Trimborn: Finanzierungs- und Organisationsstruktur von Rundfunkunternehmen III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Definitionen 1
1.2 Das duale Rundfunksystem in Deutschland 1
2. Organisationsstruktur des privaten Rundfunks 2
2.1 Die Landesmedienanstalten 2
2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag 3
2.3 Aufbau eines privaten Rundfunkunternehmens am Beispiel von
RTL 4
3. Finanzierungsstruktur /möglichkeiten eines privaten
Rundfunkunternehmens 6
3.1 Werbefinanzierung 7
3.2 Sonstige Finanzierungsformen 9
3.3 Entgeltfinanzierung 10
4. (Privater) Rundfunk in Frankreich 11
4.1 Entwicklung und Status Quo 11
4.2 Strukturen in Frankreich (Conseil Supérieur de l'Audiovisuel) 12
4.3 Unterschiede zu Deutschland 14
5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung 15
Literaturverzeichnis 17
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : RTL - Gesellschaftsstruktur 5
Abbildung 2 : RTL - Gesellschaftsstruktur/Beteiligungen 5
Trimborn: Finanzierungs- und Organisationsstruktur von Rundfunkunternehmen IV
Abkürzungsverzeichnis
LMA Landesmedienanstalt(en) ALM Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten insb. insbesondere sog. sogenannte(r) u.a. unter anderem z.B. zum Beispiel best. bestimmte(r) KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich TKP Tausender-Kontakt-Preis CSA Conseil supérieur de l'audiovisuel
Trimborn: Finanzierungs- und Organisationsstruktur von Rundfunkunternehmen 1
1. Einleitung
Thema dieser Arbeit ist zu zeigen wie private Rundfunkunternehmen in Deutschland aber auch in Europa organisiert und finanziert werden. Dies erfolgt anhand einiger einleitender Erklärungen der Begriffe, sowie der Rahmenordnung, der die auf diesem Markt existierenden Unternehmen unterliegen. Anschließend werden im Kernteil die Struktur, Aufbau und Ziele eines privaten Rundfunkunternehmens beleuchtet. Darauf aufbauend wird der Vergleich zwischen Deutschland und seinem direkten Partner, Frankreich, auch anhand von Beispielunternehmen erbracht und bewertet.
1.1 Definitionen
„Rundfunk“ umfasst, entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch dieser Vokabel sowohl den Hörfunk, als auch das Fernsehen 1 , wobei der Schwerpunkt dieser Arbeit sich mit letzterem befasst. Ein privates Rundfunkunternehmen steht im Wettbewerb zu anderen sich am Markt befindlichen Unternehmen, unterliegt gesetzlichen Bedingungen 2 und finanziert sich primär durch Werbe-oder Entgeltfinanzierung. Es handelt sich um kundenorientierte,
privatwirtschaftliche, wettbewerbsorientierte, gewinnmaxierende Unternehmen. Es dient der Unterhaltung und der kulturellen Zusatzversorgung.
1.2 Das duale Rundfunksystem in Deutschland
In Deutschland besteht seit Mitte der 80er Jahre das sog. duale Rundfunksystem, welches das parallele Bestehen öffentlich-rechtlicher sowie privat-rechtlicher Rundfunkanstalten bedeutet. Hierbei sprach der Gesetzgeber den Öffentlich-rechtlichen die „Grundversorgung“ der Bevölkerung an bildenden und unterhaltenden Programmen und den Privaten die „Zusatzversorgung“ zu. 3 Zu Grundversorgung sind vor allem die Bereiche Information, Bildung (Kultur), und Unterhaltung zu zählen. Zusatzversorgung ist somit all das, was über die vorangehend inhaltlich beschriebene Versorgung hinausgeht, wobei Grundversorgung nicht gleichzusetzen ist mit Mindestversorgung. So, dass Überschneidungen sowohl möglich, als auch erwünscht sind. Die Koexistenz
1 Vgl. Pürer, Heinz, 2003, S.247.
2 auf die später noch genauer eingegangen wird.
3 Vgl. Berg, Klaus, 1987, S. 265.
Trimborn: Finanzierungs- und Organisationsstruktur von Rundfunkunternehmen 2
resultiert aus der Historie der Manipulation während der deutschen NS-Zeit, dem Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes 4 und ist auf breite Meinungsvielfalt ausgerichtet. Somit konnten seit 1984 auch erstmals Übertragungsfrequenzen an private Rundfunkanstalten vergeben werden, die vorher nur den Öffentlichen vorbehalten waren. Hierbei sind als Pioniere Sat 1 und (damals noch) RTL plus zu nennen. Damals waren die terrestrischen Übertragungsfrequenzen begrenzt und somit knapp. 5 Durch den Fortschritt insb. auf dem Gebiet der Kabeltechnologie wurde diese Knappheit schnell überwunden und der Weg in die Zukunft geebnet. Mittlerweile existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Rundfunkübertragung via Kabel, Satellit und der digitalen Ausstrahlung, aber auch die Sendervielzahl ist rapide angestiegen. Ziel der Privaten ist im Gegensatz zu den Öffentlich-rechtlichen die Gewinnmaximierung.
2. Organisationsstruktur des privaten Rundfunks
2.1 Die Landesmedienanstalten
Die Gesetzgebung des Rundfunks in Deutschland ist Sache der Länder. Somit besitzt mit Ausnahme von Berlin/Brandenburg jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt. Die Landesmedienanstalten sind staatsferne,
beaufsichtigende Institution sowohl für Fernseh- als auch Hörfunkveranstalter 6 . Die Landesmedienanstalten agieren primär auf Basis des
Rundfunkstaatsvertrages, der jeweiligen Landesmediengesetze und der entsprechenden sich ergebenden Richtlinien zu Jungendschutz, Werbung und Förderung; sie sind also staatlichen Weisungen in keinster Weise verpflichtet. Sie wirken an der Fortentwicklung des „Dualen Rundfunksystems“ in den Ländern Deutschlands mit. Somit vergeben sie Lizenzen an private Rundfunkunternehmen und üben Kontrolle über diese aus 7 . Sie haben z.B. die ständige Möglichkeit zur Prüfung von Unterlagen der einzelnen Anstalten. Die 15 LMA bilden auf nationaler Ebene eine zusätzliche Interessenvertretung, die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten. Sie wurde im März 1994 gegründet, um Kompetenz- und Kommunikationsdefizite zwischen den
4 Duales Rundfunksystem, Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Rundfunksystem.
5 Vgl. Seidel/Schwertzel, 1998, S.16.
6 Vgl. Bundeszentrale f. pol. Bildung, 1992, S. 92.
7 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, http://www.alm.de/index.php?id=5.
Trimborn: Finanzierungs- und Organisationsstruktur von Rundfunkunternehmen 3
einzelnen LMA zu beseitigen. Auch Fragen zu Programm, Recht, Technik, Forschung und Finanzierung betreffen den Aufgabenbereich der Arbeitsgemeinscha ft der LMA (ALM). Es wird immer eine Medienanstalt (LMA) für die Dauer von zwei Jahren als geschäftsführende Anstalt gewählt. 8 Die LMA finanzieren sich haup tsächlich aus einem Anteil von 2% der öffentlichrechtlichen Rundfunkgebühren. Sie sind nicht, wie es im öffentlich-rechtlichen Modell der Fall ist, in der Lage Personal und Finanzen der Privaten zu beeinflussen 9 . Kriterien der demnach externen Programmkontrolle sind im Wesentlichen die Achtung allgemeiner Programmgrundsätze wie
wahrheitsgetreue und faire Berichterstattung, die Bindung an die Verfassung, der Jugendschutz, sowie die Regelung von Werbung und Sponsoring. Bei Nichteinhaltung drohen dem jeweiligen Veranstalter Sanktionen ,,von der Beanstandung über Bußgeldbescheide und dem Verbot einzelner Sendungen bis hin zum Entzug der Sendelizenz" 10 .
2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag Genau wie bei den LMA, existieren je Bundesland eigene
Landesmediengesetze (früher: Landesrundfunkgesetz) mit teilweise
abweichenden Gesetzen, Richtlinien und Auflagen. Um auf nationaler, bundesdeutscher Ebene einen Konsens zu schaffen, wurde somit der Rundfunkstaatsvertrag geschaffen, der dieses Jahr 2005 seine achte Änderung/Aktualisierung erfuhr . Er regelt u.a. die Zuständigkeiten der LMA. Um einseitige Ausübung von Meinungsmacht großer Rundfunkunternehmen, wie es beispielsweise bei Aktiengesellschaften mit kaum überschaubaren Beteiligungsverhältnissen, möglich sein könnte, zu verhindern, sieht der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 eine unabhängige Kommission vor, die Kommission z ur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), um gerade dies zu überwachen und zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Meinungsvielfalt.
Der Rundfunkstaatsvertrag regelt zudem für alle Rundfunkunternehmen, allerdings für private in einem weiteren Rahmen als für öffentlich-rechtliche, die
8 Vgl. Platho, Rolf, 1999, S.51.
9 Vgl. Stuiber, Heinz-Werner, 1998, S.759ff.
10 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten: Jahrbuch der Landesmedienanstalten
2003, S.49.
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Alex Trimborn, 2005, Organisations- und Finanzierungsstruktur privater Rundfunkunternehmen in Deutschland/Europa, Munich, GRIN Publishing GmbH
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