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Inhaltsverzeichnis Seite
Auswirkung einer externen Pflichtrotation des Abschlussprüfers
1. Einleitung 1
2. Vergangenheitsbewältigung und Forschung 2
2.1 Gründe für die Einführung externer Pflichtrotation 2
2.2 Amerikanische Studien zum Thema „Externe Pflichtrotation“ 3
3. Einflussfaktoren der Prüfungsqualität 4
3.1 Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers 4
3.2 Die Bedrohung der Unabhängigkeit 5
4. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Wahrung der Unabhängigkeit 6
4.1 Relevante Grundlagen des Handelsgesetzbuches 6
4.2. Sonstige Gesetze und Haftung 7
5. Auswirkungen einer externen Pflichtrotation 9
5.1 Vorteile 9
5.2 Nachteile 11
6. Grundlagen für die externe Pflichtrotation und Praxisbeispiele 13
6.1 Voraussetzungen für die Einführung der externen Pflichtrotation 13
6.2 Externe Rotationspflicht in der Europäischen Union 15
7. Zusammenfassendes Ergebnis und Ausblick 15
Literaturverzeichnis 17
1
Auswirkungen einer externen Pflichtrotation des Abschlussprüfers
1. Einleitung
Die externe Pflichtrotation ist der periodische Austausch von Abschlussprüfern und Wirtschaftsprüfern, beziehungsweise der gesamten Prüfungsgesellschaft, nach einer (gesetzlich) festgelegten Anzahl von Jahren. Verbunden mit einer externen Pflichtrotation ist eine S perrfrist, die auch als „Cooling-off Periode“ bezeichnet wird. In Deutschland existiert eine gesetzliche Grundlage für die verpflichtende externe Pflichtrotation bisher nicht. Im Vergleich zur externen Rotation kommt bei der internen Rotation das neue Team Abschlussprüfer von der selben Prüfungsgesellschaft und hält sich entsprechend an die Prüfungsmethodik seiner Firma. 1
Das System der externen Pflichtrotation wird in der Literatur vielfach diskutiert. Die Problematik bei der Diskussion dieses Systems besteht darin, dass für den Nachweis von Vor- und Nachteilen aussagekräftige empirische Daten fehlen. Die Auswirkungen externer Pflichtrotation verlaufen auf organisatorischen, institutionellen und psychologischen Ebenen in den Unternehmen und den Prüfungsgesellschaften. Daher lassen sich Auswirkungen weder messen noch in aussagekräftige Thesen fassen. 2
Diese Arbeit befasst sich mit der Thematik, welche Auswirkungen eine gesetzlich festgelegte Pflichtrotation für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften haben können.
Im Abschnitt zwei werden mögliche Gründe für die Einführung einer externen Pflichtrotation in Deutschland genannt, und es werden zwei amerikanisch Studien erläutert.
Der dritte Teil befasst sich mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und ihrer möglichen Gefährdung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierzu werden im vierten Abschnitt beschrieben.
Im fünften Abschnitt dieser Arbeit werden Vorteile und Nachteile einer gesetzlich eingeführten Pflichtrotation erörtert; die Erläuterung von Grundlagen und Voraussetzungen für die Einführung der Rotationspflicht erfolgt zusammen mit einigen europäischen Praxisbeispielen in sechsten Teil. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Thematik.
1 Vgl. Niehus, Rudolf J. [Wechsel des Abschlussprüfers, 2003], S. 1639.
2 Vgl. Niehus, Rudolf J. [Wechsel des Abschlussprüfers, 2003], S. 1638.
2
2. Vergangenheitsbewältigung und Forschung
2.1 Gründe für die Einführung externer Pflichtrotation
Internationale und nationale Unternehmenskrisen, wie zum Beispiel der Fall des amerikanischen Energiekonzerns ENRON und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Andersen, verstärken in der Öffentlichkeit die Zweifel an dem normenkonformen Verhalten der Rechnungsleger und an der Funktionsfähigkeit der Abschlussprüfer. Zudem gibt der enge Kontakt zwischen Abschlussprüfern und Unternehmen Anlass zur Sorge, vor allem bezüglich der Urteilsfreiheit des Abschlussprüfers und der Vertrauenswürdigkeit seines Urteils. 3
Eine Schwierigkeit besteht darin, das Vertrauen in die Rechnungslegung und der Abschlussprüfungen wieder herzustellen. Bezogen auf folgende zusammenhängende Entwicklungen müssen daher Konsequenzen durch Gesetzesreformen erfolgen:
1. Die Falschbilanzierung, verbunden mit vermehrten Haftungsprozessen auch gegen Abschlussprüfer.
2. Das Erbringen von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer bei seinen Prüfungsmandaten.
3. Das „Opinion-Shopping“ der Unternehmen. Als Opinion-Shopping wird der freiwillige Prüferwechsel seitens des Unternehmens definiert, da von einem neuen Prüfer bessere Prüfungsergebnisse erwartet werden. 4. Die Umstände, unter denen Bilanzierungsmethoden, die nach Meinung vieler als fragwürdig gelten, vom Abschlussprüfer dennoch gebilligt wurden. 4
Vielfach wurde in der Literatur die externe Pflichtrotation als Möglichkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer gesehen. In einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.03.2004 zur Modernisierung der EU-Prüferrichtlinie und der achten Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie galt die Idee einer externen Pflichtrotation als Maßnahme zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer. 5
„Zwischen tatsächlicher Unabhängigkeit und ihrem äußeren Anschein sollte idealerweise Deckungsgleichheit erreicht werden.“ In zwei amerikanischen Studien wurde
3 Vgl. Herzig, Norbert/ Watrin, Christoph [Obligatorische Rotation, 1995], S. 777.
4 Niehus, Dr. Rudolf J. [Auswirkungen externer Pflichtrotation, 2004], S. 885.
5 Vgl. Niehus, Rudolf J. [Auswirkungen externer Pflichtrotation, 2004], S. 885.
3
untersucht, ob sich durch das Gebot einer externen Rotation des Abschlussprüfers eine Annäherung ergibt und zu welchen Kosten. 6
2.2 Amerikanische Studien zum Thema „Externe Pflichtrotation“
Die erste Studie war der in einen Untersuchungsauftrag umgewandelte Gesetzesentwurf des Sarbanes-Oxley-Act vom 30.07.2002. Dieser wurde an den USamerikanischen Rechnungshof gerichtet, dem US-General Accounting Office, kurz GAO genannt. Das Ziel des Prüfungsauftrages war es, die Auswirkungen eines Pflichtwechsels von Prüfungsgesellschaften zu untersuchen. Anhand eines Fragebogens wurden prüfungspflichtige Unternehmen, Abschlussprüfer, I nvestmentbanker und Investoren befragt. Der GAO hat demzufolge Fragen formuliert und die Ergebnisse der Antworten bewertet. In dieser Studie stand die Meinungsforschung im Mittelpunkt; die möglichen Auswirkungen von externer Pflichtrotation wurde dagegen n icht untersucht. Der GAO hat sich letztendlich nicht für eine externe Pflichtrotation ausgesprochen. 7
Der Ausschuss „Conference Board“, bestehend aus ehemaligen Regierungsmitgliedern, Vertretern der Industrieunternehmen und Universitäten, errichtete die Commission on Public Trust. Diese Sonderkommission beschäftigte sich ebenfalls mit der Problematik der externen Pflichtrotation von Abschlussprüfern. Das Ergebnis bestand in der Definition eines Verhaltenskodex für Abschlussprüfer. Der Conference Board empfiehlt unter gewissen Umständen eine externe Pflichtrotation, sofern mindestens zwei der folgenden Gründe vorliegen:
• Der Abschlussprüfer ist von der Gesellschaft seit einer wesentlichen Zeit bestellt, zum Beispiel seit mehr als 10 Jahren.
• Ein oder mehrere ehemalige Partner oder Manager der Prüfungsgesellschaft sind von der Gesellschaft des Mandanten angestellt worden. • Wesentliche Non-Audit Services werden von dem Abschlussprüfer geleistet, unabhängig davon, ob das Audit Commitee ihnen zugestimmt hat. 8
Die erste Studie und der entwickelte Verhaltenskodex können lediglich als erster Einstieg in die Thematik „Externe Pflichtrotation“ betrachtet werden. Eine genaue
6 Niehus, Dr. Rudolf J. [Auswirkungen externer Pflichtrotation, 2004], S. 885.
7 Vgl. Niehus, Rudolf J. [Aus Auswirkungen externer Pflichtrotation, 2004], S. 886-889.
8 Vgl. Niehus J [Auswirkungen externer Pflichtrotation, 2004], S. 889.
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Analyse empirischer Daten möglicher Vor- und Nachteile lassen sich in beiden Studien nicht finden.
3. Einflussfaktoren der Prüfungsqualität
3.1 Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Glaubwürdige, normenkonforme und verlässliche Prüfungsurteile basieren auf der Tatsache, dass ein Abschlussprüfer authentisch und unabhängig ist. Zudem müssen die Adressaten eines Jahresabschlusses, wie zum Beispiel die Anteilseigner, diesen Sachverhalt ernsthaft wahrnehmen und akzeptieren. 9 Prüfungsurteile, auf welche die Adressaten und die an der Urteilsabgabe Interessierten nicht vertrauen können, haben für diese keinen Wert. 10
Der Abschlussprüfer hat die Aufgabe, die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung durch vertrauenswürdige Urteile zu erhöhen. Die Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist, dass ein Abschlussprüfer neben dem notwendigen Fachwissen auch Urteilsfähigkeit und Urteilsfreiheit besitzt, die für eine sachgerechte Urteilsbildung wichtig ist. 11 Die Urteilsfähigkeit beschreibt die fachlichen Qualifikationen, die durch die praktische Berufsausbildung und das Berufsexamen sichergestellt werden. Sie erfordert unter anderem die Betrachtung der Grundsätze der Vollständigkeit und der Objektivität. 12 Urteilsfreiheit ist gegeben, wenn ein Abschlussprüfer sein Urteil frei von Einflüssen treffen kann. 13
Bei der Unabhängigkeit wird zwischen äußerer und i nnerer Unabhängigkeit differenziert.
Die äußere Unabhängigkeit umfasst das Freisein von rechtlichen, wirtschaftlichen und faktischen Einwirkungsmöglichkeiten durch das zu prüfende Unternehmen oder Dritte. Es wird zwischen den Begriffen Independence in fact und Independence in appearance unterschieden. Independence in fact bezieht sich ausschließlich auf die sachgerechten Erwägungen, während Independence in appearance objektivierbare Umstände darstellt, bei deren Vorliegen die Besorgnis der Befangenheit begründet wird. 14
9 Vgl. Quick, Reiner [Externe Pflichtrotation, 2004], S. 487.
10 Vgl. Herzig, Norbert/ Watrin, Christoph [Obligatorische Rotation, 1995], S. 777.
11 Vgl. Leffson, Ulrich [Wirtschaftsprüfung, 1988], S. 61.
12 Vgl. Herzig, Norbert/ Watrin, Christoph [Obligatorische Rotation, 1995], S. 777.
13 Vgl. Marten, Kai-Uwe/ Quick, Reiner/ Ruhnke, Klaus [ Wirtschaftsprüfung, 2003], S. 151.
14 Vgl. Marten, Kai-Uwe/ Quick, Reiner/ Ruhnke, Klaus [ Wirtschaftsprüfung, 2003], S. 151.
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Ivonne-Kristin Bruns, 2006, Auswirkungen einer externen Pflichtrotation, München, GRIN Verlag GmbH
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