Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Euthanasie 4
2.1 Definition 4
2.1 Allgemeine Gedanken zur Euthanasie 5
2.2.1 Die Geschichte der Euthanasie 5
2.2.2 Die Geschichte der Gaskammer 6
2.2.3 Der Wert des menschlichen Lebens 6
2.3 Fallbeispiel Grafeneck 7
2.3.1 Der Verlauf der Euthanasie in Grafeneck 7
2.3.2 Das Ende der Euthanasie und Grafeneck heute 8
3. Utilitarismus 8
3.1 Definition 8
3.2 Vertreter 9
3.2.1 Bentham 9
3.2.1.1 Allgemeine Aussagen 9
3.2.1.2 Die Lust 9
3.2.1.3 Das Nützlichkeitsprinzip 9
3.2.2 John Stuart Mill 10
3.2.2.1 Allgemeine Aussagen 10
3.2.2.2 Die Erweiterung des Utilitarismus 10
3.3 Ausgewählte Prinzipien 11
3.3.1 Konsequenzenprinzip 11
3.3.2 Utilitätsprinzip 11
3.3.3 Hedonismusprinzip 12
3.3.4 Sozialprinzip 12
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3.4 Handlungs- und Regelutilitarismus 12
4. Analyse der Euthanasie am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen ethischer Prinzipien des Utilitarismus 14
4.1 Anwendung ausgewählter Prinzipien 14
4.2 Anwendung des Handlungs- und Regelutlitarismus 16
4.3 Zusammenfassende Stellungnahme 18
5. Schluss 18 6. Literaturverzeichnis 19
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1. Einleitung
Das Thema meiner Studienarbeit lautet „Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus“. Die Intention, mich mit dem Thema in meiner Studienarbeit auseinanderzusetzen, ergab sich aus der freien Themenauswahl, die der Studienarbeit zu Grunde liegt. Das Thema Euthanasie wurde während meiner Schulzeit nur Ansatzweise behandelt. Um mein Wissen über dieses Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten zu erweitern, werde ich im ersten Teil der Arbeit auf die Definition der Euthanasie, die Ursprünge und den Verlauf der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ eingehen. Das Fallbeispiel Grafeneck soll zu Konkretisierung der Studienarbeit dienen, da das Thema der Euthanasie sehr umfangreich ist. Im zweiten Teil werde ich eine Ethik, den Utilitarismus, beschreiben. Die Definition und die Vorstellung der Hauptvertreter und der Grundannahmen, sollen die wesentlichen Merkmale des Utilitarismus erklären. Anschließend werde ich die Euthanasie im Rahmen ausgewählter Grundprinzipien des Utilitarismus diskutieren. Dieser dritte Teil soll eine Wertung der Euthanasie unter utilitaristischen, ethischen und moralischen Normen darstellen.
2. Euthanasie
2.1 Definition
Das Wort Euthanasie kommt aus dem griechischen und wird nach Ottfried Höffe mit „schöner: leichter, weil leidloser Tod“ übersetzt (Höffe 1997, S. 190). Die Euthanasie bedeutet Sterbehilfe für unheilbar Kranke mit dem Ziel, ihr Leiden zu verkürzen. Diese Tötung auf Verlangen unterlag im Laufe der Zeit einem Wertewandel. Bereits die ursprüngliche Interpretation d er Euthanasie in der Antike verbot dem Arzt Tötungshandlungen vorzunehmen. Noch heute wird die Sterbehilfe, unter Einbezug der biologischen und medizinischen Forschungsstandpunkte, diskutiert (vgl.
www.medizinerboard.de, 05.08.2004, S. 1 f.).
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der Euthanasie mißbraucht und neu definiert. Hitler prägte den Ausdruck der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ und setzte den der Euthanasie gleich. Diese Tötung ohne Verlangen übte man seiner Zeit an Behinderten und
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Kranken aus und wird heute als ein Verstoß gegen die Menschenrechte und die Pflicht des Arztes interpretiert (vgl. Höffe 1997, S. 190).
2.2 Allgemeine Gedanken zur Euthanasie
2.2.1 Die Geschichte der Euthanasie
Die Rassenhygiene des Nationalsozialismus ist keine Erfindung Hitlers. Ursprünge dieses Denkens liefert 1859 Charles Darwin, ein englischer Naturforscher, mit der These der natürlichen Auslese. Diese beinhaltet, dass besser angepasste Individuen den Kampf ums Dasein in der Natur eher bestehen, als weniger angepasste. Seit dieser Aussage forderten immer wieder namhafte Personen, bezeichnet als Sozialdarwinisten, die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“. Die Erbgesundheitsbewegung, oder auch Eugenik bezeichnet, und die Forderungen der Rassenhygiene gehen den Betrachtungen Hitlers voraus. Die Grundüberlegungen Darwins hat Hitler in seinem Buch „Mein Kampf“ übernommen und auf menschliche Lebewesen bezogen. Darin beschreibt er das Leben als ein Kampf um das Überleben, bei dem der Stärkere, der Arier, gewinnt und der Schwächere zum Tode verurteilt ist (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 4 f.).
Der Grundstein für den Beginn der Vernichtung erbkranker Menschen wurde mit Hilfe des Sterilisierungsgesetzes gelegt. Infolge der Vermeidung erbkranken Nachwuchses wurden bis 1945 340000 Menschen unfruchtbar gemacht. Sogar der Reichsärzteführer Wagner trat 1935 an Hitler heran, um von ihm die Erlaubnis zur Ermordung „lebensunwerten Lebens“ zu bekommen. Damals wies ihn Hitler mit seiner Bitte ab. Vier Jahre später, im Oktober 1939, hat Hitler seinen Kanzleileiter und Leibarzt beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, um die Euthanasie beginnen zu können. Dieses Ermächtigungsschreiben an Bouhler und Dr. Brandt ist der Anfang der Massenvernichtung. Eine gesetzliche Regelung der Krankenmorde nahm Hitler aus politischen Gründen nicht vor. Das Hauptamt Zwei der Kanzelei des Führers, unter der Leitung Victor Bracks, bekam die Zuständigkeit die Mordaktionen zu verwalten. Im April 1940, als die Krankenmorde schon im Gang waren, wurde der größte Teil der Verwaltung in eine Villa auf der Tiergartenstrasse 4 in Berlin untergebracht. Von nun an erhielt die Euthanasie den Decknamen „Aktion T4“. Meldebögen, die speziell für die Erfassung der Euthanasieopfer entworfen wurden, dienten der Registrierung und der Koordination der zu vernichtenden Behinderten und Kranken. Die aus Zeitgründen nur oberflächlich ausgefüllten Formulare
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wurden zur Auswertung an die Zentraldienststelle, die dann die einzelnen Opfer den Tötungsanstalten zugewiesen haben, gesendet. Insgesamt gab es sechs Tötungsanstalten: Brandenburg, Berburg, Hartheim, Sonnenstein, Hadamar und Grafeneck (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 7 ff.).
2.2.2 Die Geschichte der Gaskammer
Die Methode der Massenvernichtung durch giftige Gase wurde bereits nach dem ersten Weltkrieg als Tötungsmittel eingesetzt. Im Jahr 1924 wurde im US-Staat Nevada erstmalig eine Gaskammer erschaffen, um die Todesstrafe an einzelnen Personen zu verrichten. Durch die Erfindung der Gaskammer erhoffte man für den Verurteilten einen schnellen und schmerzfreien Tod. Durch das Einatmen der Blausäure wird ein innerliches Ersticken, durch Sauerstoffmangel in den Zellen, verursacht (vgl. Leder 1987, S. 213). Auf das Tötungsverfahren im Nationalsozialismus werde ich bei der Erläuterung des Fallbeispiels eingehen.
2.2.3 Der Wert des menschlichen Lebens
Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ oder „Minderwertiger“ beinhaltet eine Stigmatisierung und eine Wertung des menschlichen Lebens. Die nationalsozialistische Ideologie forderte den Beginn der Ausmerzung der Menschen nach ihrer Produktivität und ihrer Leistungs- und Arbeitsfähigkeit (vgl. www.buber.de, 15.07.2004, S. 9 f.). Infolge dessen waren Hitlers Begründungen in der industriellen und systematischen Ermordung, dass minderwertige Menschenleben unnötiges Ballast für das Volk sind und auch keine Nützlichkeit aufweisen könnten. Hitler meinte, dass nur durch die Ermordung der Erbkranken, die frei werdenden Betten und das Pflegepersonal sinnvoll für die Kriegsverletzten genutzt werden kann (vgl. www.lpb.bwue.de, 15.07.2004, S. 6). Jedoch besagt das Menschenrecht, dass jede Person ein Recht auf ein würdiges Leben hat und das jeder Mensch unantastbar ist. Im Nationalsozialismus werden diese bestehenden Rechte mißbraucht und neu definiert (vgl. www.buber.de, 15.07.2004, S. 9 f.).
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Arbeit zitieren:
Josefine Hübner, 2004, Die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus am Fallbeispiel Grafeneck im Rahmen des Utilitarismus, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Familienmerkmale im interkulturellen Vergleich
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Hausarbeit, 29 Seiten
Euthanasie im NS-Staat - Mosbach / Schwarzacher Hof
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Hausarbeit, 43 Seiten
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