción in: I.L.M 1991, S. 1042ff.;
spanischsprachige Originalfassung aller wichtigen Verträge und Protokolle siehe
http://www.mercosur.org.uy/espanol/snor/normativa.
2 Englisch: LAFTA, Latin American Free Trade Association.
3 Wehner S. 30.
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der Mitgliedsstaaten nicht angetastet, die eingesetzten Organe blieben auf Beratung und hilfsweise Unterstützung beschränkt. Außerdem Für den vereinbarten Zollabbau wurde kein Mechanismus, sondern jeweils einzelne Verhandlungen bezüglich bestimmter Produkte und Produktgruppen vereinbart. Auf einen gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber Drittstaaten wurde verzichtet. Im Ergebnis konnte die ALALC seine Mitglieder nicht wirksam von einzelstaatlichem Protektionismus abhalten. Auch die 1969 erfolgte Verlängerung der Zwölfjahresfrist auf 20 Jahre konnte - insbesondere mangels tatsächlicher Durchführung der vereinbarten regelmäßigen Zusammenkünfte - die Verwirklichung der Freihandelszone nicht herbeiführen.
2. ALADI (Asociación Latinoamericana de Integración)
1980 versuchten die mittlerweile elf Mitgliedsstaaten der ALALAC den Integrationsprozeß wiederzubeleben. Dazu schuf man als Nachfolgeorganisation der ALALC die ALADI, die Asociación Latinoamericana de Integración. 4 Durch die Schaffung von Präferenzzonen sollte die wirtschaftliche Kooperation vertieft werden. Die ALADI sollte den Rahmen für regionale Integrationsbestrebungen bieten. Das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Marktes wird im ALADI-Vertrag nur beiläufig erwähnt, die Integration der Gesamtregion nur als Option eröffnet.
Auch die Organisationsstruktur der ALADI wahrt die volle Souveränität der Mitgliedsstaaten. Es handelte sich um eine rein intergouvernementale Form der Zusammenarbeit. Ein Organ zur Streitbeilegung sieht der Gründungsvertrag nicht vor. Der ALADI-Vertrag gewann dennoch dadurch große Bedeutung, indem er mit der subregionalen Option als Zwischenziel das Grundprinzip der Flexibilität festschrieb. Einzelnen Staaten wurde durch das vertraglich vorgesehene Instrument der “Teilabkommen mit begrenzter Reichweite” ermöglicht, ihrem Integrationswillen nachzukommen. Hierzu ermöglichte der ALADI-Vertrag die Abdingung der Meistbegünstigungsklausel. Damit war die ALADI mitursächlich für die Kaskade internationaler Abkommen, die in der Mercosur-Gründung münden sollte.
Die ALADI besteht noch heute.
4 Hummer, VRÜ 1980, S. 361 ff. - Gründungsmitglieder: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile,
Ekuador, Kolumbien, Mexiko, Paraguay, Peru, Venezuela.
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3. Andenpakt/Andengemeinschaft Der Andenpakt wurde 1969 von Bolivien, Kolumbien, Chile (das 1976 ausschied), Ekuador und Peru innerhalb der ALALC gegründet. 5 1973 trat Venezuela bei. Der Andenpakt hatte die später im Rahmen der ALADI erfolgte Hinwendung zu subregionalen Integrationsbemühungen eingeleitet.
Artikel 1 des Cartagena-Abkommens legt als Zielbestimmung die Ermöglichung einer ausgewogenen und abgestimmten Entwicklung der Vertragspartner durch wirtschaftliche Integration im Interesse der Lebensverhältnisse und des Wohlstandes in der Region fest. Als Mittel hierzu bestimmt der Vertrag die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie die Angleichung der jeweiligen Rechtsordnungen. . Ferner sieht das Vertragswerk konkret Instrumente der Handelsliberalisierung vor. Für Kolumbien, Chile, Peru und Venezuela ist eine stufenweise Senkung der Zollsätze und die Abschaffung aller sonstigen Handelsbeschränkungen mit einer vollständigen Handelsliberalisierung zum 31.12.1980 bestimmt. Artikel 45 des Abkommens legt die Unwiderruflichkeit des Liberalisierungsprogramms und die identische Geltung aller Maßnahmen für alle Mitgliedsstaaten (inter-alia-Wirkung) fest. Mit der Einführung eines gemeinsamen Außenzollsatzes wurde dem außerregionalen Handel erstmals Beachtung geschenkt. Die institutionelle Struktur des Paktes ist an die der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft angelehnt. Hauptorgan des Paktes - der sich 1996 in Andengemeinschaft umbenannte - ist die Kommission, daneben bestehen der Rat, das im Aufbau befindliche Andenparlament und seit 1979 der Andengerichtshof. Der Andengerichtshof weist damit eine ausdifferenzierte Organstruktur auf und bedeutet die Hinwendung zur Supranationalität. Jedoch sind die vertraglichen Bestimmungen derart komplex, dass diese für große Rechtsunsicherheit sorgten.. . Der Anteil der Exporte in Mitgliedsstaaten an den Gesamtexporten konnte daher nur von 1,5% auf 4,5% steigen, bevor er in der Década Perdida der 1980er Jahre auf diesem Niveau stagnierte. Eine dauerhafte Einigung über den gemeinsamen Außenzollsatz scheiterte am ausgeprägten Protektionismus vieler Mitgliedsstaaten.
5 Wehner S. 35; Englische Übersetzung siehe ILM 8 (1969), S. 910 ff.
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4. Gründung des Mercosur Mitte der achtziger Jahre waren der damalige argentinische Präsident Raúl Alfonsin und sein brasilianische Amtskollege José Sarney übereingekommen, die traditionellen Rivalitäten ihrer Länder aufzugeben und die wirtschaftlichen Beziehungen auf einen neue Basis zu stellen. Dazu wurde zunächst 1986 das Programa de Integración Argentina-Brasil vereinbart. 1988 schlugen die beiden Präsidenten dann eine weitergehende Form der bilateralen Integration vor
- den Gemeinsamen Markt. Mit dem Tratado de Integración, Cooperación y Desarrollo entre Argentina y Brasil verpflichteten sich die beiden Unterzeichnerstaaten, alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse binnen zehn Jahren zu beseitigen sowie ihre Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitiken schrittweise zu harmonisieren. Letzter Zwischenschritt vor der Gründung des Mercosur war die Unterzeichnung der Acta de Buenos Aires im Juli 1990, mit der die Präsidenten Argentiniens und Brasiliens den Zeitraum bis zur endgültigen Schaffung einer bilateralen Freihandelszone auf vier Jahre verkürzten. Nach und nach wurden Uruguay und Paraguay in die Verhandlungen einbezogen. Motivation für diese Länder war dabei die jeweilige innerstaatliche Stabilisierung sowie, als kleinere Staaten, die Aussicht auf Wachstum und Spezialisierung. Chile hingegen zog es unter Berufung auf seine vorrangig verfolgte Strategie der Weltmarktintegration und seinen niedrigen Außenzoll vor, zunächst von einem Beitritt abzusehen. 6 Am 26. März 1991 kam es dann zum Gründungsvertrag des Mercosur, dem Tratado de Asunción (TA). Er löste die bereits geschlossenen Abkommen zwischen Brasilien und Argentinien ab. Am 28.11.1991 konnte der Vertrag nach Ratifizierung in den vier nationalen Parlamenten in Kraft treten. Der Vertrag sieht die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes bis zum 31.12.1994 vor.
5 Protocolo de Ouro Preto (1994) Das Protokoll von Ouro Preto (POP) löst die im Gründungsvertrag aufgestellte Verpflichtung, eine endgültige Festsetzung der institutionellen Struktur zu schaffen, ein. Der Mercosur erhält hierdurch Rechtsfähigkeit und eigene Institutionen. Daneben wurden durch Regelungen zur weiteren Zollentwicklung und zur
Arbeit zitieren:
Dipl.Jur./LL.M.oec Henning Frase, 2002, Der Mercosur, München, GRIN Verlag GmbH
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